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DE20115867U1 - Befestigungselement für Platten - Google Patents

Befestigungselement für Platten

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DE20115867U1
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element according
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DE20115867U
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Compagnie de Saint Gobain SA
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Saint Gobain Glass Deutschland GmbH
Compagnie de Saint Gobain SA
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Description

Befestigungselement für Platten
Die Erfindung bezieht sich auf ein Befestigungselement für Platten, insbesondere für Glasscheiben, welches einen an einer Unterkonstruktion festlegbaren länglichen Lagerzapfen mit einem freien plattenseitigen Ende und einen dieses beweglich aufnehmenden, mit der Platte verbundenen Aufnahmehohlraum umfasst, und welches ferner zum Ermöglichen von Kippbewegungen der Längsachse des Lagerzapfens im Aufnahmehohlraum ein den Lagerzapfen in dem Aufnahmehohlraum mit geringstmöglichem radialem Spiel schwenkbar lagerndes Gelenkelement umfasst.
Zum Befestigen starrer Platten, wie z. B. Glasscheiben, an festen Unterkonstruktionen, wie z. B. an Gebäudefassaden, ist es allgemein bekannt, diese an einzelnen Punkten mittels Befestigungselementen (auch als „Punkthalter" bezeichnet) aufzuhängen, welche verschiedene rotatorische und translatorische Bewegungs-Freiheitsgrade bereit stellen. Rotatorische Freiheitsgrade werden meist durch Kugelgelenke realisiert, während die translatorischen Freiheitsgrade durch Loslager gewährt werden. Damit können sich einerseits die Platten bei einwirkenden Kräften, z. B. Windkräften, geringfügig elastisch durchbiegen, und werden andererseits insbesondere unterschiedliche Wärmedehnungen von Platten und Unterkonstruktion praktisch kraftfrei aufgenommen.
DE-A1-197 49 634 beschreibt ein einschlägiges Befestigungselement, bei dem das freie Ende eines in einem Aufnahmehohlraum beweglich aufgenommenen Lagerzapfens selbst kugelig ausgebildet ist und somit Kippbewegungen der Längsachse des Lagerzapfens ermöglicht. Der Aufnahmehohlraum selbst ist im wesentlichen hohlzylindrisch und ermöglicht folglich auch Bewegungen des Lagerzapfens in axialer Richtung, wobei beidseits des kugeligen Endes in Achsrichtung des Lagerzapfens angeordnete Druckfedern dessen axiale Beweglichkeit beschränken. Der mit diesem Befestigungselement an einer Unterkonstruktion befestigte Bereich einer Platte kann daher nicht nur Kipp- bzw. Biegebewegungen ausführen, sondern auch senkrecht zur Plattenebene durchfedern. Ein gewisser Nachteil dieser Konstruktion ist allerdings, dass die kugelige Oberfläche des Lagerzapfen-Endes unmittelbar an den Wänden des Aufnahmehohlraums gleitet.
DE-A1-197 13 678 offenbart ebenfalls ein Befestigungselement mit Lagerzapfen und Aufnahmehohlraum zum Einsetzen in Bohrungen von Glasscheiben. Auch hier ist ein ToIe-
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ranzausgleich orthogonal zur Längsachse des Lagerzapfens vorgesehen. Das freie Ende des Lagerzapfens ist im Aufnahmehohlraum von einer Zwischenhülse eingefasst, welche zwei Elastomerringe trägt. Diese schränken die Beweglichkeit der Zwischenhülse in radialer Richtung ein, wobei aber ein nicht vernachlässigbares radiales Spiel möglich ist. Auch eine rein transversale Beweglichkeit des Lagerzapfens in axialer Richtung wird zwar erwähnt. Sie ist jedoch nur bei Kompression eines der Elastomerringe auf dessen vollem Umfang möglich.
Bekannt ist aus EP-A1-0 863 287 ein Befestigungselement für Platten, insbesondere für Glasplatten, bei dem eine Kombination eines becherartigen Aufnahmehohlraums mit einer kolbenartigen Verdickung am freien Ende eines Lagerzapfens an die Stelle eines Kugelgelenks tritt. Der Aufnahmehohlraum befindet sich in einem an der jeweiligen Platte festgelegten Beschlag, während der Lagerzapfen über eine Verschraubung fest -oder mit den erwähnten translatorischen Freiheitsgraden versehen- mit der Unterkonstruktion verbunden wird. Die kolbenartige Verdickung, welche mit einer annähernd balligen Mantelfläche ausgeführt ist, ist auf ihrem größten Umfang mit einem Kunststoffring versehen, der das radiale Spiel im Aufnahmehohlraum sowie Reibung und Verschleiß zwischen der Mantelfläche der Verdickung und der Innenfläche des Aufnahmehohlraums minimieren soll. In axialer Richtung des Lagerzapfen wird die Verdickung beidseits von elastischen Zwischenlagen eingefasst, welche einerseits durch Kompression sehr geringfügige axiale Verschiebungen, aber vor allem Kippbewegungen zwischen dem Aufnahmehohlraum und der Verdickung bzw. dem Lagerzapfen ermöglichen. Durch diese Kippmöglichkeit im Raum um das Zentrum der Verdickung sind die notwendigen rotatorischen Freiheitsgrade zum beliebigen Durchbiegen der befestigten Platten bereit gestellt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein noch weiter verbessertes Befestigungselement für Platten mit einem in einem Aufnahmehohlraum kippbeweglichen Lagerzapfen anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Die Merkmale der Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen an. Weitere nebengeordnete Ansprüche richten sich auf mit derartigen Befestigungselementen versehene Platten, insbesondere Glasscheiben sowie auf deren Einsatz in Gebäudeverglasungen.
Das freie, plattenseitige Ende des Lagerzapfens wird nunmehr im Aufnahmehohlraum mithilfe eines Gelenkelements schwenkbar gelagert, das mindestens einen elastisch verformbaren Körper, z. B. Gummi- oder Kunststoff block oder -ring innerhalb des Aufnahme-
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hohlraums umfasst. Der Körper ist einerseits mittelbar oder unmittelbar am Aufnahmehohlraum bzw. dessen Innenwand festgelegt, andererseits mittelbar oder unmittelbar am Lagerzapfen. Er ist seinerseits im Einbauzustand in axialer Richtung des Lagerzapfens gesehen unbeweglich. Die Kipp- oder Schwenkbewegungen des Lagerzapfens werden durch Walkarbeit in dem Körper elastisch aufgenommen.
Derartige Bauelemente sind an sich beispielsweise als Dämpfer in der Fahrwerkstechnik von Kraftfahrzeugen bekannt. Sie umfassen z. B. eine äußere und eine innere Buchse oder Hülse, zwischen denen ein Gelenkring oder mehrere über den Umfang verteilte Blöcke einvulkanisiert sind. Je nach Anwendungsfall kann eine oder können beide Buchsen auch entfallen, wenn die elastisch verformbaren Körper hinreichend fest unmittelbar mit den angrenzenden Bauteilen verbunden werden können.
Die elastisch verformbaren Körper können aus Gummi oder anderen geeigneten Werkstoffen, z. B. Elastomeren bestehen, wobei ihre Federsteifigkeit durch Materialwahl und Formgestaltung in sehr weiten Grenzen nach Bedarf einstellbar ist. In radialer Richtung sind diese Körper (im weiteren nur noch als „Gelenkring" bezeichnet) und die damit ausgestatteten Gelenkelemente in der Regel sehr steif. Jedoch lässt sich bei geeigneter Auslegung die innere Buchse unter elastischer Verformung des Gelenkrings gegenüber der äußeren Buchse sowohl bezüglich ihrer Mittelachse schwenken als auch (unter Schublasten) in axialer Richtung um geringe Beträge verschieben.
Solche Gelenkelemente erlauben in der vorliegenden erfindungsgemässen Anwendung, das geringstmögliche radiale Spiel zwischen dem Lagerzapfen und dem Aufnahmehohlraum einzustellen, weil keine gleitenden Relativbewegungen, weder rotatorisch noch translatorisch, auftreten. Es sei angemerkt, dass „geringstmögliches Spiel" hier an die Stelle der Angabe „spielfrei" treten soll, weil streng genommen spielfreie Paarungen gar nicht gegeneinander beweglich sind. Zugleich werden durch Spiel bedingter Verschleiß, Geräusche und dgl. sowie auch durch zu geringes Spiel verursachte Klemmungen und Verschleißerscheinungen von vornherein vermieden.
Ist an der Berührungsstelle zwischen dem Lagerzapfen und dem Gelenkring eine den Gelenkring tragende Buchse vorgesehen (mittelbare Befestigung), so ist diese durch geeignete Mittel axial und radial fest mit dem Lagerzapfen zu verbinden. Das kann z. B. mit einer Presspassung / Schrumpfverbindung oder auch durch Kleben, Reibschweißen etc. erreicht werden. In einer Variante kann aber der Gelenkring ohne zwischenliegende Buchse unmittelbar mit dem Ende des Lagerzapfens bzw. einer daran vorgesehenen Verdickung
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verbunden sein, z. B. durch Anvulkanisieren. Es sollte jedenfalls eine hinreichende Schubfestigkeit dieser Verbindungen sicher gestellt sein.
In einer anderen Variante kann der Gelenkring fest unmittelbar mit einem äußeren Beschlagteil verbunden sein. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, den Gelenkring unmittelbar zwischen einer Innenwand des Aufnahmehohlraums und der äußeren Mantelfläche des Lagerzapfens anzuordnen und schubfest beidseitig anzubinden. Solche Lösungen schliessen allerdings die Verwendung standardisierter elastischer Gelenkelemente aus.
Wird axiale Beweglichkeit des Lagerzapfens im Aufnahmehohlraum gewünscht oder benötigt, so kann diese durch hinreichende Scherwege des Gelenkrings bei auftretenden Schublasten bereitgestellt werden. In dieser Konfiguration sind keine gesonderten Federelemente zum Einstellen einer neutralen Stellung des Lagerzapfens erforderlich, weil der gescherte Gelenkring sich selbsttätig in eine neutrale oder Mittelstellung rückstellt.
Ein solches Element, das elastisches Ausweichen oder Ausbiegen der damit befestigten Platte gegenüber Flächenlasten nun auch in Normalenrichtung zur Plattenebene ermöglicht, kann mit besonderem Vorteil als Stützpunkt in der Mitte bzw. in der Fläche von großen Platten verwendet werden. Bei Verwendung axial steifer Befestigungselemente, die ein Ausweichen in Normalenrichtung der befestigten Platte gar nicht oder mit nur ganz geringfügigen Wegen gestatten, werden die Platten an solchen Mitten- oder Flächenstützpunkten extrem auf Biegung beansprucht, weil beidseits des jeweiligen Stützpunktes gleichsinnige Biegungen auftreten. Dieser Lastfall kann durch das erfindungsgemässe Befestigungselement erheblich reduziert werden. Notwendige innere Widerstands- oder Rückstellkräfte gegen solche Verschiebungen, die im Bereich von s ± 5 mm liegen können, werden unmittelbar durch die Federkräfte des Gelenkrings gebildet.
Die Montage des Gelenkelements wird zweckmässig durch Teilung des den Aufnahmehohlraums bildenden Beschlagteils vereinfacht. Der das Ende des Lagerzapfens und den Gelenkring umfassende Aufnahmehohlraum des Befestigungselements kann als Sackloch oder als Durchgangsbohrung ausgeführt werden. Der Lagerzapfen muss, ausgehend von einer neutralen oder mittigen Stellung, Winkelausschläge von bis zu 10° gegenüber dem Aufnahmehohlraum einnehmen können. Somit kommt es für die im Einzelfall anwendbare Ausführung, abgesehen von der lastbedingten Dimensionierung, wesentlich auf den in radialer Richtung an der Glasscheibe und der Unterkonstruktion verfügbaren Raum sowie
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auf die notwendige Dicke des Lagerzapfens und die benötigten Schwenkwinkel im Befestigungselement an.
Natürlich sind die hier vorgeschlagenen Befestigungselemente außer für solche speziellen Anwendungsfälle universell für alle anderen Befestigungspunkte einsatzfähig, an denen zumindest eine rotatorisch nachgiebige Auflagerung verlangt ist. Sie eignen sich somit zur Verwendung in einem auf einheitlichen Elementen beruhenden Baukastensystem.
Selbstverständlich könnten mit solchen Befestigungselementen grundsätzlich auch mehrschichtige Verbundscheiben oder Scheibenelemente mit Abstandhaltern (Isoliergläser) bis hin zu Brandschutzverglasungen sowie auch Platten aus anderen Materialien wie Keramik, Stein, Kunststoff, Metall etc. an Unterkonstruktionen mit den gewünschten Freiheitsgraden befestigt werden. Auch ist denkbar, das Befestigungselement selbst, jedenfalls seine Beschlagteile, aus hochwertigen nichtmetallischen Werkstoffen oder aus Verbundwerkstoffen herzustellen.
Indem die rotatorischen und axial translatorischen Freiheitsgrade des Befestigungselements nun in dem elastischen Körper bzw. Gelenkelement vereint werden, wird der Verschleiß einer solchen Anordnung auf ein unvermeidliches Mindestmaß reduziert. Auch ergeben sich im Vergleich mit dem einschlägigen Stand der Technik besonders vielfältige Möglichkeiten zum Optimieren der Nachgiebigkeit in axialer Richtung des Lagerzapfen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstands der Erfindung gehen aus der Zeichnung eines Ausführungsbeispiels und deren sich im folgenden anschließender eingehender Beschreibung hervor.
Die einzige Figur zeigt in schematischer, nicht massstäblicher Schnitt-Darstellung eine Ausführungsform eines Befestigungselements (oder Punkthalters) für eine Glasplatte mit einem als Metall-Elastomerhülse ausgeführten Gelenkelement.
Es sei vorab klargestellt, dass im folgenden mit „außen" bzw. „Außenseite" jeweils die im allgemeinen freiliegende, von der Unterkonstruktion abgewandte Seite und mit „innen" bzw. „Innenseite" jeweils die zur Unterkonstruktion weisende Seite des Befestigungselements bzw. der umgebenden Bauteile bezeichnet wird. Die Unterkonstruktion kann z. B. an einer Gebäudefassade oder -innenwand, an einer Brücke oder dgl. angeordnet sein.
An einer monolithischen Glasscheibe 1 ist ein Befestigungselement 2 in einer durchgehenden Bohrung 3 der Glasscheibe 1 befestigt. Es umfasst ein äußeres Beschlagteil 4, das in Einbaustellung flächenbündig mit der außen liegenden Fläche der Glasscheibe 1
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abschließt, und ein inneres Beschlagteil 5, das mit dem äußeren Beschlagteil 4 fest oder lösbar verbunden ist. Hier ist eine Verschraubung dieser beiden Teile in einer Teilungsfuge angedeutet. Das äußere Beschlagteil 4 stützt sich über einen kegeligen Senkkopf und einen entsprechenden Unterlegring aus Kunststoff an der Glasscheibe 1 im außenliegenden kegeligen Endbereich der Bohrung 3 ab. Von der anderen Seite der Glasscheibe 1 her ist auf das innere Beschlagteil 5 bzw. auf dessen mit einem Außengewinde versehenen Schaft eine scheibenförmige Mutter 6 aufgeschraubt, die sich -ebenfalls unter Zwischenlage einer Kunststoff-Scheibe- auf der Innenseite der Glasscheibe 1 abstützt. Die Zwischenlagen verhindern in bekannter Weise direkten Kontakt zwischen dem Material des Befestigungselements, das in aller Regel aus Metall besteht, und dem Glas.
Auf die Art der Festlegung des Befestigungselements 2 an der Platte bzw. Glasscheibe kommt es hier jedoch nicht an. Die gezeigte Anordnung dient nur zu Beispielzwecken ohne Absicht einer Einschränkung. Andere Ausführungsvarianten sind im Stand der Technik hinlänglich beschrieben. Insbesondere sei erwähnt, dass nicht unbedingt eine durchgehende Bohrung in der Glasscheibe bzw. anderen zu befestigenden Platten vorgesehen werden muss
Die beiden Beschlagteile 4 und 5 bilden zusammen einen an der erwähnten Teilfuge auftrennbaren Aufnahmehohlraum 7. Als Gelenkelement ist innerhalb des Aufnahmehohlraums ein Hülsenelement 16 vorgesehen. Es besteht aus einer radial äußeren Buchse 17, einer konzentrisch dazu angeordneten radial inneren Buchse 18 sowie einem federelastisch verformbaren Gelenkring 19, der in dem Ringspalt zwischen den beiden Buchsen 17 und 18 angeordnet ist. Die innere Buchse 18 ist in axialer Richtung etwas kürzer als die äußere Buchse 17. Letztere kann im Aufnahmehohlraum 7 zwischen den beiden miteinander verschraubbaren Beschlagteilen 4 und 5 axial spielfrei und mit geringstmöglichem radialem Spiel eingespannt werden. Zum völligen Ausschließen radialen Spiels könnte die äußere Buchse 17 bei Bedarf auch mithilfe einer Presspassung / Schrumpfverbindung und/oder adhäsiv / stoffschlüssig mit der inneren Mantelfläche der zylindrischen Bohrung im äußeren Beschlagteil 4 verbunden werden.
Die Verbindung zwischen dem Gelenkring 19 und den ihn einfassenden Buchsen, die aus Metall oder nichtmetallischen Werkstoffen bestehen können, ist hochfest, z. B. durch Kleben oder Vulkanisieren hergestellt. Man kann jedoch auch den oder die elastischen Körper zwischen die Buchsen so einpressen, dass jegliche Gleitbewegung ausgeschlossen ist und nur Walk- und Scherbewegungen möglich sind.
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In radialer Richtung ist dieses elastische Gelenkelement sehr steif. Jedoch läßt sich die innere Buchse 18 unter elastischer Verformung des Gelenkrings 19 gegenüber der äußeren Buchse 17 sowohl bezüglich der Mittelachse schwenken als auch in axialer Richtung verschieben. In dem Gelenkring, der selbst axial unbeweglich eingebaut ist, sind Ausnehmungen 20 vorgesehen. Durch Anzahl, Grosse bzw. Ausdehnung solcher Ausnehmungen lässt sich die Steifigkeit des Gelenkrings wesentlich einstellen, namentlich in der gewünschten Weise vermindern. Natürlich könnte man abweichend von der Darstellung anstelle eines einteiligen Gelenkrings auch mehrere über den Umfang des Hülsenelements 16 verteilte elastisch verformbare Blöcke oder Ringsegmente vorsehen, die zusammengefasst ein Gelenkelement mit der benötigten Steifigkeit bilden. Es sei ausdrücklich angemerkt, dass in anderen Ausführungen sowohl der Gelenkring eine andere Gestalt haben kann als auch Ausnehmungen nicht unbedingt erforderlich sind.
Zum Verbinden der Glasscheibe 1 mithiife des Befestigungselements 2 mit einer hier nur strichpunktiert als Trägerabschnitt angedeuteten Unterkonstruktion 10 ist ein Lagerzapfen 11 vorgesehen, der sich durch eine Bohrung in dem Trägerabschnitt und bis in den Aufnahmehohlraum 7 bzw. in die innere Buchse 18 des Gelenkelements hinein erstreckt. An seinem im Aufnahmehohlraum bzw. in der Buchse liegenden freien Ende trägt der Lagerzapfen 11 eine kolbenförmige, zylindrische Verdickung 12. Die innere Mantelfläche der Buchse 18 bildet die Bohrung des Gelenkelements, in der die endseitige Verdickung 12 des Lagerzapfen 11 unverrückbar, also radial und axial spielfrei aufgenommen ist.
Das innere Beschlagteil 5 bildet eine Ringschulter 15 mit einer Öffnung, die der Lagerzapfen 11 durchdringt, deren freies Innenmass jedoch kleiner ist als das Außenmass der Verdickung 12. Damit ist einerseits genügend Raum für die Kippbewegungen des Lagerzapfens 11 in alle Richtungen. Andererseits ist die Verdickung 12 mechanisch zuverlässig gegen ein Herausziehen oder -fallen aus dem Aufnahmehohlraum 7 gesichert.
Die Hauptlast des Befestigungselements 2 ist das Gewicht der Glasscheibe 1. Es wirkt in normaler Einbaustellung senkrecht zur Längsachse des Lagerzapfens. Der Gelenkring ist damit an seiner oben liegenden Seite druckbelastet. Die zylindrische Mantelfläche der Verdickung 12 und die Innenwand der Buchse 18 im Hülsenelement einerseits und die Außenwand der äußeren Buchse 17 und die inneren Mantelfläche des Beschlagteils 4 andererseits berühren einander flächig. Die besagte Hauptlast wird also über vergleichsweise große Flächen -ähnlich wie bei bekannten Kugelgelenken- in den Lagerzapfen 11 abgetragen.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel liegt das Schwenkzentrum des Lagerzapfens in an sich bekannter Weise innerhalb der Dickenausdehnung der Glasscheibe 1, zu deren Befestigung das Befestigungselement 2 dient. Andere Anordnungen des Schwenkzentrums außerhalb der Glasscheibe 1 oder auch in Flucht mit deren innerer Oberfläche können aber bei Bedarf ebenfalls vorgesehen werden. Hierfür wäre lediglich die konstruktive Gestaltung der Beschlagteile und ggf. deren Befestigung an der Glasscheibe in an sich bekannter Weise anzupassen.
Auch gibt es natürlich andere Wege, ein Gelenkelement in einen dafür vorgesehenen Aufnahmehohlraum einzubauen und darin axial festzulegen; diese sollen hier nicht ausgeschlossen werden. Es kommt lediglich auf die freie Schwenkbarkeit und axiale Beweglichkeit des in das Gelenkelement eingesetzten Lagerzapfens im Aufnahmehohlraum an.
Die axiale Länge der äußeren Buchse 17 bestimmt in axialer Richtung die Position des Gelenkrings im Aufnahmehohlraum. Eine neutrale oder Mittel-Lage der Verdickung 12 und Beschränkung der axialen Beweglichkeit innerhalb des Aufnahmehohlraums 7 wird unmittelbar durch die Position des Gelenkrings in unverformter bzw. scherfreier Stellung definiert. Jegliche Verformung des Gelenkrings führt zu elastischen Rückstellkräften. Damit werden separate Rückstellfedern überflüssig.
Das hier beschriebene Befestigungselement 2 ist an der Glasscheibe 1 komplett vormontierbar. Man führt z. B. zunächst das Hülsenelement 16 zusammen mit dem freien Ende des Lagerzapfen 11 nebst der Verdickung 12 in das äußere Beschlagteil 4 ein. Ggf. wird das Hülsenelement 16 mit der Innenwand der Bohrung des Beschlagteils fest verbunden. Dann wird das innere Beschlagteil 5 mit der Ringschulter 15 aufgesetzt und mit dem äußeren Beschlagteil 4 verschraubt. Dabei werden das Hülsenelement 16 und die Verdickung 12 im Aufnahmehohlraum 7 eingespannt, wobei der darin nunmehr schwenkbar und -je nach Federsteifigkeit des Gelenkrings mehr oder weniger- axial verschiebbar aufgenommene Lagerzapfen 11 nach außen ragt. Schließlich setzt man diese Baueinheit von der Außenseite her in die Bohrung 3 der Glasscheibe 1 ein und verschraubt sie nebst den Zwischenlagen mit Hilfe der Mutter 6. Nun ergeben sich für den Lagerzapfen 11 die durch Doppelpfeile an seinem rechten Ende angedeuteten Bewegungsmöglichkeiten bzw. Frei-
30 heitsgrade.
Der Lagerzapfen 11 wird nach Vormontage des Befestigungselements 2 an der Unterkonstruktion 10 in der üblichen Weise in seiner axialen Richtung festgelegt, vorzugsweise einstellbar und lösbar mithilfe geeigneter Schrauben. Es empfiehlt sich, durch sorgfältiges
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Einstellen der axialen Position des Lagerzapfens 11 an der Unterkonstruktion 10 mithilfe der Befestigungsschrauben den Gelenkring 18 in axialer Richtung spannungsfrei einzubauen.
Der Lagerzapfen 11 überträgt somit sämtliche Lasten wie Gewicht sowie Kräfte aus Windlasten und thermisch bedingten Dehnungen etc., die von der Glasscheibe 1 in das Befestigungselement 2 eingetragen werden, auf die Unterkonstruktion 10. Ggf. sind zwischen dem Lagerzapfen 11 und der Unterkonstruktion 10 auch translatorische Freiheitsgrade radial zur Achse des Lagerzapfen bzw. parallel zur Ebene des Trägerabschnitts vorzusehen, wie es im Stand der Technik beschrieben ist. Wegen näherer Details zu dieser Anbindung und den translatorischen Freiheitsgraden des Befestigungselements an der Unterkonstruktion wird wieder auf den umfänglichen einschlägigen Stand der Technik verwiesen.
Die mit der Glasscheibe 1 verbundenen Beschlagteile 4 und 5 des Befestigungselements 2 sind jedenfalls gegenüber dem Lagerzapfen 11 dank des Gelenkelements frei schwenkbar, d. h. mit rotatorischen Freiheitsgraden gelagert. Üblicherweise wird mit Schwenkwinkeln bis ca. 10 ° in allen Richtungen gerechnet. Damit können Durchbiegungen der Glasscheibe 1 hier ohne wesentliche Widerstandskräfte aufgenommen und kompensiert werden. Zugleich ermöglicht die axiale Beweglichkeit der Verdickung 12 im Aufnahmehohlraum 7 mit der axialen Elastizität des Gelenkrings 18 Änderungen des Abstands zwischen der Glasscheibe 1 und der Unterkonstruktion, welche in dieser Ausführung über die elastischen Rückstellkräfte hinaus letztlich durch Anlaufen der inneren Hülse 18 am Boden des Aufnahmehohlraums 7 bzw. an der Ringschulter 15 begrenzt werden.
Der Lagerzapfen bzw. dessen endseitige Verdickung kann bei dieser Konstruktion gegen die Wirkung elastischer Rückstellkräfte ausgehend von einer neutralen Stellung axial in beide Richtungen mehr oder weniger tief in das Befestigungselement 2 eintauchen. Zusätzlich übt der Gelenkring 18 auch elastische Rückstellmomente gegen die Schwenkungen des Lagerzapfens 11 im Aufnahmehohlraum 7 aus.
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Claims (13)

1. Befestigungselement (2) für Platten, insbesondere für Glasscheiben (1), welches einen an einer Unterkonstruktion (10) festlegbaren länglichen Lagerzapfen (11) mit einem freien plattenseitigen Ende und einen dieses beweglich aufnehmenden, mit der Platte verbundenen Aufnahmehohlraum (7) umfasst, welches ferner zum Ermöglichen von Kippbewegungen der Längsachse des Lagerzapfens (11) im Aufnahmehohlraum (7) ein den Lagerzapfen in dem Aufnahmehohlraum (7) mit geringstmöglichem radialem Spiel schwenkbar lagerndes Gelenkelement umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenkelement mindestens einen außen mit einer Wand des Aufnahmehohlraums (7), innen mit dem freien Ende des Lagerzapfens (11) wenigstens mittelbar fest verbundenen und mit dessen Kippbewegungen elastisch verformbaren Körper (19) aufweist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elastisch verformbare Körper als Gelenkring (19) ausgeführt ist.
3. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere elastisch verformbare Körper über den Umfang des Lagerzapfens verteilt angeordnet und mit seinem freien Ende wenigstens mittelbar fest verbunden sind.
4. Befestigungselement nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenkelement als Hülsenelement (16) ausgebildet ist, welches das freie Ende des Lagerzapfens (11) innerhalb des Aufnahmehohlraums (7) umgibt.
5. Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmehohlraum (7) für das freie Ende des Lagerzapfens (11) durch zwei in einer Teilfuge miteinander verbundene, an der Platte (1) befestigte Beschlagteile (4, 5) gebildet wird.
6. Befestigungselement nach Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschlagteile (4, 5) miteinander verschraubbar sind und dass das Hülsenelement (16) zwischen den verschraubten Beschlagteilen eingespannt ist.
7. Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende des Lagerzapfens (11) eine mit dem elastisch verformbaren Körper wenigstens mittelbar fest verbundene Verdickung (12) vorgesehen ist.
8. Befestigungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (11) aus dem Aufnahmehohlraum (7) durch eine Öffnung (Ringschulter 15) herausragt, deren Innenmass kleiner als das Außenmass der Verdickung (12) ist.
9. Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der elastisch verformbare Körper (Gelenkring 19) des Gelenkelements mit hinreichenden Scherwegen eine begrenzte axiale Beweglichkeit des freien Endes des Lagerzapfens (11) ermöglicht.
10. Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (11) über den mindestens einen elastisch verformbaren Körper in radialer Richtung spielfrei mit dem Aufnahmehohlraum verbunden ist.
11. Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine elastisch verformbare Körper (Gelenkring 19) mindestens eine seine Steifigkeit vermindernde Ausnehmung (20) aufweist.
12. Platte (1), insbesondere Glasscheibe, mit mindestens einer Bohrung (3) und mit einem darin befestigten Befestigungselement (2) nach einem der vorstehenden Ansprüche.
13. Gebäudeverglasung, insbesondere Fassadenverglasung, mit mindestens einer Platte nach Anspruch 12.
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