DE19611854C1 - Schraubenlose Anschlußklemme - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung geht von einer entsprechend dem Oberbegriff des
Hauptanspruches konzipierten schraubenlosen Anschlußklemme aus.
Solche schraubenlosen Anschlußklemmen sind dafür vorgesehen, über ihre
Klemmfeder zumindest einen von außen zugeführten elektrischen Leiter ohne
Zuhilfenahme von Schrauben sicher und dauerhaft elektrisch leitend mit einem
elektrischen Anschlußkontakt in Verbindung zu bringen. Das für die elektrische
Verbindung notwendige elektrische Anschlußkontaktteil kann, um auf einfache Art
und Weise weitere elektrische Verbindungen herstellen zu können, an seiner der
Klemmfeder entfernt liegenden Seite z. B. als Steckkontaktteil ausgeführt sein.
Selbstverständlich kann bzw. können sowohl eine als auch mehrere
Anschlußklemmen innerhalb eines Gehäuses angeordnet sein.
Durch die WO 95/14313 ist eine dem Oberbegriff des Hauptanspruches
entsprechende schraubenlose Anschlußklemme bekanntgeworden. Diese
vorbekannte schraubenlose Anschlußklemme ist zur Kontaktierung eines
elektrischen Leiters vorgesehen, wobei dieser zwischen einem Anschlußkontakt und
einer Klemmfeder positionierbar ist. Zur Betätigung sind die beiden freien Enden der
Klemmfeder ineinander verrastet und zu einem Hebel ausgebildet, weiterhin ist der
Kontaktbereich der Klemmfeder exzenterförmig ausgebildet und über eine dem
Kontaktbereich mit Abstand gegenüberliegende Lagerstelle schwenkbar gelagert.
Wird die Klemmfeder in ihre erste Endlage - d. h. Funktionslage - verschwenkt, so
liegt diese zur Kontaktierung mit ihrer maximalen Federspannung am eingeführten
elektrischen Leiter an. Sollen bei vergleichsweise geringen Betätigungskräften hohe
Klemmkräfte auf den zugeführten elektrischen Leiter aufgebracht werden, so muß
die Klemmfeder bzw. ihr Hebel entsprechend lang ausgeführt werden.
Desweiteren ist durch die US 5 098 317 eine schraubenlose Anschlußklemme
bekanntgeworden, deren Klemmfeder mit ihrem einen Ende an einem separaten
Hebel festgelegt ist. Der Hebel ist über einen Nocken schwenkbar am Gehäuse
gelagert, wobei bei Betätigung des Hebels der elektrische Leiter zwischen dem
freien Ende der Klemmfeder und dem Anschlußkontakt festgeklemmt wird. Dabei
kommt der scharfkantig ausgebildete Endbereich direkt am elektrischen Leiter zur
Anlage.
Durch die DE 92 15 982 U1 und die DE 43 19 018 C1 sind weitere schraubenlose
Anschlußklemmen zur Kontaktierung von elektrischen Leitern bekanntgeworden.
Bei diesen vorbekannten schraubenlosen Anschlußklemmen werden die von außen
zugeführten elektrischen Leiter unter Zuhilfenahme einer Klemmfeder mit einem
elektrischen Anschlußkontakt in Verbindung gebracht. Ober eine im Gehäuse
befindliche Einführöffnung wird ein elektrischer Leiter der Klemmfeder und dem
elektrischen Anschlußkontakt zugeordnet. Damit bei solchen schraubenlosen
Anschlußklemme der elektrische Leiter zwischen der Klemmfeder und dem
Anschlußkontakt positioniert werden kann, muß jedoch die Klemmfeder zunächst
mittels des Hebels ausgehend von ihrer ursprünglichen Stellung weiter gespannt
werden, bis deren Klemmöffnung zur Einführung des elektrischen Leiters
freigegeben ist. Durch die Wegnahme der Betätigungskraft vom Hebel schwenkt
dieser automatisch von seiner zweiten Endstellung in seine erste Endstellung
zurück, wodurch sich die Klemmfeder anschließend um einen gewissen Betrag
entspannt und dabei die Kontaktierung des elektrischen Leiters hervorruft. Dies
bedeutet jedoch, daß die Kontaktierung des elektrischen Leiters bei Verringerung
der Federspannung der Klemmfeder erfolgt.
Weiterhin sind artverwandte schraubenlose Anschlußklemmen zur Kontaktierung
von elektrischen Leitern durch die WO 91/20110, die DE 25 03 091 A1 und die
DE 27 06 482 C2 bekanntgeworden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine robust ausgeführte
schraubenlose Anschlußklemme zu schaffen, dessen Klemmfeder bei kompaktem,
eine hohe Federelastizität aufweisenden Aufbau in der Lage ist, ohne die Gefahr
von Beschädigungen dauerhaft hohe Klemmkräfte auf den zugeführten elektrischen
Leiter zu übertragen, wobei gleichzeitig die zum Aufbringen der hohen Klemmkräfte
notwendigen Betätigungskräfte vergleichsweise gering sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des
Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhaft bei einer derartigen Ausgestaltung ist, daß der Hebel unabhängig von
der Ausbildung der Klemmfeder in seinen Abmessungen und seiner Ausgestaltung
zu variieren ist. Besteht der Hebel z. B. aus Kunststoff, ist ein Betätigen der
Klemmfeder selbst unter elektrischer Last ohne Gefahr möglich.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Anhand eines Ausführungsbeispieles wird die Erfindung näher erläutert, dabei
zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht einer schraubenlosen Anschlußklemme im
Vollschnitt,
Fig. 2 eine räumliche Darstellung einer schraubenlosen Anschlußklemme
gemäß Fig. 1.
Wie aus den Zeichnungen hervorgeht, besteht eine solche schraubenlose
Anschlußklemme im wesentlichen aus einem aus Kunststoff hergestellten Gehäuse
1, das zur haltenden Aufnahme zumindest eines elektrischen Anschlußkontaktes 2
und zumindest einer diesem zugeordneten Klemmfeder 3 vorgesehen ist. Zur
Betätigung der Klemmfeder 3 wirkt diese mit einem aus Kunststoff hergestellten,
schwenkbar gelagerten Hebel 4 zusammen.
Das aus Messing hergestellte, ortsfest im Gehäuse 1 gehaltene Anschlußkontaktteil
2 stellt ein sich schienenartig erstreckendes, einen rechteckförmigen Querschnitt
aufweisendes Bauteil dar. Wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht, ist daß zur
Kontaktierung eines elektrischen Leiters 5 vorgesehene erste freie Ende 2a des
Anschlußkontaktes 2 mit einer Kontaktwarze 6 versehen. Die Kontaktwarze 6 ist in
Art eines Lochkragens ausgebildet. Die zur Kontaktierung vorgesehene erste freie
Endzone 5a des von außen zugeführten elektrischen Leiters 5 weist eine
messerartige Form auf. Um eine definierte Vorpositionierung und gleichzeitig eine
ringförmige Kontaktierungsfläche mit dem Vorteil der Erzeugung einer hohen
Flächenpressung zu realisieren, erstreckt sich die in Art eines Lochkragens
ausgebildete Kontaktwarze 6 in Richtung auf die Klemmfeder 3 und greift in eine im
elektrischen Leiter 5 vorhandene runde Ausnehmung 7 ein. Die Abmessungen der
Ausnehmung 7 sind so auf die Abmessungen der Kontaktwarze 6 abgestimmt, das
lediglich die der Klemmfeder 3 abgewandte Ringfläche der Ausnehmung 7 an der
Umfangswandung der Kontaktwarze 6 zur Anlage kommt. Zur Verbindung mit einer
elektrischen Leitung ist die zweite freie Endzone 5b um einen Winkel von 90° aus
der Erstreckungsebene abgebogen und mit einem Crimpanschluß versehen. Das
nicht dargestellte zweite freie Ende des Anschlußkontaktes 2 ist in den Innenraum
eines das Gehäuse 1 einstückig umfassenden elektrischen Gerätes z. B. in einen
Verteilerkasten 8 hineingeführt. Zum Anschluß zumindest eines weiteren
elektrischen Leiters ist dieses zweite freie Ende als Steckkontaktteil ausgebildet.
Zur besseren Zugänglichkeit während der besseren Montage weist das Gehäuse 1
des Verteilerkastens 8 ein separates Deckelteil 1a auf. Um eine sichere Halterung
des Deckelteiles 1a am Gehäuse 1 zu gewährleisten, sind miteinander in
Wirkverbindung kommende Clipselemente 9, 10 sowohl an das Gehäuse 1 als auch
an das Deckelteil 1a einstückig angeformt.
Zur Sicherstellung der notwendigen Kontaktkräfte ist eine über ihre beiden freien
Endbereiche 3a, 3b direkt an dem Hebel 4 befestigte Klemmfeder 3 schwenkbar im
Gehäuse 1 gelagert. Um über die Klemmfeder 3 bei großer Federelastizität hohe
Klemmkräfte auf den elektrischen Leiter 5 übertragen zu können, ist die Klemmfeder
3 aus einem flachen, aus Stahl bestehenden Materialstreifen hergestellt. Durch
einen Biegevorgang ist der Materialstreifen in eine im wesentlichen eine
herzförmige Kontur aufweisende Form gebracht worden. Durch den Biegevorgang
ist gleichzeitig ein exzenterförmiger Kontaktbereich 3c sowie gegenüberliegend und
beabstandet dazu eine Lagerstelle 3d mit einer schlaufenförmigen Ausbildung
entstanden.
Sowohl mit ihrem ersten Endbereich 3a als auch mit ihrem zweiten Endbereich 3b
ist die Klemmfeder 3 unverlierbar an dem aus Kunststoff hergestellten Hebel 4
festgelegt. Zur Festlegung greifen die beiden Endbereiche 3a, 3b der Klemmfeder 3
jeweils in eine der beiden in den Hebel 4 eingeformten Taschen 4a, 4b ein. Die
beiden Taschen 4a, 4b besitzen jeweils sowohl eine Öffnung die einer der beiden
Seitenwände als auch eine Öffnung die der dem Anschlußkontakt 2 zugewandte
Stirnseite zugeordnet ist. Zur Montage müssen somit die beiden Endbereiche 3a, 3b
der Klemmfeder 3 lediglich über die beiden in der Seitenwand befindlichen
Öffnungen in die Taschen 4a, 4b des Hebels 4 eingeschoben werden. Zur
Lagesicherung der Klemmfeder 3 wird diese bei dem Einschubvorgang haltend in
den beiden Taschen 4a, 4b verclipst. Außerdem sind zur Sicherstellung einer
zuverlässigen Festlegung hakenförmige Halteelemente 11, 12 an die beiden
Endbereiche 3a, 3b angeformt, welche mit entsprechenden Haltebereichen der
beiden Taschen 4a, 4b zusammenwirken. Zum Ausgleich von Toleranzen und zum
Schutz vor Überbeanspruchungen ist der erste freie Endbereich 3a einer ersten
Tasche 4a zugeordnet, welche diesen mit beachtlichem Spiel umfaßt. Die
Klemmfeder 3 und der Hebel 4 bilden somit eine Baugruppe, welche vormontiert
dem Gehäuse 1 zum Zwecke der Lagerung zugeführt werden kann.
Als Lagerstelle 3d ist, wie schon vorstehend beschrieben, ein schlaufenförmiger
Bereich in der Kontur der Klemmfeder 3 vorhanden. Zur schwenkbaren Lagerung
der mit dem Hebel 4 verbundenen Klemmfeder 3 ist im Gehäuse 1 ein rahmenförmig
ausgebildetes, einen runden Querschnitt aufweisendes Lagerelement 13 festgelegt.
Zur ortsfesten Halterung greift das Lagerelement 13 mit seinem der Klemmfeder 3
abgewandten zweiten Schenkel 13b in eine in das Gehäuse 1 eingeformte
Aufnahmetasche 14 ein, deren der Klemmfeder 3 zugewandte offene Seite von dem
Anschlußkontakt 2 überbrückt ist. Der zweite Schenkel 13b weist die zwangsläufig
vorhandene Trennstelle auf, so daß der zweite Schenkel 13b im Grunde aus zwei
Schenkelstummel besteht. Die Überbrückung durch den Anschlußkontakt 2 ist dabei
so gewählt, daß der Aufnahmetasche 14 die Kontaktwarze 6 direkt zugeordnet ist.
Der dem zweiten Schenkel 13b mit Abstand gegenüberliegende erste Schenkel 13a
des Lagerelementes 13 stellt das Gegenlager für die Lagerstelle 3d der Klemmfeder
3 dar und steht über zwei dritte Schenkel einstückig mit den beiden
Schenkelstummeln des zweiten Schenkels 13b in Verbindung. Zur sicheren
Lagerung umfaßt die schlaufenförmig ausgebildete Lagerstelle 3d den runden
Querschnitt des ersten Schenkels 13a mit einem Umschlingungswinkel von etwas
mehr als 180°.
Wie insbesondere durch die Zusammenschau der Fig. 1 und 2 deutlich wird,
kann der Hebel 4 samt der daran befindlichen Klemmfeder 3 in zwei Endlagen
verschwenkt werden. In der ersten in Fig. 1 dargestellten Endlage liegt die
maximale Federspannung der Klemmfeder 3 zur Klemmung und damit zur
Kontaktierung des elektrischen Leiters 5 an, wohingegen in der zweiten in Fig. 2
dargestellten Endlage von der Klemmfeder 3 keine nennenswerten Klemmkräfte auf
andere Kontaktbauteile übertragen werden. Der Schwenkwinkel zwischen den
beiden Endlagen des Hebels 4 beträgt etwa 90°. In der zweiten Endlage sorgt eine
an eine den Hebel 4 angeformte Klemmnase 15 im Zusammenspiel mit einer
Wandung 16 des Deckelteiles 1a dafür, daß der Hebel 4 lagegesichert in seiner
senkrechten Position verbleibt. In der ersten Endlage des Hebel 4 sorgt die
selbsthemmende Anordnung der Klemmfeder 3 für die notwendige Lagesicherung
des Hebels 4. Selbstverständlich können auch in der ersten Endlage z. B.
Rastelemente zur Lagesicherung der waagerechten Position des Hebels 4
beitragen. Die Selbsthemmung wird dadurch erzeugt, weil der exzenterartig
ausgebildete Kontaktbereich 3c der Klemmfeder 3 mit seiner Kraftangriffslinie hinter
der dem Hebel 4 abgewandten Seite des Drehpunktes der Lagerstelle 3d an dem
elektrischen Leiter 5 zur Anlage kommt. Steht das Gehäuse 1 mit dem Deckelteil 1a
in haltender Verbindung, so stützt sich zur zusätzlichen Lagesicherung des
Anschlußkontaktes 2 die Wandung 1b an diesem ab.
Die vorstehend beschriebene schraubenlose Anschlußklemme stellt somit eine in
das Gehäuse 1 eines elektrischen Gerätes integrierte Funktionsbaugruppe dar.
Selbstverständlich kann eine solche Funktionsbaugruppe über eine eigenständige
Gehäuseanordnung verfügen und komplett vormontiert ortsfest an einem weiteren
elektrischen Gerät - z. B. einem Verteilerkasten 8 - angebracht werden. Bei der
vorstehenden Beschreibung wurde der Einfachheit halber lediglich auf ein
Ausführungsbeispiel mit einer einzigen Klemmfeder 3 Bezug genommen.
Selbstverständlich können eine Vielzahl von Klemmfedern 3 in einem Gehäuse 1
bzw. einer Funktionsbaugruppe untergebracht sein.
Um der schraubenlosen Anschlußklemme einen elektrischen Leiter 5 von außen
zuführen zu können, wird der Hebel 4 rastend gesichert in seine zweite Endlage
verschwenkt. Ohne nennenswerten Kraftaufwand kann dann der elektrische Leiter
5 zwischen der Klemmfeder 3 und dem Anschlußkontakt 2 plaziert werden, weil die
Klemmfeder 3 quasi federspannungsfrei gehalten ist. Beim Einschieben des
elektrischen Leiters 5 kommt letztendlich dessen runde Ausnehmung 7 mit der
Kontaktwarze 6 des Anschlußkontaktes 2 in Wirkverbindung, so daß der elektrische
Leiter 5 eine definierte Vorposition einnimmt. Beim Verschwenken des Hebels 4
ausgehend von seiner zweiten in seine erste Endlage, wird die Klemmfeder 3
wegen ihres exzenterförmig ausgebildeten Kontaktbereiches 3c mehr und mehr
gespannt und überträgt die dabei erzeugten Federkräfte direkt auf den elektrischen
Leiter 5 und über seine Lagerstelle 3d auf den Anschlußkontakt 13. Der elektrische
Leiter 5 kommt dabei zur Kontaktierung lediglich mit der Ringfläche der
Ausnehmung 7 an der Außenwandung der Kontaktwarze 6 zur Anlage, so daß eine
Kontaktstelle mit einer hohen Flächenpressung realisiert ist. Hat der Hebel 4 seine
erste Endlage eingenommen, wirkt die maximal erzeugte Federspannung der
Klemmfeder 3 zur sicheren und dauerhaften Kontaktierung auf den elektrischen
Leiter 5 ein. Außerdem deckt der Hebel 4 in seiner ersten Endlage alle
stromführenden Teile der Anschlußklemme derart ab, so daß eine zusätzliche
Abdeckung dieser Teile nicht notwendig ist. Um den Hebel 4 aus seinem Umfeld
besonders hervorzuheben, ist dieser andersfarbig z. B. rot ausgeführt. Eine
Kennzeichnung zur Auffindung der zugehörigen Stromkreise ist auf der Außenfläche
des Hebels 4 vorhanden.
Claims (18)
1. Schraubenlose Anschlußklemme zur Kontaktierung eines elektrischen Leiters,
welcher zwischen einem Anschlußkontakt und einer Klemmfeder positionierbar ist,
wobei zur Betätigung der Klemmfeder deren Enden ineinander verrastet und dabei
zu einem Hebel ausgebildet sind und wobei der exzenterförmig ausgebildete
Kontaktbereich der Klemmfeder über eine dem Kontaktbereich mit Abstand
gegenüberliegend angeordnete Lagerstelle schwenkbar gelagert ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmfeder (3) mit ihrer Lagerstelle (3d) an einem
im Gehäuse (1) gehaltenem, mit dem ebenfalls im Gehäuse (1) festgelegtem
Anschlußkontakt (2) in Verbindung stehenden, aus Metall bestehenden
Lagerelement (13) schwenkbar gelagert ist und daß die Klemmfeder (3) sowohl mit
ihrem ersten freien Endbereich (3a) als auch mit ihrem zweiten freien Endbereich
(3b) an einem zugeordneten Hebel (4) festgelegt ist.
2. Schraubenlose Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet
daß das Lagerelement (13) zumindest zwei senkrecht zueinander stehende
Schenkel (13a, 13b) aufweist und daß die Klemmfeder (3) über ihre Lagerstelle (3d)
an einem ersten Schenkel (13a) schwenkbar gehalten ist und daß das
Lagerelement (13) mit seinem der Lagerstelle (3d) der Klemmfeder (3) entfernt
liegenden zweiten Schenkel (13b) mit dem Anschlußkontakt (2) in Verbindung steht.
3. Schraubenlose Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (13a, 13b) des Lagerelementes (13) einen Rahmen bilden und
daß die Klemmfeder (3) über ihre Lagerstelle (3d) an einem ersten Schenkel (13a)
schwenkbar gehalten ist und daß das Lagerelement (13) mit seinem der Lagerstelle
(3d) der Klemmfeder (3) abgewandten zweiten Schenkel (13b) mit dem
Anschlußkontakt (2) in Verbindung steht, wobei der erste Schenkel (13a) und der
zweite Schenkel (13b) zumindest über einen dritten Schenkel einstückig
miteinander in Verbindung stehen.
4. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlußkontakt (2) schienenartig ausgebildet ist.
5. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschlußkontakt (2) stiftförmig ausgebildet ist.
6. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lagerelement (13) mit seinem zweiten Schenkel (13b) in
einer im Gehäuse (1) befindlichen Aufnahmetasche (14) angeordnet ist, welche mit
ihrer offenen Seite der der Klemmfeder (3) abgewandten ersten Hauptfläche des
Anschlußkontaktes (2) zugewandt ist, so daß der zweite Schenkel (13b) des
Anschlußkontaktes (13) an der ersten Hauptfläche des die offene Seite der
Aufnahmetasche (14) überbrückenden Anschlußkontaktes (2) zur Anlage kommt.
7. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lagerelement (13) stoffschlüssig mit dem
Anschlußkontakt (2) in Verbindung steht.
8. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lagerelement (13) kraftschlüssig mit dem
Anschlußkontakt (2) in Verbindung steht.
9. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lagerelement (13) einstückiges Bestandteil des
Anschlußkontaktes (2) ist.
10. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die außerhalb des Hebels (4) liegende, den Kontaktbereich
(3c) und die Lagerstelle (3d) aufweisende Kontur der Klemmfeder (3) herzförmig
ausgebildet ist.
11. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Kontaktbereich (3c) der Klemmfeder (3) eine Sicke
eingeformt ist.
12. Schraubenlose Anschlußklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Sicke in Umfangsrichtung der Klemmfeder (3) erstreckt.
13. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß in der ersten Endlage des Hebels (4) der Kontaktbereich (3c)
mit seiner Kraftangriffslinie hinter der dem Hebel (4) abgewandten Seite des
Drehpunktes der Lagerstelle (3d) an dem elektrischen Leiter (5) zur Anlage kommt.
14. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß im Hebel (4) zwei Aufnahmetaschen (4a, 4b) zur Aufnahme
des ersten und des zweiten freien Endbereiches (3a, 3b) der Klemmfeder (3)
vorhanden sind.
15. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der zu kontaktierende elektrische Leiter (5) einen runden
Querschnitt aufweist.
16. Schraubenlose Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der zu kontaktierende elektrische Leiter (5) einen
rechteckförmigen Querschnitt aufweist.
17. Schraubenlose Anschlußklemme nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrische Leiter (5) mit einer Ausnehmung (7) versehen ist, welche mit
einer in den Anschlußkontakt (2) eingeformten, sich in Richtung auf die Klemmfeder
(3) erstreckenden Kontaktwarze (6) in Eingriff bringbar ist.
18. Schraubenlose Anschlußklemme nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kontaktwarze (6) in Art eines Lockkragens ausgebildet ist.
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