DE20114012U1 - Präsentationsbehälter für Lebensmittel - Google Patents
Präsentationsbehälter für LebensmittelInfo
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Description
&Bgr;&&Bgr; Metall- und Kunststoffverarbeitung GmbH, Bochumer Str. 12, 42279 Wuppertal
Die Erfindung betrifft einen Präsentationsbehälter für Lebensmittel, insbesondere für Backwaren, mit mindestens einer Entnahmeöffnung und einem Verschlußelement für die Entnahmeöffnung.
Gattungsgemäße Präsentationsbehälter sind zum Beispiel als Brötchenbox bekannt. Aufgrund amtlicher Bestimmungen dürfen die Brötchen nur derart präsentiert werden, dass nur das von einer Person ausgewählte Brötchen aus der Box entnehmbar ist, ohne dass andere Brötchen berührt werden können. Hierzu ist die Brötchenbox als geschlossene Box ausgeführt, in der eine mittels einer Klappe verschlossene Entnahmeöffnung vorhanden ist. Die Entnahmeöffnung wird durch Betätigen der Klappe mit einer Hand geöffnet. Um die Klappe geöffnet zu halten, muß die Person diese mit der Hand festhalten. Um die Brötchen in der Box nicht zu berühren, wird der Person eine Greifzange zur Verfügung gestellt, die diese mit der anderen noch freien Hand aufnimmt. Somit entnimmt die Person das Brötchen der Box. Da die Person jedoch keine Hand frei hat, um eine Brötchentüte aufzuhalten, wird ihr die Möglichkeit genommen das Brötchen in die Tüte zu legen. Die zur Verfügung gestellten Greifzangen werden zudem häufig entwendet.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Präsentationsbehälter zur Verfügung zu stellen, der es bei leichter Handhabung ermöglicht, die angebotenen Waren in einfacher Weise aus diesem zu entnehmen und in einer Verpackung abzulegen und gleichzeitig eine Entwendung der Greifzange zu verhindern.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass das Verschlußelement derart in einer Wirkverbindung mit einem zum Entnehmen der Lebensmittel manuell verwendbaren Entnahmemittel gekoppelt ist, dass das Verschlußelement in einem Nicht-Gebrauchszustand des Entnahmemittels die Entnahmeöffnung verschließt und in
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einem Entnahmezustand des Entnahmemittels die Entnahmeöffnung freigibt, wobei das Entnahmemittel fester Bestandteil der Wirkverbindung ist.
Die Person ist somit in der Lage, mit einer Hand das z.B. als Greifzange ausgebildete Entnahmemittel zu ergreifen und hierdurch die Entnahmeöffnung vollständig zu öffnen und geöffnet zu halten. Mit der anderen freien Hand hält die Person zum Beispiel eine Brötchentüte und legt das Brötchen mit der Greifzange in diese hinein. Legt die Person die Greifzange aus der Hand, verschließt sich die Entnahmeöffnung.
Vorteilhafterweise ist die Greifzange mit einem vorzugsweise als geschweißte Kette ausgebildeten Bindeglied mit dem Verschlußelement verbunden. Durch die feste, d.h. quasi unlösbare Verbindung der Greifzange mit der Brötchenbox ist die Greifzange gegen unbefugtes Entwenden gesichert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der Beschreibung offenbart.
Anhand der in den Zeichnungen_dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert.
Es zeigen :
Fig.1 eine Vorderansicht eines Präsentationsbehälters,
Fig.2 die Vorderansicht aus Fig. 1 mit geöffneter Entnahmeöffnung,
Fig.3 die Vorderansicht einer anderen Ausgestaltung eines Präsentationsbehälters,
Fig.4 die Vorderansicht aus Fig. 3 mit geöffneter Entnahmeöffnung,
Fig. 5 die Vorderansicht einer weiteren Ausgestaltung eines Präsentationsbehälters,
Fig.6 eine Seitenansicht zu Fig. 5
Fig.7 die Seitenansicht aus Fig. 6 mit geöffneter Entnahmeöffnung,
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Fig.8 die Vorderansicht einer weiteren Ausgestaltung eines Präsentationsbehälters,
Fig.9 eine Seitenansicht zu Fig. 8,
Fig. 10 die Seitenansicht aus Fig. 9 mit geöffneter Entnahmeöffnung,
Fig.11 die Vorderansicht einer weiteren Ausgestaltung eines Präsentationsbehälters,
Fig. 12 die Vorderansicht einer weiteren Ausgestaltung eines Präsentationsbehälters,
Fig. 13 die Vorderansicht aus Fig. 12 mit geöffneter Entnahmeöffnung.
In den verschiedenen Figuren sind die gleichen Teile mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass sie in der Regel jeweils nur einmal beschrieben werden.
Figur 1 zeigt einen Präsentationsbehälter 1 für Lebensmittel, insbesondere für Brötchen, mit mindestens einer Entnahmeöffnung 2 der ein Verschlußelement 3 zugeordnet ist.
Der Präsentationsbehälter 1 weist eine vordere Wandung 4 auf, die insbesondere aus einem transparenten Kunststoff, vorzugsweise aus Acrylglas besteht. Das Verschlußelement 3 kann ebenfalls aus einem transparenten Kunststoff vorzugsweise aus Acrylglas bestehen. Durch diese transparente Ausgestaltung der Wandung 4 und/oder des Verschlußelementes 3 sind die in dem Präsentationsbehälter 1 präsentierten Brötchen gut von außen sichtbar.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist an der Außenseite der Wandung 4 das Verschlußelement 3 für die Entnahmeöffnung 2 als Drehklappe 6 um eine zur Wandung 4 senkrecht verlaufenden Schwenkachse 7 schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse 7 ist zum Schwerpunkt der Drehklappe 6 versetzt und außerhalb der Entnahmeöffnung 2 angeordnet.
Die Entnahmeöffnung 2 ist z.B. quadratisch ausgebildet, wobei ihre Ecken abgerundet sind. Diese kann aber auch in jeder anderen Form ausgestaltet sein, z.B. kreisförmig,
wobei die Entnahmeöffnung 2 derart bemessen ist, dass jeweils ein Brötchen in einfacherWeise aus dem Präsentationsbehälter 1 entnommen werden kann.
Die Drehklappe 6 ist rechteckig mit einem Ansatz 8 ausgebildet, der an ihrem oberen Randbereich 9 angeordnet ist. Die Ecken der Drehklappe 6 sind wie die Ecken der Entnahmeöffnung 2 verrundet. Die Drehklappe 6 ist größer ausgebildet als die Entnahmeöffnung 2, so dass diese mittels der Drehklappe 6 vollständig verschlossen ist. Mit seiner unteren Kante 11 überlappt die Drehklappe 6 die Entnahmeöffnung 2 geringer als mit seiner oberen Kante 12. Mit einer Längsseite 13 liegt die Drehklappe 6 an einem an der Wandung 4 angeordneten Anschlag 14 an.
An der unteren Kante 11 der Drehklappe 6 ist ein Bindeglied 16 angeordnet. Mit diesem ist das Entnahmemittel 17 fest, d.h. quasi unlösbar verbunden, wobei das Entnahmemittel 17 als Greifzange ausgebildet ist. Das Gewicht von Entnahmemittel 17 und Bindeglied 16 wirkt in Pfeilrichtung Z auf die Drehklappe 6. An dem Ansatz 8 der Drehklappe 6 ist ein Gegengewicht 18 angeordnet ist.
Die Drehklappe 6 ist derart an der Wandung 4 angeordnet, dass ein Schließmoment durch die Drehklappe 6, das Entnahmemittel 17 und das Bindeglied 16 und ein zum Schließmoment entgegen gerichtetes Öffnungsmoment durch das Gegengewicht 18 vorhanden ist.
Das Schließmoment bewirkt ein Schließen der Entnahmeöffnung 2 durch die Drehklappe 6. Das Öffnungsmoment bewirkt ein Öffnen der Entnahmeöffnung 2.
In einem Nicht-Gebrauchszustand des Entnahmemittels 17 ist das Schließmoment größer als das Öffnungsmoment. Die Drehklappe 6 ist hierbei in einer Schließstellung zur Entnahmeöffnung 2 angeordnet. In einem Entnahmezustand des Entnahmemittels 17 ist das Schließmomnet kleiner als das Öffnungsmoment. Die Drehklappe 6 ist hierbei in einer Öffnungsstellung zur Entnahmeöffnung angeordnet.
Wird das Entnahmemittel 17 angehoben, und in den Entnahmezustand gebracht, wird das Schließmoment zumindest um das Gewicht des Entnahmemittels 17 verringert. Die Drehklappe 6 wird somit entlastet. Das durch das Gegengewicht 18 vorhandene Öffnungsmoment ist hierbei größer als das Schließmoment und bewirkt ein
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Schwenken der Drehklappe 6 um die Schwenkachse 7 (vgl. Fig. 2), wodurch die Entnahmeöffnung 2 vollständig freigegeben wird. So können Waren mittels des Entnahmemittels 17 aus dem Präsentationsbehälter 1 entnommen werden.
Die Drehklappe 6 liegt in der Schließstellung mit ihrer oberen Kante 12 an einem Anschlag 19 an, der an der Außenseite der Wandung 4 befestigt ist.
Dadurch, dass das Entnahmemittel 17 in den Nicht-Gebrauchszustand gebracht wird, wird das Schließmoment wieder um dem Gewicht des Entnahmemittels 17 erhöht. In der Nicht-Gebrauchszustand hängt das Entnahmemittel 17 an dem Bindeglied 16 nach unten. Das Entnahmemittel 17 kann aber auch an einem Aufnahmemittel angehängt werden, welches an dem Verschlußelement 3 befestigt ist. Das Schließmoment ist somit wieder größer als das Öffnungsmoment. Hierdurch wird die Entnahmeöffnung 2 mittels der Drehklappe 6 wieder verschlossen. Der Anschlag 14 ist derart an der Außenseite der Wandung 4 angeordnet, dass ein Weiterdrehen der Drehklappe 6 verhindert wird, sobald die Entnahmeöffnung 2 vollständig geschlossen ist.
In der in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Präsentationsbehälters 1 sind zwei Entnahmeöffnungen 2 spiegelbildlich zueinander mit der zugehörigen Drehklappe 6 angeordnet wobei sich die jeweiligen Entnahmeöffnungen 2 unabhängig voneinander öffnen und schließen lassen. Durch diese vorteilhafte spiegelbildliche Ausgestaltung ist es möglich lediglich einen Anschlag 11 auf der Außenseite der Wandung 4 anzuordnen, an dem die jeweilige Drehklappe 6 im geöffneten Zustand anliegt.
Das Bindeglied 16 besteht aus einem schwer trennbaren Material, wobei das Bindeglied 16 vorzugsweise als geschweißte Kette ausgeführt ist. Mit einem Ende ist die Kette mit dem Verschlußelement 3 unlösbar verbunden. Mit dem anderen Ende ist die Kette mit dem Entnahmemittel 17 unlösbar verbunden. Durch diese flexible Anbindung des Entnahmemittels 17 an das Verschlußelement 3 ist das Entnahmemittel 17 frei beweglich. Gleichzeitig wird eine Entwendung des Entnahmemittels 17 verhindert.
Somit wird ein Präsentationsbehälter 1 zur Verfügung gestellt, der es in einfachster Weise ermöglicht, mit einer Hand mittels der Greifzange die Waren aus dem
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Präsentationsbehälter 1 in eine in der anderen Hand befindlichen Tüte zu füllen, ohne dass ein umständliches Offenhalten des Verschlußelementes 3 notwendig ist. Zudem wird durch das Bindeglied 16 erreicht, dass das Entnahmemittel 17 gegen unbefugtes Entfernen gesichert ist.
Eine weitere Ausgestaltung des Verschlußelementes 3 ist in Figur 3 dargestellt.
Das Verschlußelement 3 ist an der Wandung 4 als Drehklappe 21 mit einer zur Wandung 4 senkrecht verlaufenden Schwenkachse 22 angeordnet. Die Schwenkachse 22 ist im Unterschied zur Schwenkachse 7 aus den Figuren 1 und 2 unterhalb der Entnahmeöffnung 2 angeordnet.
Die Drehklappe 21 ist derart an der Wandung 4 angeordnet, dass das Schließmoment durch das Entnahmemittel 17 und das Bindeglied 16, und das Öffnungsmoment durch das Eigengewicht der Drehklappe 21 vorhanden ist. Ein Zusatzgewicht 25 ist derart zur Schwenkachse 22 angeordnet, dass dieses in der Öffnungsstellung der Drehklappe 21 das Schließmoment vergrößert.
Die Drehklappe 21 ist als Formteil derart ausgebildet, dass in einem unteren Fortsatz 23 die Schwenkachse 22 und das Zusatzgewicht 25 angeordnet sind. In einem an dem Fortsatz 23 angeordneten Ansatz 24 ist das Bindeglied 16 mit dem Entnahmemittel 17 angebracht. Das Entnahmemittel 17 ist mittels des Bindegliedes 16 mit der Drehklappe 21 fest, d.h. quasi unlösbar verbunden.
In dem Nicht-Gebrauchszustand des Entnahmemittels 17 ist die Drehklappe 21 derart belastet, dass das Öffnungsmoment kleiner ist als das Schließmoment. Damit die Entnahmeöffnung 2 geöffnet wird, muß lediglich das Entnahmemittel 17 ergriffen und angehoben werden. Hierdurch wird die Drehklappe 21 entlastet, so dass das Öffnungsmoment größer ist als das Schließmoment.
In Figur 3 befindet sich das Entnahmemittel 17 in dem Nicht-Gebrauchszustand, wodurch die Entnahmeöffnung 2 verschlossen ist. Wie Figur 4 zeigt, wird lediglich durch ein Anheben des Entnahmemittels 17 die Drehklappe 21 entlastet, wodurch die Entnahmeöffnung 2 vollständig freigegeben wird. Hierbei wird die Drehklappe 21 mit ihrem oberen Rand 26 in einer Führungsschiene 27 geführt.
Die Führungsschiene 27 ist auf der Wandung 4 der Entnahmeöffnung 2 zugeordnet. Die Führungsschiene 27 verläuft leicht bogenförmig nach unten ausgerichtet von etwas oberhalb der Entnahmeöffnung 2 zum Seitenrand 28 oder 29 der Wandung 4. An diesem Seitenrand 28 oder 29 ist die Führungsschiene 27 einseitig offen. In der Führungsschiene 27 ist die Drehklappe 21 zwangsgeführt. Der obere Rand 26 der Drehklappe 21 ist wie eine Führungsschiene 27 bogenförmig ausgebildet. In der in Figur 4 dargestellten Öffnungsstellung der Drehklappe 21 liegt diese an einem an der Wandung 4 angeordneten Anschlag 31 an. In der Schließstellung liegt die Drehklappe 21 an einem Endanschlag in der Führungsschiene 27 an.
Damit die Entnahmeöffnung 2 vollständig geöffnet wird, wird die Drehklappe 21 über die Seitenränder 28 oder 29 hinaus geführt. Dies ist möglich, da die Führungsschiene 27 an den Seitenrändern 28 oder 29 geöffnet ist. Ist die Entnahmeöffnung 2 vollständig geöffnet, liegt die Drehklappe 21 an dem Anschlag 31 an, wodurch die Drehklappe 21 stets in der Führungsschiene 27 geführt bleibt.
In dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Präsentationsbehälters 1 sind wie zu den Figuren 1 und 2 zwei Entnahmeöffnungen 2 und die zugehörige Drehklappe 21 spiegelbildlich zueinander angeordnet, wobei sich die jeweiligen Entnahmeöffnungen 2 unabhängig voneinander öffnen und schließen lassen.
Die Ausführungsvarianten der Figuren 1 bis 4 können derart ausgestaltet werden, dass die Wandung 4 als Doppelwand ausgeführt ist, wobei zumindest eine Randseite geöffnet ist. Das Verschlußelement 3 ist hierbei in einem Zwischenraum der Doppelwand angeordnet, wobei das Bindeglied 16 nach unten aus dem Zwischenraum geführt wird. Hierdurch läßt sich die Entnahmeöffnung 2 vorteilhafterweise lediglich durch eine Verwendung des Entnahmemittels 17 öffnen, und zugleich ein gewaltsames Öffnen der Entnahmeöffnung 2 vermeiden.
In den Figuren 5 und 6 ist eine weitere Ausführungsform des Präsentationsbehälters 1 dargestellt. Hierbei ist das Verschlußelement 3 als Schwenkklappe 34 mit einer Schwenkachse 36 ausgebildet. Die Schwenkachse 36 verläuft parallel zur oberen Ecke 37 der Wandung 4 und ist von dieser horizontal beabstandet. Das Gegengewicht 18 ist in zwei Teilgewichte 18a und 18b (vgl. Fig.6) aufgeteilt.
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Die Schwenkklappe 34 ist derart an der Wandung 4 angeordnet, dass das Schließmoment durch das Entnahmemittel 17 und das Bindeglied 16, und das Öffnungsmoment durch das Teilgewicht 18a vorhanden ist. Das Teilgewicht 18b liegt in der Schließstellung der Schwenkklappe 34 direkt oberhalb der Schwenkachse 36.
Die Schwenkklappe 34 erstreckt sich mit ihrem oberhalb der Schwenkachse 36 liegenden Bereich 38 über die obere Ecke 37. In diesem Bereich 38 sind die beiden Teilgewichte 18a und 18b angeordnet. Die Schwenkklappe 34 ist im wesentlichen keilförmig ausgebildet, wobei der obere Bereich 38 derart ausgebildet ist, dass die Schwenkklappe 34 frei schwenkbar ist (vgl. Fig. 7).
Unterhalb der Schwenkachse 36 ist ein Aufnahmemittel 39 zum Befestigen des Bindegliedes 16 an der Schwenkklappe 34 angeordnet. Mit dem Bindeglied 16 ist das Entnahmemittel 17 fest, d.h. quasi unlösbar verbunden.
Der Aufteilung des Gegengewichtes 18 in zwei Teilgewichte 18a und 18b liegt die Erkenntnis zugrunde, dass während der Öffnung der Schwenkklappe 34 das Öffnungsmoment kleiner werden kann als das Schließmoment. Durch die Aufteilung in zwei Gegengewichte 18a und 18b wird dies derart verhindert, dass bei einer Wirkungsaufhebung des Gegengewichtes 18a das Gegengewicht 18b das Öffnungsmoment aufrechterhält, das hierdurch größer bleibt als das Schließmoment.
Befindet sich das Entnahmemittel 17 in dem Nicht-Gebrauchszustand verschließt die Schwenkklappe 34 die Entnahmeöffnung 2. Wird das Entnahmemitteil7 angehoben, gibt die Schwenkklappe 34 die Entnahmeöffnung 2 vollständig frei (vgl. Fig. 7).
In dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Präsentationsbehälters 1 sind wie zu den Figuren 1 und 2 zwei Entnahmeöffnungen 2 und die jeweils zugehörigen Schwenkklappe 34 spiegelbildlich zueinander angeordnet, wobei sich die jeweiligen Entnahmeöffnungen 2 unabhängig voneinander öffnen und schließen lassen
In den Figuren 8 und 9 ist eine weitere Ausführungsform der Verschlußelementes 3 dargestellt.
Das Verschlußelement 3 ist als Schwenkklappe 41 mit einer Schwenkachse 42 ausgebildet. Im Unterschied zu den Figuren 5 bis 7 ist die Schwenkachse 42 unterhalb der Entnahmeöffnung 2 angebracht.
Die Schwenkklappe 41 ist derart an der Wandung 4 angeordnet, dass das Schließmoment durch die Schwenkklappe 41, das Bindeglied 16 und das Entnahmemittel 17, und das Öffnungsmoment durch das Gegengewicht 18 vorhanden ist. Das Zusatzgewicht 25 ist derart zur Schwenkachse 42 angeordnet, dass dieses in der Öffnungsstellung der Schwenkklappe 41 das Schließmoment vergrößert.
Die Schwenkklappe 41 ist keilförmig ausgebildet, wobei ein unter der Schwenkachse 42 angeordneter Bereich 43 derart bearbeitet ist, dass die Schwenkklappe 42 mit ihrer unteren Kante 44 in der Öffnungsstellung an der Wandung 4 anliegt (vgl. Fig. 10). Die geöffnete Schwenkklappe 41 steht senkrecht von der Wandung 4 ab. In dieser Tischposition kann die Schwenkklappe 41 als Ablagefläche genutzt werden.
An dem unteren Bereich 43 ist das Bindeglied 16, an dem das Entnahmemittel 17 fest, d.h. quasi unlösbar befestigt ist, angeordnet. Das Bindeglied 16 ist hierbei zwischen der Schwenkachse 42 und der Wandung 4 unterhalb der Schwenkachse 42 an der Schwenkklappe 41 angeordnet. In der Schließstellung der Schwenkklappe 41 ist das Zusatzgewicht 25 direkt unterhalb der Schwenkachse 42 angeordnet.
Durch ein Anheben des Entnahmemittels 17 in den Entnahmezustand wird die Schwenkklappe 41 entlastet. Hierdurch wird das Öffnungsmoment größer als das Schließmoment. Das Öffnungsmoment bewirkt ein Umschwenken der Schwenkklappe 41, wodurch die Entnahmeöffnung 2 vollständig geöffnet wird (vgl. Fig. 10).
Dadurch, dass die untere Kante 44 im geöffneten Zustand der Schwenkklappe 41 an der Wandung 4 anliegt, wird ein Weiterdrehen der Schwenkklappe 41 verhindert. Hierdurch erhält die Schwenkklappe 41 die vorteilhafte Tischposition.
In dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Präsentationsbehälters 1 sind wie zu den Figuren 1 und 2 zwei Entnahmeöffnungen 2 mit ihrer zugehörigen Schwenkklappe 41 spiegelbildlich zueinander angeordnet, wobei sich die jeweiligen Entnahmeöffnungen 2 unabhängig voneinander öffnen und schließen lassen
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Präsentationsbehälters 1 zeigt Figur 11.
Das Verschlußelement 3 ist als Schiebeklappe 46 ausgebildet. Die Schiebeklappe 46 ist derart an der Wandung 4 angeordnet, dass an einer Seite eine Schließkraft durch die Schiebeklappe 46, das Entnahmemittel 17 und das Bindeglied 16 vorhanden ist. An der anderen Seite der Schiebeklappe 46 ist eine Öffnungskraft durch das Gegengewicht 18 vorhanden. Hierzu ist das Gegengewicht 18 an einem Ende eines Befestigungsmittels 48, vorzugsweise eines Seiles 48, befestigt. Mit seinem anderen Ende ist das Seil 48 an der Schiebeklappe 46 befestigt. Das Seil 48 wird über Umlenkrollen 49 seitlich aus einem Führungsbereich von Führungsschienen 47 herausgeführt. Hierdurch ist das Gegengewicht 18 in dieser Ausführungsvariante seitlich einer Führungsschiene 47 angeordnet. Das in Pfeilrichtung Z wirkende Gegengewicht 18 bewirkt durch die Umlenkrollen 49 die Öffnungskraft. Die Schließkraft ist in dem Nicht-Gebrauchszustand des Entnahmemittels 17 größer und in dem Entnahmezustand kleiner als die Öffnungskraft.
Um die Entnahmeöffnung 2 zu öffnen, wird das Entnahmemittel 17 lediglich in den Entnahmezustand gebracht, wodurch die Schiebeklappe 46 um das Gewicht des Entnahmemittels 17 entlastet wird. Das Gegengewicht 18 bewirkt hierbei ein Hochziehen der Schiebeklappe 46.
Die Wandung 4 ist in diesem Ausführungsbeispiel als zumindest unten offene Doppelwand ausgeführt. Die spiegelbildlich angeordneten Entnahmeöffnungen 2 und die jeweils zugehörige Schiebeklappe 46 sind in einem unteren Bereich der Doppelwand 4 eingebracht. In dem Zwischenraum der Doppelwand sind zwei Führungsschienen 47 vertikal angeordnet, die parallel zueinander ausgerichtet sind, und der Entnahmeöffnung 2 zugeordnet sind.
Der Abstand der Führungsschienen 47 ist etwas größer als die Breite der Entnahmeöffnung 2. Die Führungsschienen 47 sind kürzer als die Doppelwand 4 hoch ist. In den Führungsschienen 47 wird die Schiebeklappe 46 geführt. Die Führungsschienen 47 weisen an ihren gegenüberliegenden Enden Endanschläge auf,
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so dass die Schiebeklappe 46 in der Öffnungsstellung und/oder Schließstellung an diesen anliegt
Dadurch, dass die Wandung 4 doppelwandig ausgeführt ist, läßt sich die Entnahmeöffnung 2 vorteilhafterweise lediglich durch eine Verwendung des Entnahmemittels 17 öffnen, wobei eine gewaltsame Öffnung verhindert wird.
In den Figuren 12 und 13 ist eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Präsentationsbehälters 1 dargestellt.
Das Verschlußelement 3 ist als kreisscheibenförmige Rollklappe 54 mit einer Mittelachse 56 ausgebildet.
An einer Seite der Mittelachse 56 ist das Schließmoment durch das Bindeglied 16 und des Entnahmemittels 17 vorhanden. An der anderen Seite der Mittelachse 56 ist das Öffnungsmoment durch das Gegengewicht 18 vorhanden.
An der Kreisfläche der Rollklappe 54 ist das Gegengewicht 18 zur Mittelachse 56 beabstandet angeordnet. Das Bindeglied 16 ist umfangsmäßig um die Mittelachse 56 der Rollklappe 54 gewickelt. Mit dem Bindeglied 16 ist das Entnahmemittel 17 fest, d.h. quasi unlösbar verbunden.
Die Rollklappe 54 ist zwischen Schienen 57,58 abrollbar gelagert. Die Schienen 57,58 sind an der Wandung 4 oberhalb und unterhalb der Entnahmeöffnung 2 angeordnet. Die Rollklappe 54 weist an Ihrem Umfang eine Verzahnung auf. Zumindest eine der Schienen 57 oder 58 weist eine dazu entsprechende Gegenverzahnung auf. In diesem Beispiel weist die untere Schiene 57 die entsprechende Gegenverzahnung auf.
Durch Anheben des Entnahmemittels 17 wird die Rollklappe 54 entlastet. Hierdurch wird das Schließmoment kleiner als das Öffnungsmoment. Die Rollklappe 54 rollt sich zum äußeren Rand Wandung 4 gerichtet ab, wodurch die Entnahmeöffnung 2 freigegeben wird (vgl. Fig. 13).
Die Wandung 4 ist wie im Ausführungsbeispiel zu Figur 11 als nach unten offene Doppelwand ausgeführt. Diese ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass die äußere
Wand mit den Schienen 57 und 58 bündig abschließt. Die Entnahmeöffnungen 2 und die jeweils zugeordneten Rollklappen 54 sind spiegelbildlich in dem oberen Bereich der Doppelwand 4 eingebracht. In diesem Beispiel sind die Entnahmeöffnungen 2 kreisförmig ausgebildet.
Die Schienen 57 und 58 erstrecken sich über die gesamte Breite der Wandung 4, diese können aber auch kürzer sein. Die Rollklappe 54 liegt in der Schließstellung an einer Begrenzungswand 59 an, die etwa in der Mitte der Doppelwand 4 vertikal zwischen den beiden Schienen 57,58 ausgerichtet ist.
Durch die vorteilhafte doppelwandige Ausgestaltung, läßt sich auch in dieser Ausgestaltung die Entnahmeöffnung 2 vorteilhafterweise lediglich durch eine Verwendung des Entnahmemittels 17 öffnen.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Denkbar ist zum Beispiel, dass eine elektronisch gesteuerte Wirkverbindung zwischen dem Verschlußelement und des Entnahmemittels ein Öffnen und Schließen der Entnahmeöffnung bewirkt.
Claims (16)
1. Präsentationsbehälter für Lebensmittel, insbesondere für Backwaren, mit mindestens einer Entnahmeöffnung (2) und einem Verschlußelement (3) für die Entnahmeöffnung (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußelement (3) derart in einer Wirkverbindung mit einem zum Entnehmen der Lebensmittel manuell verwendbaren Entnahmemittel (17) gekoppelt ist, dass das Verschlußelement (3) in einem Nicht-Gebrauchszustand des Entnahmemittels (17) die Entnahmeöffnung (2) verschließt und in einem Entnahmezustand des Entnahmemittels (17) die Entnahmeöffnung (2) freigibt, wobei das Entnahmemittel (17) fester Bestandteil der Wirkverbindung ist.
2. Präsentationsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußelement (3) mittels eines flexiblen Bindegliedes (16) mit dem Entnahmemittel (17) fest verbunden ist.
3. Präsentationsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußelement (3) derart an einer Wandung (4) des Präsentationsbehälters (1) angeordnet ist, dass dieses um eine Schwenkachse (7, 22, 36, 42) schwenkbar ist, wobei die Schwenkachse (7, 22) senkrecht zur Wandung (4) verläuft und das Verschlußelement (3) als Drehklappe (6, 21) ausgebildet ist, oder wobei die Schwenkachse (36, 42) parallel zur Wandung (4) verläuft und das Verschlußelement (3) als Schwenkklappe (34, 41) ausgebildet ist.
4. Präsentationsbehälter nach einen der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußelement (3) in Schließrichtung mit einem Schließmoment und in Öffnungsrichtung mit einem Öffnungsmoment beaufschlagt ist, wobei das Schließmoment im Nicht-Gebrauchszustand des Entnahmemittels (17) größer ist als das Öffnungsmoment, und wobei das Schließmoment in dem Entnahmezustand des Entnahmemittels (17) kleiner ist als das Öffnungsmoment.
5. Präsentationsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließmoment zumindest anteilig durch das Verschlußelement (3), das Bindeglied (16) und das Entnahmemittel (17) und das Öffnungsmoment zumindest anteilig durch ein Gegengewicht (18) gebildet wird.
6. Präsentationsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließmoment zumindest anteilig durch das Entnahmemittel (17) und das Bindeglied (16) und das Öffnungsmoment zumindest anteilig durch das Verschlußelement (3) gebildet wird, wobei vorzugsweise das Schließmoment mittels mindestens eines Zusatzgewichts (25) vergrößert ist.
7. Präsentationsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließmoment zumindest anteilig durch das Entnahmemittel (17) und das Bindeglied (16) und das Öffnungsmoment zumindest anteilig durch das Verschlußelement (3) und mindestens ein Gegengewicht (18) gebildet wird.
8. Präsentationsbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließmoment zumindest anteilig durch das Entnahmemittel (17) und das Bindeglied (16) und das Öffnungsmoment zumindest anteilig durch das Verschlußelement (3) und ein Gegengewicht (18) gebildet wird, wobei zumindest das Schließmoment mittels mindestens eines Zusatzgewichtes (25) vergrößert ist.
9. Präsentationsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußelement (3) als Schiebeklappe (46) ausgebildet derart an der Wandung (4) angeordnet ist, dass an dessen einer Seite eine Schließkraft zumindest anteilig durch das Verschlußelement (3), das Bindeglied (16) und das Entnahmemittel (17) gebildet wird und an der anderen Seite eine zur Schließkraft entgegen gerichtete Öffnungskraft zumindest anteilig durch ein Gegengewicht (18) gebildet wird, wobei die Schließkraft im Nicht- Gebrauchszustand des Entnahmemittels (17) größer ist als die Öffnungskraft, und wobei die Schließkraft im Entnahmezustand des Entnahmemittels (17) kleiner ist als die Öffnungskraft.
10. Präsentationsbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeklappe (46) zwischen zwei Führungsschienen (47) verschiebbar geführt ist, die an der Wandung (4) angeordnet sind, wobei die Führungsschienen (47) an ihren gegenüberliegenden Enden Anschläge für eine Schließstellung und eine Öffnungsstellung der Schiebeklappe (46) aufweisen.
11. Präsentationsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußelement (3) als kreisscheibenförmige Rollklappe (54) mit einer Mittelachse (56) zwischen an der Wandung (4) angeordneten Schienen (57, 58) abrollbar gelagert ist, und an einer Seite der Mittelachse (56) ein Schließmoment zumindest anteilig durch das Bindeglied (16) und das Entnahmemittel (17) gebildet wird und an der anderen Seite der Mittelachse (56) ein zum Schließmoment entgegen gerichtetes Öffnungsmoment zumindest anteilig durch das Gegengewicht (18) gebildet wird, wobei das Schließmoment im Nicht-Gebrauchszustand des Entnahmemittels (17) größer ist als das Öffnungsmoment, und wobei das Schließmoment in dem Entnahmezustand des Entnahmemittels (17) kleiner ist als das Öffnungsmoment.
12. Präsentationsbehälter nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass das Bindeglied (16) derart um die Mittelachse (56) der Rollklappe (54) auf- oder abwickelbar ist, und das Gegengewicht (18) derart an der Rollklappe (54) angeordnet ist, dass die Rollklappe (54) im Entnahmezustand des Entnahmemittels (17) selbsttätig in eine Öffnungsstellung rollt oder im Nicht- Gebrauchszustand selbsttätig in eine Schließstellung rollt.
13. Präsentationsbehälter nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollklappe (54) an ihrem Umfang eine Verzahnung aufweist und eine der Schienen (57, 58) eine entsprechende Gegenverzahnung aufweist.
14. Präsentationsbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung (4) als Doppelwand mit zumindest einer geöffneten Randseite ausführbar ist, wobei das Verschlußelement (3) sowie das Gegengewicht (18) in ihrem Zwischenraum angeordnet sind, und das Bindeglied (16) aus der offenen Seite herausgeführt wird.
15. Präsentationsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlußelement (3) und/oder zumindest die Wandung (4) des Präsentationsbehälters (1) aus einem transparenten Kunststoff, vorzugsweise aus Acrylglas besteht.
16. Präsentationsbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindeglied (16) aus einem schwer trennbaren Material besteht, wobei das Bindeglied (16) vorzugsweise als Kette ausgebildet ist.
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