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DE20117501U1 - Portionsbehälter für stürzbare Produkte wie Pudding o.dgl. - Google Patents

Portionsbehälter für stürzbare Produkte wie Pudding o.dgl.

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DE20117501U1
DE20117501U1 DE20117501U DE20117501U DE20117501U1 DE 20117501 U1 DE20117501 U1 DE 20117501U1 DE 20117501 U DE20117501 U DE 20117501U DE 20117501 U DE20117501 U DE 20117501U DE 20117501 U1 DE20117501 U1 DE 20117501U1
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sealing
ventilation
portion container
base
nipple
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Gizeh Verpackungen & Co K GmbH
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    • B65D2231/027Precut holes or weakened zones for discharging a solidified or gelatinous products, e.g. pudding, ice-cream, from the package

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Description

KÖNIG ■ PALGEN ■ SCHUMACHER ■ KLUIN
DÜSSELDORF-ESSEN PATENTANWÄLTE
UNSER ZEICHEN: 101 730 PP/ra Düsseldorf, den 10. Oktober 2001
Akten-Nr. 23V
GIZEH Verpackungen GmbH & Co. KG Breiter Weg 40
D - 51702 Bergneustadt Portionsbehälter für stürzbare Produkte wie Pudding oder dergleichen
Die Erfindung bezieht sich auf einen Portionsbehälter der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Derartige Portionsbehälter sind bekannt. Sie bestehen ähnlich Joghurtbehältern aus dünnwandigem Kunststoff. Der Umfang des Behälters kann eine das Stürzen des Inhalts zulassende dekorative Gestaltung aufweisen, die sich in dem gestürzten Produkt erhält. Das gestürzte Produkt soll also eine gewisse Festigkeit aufweisen, die es gewissermaßen selbsttragend macht. Dies ist bei Pudding und ähnlichen Produkte wie sogenannter "Wakkelpeter" der Fall, die flüssig von oben in den Behälter eingefüllt werden und diesen dementsprechend vollständig ausfüllen. Nach einiger Zeit verfestigt sich der Inhalt zu der allgemein bekannten Puddingkonsistenz. Der Portionsbehälter wird nach dem Füllen an der offenen Seite mit einem abziehbaren Siegeldeckel verschlossen.
Wenn das Produkt entnommen werden soll, wird der Siegeldeckel abgezogen und der Portionsbehälter auf den Kopf gestellt. Das Produkt, welches ja flüssig eingefüllt worden ist, haftet luftdicht an der Wandung. Weil die Luft keinen Zutritt zum Boden hat, die nunmehr nach unten gekehrte Oberfläche des Produkts jedoch unter der Wirkung des Luftdrucks steht, bleibt das Produkt ohne besondere Maßnahmen in dem Portionsbehälter hängen und kann nur durch heftiges Aufstoßen oder Zuhilfenahme eines Messers aus dem Portionsbehälter herausgebracht werden, was meist mit einer zu-
1 1
TEL. +A3 -fe«f ^»««gS'Wä'-'o*» RJ»X»+43»«-«£*W -«fee i'^>5 *'go ■ D@KPSK.de
D-45133 ESSEN, FRÜHLINGSTRASSE 43A ■ TEL. +43 - 2O1 - B4S3O - O · FAX +43 - 2O1 - B423O -
mindest teilweisen Zerstörung der dekorativen Außengestalt des Produkts einhergeht sowie zu Verletzungen führen kann.
Um diesem Mißstand beizukommen, hat der Boden des bekannten Portionsbehälters eine von außen gesehen konkave flache Vertiefung etwa in Gestalt eines Kugelabschnitts, von dessen tiefster Stelle ein Belüftungsnippel aufragt, dessen oberes Ende etwa in Höhe des Randes der Vertiefung gelegen ist. Das Belüftungsmittelnippel ist in seinem dem Innern des Portionsbehälters am weitesten entfernten Teil relativ dünnwandig und spröde und kann entweder von Hand oder unter Zuhilfenahme eines Werkzeugs abgebrochen oder abgeschnitten werden, wodurch sich eine Belüftungsöffnung an einem im Innern des Nippels ausgebildeten Belüftungskanal öffnet, der der Außenluft Zugang zur Innenseite des Bodens verschafft und den Drukkunterschied aufhebt, so daß das Produkt aus dem Portionsbehälter herausgleiten kann.
Die Vertiefung hat für das Belüftungsnippel eine Schutzfunktion. Der Portionsbehälter kann ohne Rücksicht auf das Belüftungsnippel gehandhabt und hingestellt werden, weil das Belüftungsnippel innerhalb der Vertiefung angeordnet und vor einem versehentlichen Abbrechen bewahrt ist.
Gänzlich geschützt ist das Belüftungsnippel in der Vertiefung jedoch nicht. Es kann immer einmal ein Gegenstand mit einer harten Kante in die Vertiefung seitlich von dem Nippel eintreten und dieses vorzeitig abbrechen oder beschädigen, worauf der Inhalt mit der Außenluft in Berührung kommt. Auch können sich beim Abbrechen des Belüftungsnippel kleine Splitter bilden, die in das Produkt geraten können.
Das normal vorgesehene Abbrechen des Belüftungsnippels ist überdies nicht ganz einfach zu bewerkstelligen, so daß in vielen Fällen auf diese Funktion verzichtet werden wird und das Produkt in unansehnlicher Form gestürzt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Funktion eines gattungsgemäßen Portionsbehälters zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Durch den Einsatz des Siegeletiketts bedarf es keines Abbrechens eines Belüftungsnippels mehr. Es ist kein Werkzeug mehr erforderlich. Das Siegeletikett wird einfach von der schon vorher vorhandenen Belüftungsöffnung abgezogen. Das Belüftungsmittel selbst braucht nicht mehr abbrechbar zu sein und kann daher stabiler ausgeführt werden, so daß die Gefahr des ungewollten Abbrechens oder Beschädigens verringert ist.
Anspruch 1 ist auf das Prinzip der Erfindung gerichtet, bei welchem nur eine irgendwie gestaltete Belüftungsöffnung vorhanden sein muß.
In Anspruch 2 ist eine konkrete Ausführungsform wiedergegeben, die ein Belüftungsnippel wie im Stand der Technik aufweist, das aber anders funktioniert und nicht zerstört, sondern lediglich geöffnet wird. Das Belüftungsnippel selbst braucht nicht mehr abbrechbar zu sein und kann daher stabiler ausgeführt werden, so daß die Gefahr des ungewollten Abbrechens verringert ist.
Gemäß Anspruch 3 kann das Belüftungsnippel in einer parallel zum Boden verlaufenden Ebene enden und an der dortigen Stirnseite mit dem Siegeletikett zugesiegelt sein.
Das Enden in einer Ebene kann durch ein entsprechenden Bearbeitungsvorgang erzielt werden. Bevorzugt aber wird die im wesentlichen ebene Begrenzungsfläche am Ende des Belüftungsnippels dadurch erzeugt, daß bei Siegeln das kuppeiförmige Ende des Belüftungsnippels, welches vom Ziehvorgang des Portionsbehälters her vorhanden ist, auf- oder weggeschmolzen wird, so daß das Material im Querschnitt des Belüftungskanals zur Seite gedrückt und dieser unter dem Siegeletikett offen ist, so daß beim Entfernen des Siegeletiketts der Belüftungskanal ohne weiteres durchgängig ist.
Im einzelnen kann die Ausbildung gemäß Anspruch 4 getroffen sein.
Wenn das Siegeletikett auf dem Siegelrand aufsitzt, ist gleichzeitig im Bereich des Belüftungsnippels das Wegschmelzen und Zurseitedrücken des Materials bis in die gleiche Höhe erfolgt. (Anspruch 5)
Bei einer abgewandelten Ausführungsform ist gemäß Anspruch 6 der Boden in einem die Belüftungsöffnung unmittelbar umgebenden Bereich als Siegelfläche ausgebildet, auf der das Siegeletikett zugesiegelt ist.
Dies hat den Vorteil, daß die die Belüftungsöffnung umgebende Siegelung nicht auf den Querschnitt eines Belüftungsnippels beschränkt ist, sondern auf einer größeren Fläche erfolgt, was die Durchbruchsicherheit wesentlich erhöht.
Auch bei dieser Ausführungsform kann die Siegelfläche um einem die Siegelfläche mit radialem Abstand umgebenden Siegelrand ergänzt sein, in welchem ein oder mehrere ringförmige zusätzliche Siegelungen vorgenommen sein können.
Gemäß Anspruch 8 kann die Belüftungsöffnung an einem aus der ebenen Siegelfläche aufragende Belüftungsnippel ausgebildet sein, welches bei der Siegelung in die Ebene der Siegelfläche niedergedrückt ist.
Zur Erleichterung es Entfernens des Siegeletiketts empfiehlt sich eine an sich bekannte Handhabe nach Anspruch 9.
In den Ansprüchen 10 bis 13 sind verfahrensmäßige Aspekte der Erfindung wiedergegeben.
Anspruch 14 gibt eine Werkzeuganordnung zur Herstellung eines Portionsbehälters mit durchstechbaren Belüftungsnippeln wieder.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt; Fig. 1 zeigt das Prinzip der Erfindung in einem Teillängsschnitt des Bodens eines Portionsbehälters in gestürzter Stellung;
Fig. 2 und 3 zeigen perspektivische Ansichten einer abgewandelten Ausführungsform bei geschlossenem bzw. geöffnetem Siegeletikett;
Fig. 4 zeigt einen Teillängsschnitt gemäß Fig. 1 durch den Boden der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3;
Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt aus Fig. 4 in einer Phase kurz vor der Versiegelung;
Fig. 6 bis 8 zeigen Teillängsschnitte entsprechend Fig. 1 einer weiteren Ausführungsform.
Der in Fig. 1 als Ganzes mit 100 bezeichnete becherförmige Portionsbehälter ist gestürzt, d.h. mit der offenen Seite nach unten und dem Boden oben dargestellt. In dem Ausführungsbeispiel besitzt der Portionsbehälter 100 eine Achse A und einen zu dieser senkrechten Boden 1, der rings um den Rand kugelige dekorative Ausgestaltungen 2 aufweist, auf denen der
Portionsbehälter 100 in der Transportstellung auf einer tragenden Fläche aufsteht.
In der Mitte des Bodens weist dieser eine kleine konvexe, d.h. nach außen sich erhebende Erhöhung 3 mit einer mittigen Belüftungsöffnung 4 auf. Die Belüftungsöffnung 4 ist durch ein auf die Außenseite des Bodens 1 bzw. des erhöhten Teils 3 aufgesiegeltes Siegeletikett 5 verschlossen, welches mittels einer Handhabe 6 abgezogen werden kann und dann die Belüftungsöffnung 4 freigibt.
In dem Ausführungsbeispiel ist der Portionsbehälter 100 mit einem durch eine Punktierung dargestellten Pudding 7 gefüllt, der in flüssiger Form in dem Transportbehälter bei nach oben gerichteter Öffnung eingebracht worden und nunmehr verfestigt ist. Der Pudding 7 füllt den Portionsbehälter 100 vollständig aus und ließe sich ohne besondere Maßnahmen auch bei gestürztem Portionsbehälter 100 nicht aus diesem entfernen. Wenn aber nach dem Stürzen das Siegeletikett 5 abgezogen worden ist, hat die Außenluft durch die Belüftungsöffnung 4 Zutritt zur Innenseite 1' des Bodens 1 bzw. zur Oberseite T der Puddingfüllung, so daß der Pudding 7 ohne Zerstörungen an seiner dekorativ geformten Außenseite aus dem Portionsbehälter 100 herausgeleiten kann.
In den Fig. 2 bis 5 ist ein Portionsbehälter 200 dargestellt, der sich im Bereich der Belüftungsöffnung 4 von dem Portionsbehälter 100 unterscheidet. Auch der Portionsbehälter 200 ist gestürzt dargestellt. Die offene Seite des becherförmigen Portionsbehälters 200 ist auch in den Fig. 2 bis 5 nach unten gerichtet und im Transportzustand durch einen Siegeldeckel verschlossen, der an dem Siegelrand 8 angesiegelt ist (Fig. 2 und 3).
Für einander funktionell entsprechende Teile sind gleiche Bezugszahlen verwendet.
Bei dem Portionsbehälter 200 weist jedoch der Boden 11 in der Mitte eine von außen konkave Vertiefung 12 mit einem leicht erhabenen Rand 13 auf, der als Siegelrand dient und einen Durchmesser von größenordnungsmäßig 20 mm aufweisen kann. Die Vertiefung 12 kann etwa die Gestalt eines Kugelschalenabschnitts aufweisen und von dem in einer Ebene gelegenen Rand 13 3 mm bis 5 mm tief sein. Von der in der Mitte gelegenen tiefsten
• ·
Stelle der Vertiefung 12 ragt ein Belüftungsnippels 14 nach außen hoch, welches einen durchgehenden Belüftungskanal 16 umschließt, der an dem gemäß Fig. 4 oberen Ende in der Belüftungsöffnung 4 mündet.
Das obere Ende des Belüftungsnippels 14 und der Rand 13 liegen im wesentlichen in einer zu der Achse A senkrechten Ebene. Die Vertiefung 12 ist von einem Siegeletikett 15 überdecket, welches an dem Rand 13 und an dem oberen Ende des Belüftungsnippels 14 angesiegelt ist. Wenn das Siegeletikett 15 an der Handhabe 6 abgezogen wird, wird der Belüftungskanal 16 freigegeben und kann Außenluft im Sinne des Pfeiles 17 auf die in Fig. 4 untere Seite 11' des Bodens 11 und somit zwischen diesen und die Oberseite 7' des Puddings 7 gelangen, so daß dieser aus dem Portionsbehälter 200 nach unten herausgleiten kann.
Der Portionsbehälter 200 ist aus einem geeigneten Kunststoff tiefgezogen. Es versteht sich, daß dieser Kunststoff und die gemäß Fig. 4 auf der unteren Seite des Siegeletiketts 15 vorhandene Beschichtung kompatible Siegelpartner sind. Bei dem Tiefziehvorgang ist das Belüftungsnippel 14 zunächst in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise oben kuppeiförmig geschlossen und steht ein wenig, z.B. 1 mm, über den Siegelrand 13 nach oben über. Beim Aufsiegeln des Siegeletiketts 15 drückt der Siegelkopf 18 das Siege- !etikett 15 zunächst auf die höchste Stelle 14' des Belüftungsnippels 14, die anschmilzt und in der in Fig. 4 durch den Wulst 19 angedeuteten Weise seitlich verdrückt wird, bevor der äußere Rand des Siegeletiketts 15 auf dem Siegelrand 13 angesiegelt wird. Bei dem Anschmelzen der höchsten Stelle 14' bricht diese durch, so daß ein Durchgang, d.h. die Belüftungsöffnung 4 entsteht. Beim Abziehen des Siegeletiketts 15 ist also der Belüftungskanal 16 ohne weitere Maßnahmen sofort durchgängig.
Der Portionsbehälter 300 der Fig. 6 bis 8 besitzt einen im wesentlichen ebenen Boden 21, der von einem entgegen der Öffnung des Portionsbehälters 300 vorspringenden Randwulst 32 umgeben ist, der der Stabilisierung dient und auf dem der Portionsbehälter 300 bei der Handhabung aufsteht. In der Mitte des Bodens 21 ist ein Belüftungsnippel 14" mit einer Stirnfläche 20 vorgesehen, welches zunächst geschlossen ist. Das Belüftungsnippel 14" ist von einer kreisscheibenförmigen Siegelfläche 34 umgeben, die Bestandteil
des ebenen Bodens 21 ist und bis unmittelbar an das Belüftungsnippel 14' heranreicht. Die Siegelfläche 34 ihrerseits ist von einer ringförmigen Sicke 35 umgeben, die das Auftreten radialer Spannungen in dem Boden 21 mindern soll. Radial außerhalb der Vertiefung 35 schließt sich ein ringförmiger Siegelrand 23 an, der radial außen an den Wulst 32 angrenzt.
In der ersten Phase der Herrichtung des Bodens 21 gemäß Fig. 6 kommt Fig. 6 von oben in Pfeilrichtung ein Stempel 30 mit einer Nadel 31 herunter, die in die Stirnseite 20 des Belüftungsnippels 14" eindringt und dort ein Loch herstellt, welches in Fig. 7 erkennbar ist und die Belüftungsöffnung 4 bildet. Nach der Lochung wird der Stempel 30 mit der Nadel 31 seitlich aus dem Bereich des Portionsbehälters 300 weggeführt und statt dessen werden ein Siegeletikett 15 von gegenüber dem Boden 21 etwas geringerem Durchmesser und ein Siegelkopf 18' über den Boden 21 gebracht, die in Pfeilrichtung absenkbar sind. Der Siegelkopf 18' besitzt auf der dem Boden 21 zugewandten ebenen, zur Achse A senkrechten Stirnseite eine zentrale mit der Siegelfläche 34 korrespondierende, zur Achse A konzentrische, kreisscheibenförmige, auf die auf die Wirkseite ebene, reliefartig leicht vorspringende Siegelzone 44 sowie mit Abstand radial außerhalb derselben zwei weitere zur Achse A konzentrische schmale ringförmige Siegelzonen 45 und 46, die mit dem Siegelrand 23 korrespondieren.
Beim Niedergehen des Siegelkopfes 18' wird das kreisscheibenförmige Siegeletikett 15 zunächst auf die Stirnseite 20 des Belüftungsnippels 14" aufgedrückt, die durch die Wärmeleitung von dem beheizten Siegelkopf 18' her aufgeheizt und plastifiziert wird. Bei weiterem Niedergehen des Siegelkopfes 18' wird das Material des Belüftungsnippels 14' seitlich über die Siegelfläche 34 verdrückt, wobei aber die Belüftungsöffnung 4 bei geeigneter Bemessung des Durchmessers der Nadel 31 sich nicht wieder schließt, sondern mit gegebenenfalls verringertem Durchmesser offenbleibt. In unmittelbarer Umgebung der Belüftungsöffnung 4 findet eine besonders intensive Versiegelung statt, die sich in der aus Fig. 8 ersichtlichen Endphase über die ganze durch die Siegelfläche 34 gebildete Siegelzone 44 und die beiden äußeren ringförmigen Siegelzonen 45,46 ausdehnt.
Es ist damit sichergestellt, daß kein Inhalt des Portionsbehälters 300 aus der Belüftungsöffnung 4 in den Zwischenraum zwischen der Siegelfläche 34, d.h. der zentralen Siegelzone 44 und den äußeren ringförmigen Siegelzonen 45,46 austreten kann. Unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizienten des Materials des Bodens 21 und des Siegeletiketts 15 führen nicht zu radialen Spannungen, die die Versiegelungen belasten, weil die ringförmige Sicke 35 solche Spannungen nicht entstehen läßt.
Es versteht sich, daß der Boden 21 bei der Siegelung gemäß Fig. 8 von unten unterstützt ist. Nach einer gewissen Siegelzeit, die von den im Einzelfall eingesetzten Materialien abhängt, hebt der Siegelkopf 18' ab und ist die Herrichtung des Bodens für die Schaffung einer Öffnung beim Stürzen abgeschlossen. Das Siegeletikett 15 kann dann an der Handhabe 6 (Fig. 7) erfaßt und bei Bedarf abgezogen werden.

Claims (14)

1. Portionsbehälter (100, 200) für stürzbare Produkte wie Pudding (7) oder dergleichen, in Gestalt eines Bechers mit einem Boden (1, 11), in welchem eine verschließbare und von außen zu öffnende Belüftungsöffnung (4) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsöffnung (4) im Transportzustand des Portionsbehälters (100, 200) durch ein abziehbares Siegeletikett (5, 15) verschlossen ist.
2. Portionsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Boden (11) eine flache Vertiefung (12) ausgebildet und ein einen Belüftungskanal umschließendes Belüftungsnippel (15) vorgesehen ist, das vom Grund der Vertiefung (12) bis etwa in die Höhe des Randes (13) der Vertiefung (12) nach außen hochragt und von einem Transportzustand, in welchem der Belüftungskanal (16) geschlossen ist, in einem Abgabezustand überführbar ist, in welchem der Belüftungskanal (16) geöffnet ist und einen Zugang für die Außenluft zur Innenseite (11') des Bodens (11) bietet, und daß die Belüftungsöffnung (4) am äußeren Ende des Belüftungsnippels (14) ausgebildet ist.
3. Portionsbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Belüftungsnippel (14) in einer parallel zum Boden (11) verlaufenden Ebene endet und an der dortigen Stirnseite mit dem Siegeletikett (15) zugesiegelt ist.
4. Portionsbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (13) der Vertiefung (12) in einer parallel zum Boden (11) verlaufenden Ebene gelegen und als Siegelrand ausgebildet ist, auf den das Siegeletikett (15) zusätzlich zu der Stirnseite (20) des Belüftungsnippels (14) angesiegelt ist.
5. Portionsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Siegelrand (13) und die Stirnseite (20) etwa in gleicher Höhe längs der Achse (A) gelegen sind.
6. Portionsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (21) in einem die Belüftungsöffnung (4) unmittelbar umgebenden Bereich als ebene Siegelfläche (34) ausgebildet ist, auf der das Siegeletikett (15) angesiegelt ist.
7. Portionsbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Boden (21) ein die Siegelfläche (34) mit radialem Abstand umgebender, zu dieser paralleler zusätzlicher Siegelrand (23) ausgebildet ist.
8. Portionsbehälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsöffnung (4) an einem aus der ebenen Siegelfläche (34) aufragenden Belüftungsnippel (14") ausgebildet ist, welches bei der Siegelung in die Ebene der Siegelfläche (34) niedergedrückt ist.
9. Portionsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegeletikett (5, 15) eine über den Siegelrand (3, 13) radial nach außen vorstehende Handhabe (6) aufweist.
10. Verfahren zur Herstellung eines Portionsbehälters nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Siegeletikett (5, 15) mit einem Siegelkopf (18, 18') gleichzeitig an dem Siegelrand (13) und der Stirnseite (20) des Belüftungsnippels (14) bzw. der Siegelfläche (34) und dem zusätzlichen Siegelrand (23) angesiegelt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß beim Ansiegeln die Belüftungsöffnung (4) am oberen Ende (14') des Belüftungsnippels (14) freigegeben wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß beim Ansiegeln das kuppelförmige obere Ende (14') des Belüftungsnippels (14) weggeschmolzen wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Ansiegeln mittels einer Nadel (31) die obere Stirnseite (20) des Belüftungsnippels (14') durchstochen wird.
14. Werkzeuganordnung zur Herstellung eines Portionsbehälters (300) nach dem Verfahren des Anspruchs 13, dadurch gekennzeichnet, daß dem Siegelkopf (18) eine in Siegelvorschubrichtung vorstehende Nadel (31) zugeordnet ist, mittels derer in dem Boden (21) des Portionsbehälters (300) eine Belüftungsöffnung (4) einstechbar und die im Wechsel mit dem Siegelkopf (18') zum Angriff an dem Boden (21) bringbar ist.
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