DE20116007U1 - Einrichtung zur Sicherung von Absturzkanten und zur Errichtung von Dienstwegen neben Gleisen - Google Patents
Einrichtung zur Sicherung von Absturzkanten und zur Errichtung von Dienstwegen neben GleisenInfo
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Description
B/42.607/70-RL
1. Köhler + Seitz Beraten und Planen GmbH, Waldaustr. 13. 90441 Nürnberg
2. VBU Verkehrsbau Union GmbH. Straße 13 Nr. 11, 12681 Berlin
Einrichtung zur Sicherung von Absturzkanten und zur Errichtung von Dienstwegen neben Gleisen
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Sicherung von Absturzkanten und zur Errichtung von temporären Dienstwegen seitlich neben den auf Gleisschwellen befestigten Schienen.
Bei teilweisen Abbruchen von Eisenbahnüberführungsbauwerken oder von anderen Gleistragwerken sowie bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten in Gleisnähe besteht die Forderung nach einer Sicherung der Absturzkanten und zur Errichtung von temporären Dienstwegen.
Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine bauwerks- bzw. situationsunabhängige Lösung für die oben genannten Forderungen der Sicherung von Absturzkanten und der Errichtung von temporären Dienstwegen bildet.
Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst, d.h. durch Grundträger, die mittels Befestigungseinrichtungen zwischen den Gleisschwellen an den Schienenunterseiten befestigbar sind und die mit Kragabschnitten seitlich von den Schienen frei wegkragen, wobei die Kragabschnitte der Grundträger einen horizontalen Dienstwegbelag und ein mitlaufendes vertikales Geländer aufweisen. Die Grundträger der erfindungsgemäßen Einrichtung bestehen vorzugsweise aus Stahlhohlprofilen. Die erfindungsgemäße Einrichtung eignet sich beispielsweise für Gleise, die mit Geschwindigkeiten von < 70 km/h befahrbar sind. Entsprechend der Vorschriftenlage kann - gemessen von der Gleisachse - beispielsweise eine Gefahrenbereichsbreite von 2,10 m zuzüglich 50 cm Sicherheitsraum gewährleistet werden.
Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn der jeweilige Grundträger aus zwei zusammensteckbaren Grundträgerteilen besteht, wobei das erste Grundträgerteil den freien Kragabschnitt und einen der dienstwegzugewandten Schiene zugeordneten Einsteckabschnitt mit einer Befestigungseinrichtung für die dienstwegzugewandte Schiene aufweist, und das zweite Grundträgerteil mit einem Steckabschnitt in den Einsteckabschnitt des ersten Grundträgerteiles einsteckbar ist und eine der dienstwegabgewandten Schiene zugeordnete zweite Befestigungseinrichtung aufweist. Die Befestigungseinrichtungen sind zweckmäßigerweise von Klemmeinrichtungen gebildet, die üblichen Klemmplatten ähnlich sind. Damit: sind die Grundträger an den Schienenunterseiten einfach und zuverlässig befestigbar.
Die beiden Grundträgerteile jedes Grundträgers sind miteinander fest verbindbar. Diese Verbindung erfolgt zweckmäßigerweise mit Hilfe von Schrauben.
Zwischen den Schienen und dem jeweiligen Grundträger sind vorzugsweise Isoliereinlagen vorgesehen, um eine elektrische Überbrückung der beiden Schienen zu vermeiden.
Der im Bereich des oben erwähnten Sicherheitsraumes vorgesehene horizontale Dienstwegbelag kann von einem geschlossenen Belag aus Holz gebildet sein. Das den Sicherheitsraum ergänzende mitlaufende Geländer weist zweckmäßigerweise einen Handlaufund Holme auf. Die Höhe des Handlaufes in Bezug auf den Dienstwegbelag beträgt beispielsweise 1,1m,
Zur Längsaussteifung der erfindungsgemäßen Einrichtung können zwischen benachbarten Holmen Diagonalaussteifungselemente befestigt sein. Die entsprechenden Verbände aus Handlauf, Holmen und Diagonalaussteifungselementen sind in der Geländerebene angeordnet. Die Aussteifung in Geländerebene erfolgt beispielsweise in jedem fünften durch benachbarte Holme bestimmten Geländerfeld.
Vom freien Ende des jeweiligen Grundträgers seht zweckmäßigerweise ein Geländerstiel nach oben, der zur Befestigung eines Holmes des Geländers vorgesehen ist. Grundträger und Geländerstiel können miteinander verschweißt sein.
Zur Sicherung gegen ein Herunterfallen von Gegenständen in unter der erfindungsgemäßen Einrichtung befindliche Verkehrsräume ist es zweckmäßig, wenn an den Geländerstielen der Grundträger ein Schalbrett befestigt ist, das vom Dienstwegbelag nach oben steht.
Der Grundträger ist zweckmäßigerweise zweifach abgewinkelt ausgebildet und weist einen ersten, unter den Schienen anzuordnenden Abschnitt, einen zum ersten Abschnitt parallelen und gegen diesen in der Höhe versetzten, den Dienstwegbelag
aufweisenden zweiten Abschnitt und zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt einen schräg geneigten Mittelabschnitt auf. Der Mittelabschnitt weist an den zweiten Abschnitt angrenzend zweckmäßigerweise eine rutschsichere Abdeckung auf, um auch hierdurch ein Herunterfallen von Gegenständen in den darunter befindlichen Verkehrsraum zu verhindern. Eine solche rutschsichere Abdeckung kann beispielsweise durch Seekieferplatten mit aufgenagelten Leisten realisiert sein. Insbesondere kann auf der rutschsicheren Abdeckung in der Nachbarschaft des Dienstwegbelages eine Aufmerksainkeits- und Fangleiste befestigt sein.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist einfach und zeitsparend montierbar und bietet eine bauwerks- und situationsunabhängige Lösung zur Sicherung von Absturzkanten und zur Errichtung von temporären Dienstwegen.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung.
Es zeigen:
Figur 1 eine Vorderansicht eines Gleises und einer Gleisschwelle in einer
Schnittdarstellung in Kombination mit der Einrichtung zur Sicherung einer Absturzkante und zur Errichtung eines temporären Dienstweges sowie als Umrißlinie den Regellichtraum,
Figur 2 eine Draufsicht auf die an Gleisschwellen montierten Schienen und auf
die Einrichtung zur Sicherung der Absturzkante und zur Errichtung des temporären Dienstweges in Blickrichtung des Pfeiles II in Figur 1,
Figur 3 eine Vorderansicht der Einrichtung zur Sicherung der Absturzkante
und zur Errichtung des temporären Dienstweges - ähnlich wie in Figur 1 -, jedoch in einem größeren Maßstab,
Figur 4 das Detail IV in Figur 3 in einem weiter vergrößerten Maßstab, und
Figur 5 das Detail V gemäß Figur 3 in einem der Figur 4 entsprechenden
Maßstab.
Figur 1 zeigt eine Ausbildung der Einrichtung 10 zur Sicherung einer Absturzkante 12 und zur Errichtung eines temporären Dienstweges 14 neben den auf Gleisschwellen 16 befestigten Schienen 18 und 20.
Der Doppelpfeil 22 verdeutlicht die Gefahrenbereichsbreite von der Gleisachse 24 bis zum Sicherheitsraum bzw. dem Dienstweg 14. Die Breite des Sicherheitsraumes ist durch den Doppelpfeil 26 angedeutet. Die Gefahrenbereichsbreite beträgt beispielsweise 2,10 m und die Breite des Sicherheitsraumes beträgt z.B. 50 cm.
Die Einrichtung 10 weist Grundträger 28 auf, die mittels Befestigungseinrichtungen 30 und 32 (sh. auch die Figuren 2, 3 und 4) zwischen den Gleisschwellen 16 an den Unterseiten der Schienen 18 und 20 befestigbar bzw. befestigt sind. Die Befestigungseinrichtungen sind von Klemmeinrichtungen, d.h. von Klemmkonstruktionen, ähnlich den üblichen Klemmplatten, gebildet.
Die Grundträger 28 kragen mit Kragabschnitten 34 seitlich von den Schienen 18 frei weg, d.h. sie stehen über die Absturzkante 12 frei über. Die Kragabschnitte 34 der Grundträger 28 sind mit einem horizontalen Dienstwegbelag 36 überspannt. Vom
freien Ende der Kragabschnitte 34 ragen Geländerstiele 38 nach oben (sh. auch die Figuren 2, 3 und 5). In die Geländerstiele 38 sind Hohne 40 eingesteckt und mit den Geländerstielen 38 mittels Befestigungselementen 42 fest verbunden. Bei diesen Befestigungselementen 42 handelt es sich beispielsweise um Schrauben. Mit den Höhnen 40 ist oberseitig ein Handlauf 44 mittels Gerüstkupplungen 46 verbunden. Die Holme 40 und der Handlauf 44: sowie zum Handlauf 44 parallele Verbindungsstreben 48, die mit den Holmen 40 ebenfalls durch Gerüstkupplungen 46 verbunden sind, sowie Diagonalaussteifungselemente 48, die mit den Höhnen 40 ebenfalls mit Hilfe von Gerüstkupplungen 46 verbunden sind, bilden ein mitlaufendes vertikales Geländer 50 der Einrichtung 10, das den Dienstweg 14 außenseitig begrenzt und absichert.
Der horizontale Dienstwegbelag 36 ist vorzugsweise von einem geschlossenen Belag aus Holz gebildet. An den Geländerstielen 38 sind Schalbretter 52 befestigt, die vom Dienstwegbelag 38 nach oben stehen und durch die ein Herunterfallen von Gegenständen in den Verkehrsraum verhindert wird. Demselben Zweck ist es dienlich, wenn an den Dienstwegbelag 36 auf der den Schienen 18 und 20 zugewandten Seite eine rutschsichere Abdeckung 54 anschließt. In der Nachbarschaft des Dienstwegbelages 36 ist auf der rutschsicheren Abdeckung 54 eine Aufmerksamkeits- und Fangleiste 56 befestigt.
Der jeweilige Grundträger 28 besteht aus einem ersten Grundträgerteil 58 und aus einem zweiten Grundträgerteil 60, die zusammensteckbar und miteinander mit Hilfe von Befestigungselementen 62 fest verbindbar sind. Die Befestigungselemente 62 sind von Schrauben gebildet. Das erste Grundträgerteil 58 weist den freien Kragabschnitt 34 und einen der dienstwegzugewandten Schiene 18 zugeordneten Einsteckabschnitt 64 (sh. insbesondere Figur 4) auf. Das zweite Grundträgerteil 60 des Grundträgers 28 weist einen Steckabschnitt 66 auf, der in den Einsteckabschnitt 64 des ersten
Grundträgerteiles 58 einsteckbar ist. Der Einsteckabschnitt 64 des ersten Grundträgerteües 58 weist die der Schiene 18 zugeordnete, erste Befestigungseinrichtung 30 und das zweite Grundträgerteil 60 weist die der Schiene zugeordnete zweite Befestigungseinrichtung 32 auf.
Zwischen den Schienen 18 und 20 und dem jeweiligen Grundträger 28 sind Isoliereinlagen 68 vorgesehen (sh. Figur 4), um eine elektrische Überbrückung der beiden Schienen 18 und 20 durch die Grundträger 28 zu vermeiden.
Unter der Voraussetzung von Gleis schwellen 16 aus Beton kann der Nachweis „klaffende Sohlfuge" nach DIN 1054 sowie der Kippsicherheitsnachweis nach DS 804, Abs. 153, mit der erfindungsgemäßen Einrichtung ohne zusätzliche Maßnahmen erbracht werden. Bei Gleisschwellen 16 aus Holz ist eine Ballastierung der Gleisschwellen 16 mit Schienen 70 (sh. die Figuren 1 und 3) im Schienenzwischenraum erforderlich. Das Ablegen solcher Ballastierungs-Schienen im Schienenzwischenraum ist bei Oberbauarbeiten eine übliche Vorgehensweise, die keiner eingehenderen Beschreibung bedarf. Zur Längssicherung der Ballastierungs-Schienen 70 ist dann auf die Holzschwellen 16 eine Knagge 72 aufgeschraubt.
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Claims (14)
1. Einrichtung zur Sicherung von Absturzkanten (12) und zur Errichtung von temporären Dienstwegen (14) seitlich neben den auf Gleisschwellen (16) befestigten Schienen (18, 20), gekennzeichnet durch Grundträger (28), die mittels Befestigungseinrichtungen (30, 32) zwischen den Gleisschwellen (16) an den Unterseiten der Schienen (18, 20) befestigbar sind und die mit Kragabschnitten (34) seitlich von den Schienen (18, 20) frei wegkragen, wobei die Kragabschnitte (34) der Grundträger (28) einen horizontalen Dienstwegbelag (36) und ein mitlaufendes vertikales Geländer (50) aufweisen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundträger (28) aus zwei zusammensteckbaren Grundträgerteilen (58, 60) besteht, wobei das erste Grundträgerteil (58) den freien Kragabschnitt (34) und einen der dienstwegzugewandten Schiene (18) zugeordneten Einsteckabschnitt (64) mit einer Befestigungseinrichtung (30) aufweist, und das zweite Grundträgerteil (60) mit einem Steckabschnitt (66) in den Einsteckabschnitt (64) des ersten Grundträgerteiles (58) einsteckbar ist und eine der dienstwegsabgewandten Schiene (20) zugeordnete zweite Befestigungseinrichtung (32) aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen (30, 32) von Klemmeinrichtungen gebildet sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Grundträgerteile (58, 60) des Grundträgers (28) miteinander fest verbindbar sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Schienen (18, 20) und dem jeweiligen Grundträger (28) Isoliereinlagen (68) vorgesehen sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der horizontale Dienstwegbelag (36) von einem geschlossenen Belag aus Holz gebildet ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mitlaufende Geländer (50) einen Handlauf (44) und Holme (40) aufweist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten Holmen (40) Diagonalaussteifungselemente (48) befestigt sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Handlauf (44), die Holme (40) und die Diagonalaussteifungselemente (48) des mitlaufenden Geländers (50) mittels Gerüstkupplungen (46) miteinander verbunden sind.
10. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vom freien Ende des Grundträgers (28) ein Geländerstiel (38) nach oben steht, der zur Befestigung eines zugehörigen Holmes (40) des Geländers (50) vorgesehen ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an den Geländerstielen (38) ein Schalbrett (52) befestigt ist, das vom Dienstwegbelag (36) nach oben steht.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundträger (28) zweifach abgewinkelt ausgebildet ist und einen ersten, unter den Schienen (18, 20) angeordneten Abschnitt, einen zum ersten Abschnitt parallelen und gegen diesen in der Höhe versetzten, den Dienstwegbelag (36) aufweisenden zweiten Abschnitt und zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt einen schräg geneigten Mittelabschnitt aufweist.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelabschnitt an den zweiten Abschnitt angrenzend eine rutschsichere Abdeckung (54) aufweist.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf der rutschsicheren Abdeckung (54) in der Nachbarschaft des Dienstwegbelages (36) eine Aufmerksamkeits- und Fangleiste (56) befestigt ist.
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