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DE20113721U1 - Zusatzfeder - Google Patents

Zusatzfeder

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Publication number
DE20113721U1
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DE
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DE20113721U
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English (en)
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BASF SE
Original Assignee
BASF SE
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Publication date
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Publication of DE20113721U1 publication Critical patent/DE20113721U1/de
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16F1/00Springs
    • F16F1/36Springs made of rubber or other material having high internal friction, e.g. thermoplastic elastomers
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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    • F16F1/36Springs made of rubber or other material having high internal friction, e.g. thermoplastic elastomers
    • F16F1/373Springs made of rubber or other material having high internal friction, e.g. thermoplastic elastomers characterised by having a particular shape
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Description

BASF Aktiengesellschaft»! ^0Ol*074C>"· »jo.z. 0050/52831 DE
Zusatzfeder
Beschreibung
5
Die Erfindung betrifft eine Zusatzfeder auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, bevorzugt auf der Basis von zelligen Polyurethanelastomeren, die ggf. Polyharnstoffstrukturen enthalten können, besonders bevorzugt auf der Basis von zelligen Polyurethanelastomeren bevorzugt mit einer Dichte nach DIN 53 von 200 bis 1100, bevorzugt 3 00 bis 800 kg/m3, einer Zugfestigkeit nach DIN 53571 von > 2, bevorzugt 2 bis 8 N/mm2, einer Dehnung nach DIN 53571 von > 300, bevorzugt 300 bis 700 % und einer Weiterreißfestigkeit nach DIN 53515 von > 8, bevorzugt 8 bis 25 N/mm, Die erfindungsgemäße Zusatzfeder ist detailliert in der Figur 1 dargestellt. Außerdem betrifft die Erfindung Automobile, enthaltend die erfindungsgemäße Zusatzfeder.
Aus Polyurethanelastomeren hergestellte Federungselemente werden in Automobilen beispielsweise innerhalb des Fahrwerks verwendet und sind allgemein bekannt. Sie werden insbesondere in Kraftfahrzeugen als schwingungsdämpfende Federelemente eingesetzt. Dabei übernehmen die Federelemente eine Endanschlagfunktion, beeinflussen die Kraft-Weg-Kennung des Rades durch das Ausbilden oder Verstärken einer progressiven Charakteristik der Fahrzeugfederung. Die Nickeffekte des Fahrzeuges können reduziert werden und die Wankabstützung wird verstärkt. Insbesondere durch die geometrische Gestaltung wird die Anlaufsteifigkeit optimiert. Dies hat maßgeblichen Einfluss auf den Federungskomfort des Fahrzeuges. Durch die gezielte Auslegung der Geometrie ergeben sich über der Lebensdauer nahezu konstante Bauteileigenschaften. Durch diese Funktion wird der Fahrkomfort erhöht und ein Höchstmaß an Fahrsicherheit gewährleistet.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Charakteristika und Eigenschaften einzelner Automobilmodelle müssen die Federelemente individuell an die verschiedenen Automobilmodelle angepasst werden, um eine ideale Fahrwerksabstimmung zu erreichen. Beispielsweise können bei der Entwicklung der Federelemente das Gewicht des Fahrzeugs, das Fahrwerk des speziellen Modells, die vorgesehenen Stoßdämpfer sowie die gewünschte Federcharakteristik berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass für verschiedene Automobile aufgrund des zur Verfügung stehenden Bauraums individuelle, auf die Baukonstruktion abgestimmte Einzellösungen erfunden werden müssen.
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Aus den vorstehend genannten Gründen können die bekannten Lösungen für die Ausgestaltung einzelner Federelemente nicht generell auf neue Automobilmodelle übertragen werden. Bei jeder neuen Entwicklung eines Automobilmodells muss eine neue Form des Federelements entwickelt werden, das den spezifischen Anforderungen des Modells gerecht wird.
Bei Kraftfahrzeugen mit Blattfedern, insbesondere Nutzfahrzeugen, ist es notwendig, die Einfederung der Blattfeder zu begrenzen.
Dabei werden zumeist erhebliche Kräfte in das Federelement eingeleitet. Es sollte auf einen metallischen Einleger verzichtet werden. Außerdem sollte die Zusatzfeder ohne Verschraubung dauerhaft im Kraftfahrzeug befestigt werden. Weiterhin sollte eine optimale Nutzung des vorhandenen Bauraums erreicht werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es somit, für ein spezielles, neues Kraftfahrzeug, insbesondere Nutzfahrzeug, eine geeignete Federwegsbegrenzung mit den oben genannten Funktionen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen gerade dieses Modells gerecht wird und den oben aufgeführten An f &ogr; rde rungen genüg t.
Gerade die räumliche Ausgestaltung der Zusatzfeder, d.h. ihre dreidimensionale Form, hat neben ihrem Material einen entscheidenden Einfluss auf ihre Funktion. Über die Form der Zusatzfeder werden die oben genannten Funktionen gezielt gesteuert. Diese dreidimensionale Form der Zusatzfeder muss somit individuell für jedes Automobilmodell entwickelt werden.
Diese Anforderungen werden durch die im folgenden beschriebene Zusatzfeder erfüllt. Die erfindungsgemäße Zusatzfeder ist im Detail in den Figuren 1 bis 3 dargestellt. Figur 1 zeigt die Seitenansicht der Zusatzfeder, Figur 2 die Draufsicht der Zusatzfeder und Figur 3 das Detail aus Figur 1. Durch die in Figur im Detail dargestellte Ausgestaltung der Zusatzfeder erfolgt die Verbindung mit dem Rahmen oder dem Federschemel des Kraftfahrzeugs .
In allen Figuren sind die Maße in [mm] angegeben. Fertigungsbedingte Abweichungen in den Abmessungen von bis zu +/- 2 mm sind tolerabel. Gerade diese dreidimensionale Form der Zusatzfeder erwies sich als besonders geeignet, den spezifischen Anforderungen durch das spezielle Automobilmodell gerecht zu werden, insbesondere auch im Hinblick auf die spezifischen räumliehen Anforderungen und die geforderte Federcharakteristik.
BASF AktiengesellscWdft.1. 2001*0740.'*« .to.Z. 0050/52831 DE
Die erfindungsgemäße Zusatzfeder, deren Seitenansicht in Figur 1 und deren Draufsicht in Figur 2 dargestellt ist, hat einen zylindrischen Aufbau mit einer Aussparung (1) in der Mitte des oberen Rands (4) der Zusatzfeder und einem Befestigungsteil (2) in der Mitte des unteren Rands (5) der Zusatzfeder. Der zylindrische Teil der Zusatzfeder hat einen maximalen Durchmesser von 68 mm. Am oberen Rand (4) der Zusatzfeder beträgt der Durchmesser 40 mm. Vom oberen Rand (4) verbreitert sich die Zusatzfeder in einem Winkel von 50° auf den Durchmesser von 68 mm. In einer Entfernung von 42 mm, gerechnet vom oberen Rand (4) der Zusatzfeder, befindet sich eine abgerundete Einkerbung (3). Diese hat eine Tiefe von 5 mm, einen Radius der inneren Abrundungen von 3 mm und einen Winkel der Seitenflächen von 90°. In einer Entfernung von 82 mm vom oberen Rand (4) der Zusatzfeder befindet sich parallel zum oberen Rand (4) der untere Rand (5) der Zusatzfeder. In der Mitte des unteren Rands (5) der Zusatzfeder befindet sich das Befestigungsteil (2). Dieses hat eine Länge von 18 mm und einen maximalen Durchmesser von 19 mm. Am unteren Ende des Befestigungsteils (2) ist, parallel zum oberen (4) und unteren Rand (5) der Zusatzfeder, eine Fläche (6) mit einem Durchmesser von 11 mm. Von dort erweitert sich der Befestigungsteil (2) mit einem Radius von 12 mm bis zu einem Durchmesser von 19 mm. Von dort ist, parallel zum zylindrischen Seitenteil der Zusatzfeder, eine 3 mm breite Fläche (7), an die sich, bis zum unteren Rand (5) der Zusatzfeder, eine abgerundete Einkerbung (8) anschließt. Diese ist an ihrem unteren Rand (9) parallel zum oberen (4) und unteren Rand (5) der Zusatzfeder ausgestaltet, die Breite dieser Fläche beträgt 2,5 mm. An diese parallele Fläche (9) schließt sich eine Rundung mit einem Durchmesser von 4 mm an, die in den unteren Rand der Zusatzfeder übergeht. Die Entfernung zwischen dem unteren Rand (5) der Einkerbung des Befestigungsteils (2) und dem unteren Rand der Zusatzfeder (5) beträgt 6 mm.
Die abgerundete Einkerbung (3) am oberen Rand (4) der Zusatzfeder besitzt an ihrem oberen Teil einen Durchmesser von 19,4 mm, verengt sich danach mit einem Radius von 4 mm bis auf einen Durchmesser von 14 mm, verbreitert sich danach mit einem Radius von 6 mm auf einen maximalen Durchmesser von 19,4 mm und verringert sich danach wieder, bis zu einer Entfernung von 15 mm vom oberen Rand (4) der Zusatzfeder. Danach verengt sich abgerundete Einkerbung (3) in einem Winkel von 29° bis zu einer Entfernung von 23 mm vom oberen Rand (4) der Zusatzfeder, wobei die abgerundete Einkerbung (3) an ihrem unteren Teil als Rundung mit einem Durchmesser von 4 mm ausgestaltet ist.
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BASF Aktiengesellschaft.» 2003&Lgr;&idigr;740,·*» ·&iacgr;&thgr;·&zgr;· 0050/52831 DE
Die erfindungsgemäße Zusatzfeder wird mit dem Befestigungsteil (2) so mit dem Kraftfahrzeug, insbesondere dem Rahmen oder dem Federschemel, verbunden, dass sich in der abgerundeten Einkerbung (8) das Blech des Rahmens oder des Federschemels befindet. Auf Grund der Ausgestaltung des Befestigungsteils (2) kann es in die Bohrung des Metalls eingeführt werden, jedoch nicht mehr zurück rutschen.
Die abgerundete Einkerbung (3) am oberen Rand der Zusatzfeder dient zum einen der Erzielung der geforderten Kennwerte der Zusatzfeder und zum anderen der leichteren Entformung der Zusatzfeder bei ihrer Herstellung.
Die erfindungsgemäßen Zusatzfedern basieren bevorzugt auf Elastomeren auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, beispielsweise Polyurethanen und/oder Polyharnstoffen, beispielsweise Polyurethanelastomeren, die gegebenenfalls Harnstoff Strukturen enthalten können. Bevorzugt handelt es sich bei den Elastomeren um mikrozellige Elastomere auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten, bevorzugt mit Zellen mit einem Durchmesser von 0,01 mm bis 0,5 mm, besonders bevorzugt 0,01 bis 0,15 mm. Besonders bevorzugt besitzen die Elastomere die eingangs dargestellten physikalischen Eigenschaften. Elastomere auf der Basis von Polyisocyanat-Polyadditionsprodukten und ihre Herstellung sind allgemein bekannt und vielfältig beschreiben, beispielsweise in EP-A 62 835, EP-A 36 994, EP-A 250 969, DE-A 195 48 770 und DE-A 195 48 771.
Die Herstellung erfolgt üblicherweise durch Umsetzung von Isocyanaten mit gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen.
Die Elastomere auf der Basis von zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte werden üblicherweise in einer Form hergestellt, in der man die reaktiven Ausgangskomponenten miteinander umsetzt. Als Formen kommen hierbei allgemein übliche Formen in Frage, beispielsweise Metallformen, die aufgrund ihrer Form die erfindungsgemäße dreidimensionale Form des Federelements gewährleisten.
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Die Herstellung der Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte kann nach allgemein bekannten Verfahren erfolgen, beispielsweise indem man in einem ein- oder zweistufigen Prozess die folgenden Ausgangsstoffe einsetzt:
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(a) Isocyanat,
(b) gegenüber Isocyanaten reaktiven Verbindungen,
(c) Wasser und gegebenenfalls
(d) Katalysatoren,
(e) Treibmittel und/oder
(f) Hilfs- und/oder Zusatzstoffe, beispielsweise Polysiloxane und/oder Fettsäuresulfonate.
Die Oberflächentemperatur der Forminnenwand beträgt üblicherweise 40 bis 950C, bevorzugt 50 bis 900C.
Die Herstellung der Formteile wird vorteilhafterweise bei einem NCO/OH-Verhältnis von 0,85 bis 1,20 durchgeführt, wobei die erwärmten Ausgangskomponenten gemischt und in einer der gewünschten Formteildichte entsprechenden Menge in ein beheiztes, bevorzugt dichtschließendes Formwerkzeug gebracht werden.
Die Formteile sind nach 5 bis 60 Minuten ausgehärtet und damit entformbar.
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Die Menge des in das Formwerkzeug eingebrachten Reaktionsgemisches wird üblicherweise so bemessen, dass die erhaltenen Formkörper die bereits dargestellte Dichte aufweisen.
Die Ausgangskomponenten werden üblicherweise mit einer Temperatur von 15 bis 12O0C, vorzugsweise von 30 bis 1100C, in das Formwerkzeug eingebracht. Die Verdichtungsgrade zur Herstellung der Formkörper liegen zwischen 1,1 und 8, vorzugsweise zwischen 2 und 6.
Die zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte werden zweckmäßigerweise nach dem one shot-Verfahren mit Hilfe der Niederdruck-Technik oder insbesondere der Reaktionsspritzguss-Technik (RIM) in offenen oder vorzugsweise geschlossenen Form-Werkzeugen, hergestellt. Die Reaktion wird insbesondere unter Verdichtung in einem geschlossenen Formwerkzeug durchgeführt. Die Reaktionsspritzguss-Technik wird beispielsweise beschrieben von H. Piechota und H. Röhr in "Integralschaumstoffe", Carl Hanser-Verlag, München, Wien 1975; D.J. Prepelka und J.L. Wharton in Journal of Cellular Plastics, März/April 1975, Seiten 87 bis 98 und U. Knipp in Journal of Cellular Plastics, März/April 1973, Seiten 76-84.
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Bei Verwendung einer Mischkammer mit mehreren Zulaufdüsen können die Ausgangskomponenten einzeln zugeführt und in der Mischkammer intensiv vermischt werden. Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, nach dem Zweikomponenten-Verfahren zu arbeiten. 5
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird in einem zwei-stufigen Prozess zunächst ein NCO-gruppenhaltiges Prepolymeres hergestellt. Dazu wird die Komponente (b) mit (a) im Überschuss üblicherweise bei Temperaturen von 800C bis 1600C, vorzugsweise von 1100C bis 1500C, zur Reaktion gebracht. Die Reaktionszeit ist auf das Erreichen des theoretischen NCO-Gehaltes bemessen.
Bevorzugt erfolgt demnach die erfindungsgemäße Herstellung der Formkörper in einem zweistufigen Verfahren, indem man in der ersten Stufe durch Umsetzung von (a) mit (b) ein Isocyanatgruppen aufweisendes Prepolymer herstellt und dieses Prepolymer in der zweiten Stufe in einer Form mit einer Vernetzerkomponente enthaltend gegebenenfalls die weiteren eingangs dargestellten Komponenten umsetzt.
Zur Verbesserung der Entformung der Schwingungsdämpfer hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Formwerkzeuginnenflächen zumindest zu Beginn einer Produktionsreihe mit üblichen äußeren Formtrennmitteln, beispielsweise auf Wachs- oder Silikonbasis oder insbesondere mit wässrigen Seifenlösungen, zu beschichten.
Die Formstandzeiten betragen in Abhängigkeit von der Größe und Geometrie des Formteils durchschnittlich 5 bis 60 Minuten. 30
Nach der Herstellung der Formteile in der Form können die Formteile bevorzugt für eine Dauer von 1 bis 48 Stunden bei Temperaturen von üblicherweise von 70 bis 1200C getempert werden.
Zu den dem Fachmann allgemein bekannten Ausgangskomponenten zur Herstellung der Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte kann folgendes ausgeführt werden:
Als Isocyanate (a) können allgemein bekannte (cyclo)aliphatische und/oder aromatische Polyisocyanate eingesetzt werden. Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verbundelemente eignen sich besonders aromatische Diisocyanate, vorzugsweise 2,2*-, 2,4V- und/oder 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat (MDI), 1,5-Naphthylendiisocyanat (NDI), 2,4- und/oder 2,6-Toluylendiisocyanat (TDI), 3,3'-Dimethyl-diphenyl-diisocyanat, 1,2-Diphenylethandiisocyanat, Phenylendiisocyanat und/oder aliphatische Isocyanate wie z.B. 1,12-Dodecan-, 2-Ethyl-l,4-butan, 2-Methyl-l,5-pentan- 1,4-Butan-
BASF Aktiengesellschaft.:
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diisocyanat und vorzugsweise 1,6-Hexamethylendiisocyanat und/oder cycloaliphatische Diisocyanate z.B. Cyclohexan-1,3- und 1,4-diisocyanat, 2,4- und 2,6-Hexahydrotoluyllen-diisocyanat, 4,4X-, 2,4&lgr;- und 2,2'-Dicyclohexylmethan-diisocyanat, vorzugsweise l-Isocyanato-3,3,S-trimethyl-S-isocyanatomethylcyclohexan und/oder Polyisocyanate wie z.B. Polyphenylpolymethylenpolyisocyanate. Die Isocyanate können in Form der reinen Verbindung, in Mischungen und/oder in modifizierter Form, beispielsweise in Form von Uretdionen, Isocyanuraten, Allophanaten oder Biureten, vorzugsweise in Form von Urethan- und Isocyanatgruppen enthaltenden Umsetzungsprodukten, sogenannten Isocyanat-Prepolymeren, eingesetzt werden. Bevorzugt werden gegebenenfalls modifiziertes 2,2X-, 2,4'- und/oder 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat (MDI), 1,5-Naphthylendiisocyanat (NDI), 3,3v-Dimethyldiphenyl-diisocyanat, 2,4- und/oder 2,6-Toluylendiisocyanat (TDI) und/oder Mischungen dieser Isocyanate eingesetzt.
Als gegenüber Isocyanaten reaktive Verbindungen (b) können allgemein bekannte Polyhydroxylverbindungen eingesetzt werden, bevorzugt solche mit einer Funktionalität von 2 bis 3 und bevorzugt einem Molekulargewicht von 60 bis 6000, besonders bevorzugt 500 bis 6000, insbesondere 800 bis 5000. Bevorzugt werden als (b) Polyetherpolyole, Polyesterpolyalkohole und/oder hydroxylgruppenhaltige Polycarbonate eingesetzt.
Bevorzugt werden als (b) Polyesterpolyalkohole, im Folgenden auch als Polyesterpolyole bezeichnet, eingesetzt. Geeignete Polyesterpolyole können beispielsweise aus Dicarbonsäuren mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen und zweiwertigen Alkoholen hergestellt werden. Als Dicarbonsäuren kommen beispielsweise in Betracht: aliphatische Dicarbonsäuren, wie Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Korksäure, Azelainsäure und Sebacinsäure und aromatische Dicarbonsäuren, wie Phthalsäure, Isophthalsäure und Terephthalsäure. Die Dicarbonsäuren können einzeln oder als Gemische verwendet werden. Zur Herstellung der Polyesterpolyole kann es gegebenenfalls vorteilhaft sein, anstelle der Carbonsäure die entsprechenden Carbonsäurederivate, wie Carbonsäureester mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkoholrest, Carbonsäureanhydride oder Carbonsäurechloride zu verwenden. Beispiele für zweiwertige Alkohole sind Glykole mit 2 bis 16 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 2 bis 6 Kohlenstoffatome, wie z.B. Ethylenglykol, Diethylenglykol, Butandiol-1,4, Pentandiol-1,5, Hexandiol-1,6, Decandiol-1,10, 2-Methylpropan-l,3-diol, 2,2-Dimethylpropandiol-1,3, Propandiol-1,3 und Dipropylenglykol. Je nach den gewünschten Eigenschaften können die zweiwertigen Alkohole allein oder gegebenenfalls in Mischungen untereinander verwendet werden.
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Als Polyesterpolyole vorzugsweise verwendet werden Ethandiolpolyadipate, 1,4-Butandiol-polyadipate, Ethandiol-butandiol-polyadipate, 1,6-Hexandiol-neopentylglykol-polyadipate, 1,6-Hexandiol-1,4-Butandiol-polyadipate, 2-Methyl-l,3-propandiol-l,4-butandiol-polyadipate und/oder Polycaprolactone.
Geeignete estergruppenhaltige Polyoxyalkylenglykole, im wesentlichen Polyoxytetramethylenglykole, sind Polykondensate aus organischen, vorzugsweise aliphatischen Dicarbonsäuren, insbesondere Adipinsäure mit Polyoxymethylenglykolen des zahlenmittleren Molekulargewichtes von 162 bis 600 und gegebenenfalls aliphatischen Diolen, insbesondere Butandiol-1,4. Ebenfalls geeignete estergruppenhaltige Polyoxytetramethylenglykole sind solche aus der Polykondensation mit e-Caprolacton gebildete Polykondensate.
Geeignete carbonatgruppenhaltige Polyoxyalkylenglykole, im wesentlichen Polyoxytetramethylenglykole, sind Polykondensate aus diesen mit Alkyl- bzw. Arylcarbonaten oder Phosgen. 20
Beispielhafte Ausführungen zu der Komponente (b) sind in DE-A 195 48 771, Seite 6, Zeilen 26 bis 59 gegeben.
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen gegenüber Isocyanaten reaktiven Komponenten können des weiteren niedermolekulare Kettenverlängerungs- und/oder Vernetzungsmitteln (bl) mit einem Molekulargewicht von kleiner 500, bevorzugt 60 bis 499 eingesetzt werden, beispielsweise ausgewählt aus der Gruppe der di- und/oder trifunktionellen Alkohole, di- bis tetrafunktionellen Polyoxyalkylen-polyole und der alkylsubstituierten aromatischen Diamine oder von Mischungen aus mindestens zwei der genannten Kettenverlängerungs- und/oder Vernetzungsmittel.
Als (bl) können beispielsweise Alkandiole mit 2 bis 12, bevorzugt 2, 4, oder 6 Kohlenstoffatomen verwendet werden, z.B. Ethan-, 1,3-Propan-, 1,5-Pentan-, 1,6-Hexan-, 1,7-Heptan-, 1,8-Octan-, 1,9-Nonan-, 1,10-Decandiol und vorzugsweise 1,4-Butandiol, Dialkylenglykole mit 4 bis 8 Kohlenstoffatomen, wie z.B. Diethylenglykol und Dipropylenglykol und/oder di- bis tetrafunktionelle Polyoxyalkylen-polyole.
Geeignet sind jedoch auch verzweigtkettige und/oder ungesättigte Alkandiole mit üblicherweise nicht mehr als 12 Kohlenstoffatomen, wie z.B. 1,2-Propandiol, 2-Methyl-, 2,2-Dimethyl-propandiol-l,3, 2-Butyl-2-ethylpropandiol-l, 3, Buten-2-diol-l,4 und Butin-2-diol-1,4, Diester der Terephthalsäure mit Glykolen mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen, wie z.B. Terephthalsäure-bis-ethylenglykol-
BASF Aktiengesellschaft.» 2&Ogr;&Ogr;&Ggr;074&agr;*\ /.O.Z„ 0050/52831 DE
oder -butandiol-1,4, Hydroxyalkylenether des Hydrochinons oder Resorcins, wie z.B. 1,4-Di-(b-hydroxyethyl)-hydrochinon oder 1,3-Di(b-hydroxyethyl)-resorcin, Alkanolamine mit 2 bis 12 Kohlenstoffatomen, wie z.B. Ethanolamin, 2-Aminopropanol und 3-Amino-2,2-dimethylpropanol, N-Alkyldialkanolamine, wie z.B. N-Methyl- und N-Ethyl-diethanolamin.
Als höherfunktionelle Vernetzungsmittel (bl) seien beispielsweise tri- und höherfunktionelle Alkohole, wie z.B. Glycerin, Trimethylolpropan, Pentaerythrit und Trihydroxycyclohexane sowie Trialkanolamine, wie z.B. Triethanolamin genannt.
Als Kettenverlängerungsmittel können verwendet werden: alkylsubstituierte aromatische Polyamine mit Molekulargewichten vorzugsweise von 122 bis 400, insbesondere primäre aromatische Diamine, die in ortho-Stellung zu den Aminogruppen mindestens einen Alkylsubstituenten besitzen, welcher die Reaktivität der Aminogruppe durch sterische Hinderung vermindert, die bei Raumtemperatur flüssig und mit den höhermolekularen, bevorzugt mindestens difunktionellen Verbindungen (b) unter den Verarbeitungsbedingungen zumindest teilweise, vorzugsweise jedoch vollständig mischbar sind.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Formkörper können die technisch gut zugänglichen 1,3,5-Triethyl-2,4-phenylendiamin, l-Methyl-3,5-diethyl-2,4-phenylendiamin, Mischungen aus l-Methyl-3,5-diethyl-2,4- und -2,6-phenylendiaminen, sogenanntes DETDA, Isomerengemische aus 3,3'-di- oder 3,3',5,5'-tetraalkylsubstituierten 4,4'-Diaminodiphenylmethanen mit 1 bis 4 C-Atomen im Alkylrest, insbesondere Methyl-, Ethyl- und Isopropylreste gebunden enthaltende 3,3',5,5'-tetraalkylsubstituierte 4,4'-Diamino-diphenylmethane sowie Gemische aus den genannten tetraalkylsubstituierten 4,4'-Diamino-diphenylmethanen und DETDA verwendet werden.
Zur Erzielung spezieller mechanischer Eigenschaften kann es auch zweckmäßig sein, die alkylsubstituierten aromatischen Polyamine im Gemisch mit den vorgenannten niedermolekularen mehrwertigen Alkoholen, vorzugsweise zwei- und/oder dreiwertigen Alkoholen oder Dialkylenglykolen zu verwenden.
Bevorzugt werden jedoch keine aromatischen Diamine eingesetzt. Bevorzugt erfolgt die Herstellung der erfindungsgemäßen Produkte somit in Abwesenheit von aromatischen Diaminen. 45
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Die Herstellung der zelligen Polyisocyanat-Polyadditionsprodukte kann bevorzugt in Gegenwart von Wasser (c) durchgeführt werden. Das Wasser wirkt sowohl als Vernetzer unter Bildung von Harnstoffgruppen als auch aufgrund der Reaktion mit Isocyanatgruppen unter Bildung von Kohlendioxid als Treibmittel. Aufgrund dieser doppelten Funktion wird es in dieser Schrift getrennt von (e) und (b) aufgeführt. Per Definition enthalten die Komponenten (b) und (e) somit kein Wasser, das per Definition ausschließlich als (e) aufgeführt wird.
Die Wassermengen, die zweckmäßigerweise verwendet werden können, betragen 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,3 bis 3,0 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Komponente (b). Das Wasser kann vollständig oder teilweise in Form der wässrigen Lösungen der sulfonierten Fettsäuren eingesetzt werden.
Zur Beschleunigung der Reaktion können dem Reaktionsansatz sowohl bei der Herstellung eines Prepolymeren als auch gegebenenfalls bei der Umsetzung eines Prepolymeren mit einer Vernetzerkomponente allgemein bekannte Katalysatoren (d) zugefügt werden. Die Katalysatoren (d) können einzeln wie auch in Abmischung miteinander zugegeben werden. Vorzugsweise sind dies metallorganische Verbindungen, wie Zinn-(II)-Salze von organischen Carbonsäuren, z.B. Zinn-(II)-dioctoat, Zinn-(II)-dilaurat, Dibutylzinndiacetat und Dibutyl&zgr;inndilaurat und tertiäre Amine wie Tetramethylethylendiamin, N-Methylmorpholin, Diethylbenzylamin, Triethylamin, Dimethy1eyelohexylamin, Diazabicyclooctan, N, N'-Dimethylpiperazin, N-Methyl,N'-(4-N-Dimethylamino-)Butylpiperazin, N,N,N',N",N"-Pentamethyldiethylendiamin oder ähnliche.
Weiterhin kommen als Katalysatoren in Betracht: Amidine, wie z.B. 2,3-Dimethyl-3,4,5,6-tetrahydropyrimidin, Tris-(dialkylaminoalkyl)-s-hexahydrotriazine, insbesondere Tris-(N,N-dimethylaminopropyl) -s-hexahydrotriazin, Tetraalkylammoniumhydroxide, wie z.B.
Tetramethylammoniumhydroxid, Alkalihydroxide, wie z.B. Natriumhydroxid, und Alkalialkoholate, wie z.B. Natriummethylat und Kaliumisopropylat, sowie Alkalisalze von langkettigen Fettsäuren mit 10 bis 20 C-Atomen und gegebenenfalls seitenständigen OH-Gruppen.
Je nach einzustellender Reaktivität gelangen die Katalysatoren (d) in Mengen von 0,001 bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf das Prepolymere, zur Anwendung.
Gegebenenfalls können in der Polyurethanherstellung übliche Treibmittel (e) verwendet werden. Geeignet sind beispielsweise niedrig siedende Flüssigkeiten, die unter dem Einfluss der
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exothermen Polyadditionsreaktion verdampfen. Geeignet sind Flüssigkeiten, welche gegenüber dem organischen Polyisocyanat inert sind und Siedepunkte unter 1000C aufweisen. Beispiele derartiger, vorzugsweise verwendeter Flüssigkeiten sind halogenierte, vorzugsweise fluorierte Kohlenwasserstoffe, wie z.B. Methylenchlorid und Dichlormonofluormethan, per- oder partiell fluorierte Kohlenwasserstoffe, wie z.B. Trifluormethan, Difluormethan, Difluorethan, Tetrafluorethan und Heptafluorpropan, Kohlenwasserstoffe, wie z.B. n- und iso-Butan, n- und iso-Pentan sowie die technischen Gemische dieser Kohlenwasserstoffe, Propan, Propylen, Hexan, Heptan, Cyclobutan, Cyclopentan und Cyclohexan, Dialkylether, wie z.B. Dimethylether, Diethylether und Furan, Carbonsäureester, wie z.B. Methyl- und Ethylformiat, Ketone, wie z.B. Aceton, und/oder fluorierte und/oder perfluorierte, tertiäre Alkylamine, wie z.B. Perfluor-dimethyliso-propylamin. Auch Gemische dieser niedrigsiedenden Flüssigkeiten untereinander und/oder mit anderen substituierten oder unsubstituierten Kohlenwasserstoffen können verwendet werden.
Die zweckmäßigste Menge an niedrigsiedender Flüssigkeit zur Herstellung derartiger zellhaltiger elastischer Formkörper aus Harnstoffgruppen gebunden enthaltenden Elastomeren hängt ab von der Dichte, die man erreichen will, sowie von der Menge des bevorzugt mit verwendeten Wassers. Im allgemeinen liefern Mengen von 1 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 11 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Komponente (b), zufriedenstellende Ergebnisse. Besonders bevorzugt wird ausschließlich Wasser (c) als Treibmittel eingesetzt.
Bei der erfindungsgemäßen Herstellung des Formteile können Hilfsund Zusatzstoffe (f) eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise allgemein bekannte oberflächenaktive Substanzen, Hydrolyseschutzmittel, Füllstoffe, Antioxidantien, Zellregler, Flammschutzmittel sowie Farbstoffe. Als oberflächenaktive Substanzen kommen Verbindungen in Betracht, welche zur Unterstützung der Homogenisierung der Ausgangsstoffe dienen und gegebenenfalls auch geeignet sind, die Zellstruktur zu regulieren. Genannt seien beispielsweise zu den erfindungsgemäßen Emulgatoren zusätzliche Verbindungen mit emulgierender Wirkung, wie die Salze von Fettsäuren mit Aminen, z.B. ölsaures Diethylamin, stearinsaures Diethanolamin, ricinolsaures Diethanolamin, Salze von Sulfonsäuren, z.B. Alkali- oder Ammoniumsalze von Dodecylbenzol- oder Dinaphthylmethandisulfonsäure. Des weiteren kommen Schaumstabilisatoren in Frage, wie z.B. oxethylierte Alkylphenole, oxethylierte Fettalkohole, Paraffinöle, Ricinusöl- bzw. Ricinolsäureester, Türkischrotöl und Erdnussöl und Zellregler, wie Paraffine und Fettalkohole. Außerdem können als (f) Polysiloxane
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und/oder Fettsäuresulfonate eingesetzt werden. Als Polysiloxane können allgemein bekannte Verbindungen verwendet werden, beispielsweise Polymethylsiloxane, Polydimethylsiloxane und/oder Polyoxyalkylen-Silikon-Copolymere. Bevorzugt weisen die Polysiloxane eine Viskosität bei 25°C von 20 bis 2000 MPas auf.
Als Fettsäuresulfonate können allgemein bekannte sulfonierte Fettsäuren, die auch kommerziell erhältlich sind, eingesetzt werden. Bevorzugt wird als Fettsäuresulfonat sulfoniertes Rizinusöl eingesetzt.
Die oberflächenaktiven Substanzen werden üblicherweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-Teilen, bezogen auf 100 Gew.-Teile der Komponenten (b) angewandt.

Claims (6)

1. Zusatzfeder mit einem zylindrischen Aufbau mit einer Aussparung (1) in der Mitte des oberen Rands (4) der Zusatzfeder und einem Befestigungsteil (2) in der Mitte des unteren Rands (5) der Zusatzfeder.
2. Zusatzfeder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen zylindrischen Aufbau mit einen maximalen Durchmesser von 68 mm und je einen parallelen oberen (4) und unteren Rand (5) aufweist, wobei der obere Rand (4) der Zusatzfeder einen Durchmesser 40 mm aufweist, sich danach in einem Winkel von 50° auf den Durchmesser von 68 mm vergrößert, in einer Entfernung von 42 mm, gerechnet vom oberen Rand (4) der Zusatzfeder, eine abgerundete Einkerbung (3) mit einer Tiefe von 5 mm, einem Radius der inneren Abrundung von 3 mm und einem Winkel der Seitenflächen von 90° aufweist, in einer Entfernung von 82 mm vom oberen Rand (4) der Zusatzfeder, parallel zum oberen Rand (4), einen unteren Rand (5) aufweist, in dessen Mitte sich das Befestigungsteil (2) befindet.
3. Zusatzfeder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (2) eine Länge von 18 mm und einen maximalen Durchmesser von 19 mm aufweist, an seinem unteren Ende eine Fläche (6) mit einem Durchmesser von 11 mm aufweist, sich danach mit einem Radius von 12 mm bis zu einem Durchmesser von 19 mm erweitert, sich daran, parallel zum zylindrischen Seitenteil der Zusatzfeder, eine 3 mm breite Fläche (7) anschließt, an die sich, bis zum unteren Rand (5) der Zusatzfeder, eine abgerundete Einkerbung (8) anschließt, die an ihrem unteren Rand (9) parallel zum oberen (4) und unteren Rand (5) der Zusatzfeder ausgestaltet ist und eine Breite von 2,5 mm aufweist, woran sich eine Rundung mit einem Durchmesser von 4 mm anschließt, die in den unteren Rand (5) der Zusatzfeder übergeht.
4. Zusatzfeder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die abgerundete Einkerbung (3) an ihrem oberen Teil einen Durchmesser von 19,4 mm besitzt, sich danach mit einem Radius von 4 mm bis auf einen Durchmesser von 14 mm verengt, sich danach mit einem Radius von 6 mm auf einen maximalen Durchmesser von 19,4 mm verbreitert und sich danach wieder, bis zu einer Entfernung von 15 mm vom oberen Rand (5) der Zusatzfeder, verengt, und sich danach in einem Winkel von 29° bis zu einer Entfernung von 23 mm vom oberen Rand (5) der Zusatzfeder verengt, wobei die abgerundete Einkerbung (3) an ihrem unteren Teil als Rundung mit einem Durchmesser von 4 mm ausgestaltet ist.
5. Kraftfahrzeug, insbesondere Nutzfahrzeug, enthaltend mindestens eine Zusatzfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 4.
6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 4 so mit dem Rahmen oder Federschemel verbunden ist, dass das Befestigungsteil (2) in einer Bohrung des Rahmens oder Federschemels angebracht ist, wobei das Blech des Rahmens oder Federschemels sich in der abgerundeten Einkerbung (8) des Befestigungsteils (2) befindet.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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