DE20115950U1 - Vorrichtung zur Aufnahme wenigstens einer Komponente eines Computer-Arbeitsplatzes, insbesondere Computer-Arbeitsplatz-Möbelstück - Google Patents
Vorrichtung zur Aufnahme wenigstens einer Komponente eines Computer-Arbeitsplatzes, insbesondere Computer-Arbeitsplatz-MöbelstückInfo
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Description
PATENT- UND RECHTSANWÄLTE MEINKE1 DABRINGHAUS UND PARTNER GbR
PATENTANWÄLTE*
JULIUS MEINKE, dipl-ing. WALTER DABBINGHAUS, dipl-ing. JOCHEN MEINKE, dipl-ing.
RECHTSANWALT
THOMAS MEINKE
THOMAS MEINKE
ROSA-LUXEMBURG-STRASSE 44141 DORTMUND
TELEFON (0231)58 41 90 TELEFAX (0231) 14 76 70 infoOpatent-recht.cte
POSTFACH 10 46 45
44046 Dortmund, 26 . Sept. 2
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AKTEN-NR. 1/16636 D/Dr
Anmelder: 1. Prof. Dr.-Ing. Bernd Künne
Eberhardt-Viegener-Weg 1, 59494 Soest
2. Markus Hahne
"Vorrichtung zur Aufnahme wenigstens einer Komponente eines Computer-Arbeitsplatzes, insbesondere Computer-Arbeitsplatz-Möbelstück"
"Vorrichtung zur Aufnahme wenigstens einer Komponente eines Computer-Arbeitsplatzes, insbesondere Computer-Arbeitsplatz— Möbelstück"
Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur Aufnahme wenigstens einer Komponente eines Computer-Arbeitsplatzes der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Gattung.
Möbelstücke, die mit einem Schreibtisch und einem Bereich zur Aufnahme des Rechners, des Druckers, des Monitors u. dgl., ausgerüstet sind und die man nach getaner Arbeit ggf. abschließen kann, da sie schrankähnlich gestaltet sind, sind bekannt, s. beispielsweise SCHÄFER-SHOP Hauptkatalog 1999/2000, Seiten 665,667. Einen Computer-Arbeitsplatz, bei dem insbesondere der Monitor unter die Schreibtischebene abgesenkt werden kann, zeigt das DE-U-84 23 231.
Derartige Einrichtungen haben schon eine Reihe von Vorteilen gegenüber der freien Aufstellung der elektronischen Geräte eines Arbeitsplatzes, da sie wenigstens etwa bei Feierabend den Zugriff zu den Komponenten nicht oder nur schwer ermöglichen. Es gibt aber eine Reihe von Einsatzfällen, in denen es wünschenswert ist, zum einen den Zugriff zu den einzelnen Arbeitsplatzkomponenten zu gestatten, allerdings deren Manipulation oder Entnahme zu verhindern, etwa wenn eine Vielzahl derartiger Arbeitsplätze in großen
Rechenbüros, in Universitäten, in Schulen od. dgl., vorgesehen sind. Hier will man erreichen, daß beispielsweise die Studenten an den Arbeitsplätzen arbeiten können, gleichwohl die Gefahr unterbunden ist, daß an der Gerätekonfiguration etwas geändert wird, in die Geräte etwa auf die Festplatten zugegriffen oder Laufwerke entfernt werden od. dgl. mehr bis hin zum völligen Verhindern des Diebstahles einzelner Komponenten am jeweiligen Arbeitsplatz.
Bereits bekannt sind auch Systeme, die vor unerwünschtem Datenzugriff schützen. Hierzu gehören beispielsweise Schlüsselschalter, die in das Gehäuse des Computers eingebaut sind. Außerdem besteht die Möglichkeit des Schutzes mittels entsprechender Paßwörter o.a. Alle diese Systeme schützen jedoch nicht vor dem (physikalischen) Zugriff auf die einzelnen Komponenten des Computers. So besteht bei diesen Lösungen weiterhin die Möglichkeit, einzelne Komponenten, wie beispielsweise Tastatur, Maus o.a., zu entwenden oder zu beschädigen sowie den gesamten Computer zu entwenden. Diese Problematik wird insbesondere bei der Verwendung sogenannter Flachbildschirme verstärkt, die einerseits sehr handlich sind, andererseits aber relativ hohe Anschaffungskosten haben, so daß sie lohnende Objekte für Diebstahl o.a. darstellen. Um hier einen zuverlässigen Diebstahlschutz bzw. Schutz vor Beschädigungen schaffen zu können, ist es erforderlich, die Komponenten des Computers in
einem Möbelstück aufzunehmen, das sie vor unbefugtem Zugriff schützt. Auch hierfür gibt es bereits Lösungsvorschläge, die den Stand der Technik auf diesem Gebiet darstellen.
Nach der Patentschrift DE-41 00 675-Al ist ein tischähnliches Möbelstück bekannt, bei dem der Monitor in der Arbeitsebene angeordnet ist. Zu diesem Zweck ist in der Arbeitsplatte eine Aussparung vorgesehen, in der auf einer verstellbaren Haltevorrichtung der Monitor untergebracht ist. Diese Haltevorrichtung ermöglicht mittels einer Schwenkvorrichtung und einer vertikalen Verstellvorrichtung, die mittels einer Klemmvorrichtung an einem Führungselement arretierbar ist, daß der Monitor für den Betriebszustand unterschiedlich positioniert werden kann. Die Ausbildung der Haltevorrichtung ermöglicht die Aufnahme unterschiedlicher Monitorgrößen und -typen. Im Nicht-Betriebszustand kann der Monitor auf eine Ebene unterhalb der Arbeit sebene abgesenkt werden, und die Ausnehmung in der Arbeitsplatte kann ohne eine zusätzliche Abdeckplatte geschlossen werden. Die Peripheriegeräte sind unterhalb der Arbeitsebene untergebracht. Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, daß die Schwenkvorrichtung, mit der der Monitor verstellt werden kann, eine relativ große Tiefe des Möbelstückes erfordert bzw. die verbleibende Arbeits- und Ablagefläche relativ klein wird.
Nach der Patentschrift DE-197 27 897-Al ist ein Sicherungsmöbel für Personalcomputer bekannt, das aus mindestens zwei separaten Möbelstücken besteht, nämlich eines zur Aufnahme des Monitors und mindestens ein weiteres zur Aufnahme weiterer Hardwarekomponenten. Bei dieser Lösung sind die einzelnen Hardwarekomponenten in einem schrankähnlichen Möbelstück, das mittels schwenkbarer Vordertüren verschließbar ist, untergebracht. Im Nicht-Betriebszustand wird der Monitor in einem Aufnähmeschacht innerhalb des Möbels gelagert. Dieser Schacht dient im Betriebszustand als Beinraum, so daß das Möbelstück dann beispielsweise als Schreibtisch genutzt werden kann. Der Betriebszustand wird erreicht, nachdem der Monitor aus dem Möbelstück vertikal herausgefahren wurde, was von Hand, elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch, ggf. über Übersetzungsmechanismen, erfolgen kann. Das Möbelstück ist zur Aufnahme von Monitoren mit unterschiedlichen Gewichten geeignet, wobei mittels Ausgleichsgewichten, welche über ein Seilsystem mit der Trägerplatte des Monitors verbunden sind, die erforderlichen Höhenverstellkräfte gering gehalten werden. Das Sicherungsmöbel für Personalcomputer kann aufgrund seiner genormten Höhe im unbenutzten Zustand als Beistell- oder Ablagetisch gemeinsam mit anderen Büromöbeln verwendet werden. Diese Lösung weist jedoch mehrere Nachteile auf: Das Möbelstück kann im Nicht-Betriebszustand nicht als vollständiger Arbeitsplatz, sondern nur als Ablage genutzt werden. Im Betriebszustand ist
dagegen vor dem Monitor keine genügend große Arbeits- bzw. Ablagefläche vorhanden. Es sind außerdem nicht alle Hardwarekomponenten in einem Möbelstück untergebracht. Darüber hinaus beschränken sich die Sicherungsvorrichtungen nur auf die gesamte Hardware, d.h. ist diese freigegeben, sind alle Hardwarekomponenten uneingeschränkt zugänglich.
Hier setzt die Erfindung an, deren Aufgabe darin besteht, * die Funktionsfähigkeit derartiger Arbeitsplätze zu erhalten, gleichwohl den unbefugten oder ungewollten Zugriff auf die Geräte selbst zu verhindern.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß das vorgesehene Verschlußsystem aus zwei voneinander unabhängigen Einheiten besteht, wobei eine Verschlußeinheit den Zugriff zu der jeweiligen Komponente zu deren Bedienung freigibt oder sperrt und die zweite Verschlußeinheit davon unabhängig die Entnahme der Komponente aus der Vorrichtung und/oder den Zugriff auf für die Benutzung unmittelbar nicht notwendige Teile der Komponente ermöglicht oder verhindert .
Durch die zwei voneinander unabhängigen Verschlußsysteme, mit denen die jeweiligen Komponenten ausgerüstet sind, ist es zum einen möglich, etwa die Frontseite eines Rechners zu dessen Bedienung freizugeben oder zu sperren, gleichwohl
aber durch das zweite Verschlußsystem den Rechner selbst vor Diebstahl zu schützen und darüber hinaus den Zugriff zu seiner Rückseite zu verhindern und damit etwa den Zugriff zu den Innenkomponenten des Rechners. Auch kann die Benutzung des Monitors freigegeben, gleichwohl die körperliche Entfernung aus dem System verhindert werden.
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Vorteilhaft kann dabei nach der Erfindung vorgesehen sein, daß dem Verschlußsystem eine Einrichtung zur Bewegung der jeweiligen Komponente aus einer Verschlußposition in eine Arbeitsposition zugeordnet ist. Dies kann derart ausgestaltet sein, daß beispielsweise ein Flachbildschirmaufnahmerahmen vorgesehen ist, der aus einer Position oberhalb der Schreibtischebene in eine Position unterhalb der Schreibtischebene bewegbar, insbesondere heb- und senkbar ist, wie dies für sich gesehen bereits aus dem oben genannten DE-U-84 23 231 bekannt ist. Dabei kann vorgesehen sein, daß der Flachbildschirmaufnahmerahmen in wälzgelagerten Linearführungen geführt und ggf. mit einem Arbeitsspeicher, wie etwa einer Gasfeder od. dgl., versehen ist, um eine leichtgängige und einfache Bewegung in die jeweils gewünschte Lage zu ermöglichen.
Falls notwendig, können auch Antriebe vorgesehen sein, etwa elektrische oder pneumatische oder andere entsprechende An-
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triebe.
Um den Zugriff zu den einzelnen Verschlußsystemen den jeweils autorisierten Personen zu ermöglichen, ist vorgesehen, daß die Auslöseeinrichtungen zur Betätigung der ersten und der zweiten Verschlußeinheit voneinander unabhängig ausgebildet sind. Vorgesehen sein kann auch, daß die erste Verschlußeinheit mit einer individuellen und/oder zentralen Steuereinrichtung versehen ist, so daß beispielsweise dem Dozent die Möglichkeit gegeben wird, alle Arbeitsplätze zentral freizugeben oder für den Zugriff durch Studenten oder Schüler zu sperren. Je nach Ausgestaltung des Arbeitsplatzes kann es sinnvoll sein, zu überwachen, von wem und in welchem Umfange und insbesondere wie lange ein entsprechender Arbeitsplatz genutzt wird. Dazu sieht die Erfindung vor, daß die erste Verschlußeinheit mit einer Einrichtung zur Erfassung des Zeitpunktes des Zugriffes, der Nutzungsdauer und ggf. der Identifizierung des Benutzers ausgerüstet ist. Dies kann ggf. über Chipkarten oder entsprechende Einrichtungen erfolgen.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in
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Fig. 1 eine Vorrichtung als Möbelstück in geschlossenem Zustand,
Fig. 2 das Möbelstück im geöffneten Zustand, wobei die Tastatur und eine Maus auf einer ausgezogenen Schublade angeordnet sind,
Fig. 3 das Möbelstück im geöffneten Zustand mit auf der Arbeits- bzw. Ablagefläche angeordneter Tastatur und Maus, wobei die Schublade eingeschoben und nicht verschlossen ist,
Fig. 4 die Rückseite des Möbelstückes mit Türen für die Wartungs-, Reparatur- und Umbauarbeiten im geöffneten Zustand,
Fig. 5 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei die Komponenten in einzelnen Möbelmodulen untergebracht sind im Benutzungszustand in teilweise geschlossenem Zustand sowie in
Fig. 6 die Möbelmodule voneinander getrennt.
Bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausgestaltungen besteht die allgemein mit 1 bezeichnete Vorrichtung aus ei-
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nem schreibtischähnlichen Möbelstück 2. Dieses Möbelstück weist im Bereich seiner Rückseite ein hohenverschieblxches Element 3 auf zur Aufnahme eines Flachmonitors 4 innerhalb eines Rahmens 5, wobei die abgesenkte, in Fig. 1 dargestellte
Stellung der Rahmen 5 mit der Tischoberfläche 6
fluchtet.
Stellung der Rahmen 5 mit der Tischoberfläche 6
fluchtet.
Um das Ein- und Ausschieben des Monitors 4 von einer Verschlußstellung,
in Fig. 1 dargestellt, in die Arbeitsstellung, in Fig. 2 dargestellt, zu erleichtern, kann eine Linearführung 7 als Gleit- oder Rollführung vorgesehen sein, auch kann zur Erleichterung dieses Vorganges eine Gasfeder 8 eingebaut sein, was in Fig. 2 lediglich symbolhaft wiedergegeben
ist. Dies gilt auch für einen angedeuteten Antrieb
9, etwa ein Elektromotor od. dgl.
in Fig. 1 dargestellt, in die Arbeitsstellung, in Fig. 2 dargestellt, zu erleichtern, kann eine Linearführung 7 als Gleit- oder Rollführung vorgesehen sein, auch kann zur Erleichterung dieses Vorganges eine Gasfeder 8 eingebaut sein, was in Fig. 2 lediglich symbolhaft wiedergegeben
ist. Dies gilt auch für einen angedeuteten Antrieb
9, etwa ein Elektromotor od. dgl.
Befindet sich die Vorrichtung in der in Fig. 1 dargestellten Schließstellung für den potentiellen Benutzer, so kann das aus zwei Systemen bestehende Verschlußsystem für den
Benutzer beispielsweise durch Betätigung einer Schließeinrichtung 10 aktiviert werden, die bewirkt, daß zum einen
der Monitor 4 in die Arbeitsstellung fährt, eine Verschlußplatte 11 vor dem Datenträgerlaufwerk 12 abgesenkt und ein schubladenähnliches Element 13 mit Tastatur 14 und Maus 15 geöffnet wird, um die Betätigung aller notwendigen Elemente zu ermöglichen.
Benutzer beispielsweise durch Betätigung einer Schließeinrichtung 10 aktiviert werden, die bewirkt, daß zum einen
der Monitor 4 in die Arbeitsstellung fährt, eine Verschlußplatte 11 vor dem Datenträgerlaufwerk 12 abgesenkt und ein schubladenähnliches Element 13 mit Tastatur 14 und Maus 15 geöffnet wird, um die Betätigung aller notwendigen Elemente zu ermöglichen.
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Ein für die Erfindung wesentliches zweites Verschlußsystem zeigt die Fig. 4 mit Ansicht der Rückseite der Vorrichtung 1. Hier wird erkennbar, daß ein zweites getrenntes Verschlußsystem
16 vorgesehen ist, das beispielsweise Installations- und Entnahmeöffnungen auf der Rückseite der Vorrichtung
1 freigibt.
16 vorgesehen ist, das beispielsweise Installations- und Entnahmeöffnungen auf der Rückseite der Vorrichtung
1 freigibt.
Neben den dargestellten Schutzeinrichtungen 10,16 zur Verhinderung von Beschädigungen und Diebstahl der Komponenten des Computers aus dem Möbelstück heraus ist es weiterhin
vorteilhaft, das gesamte Möbelstück mittels Bodenverankerungen
oder sperrige Elemente, die einen Transport durch
Türen und Fenster verhindern, vor Diebstahl zu schützen
oder zumindest den Diebstahl zu erschweren.
vorteilhaft, das gesamte Möbelstück mittels Bodenverankerungen
oder sperrige Elemente, die einen Transport durch
Türen und Fenster verhindern, vor Diebstahl zu schützen
oder zumindest den Diebstahl zu erschweren.
In den Fig. 5 und 6 ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
dargestellt, hier sind alle Komponenten in Einzelmöbelstücken untergebracht, die insgesamt zum Arbeitsplatz
zusammengestellt werden können, wobei die aus den Fig. 1
bis 4 hervorgehenden Bezugsziffern hier beibehalten worden sind, soweit funktionell gleiche Teile gemeint sind.
dargestellt, hier sind alle Komponenten in Einzelmöbelstücken untergebracht, die insgesamt zum Arbeitsplatz
zusammengestellt werden können, wobei die aus den Fig. 1
bis 4 hervorgehenden Bezugsziffern hier beibehalten worden sind, soweit funktionell gleiche Teile gemeint sind.
Einem in den in Fig. 5 und 6 mit 1' bezeichneten und vereinfacht
wiedergegebenen Schreibtisch ist ein Modul 17 mit dem heb- und senkbaren Monitor 4 zugeordnet, die teilweise abgesenkte Position ist in Fig. 5 angedeutet.
wiedergegebenen Schreibtisch ist ein Modul 17 mit dem heb- und senkbaren Monitor 4 zugeordnet, die teilweise abgesenkte Position ist in Fig. 5 angedeutet.
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Unter die Arbeitsplatte 6 des Schreibtisches 1' kann ein weiteres Modul 18 mit der Tastatur 14 und der Maus 15 geschoben werden, ein Drucker 19 ist in einem seitlich am Schreibtisch zu positionierenden Modul 20 untergebracht, der Rechner 21 in einem auf der anderen Seite des Schreibtisches 1' zu positionierenden weiteren Modul 22, wobei diese Systeme elektrisch und/oder mechanisch miteinander gekoppelt sind, wie dies in Fig. 6 lediglich angedeutet ist, wobei in Fig. 5 wenigstens teilweise die Verschlußsituation des Systemes, etwa durch eine vorgezogene Verschlußklappe 11 vor den Wechseldatenträgern am Rechner 21 oder eine rolladenähnliche Sicherung 23 vor dem Drucker 19 im Modul 20, dargestellt ist.
Über eine von der Frontseite her zu bedienende Schließeinrichtung, in Fig. 5 allgemein mit 10' bezeichnet, kann das System vom Benutzer in die Arbeitsstellung verbracht werden, etwa durch Einstecken einer Chipkarte, in Fig. 6 mit 24 bezeichnet. Der dort ebenfalls angedeutete Sender 25 symbolisiert die Möglichkeit einer Zentralverriegelung aller Elemente, etwa durch einen Dozenten.
Natürlich sind die beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung noch in vielfacher Hinsicht abzuändern, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So kann beispielsweise der Monitoraüfnahmerahmen mit einem eigenen aktiven Antrieb ver-
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sehen sein, die einzelnen Möbelmodule 17,20,22 können beispielsweise paarweise zusammengefaßt sein, sie können unmittelbar
mechanisch aneinander koppelbar sein, wobei dann automatisch über eine entsprechende Steckverbindung die
funktioneile elektrische Verbindung zu den anderen Modulen herstellbar ist u. dgl. mehr.
mechanisch aneinander koppelbar sein, wobei dann automatisch über eine entsprechende Steckverbindung die
funktioneile elektrische Verbindung zu den anderen Modulen herstellbar ist u. dgl. mehr.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Aufnahme wenigstens einer Komponente eines Computer-Arbeitsplatzes, wie Rechner, Laufwerke, Monitor od. dgl., mit einem Verschlußsystem zur Verhinderung des Zugriffes auf die jeweilige Komponente, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußsystem aus zwei voneinander unabhängigen Einheiten (10,16) besteht, wobei eine Verschlußeinheit (10) den Zugriff zu der jeweiligen Komponente (4, 12, 14, 15, 19) zu deren Bedienung freigibt oder sperrt und die zweite Verschlußeinheit (16) davon unabhängig die Entnahme der Komponente aus der Vorrichtung und/oder den Zugriff auf für die Benutzung unmittelbar nicht notwendige Teile der Komponente ermöglicht oder verhindert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Verschlußeinheit (10) im wesentlichen die Frontseite und die zweite Verschlußeinheit (16) die Rückseite der jeweiligen Komponente freigibt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Verschlußsystem (10) eine Einrichtung (3) zur Bewegung der jeweiligen Komponente aus einer Verschlußposition in eine Arbeitsposition zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1') aus einem Arbeitsplatz-Schreibtisch (6) zugeordneten Teilelementen (17, 18, 20, 22) gebildet ist, die als Einzelelemente ausgebildet und mechanisch und/oder elektrisch miteinander koppelbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Flachbildschirmaufnahmerahmen (5) vorgesehen ist, der, wie an sich bekannt, aus einer Position oberhalb der Schreibtischebene (6) in eine Position unterhalb der Schreibtischebene (6) bewegbar, insbesondere heb- und senkbar, ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachbildschirmaufnahmerahmen in wälzgelagerten Linearführungen (7) geführt und mit einem Arbeitsspeicher, wie einer Gasfeder (8) od. dgl., zur leichtgängigen Bewegung ausgerüstet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachbildschirmaufnahmerahmen mit einem elektrischen, hydraulischen, pneumatischen oder mechanischen Antrieb (9) ausgerüstet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslöseeinrichtungen zur Betätigung der ersten (10) und der zweiten Verschlußeinheit (16) zur Verhinderung unbefugten Zugriffes voneinander unabhängig ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Verschlußeinheit mit einer individuellen (24) und/oder zentralen Steuereinrichtung (25) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Verschlußeinheit mit einer Einrichtung zur Erfassung des Zeitpunktes des Zugriffes und der Nutzungsdauer und ggf. der Identifizierung des Benutzers ausgerüstet ist.
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- 2001-09-27 DE DE20115950U patent/DE20115950U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020124 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20041015 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20080401 |