DE20113643U1 - Einbaublock für einen Kabelanschlusskasten - Google Patents
Einbaublock für einen KabelanschlusskastenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
* EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
* EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS
Anwaltsakte:
93 878/vp/Bo
Diplom-Physiker
DR. WALTER ANDREJEWSKI (-1996)
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. MANFRED HONKE
Diplom-Physiker
DR. KARL GERHARD MASCH
Diplom-Ingenieur
DR.-ING. RAINER ALBRECHT
Diplom-Physiker
DR. JÖRG NUNNENKAMP
Diplom-Chemiker
DR. MICHAEL ROHMANN
Diplom-Physiker
DR. ANDREAS VON DEM BORNE
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
27. Juli 2001
Gebrauchsmusteranmeldung
Stadtfeld Elektrotechnische
Fabrik GmbH & Co. KG
Bevertalstr. 20
42499 Hückeswagen
Fabrik GmbH & Co. KG
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Einbaublock für einen Kabelanschlusskasten
Andrejewski. Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Einbaublock für einen Kabelanschlusskasten mit Eingangsklemmen zum Anschluss von Eingangskabeln und Abgangsklemmen zum Anschluss von Abgangskabeln, wobei die Eingangsklemmen und die Abgangsklemmen mittels Leiterschienen, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung von Sicherungen, verbunden sind.
Derartige Einbaublöcke bzw. Kabelanschlusskästen werden regelmäßig in Lichtmasten eingebaut und dienen zum Anschluss von Leuchtstellen an einem Stromverteilungsnetz. Dazu werden beispielsweise die Stromversorgungskabel des Stromverteilungsnetzes mit den Eingangsklemmen und die Verbraucherkabel bzw. Leuchtstellenkabel mit den Abgangsklemmen verbunden. Es sind regelmäßig Eingangs- bzw. Abgangsklemmen und Leiterschienen für einen Nullleiter, einen Erdleiter und mehrere (z.B. drei) Phasenleiter vorgesehen. Insbesondere im Bereich der Phasenleiter sind die Eingangsklemmen mit den Abgangsklemmen regelmäßig unter Zwischenschaltung von Sicherungen verbunden.
Bei den bekannten Einbaublöcken der eingangs beschriebenen Ausführungsform sind sowohl die Eingangsklemmen als auch die Abgangsklemmen regelmäßig als Schraubklemmen ausgebildet. Dabei werden die zu befestigenden Kabel bzw. Adern in einen Klemmkörper eingeführt und mittels einer Schraube, ggf. unter Zwischenschaltung einer Klemmplatte oder dergleichen gegen den Klemmkörper gedrückt und fixiert. Dieses ist insbesondere in montagetechnischer Hinsicht verhältnismäßig aufwendig, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass
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die Einbaublöcke bzw. die Kabelanschlusskästen regelmäßig unter räumlich extrem beengten Bedingungen im Inneren von Lichtmasten angeordnet sind bzw. montiert und verkabelt werden. Insoweit sind die Eingangs- und Abgangsklemmen meist nur schwer zugänglich, so dass die Fixierung der Kabel mittels Schraubklemmen häufig aufwendig ist. - Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Einbaublock der eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, welcher einfach und funktionsgerecht aufgebaut ist und zugleich eine einfache und zuverlässige Montage, insbesondere der Kabel, ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einem Einbaublock für einen Kabelanschlusskasten der eingangs beschriebenen Ausführungsform, dass die Eingangsklemmen und/oder die Abgangsklemmen als schraubenlose Steckklemmen ausgebildet sind. Dabei sind die Steckklemmen vorzugsweise als Federklemmen mit zumindest jeweils einem Federhalter und einer an dem Federhalter befestigten Klemmfeder ausgebildet, wobei die Klemmfeder das anzuschließende bzw. eingesteckte Kabelende gegen den Federhalter drückt bzw. zieht. Vorzugsweise sind sämtliche Eingangs- und Abgangsklemmen als Steckklemmen bzw. Federklemmen ausgebildet. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, dass lediglich ein Teil der Eingangs- und/oder Abgangsklemmen als Steckklemmen bzw. Federklemmen ausgebildet sind.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird zunächst einmal erreicht, dass der Anschluss der Kabel an die Eingangs-
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klemmen bzw. Abgangsklemmen nicht länger mittels Schraubverbindungen erfolgt, sondern dass sich die Kabel auf besonders einfache Weise im Wege einer Steck- bzw. Klemmverbindung mit dem Einbaublock verbinden lassen. Denn die Federklemmen bestehen aus einem Federhalter, an welchen die Klemmfeder angeschlossen ist, wobei die Klemmfeder beispielsweise eine Durchbrechung für das einzuführende Kabel aufweist. Wird die Federklemme mit einem geeigneten Betätigungswerkzeug betätigt, so wird diese Durchbrechung freigegeben und das Kabel lässt sich einführen. Anschließend wird die Federklemme wieder freigegeben, wobei die Klemmfeder das Kabelende gegen den Federhalter drückt bzw. an diesen heranzieht. Dabei ist die Betätigung der Federklemme mit einem geeigneten Werkzeug wesentlich einfacher als die Betätigung einer Schraubklemme, weil keine kontrollierte Drehbewegung beispielsweise eines Schraubendrehers erfolgen muss.
Nach bevorzugter Ausführungsform sind die Federhalter der Eingangsklemmen und/oder die Federhalter der Abgangsklemmen einstückig an die Leiterschienen angeformt. Dabei erfolgt die Fertigung der Leiterschienen mit einem geeigneten Werkzeug, welches im Zuge der Fertigung der Schiene sogleich den Federhalter einstückig aus der Leiterschiene ausformt bzw. den Federhalter einstückig an die Leiterschiene anformt. Eine nachträgliche Verbindung bzw. Montage ist nicht erforderlich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Federhalter der Eingangsklemmen und/oder die Federhalter der Abgangsklemmen als separate Bauteile gefertigt sind und an den Leiterschienen befestigt, z.B. verschraubt, vernietet und/oder geklemmt
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sind. Diese Maßnahmen können auch kombiniert werden, beispielsweise indem die Federhalter der Eingangsklemmen einstückig an die Leiterschienen angeformt sind, während die Federhalter der Abgangsklemmen als separate Bauteile gefertigt sind und an den Leiterschienen befestigt sind.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest im Bereich der Eingangsklemmen an jede Leiterschiene mehrere Steckklemmen, vorzugsweise drei Steckklemmen, angeschlossen sind, welche in Schienenlängsrichtung mit vorgegebenem Abstand versetzt zueinander angeordnet sind. Insofern lassen sich an jede Leiterschiene, d.h. an jeden Pol, mehrere Kabelenden anschließen, und zwar in der beschriebenen einfachen Weise. Insofern zeichnet sich die Erfindung durch hohe Flexibilität hinsichtlich der Anschlüsse aus. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass zumindest die Abgangsklemmen jeweils als zumindest Doppelklemmen mit zwei oder mehreren nebeneinander angeordneten Steckklemmen ausgebildet sind, so dass auch im Bereich der Abgangsklemmen mehrere Kabelenden anschließbar sind, und zwar gleichsam nebeneinander.
In besonders bevorzugter Ausführungsform sind die Leiterschienen als geteilte, d.h. mehrteilige Leiterschienen ausgebildet und bestehen jeweils zumindest aus einer Eingangsschiene und einer Abgangsschiene. Eingangsschienen und Abgangsschienen lassen sich jeweils im Zuge der Montage oder der Herstellung paarweise miteinander verbinden, beispielsweise mittels Nieten. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass mehrere Eingangsschienen, vorzugsweise sämtliche Eingangsschienen identisch ausgebildet sind,
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wobei die Federhalter der Eingangsklemmen einstückig an die Eingangsschienen angeformt sind. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Werkzeuge zur Herstellung von Leiterschienen mit angeformten Federhaltern selbstverständlich aufwendiger herzustellen sind als solche Werkzeuge zur Herstellung einfacher, ebener Leiterschienen. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird nun erreicht, dass lediglich ein einziges Werkzeug zur Herstellung der Eingangsschienen angefertigt werden muss. An diese jeweils identisch ausgebildeten Eingangsschienen können dann unterschiedlich ausgebildete Abgangsschienen angeschlossen werden, welche der Geometrie des Einbaublocks, insbesondere mit Hinblick auf die Verwendung von Sicherungen, Rechnung tragen.
Dementsprechend ist es auch zweckmäßig, wenn an die Abgangsschienen jeweils eine Halteschiene angeschlossen ist, wobei die Haltefedern der Abgangsklemmen einstückig an die Halteschienen angeformt sind. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass mehrere Halteschienen, vorzugsweise sämtliche Halteschienen, identisch ausgebildet sind. Insofern wird auch im Zusammenhang mit den Abgangsklemmen erreicht, dass ein einziges Werkzeug zur Fertigung der Halteschienen erforderlich ist, welche die Steckklemmen aufnehmen. Die Abgangsschienen können unterschiedlich geformt sein. Sie sind nicht unmittelbar mit den Klemmfedern bzw. den Federhaltern verbunden, so dass wiederum verhältnismäßig einfache Werkzeuge zur Fertigung verwendet werden können. Insgesamt wird also ein gleichsam modularer Aufbau eingerichtet, welcher einen minimalen Einsatz ver-
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schiedener Werkzeuge erfordert und bei geringen Kosten ein hohes Maß an Flexibilität bietet.
In zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung sind eine oder mehrere Abgangsschienen zweiteilig ausgebildet. Dieses gilt insbesondere für die Abgangsschienen, welche im Bereich der Pole verwendet werden, an welchen Sicherungen vorgesehen sind. Denn dann lässt sich ein Teil bzw. Abschnitt der geteilten Abgangsschiene zwischen Eingangsschiene , und Sicherung anordnen, während der andere Teil der Abgangsschiene zwischen Sicherung und Halteschiene bzw. Abgangsklemme befestigt wird. Auch diese zweiteilig ausgebildeten Abgangsschienen sind vorzugsweise ohne entsprechende Federhalter ausgebildet, so dass auch in diesem Zusammenhang einfache Fertigungswerkzeuge verwendet werden können. Nach einer abgewandelten Ausführungsform können die Halteschienen auch unmittelbar an die Eingangsschienen bzw. an eine durchgehende Leiterschiene angeschlossen werden, d.h. auf eine separate Abgangsschiene wird verzichtet.
Zur Verbindung der einzelnen Bestandteile dieses modularen Systems ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Eingangsschienen und die Abgangsschienen bzw. die Abgangsschienen und die Halteschienen (oder auch die Halterschienen und die Eingangsschienen) miteinander vernietet sind. Grundsätzlich ist jedoch auch eine andere Verbindung, z.B. Schweißverbindungen, Klemmverbindungen, Schraubverbindungen oder dergleichen möglich. Dabei kann im Zuge der Verbindung z.B. mittels Nieten bzw. Ösen zugleich eine Befestigung weiterer Bauteile an den Leiterschienen erfolgen, z.B. die Befestigung herkömmlicher zusätzlicher Schraubklemmen. Darüber
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hinaus kann im Zuge der Verbindung der Schienenteile auch eine Befestigung der Schiene am Einbaublock erfolgen.
Die Eingangsschienen und die Abgangsschienen und gegebenenfalls auch die Halteschienen können denselben Querschnitt aufweisen. Dieser kann insbesondere für die Eingangsschienen und die Abgangsschienen beispielsweise 10 mm2 betragen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Abgangsschienen und/oder die Halteschienen einen geringeren Querschnitt als die Eingangsschienen aufweisen. Die Eingangsschienen müssen regelmäßig einen recht großen Querschnitt aufweisen, um insoweit die zulässigen Belastungen der angeschlossenen Kabel mit großem Querschnitt übertragen zu können. Dies gilt insbesondere, weil regelmäßig zumindest zwei Eingangskabel in Durchgangsverdrahtung, d.h. ohne zwischengeschaltete Sicherungen angeschlossen werden. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass die Halteschienen einen geringeren Querschnitt aufweisen als die Abgangsschienen. Insgesamt besteht hier die Möglichkeit, das System an die entsprechenden Anforderungen und insbesondere auch entsprechende Sicherheitsbestimmungen hinsichtlich der Querschnitte der jeweiligen Leiter anzupassen. Dabei zeichnen sich die Ausführungsformen mit geringerem Querschnitt der Abgangsschienen und/oder der Halteschienen durch eine einfachere und somit kostengünstigere Fertigung dieser Schienen aus.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung besteht der Einbaublock aus Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil, vorzugsweise aus Kunststoff, wobei die Leiterschienen zwischen Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil angeordnet
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sind und wobei das Oberteil für jede Eingangsklemme und/oder jede Abgangsklemme zumindest eine Betätigungsdurchbrechung zum Einführen eines Betätigungswerkzeuges für die Federklemmen und eine Kabeleinstecköffnung für das einzuführende bzw. anzuschließende Kabel aufweist. Jeder Steckklemme sind also paarweise zwei Durchbrechungen bzw. Öffnungen zugeordnet, die derart dimensioniert sind, dass sie einerseits eine einwandfreie Betätigung bzw. ein einwandfreies Einführen der Kabel ermöglichen, andererseits aber einen ausreichenden Berührungsschutz bieten. Gehäuseoberteil und Gehäuseunterteil können dabei separat gefertigt und im Zuge der Montage miteinander verbunden, beispielsweise verrastet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Gehäuseoberteil und -unterteil einstückig zu fertigen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Einbaublock für einen Kabelanschlusskasten in der Draufsicht,
Fig. 2 einen Schnitt in Richtung A-A durch den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt in Richtung B-B durch den Gegenstand nach Fig. 1,
Fig. 4
Eingangsklemmen, Leiterschienen und Abgangsklemmen des Gegenstandes nach Fig. 1, ohne Gehäuse,
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Fig. 5 den Gegenstand nach Fig. Zustand,
in unmontiertem
Fig. 6a, 6b, 6c Halteschienen in verschiedenen Ausführungsformen,
Fig. 7a, 7b ausschnittsweise den Gegenstand nach Fig. 2 in verschiedenen Funktionsstellungen, und
Fig. 8 eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung.
In den Figuren ist ein Einbaublock für einen Kabelanschlusskasten mit Eingangsklemmen 1 zum Anschluss von Eingangskabeln und Abgangs klemmen 2 zum Anschluss von Abgangskabeln dargestellt. Die Eingangsklemmen 1 sind mit den Abgangsklemmen 2 mittels Leiterschienen 3 verbunden. Dabei sind jeweils außenliegend ein Erdleiter PE und ein Nullleiter N vorgesehen, während innenliegend zwei Phasenleiter Pl, P2 angeordnet sind. Im Bereich der beiden Phasenleiter sind die Abgangsklemmen 2 mit den Eingangsklemmen 1 unter Zwischenschaltung von Sicherungen in Form von Fußkontaktsicherungen verbunden, welche in entsprechende Sicherungshalter 4 bzw. Sicherungssockel 4 einsetzbar sind. Die Sicherungen selbst sind nicht dargestellt.
Sowohl die Eingangsklemmen 1 als auch die Abgangsklemmen 2 sind als schraubenlose Steckklemmen ausgebildet. Dabei sind diese Steckklemmen 1, 2 als Federklemmen mit jeweils ein oder zwei Federhaltern 5 und jeweils einer an dem bzw. den
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Federhaltern 5 befestigten Klemmfeder 6 ausgebildet. Im Zuge der Montage des anzuschließenden Kabels bzw. Kabelendes 7 drückt bzw. zieht die Klemmfeder 6 das eingesteckte Kabelende 7 gegen den Federhalter 5. Dieses ist insbesondere aus einer vergleichenden Betrachtung der Fig. 7a und 7b erkennbar. Fig. 7a zeigt die Federklemme in ihrem Ausgangszustand. Der Federhalter 5 ragt im Wesentlichen senkrecht von der Leiterschiene 3 auf und ist an seinem oberen Ende abgekrümmt. An dem Federhalter 5 ist die Klemmfeder 6 befestigt, wobei die Klemmfeder 6 eine Durchbrechung 8 aufweist, welche von dem Federhalter 5 und auch einem Teil der Klemmfeder 6 selbst durchgriffen wird. Mit einem geeigneten Betätigungswerkzeug 9 lässt sich nun die Klemmfeder 6 aus der in Fig. 7a dargestellten Position in die in Fig. 7b dargestellte Position überführen, so dass die Durchbrechung 8 freigegeben wird, in welche dann das Kabelende 7 einsteckbar ist. Wird das Betätigungswerkzeug 9 anschließend wieder entfernt, so zieht die Klemmfeder 6 das Kabelende 7 gegen den Federhalter 5 und fixiert bzw. kontaktiert das anzuschließende Kabel. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die in den Fig. 2, 3 sowie 7a und 7b dargestellten Klemmfedern 6, welche an den Federhaltern 5 befestigt sind, in den Fig. 1, 4, 5 und 6a, 6b nicht dargestellt.
Ferner ist in den Figuren erkennbar, dass im Bereich der Eingangsklemmen 1 an jeder Leiterschiene 3 drei Steckklemmen 1 als Eingangsklemmen angeschlossen sind, welche in Schienenlängsrichtung mit vorgegebenem Abstand versetzt zueinander angeordnet sind. Insofern lassen sich an die Leiterschienen 3 im Eingangsbereich jeweils drei Adern bzw.
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drei Kabel anschließen. Die Abgangsklemmen 2 sind jeweils als Doppelklemmen mit zwei nebeneinander angeordneten Steckklemmen ausgebildet, so dass sich an jede Abgangsklemme zwei Abgangskabel bzw. zwei Abgangskabelenden anschließen lassen. Die Abgangsklemmen 2 können auch als Dreifach- oder Vierfachklemmen ausgebildet sein. Entsprechende Abwandlungen sind in den Fig. 6b und c angedeutet.
Eine vergleichende Betrachtung der Fig. 4 und 5 zeigt, dass die Leiterschienen 3 jeweils als geteilte bzw. mehrteilige Leiterschienen 3 ausgebildet sind. Dabei sind zunächst Eingangsschienen 10 und Abgangsschienen 11 vorgesehen. Gemäß Fig. 5 sind sämtliche Eingangsschienen 10 identisch ausgebildet, wobei die Federhalter 5 der Eingangsklemmen 1 einstückig an die Eingangsschienen 10 angeformt sind. An die Abgangsschienen 11 sind abgangsseitig jeweils Halteschienen 12 angeschlossen. An diese Halteschienen 12 sind die Federhalter 5 der Abgangsklemmen 2 einstückig angeformt. Die bei dem in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiel verwendete Abgangsklemme 2 bzw. Halteschiene 12 mit Federhaltern 5 ist in Fig. 6a noch einmal detailliert aus drei verschiedenen Ansichten dargestellt. Die Fig. 6b und 6c zeigen abgewandelte Ausführungsformen mit drei bzw. vier Federhaltern 5.
Gemäß Fig. 5 sind auch die vier Halteschienen 12 identisch ausgebildet. Demgegenüber werden verschiedene Abgangsschienen 11 verwendet, so dass eine Anpassung an die Geometrie des Einbaublocks, insbesondere im Bereich der Sicherungssockel 4 erfolgen kann. Dabei fällt in Fig. 5
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auf, dass die beiden äußeren und die beiden inneren Abgangsschienen 11 jeweils paarweise identisch gefertigt und lediglich seitenverkehrt bzw. spiegelverkehrt montiert sind. Dieses vereinfacht die Herstellung, da für die vier Abgangsschienen 11 nur zwei verschiedene Werkzeuge erforderlich sind. Insgesamt ist also ein in Fig. 5 dargestelltes modulares System verwirklicht, welches sich im Zuge der Montage zu dem in Fig. 4 dargestellten System zusammensetzen lässt. Dabei sind die beiden zentralen Abgangsschienen 11 der Phasenleiter Pl, P2 unter Zwischenschaltung jeweils einer Sicherung bzw. eines Sicherungssockels 4 zweiteilig aus zwei Schienenabschnitten 11a, 11b ausgebildet. Im Zuge der Montage werden die Eingangsschienen 10 und die Abgangsschienen 11 sowie die Abgangsschienen 11 und die Halteschienen 12 miteinander mittels Nietverbindungen 13 verbunden.
Im Übrigen ist in den Figuren angedeutet, dass die Eingangsschienen 10 und die Abgangsschienen 11 von Erdleiter PE und Nullleiter N jeweils einen identischen Querschnitt, d.h. identische Breite und Dicke aufweisen. Demgegenüber sind die Abgangsschienen 11 im Bereich der Phasenleiter Pl, P2 zumindest teilweise mit einem geringeren Querschnitt versehen als die entsprechenden Eingangsschienen 10. Dieses gilt gemäß Fig. 5 für die den Eingangsschienen 10 zugewandten Schienenabschnitte 11a der Abgangsschienen 11. Die Halteschienen 12, an welche die Abgangsklemmen 2 angeformt sind, sind demgegenüber mit einem deutlich kleineren Querschnitt ausgestattet, als sowohl die Eingangsschienen 10 als auch die Abgangsschienen 11. Dieses ist beispielsweise den Fig. 2 und 3 zu entnehmen.
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Im Übrigen ist in Fig. 4 erkennbar, dass bei der dargestellten Ausführungsform lediglich zwei Phasenleiter Pl, P2 verwendet werden, deren Abgangsschienen 11 unter Zwischenschaltung der Sicherungssockel 4 mit den Eingangsschienen 10 verbunden sind. Die zentrale Eingangsschiene wird bei dieser Ausführungsform nicht verwendet. Es ist jedoch ohne weiteres ersichtlich, dass im Wesentlichen die gleichen elektrisch leitenden Bauteile auch bei einem Einbaublock mit drei Sicherungen und demnach drei Phasenleitern Verwendung finden können. Die Eingangsschienen sind in diesem Fall vollkommen identisch ausgebildet und angeordnet. Bei einer solchen, nicht dargestellten Ausführungsform sind dann entsprechend auch fünf Abgangsschienen und fünf Abgangsklemmen bzw. fünf Doppelklemmen verwirklicht.
Der Einbaublock besteht aus einem Gehäuseunterteil 14 und einem Gehäuseoberteil 15 bzw. einem Gehäusedeckel, wobei diese Teile einstückig miteinander verbunden sind. Die Leiterschienen sind zwischen Gehäuseoberteil 15 und Gehäuseunterteil 14 angeordnet. Eine vergleichende Betrachtung der Fig. 2 und 3 mit Fig. 1 zeigt, dass für jede Eingangsklemme 1 und für jede Abgangsklemme 2 jeweils eine Betätigungsdurchbrechung 16 zum Einführen eines Betätigungswerkzeuges und eine Kabeleinstecköffnung 17 für das anzuschließende Kabel vorgesehen ist. Insofern bildet sich insbesondere im Eingangsbereich gleichsam eine Kabelanschlussmatrix aus jeweils Betätigungsdurchbrechungen 16 und Kabeleinstecköffnungen 17. Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 8 ist eine Vierfach-Abgangs-
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klemme 2 über eine Halteschiene 12 unmittelbar mit einer Eingangsschiene bzw. einer einstückigen Leiterschiene verbunden, und zwar ohne Zwischenschaltung von Sicherungen. Insofern dient diese Form gleichsam als Verteilerklemme, bei welcher große Kabel- bzw. Leiterschienenquerschnitte auf mehrere separat klemmbare kleine Querschnitte verteilt werden. Dabei sind drei "große" Eingangs-Federhalter 5 vorgesehen. Wahlweise können jedoch auch nur ein oder zwei Eingangsklemmen 1 verwendet werden. Dann erfolgt eine Trennung an einer der angedeuteten Trennlinien 18.
Claims (16)
1. Einbaublock für einen Kabelanschlusskasten mit Eingangsklemmen (1) zum Anschluss von Eingangskabeln und Abgangsklemmen (2) zum Anschluss von Abgangskabeln, wobei die Eingangsklemmen (1) mit den Abgangsklemmen (2) mittels Leiterschienen (3), gegebenenfalls unter Zwischenschaltung von Sicherungen, verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Eingangsklemmen (1) und/oder die Abgangsklemmen (2) als schraubenlose Steckklemmen (1, 2) ausgebildet sind.
dass die Eingangsklemmen (1) und/oder die Abgangsklemmen (2) als schraubenlose Steckklemmen (1, 2) ausgebildet sind.
2. Einbaublock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckklemmen (1, 2) als Federklemmen (1, 2) mit zumindest jeweils einem Federhalter (5) und einer an dem Federhalter (5) befestigten Klemmfeder (6) ausgebildet sind, wobei die Klemmfeder (6) das eingesteckte Kabelende (7) gegen den Federhalter (5) drückt oder zieht.
3. Einbaublock nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federhalter (5) der Eingangsklemmen (1) und/oder die Federhalter (5) der Abgangsklemmen (2) einstückig an die Leiterschienen (3) angeformt sind.
4. Einbaublock nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federhalter (5) der Eingangsklemmen (1) und/oder die Federhalter (5) der Abgangsklemmen (2) als separate Bauteile gefertigt sind und an den Leiterschienen (3) befestigt, z. B. verschweißt oder vernietet sind.
5. Einbaublock nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im Bereich der Eingangsklemmen (1) an jede Leiterschiene (3) mehrere Steckklemmen (1), vorzugsweise drei Steckklemmen, als Eingangsklemmen angeschlossen sind, welche in Schienenlängsrichtung mit vorgegebenem Abstand versetzt zueinander angeordnet sind.
6. Einbaublock nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Abgangsklemmen (2) jeweils als zumindest Doppelklemmen (2) mit zwei oder mehreren nebeneinander angeordneten Steckklemmen ausgebildet sind.
7. Einbaublock nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterschienen (3) jeweils als geteilte Leiterschienen (3) ausgebildet sind, welche jeweils aus Eingangsschiene (10) und Abgangsschiene (11) bestehen.
8. Einbaublock nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Eingangsschienen (10), vorzugsweise sämtliche Eingangsschienen (10), identisch ausgebildet sind, wobei die Federhalter (5) der Eingangsklemmen (1) einstückig an die Eingangsschienen (10) angeformt sind.
9. Einbaublock nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass an die Abgangsschienen (11) abgangsseitig jeweils eine Halteschiene (12) angeschlossen ist, wobei die Federhalter (5) der Abgangsklemmen (2) einstückig an die Halteschienen (12) angeformt sind.
10. Einbaublock nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Halteschienen (12), vorzugsweise sämtliche Halteschienen (12) identisch ausgebildet sind.
11. Einbaublock nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Abgangsschienen (11) unter Zwischenschaltung jeweils zumindest einer Sicherung bzw. eines Sicherungssockels (4) zweiteilig ausgebildet sind.
12. Einbaublock nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsschienen (10) und die Abgangsschienen (11) bzw. die Abgangsschienen (11) und die Halteschienen (12) miteinander form- und/oder kraft- und/oder stoffschlüssig verbunden, z. B. vernietet sind.
13. Einbaublock nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsschienen (10) und die Abgangsschienen (11) und gegebenenfalls die Halteschienen (12) denselben Querschnitt aufweisen.
14. Einbaublock nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgangsschienen (11) und/oder die Halteschienen (12) einen geringeren Querschnitt aufweisen als die Eingangsschienen (10).
15. Einbaublock nach einem Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteschienen (12) einen geringeren Durchmesser aufweisen als die Abgangsschienen (11).
16. Einbaublock nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Einbaublock aus einem Gehäuseunterteil (14) und einem Gehäuseoberteil (15), vorzugsweise aus Kunststoff, besteht, wobei die Leiterschienen (3) zwischen Gehäuseoberteil (15) und Gehäuseunterteil (14) angeordnet sind und wobei das Oberteil (15) für jede Eingangsklemme (1) und/oder jede Abgangsklemme (2) zumindest jeweils eine Betätigungsdurchbrechung (16) zum Einführen eines Betätigungswerkzeuges (9) und eine Kabeleinstecköffnung (17) für das anzuschließende Kabel aufweist.
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