DE20116488U1 - Anordnung eines Klemmelements auf einem Rohrelement - Google Patents
Anordnung eines Klemmelements auf einem RohrelementInfo
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Description
(18 709)
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung eines Klemmelementes wie Klemmring auf einem vorzugsweise flexiblen Rohrelement wie Schlauch, insbesondere zum Befestigen auf einem in das Rohrelement einbringbaren Gegenstück, wobei das Klemmelement auf dem Rohrelement mittels eines Fixierelementes lagefixierbar ist.
Eine entsprechende Anordnung ist der DE-A 39 07 012 zu entnehmen. Dabei wird das als Klemmvorrichtung bezeichnete Klemmelement dadurch auf einem flexiblen Rohr lagefixiert, daß die auf dem Schlauch aufgeschobene Klemmvorrichtung in einer gewünschten Lage von einem Gehäuse umgeben wird, welches seinerseits auf dem Rohr fixiert wie z. B. geklebt wird. Um die Klemmvorrichtung festziehen zu können, weist das Gehäuse im Bereich einer Betätigungsschraube eine angepaßte Aussparung auf.
Zwar ist mit einer entsprechenden Anordnung gewährleistet, daß die Klemmvorrichtung in einer gewünschten Lage festgelegt werden kann. Allerdings ist der Nachteil gegeben, daß für verschiedene Schlauchdurchmesser unterschiedliche Gehäuse benötigt werden. Ferner muß das Gehäuse selbst wiederum auf der Schlauchaußenseite z. B. durch Kleben festgelegt werden. Hierdurch ergeben sich sowohl herstellungstechnische als auch anwendungstechnische Nachteile. Zudem bedarf es gesonderter Werkzeuge, um die die Klemmvorrichtungen lagefixierenden Gehäuse herzustellen.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Anordnung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß zum Lagefixieren von Klemmelementen auf Rohrelemente unterschied-
licher Durchmesser gleiche Fixierelemente benutzt werden können, daß also insbesondere auf die Durchmesser der Rohrelemente angepaßte Formstücke nicht erforderlich sind. Auch soll das Fixierelement preiswert herstellbar sein und ohne Probleme auf dem Rohrelement fixiert werden können. Außerdem sollen mit ein und demselben Fixierelement Klemmelemente unterschiedlicher Konstruktionen und Abmessungen lagefixierbar sein.
Das Problem wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß das Fixierelement wahlweise als Schrumpfschlauch oder als wärmeschrumpfendes Formteil ausgebildet ist. In Ausgestaltung ist das Klemmelement dabei im Bereich einer dieses betätigenden, insbesondere spannenden Betätigungseinrichtung von dem Schrumpfschlauch bzw. dem Formteil zumindest bereichsweise unbedeckt. Dabei kann der Schrumpfschlauch im Bereich der Betätigungseinrichtung eine Aussparung aufweisen. Diese kann wahlweise durch Stanzen oder entsprechende Formgebung beim Spritzen gewonnen werden.
Nach einem anderen Vorschlag kann der Schrumpfschlauch im Bereich der Betätigungseinrichtung perforiert sein, so daß beim Aufschrumpfen des SchrumpfSchlauches auf das Rohrelement dieser im Bereich der Perforation aufreißt, so daß die Betätigungseinrichtung zugänglich ist.
Schließlich kann der Schrumpfschlauch rohrelementenseitig kleberbeschichtet sein, um eine zusätzliche Lagefixierung des SchrumpfSchlauches selbst zu bewerkstelligen.
Auch besteht die Möglichkeit, das Klemmelement zusammen mit dem Schrumpfschlauch als Einheit auf das Rohrelement aufzubringen, um anschließend den Schrumpfschlauch aufzuschrumpfen.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
| Es zeigen: | 1 |
| Fig. | 2 |
| Fig. | 3 |
| Fig. | 4 |
| Fig. |
eine erste Ausbildung einer Anordnung zum Fixieren eines Klemmelementes auf einem Rohrelement;
eine zweite Ausfuhrungsform einer Anordnung zum Fixieren eines Klemmelementes auf einem Rohrelement;
eine dritte Ausfuhrungsform mit einem nur bereichsweise fixierten Klemmelement und
eine zweite Ausfuhrungsform einer Anordnung zum Fixieren eines Klemmelementes auf einem Rohrelement;
eine dritte Ausfuhrungsform mit einem nur bereichsweise fixierten Klemmelement und
eine vierte Ausbildung mit einem als Spritzformteil ausgebildeten, wärmeschrumpfenden Fixierelement.
In den Figuren, in denen gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist ein Ausschnitt eines Rohrelementes 10 dargestellt, auf dem ein Klemmelement 12 lagefixiert werden soll. Bei dem Rohrelement 10 kann es sich um ein flexibles oder starres Rohrelement handelt. Vorzugsweise handelt es sich jedoch um ein flexibles Rohrelement.
Um das Rohrelement 10 z. B. auf ein nicht dargestelltes Gegenstück zu schieben und dort zu fixieren, wird ein Klemmelement 12 benutzt, das ein Klemmring oder eine Schelle bekannter Konstruktion sein kann. Dabei kann das Klemmelement 12 z. B. mittels einer Schraube gelockert bzw. festgezogen werden. Auch kann das Klemmelement aus zwei aufeinander zu biegbaren Abschnitten bestehen, von denen ein Schenkel in eine am anderen Schenkel vorhandene Aufnahme eingebracht werden kann.
Unabhängig von der Konstruktion und dem Aufbau des Klemmelementes 12 soll durch die erfindungsgemäße Lehre das Problem gelöst werden, dieses an einer gewünschten Position sowohl in Längsrichtung des Rohreleinentes 10 als auch radial festzulegen. Dies ist erforderlich, um z. B. bei Montagearbeiten einen nahezu vollautomatischen Ablauf zu gewährleisten.
Insbesondere ist eine Lagefixierung dann erforderlich, wenn vorgefertigte Teile zur Montage angeliefert werden sollen, wobei die fertigmontierten Teile in bezug auf das Klemmelement 12 eine eindeutige Position einnehmen müssen.
Auch ist eine Lagefixierung dann notwendig, wenn das Klemmelement 12 auf das Schlauchelement 10 geschoben worden ist, ohne gleichzeitig gespannt zu werden. In diesem Fall muß beim Transport gewährleistet sein, daß das Klemmelement 12 nicht unkontrolliert verrutscht bzw. von dem Rohrelement abfällt.
Um eine positionsgenaue Lagefixierung zu gewährleisten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß das Schlauchelement 10 im Bereich des Klemmelementes 12 von einem Schrumpfschlauch 14 oder zumindest einem Abschnitt von diesem umgeben wird.
Hierzu kann nach einem Vorschlag zunächst der einen größeren Durchmesser als das Rohrelement 10 aufweisende Schrumpfschlauchabschnitt 14 auf das Rohrelement aufgeschoben werden, um sodann in eine in dem Schrumpfschlauch 14 vorhandene Öffnung 16 das Klemmelement einzubringen und auf das Schlauchelement 10 aufzustecken. Sodann kann der Schrumpfschlauch 14 geschrumpft werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, daß bei bereits auf dem Rohrelement 10 angeordnete Klemmelement 12 der Schrumpf-
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schlauchabschnitt 14 über das Kletnmelement 12 geschoben und sodann geschrumpft wird.
Sofern der Schrumpfschlauchabschnitt 14 eine Aussparung 16 aufweist, sollte diese von einer Betätigungseinrichtung 18 des Klemmelementes 12 durchsetzt sein, um dieses also nach seiner Lagefixierung betätigen zu können.
Selbstverständlich ist es nicht erforderlich, daß der Schrumpfschlauch 14 eine Aussparung wie Ausstanzung 16 aufweist. Vielmehr kann der Schrumpfschlauch 14 das Klemmelement 12 vollständig abdecken, so daß anschließend der Schrumpfschlauch 14 im Bereich der Betätigungseinrichtung 18 durchstoßen wird.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, daß ohne Zerstörung des SchrumpfSchlauches 14 das Klemmelement 12 gespannt, also z. B. angezogen werden kann.
Ist im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 die Aussparung 16 flächenmäßig so gewählt, daß die Betätigungseinrichtung 18 völlig frei liegt, so ist nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 eine Aussparung 20 vorgesehen, die nur so groß ist, daß z. B. ein Schraubenkopf der Betätigungseinrichtung 18 zugänglich ist.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, daß die Klemmeinrichtung 12 nur bereichsweise von einem Schrumpfschlauchabschnitt 14 zu ihrer Lagefixierung abgedeckt ist.
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, daß der Schrumpfschlauch 14 im Bereich der Betätigungseinrichtung 18 perforiert ist, so daß die Perforation durch das Aufschrumpfen des SchrumpfSchlauches 14 auf dem Rohrelement 10 reißt, so daß dann die Betätigungseinrichtung 18 zugänglich wird.
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Zur Lagefixierung des Klemmelementes 12 besteht auch die Möglichkeit, daß dieses nur von beiden Seiten von Abschnitten eines SchrumpfSchlauches begrenzt wird, wodurch wiederum eine Lagefixierung möglich ist.
Bei dem Schrumpfschlauch 14 handelt es sich um einen marktüblichen Schrumpfschlauch. Anstelle eines SchrumpfSchlauches kann auch eine Schrumpffolie benutzt werden, die die gleiche Funktion wie der Schrumpfschlauch ausüben soll.
Ferner kann der Schrumpfschlauch 14 rohrelementenseitig kleberbeschichtet sein, um eine zusätzliche Lagefixierung zu ermöglichen.
Gemäß der Ausführungsform nach Fig. 3 ist vorteilhaft vorgesehen, daß der Schrumpfschlauch 14 zwei Aussparungen 20, 22 aufweist, die vom Klemmelement 12 derart durchgriffen sind, dass sich im einen Umfangsbereich der Schrumpfschlauch 14 zwischen dem Rohrelement 10 und dem Klemmelement 12 und im verbleibenden Umfangsbereich das Klemmelement 12 zwischen dem Schrumpfschlauch 14 und dem Rohrelement 10 befindet. Vorzugsweise entspricht dabei der verbleibende Umfangsbereich maximal einem viertel Umfang des Rohrelements 10 (dargestellt ist etwa ein achtel). Alternativ können auch vier Aussparungen vorgesehen sein, und zwar insbesondere um die Betätigungseinrichtung 18 des Klemmelements 12 gegen umfängliches Verdrehen (vor allem beim Transport und der Montage) zu sichern, was dadurch gelingt, dass diese zwischen zwei flankierenden Aussparungen angeordnet wird.
Damit der Schrumpfschlauch an seinen freien Randbereichen 24 nicht ausreißt, ist ferner vorteilhaft vorgesehen, daß dieser dort (wie dargestellt) materialverstärkt ausgebildet ist. Bei
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einer besonders bevorzugten Ausführungsform (nicht dargestellt, da ohne weiteres vorstellbar) ist vorgesehen, daß die materialverstärkten, freien Randbereiche 24 mit einem der Breite des Klemmelements 12 entsprechenden Abstand zueinander angeordnet sind, um dieses optimal zwischen sich zu führen.
In Fig. 4 ist schließlich eine weitere Anordnung eines Klemmelementes 12 wie Klemmring auf einem vorzugsweise flexiblen Rohrelement 10 wie Schlauch, insbesondere zum Befestigen auf einem in das Rohrelement 10 einbringbaren Gegenstück dargestellt. Auch bei dieser Anordnung ist das Klemmelement 12 auf dem Rohrelement 10 mittels eines Fixierelementes lagefixierbar. Im Unterschied zu den anderen Lösungen ist hier vorgesehen, daß das Fixierelement zur Vermeidung von Riß- und Formgebungsproblemen als wärmeschrumpfendes Formteil 26, vorzugsweise Spritzformteil, ausgebildet ist.
Dabei ist das Formteil 26 vorzugsweise aus zwei beidseitig dicht neben dem Klemmelement 12 angeordneten, jeweils das Rohrelement 10 umschließenden Ringelementen 28, 30 gebildet, die über mindestens einen im wesentlichen bezüglich des Rohrelements 10 axial verlaufenden Verbindungssteg 32 (in diesem Fall hinter der Betätigungseinrichtung 18 angeordnet) miteinander verbunden sind.
Zur umfänglichen Drehfixierung der Betätigungseinrichtung 18 ist zusätzlich vorzugsweise mindestens ein weiterer Verbindungssteg 34 (in diesem Fall vor der Betätigungseinrichtung 18) vorgesehen. Zur Parallelführung der Ringelemente 28, 30 ist darüber hinaus (nicht dargestellt) an einem der Ringelemente 28 ein Verbindungselement vorgesehen, daß in montiertem Zustand des Formteils 26 mit dem anderen Ringelement 3 0 in Verbindung steht. Dieses Verbindungselement ist vorzugsweise auf der der Betätigungseinrichtung 18 gegenüberliegenden Seite angeordnet.
(18 709)
10 Rohrelement
12 Klemmelement
14 Schrumpfschlauch
16 Aussparung
18 Betätigungseinrichtung
20 Aussparung
22 Aussparung
24 Randbereiche
26 Formteil
28 Ringelement
30 Ringelement
32 Verbindungssteg
34 Verbindungssteg
Claims (18)
1. Anordnung eines Klemmelementes (12) wie Klemmring auf einem vorzugsweise flexiblen Rohrelement (10) wie Schlauch, insbesondere zum Befestigen auf einem in das Rohrelement (10) einbringbaren Gegenstück, wobei das Klemmelement (12) auf dem Rohrelement (10) mittels eines Fixierelementes lagefixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierelement ein Schrumpfschlauch (14) oder ein Abschnitt eines solchen ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelement (12) im Bereich einer dieses betätigenden, insbesondere spannenden Betätigungseinrichtung (18) von dem Schrumpfschlauch (14) zumindest bereichsweise unbedeckt ist.
3. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrumpfschlauch (14) im Bereich der Betätigungseinrichtung (18) eine Aussparung aufweist.
4. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrumpfschlauch (14) rohrelementenseitig kleberbeschichtet ist.
5. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrumpfschlauch (14) im Bereich der Betätigungseinrichtung (18) des Klemmelementes (12) perforiert ist.
6. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmelement (12) zu seinen beiden Seiten abschnittsweise von einem Schrumpfschlauch oder Abschnitten eines solchen umgeben ist.
7. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrumpfschlauch (14) das Klemmelement (12) vollständig oder im wesentlichen vollständig abdeckt.
8. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei auf dem Rohrelement (10) angeordnetem, eine Aussparung (16) aufweisendem Schrumpfschlauch (14) das Klemmelement über die Aussparung auf das Schlauchelement (10) aufgebracht ist.
9. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach Umgeben des Klemmelementes (12) von dem Schrumpfschlauch (14) dieser zusammen mit dem Klemmelement (12) auf dem Rohrelement (10) anordbar ist.
10. Anordnung eines Klemmelementes (12) wie Klemmring auf einem vorzugsweise flexiblen Rohrelement (10) wie Schlauch, insbesondere zum Befestigen auf einem in das Rohrelement (10) einbringbaren Gegenstück, wobei das Klemmelement (12) auf dem Rohrelement (10) mittels eines Fixierelementes lagefixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierelement zur Vermeidung von Riß- und Formgebungsproblemen als wärmeschrumpfendes Formteil (26) ausgebildet ist.
11. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wahlweise der Schrumpfschlauch (14) oder das Formteil (26) zwei Aussparungen (20, 22) aufweist, die vom Klemmelement (12) derart durchgriffen sind, dass sich im einen Umfangsbereich des Schrumpfschlauchs (14) oder des Formteils (26) zwischen dem Rohrelement (10) und dem Klemmelement (12) und im verbleibenden Umfangsbereich das Klemmelement (12) zwischen dem Schrumpfschlauch (14) bzw. dem Formteil (26) und dem Rohrelement (10) befindet.
12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der verbleibende Umfangsbereich maximal einem viertel Umfang des Rohrelements (10) entspricht.
13. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrumpfschlauch (14) oder das Formteil (26) an seinen freien Randbereichen (24) materialverstärkt ausgebildet ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die materialverstärkten, freien Randbereiche (24) mit einem der Breite des Klemmelements (12) entsprechenden Abstand zueinander angeordnet sind.
15. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Formteil (26) als Spritzformteil ausgebildet ist.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Formteil (26) aus zwei beidseitig dicht neben dem Klemmelement (12) angeordneten, jeweils das Rohrelement (10) umschließenden Ringelementen (28, 30) gebildet ist, die über mindestens einen im wesentlichen bezüglich des Rohrelements (10) axial verlaufenden Verbindungssteg (32) miteinander verbunden sind.
17. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zur umfänglichen Drehfixierung der Betätigungseinrichtung (18) mindestens ein weiterer Verbindungssteg (34) vorgesehen ist.
18. Anordnung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zur Parallelführung der Ringelemente (28, 30) an einem der Ringelemente (28) ein Verbindungselement vorgesehen ist, daß in montiertem Zustand des Formteils (26) mit dem anderen Ringelement (30) in Verbindung steht.
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Publications (1)
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2001
- 2001-10-09 DE DE20116488U patent/DE20116488U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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Effective date: 20030403 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R071 | Expiry of right | ||
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