DE20116066U1 - Elektrohandwerkzeugmaschine mit Schalttaste - Google Patents
Elektrohandwerkzeugmaschine mit SchalttasteInfo
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Description
- 1 - R. 41807
27.09.01 Dt/hi
ROBERT BOSCH GMBH, 70442 Stuttgart
Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung geht aus von einer Elektrohandwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind Elektrohandwerkzeugmaschinen mit länglicher Schalttaste bekannt. Diese ist mit mehreren Fingern gleichzeitig und daher kraftsparend und komfortabel bedienbar. Sie erstreckt sich parallel zur Längsachse des Motorgehäuses. Das vordere Ende der Schalttaste ist dabei im Motorgehäuse drehbar gelagert, so daß das hintere Ende zum Einschalten des Motors ins Motorgehäuse hinein schwenkbar ist.
Die bekannte Schalttaste trägt mittig einen abstehenden schwenkbaren Sperrhebel. Erst wenn dieser Sperrhebel verschwenkt ist, kann die Schalttaste in ihre Einschaltposition gedrückt werden, so dass erst dann der Motor der Handwerkzeugmaschine in Betrieb setzbar ist. Bei nicht nach hinten geschwenktem Sperrhebel ist die Schalttaste auch bei erheblicher Kraftanwendung nicht in ihre Einschaltposition bewegbar.
Die Außenkontur der bekannten Schalttaste verläuft eben und nicht der Bedienhand angepaßt. Bei längerer Betätigungsdauer ist daher die Handwerkzeugmaschine wenig bequem zu handhaben, auch weil der in seine Freigabeposition geschwenkte Sperrhebel als Unebenheit über die Kontur der Schalttaste hinausragt und damit die Bedienhand stört. Außerdem neigt
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der exponierte Sperrhebel zum Abbrechen, weil er im rauhen Baustellenbetrieb ungeschützt Stoß und Schlag ausgesetzt ist insbesondere durch Darauftreten. Ist der Sperrhebel abgebrochen, kann entweder die Handwerkzeugmaschine gar nich~ mehr oder wegen Wegfall der Einschaltsperre doch, mit erheblicher Unfallgefahr verbunden, ungewollt eingeschaltet werden.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass sie durch die am hinteren Ende der Schalttaste angeordnete konvexe Wölbung, insbesondere beim Einsatz über längere Zeit hinweg, bequem und sicher bedienbar ist.
Dadurch, daß der Sperrhebel am Hinterende der Schalttaste sitzt, ist eine größere, freie Auflagefläche für die Finger der Betätigungshand geschaffen.
0 Dadurch, dass die konvexe Wölbung am Hinterende der Sehalttaste in eine konkave Wölbung übergeht, kann die Bedienhand die Schalttaste besonders sicher und bequem halten.
Dadurch, dass der Sperrhebel am tiefsten Punkt der konkaven Wölbung der Schalttaste sitzt, ist der Sperrhebel besonders bequem von der Bedienhand in seine Freigabeposition schwenkbar und gut gegen Abbrechen durch Stoß und Schlag geschützt.
Dadurch, dass die konkave Wölbung eine Ausnehmung trägt, die 0 der Negativform bzw. einem Abdruck des Sperrhebels entspricht, taucht der Sperrhebel in seiner Löseposition bündig in diese Ausnehmung ein und verbessert damit den Komfort für die Bedienhand.
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Dadurch, dass die Schalttaste im Bereich ihrer konvexen Wölbung viele kleine kalottenartige Vertiefungen trägt, wird die Griffigkeit der Schalttaste verbessert.
Dadurch, das der Sperrhebel zum Hinterende der Schaltzaste hin schwenkbar angeordnet ist, ist seine fehlerfreie Bedienung sicherer.
Dadurch, dass die Gehäuseaußenkontur im Bereich der Schalttaste als konkave Wölbung verläuft, so dass das Hinterende der Schalttaste gegenüber dem Gehäuse weiter nach außen ragt als das Vorderende, ist eine besonders bequeme, kraftsparende Bedienung der Schalttaste gesichert.
Dadurch, dass ein erhabener Betätigungspfeil in Schwenkrichtung des Sperrhebels weisend, nahe zu diesem benachbart an der Schalttaste angeordnet ist, ist eine fehlerfreie Bedienung des Sperrhebels und der Schalttaste gesichert.
Dadurch, dass der Sperrhebel gleichsinnig zur konkaven Wölbung der Schalttaste gekrümmt ist, kann die Aussparung zum Eintauchen in die Außenkontur der Schalttaste besonders klein gehalten und der Bedienkomfort verbessert werden.
Ein wesentlicher Vorteil der Anordnung ist die geschützte Anordnung des Einschaltsperrhebels in der konkaven „Mulde" der Schalttaste. Sowohl deren vorderer konvexer Bereich als auch deren hintere Kante ragen über die Oberkante des Sperrhebels hinaus. Es gibt auf zwei gegenüberliegenden Seilten in unmittelbarer Nähe des Sperrhebels zwei Auflagepunkte, die höher liegen als die Oberkante des Sperrhebels und so Kraft aufnehmen können. Dadurch wird beim versehentlichen Darauftreten auf das Gerät der Einschaltsperrhebel nicht besschädigt. Ferner kann durch diese Anordnung der Sperrhebel. nicht betätigt werden, z.B. falls das Gerät am Kabel über d:.e Werkbank gezogen wird.
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Zeichnung
Nachstehend ist die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels mit zugehöriger Zeichnung erläutert.
Es zeigen Figur 1 die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Elektrohandwerkzeugmaschine und Figur 2 eine Draufsicht auf die Schalttaste mit einem Ausschnitt der Unterseite der Handwerkzeugmaschine.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Figur 1 zeigt eine Seitenansicht der als Winkelschleifer ausgestalteten Elektrohandwerkzeugmaschine 10. Diese weist in Betrachtungsrichtung rechts ein Motorgehäuse 12 auf, an dessen Hinterende ein Elektrokabel 13 zur Stromversorgung des nicht dargestellten vom Motorgehäuse 12 aufgenommenen Motors austritt. Vorn an der Elektrohandwerkzeugmaschine 0 sitzt ein Getriebegehäuse 14, das ein nicht dargestelltes Winkelgetriebe enthält, dessen Antriebswelle 16 rechtwinklig zur Längsachse 11 des Motorgehäuses 12 verläuft und unten aus dem Winkelgetriebegehäuse 14 austritt.
An ihrer Unterseite trägt die Elektrohandwerkzeugmaschine eine längliche Schalttaste 18. Diese ist zum Betätigen des Motors um eine an ihrem Vorderende 17 befindliche Schwenkachse 2 0 entsprechend dem Bewegungspfeil 36 nach innen in das Gehäuse 12 hinein schwenkbar.
Von der Mitte der Schalttaste 18 an geht deren gerade verlaufende Kontur 21 in eine nach außen gewölbte bzw. konvexe Kontur 22 über. Diese konvexe Kontur 22 geht am Hinterende 19 der Schalttaste 18 in eine nach innen verlaufende bzw. konkave Kontur 24 über, die am Hinterende 19 oberhalb des höchsten Punktes der konvexen Kontur 22 endet.
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Nahe der tiefsten Stelle der konkaven Kontur 24 ist ein Sperrhebel 2 6 angeordnet, der dort in seiner Sperrposition nach links geneigt zur Längsachse 11 der Handwerkzeuginaschine 10 hervorsteht und um seine Schwenkachse 28 zum Hinterende 19 hin klappbar ist.
Die konkave Wölbung 24 weist im Bereich des Sperrhebels 26 eine Vertiefung 32 auf, die der Negativform des Sperrhebels 26 entspricht. Die Vertiefung 23 ist in Figur 1 gestrichelt und in Figur 2 durchgehend gezeichnet. Dadurch kann der in Richtung des Betätigungspfeils 38 geschwenkte Sperrhebel bündig in die Außenkontur der konkaven Wölbung 24 eintauchen und stört somit die Bedienhand beim Niederdrücken der Schalttaste 18 nicht.
Außerdem ist der Sperrhebel 26 in Normalposition, d.h. in der AUS-Stellung der Schalttaste 18 wegen seiner Anordnung in der muldenartigen, konkaven Vertiefung 24 unerreidnbar für versehentlich darauftretende Schuhsohlen und somiz besonder sicher gegen einen im Baustellenbetrieb häufig vorkommenden Beschädigungsfall. Diese Tatsache wird durch die eingezeichnete Tangente 15 verdeutlicht, die die beiden höchsten Punkte der Kontur der Schalttaste 18 über der Vertiefung 24 berührt.
In Betrachtungsrichtung nach rechts schließt sich an das Hinterende 19 der Schalttaste 18 eine Arretiertaste 3D an, die erst dann in Richtung des Bewegungspfeils 31 ins Innere 0 des Motorgehäuses 12 niederdrückbar ist, wenn die Schalttaste 18 in ihre Einschaltposition betätigt ist.
Wird die Arretiertaste 3 0 nach dem Niederdrücken der Schalttaste 18 betätigt, so wird diese in ihrer Einschaltposition 5 festgehalten, wobei der Sperrhebel 26 in die Kontur der konkaven Wölbung 24 eingeklappt verbleibt und somit keine Ge-
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fahr besteht, beim Hantieren mit der arbeitenden Elektrohandwerkzeugmaschine 10 den Sperrhebel 26 abzubrechen.
Dabei ist der Sperrhebel 26 gleichsinnig zur konkaven Vertiefung 24 gekrümmt, so dass er vollständig bündig und konturidentisch in die Ausnehmung 32 eintauchen kann, die zudem kleiner als bei gerade ausgeformtem Sperrhebel gehalten werden kann.
Die Schalttaste 18 trägt ähnlich wie ein Golfball im Bereich der konvexen Wölbung 22 kalottenartige kleine Vertiefungen 34, die die die Griffigkeit für die Bedienhand im zu betätigenden Bereich der Schalttaste 18 erhöhen und diesen Bereich besonders gut fühlbar machen.
Figur 2 zeigt die Unteransicht des Motorgehäuses 12 mit der Schalttaste 18, wobei über die Figur 1 hinausgehend besonders deutlich wird, wie die Ausnehmung 32 zum Eintauchen des Sperrhebels 26 verläuft und dass sich die Schwenkachse 28 0 des Sperrhebels 2 6 im tiefsten Bereich der konkaven Wölbung 24 befindet.
Außerdem ist der erhaben mittig in die Schalttaste 18 eingeformte Betätigungspfeil 40 zur Kenntlichmachung der Schwenkrichtung des Sperrhebels 26 deutlich erkennbar.
Die vorliegende Lösung ist mit gleichem Vorteil auch für druckluftbetriebene bzw. anderweitig angetriebene Handwerkzeugmaschinen verwendbar.
Bei einem nichtdargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist statt der tatsächlichen körperlichen eine virtuelle Drehachse vorhanden, um die die Schalttaste schwenkbar ist. Dies wird dadurch bewirkt, daß die Schalttaste mit ihrem vorderen Ende das Gehäuse untergreift und so darin eingeklipst ist. Daran stützt sie sich elastisch vorgespannt ab
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und ist dort im Rahmen des Spiels schwenkbar, das die Gehäuseform bietet.
Claims (10)
1. Elektrohandwerkzeugmaschine, insbesondere Winkelschleifer (10), mit einem An- und Aus-Schalter, der über eine längliche Schalttaste (18) mit Vorder- und Hinterende (17, 19) betätigbar ist, die einen abstehenden Sperrhebel (26) trägt, mit dem von Hand eine Einschaltsperre außer Wirkung setzbar ist, wobei die Schalttaste (18) schwenkbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalttaste (18) etwa mittig beginnend, zum Hinterende (19) verlaufend eine konvexe Wölbung (22) aufweist und den Sperrhebel (26) nah am Hinterende (19) trägt.
2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die konvexe Wölbung (22) zum Hinterende (19) hin in eine konkave Wölbung (24) übergeht.
3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die konkave Wölbung (24) nahe ihrem tiefsten Bereich den Sperrhebel (26) trägt.
4. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkante des Sperrhebels (26) unterhalb einer Tangente (15) zwischen der konvexen Wölbung (22) und dem äußersten Hinterende (19) der Schalttaste (18) liegt.
5. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die konkave Wölbung (24) im Schwenkbereich des Sperrhebels (26) eine Vertiefung (32) trägt, die der Negativform des Sperrhebels (26) entspricht und in die dieser bündig eintauchend hineinschwenkbar ist.
6. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrhebel (26) kürzer ist als gleichsinnig zur konkaven Wölbung (24) gekrümmt ist.
7. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalttaste (18) im Bereich der konvexen Wölbung mehrere kleine kugelkalottenartige Eindrücke zur Verbesserung der Griffigkeit für die Bedienhand aufweist.
8. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrhebel (26) zum Hinterende (19) hin schwenkbar um eine Schwenkachse (28) gelagert ist.
9. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseaußenkontur des Motorgehäuses (12) eine Aussparung (42) besitzt, die die Schalttaste (18) rahmenartig umgreift, wobei die die Außenkontur in Längsrichtung zur Schalttaste (18) konkav gewölbt verläuft so daß aus dieser heraus der gewölbte Bereich (28) der Schalttaste (18) weiter nach außen ragt als der gerade Bereich (21).
10. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalttaste (18) auf ihrem gewölbten Bereich (22) mittig einen erhabenen Pfeil (40) trägt, dessen Richtung auf die korrekte Schwenkbewegung des Sperrhebels (26) in seine Löseposition hin weist.
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Legal Events
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| R071 | Expiry of right |