DE20116085U1 - Gefäß zur Darreichung von Nahrung - Google Patents
Gefäß zur Darreichung von NahrungInfo
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Description
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PATENTANWÄLTE
MOLTKESTRASSE 45 D-76133 KARLSRUHE
MOLTKESTRASSE 45 D-76133 KARLSRUHE
H 5499/01
28. September 2001
Helmuth Holz
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gefäß zur Darreichung von Nahrung, insbesondere von Futter für Haustiere, bestehend aus einem Basisteil mit Boden, umlaufendem Rand, schüsselartigem Aufnahmeraum, sowie einem dünnwandigen auswechselbaren Einsatzteil, das an den Aufnahmeraum angepasst ist.
Neben einteiligen Gefäßen zur Aufnahme bzw. Darreichung von Tierfutter, die aus einem Bodenteil und einem Rand bestehen, welche eine Mulde bilden, sind auch mehrteilige Aufnahmevorrichtungen für Tierfutter bekannt. Einteilige Futternäpfe haben den Nachteil, dass sich angetrocknete Futterreste nur sehr schwierig beseitigen lassen. Bei den bekannten mehrteiligen Futternäpfen lässt sich ein Einsatz, der die Nahrung aufnimmt, herausnehmen. Entweder wird der Einsatz dann später separat gereinigt oder, bei der Verwendung von Einwegeinsätzen, nach Gebrauch beseitigt.
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Aus der EP O 896 790 A2 ist eine mehrteilige Vorrichtung zur Aufnahme von Tierfutter bekannt, welche aus einem Basisteil und einem auswechselbaren, dünnwandigen Einsatz besteht. Das Basisteil weist einen umlaufenden Rand auf, an dem mehrere Klemmmechanismen vorgesehen sind. Zwischen dem Rand des Basisteils und den Klemmmechanismen wird das Einsatzteil mit seinem umlaufenden Steg festgeklemmt. Damit wird ein Verrutschen des Einsatzteils im Basisteil vermieden. Nachteilig ist jedoch, dass das Einklemmen des Einsatzes schwierig und unhandlich ist, und nur durch zeitweises Verbiegen und Verformen des Einsatzes geschehen kann. Der Einsatz kann sowohl beim Einlegen wie auch beim Entnehmen aus dem Basisteil durch den Klemmmechanismus beschädigt und unbrauchbar werden. Die im Einsatz befindliche Nahrung tritt dann aus dem beschädigten Einsatz heraus und kann das Basisteil verschmutzen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein mehrteiliges Gefäß zur Darreichung von Nahrung zu schaffen, dessen Einsatz zuverlässig im Basisteil festgehalten und trotzdem einfach ausgetauscht werden kann.
Bei der Lösung der Aufgabe wird von einem Gefäß, bestehend aus einem Basisteil und einem auswechselbaren Einsatzteil, ausgegangen. Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass in der Wandung des Einsatzteils radial nach außen weisende Sicken ausgebildet sind, dass im Rand des Basisteils Ausnehmungen vorgesehen sind, und dass die Sicken des Einsatzteils in die Ausnehmungen des Basisteils eingreifen.
Die nach aussen weisenden Sicken des Einsatzteils bilden ein einfach zu handhabendes Mittel zur Befestigung des Einsatzes im Basisteil. Beim Einlegen des Einsatzteils in das Basisteil greifen die Sicken in die dafür vorgesehenen Ausnehmungen im Basisteil ein, ohne dass das Einsatzteil verformt wird. Das Eingreifen der Sicken in die passenden Ausnehmungen des Basisteils gewährleistet eine sichere Befestigung, die ein Verdrehen oder Verrutschen des Einsatzteils nach oben oder zur Seite zuverlässig verhindert.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Sicken als V-förmige Faltung ausgebildet. Hierdurch läßt sich das Einsatzteil einstückig aus einem dünnwandigen Material formen. Die V-Form der Sicken gewährleistet, dass sie in die Ausnehmungen von oben hineinrutschen können, bis das Einsatzteil im
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Basisteil Halt findet. Durch die V-förmige Form der Sicken lassen sich diese elastisch zusammendrücken, was das Einbringen in die Ausnehmungen erleichtert.
Die Sicken greifen vorteilhafter Weise klemmend in die Ausnehmungen des Basisteils ein. Unterstützt durch die V-Form, die ein zeitweises Zusammendrücken und anschließendes Zurückfedern der Sicken in die ursprüngliche Form ermöglicht, klemmen sich die Sicken in den Ausnehmungen selbsttätig fest. Mit dem Einklemmen der Sicken wird gewährleistet, dass das Einsatzteil zuverlässig im Basisteil verbleibt.
In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weisen das Einsatzteil mindestens drei Sicken und das Basisteil mindestens drei mit den Sicken korrespondierende Ausnehmungen auf. Diese Mindestanzahl von Sicken gewährleistet einen guten Halt des Einsatzteils im Basisteil. Auch bei starker Beanspruchung, z.B. durch große Tiere, die mit ihrer Zunge beim Fressen starken Druck auf das Einsatzteil ausüben, verharrt das Einsatzteil in seiner Position, ohne zu verrutschen oder zu verdrehen. Bei der Verwendung von nur einer oder zwei Sicken könnte das Einsatzteil bei starker Beanspruchung verrutschen oder verdrehen. Sind mehr als fünf Sicken im Einsatzteil vorgesehen, wird das Einlegen des Einsatzteils in das Basisteil unhandlich, weil der Benutzer darauf achten muß, dass alle Sicken gleichzeitig in die korrespondierenden Ausnehmungen eingreifen, damit das Einsatzteil nicht beschädigt wird. Die Verwendung von drei bis fünf Sicken erweist sich in der praktischen Anwendung als optimal.
Zweckmäßigerweise sind die Ausnehmungen als lange schmale Schlitze ausgebildet, die nach oben hin offen sind. Schlitze können besonders einfach und preiswert durch Sägen oder Fräsen in den Rand des Basisteils eingebracht werden. Durch die nach oben offenen Schlitze gleiten die Sicken beim Einlegen des Einsatzteils in das Basisteil automatisch in die Schlitze hinein, ohne dass zusätzliche Handgriffe des Benutzers notwendig werden. Das Einsatzteil ist mit einem Griff einsetzbar und auch wieder herausnehmbar. Damit ist das Auswechseln des Einsatzteils für den Benutzer besonders bequem und leichtgängig.
Vorteilhafterweise haben das Basisteil und das Einsatzteil jeweils runden Grundriss, so dass das in das Basisteil passende Einsatzteil keine Ecken aufweist, aus denen sich die Nahrung nur schwer entfernen ließe. Insbesondere wird den Tie-
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ren, die die Nahrung mit der Schnauze und der Zunge aus dem Einsatzteil aufnehmen, das vollständige Auslecken des Einsatzteiles durch den runden Grundriss erleichtert.
Ein am oberen Ende der Wandung des Einsatzteils angesetzter, nach außen weisender Steg erweist sich als besonders vorteilhaft, da der Steg den Randsteg des Basisteils überlappt und damit das Basisteil vor Verschmutzung schützt. Der Anwender kann das Einsatzteil am Steg untergreifen und es bequem und komfortabel aus dem Basisteil entnehmen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Einsatzteil aus einem einzigen, ebenen Stück durch Tiefziehen hergestellt. Tiefziehen erlaubt die Herstellung des Einsatzteils in einem Arbeitsgang. Damit wird die Produktion besonders einfach und kostengünstig. Durch das Tiefziehen entsteht ein einstückiges Einsatzteil ohne Öffnungen, Schlitze oder Überlappungen, durch die Nahrung herausrutschen und das Basisteil verschmutzen könnte. Die Verwendung von langfaserigem Material eignet sich besonders gut für den Tiefziehvorgang.
Als vorteilhaft erweisen sich Einsatzteile aus kompostierbarem Material. Die gebrauchten Einsatzteile werden dem Kompost zugeführt und verrotten dort; es entsteht kein Abfall. Vorzugsweise finden Naturstoffe Anwendung, wie z.B. Stärke, Papier oder Zellulose. Einsatzteile aus diesen Materialien sind außerdem in der Produktion besonders preiswert.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 ein Gefäß, umfassend ein Basisteil und ein Einsatzteil in per
spektivischer Darstellung;
Figur 2 das Basisteil, in einem Schnittbild; und
Figur 3 das Einsatzteil, in einem Schnittbild.
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Gemäß Figur 1 umfasst das Gefäß ein Basisteil 1 und ein Einsatzteil 2, das in der Darstellung etwas aus dem Basisteil 1 nach oben hin herausragt.
Ein umlaufender Rand 3 des runden Basisteils 1 weist insgesamt vier Ausnehmungen 4 auf, von denen allerdings nur zwei sichtbar sind. Die Ausnehmungen 4 sind als lange schmale Schlitze ausgebildet, die den Rand 3 einschneiden und damit nach oben hin offen sind. Die Ausnehmungen 4 dienen zur Aufnahme V-förmiger Sicken 5 des Einsatzteils 2.
Das Einsatzteil 2 weist vier äquidistant über den Umfang verteilte Sicken 5 auf, die in die korrespondierenden Ausnehmungen 4 hineinragen. In Figur 1 ist deutlich der Vorteil der nach außen weisenden Sicken 5 des Einsatzteils 2 zu erkennen: Beim Einlegen des Einsatzteils 2 in das Basisteil 1 rutschen die Sicken 5 von oben in die Aunehmungen 4 und klemmen sich dort fest. Dies verhindert zuverlässig ein Verdrehen oder Verrutschen des Einsatzteils 2 im Basisteil 1.
Am oberen Rand der Wandung des Einsatzteils 2 ist ein nach außen gerichteter Steg 6 angesetzt. Der umlaufende Steg 6 wird durch die Sicken 5 unterbrochen. Der Steg 6 weist die gleiche Tiefe wie ein Randsteg 7 des Basisteils 1 auf, den er vollständig abdeckt, sobald das Einsatzteil 2 im Basisteil 1 positioniert ist. Damit wird eine Verschmutzung des Randstegs 7 vermieden. Zusätzlich kann der Benutzer das Einsatzteil 2 am Steg 6 untergreifen und bequem und komfortabel nach oben aus dem Basisteil 1 entnehmen.
In Figur 2 ist das Basisteil 1 dargestellt, das einen Boden 8 und den Rand 3 aufweist. Der Rand 3 wird von einer Außenwand 9, einer Innenwand 10 und dem die beiden Wände verbindenden oberen Randsteg 7, der waagerecht verläuft, gebildet. Der Randsteg 7 bildet mit der Außenwand 9 bzw. der Innenwand 10 jeweils eine scharfe Kante aus, die jedoch auch abgerundet sein kann.
Die Außenwand 9 und die Innenwand 10 stehen im spitzen Winkel zueinander, so dass sich ihr Abstand nach oben hin verringert. Dadurch ergibt sich zum einen eine kegelstumpfartige Außenform des Gefäßes, wobei der Außendurchmesser am Boden größer ist als der Außendurchmesser am oberen Ende des Gefäßes. Zum anderen verringert sich der Innendurchmesser des Gefäßes nach unten hin durch die schräg nach unten verlaufende Innenwand 10. Zusammen mit dem Bo-
8 begrenzt die Innenwand 10 des umlaufenden Randes 3 einen schüsselartigen Aufnahmeraum 11.
Das Basisteil 1 muss nicht massiv ausgebildet sein. Es ist auch möglich, dass die Außenwand 9, die Innenwand 10 und der Randsteg 7 aus dünnem aber eigenstabilem Material hergestellt sind. Dann umformen die Außenwand 9 und die Innenwand 10 mit dem Randsteg 7 einen Hohlraum, der durch die Unterlage, auf der das Gefäß steht, begrenzt ist. Damit wird das Basisteil 1 leichter und preiswerter in der Herstellung, da Material eingespart wird.
Figur 3 zeigt das Einsatzteil 2, dessen Form im Querschnitt dem Aufnahmeraum 11 des Basisteils 1 angepasst ist. Es ist deutlich sichtbar, dass sich das Einsatzteil 2 in seinem Querschnitt nach oben hin weitet, so dass ein schüsselartiger Raum zur Aufnahme von Nahrung oder von Tierfutter gebildet wird.
In der Wandung des Einsatzteils 2 sind die Sicken 5 ausgeformt, die sich V-förmig nach unten hin verjüngen. Die Sicken 5 sind durch Faltung des einstückigen Einsatzteils 2 hergestellt.
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H 5499/01
28. September 2001
Zusammenstellung der Bezugszeichen
| 1 | Basisteil |
| 2 | Einsatzteil |
| 3 | Rand |
| 4 | Ausnehmung |
| 5 | Sicke |
| 6 | Steg (von 2) |
| 7 | Randsteg |
| 8 | Boden |
| 9 | Außenwand |
| 10 | Innenwand |
| 11 | Aufnahmeraum |
Claims (9)
1. Gefäß zur Darreichung von Nahrung, insbesondere von Futter für Haustiere, bestehend aus einem Basisteil (1) mit Boden (8), umlaufendem Rand (3) und schüsselartigem Aufnahmeraum (11), sowie einem dünnwandigen auswechselbaren Einsatzteil (2), das an den Aufnahmeraum (11) angepasst ist, dadurch gekennzeichnet, dass
1. in der Wandung des Einsatzteils (2) radial nach außen weisende Sicken (5) ausgebildet sind;
- im Rand des Basisteils (1) Ausnehmungen (4) vorgesehen sind; und
- die Sicken (5) des Einsatzteils (2) in die Ausnehmungen (4) des Basisteils (1) eingreifen.
2. Gefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicken (5) als V-förmige Faltung ausgebildet sind.
3. Gefäß nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicken (5) klemmend in die Ausnehmungen (4) des Basisteils (1) eingreifen.
4. Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzteil (2) mindestens drei Sicken (5) und das Basisteil (1) mindestens drei korrespondierende Ausnehmungen (4) aufweisen.
5. Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (4) als lange schmale Schlitze ausgebildet sind, welche nach oben hin offen sind.
6. Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (1) und das Einsatzteil (2) jeweils runden Grundriss haben.
7. Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Rand der Wandung des Einsatzteils (2) ein nach außen weisender Steg (6) angesetzt ist.
8. Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzteil (2) aus einem ebenen Stück durch Tiefziehen hergestellt ist.
9. Gefäß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzteil (2) aus kompostierbarem Material besteht.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20116085U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005092086A1 (de) | 2004-03-17 | 2005-10-06 | Helmuth Holz | Auswechselbares einsatzteil für ein gefäss zur darreichung von nahrung |
| WO2006135908A3 (en) * | 2005-06-10 | 2007-03-29 | Gail Dana | Pet dish and disposable liner |
| CN104433592A (zh) * | 2014-12-28 | 2015-03-25 | 贵阳华合仁信息技术有限公司 | 一种碗托 |
-
2001
- 2001-09-29 DE DE20116085U patent/DE20116085U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
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| WO2005092086A1 (de) | 2004-03-17 | 2005-10-06 | Helmuth Holz | Auswechselbares einsatzteil für ein gefäss zur darreichung von nahrung |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020328 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041124 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20071016 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20091016 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |