DE20117534U1 - Aufbewahrungsfach mit einer Haltevorrichtung für Behälter zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Aufbewahrungsfach mit einer Haltevorrichtung für Behälter zur Verwendung in einem KraftfahrzeugInfo
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Description
10317/VIII
Aufbewahrungsfach mit einer Haltevorrichtung für Behälter zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug
Die Erfindung betrifft ein Aufbewahrungsfach zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit einer Haltevorrichtung für Behälter, wie Dosen oder Flaschen, und mit zumindest einer Vorderwand, einer Rückwand und einem Boden.
Im Kraftfahrzeugbau besteht das Bestreben, bereits geringste Bauräume zur Erweiterung des Komfortumfanges der Fahrgäste zu nutzen. Dieser Erweiterung des Komfortumfangs dient unter anderem der Einbau von Haltevorrichtungen für Behälter, in denen Getränke, also Flüssigkeiten, enthalten sein können. Bei diesen Haltevorrichtungen muß insbesondere gewährleistet sein, daß der Behälter während der Fahrt lagesicher fixiert werden kann.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 92 14 133 U1 ist eine Getränkedosen-Haltevorrichtung an Pkw-Tür-Innengriffen und Türverkleidungen bekannt, die vorzugsweise an der Oberseite der Türverkleidung integriert ist. Die Haltevorrichtung weist einen Schacht auf, welcher in seiner Tiefe, Länge und Breite so bemessen ist, daß darin jeweils in einem eingeklappten Zustand ein Haltebügel und eine Auflageplatte Platz finden. Der Haltebügel ist in einer Lagerung nach oben abklappbar gelagert, während die Auflageplatte in einer Lagerung nach unten abklappbar gelagert ist. Der Haltebügel ist in seinen lichten Innenabmessungen dem Durchmesser einer Getränkedose angepaßt, und die in etwa im rechten Winkel abgeklappte Auflageplatte ist so bemessen, daß die aufgesetzte Getränkedose an ihrem Boden mindestens zu einem Teil erfaßt wird.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 199 36 597 A1 ist ein Fahrzeug mit einer einen Fahrzeuginnenraum einschließenden Fahrzeugkarosserie bekannt, die Sei-
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tenwände und Seitentüren und zum Zwecke der Innenraumverkleidung daran angebrachte Verkleidungsteile aufweist. Zwecks Vorhalten nachrüstbarer Optionen zur Befriedigung nachträglicher Komfortverbesserungsansprüche des Kunden an die Innenraumausstattung ist mindestens ein Verkleidungsteil austauschbar ausgebildet. Zum Wechsel gegen das austauschbare Verkleidungsteil vorgehaltene Austauschelemente weisen zusätzliche, unterschiedliche Nutzungsfunktionen für die Fahrzeuginsassen auf. In einer Ausführung umfaßt dabei das Austauschelement neben einem als nach vorn offene Schale ausgebildeten Grundkörper einen aus dem Grundkörper vorziehbaren Becherhalter.
Die aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 92 14 133 U1 und der deutschen Offenlegungsschrift DE 199 36 597 A1 bekannten Behälter-Haltevorrichtungen sind dabei ausstellbar gestaltet - im ersten Fall klappbar, im zweiten Fall herausziehbar. Sie werden jedoch nicht in baulichem Zusammenhang mit einem Aufbewahrungsfach beschrieben. Ähnliches trifft auch auf weitere Haltevorrichtungen für Behälter zu, wie sie aus der US 4 712 823 A und aus der GB 2 326 395 A bekannt sind.
Kraftfahrzeug-Aufbewahrungsfächer mit einer Haltevorrichtung für Behälter, wie sie eingangs genannt sind, beschreiben die GB 2 331 737 A und das deutsche Gebrauchsmuster DE 92 14 133 U1.
Der aus der GB 2 331 737 A bekannte Behälterhalter umfaßt dabei ein erstes Teil, das eine im Großen und Ganzen konkave Nische bildet, und weiterhin ein zweites, elastisches Teil, das so angebracht ist, daß es sich quer über die Nische erstreckt. Das elastische Teil ist derart ausgebildet, daß es sich beim Einsetzen eines Behälters in die Nische verformt, um den eingesetzten Behälter lösbar zu halten. Die Nische weist dabei mindestens einen Vorsprung auf, um ein Widerlager für den in die Nische plazierten und das elastische Teil verformenden Behälter zu bilden, wobei das elastische Teil und der Vorsprung für ein Zusammenwirken konzipiert sind, das es gestattet, Behälter verschiedener Abmessungen in dem Halter zu sichern.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE 91 07 038 U1 beschreibt ein Kraftfahrzeugtür-Ablagefach, welches aus einem Formteil besteht, das von oben zugänglich und entweder an der Kraftfahrzeugtür-Innenverkleidung befestigbar oder integral mit
dieser ausgebildet ist. Das Ablagefach weist wenigstens eine Ein- bzw. Ausbuchtung seiner Seitenwand zur stehenden Aufnahme einer Getränkeflasche, einer Getränkedose, eines Trinkbechers, einer Babyflasche oder dergleichen auf.
GB 2 331 737 A und DE 91 07 038 U1 stellen Beispiele für eine gängige und auch kostengünstige Praxis von formfallenden Ablagefächern, insbesondere in Spritzgußausführung, dar, die innerhalb einer Türverkleidung einer sogenannten Kartentasche eine dem Größtdurchmesser einer Flasche entsprechende Ausbeulung zufügen, wobei diese Ausbildung nicht immer dem ästhetischen Gesamteindruck der Fahrzeug-Innenausstattung förderlich ist. Außerdem erwächst daraus die technische Problematik, daß innerhalb der Funktionszonen Tür - Sitz - Fußraum, eine erhebliche Überschneidungsgefahr der einzelnen Elemente vermieden werden muß, da verständlicherweise prioritätsbedingt die Sicherheit und Bedienbarkeit des Fahrzeugs einer möglichen Steigerung des Komforts vorzuziehen ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Aufbewahrungsfach der eingangs beschriebenen Art mit konstruktiv einfachen Mitteln derart zu verbessern, daß es sowohl den Anforderungen an Sicherheit und Bedienbarkeit gerecht wird, als auch durch Ausnützung kleinster vorhandener Bauräume zur Halterung von Behältern eine Steigerung des Komforts bewirkt. Behälter unterschiedlicher Abmessungen sollen dabei in dem Fach lagesicher fixiert werden können.
Diese Aufgabe wird durch ein Aufbewahrungsfach der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei dem die Vorderwand zumindest teilweise aus einer ausstellbaren Halteklappe der Haltevorrichtung gebildet ist, die eine Öffnung aufweist, derart, daß ein in der Haltevorrichtung gehaltener Behälter die Öffnung teilweise durchdringt.
Durch die Erfindung wird in vorteilhafter Weise ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen, sich konträr zueinander verhaltenden Zielstellungen erzielt, indem die Halteklappe in einer ersten (nicht ausgestellten) Endstellung einen Freiraum für die Längspositionierung eines Sitzes des Kraftfahrzeuges freigeben und in einer zweiten (ausgestellten) Endstellung, in der sie einen Aufnahmeraum für einen insbesondere größeren Behälter begrenzen kann, in den Freiraum für die Sitzpositionierung hineinragen kann. Aufgrund der Öffnung in der Halteklappe, die ein in der Haltevorrichtung
gehaltener Behälter teilweise durchdringen kann, ist es dabei nicht nur in der zweiten, sondern auch bereits in der ersten Endstellung möglich, daß die Haltevorrichtung einen Aufnahmeraum für einen Behälter bildet. Außerdem wird aufgrund der Öffnung in der zweiten Endstellung vorteilhafterweise die Größe der Überschneidung der Haltevorrichtung mit dem Freiraum für die Sitzpositionierung minimiert.
In der ersten Endstellung kann dabei die Halteklappe bevorzugt mit weiteren Abschnitten der Vorderwand bündig abschließen, wodurch neben der Erfüllung der technischen Erfordernisse durch das erfindungsgemäße Fach auch einer ästhetisch ansprechenden Formgestaltung Rechnung getragen werden kann.
Eine optimale Aufteilung der Relationen der verschiedenen Räume zueinander (Behälteraufbewahrungsraum/Freiraum) kann bei der Erfindung bevorzugt dadurch erreicht werden, dass die Halteklappe sowohl in einer ersten Schwenk-Endstellung, als auch in einer zweiten Schwenk-Endstellung mit der Rückwand oder dem Rückenteil der Haltevorrichtung einen spitzen Winkel, vorzugsweise einen Winkel von weniger als 60°, einschließt. Die beiden Endstellungen der Halteklappe können sich dabei in bevorzugter Ausführung um einen Winkelbetrag von etwa 7° bis 20°, vornehmlich von etwa 10°, voneinander unterscheiden.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden speziellen Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der beiliegenden Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher erläutert.
Dabei zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung, den Innenraum eines Kraftfahrzeuges
mit einem erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfach,
Fig. 2 das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach in perspektivischer Vorderansicht mit einer Halteklappe, die sich in einer ersten Endstellung befindet,
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Fig. 3 das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach in perspektivischer Vorderansicht, mit in die Haltevorrichtung eingesetzter Flasche, wobei sich die Halteklappe in einer zweiten Endstellung befindet,
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach
und eine Türverkleidung des Kraftfahrzeugs gemäß der in Fig. 1-3 durch die Pfeile IV-IV markierten Schnittebene, wobei sowohl die erste, als auch die zweite Endstellung der Halteklappe dargestellt sind,
Fig. 5 einen Horizontalschnitt gemäß der in Fig. 2 und 3 durch die Pfeile V-V
markierten Schnittebene durch das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach und die Türverkleidung des Kraftfahrzeugs, wobei wiederum sowohl die erste, als auch die zweite Endstellung der Halteklappe dargestellt sind,
Fig. 6 eine perspektivische Explosionsdarstellung der wichtigsten Teile der
Haltevorrichtung des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches,
Fig. 7 in ähnlicher Darstellung wie in Fig. 1, perspektivisch, den Türbereich
eines Kraftfahrzeuges zur Veranschaulichung der Montage eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets auch mit den gleichen Bezugszeichen versehen, so daß sie in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben werden.
Wie zunächst Fig. 1 zeigt, ist ein erfindungsgemäßes Aufbewahrungsfach für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug konzipiert.
Wie Fig. 2 und 3 veranschaulichen, weist das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach eine Haltevorrichtung 1 für Behälter 2, wie Dosen oder Flaschen, auf und besitzt zumindest eine Vorderwand 3, eine Rückwand 4 und einen Boden 5.
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Die Vorderwand 3 ist zumindest teilweise aus einer ausstellbaren Halteklappe 6 der Haltevorrichtung 1 gebildet, die eine Öffnung 7 derart aufweist, daß ein in der Haltevorrichtung 1 gehaltener Behälter 2 (Fig. 3) die Öffnung 7 mit seinem unteren Bereich teilweise durchdringt.
Die Rückwand 4 des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches ist zumindest teilweise durch eine Karosseriestruktur 8 (Fig. 4, 5) bzw. durch eine die Karosseriestruktur 8 abdeckende Verkleidung, im dargestellten Fall durch die Innenverkleidung 9 einer Fahrzeugtür 10, gebildet.
Fig. 2 und 3 veranschaulichen auch, daß das erfindungsgemäße Aufbewahrungsfach zwei Zwischenwände 11,12 aufweist, einerseits eine erste Zwischenwand 11 zwischen der Haltevorrichtung 1 und einem weiteren Fachteil 13 das vorzugsweise zur Aufnahme von Gegenständen dient, die keine Behälter sind, wie Karten, Dokumente oder dergleichen, und andererseits eine zweite Zwischenwand 12, die ein nicht zur Aufnahme von Gegenständen bestimmtes Endstück 14 des Aufbewahrungsfaches bilden.
Die Halteklappe 6 der Haltevorrichtung 1 ist schwenkbar mit weiteren Abschnitten 15, 16 der Vorderwand 3, und zwar einer Türtaschenblende 15 des Fachabteils 13, das zur Aufnahme weiterer Gegenstände dient, und der Front 16 des nicht zur Aufnahme von Gegenständen bestimmten Endstückes 14, mit dem Boden 5 und/oder einer Zwischenwand bzw. beiden Zwischenwänden 11,12 verbunden.
Wie Fig. 2 zeigt, schließt die Halteklappe 1 dabei in einer ersten Schwenk-Endstellung mit den weiteren Abschnitten 15, 16 der Vorderwand 3 bündig ab und gibt dabei einen Freiraum F für die Längspositionierung (Pfeile L in Fig. 1) eines Sitzes 17 des Kraftfahrzeuges frei. (Der Freiraum F ist in Fig. 4 und 5 mit einer doppelten Schraffur und ein Fußraum für den Fahrer ist in Fig. 2 mit dem Bezugszeichen B gekennzeichnet.) Die Halteklappe 6 begrenzt in der ersten Schwenk-Endstellung bereits einen Aufnahmeraum für einen kleineren Behälter, wie eine 0,33 I - Dose.
In einer zweiten Schwenk-Endstellung (Fig. 3) steht die Halteklappe 6 gegenüber den weiteren Abschnitten 15, 16 der Vorderwand 3 hervor und ragt dabei in den Freiraum F für die Längspositionierung des Sitzes 17 hinein. In dieser zweiten Schwenk-
Endstellung begrenzt die Halteklappe 6 - wie gezeigt - einen Aufnahmeraum für einen größeren Behälter, wie für eine 1,5 I - Flasche, zumindest aber wie für eine 1 I Mehrwegflasche.
Die erste Schwenk-Endstellung und die zweite Schwenk-Endstellung der Halteklappe 6 unterscheiden sich um einen Winkelbetrag &agr; von etwa 7° bis 20°, vorzugsweise von etwa 10°, voneinander (Fig. 4). Die Halteklappe 6 schließt dabei sowohl in der ersten Schwenk-Endstellung, als auch in der zweiten Schwenk-Endstellung mit der Rückwand 4 des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches oder auch mit einem eigenen Rückenteil 18 der Haltevorrichtung 1 einen spitzen Winkel, vorzugsweise einen Winkel von weniger als 60°, ein. Stellvertretend für diesen Winkel &ggr; ist in Fig. 4 ein Winkel &ggr; zwischen der Senkrechten S und der Halteklappe 6 eingezeichnet, der diesem Winkel in etwa entspricht.
Noch detaillierter geht der Aufbau des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches aus Fig. 6 hervor, die die wichtigsten Teile der Haltevorrichtung 1 zeigt. Hieraus wird insbesondere ersichtlich, daß die Schwenkbarkeit der Halteklappe 6 über (als Ganzes nicht näher bezeichnete) Scharniere realisiert wird. Diese Scharniere legen die in Fig. 4 mit X-X bezeichnete Schwenkachse der Halteklappe 6 fest.
Insbesondere ist die Halteklappe 6 schwenkbar mit einem Basisteil 19 der Haltevorrichtung 1 verbunden, das zumindest das bereits erwähnte Rückenteil 18 und ein Bodenteil 20 der Haltevorrichtung 1 bildet. Außerdem bildet das Basisteil 19 auch Seitenteile 21a, 21b der Haltevorrichtung 1.
Die bereits erwähnten Scharniere der Haltevorrichtung 1 bestehen, wie Fig. 6 zu entnehmen ist, aus Achszapfen 22, entsprechenden dafür vorgesehenen Achsaufnahmen 23 im Bereich des Bodenteiles 20 des Basisteiles 19 und Augen 24 an der Halteklappe 6, die im Montagezustand von den Achszapfen 22 durchgriffen werden. Alternativ können die Scharniere auch im Bereich des Bodens 5 angeordnet sein bzw. dort an geeigneter Stelle eingreifen, wobei auch Achszapfen direkt an die Halteklappe 6 angeformt sein können.
Die Halteklappe 6 steht unter der Wirkung mindestens einer Feder 25, in der gezeigten Darstellung vorteilhafterweise für eine symmetrische Kraftbeaufschlagung unter der Wirkung zweier Federn 25, die die Halteklappe 6 in Richtung auf die erste Schwenk-Endstellung hin belasten. Falls sich keine größeren Behälter 2 in der Haltevorrichtung 1 befinden, wird die Halteklappe 6 folglich in diese Richtung gedrängt, was beim Vorhandensein kleinerer Behälter 2 mit Vorteil zu einer fixierenden Klemmung derselben führt.
Diese Klemmung wird noch dadurch unterstützt, daß an der Halteklappe 6 innenseitig eine vordere Klemmbacke 26 befestigt ist und daß an der Rückwand oder - wie gezeigt - an dem Rückenteil 18 des Basisteils 19 innenseitig eine hintere Klemmbacke 27 befestigt ist.
Die Halteklappe 6 weist insbesondere über (als Ganzes nicht näher bezeichnete) Führungen an dem Basisteil 19 geführte Seitenwände 28a, 28b auf. Die Führungen werden dabei durch Langlöcher 29 in den Seitenwänden 28a, 28b und korrespondierende Führungsvorsprünge 30 in dem Basisteil 19 gebildet. Diese Führungen wirken auch hinsichtlich der möglichen Schwenkbewegung anschlagsbegrenzend auf die Halteklappe 6 in ihren beiden Schwenk-Endstellungen. Anschlagsbegrenzend auf die Halteklappe 6 in ersten Schwenk-Endstellung und zugleich die Wirkung der Federn 25 dämpfend wirken auch die in die Halteklappe 6 einsetzbaren Puffer 31.
Des weiteren ist, um einen abrupten Bewegungsablauf bei der Schwenkung zu vermeiden, bzw. um bestimmte Zwischenstellungen der Halteklappe 6 zwischen den Schwenk-Endstellungen zu fixieren, ein Bremsmechanismus für die Ausstellbewegung vorgesehen. Dieser ist aus einer in eine Seitenwand 28a der Halteklappe 6 einsetzbaren Siliconbremse 32 gebildet, die im Montagezustand rastend in ein Riffelraster 33 an der Außenseite eines Seitenteiles 21a des Basisteiles 19 eingreift.
Vorwiegend um ästhetischen Anforderungen besser zu entsprechen, ist die Halteklappe 6 außenseitig durch eine im Wesentlichen ihrer Oberflächengestalt angepaßte Blende 34 abgedeckt.
Schließlich umfaßt die Haltevorrichtung 1 einen insbesondere aus elastomerem Material bestehenden Einlageboden 35, der auf das Bodenteil 20 des Basisteiles 19 aufgelegt werden kann und einem in die Haltevorrichtung 1 eingesetzten Behälter 2 eine bessere Standsicherheit verleiht.
Fig. 7 (wie auch teilweise schon Fig. 4 und 5) veranschaulichen, wie die Montage eines erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches in einem Kraftfahrzeug erfolgen kann. Der Zeichnung ist dabei zu entnehmen, daß das Basisteil 19 an der Karosseriestruktur 8 des Kraftfahrzeugs, vorzugsweise in einer Aufnahmemulde 36 der Karosseriestruktur 8, und zusätzlich oder alternativ an der Rückwand 4, am Boden 5 und/oder an einer Zwischenwand/beiden Zwischenwänden 11, 12 des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches befestigbar ist. Zur Befestigung können dabei beispielsweise Schrauben 37 dienen, wie dies Fig. 4 zeigt.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. So weichen teilweise bereits schon in den verschiedenen Figuren Formgebung und Dimensionierung geringfügig voneinander ab, ohne daß es sich aber dabei um alternative Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsfaches handeln würde. Verschiedene mögliche konstruktive Varianten sind jedoch im beschreibenden Text genannt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, daß auch ein Aufbewahrungsfach, das im Wesentlichen nur aus der Haltevorrichtung 1 für Behälter, d.h. ohne weitere Abschnitte wie eine Türtaschenblende oder andere Fachabteile, in den Rahmen der Erfindung fällt.
Ferner ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
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| Bezugszeichen | Haltevorrichtung |
| 1 | Behälter |
| 2 | Vorderwand |
| 3 | Rückwand |
| 4 | Boden |
| 5 | Halteklappe von 1 |
| 6 | Öffnung in 6 |
| 7 | Karosseriestruktur |
| 8 | Innenverkleidung von 10 |
| 9 | Fahrzeugtür |
| 10 | Zwischenwand zwischen 1 und 13 |
| 11 | Zwischenwand zwischen 1 und 14 |
| 12 | Fachabteil |
| 13 | Endstück |
| 14 | Abschnitt von 3, Türtaschenblende von 13 |
| 15 | Abschnitt von 3, Front von 14 |
| 16 | Sitz |
| 17 | Rückenteil von 1,19 |
| 18 | Basisteil von 1 |
| 19 | Bodenteil von 1,19 |
| 20 | Seitenteile von 1, 19 |
| 21a, 21b | Achszapfen |
| 22 | Achsaufnahme für 22 |
| 23 | Augen für 22 |
| 24 | Feder |
| 25 | vordere Klemmbacke (an 6) |
| 26 | hintere Klemmbacke (an 19) |
| 27 | Seitenwände von 6 |
| 28a, 28b | Langloch in 28a, 28b |
| 29 | Führungsvorsprung für 29 |
| 30 |
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11
| 31 | Puffer |
| 32 | Siliconbremse |
| 33 | Riffelraster für 32 |
| 34 | Blende für 6 |
| 35 | Einlageboden für 1 |
| 36 | Aufnahmemulde in 8 |
| 37 | Schraube |
| B | Fußraum |
| F | Freiraum |
| L | Längspositionierung von 17 (Richtungspfeil) |
| S | Senkrechte |
| X-X | Schwenkachse von 6 |
| &agr; | Winkeldifferenz |
| Y | Winkel zwischen 6 und S |
Claims (22)
1. Aufbewahrungsfach zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, mit einer Haltevorrichtung (1) für Behälter (2), wie Dosen oder Flaschen, und mit zumindest einer Vorderwand (3), einer Rückwand (4) und einem Boden (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (3) zumindest teilweise aus einer ausstellbaren Halteklappe (6) der Haltevorrichtung (1) gebildet ist, die eine Öffnung (7) aufweist, derart, daß ein in der Haltevorrichtung (1) gehaltener Behälter (2) die Öffnung (7) teilweise durchdringt.
2. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand(4)zumindest teilweise durch eine Karosseriestruktur (8) oder durch eine die Karosseriestruktur (8) abdeckende Verkleidung (9) gebildet ist.
3. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Zwischenwand (11, 12) oder zwei Zwischenwände (11, 12) zwischen der Haltevorrichtung (1) und einem oder zwei weiteren Fachabteil(en) (13, 14), das/die vorzugsweise als Fachabteil (13) zur Aufnahme von Gegenständen dien(t)/(en), die keine Behälter (2) sind, wie Karten, Dokumente oder dergleichen, und/oder das/die (ein) nicht zur Aufnahme von Gegenständen bestimmte(s) Endstück(e) (14) bilden.
4. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6), vorzugsweise über Scharniere, schwenkbar mit weiteren Abschnitten (15, 16) der Vorderwand (3), dem Boden (5) und/oder einer Zwischenwand (11, 12)/beiden Zwischenwänden (11, 12) verbunden ist.
5. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6), vorzugsweise über Scharniere, schwenkbar mit einem Basisteil (19) der Haltevorrichtung (1) verbunden ist, das zumindest ein Rückenteil (18) und ein Bodenteil (20) der Haltevorrichtung (1) bildet.
6. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (19) Seitenteile (21a, 21b) der Haltevorrichtung (1) bildet.
7. Aufbewahrungsfach nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (19) an einer Karosseriestruktur (8) des Kraftfahrzeugs, vorzugsweise in einer Aufnahmemulde (36) der Karosseriestruktur, und/oder an der Rückwand (4), am Boden (5) und/oder an einer Zwischenwand (11, 12)/beiden Zwischenwänden (11, 12) befestigbar ist.
8. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharniere im Bereich des Bodens (5) und/oder im Bereich des Bodenteiles (20) der Halteeinrichtung (1) angeordnet sind.
9. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) sowohl in einer ersten Schwenk-Endstellung, als auch in einer zweiten Schwenk-Endstellung mit der Rückwand (4) oder dem Rückenteil (18) der Haltevorrichtung (1) einen spitzen Winkel (γ), vorzugsweise einen Winkel (γ) von weniger als 60°, einschließt.
10. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) in einer/der ersten Schwenk-Endstellung mit (den) weiteren Abschnitten (15, 16) der Vorderwand (3) bündig abschließt und dabei einen Freiraum (F) für die Längspositionierung (L) eines Sitzes (17) des Kraftfahrzeuges freigibt.
11. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) in einer/der zweiten Schwenk-Endstellung gegenüber (den) weiteren Abschnitten (15, 16) der Vorderwand (3) hervorsteht und dabei in einen/den Freiraum (F) für die Längspositionierung (L) eines/des Sitzes (17) hineinragen kann.
12. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) in einer/der ersten Schwenk-Endstellung einen Aufnahmeraum für einen kleineren Behälter (2), wie eine 0,33 l-Dose, begrenzt.
13. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) in einer/der zweiten Schwenk-Endstellung einen Aufnahmeraum für einen größeren Behälter (2), wie eine 1,5 l-Flasche, zumindest wie eine 1 l-Flasche, begrenzt.
14. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) unter der Wirkung mindestens einer Feder (25) steht, die die Halteklappe (6) in Richtung auf eine/die erste Schwenk-Endstellung hin belastet, in der die Halteklappe (6) vorzugsweise mit (den) weiteren Abschnitten (15, 16) der Vorderwand (3) bündig abschließt.
15. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) zumindest in einer/der ersten Schwenk-Endstellung, vorzugsweise in beiden Schwenk- Endstellungen, durch mindestens einen Anschlag (29/30, 31) in einer/der möglichen Schwenkbewegung begrenzt ist.
16. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich eine/die erste Schwenk- Endstellung und eine/die zweite Schwenk-Endstellung der Halteklappe (6) um einen Winkelbetrag (α) von etwa 7° bis 20°, vorzugsweise von etwa 10°, voneinander unterscheiden.
17. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) außenseitig durch eine im Wesentlichen ihrer Oberflächengestalt angepaßte Blende (34) abgedeckt ist.
18. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß an der Halteklappe (6) innenseitig eine vordere Klemmbacke (26) befestigt ist.
19. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückwand (4) oder an einem/dem Rückenteil (18) der Haltevorrichtung (1) innenseitig eine hintere Klemmbacke (27) befestigt ist.
20. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (1) einen, insbesondere aus elastomerem Material bestehenden, Einlageboden (35) umfaßt.
21. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklappe (6) insbesondere über Führungen (29, 30) vorzugsweise an dem Basisteil (19) geführte Seitenwände (28a, 28b) aufweist.
22. Aufbewahrungsfach nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (1) einen Bremsmechanismus (32/33) für die Ausstellbewegung, insbesondere für die Schwenkbewegung, der Halteklappe (6) aufweist.
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