DE20113000U1 - Elektrisches Installationsgerät, vorzugsweise für Unterputzmontage, daneben auch für Aufputzmontage - Google Patents
Elektrisches Installationsgerät, vorzugsweise für Unterputzmontage, daneben auch für AufputzmontageInfo
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Description
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vorzugsweise für Unterputzmontage, daneben auch für Aufputzmontage
Die Erfindung betrifft ein in standardisierten Unterputzdosen wahlweise mehrfach anreihbares Installationsgerät zur Aufnahme von einem oder mehreren elektrischen Bedien-, Anzeige-, Steck- und sonstigen Organen, z.B. Schalter, Taster, Dimmer, Lichtnetz-, Femmelde- (z.B. TAE), Computer-, Lautsprecher- oder sonstige Steckdosen, Meldeleuchten, Apparateklemmen oder dergleichen, welches nach bestimmungsgemäßer Modifikation wahlweise auch in standardisierten Hohlwanddosen oder direkt auf der Montagewand ("auf Putz") montiert werden kann.
Die Erfindung wird dem in Labor, Büro, Wohnung, Hotel oder sonstigen innenarchitektonischen Situationen mit zunehmender Häufigkeit auftretenden Wunsch gerecht, direkt vor einem oder mehreren Aufputz- oder Unterputzinstallationsgeräten Möbelstücke aufzustellen oder anzubringen, wobei die Schalter, Kabel und dergleichen möglichst unauffällig in den Hintergrund treten sollen.
Bekannte mehrfach in Kombinaten anreihbare Auf- und Unterputzinstallationsgeräte sind so ausgelegt, dass die Handhabungsrichtung in den meisten Fällen senkrecht zur Montagewand ausgerichtet ist; vereinzelt sind auch Handhabungsrichtungen bekannt, die schräg zur Montagewand liegen (z.B. bei ISDN-Telefon-Anschlußdosen). In allen Fällen ist für das Einstecken oder Herausziehen eines Steckers oder das Betätigen eines Tasters oder Schalters oder das Ablesen einer Meldeleuchte vor dem Installationsgerät oder dergleichen zusätzlich zur Bauhöhe ein Handhabungsraum vorzusehen, der die eingangs genannte Aufstellung von Möbelstücken davor verbietet oder zumindest behindert, d.h. die Möbelstücke müssen im Widerspruch zu einer gefälligen Innenarchitektur mit störendem Abstand von der Gebäudewand aufgestellt werden.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, wahlweise in standardisierten Unterputzdosen anreihbare Installationsgeräte zu konstruieren, die auch mit etwa eingestecktem Stecker nur eine derart geringe Bauhöhe über der Montagewand beanspruchen, dass davor
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Möbelstücke aufgestellt oder angebracht werden können und dennoch eine sinnvolle Handhabung der Installationsgeräte möglich ist, wobei unter Handhabung in diesem Zusammenhang beispielsweise das Einstecken oder Herausziehen von Steckern, das Betätigen von Schaltern oder Dimmern, das Ablesen von Meldeleuchten oder sonstigen Anzeige-Elementen oder dergleichen mehr zu verstehen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Der Erfindung liegt außerdem die Aufgabe zugrunde, unter verschiedenen baulichen Gegebenheiten wahlweise auch unterschiedliche Montageverfahren, insbesondere in Hohlwanddosen und "auf Putz", zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in den Schutzansprüchen 12 bis 14 aufgeführten Merkmalen gelöst
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe einer kostengünstigen Produktion zugrunde, um mit einer modularen Bauweise unter Verwendung einer möglichst geringen Vielfalt neu anzufertigender Einzelteile eine vielseitige Produktfamilie herzustellen, die aus modularen Komponenten besteht und eine möglichst große Typenvielfalt für unterschiedlichste Anwendungsfälle abdeckt, so dass mit geringen Konstruktions- und Werkzeug-Kosten hohe Absätze erzielt werden können.
Hinsichtlich der Verwendung bereits am Markt erhältlicher Bedien-, Anzeige-, Steck- und sonstiger Organe wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit den in den Schutzansprüchen 2 bis 4 aufgeführten Merkmalen gelöst; hinsichtlich des Gehäuses der Erfindung wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit den in den Schutzansprüchen 5 bis 11 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Schließlich liegt der Erfindung die Aufgabe einer guten Handhabbarkeit während der Installation zugrunde. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in den Schutzansprüchen 15 bis 17 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Figuren 1 bis 3 erläutert.
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Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Anordnung mit einem erfindungsgemäßen Installationsgerät. Auf dem Möbelstück 9 befindet sich eine Stereo-Anlage 21, deren diverse Versorgungsund Signalkabel 7e in dem Zwischenraum A, der sich ohnehin durch die Fußbodenleiste 22 ergibt, den Blicken aus dem Wohnbereich entzogen sind. In dem selben Zwischenraum A ist das Installationsgerät 1 wahlweise in Aufputz-Montage oder unter Verwendung einer Unterputzdose 11 auf der Gebäudewand 8 installiert. An seiner Unterseite ist es mit Lautsprecher-Steckverbinder-Buchsen 7d ausgestattet, in welche die Stereo-Anlage 21 ihre Ausgangssignale einspeist, die über die Gebäude-Installation unter Putz an die zugehörigen Lautsprecher weitergeleitet werden. An seiner Oberseite ist das Installationsgerät mit Schaltern 7c ausgestattet, mit denen zwischen verschiedenen Lautsprecherpaaren umgeschaltet werden kann.
Die Vorteile dieser Anordnung sind deutlich zu erkennen: Im Gegensatz zu bekannten Schaltern und Steckdosen benötigen weder die Stecker 7d noch die Schalter 7c einen Handhabungsraum, der nicht ohnehin gegeben wäre. Die Schalter 7c sind leicht zugänglich und dennoch vom Wohnbereich aus kaum zu sehen, wodurch die innenarchitektonische Wirkung der Möbel 9 und der Stereo-Anlage 21 nicht beeinträchtigt wird.
Beispielhaft sind nachfolgend verschiedene Anwendungsfälle genannt, in denen die zuvor beschriebenen Eigenschaften eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes aus innenarchitektonischer Sicht zu erheblichen Vorteilen führen:
• Fernsehgerät (Lichtnetz- und Antennenanschluß) auf Wandschrank (Wohnung und Hotel)
• Lampe, Telefon und Radiogerät auf Nachttisch (Wohnung und Hotel)
• Notebook, (Lichtnetz-, Datennetz- und Druckeranschluß), Telefon und Lampe auf Schreibtisch (Wohnung und Büro)
• Stereoanlage (Lichtnetz- und Antennenanschluß, Lautsprecherleitungen, Leitungen zu Tonquellen) auf Wandschrank (Wohnung und Geschäft)
• Videoüberwachungsanlagen (Lichtnetz- und Signalanschluß) auf Wandmöbel (Wohnung, Büro, Industrie, Handel)
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Installationsgerät ist in Draufsicht in Figur 2 und in Seitenansicht in Figur 3 dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel ist mit einer Flach-Steckdose für Lichtnetzspannung 7a und einer TAE-Steckdose für Telekommunikation 7b ausgestattet und läßt sich vorteilhaft hinter einem Wohnmöbel 9 (zum Beispiel einem mit Telefon und Nachttischlampe ausgestatteten Nachtschränkchen im Hotel oder Wohnhausschlafzimmer) installieren. Wegen der bei Wohnmöbeln 9 üblicherweise zurückspringenden Rückwand 9b entsteht zwischen Wohnmöbel 9 und Gebäudewand 8 (das ist für das Installationsgerät die Montagewand oder Installationswand) nur ein relativ kleiner Spalt S, der im günstigsten Fall sogar zu Null werden kann. Dennoch finden Stecker und abgehende Kabel in dem Zwischenraum A ausreichend Platz. Bei dieser Anordnung ist die in Steckrichtung gemessene Länge sowie der für das Ein- und Ausstecken zusätzlich in Steckrichtung benötigte Handhabungsraum der in die Steckdosen 7a und 7b einzusteckenden Stecker völlig unerheblich; der Abstand A wird nur für das Installationsgerät selbst und die quer zur Steckrichtung gemessene Höhe bzw. Breite der Stecker (je nachdem, welches Maß geringer ist) benötigt, welche in allen hier genannten Anwendungsfällen geringer als 2 cm ist. Die Bauhöhe H oberhalb der Gebäudewand 8 beträgt nur wenig mehr als 20 mm.
An dem Ausführungsbeispiel sind wettere Ausprägungen der Erfindung zu erkennen.
Um die Werkzeugkosten gering zu halten, sind nur die Seitenwände 6 Typ-spezifisch ausgeprägt und modular in eine ansonsten stets gleiche Grundplatte 3 eingebettet, wo sie beispielsweise von dem Deckel 5 oder auf andere Weise gehalten werden (Anspruch 10). Der Deckel 5 ist mit einem geeigneten Verschluß versehen.
Die ausstattungs- und typunabhängige Grundplatte 3 kann vom Hersteller auf wirtschaftliche Weise in standardisierten Längen hergestellt werden und beispielsweise mittels Sollbruchstellen oder auf andere Weise nachträglich zum Beispiel auf der Baustelle auf die benötigte Länge gekürzt werden (Anspruch 11).
Das Ausführungsbeispiel ist in drei aneinandergereihten standardisierten Unterputzdosen 11 installiert, könnte aber gleichermassen auch in Hohlwanddosen oder auf Putz montiert werden; hierzu verfügt es über Bohrungen 19, mit denen die Grundplatte 3 auf der Montagewand 8 oder einem anderen Träger (z.B. 2, s.u.) festgeschraubt werden kann (Anspruch 12).
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Um bei der Montage in Unterputzdosen oder Hohlwanddosen auf die sonst übliche Spreizklemmenmechanik zu verzichten, kann das Installationsgerät wahlweise auf einem an sich bekannten Adapterring 2 geschraubt werden, der seinerseits zuvor auf die Unterputzdosen oder Hohlwanddosen geschraubt wird (Anspruch 14).
Einige der für Befestigungsschrauben vorgesehenen Bohrungen 19b sind so angeordnet, dass ihre Lage mit den entsprechenden Positionen in Unterputzdosen oder Hohlwanddosen übereinstimmen (Anspruch 13). Auf diese Weise ist es möglich, sofern es die sonstigen räumlichen Verhältnisse zulassen, die Grundplatte direkt mit einer Hohlwanddose oder Unterputzdose zu verschrauben.
Um bei der Montage in Unterputzdosen oder Hohlwanddosen den darin verfügbaren Raum 12 gut für die Installation der Kabel nutzen zu können, weist das Installationsgerät in seiner Grundplatte 3 jeweils eine möglichst große Öffnung 4 auf (Anspruch 15). Die selbe Öffnung 4 wird bei der Aufputzmontage zum Einführen von Installationskabeln benutzt, wenn diese unter Putz verlegt sind.
Um die Bandbreite auch auf solche Anwendungen auszudehnen, die vom Hersteller zunächst nicht in der Produktpalette enthalten waren, ist in dem Ausführungsbeispiel ein Leermodul mit gänzlich unbestückten Seitenwänden 13a, 13b vorgesehen, die vom Anwender nachträglich mit passenden Öffnungen für beliebige Bedien-, Anzeige-, Steck- oder sonstige Organe 7x versehen werden können (Anspruch 6). Um dem Anwender das mittige Anbringen der Bohrungen zu erleichtern, weisen die unbestückten Seitenwände 13a, 13b auf der Innenseite Zentrierrillen auf (Anspruch 7).
Zwischen dem Netzspannungsbereich und dem Femmeldebreich ist ein Trennsteg 20 eingesetzt (Anspruch 8). Um die Werkzeugkosten gering zu halten, sollte dieser Trennsteg 20 mit einer unbestückten Seitenwand 13 b identisch sein (Anspruch 9).
Da handelsübliche TAE-Einbausteckdosen 7b zum Einlöten in Leiterplatten vorgesehen sind, enthält das Ausführungsbeispiel eine Leiterplatte 14, die die Verbindung zu einer Schraubanschlußklemme 15 für eine zeitsparende und somit wirtschaftliche Installation herstellt (Anspruch 16). Bei entsprechend großem Handelsabsatz ist selbstverständlich stattdessen die Konstruk-
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tion einer spezifischen TAE-Einbausteckdose 7b denkbar, die an ihrer Unterseite direkt mit Schraubanschlußklemmen oder dergleichen ausgestattet ist.
Da handelsübliche Lichtnetz-Flachstecker-Einbausteckdosen 7a zum Anlöten von Drähten vorgesehen sind, enthält das Ausführungsbeispiel eine Drahtverbindung 16 zu einer Schraubanschlußklemme 17 für eine zeitsparende und somit wirtschaftliche Installation (Anspruch 16). Als Berührschutz bei geöffnetem Deckel 5 sind die blanken Kontakte mit Schrumpfschlauch 16 überzogen (Anspruch 17). Bei entsprechend großem Handelsabsatz ist selbstverständlich stattdessen die Konstruktion einer spezifischen Lichtnetz-Flachstecker-Einbausteckdose denkbar, die an ihrer Unterseite direkt mit isolierten Schraubanschlußklemmen oder dergleichen ausgestattet ist.
Gegebenenfalls kann die Anordnung um eine Fassung für eine träge Feinsicherung ergänzt werden, um der Tatsache gerecht zu werden, dass vorgenannte Lichtnetz-Flachstecker für Verbraucherströme bis zu 2,5 A geeignet sind, die Gebäudeinstallation aber üblicherweise mit 16 A abgesichert ist.
Eine Vielzahl von beweglichen elektrischen Verbrauchern, die vorteilhaft mittels eines erfindungsgemäßen Installationsgerätes versorgt werden, wie z.B. Musikanlage, Fernsehgerät, Notebook, Akkulader, Nachttischlampe, Telefaxgerät und dergleichen, ist bereits mit den vorgenannten Lichtnetz-Flachsteckem (auch "Euro-Stecker" genannt) ausgestattet, so dass deren flache Bauweise in Verbindung mit den Merkmalen des erfindungsgemäßen Installationsgerätes zu den geschilderten innenarchitektonischen Vorteilen führt. Sofern im Einzelfall (z.B. für herkömmliche PC-Tower) ein Schutzleiteranschluß und/oder eine höhere Strombelastbarkeit (bis zu 16 A) erforderlich ist und dennoch die Vorteile des erfindungsgemäßen Installationsgerätes genutz werden sollen, so kann dieses beispielsweise mit der Einbausteckdose Typ "G 30 E 3 F" der Firma Hirschmann ausgestattet werden.
Vorgenanntes Beispiel illustriert einen weiteren Vorteil des erfindungsgemäßen Installationsgerätes: Generell kann es sowohl mit speziell konstruierten elektrischen Bedien-, Anzeige-, Steck- und sonstigen Organen ausgestattet werden als auch mit mit einer Vielzahl von bereits im Handel erhältlichen Organen, die für den Einbau in Frontplatten oder Rückwandplatten elektrischer Apparate oder dergleichen vorgesehen sind (Anspruch 2). Dabei kann wahlweise auf solche Bauteile zurückgegriffen werden, die für den Einbau in Frontplatten elektrischer Baugruppen-Claus Korn in 28205 Bre/nefl . . .
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träger nach DIN 41612 oder einer vergleichbaren Norm vorgesehen sind (Anspruch 3). Aus diesem Grunde sollen sich die relevanten Maße der Seitenwände 6, 13a, 13b an der selben Norm orientieren (Anspruch 4). Um den Seitenwänden bei geringer Materialstärke dennoch ausreichende Steifigkeit zu verleihen, können sie ggfs. als L-, C- oder U-Profile ausgeführt sein (Anspruch 5).
Nachfolgend sind Beipiele von Bauteilen aufgeführt, die vorteilhaft mit einem erfindungsgemäßen Installationsgerät installiert werden können.
• Netzstecker
• Antennenstecker
• Lautsprecherstecker
• Tonsignalstecker (sog. Diodenstecker)
• Telefonstecker (TAE oder ISDN)
• Computernetzwerkstecker
• 25-polige Stecker für PC-Drucker
• Bananenstecker
• Apparateklemmen (z.B. zur Erdung im Laborbereich)
• Potentiometer (z.B. für Dimmer oder zur Klimatisierungssteuerung)
• Schalter aller Art (Öffner, Schließer, Umschalter, rastend, tastend, mit oder ohne Mittelstellung)
• (ggf. beleuchtete) Taster
• Meldeleuchten
• Bargraphanzeigen aus Leuchtdiodenketten
Hieraus ergeben sich breitbandige Absatzmöglichkeiten bei verschiedenen Zielgruppen, z.B.:
• Gehobener Wohnungsbau
• Hotels
• Bürogebäude
• Gehobener Schiffsbau (Yachten)
• Elektronik-Märkte und Do-it-yourself-Märkte
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Claims (17)
1. Installationsgerät (1) für die wahlweise mehrfach anreihbare Montage in standardisierten Unterputz-Dosen (11) in der Form von einem oder mehreren elektrischen Bedien-, Anzeige Steck- oder sonstigen Organen wie elektrischen Schaltern (7c), Tastern, Dimmem, Lichtnetzsteckdosen (ia), TAE-Femmeldesteckdosen (7b), Computer, Lautsprechesteckdosen (7d) oder sonstigen Steckdosen, Meldeleuchten, Apparateklemmen oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Organe (7. . .) sich in mindestens einer der Seitenwände (6) des über die Montagewand des Installationsgerätes (1) hinausragenden Teiles derart befindet, so dass der etwa für das Betätigen eines oder mehrerer Bedienungselemente (7c) wie Taster, Schalter, Dimmer oder dergleichen oder das Ablesen eines oder mehrerer Anzeigeelemente wie Meldeleuchte oder dergleichen oder das Stecken bzw. Ziehen eines oder mehrerer Stecker (7d) zum Beispiel für Lichtnetz, Femmeldenetz oder dergleichen oder sonstwie benötigte Handhabungsraum sich, bei Betrachtung in Richtung der Senkrechten auf die Gebäude- bzw. sonstige Montagewand (8), nicht vor, sondern in der Weise neben dem Installationsgerät (1) befindet, dass die räumliche Ausdehnung dieses Handhabungsraumes den erforderlichen Abstand (A) von etwa vor dem Installationsgerät platzierten Möbeln (9) oder dergleichen zur Montagewand (8) nicht oder nur unwesentlich beeinflußt, wobei die über die Montagewand (8) hinausragende Bauhöhe (H) des Installationsgerätes (1) nicht mehr als etwa 2 bis 2½ cm beträgt.
2. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eines oder mehrere Bedien-, Anzeige-, Steck- oder sonstigen Organe (7. . .) als handelsübliche Teile aus der Großserienproduktion für den elektrischen Apparatebau entnommen sind.
3. Installationsgerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass eines oder mehrere in eine oder mehrere Seitenwände (6) eingebaute Bedien-, Anzeige-, Steck- oder sonstigen Organe (7. . .) für den Einbau in Frontplatten elektrischer Baugruppenträger gemäß DIN 41612 oder einer vergleichbaren Norm vorgesehen sind.
4. Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (6) des über die Montagewand hinausragenden Teiles in Anlehnung an die Frontplatten elektrischer Baugruppenträger mit z. B. 4 TE (Teilungseinheiten) gemäß DIN 41612 bemessen sind.
5. Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (6) als L-, C- oder U-Profile ausgestaltet sind.
6. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die für das Einbauen eines oder mehrerer Bedien-, Anzeige-, Steck- oder sonstiger Organe (7. . .) benötigten Öffnungen (vorzugsweise Bohrungen) erst nachträglich (z. B. auf der Baustelle) eingebracht werden, mithin ein sogenanntes Leermodul mit mindestens einer unbestückten Seitenwand (6/13a) zur Auslieferung kommt.
7. Installationsgerät nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Nachbestückung vorgesehenen Seitenwände (13a) auf ihrer Innenseite mit Rillen versehen sind, die das maßgenaue Anbringen nachträglicher Bohrungen (z. B. auf auf der Baustelle) erleichtern.
8. Kombination aus zwei oder mehr angereihten Installationsgeräten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Bereichen mindestens ein Trennsteg (20) eingesetzt ist.
9. Installationsgerät nach Anspruch 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (20) baugleich mit einer (vorzugsweise unbestückten) Seitenwand (13b) ist
10. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nur dis Seitenwände (6) je nach Art der eingebauten Bedien-, Anzeige-, Steck- oder sonstigen Organe (7. . .) typspezifisch ausgeprägt sind, die Grundplatte (3) und der Deckel (5) jedoch typunabhängig ausgeprägt sind.
11. Installationsgerät oder Kombination aus zwei oder mehr angereihten Installationsgeräten nach Anspruch 1 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (3) auf wirtschaftliche Weise für eine Kombination zahlreicher (z. B. 6) angereihter Installationsgeräte (1) gefertigt wird und (z. B. auf der Baustelle) bestimmungsgemäß nachträglich auf die benötigte Anzahl (z. B. 1. . .5) gekürzt werden kann.
12. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Grundplatte (3) des über die Montagewand hinausragenden Teiles Schraublöcher (19) angebracht sind, die (in an sich z. B. von Herdanschlußdosen bekannter Weise) nach bestimmungsgemäßem Entfernen oder Weglassen der für die Unterputzmontage vorgesehenen Befestigungsmechanik als sogenanntes Aufputz-Installationsgerät eine Montage direkt auf der Montagewand (8) erlauben.
13. Installationsgerät nach Anspruch 1 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass (in an sich bekannter Weise) zumindest einige der Schraublöcher (19b) in Übereinstimmung mit den Schraublöchern standardisierter Unterputzdosen (11) oder Hohlwanddosen angeordnet sind.
14. Installationsgerät nach Anspruch 1 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Schraublöcher (19) in Übereinstimmung mit den Schraublöchern an sich bekannter Adapter (2) für die spreizkraftfreie Montage in standardisierten Unterputzdosen (11) oder Hohlwanddosen angeordnet sind.
15. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (3) eine möglichst große Öffnung (4) für die Kabeleinführung aufweist.
16. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine entsprechend vorgefertigte Zwischenverbindung mittels isoliertem Draht (16) oder fester oder flexibler Leiterplatte (14) oder dergleichen eingebaut ist, die installationsseitig mit einer Schraub- Klemme oder sonstiger im Gebäudeinstallationswesen üblichen Anschlußklemme (15, 17) ausgestattet ist.
17. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass blanke Teile, die gefährliche Spannung führen können, durch Überziehen mit Schrumpfschlauch (18) oder sonstiger geeigneter Vorkehrungen auch nach Öffnen des Deckels (5) des Installationsgerätes (1) gegen Berührung geschützt sind.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R086 | Non-binding declaration of licensing interest | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20021017 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040908 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20080201 |