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DE20114505U1 - Faltbares Fahrrad - Google Patents

Faltbares Fahrrad

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Publication number
DE20114505U1
DE20114505U1 DE20114505U DE20114505U DE20114505U1 DE 20114505 U1 DE20114505 U1 DE 20114505U1 DE 20114505 U DE20114505 U DE 20114505U DE 20114505 U DE20114505 U DE 20114505U DE 20114505 U1 DE20114505 U1 DE 20114505U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame
folding
bike
foldable
foldable bicycle
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20114505U
Other languages
English (en)
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Individual
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Individual
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Publication date
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Publication of DE20114505U1 publication Critical patent/DE20114505U1/de
Priority to DE10240194A priority patent/DE10240194A1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K15/00Collapsible or foldable cycles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

Beschreibung Faltbares Fahrrad
Stand der Technik mit Fundstellen:
Hochwertige Falträder erfreuen sich in einer mobilen Gesellschaft steigender Beliebtheit. Mit zunehmender Verbreitung steigen auch die Ansprüche an ein Faltrad. Während im unteren Preissegment sehr einfache Konstruktionen mit geringer Verwindungssteifigkeit des Rahmens dominieren, wird bei teureren Konstruktionen großer Wert auf einfache Handhabung, schnelle Faltbarkeit, hervorragende Fahreigenschaften sowie ein kleines Faltmaß gelegt. Viele Konstruktionen setzen dabei auf einen einklappbaren Hinterbau des Fahrrads, um ein die Stabilität und Gewichtsgünstigkeit beeinträchtigendes Gelenk im vorderen Teil des Fahrradrahmens zu umgehen. Dies bringt häufig das Problem mit sich, dass beim Falten die Kette vom Zahnkranz fällt. Nur wenige Konstrukteure umgehen dieses Problem dadurch, dass sie das Tretlager - ähnlich wie bei manchen gefederten Mountainbikes - im Hinterbau des Fahrrads in einer so genannten Antriebsschwinge platzieren, so dass die Kettenspannung beim Falten unverändert bleibt. Bei einigen Konstruktionen kann der Hinterbau jedoch nur geklappt werden, wenn das Vorderrad herausgenommen wird. Andere lösen dieses Problem dadurch, dass das Gelenk des Fahrradhinterbaus eine leichte Schrägstellung aufweist, so dass das Hinterrad nach dem Einklappen neben dem Vorderrad liegt. Zur Erzielung eines kleinen Faltmaßes werden bei manchen Falträdern zudem klappbare, sehr hohe Lenkervorbauten eingesetzt - was dazu führt, dass die Steifigkeit der Gesamtkonstruktion leidet. Lange ausziehbare Sattelstützen, wie sie ebenfalls zur Erzielung eines kleinen Packmaßes eingesetzt werden, bedeuten einen Komfortnachteil durch umständliche Handhabung und die ggf. notwendige Sattelneujustierung nach dem Falten, (vgl. encyclopedia 99, York 1998, ISBN 1898457 04 2).
Problem:
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein faltbares Fahrrad zu bauen, das in der Summe alle im Stand der Technik beschriebenen Nachteile vermeidet und somit mehrere Eigenschaften zugleich aufweist: Eine einfache und komfortable Handhabung, ohne dass beim Falten das Vorrad herausgenommen werden muss und ohne dass die Kettenspannung beim Falten variiert; außerdem eine sehr hohe Rahmensteifigkeit bei gleichzeitig kleinem Packmaß und schneller Faltbarkeit.
Lösung
Dieses Problem wird durch die im Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmale sowie in weiter verbesserter Weise durch die in den Schutzansprüchen 2 und 3 angegebenen Merkmale gelöst.
Erreichte Vorteile
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch eine einzigartige Kombination von Merkmalen und konstruktiven Details alle Kriterien erfüllt werden, die an ein modernes Faltrad gestellt werden: Der Rahmen lässt sich leicht und steif bauen. Das Risiko, dass die Kette beim Falten vom Zahnkranz oder Ritzel fällt, wird durch die Antriebsschwinge eliminiert. Gleichzeitig sorgt die Antriebsschwinge dafür, dass sich der Hinterbau in der Länge dem Hauptrahmen annähert - wodurch keine überlangen Rohrlängen im ungeteilten Vorderteil des Rahmens eingesetzt werden müssen, welche das Faltmaß beeinträchtigen würden. Die Schrägstellung des Gelenks an der Hinterbauschwinge gewährleistet, dass das Vorderrad beim Einfalten des Hinterbaus in der Vorderradgabel verbleiben kann und das Hinterrad nach dem Falten neben dem Vorderrad platziert wird. Die Ausführung nach Schutzanspruch 2 ermöglicht ein kleines Packmaß bei gleichzeitig hohem Bedienungskomfort: Das schräg gestellte Gelenk sorgt beim Klappen der Sattelstütze dafür, dass der Sattel neben dem Hauptrahmen des
Fahrrads zum Liegen kommt. Beim Wiederaufrichten ist der Sattel wieder in der Ausgangsstellung, ohne dass er neu justiert werden muß.
Die Weiterentwicklung nach Schutzanspruch 2 ermöglicht auch eine Anpassung des Rahmens an extrem unterschiedliche Körpergrößen und Schrittlängen, indem für die Sattelstützen Halterohre unterschiedlicher Länge und Neigung bereitgestellt werden. Zudem kann der Durchstieg des Rahmens niedrig gehalten werden - ein besonders von kleineren Menschen und von Frauen gewünschter Komfortvorteil. Der eigentliche Vorder- und Hinterteil des Rahmens bleiben so bei unterschiedlicher Rahmenhöhen unverändert.
Die Weiterentwicklung entsprechend Schutzanspruch 3 erhöht den Bedienungskomfort erheblich - Vorder- und Hinterbau werden im entfalteten Zustand vor unbeabsichtigtem Klappen geschützt und durch eine präzise Konstruktion verriegelt, auch wenn zwischen beiden Teilen des Rahmens eine Federung eingebaut ist. Zudem trägt die Führung des Arretiermechanismus zur Versteifung der Rahmenkonstruktion bei. .

Claims (3)

1. Faltbares Fahrrad, dadurch gekennzeichnet, dass das Tretlager in der Hinterradschwinge integriert ist und dass die Drehrichtung des Faltgelenks zwischen den Rahmenteilen von der Längsachse des Rahmens abweicht.
2. Faltbares Fahrrad nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sattelrohr mit der sich darin befindlichen Sattelstütze mit einem Gelenk auf dem Rahmen befestigt ist, dessen Drehrichtung von der Längsachse des Rahmens abweicht.
3. Faltbares Fahrrad nach Schutzansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorder- und Hinterbau des Rahmens mit einem Arretiermechanismus miteinander verriegelt werden können, wobei die entsprechenden Rahmenteile mechanisch durch Form und Lage zueinander geführt werden und in der Endlage eine statisch-dynamische Verriegelung besteht, welche im Fahrbetrieb einen Federweg der Rahmenteile zulässt, beim Anheben des Fahrrades jedoch eine statisch-feste Verbindung bildet.
DE20114505U 2001-09-03 2001-09-03 Faltbares Fahrrad Expired - Lifetime DE20114505U1 (de)

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US7290956B2 (en) 2004-10-01 2007-11-06 Studio Moderna Sa Releasable securing apparatus and method of using same
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DE10240194A1 (de) 2003-03-20

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