DE20116432U1 - Gefahrguttafel in feuersicherer Ausführung - Google Patents
Gefahrguttafel in feuersicherer AusführungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gefahrguttafel in feuersicherer Ausführung für die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten, wobei die Tafel eine Grundplatte aus einem hochtemperaturbeständigen Material umfaßt und wobei die Tafel an ihrer Sichtseite eine retroreflektierende Beschichtung in einer ersten Farbe und dazu kontrastierende, dem jeweils zu kennzeichnenden Gefahrgut entsprechende Ziffern in einer zweiten Farbe aufweist, wobei die Ziffern auch nach einem Brand noch lesbar sind. Weiter betrifft die Erfindung einen Grundrahmen für die auswechselbare Aufnahme einer Gefahrguttafel.
Eine erste Gefahrguttafel der genannten Art ist aus der EP 0 292 753 Bl bekannt. Es handelt sich hier um ein feuersicheres Kennzeichnungsschild mit wenigstens einem Symbolträger aus Blech, das ein oder mehrere Symbole in Form von Ausnehmungen enthält, und mit einem farblich kontrastierenden Material, wobei das Material die Ausnehmungen ausfüllt, wobei das Blech ein hochwärmebeständiges rostfreies Stahlblech ist und wobei das kontrastierende Material so beschaffen ist, daß es unter Temperatureinwirkung die Ausnehmungen freigibt. Bevorzugt ist dabei das Kontrastmaterial Kunststoff, mit dem die Ausnehmungen ausgespritzt sind. Im Grundzustand dieser Gefahrguttafel ergibt sich eine gute Ablesbarkeit der Zeichen dadurch, daß der Symbolträger gemäß einschlägigen
Vorschriften eine leuchtorange gefärbte Oberfläche aufweist und daß die dazu kontrastierenden Symbole oder Zeichen schwarz sind. Auch nach einem Brand ist dieses bekannte Kennzeichnungsschild noch ablesbar, sofern der Brand so lang und stark war, daß das kontrastierende Material geschmolzen oder verbrannt ist. In diesem Zustand sind dann die Ausnehmungen im Symbolträger frei, so daß der Blick durch die Symbole hindurchfällt. Auf diese Weise können die Symbole auch nach einem Brand zumindest vor einem helleren Hintergrund noch abgelesen werden. Nachteilig ist bei diesem Kennzeichnungsschild der hohe Herstellungsaufwand, da jedes Symbol oder Zeichen ein Spritzgußteil aus Kunststoff ist, das einzeln mit dem Symbolträger verbunden werden muß, z.B. durch unmittelbares Einspritzen in die Ausnehmung. Außerdem ist die Ablesung dieses Kennzeichnungsschildes erschwert, wenn der Brand nur von geringer Dauer oder Stärke war und für das vollständige Schmelzen oder Verbrennen des die Symbole bildenden kontrastierenden Materials nicht ausgereicht hat. In diesem Falle bleiben dann die Ausnehmungen für die Symbole oder Zeichen noch teilweise mit dem kontrastierenden Material gefüllt; andere Teile des Materials können zerlaufen und so über das Schild verteilt sein, daß das Ablesen der Symbole oder Zeichen erschwert oder sogar unmöglich ist. Schließlich ist diese bekannte Gefahrguttafel jeweils auf eine bestimmte Zeichenfolge festgelegt, die nachträglich nicht mehr veränderbar ist. Somit ist für jedes Gefahrgut eine eigene Tafel nötig.
Eine weitere einschlägige Gefahrguttafel ist aus der EP 0 869 038 A2 bekannt. Diese Schrift zeigt ein feuersicheres Kennzeichnungsschild insbesondere für Gefahrguttransporte, bei welchem auf einer Grundplatte aus hochtemperaturbeständigem Material über eine Zwischenlage Zeichen mit farblich kontrastierender Sichtfläche angeordnet sind. Wesentlich ist bei diesem Schild, daß diese Zeichen aus einem hochtemperaturbeständigen Material aus-
decoupiert sind und daß sie unter starker Hitzeeinwirkung zu der Grundplatte farblich kontrastieren in der Art, daß selbst nach einem Brand die Zeichen auf der Grundplatte noch deutlich lesbar sind, wobei die Zwischenlage die Kontrastbildung zwischen Grundplatte und Zeichen erst ermöglicht oder ansonsten verstärkt. Auch bei dieser Gefahrguttafel ist im Grundzustand eine gute Erkennbarkeit der Zeichen durch den Farbkontrast leuchtorange - schwarz gewährleistet. Nach einem Brand soll durch die Hitzeeinwirkung ein Farbkontrast aufgrund der unterschiedlichen Materialien von Grundplatte und ausdecoupierten Zeichen bewirkt werden. Eine solche Kontrastwirkung ist zumindest dann zu erwarten, wenn keine starke Rußbildung und -ablagerung im Brandfall auftritt. Nachteilig ist aber bei diesem bekannten Kennzeichnungsschild, daß jedes Zeichen einzeln an der Grundplatte angebracht werden muß, wobei wichtig ist, daß die Verbindung jedes Zeichens mit der Grundplatte hochtemperaturbeständig ausgeführt wird. Dies führt zu einem hohen Herstellungsaufwand für das Kennzeichnungsschild insgesamt. Auch dieses bekannte Kennzeichnungsschild ist jeweils auf eine bestimmte, nachträglich nicht mehr veränderbare Zeichenfolge festgelegt, sodaß auch hier für jedes Gefahrgut eine eigene Tafel nötig ist.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Gefahrguttafel der eingangs genannten Art zu schaffen, die die oben genannten Nachteile vermeidet und bei der insbesondere die Fertigung einfacher und kostengünstiger ist, wobei aber die gute Ablesbarkeit der Ziffern sowohl im Grundzustand der Gefahrguttafel als auch nach einem Brand gewährleistet bleibt und wobei Ausführungen der Tafel mit nachträglich bedarfsweise veränderbaren Ziffern möglich sind..
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einer Gefahrguttafel der eingangs genannten Art, die da-
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durch gekennzeichnet ist,
- daß sichtseitig auf oder vor der Grundplatte mindestens eine die Beschichtung in der ersten Farbe tragende Deckplatte aus einem ebenfalls hochtemperaturbeständigen Material angeordnet ist,
- daß aus der Deckplatte die Ziffern als Negative ausgeschnitten sind und
- daß die Grundplatte einerseits und die Deckplatte andererseits aus Materialien bestehen oder mit Materialien beschichtet sind, die nach einem Brand eine farbliche Differenzierung gegeneinander aufweisen.
Die erfindungsgemäße Gefahrguttafel bietet den Vorteil, daß sie nur aus wenigen Teilen, im Minimalfall aus nur noch zwei miteinander zu verbindenden Platten, besteht, wodurch die Fertigung und Montage der Gefahrguttafel wesentlich vereinfacht und entsprechend kostengünstig wird. Im Grundzustand der Gefahrguttafel ist gemäß einschlägigen Vorschriften die Sichtseite der Deckplatte leuchtorange beschichtet, üblicherweise mit einer entsprechend eingefärbten retroreflektierenden Folie. Die Ziffern erscheinen auf dieser orangenen Fläche in vorschriftsmäßig schwarzer Farbe. Durch die Verwendung von unterschiedlichen Materialien für die Grundplatte und die Deckplatte, die sich nach einem Brand farblich unterschiedlich darstellen, wird der erforderliche Kontrast für eine gute Ablesbarkeit auch nach einem Brandfall gewährleistet. In diesem Zustand der Gefahrguttafel hat die Deckplatte eine erste Farbe, während die durch die ausgeschnittenen Ziffern hindurch sichtbare Grundplatte eine zweite Farbe aufweist, in der nun die Ziffern erscheinen.
Um die zuvor erwähnte farbliche Differenzierung nach einem Brandfall zu erzielen, kann beispielsweise die eine der beiden Platten aus Edelstahlblech, vorzugsweise V2A-Blech, und die andere der beiden Platten aus verzinktem
Blech, vorzugsweise Galfanblech, bestehen. Das Edelstahlblech färbt sich im Brandfall dunkel, während das verzinkte Blech aufgrund der Temperatureinwirkung eine im Gegensatz zum Edelstahlblech deutlich hellere Färbung annimmt. Nach dem Brandfall erscheinen damit die Ziffern in einer aufgrund ihrer anderen Helligkeit kontrastierenden Farbe gegenüber ihrer Umgebung, die durch die Deckplatte gebildet ist. Die weiter oben erwähnten Beschichtungen in Form von Folien oder Lackierungen sind im Brandfall nach sehr kurzer Zeit vollständig verbrannt, so daß diese die Erkennbarkeit der Ziffern nach einem Brand nicht beeinträchtigen können.
Eine Ausgestaltung der Gefahrguttafel sieht vor, daß die Beschichtung in der ersten Farbe auf der Deckplatte deckungsgleich und übereinstimmend mit den Ziffern ausgeschnitten ist und daß die Grundplatte an ihrer der Deckplatte zugewandten Seite zumindest im Bereich der Ziffern mit einer Beschichtung in der zweiten Farbe versehen ist. Diese Tafel kann einfach hergestellt werden, weil die Deckplatte zunächst vollflächig mit ihrer Beschichtung versehen werden kann. Anschließend werden die Ziffern ausgeschnitten oder ausgestanzt. Die Farbe der Ziffern wird durch die Beschichtung der Grundplatte erreicht. Dem Vorteil der einfachen Herstellbarkeit steht allerdings der kleine Nachteil gegenüber, daß die Oberfläche der Tafel nicht eben ist, was möglicherweise im Alltagsbetrieb eine schnellere Verschmutzung der Tafel und eine Erschwerung der Ablesbarkeit zur Folge haben kann.
Diesen Nachteil vermeidet eine Ausführung der Gefahrguttafel, bei der vorgesehen ist, daß die Beschichtung in der ersten Farbe auf der Deckplatte vollflächig und die ausgeschnittenen Ziffern überdeckend aufgebracht ist und daß deckungsgleich und übereinstimmend mit den ausgeschnittenen Ziffern auf die vollflächige Beschichtung in
der ersten Farbe die gleichen Ziffern in der zweiten Farbe aufkaschiert oder aufgedruckt sind. Diese Tafel erfordert etwas mehr Herstellungsaufwand, bietet dafür aber eine völlig ebene und glatte Oberfläche der Deckplatte, sodaß sich diese Tafel optisch und hinsichtlich ihrer Verschmutzungsanfälligkeit nicht von bekannten Tafeln unterscheidet.
Damit auch im Brandfall die beiden Platten, die die Gefahrguttafel bilden, miteinander sicher verbunden bleiben, ohne daß durch die Verbindungsmittel die Erkennbarkeit der Ziffern beschränkt wird, ist vorgesehen, daß die beiden Platten randseitig miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch einen umlaufenden Keder oder eine zumindest abschnittsweise Rand-Umbördelung mindestens einer der beiden Platten. Diese randseitige Verbindung ist in jedem Falle so auszugestalten, daß sie auch bei Einwirkung hoher Temperaturen erhalten bleibt, was durch einen Keder mit metallischer Seele oder durch die erwähnte Umbördelung in jedem Fall gewährleistet ist.
Alternativ oder zusätzlich können die beiden Platten durch punktuelle Verbindungsmittel miteinander verbunden sein. Bevorzugt sind diese punktuellen Verbindungsmittel Schrauben oder Nieten, da sie schnell und einfach anbringbar sind und die gewünschte Verbindungsfunktion zuverlässig auch im Brandfall erfüllen.
Vorteilhaft können weiterhin die punktuellen Verbindungsmittel zugleich zur Verbindung der Tafel mit einem oder mehreren Montagebügeln dienen. Mittels dieser Montagebügel kann dann die Gefahrguttafel an einem Transportfahrzeug an den dafür vorgeschriebenen Stellen und fahrzeugseitigen Halterungsmitteln angebracht werden.
Um auch über längere Zeit eine gute flächige Anlage zwischen den beiden Platten der Gefahrguttafel zu gewähr-
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leisten, können diese zusätzlich durch eine flächige Verklebung miteinander verbunden sein. Dabei muß diese Verklebung nicht hochtemperaturfest sein, da sie lediglich als zusätzliche Maßnahme vorgesehen ist, die dafür sorgt, daß die beiden Platten, die die Gefahrguttafel bilden, im Normalbetrieb ohne Brandeinwirkung stets dicht aneinander anliegen und keinen Abstand voneinander aufweisen, durch den die Erkennbarkeit der Ziffern beeinträchtigt werden könnte und durch den Schmutz oder Feuchtigkeit zwischen die Platten gelangen könnte.
Im einfachsten Fall besteht die Gefahrguttafel aus nur zwei Teilen, wobei dann zweckmäßig die Deckplatte und die Grundplatte gleich groß sind und deckungsgleich zueinander angeordnet sind.
Alternativ besteht die Möglichkeit, daß die Deckplatte aus zwei oder mehr Teil-Deckplatten gebildet ist, die sich flächenmäßig zur Deckplatte ergänzen. Auf diese Weise können Teil-Deckplatten vorgefertigt und vorgehalten werden, die nach Bedarf des Kunden schon beim Tafelhersteller miteinander kombiniert werden.
Die Aufteilung der Deckplatte in Teil-Deckplatten kann soweit gehen, daß je darzustellender Ziffern eine Teildeckplatte vorgesehen ist. Auf diese Weise besteht dann eine absolut freie Kombinierbarkeit der einzelnen Teil-Deckplatten zu der jeweils gewünschten und benötigten Ziffernfolge.
Da in vielen Transportfahrzeugen das jeweils beförderte Gefahrgut wechselt, müssen auch entsprechend jeweils geänderte Gefahrguttafeln am Fahrzeug angebracht werden. Um hier eine flexible Lösung zur Anpfassung der Gefahrguttafeln an das transportierte Gefahrgut zu bieten, ist vorgesehen, daß die Teil-Deckplatten einzeln austauschbar und mittels hochtemperaturbeständiger lösbarer Halte-
mittel mit der Grundplatte verbunden sind.
Eine bevorzugte Weiterbildung sieht diesbezüglich vor, daß mindestens ein Halterahmen aus hochtemperaturbeständigem Material mit der Grundplatte verbunden oder einstückig ausgeführt ist und daß in dem Halterahmen die Teil-Deckplatten austauschbar gehalten sind. Auf diese Weise ist eine leichte Änderung der Ziffernfolge möglich, wobei aber zugleich die weiter oben beschriebenen Vorteile der guten Ablesbarkeit auch nach einem Brandfall erhalten bleiben.
Hinsichtlich des vorstehend erwähnten Halterahmens ist bevorzugt vorgesehen, daß er als zumindest einseitig offener oder freigebbarer Einschubrahmen ausgeführt ist und daß die Teil-Deckplatten durch Verschieben parallel zu einer der Kanten der Grundplatte in den Halterahmen einbringbar und aus dem Halterahmen herausnehmbar sind. Dies bietet eine einfache Handhabung bei sicherer Halterung .
Weiter ist für die Gefahrguttafel vorgesehen, daß sie an ihrer Rückseite vollflächig in der zweiten Farbe beschichtet, vorzugsweise pulverbeschichtet, ist. Hierdurch ist die Tafel auch rückseitig gegen Korrosion geschützt. Außerdem kann sie bei leerem Transportfahrzeug gewendet werden, wobei dann keine Ziffern mehr erscheinen und wobei die Tafel an ihrem Anbringungsplatz am Fahrzeug verbleiben kann.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen Grundrahmen für die auswechselbare Aufnahme einer Gefahrguttafel, wobei der Grundrahmen an einem Transportfahrzeug anbringbar ist. Dabei ist bevorzugt vorgesehen, daß der Grundrahmen als einseitig offener oder freigebbarer Einschubrahmen ausgeführt ist und daß die Gefahrguttafel insgesamt durch die offene oder freigegebene Seite des Grundrah-
mens in diesen einbringbar und aus diesem herausnehmbar
ist.
ist.
Zur Erzielung einer einfachen, aber zuverlässigen Konstruktion
des Grundrahmens ist weiter vorgesehen, daß er eine Rückwand aus einer Blechplatte aufweist, die zur
Bildung einer Schiebeführung und eines Anschlages für
die Gefahrguttafel an drei Kanten nach vorne und innen
abgekantet ist und die an ihrer vierten, offenen Kante
ein lösbares Verschlußteil mit Verriegelungsmitteln, vorzugsweise mit ein oder mehreren Federstiften, zur Lagesicherung einer in die Schiebeführung eingeschobenen Gefahrguttafel aufweist. Die Rückwand kann geschlossen
oder durchbrochen ausgeführt sein. Das Verschlußteil ist einfach und ohne Werkzeug handhabbar und sorgt für eine zuverlässige Sicherung der Gefahrguttafel im Grundrahmen.
des Grundrahmens ist weiter vorgesehen, daß er eine Rückwand aus einer Blechplatte aufweist, die zur
Bildung einer Schiebeführung und eines Anschlages für
die Gefahrguttafel an drei Kanten nach vorne und innen
abgekantet ist und die an ihrer vierten, offenen Kante
ein lösbares Verschlußteil mit Verriegelungsmitteln, vorzugsweise mit ein oder mehreren Federstiften, zur Lagesicherung einer in die Schiebeführung eingeschobenen Gefahrguttafel aufweist. Die Rückwand kann geschlossen
oder durchbrochen ausgeführt sein. Das Verschlußteil ist einfach und ohne Werkzeug handhabbar und sorgt für eine zuverlässige Sicherung der Gefahrguttafel im Grundrahmen.
Damit die Gefahrguttafel im Grundrahmen immer einen ausreichend festen und klapperfreien Sitz erhält, ist zweckmäßig im Bereich der die Schiebeführung bildenden Abkantungen jeweils wenigstens eine Andruckfeder oder Andruckleiste angeordnet, mittels denen eine in den Grundrahmen eingeschobene Gefahrguttafel an den Grundrahmen andrückbar ist. Bevorzugt erfolgt dabei das Andrücken der Tafel in Richtung zu ihrer Sichtseite, damit die Tafel und der diese einfassende Rand des Grundrahmens eine möglichst
glatte Fläche bilden.
glatte Fläche bilden.
Weiter ist für den Grundrahmen vorgesehen, daß er aus
dem gleichen Material besteht wie die Grundplatte der
Gefahrguttafel und daß er in der zweiten Farbe beschichtet, vorzugsweise pulverbeschichtet, ist. Damit ist der Grundrahmen farlich an die Grundplatte angepaßt und verhält sich zuden in einem Brandfall in der gleichen Weise wie die Grundplatte, sodaß der Grundrahmen nicht zu einer Beeinträchtigung der Erkennbarkeit der Ziffern der
dem gleichen Material besteht wie die Grundplatte der
Gefahrguttafel und daß er in der zweiten Farbe beschichtet, vorzugsweise pulverbeschichtet, ist. Damit ist der Grundrahmen farlich an die Grundplatte angepaßt und verhält sich zuden in einem Brandfall in der gleichen Weise wie die Grundplatte, sodaß der Grundrahmen nicht zu einer Beeinträchtigung der Erkennbarkeit der Ziffern der
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Tafel nach einem Brand führen kann.
Zur Erleichterung des Herausziehens einer Gefahrguttafel aus den Grundrahmen weist zweckmäßig dessen Rückwand an der offenen Kante einen Ausschnitt, vorzugsweise mit etwa halbrunder Kontur, auf, der ein manuelles Ergreifen einer aus dem Grundrahmen herauszuziehenden Gefahrguttafel erlaubt oder erleichtert.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Gefahrguttafel in einer ersten Ausführung in Draufsicht,
Figur 2 die Gefahrguttafel aus Figur 1 im Vertikalschnitt,
Figur 3 eine Gefahrguttafel in einer zweiten Ausführung, ebenfalls im Vertikalschnitt,
Figur 4 die Gefahrguttafel in einer dritten Ausführung im Vertikalschnitt durch ihren Randbereich,
Figur 5 die Gefahrguttafel in einer vierten Ausführung, wieder in einem Vertikalschnitt durch ihren Randbereich,
Figur 6 die Gefahrguttafel in einer fünften Ausführung, ebenfalls im Vertikalschnitt,
Figur 7 die Gefahrguttafel in einer sechsten Ausführung in Draufsicht,
Figur 8 die Gefahrguttafel in einer siebten Ausführung, ebenfalls in Draufsicht,
Figur 9 einen Grundrahmen zur auswechselbaren Aufnahme einer Gefahrguttafel, in einer perspektivischen Ansicht,
Figur 10 eine Andruckfeder als Teil des Grundrahmens aus Figur 9, in Draufsicht und
Figur 11 eine Andruckleiste als Teil des Grundrahmens aus Figur 9, ebenfalls in Draufsicht.
Wie die Figur 1 der Zeichnung zeigt, besitzt das hier dargestellte erste Ausführungsbeispiel einer Gefahrguttafel 1 eine rechteckige Umrißform, wobei die Größe der Tafel durch entsprechende Normen vorgegeben ist. Die dem Betrachter zugewandte Sichtseite der Gefahrguttafel 1 ist in eine obere und in eine untere Hälfte unterteilt, wobei in jeder Hälfte der Tafel 1 jeweils bis zu vier Ziffern 31, 32 dargestellt sein können.
Die Gefahrguttafel 1 gemäß Figur 1 besteht im wesentlichen aus einer dem Betrachter zugewandten Deckplatte 3 und einer dahinter angeordneten deckungsgleichen Grundplatte 2. Die Deckplatte 3 ist über den größten Teil ihrer Sichtseite 10 mit einer vorgeschriebenen farbigen Beschichtung, z.B. einer leuchtorange eingefärbten, retroreflektierenden Folie belegt. Die Trennung in die obere und die untere Hälfte erfolgt durch einen schwarzen Trennstreifen 33, der beispielsweise auflackiert oder -gedruckt ist oder durch eine aufgeklebte Folie gebildet ist. Die Grundplatte 2 ist hier oberseitig mit einer schwarzen Farbschicht versehen, z.B. durch eine aufgeklebte Folie oder eine Lackschicht. Zur Bildung von ein transportiertes Gefahrgut kennzeichnenden Ziffern 31, 32 sind in die Deckplatte 3 entsprechende Durchbrechungen eingeschnitten oder eingestanzt, die jeweils die Negativform der darzustellenden Ziffern 31, 32 sind. Auf diese Weise erscheinen die Ziffern 31, 32 in Schwarz, da
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in diesen Bereichen der Blick des Betrachters durch die Deckplatte 3 hindurch auf die Grundplatte 2 fällt.
Die Grundplatte 2 und die Deckplatte 3 sind miteinander verbunden, wobei im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Gefahrguttafel 1 zwei Verbindungsmittel vorgesehen sind. Das erste Verbindungsmittel ist durch eine Umbördelung 22 des oberen und unteren Randes der Grundplatte 2 gebildet, wobei diese Umbördelung 22 eine Schiebeführung für die Deckplatte 3 bildet. Der linke Rand 21 der Grundplatte 2 ist einfach nach oben abgekantet und bildet so einen Anschlag für die eingeschobene Deckplatte 3. Weiterhin ist hier ein Niet 5 am rechten Rand der Platten 2, vorgesehen, das die beiden Platten 2, 3 miteinander verbindet.
Wesentlich ist bei der Gefahrguttafel 1 weiterhin, daß die Grundplatte 2 und die Deckplatte 3 aus hochtemperaturbeständigem Material bestehen und daß diese Materialien sich im Brandfall hinsichtlich ihrer dabei entstehenden Färbung unterschiedlich verhalten. Geeignete Materialien sind beispielsweise Edelstahl für die eine der beiden Platten 2, 3 und verzinktes Blech, vorzugsweise mit Galfanblech, für die andere der beiden Platten 2, Nach einem Brand weist das Edelstahlblech eine dunkle Färbung auf, während dagegen das verzinkte Blech eine hellere Farbgebung aufweist. Wenn die Grundplatte 2 aus Edelstahl und die Deckplatte 3 aus verzinktem Blech ausgeführt wird, erscheinen nach dem Brandfall die Ziffern 31, 32 dunkel in einem hellen Hintergrund; bei umgekehrter Verwendung der Materialien, also bei einer Grundplatte 2 aus verzinktem Blech und einer Deckplatte 3 aus Edelstahlblech, erscheinen nach einem Brand die Ziffern 31, 32 hell in einem dunklen Hintergrund. Die farbige Folie oder Lackierung ist im Brandfall sehr schnell weggebrannt, so daß eine Beeinträchtigung der Ablesbarkeit der Ziffern nach einem Brand durch Reste von Folien oder
Lackierungen nicht eintritt. Auch kann es nicht zu einem Abfließen von schmelzenden Kunststoffen kommen, die die Ablesung nach einem Brand erschweren oder unmöglich machen könnten, da derartige Kunststoffe hier nicht verwendet werden.
Figur 2 der Zeichnung zeigt die Gefahrguttafel 1 aus Figur 1 im Vertikalschnitt in einer aus Gründen der Erkennbarkeit schematischen, nicht maßstäblichen Darstellung. Links in Figur 2 liegt die Deckplatte 3 und rechts die Grundplatte 2. Die Grundplatte 2 ist vollflächig ausgeführt und in ihrem Umriß deckungsgleich mit der Deckplatte 3 . In der Deckplatte 3 liegen die Durchbrechungen in Form der ausgestanzten oder ausgeschnittenen Ziffern 31, 32. Die Sichtseite 10 der Deckplatte 3 ist mit der ersten Farbbeschichtung 30 sowie mit der Trennlinie 3 3 versehen. Die Grundplatte 2 ist sowohl an ihrer Vorderseite als auch an ihrer Rückseite 11 mit einer Beschichtung in der zweiten Farbe beschichtet.
Figur 3 der Zeichnung zeigt eine Ausführung der Gefahrguttafel 1, die ähnlich ausgeführt ist wie die Gefahrguttafel gemäß Figur 2. Unterschiedlich ist dabei aber, daß bei der Tafel 1 gemäß Figur 3 die an der Sichtseite 10 auf der Deckplatte 3 angebrachte Beschichtung 30 in der ersten Farbe vollflächig vorhanden ist. Die Ziffern 31, 32 sind, wie bei dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel, aus der Deckplatte 3 ausgestanzt oder ausgeschnitten. Diese ausgeschnittenen oder ausgestanzten Ziffern 31, 32 werden aber zunächst durch die durchgehende, vollflächige Beschichtung 30 überdeckt. Zur sichtseitigen Darstellung der Ziffern 31, 32 sind deckungsgleich mit den ausgeschnittenen oder ausgestanzten Ziffern 31, 32 auf die Sichtseite 10 der Beschichtung 30 die gleichen Ziffern 31', 32' aufgedruckt oder in Form von Klebefolienzuschnitten aufgeklebt. Bei Betrachtung von der Sichtseite 10 her unterscheidet sich damit diese Gefahr-
guttafel 1 nicht von herkömmlichen, bekannten Gefahrguttafeln. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich aber in einem Brandfall, wenn die Beschichtung 30 und die darauf angebrachten Ziffern 31', 32' durch die Hitzeeinwirkung verbrennen. Nach einem solchen Brandfall liegen die ausgeschnittenen oder ausgestanzten Ziffern 31, 32 frei und können problemlos entziffert werden. Diese Lesbarkeit wird dadurch gefördert, daß die Grundplatte 2 und die Deckplatte 3 aus Materialien bestehen, die sich im Brandfall hinsichtlich ihrer Färbung unterschiedlich verhalten, wie oben schon erläutert. Die Grundplatte 2 ist auch bei dem Beispiel gemäß Figur 3 sowohl vorderseitig wie auch rückseitig mit einer Beschichtung 20 in der zweiten Farbe, üblicherweise schwarz, beschichtet.
Figur 4 der Zeichnung zeigt im Vertikalschnitt den Randbereich einer Gefahrguttafel 1 in einer weiteren Ausführung. Diese Ausführung der Tafel 1 ist dadurch charakterisiert, daß die Grundplatte 2 zumindest an zwei einander gegenüberliegenden Seiten einen umgebördelten oder doppelt abgekanteten Rand 22 aufweist. Dieser Rand 22 umgreift den Rand der Deckplatte 3, so daß ein sicherer Zusammenhalt zwischen Grundplatte 2 und Deckplatte 3 gewährleistet ist. Wie zuvor schon beschrieben, sind auch hier die Deckplatte 3 mit der sichtseitigen Beschichtung 30 und die Grundplatte 2 mit vorder- und rückseitiger Beschichtung 20 versehen.
Figur 5 zeigt in gleicher Darstellung wie Figur 4 eine Ausführung der Gefahrguttafel 1 mit einem umlaufenden Keder 4, der zur Verbindung von Grundplatte 2 und Deckplatte 3 dient oder beiträgt und der zugleich einen Kantenschutz und einen Schutz gegen Verletzungen an den Kanten und Ecken der Gefahrguttafel 1 bildet. Zusätzlich zum Keder 4 kann zwischen Grundplatte 2 und Deckplatte 3 eine punktuelle Verbindung, z.B. durch Schrauben oder Niete, oder eine flächige Verklebung vorgesehen sein, um
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die beiden Platten 2, 3 dicht aufeinander zu halten.
Figur 6 der Zeichnung zeigt eine weitere Gefahrguttafel
1 im Vertikalschnitt, wobei auch hier links die Deckplatte 3 und rechts die Grundplatte 2 liegt. Die Grundplatte
2 ist vollflächig ausgeführt und in ihrem Umriß deckungsgleich mit der Deckplatte 3. In der Deckplatte 3 liegen die Durchbrechungen in Form der ausgestanzten oder ausgeschnittenen Ziffern, wobei hier nur eine Ziffer 31 im Schnitt sichtbar ist. Die Farbbeschichtungen der Grundplatte 2 und der Deckplatte 3 sind in der Figur 6 nicht eigens dargestellt.
Weiterhin zeigt die Figur 6 den umlaufenden Keder 4, der hier zur Verbindung von Grundplatte 2 und Deckplatte 3 beiträgt.
An der in Figur 6 rechts liegenden Rückseite 11 der Gefahrguttafel 1 ist ein Montagebügel 6 erkennbar, der mittels Schrauben 5 mit der Gefahrguttafel 1 verbunden ist. Die Schrauben 5 dienen sowohl zur Verbindung von Grundplatte 2 und Deckplatte 3 miteinander als auch zur Verbindung der Gefahrguttafel 1 mit dem Montagebügel 6. In dem Montagebügel 6 sind im vorliegenden Beispiel zwei Bohrungen 60 vorgesehen, die zur Verbindung der Gefahrguttafel 1 mit entsprechend angeordneten und ausgebildeten Haltemitteln an einem Transportfahrzeug für Gefahrgut dienen.
Figur 7 zeigt eine Ausführung der Gefahrguttafel 1, bei der wesentlich ist, daß ihre Deckplatte 3 in zwei Teil-Deckplatten 3', 3" unterteilt ist. Die in Figur 7 linke, größere Teil-Deckplatte 3' ist dauerhaft mit der Grundplatte 2 verbunden. Zur Verbindung zwischen Teil-Deckplatte 3' und Grundplatte 2 weist letztere einen durch einen umgebördelten oberen und unteren Rand gebildeten Halterahmen 23 sowie einen einfach abgekanteten
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linken Rand 21 auf. Durch mindestens ein zusätzliches Verbindungsmittel, wie Schraube oder Niet, kann diese Teil-Deckplatte 3' fest mit der Grundplatte 2 verbunden werden.
Die weiterhin vorhandene zweite Teil-Deckplatte 3" ist auswechselbar an der Grundplatte 2 gehaltert, hier einschiebbar und herausziehbar, wozu der rechte Rand der Grundplatte 2 offen ist.
Ganz rechts in Figur 7 ist die zweite Teil-Deckplatte 3'' von ihrer anderen Seite her sichtbar, die bei Bedarf anstelle der ersten Seite die Sichtseite bildet und dann ablesbar ist.
Die Teil-Deckplatten 3', 3" sind mit Ziffern 31, 32 versehen, die entsprechend den Ausführungsbeispielen gemäß den Figuren 1 bis 3 ausgeführt sein können. Die Teil-Deckplatte 3'' kann wahlweise in ihrer einen oder anderen Stellung in die Grundplatte 2 eingeschoben werden, um verschiedene Gefahrgüter zu kennzeichnen. Eine sichere Fixierung wird durch geeignete, hier nicht eigens dargestellte Arretierungsmittel erreicht.
Die optische Trennung der dargestellten Ziffern 31, in einer oberen und einer unteren Zeile erfolgt auch hier durch eine Trennlinie 33, die auf allen Teil-Deckplatten 3' auf der ansonsten dort angebrachten Beschichtung in der ersten Farbe vorgesehen ist.
Die auswechselbare Teil-Deckplatte 3" ist zweckmäßig aus zwei Materiallagen gebildet, wobei in je einer Lage jeweils die Ziffern 31, 32 der einen bzw. der anderen Seite der Teil-Deckplatte 3" ausgeschnitten oder ausgestanzt sind.
Figur 8 zeigt eine Ausführung der Gefahrguttafel 1, bei der für jede darzustellende Ziffer 31, 32 je eine eigene Teil-Deckplatte 3'' vorgesehen ist. Damit sind alle Ziffern 31, 32 individuell austauschbar und festlegbar, was eine flexible Anwendung dieser Gefahrguttafel 1 für die unterschiedlichsten zu kennzeichnenden Gefahrgüter erlaubt.
Die Grundplatte 2 ist hierzu als zweizeiliger Einschubrahmen ausgeführt, der eine obere und eine untere Schiebeführung 23 aufweist. Die rechte Seite der Grundplatte 2 ist offen, so daß von hier aus die Teil-Deckplatten 3" nacheinander in die Führungen 23 der Grundplatte 2 eingeschoben werden können; umgekehrt können in entgegengesetzter Richtung die Teil-Deckplatten 3'' von der Grundplatte 2 getrennt werden. Der linke Rand 21 der Grundplatte 2 ist nach oben hin abgekantet, um einen Anschlag zu bilden. Eine Sicherung der einzelnen Teil-Deckplatten 3" erfolgt durch geeignete Arretierungsmittel, die hier icht eigens dargestellt sind. In ihrer Ausführung entsprechen die einzelnen Teil-Deckplatten 3'' den zuvor anhand der Figuren 1 bis 3 und 7 erläuterten Gestaltung.
Figur 9 der Zeichnung zeigt in einer schematischen perspektivischen Ansicht einen Grundrahmen 7, der zur auswechselbaren Aufnahme einer Gefahrguttafel 1 dient, die hier nicht eingezeichnet ist. Der Grundrahmen 7 besitzt eine Rückwand 70 sowie oben, links und unten je einen doppelt abgekanteten Rand 71, 72, der eine Schiebeführung für die zu halternde Gefahrguttafel bildet. Die Rückseite des Rahmens 7 wird durch eine Rückwand 70 gebildet, in der hier insgesamt vier Bohrungen 70' angebracht sind, die zur Verbindung des Rahmens 7 mit einem Transportfahrzeug für Gefahrgut dienen. Der rechte Rand 74 des Rahmens 7 ist offen und zusätzlich mit einemr halbkreisförmigen Ausschnitt 73 versehen, der das
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manuelle Ergreifen einer im Rahmen 7 gehalterten Gefahrguttafel zum Zweck des Herausziehens erleichtert.
Zur Sicherung einer im Rahmen 7 angeordneten Gefahrguttafel dient ein Verschlußteil 75, das von dem übrigen Rahmen 7 abnehmbar und an diesen fixierbar ist. Nach dem Einsetzen des Verschlußteils 75 in die offene Seite 74 des Rahmens 7 wird das Verschlußteil 75 mittels mindestens eines Verriegelungsmittels 76 fixiert. Das Verriegelungsmittel 76 ist hier durch einen Federstift gebildet, der in Vertikalrichtung verschiebbar ist und der durch beispielsweise eine kleine Feder in Verriegelungsrichtung vorbelastet ist. Durch das Verschlußteil 75 werden bei einer Gefahrguttafel 1 mit Teil-Deckplatten 3', 3'' letztere an ihrer Grundplatte 2 sicher gegen Verschieben gehalten, so daß separate Sicherungsmittel dafür dann nicht mehr erforderlich sind.
Figur 10 zeigt in einer Draufsicht eine einen Teil des Grundrahmens 7 bildende Andruckfeder 77, die innerhalb der Schiebeführungen 71 jeweils oben und unten im Grundrahmen 7 vorgesehen und an diesem gehaltert ist. Im Beispiel gemäß Figur 10 ist die Andruckfeder 77 durch eine geeignet geformte Blattfeder gebildet. Diese Blattfeder 77 sorgt dafür, daß eine von rechts her durch die offene Seite 74 in die Schiebeführungen 71 eingeführte Gefahrguttafel mit einer nach vorne, d.h. in Figur 10 nach unten, weisenden Kraft an die gegenüberliegenden Teile des Grundrahmens 7 angedrückt wird. Hierdurch wird ein sicherer und klapperfreier Sitz der Gefahrguttafel im Rahmen 7 gewährleistet. Zudem liegt die Gefahrguttafel dann vorteilhaft bündig an den nach innen abgekanteten Rändern des Grundrahmens 7 an.
Figur 11 schließlich zeigt eine als Alternative zur Andruckfeder einsetzbare Andruckleiste 77', die ebenfalls oben und unten in den Schiebeführungen 71 des Grundrah-
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mens 7 angebracht ist. Die Funktion der Andruckleiste 777 entspricht der Funktion der Andruckfeder 77, wie anhand von Figur 10 beschrieben.
Claims (20)
1. Gefahrguttafel (1) in feuersicherer Ausführung für die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten, wobei die Tafel (1) eine Grundplatte (2) aus einem hochtemperaturbeständigen Material umfaßt und wobei die Tafel (1) an ihrer Sichtseite eine retroreflektierende Beschichtung (30) in einer ersten Farbe und dazu kontrastierende, dem jeweils zu kennzeichnenden Gefahrgut entsprechende Ziffern (31, 32) in einer zweiten Farbe aufweist, wobei die Ziffern (31, 32) auch nach einem Brand noch lesbar sind, dadurch gekennzeichnet,
1. daß sichtseitig auf oder vor der Grundplatte (2) mindestens eine die Beschichtung (30) in der ersten Farbe tragende Deckplatte (3) aus einem ebenfalls hochtemperaturbeständigen Material angeordnet ist,
- daß aus der Deckplatte (3) die Ziffern (31, 32) als Negative ausgeschnitten sind und
- daß die Grundplatte (2) einerseits und die Deckplatte (3) andererseits aus Materialien bestehen oder mit Materialien beschichtet sind, die nach einem Brand eine farbliche Differenzierung gegeneinander aufweisen.
2. Gefahrguttafel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine der beiden Platten (2, 3) aus Edelstahlblech; vorzugsweise V2A-Blech, und die andere der beiden Platten (2, 3) aus verzinktem Blech, vorzugsweise Galfanblech, besteht.
3. Gefahrguttafel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (30) in der ersten Farbe auf der Deckplatte (3) deckungsgleich und übereinstimmend mit den Ziffern (31, 32) ausgeschnitten ist und daß die Grundplatte (2) an ihrer der Deckplatte (3) zugewandten Seite zumindest im Bereich der Ziffern (31, 32) mit einer Beschichtung (20) in der zweiten Farbe versehen ist.
4. Gefahrguttafel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (30) in der ersten Farbe auf der Deckplatte (3) vollflächig und die ausgeschnittenen Ziffern (31, 32) überdeckend aufgebracht ist und daß deckungsgleich und übereinstimmend mit den ausgeschnittenen Ziffern (31, 32) auf die Beschichtung (30) in der ersten Farbe die gleichen Ziffern (31', 32') in der zweiten Farbe aufkaschiert oder aufgedruckt sind.
5. Gefahrguttafel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (2, 3) randseitig miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch einen umlaufenden Keder (4) oder eine zumindest abschnittsweise Rand-Umbördelung mindestens einer der beiden Platten (2, 3).
6. Gefahrguttafel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (2, 3) durch punktuelle Verbindungsmittel (5), vorzugsweise Schrauben oder Nieten, miteinander verbunden sind.
7. Gefahrguttafel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die punktuellen Verbindungsmittel (5) zugleich zur Verbindung der Tafel (1) mit einem oder mehreren Montagebügeln (6) dienen.
8. Gefahrguttafel nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Platten (2, 3) zusätzlich durch eine flächige Verklebung miteinander verbunden sind.
9. Gefahrguttafel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Deckplatte (3) und Grundplatte (2) gleich groß sind und deckungsgleich zueinander angeordnet sind.
10. Gefahrguttafel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (3) aus zwei oder mehr Teil-Deckplatten (3', 3") gebildet ist, die sich flächenmäßig zur Deckplatte (3) ergänzen.
11. Gefahrguttafel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß je darzustellender Ziffer (31, 32) eine Teil-Deckplatte (3', 3") vorgesehen ist.
12. Gefahrguttafel nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Teil-Deckplatten (3', 3") einzeln austauschbar und mittels hochtemperaturbeständiger lösbarer Haltemittel mit der Grundplatte (2) verbunden sind.
13. Gefahrguttafel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Halterahmen (23) aus hochtemperaturbeständigem Material mit der Grundplatte (2) verbunden oder einstückig ausgeführt ist und daß in dem Halterahmen (23) die Teil-Deckplatten (3', 3") austauschbar gehalten sind.
14. Gefahrguttafel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterahmen (23) als zumindest einseitig offener oder freigebbarer Einschubrahmen ausgeführt ist und daß die Teil-Deckplatten (3', 3") durch Verschieben parallel zu einer der Kanten der Grundplatte (2) in den Halterahmen (23) einbringbar und aus dem Halterahmen (23) herausnehmbar sind.
15. Gefahrguttafel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie an ihrer Rückseite (11) vollflächig in der zweiten Farbe beschichtet, vorzugsweise pulverbeschichtet, ist.
16. Grundrahmen für die auswechselbare Aufnahme einer Gefahrguttafel (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Grundrahmen (7) an einem Transportfahrzeug anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundrahmen (7) als einseitig offener oder freigebbarer Einschubrahmen ausgeführt ist und daß die Gefahrguttafel (1) insgesamt durch die offene oder freigegebene Seite des Grundrahmens (7) in diesen einbringbar und aus diesem herausnehmbar ist.
17. Grundrahmen nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Rückwand (70) aus einer Blechplatte aufweist, die zur Bildung einer Schiebeführung (71) und eines Anschlages (72) für die Gefahrguttafel (1) an drei Kanten nach vorne und innen abgekantet ist und die an ihrer vierten, offenen Kante (74) ein lösbares Verschlußteil (75) mit Verriegelungsmitteln (76), vorzugsweise mit ein oder mehreren Federstiften, zur Lagesicherung einer in die Schiebeführung (71) eingeschobenen Gefahrguttafel (1) aufweist.
18. Grundrahmen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der die Schiebeführung (71) bildenden Abkantungen jeweils wenigstens eine Andruckfeder (77) oder Andruckleiste (77') angeordnet ist, mittels denen eine in den Grundrahmen (7) eingeschobene Gefahrguttafel (1) an den Grundrahmen (7) andrückbar ist.
19. Grundrahmen nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß er aus dem gleichen Material besteht wie die Grundplatte (2) der Gefahrguttafel (1) und daß er in der zweiten Farbe beschichtet, vorzugsweise pulverbeschichtet, ist.
20. Grundrahmen nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß seine Rückwand (70) an der offenen Kante (74) einen Ausschnitt (73), vorzugsweise mit etwa halbrunder Kontur, aufweist, der ein manuelles Ergreifen einer aus dem Grundrahmen (7) herauszuziehenden Gefahrguttafel (1) erlaubt.
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