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DE20112329U1 - Gehäuse zur verschieblichen Befestigung eines Datenspeichermediums in einem Computergehäuse - Google Patents

Gehäuse zur verschieblichen Befestigung eines Datenspeichermediums in einem Computergehäuse

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DE20112329U1
DE20112329U1 DE20112329U DE20112329U DE20112329U1 DE 20112329 U1 DE20112329 U1 DE 20112329U1 DE 20112329 U DE20112329 U DE 20112329U DE 20112329 U DE20112329 U DE 20112329U DE 20112329 U1 DE20112329 U1 DE 20112329U1
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DE
Germany
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housing
edge
edges
wall
side walls
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DE20112329U
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English (en)
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Compucase Enterprise Co Ltd
Original Assignee
Compucase Enterprise Co Ltd
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Publication date
Application filed by Compucase Enterprise Co Ltd filed Critical Compucase Enterprise Co Ltd
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Description

Gehäuse zur verschieblichen Befestigung eines Datenspeichermediums in einem Computergehäuse
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Datenspeichermedium, insbesondere ein Gehäuse zur verschieblichen Befestigung eines Datenspeichermediums in einem Computergehäuse.
Ein Datenspeichermedium kann fest oder entfernbar in einem Computergehäuse befestigt werden. Um ein Datenspeichermedium, wie beispielsweise eine Festplatte, in einem Computergehäuse zu befestigen, muss zunächst ein Befestigungsrahmen an einer geeigneten Stelle im Computergehäuse angebracht werden. Ein herkömmliches Gehäuse hält das Datenspeichermedium verschieblich am Befestigungsrahmen und umfasst einen gegossenen oberen Gehäuseabschnitt aus Kunststoff, der einen Aufnahmeraum zur Aufnahme des Datenspeichermediums umgibt, sowie eine Deckplatte aus Metall, die entfernbar am oberen Gehäuseabschnitt befestigt ist, um eine obere Unterseite des letzteren zu verschließen. Wärme, die während des Betriebs des Datenspeichermediums erzeugt wird, wird über ein Metallgehäuse des Datenspeichermediums abgeleitet und nachfolgend durch Belüftungsöffnungen im oberen Gehäuseabschnitt ausgestoßen. Da das herkömmliche Gehäuse ausschließlich auf Luft als Wärmeleitungsmedium beruht, ist die Wärmeableitungsgeschwindigkeit relativ langsam. Das herkömmliche Gehäuse ist daher für die neue Generation von Datenspeichermedien ungeeignet, die bei höheren Geschwindigkeiten betrieben werden und größere Wärmemengen produzieren.
Die vorliegende Erfindung hat daher zum Ziel, ein Gehäuse zur verschieblichen Befestigung eines Datenspeichermediums in einem Computergehäuse bereitzustellen, bei dem die Wärme während des Betriebs schnell dissipiert werden kann.
Dem gemäß umfasst das erfindungsgemäße Gehäuse einen oberen Gehäuseabschnitt aus Metall und eine Deckplatte.
Der obere Gehäuseabschnitt weist eine obere Wand mit gegenüberliegenden vorderen und rückwärtigen Kanten und gegenüberliegenden Seitenkanten auf, die die vorderen und rückwärtigen Kanten verbinden. Die obere Wand weist gegenüberliegende obere und untere Flächen auf. Die obere Fläche der oberen Wand ist mit einer Vielzahl von Wärmeableitrippen ausgebildet. Des Weiteren weist der obere Gehäuseabschnitt ein Paar von Seitenwänden mit Oberkanten auf, die mit den Seitenkanten der oberen Wand verbunden sind. Die seitlichen Wände erstrecken sich nach unten und jeweils von den Seitenkanten der oberen Wand weg und weisen Unterkanten gegenüber den Oberkanten auf.
Die Deckplatte weist gegenüberliegende seitliche Abschnitte auf, die lösbar mit den Unterkanten der seitlichen Wände verbunden sind. Die Deckplatte wirkt mit dem oberen Gehäuseabschnitt zusammen, um einen Aufnahmeraum zu umgeben, der zur Aufnahme des Datenspeichermediums darin ausgebildet ist, so dass das Datenspeichermedium sich in Kontakt mit der unteren Fläche der oberen Wand befindet.
Die weiteren Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nun folgenden genauen Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen deutlich, von denen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht zeigt, in der das bevorzugte Ausführungsbeispiel eines Gehäuses zur verschiebeichen Befestigung eines Datenspeichermediums in einem Computergehäuse dargestellt ist;
Fig. 2 eine zusammengesetzte Schnittansicht des bevorzugten Ausführungsbeispiels mit dem darin aufgenommen Datenspeichermedium zeigt; und
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsansicht des bevorzugten Ausführungsbeispiels zeigt.
In den Fig. 1 und 2 ist das erfindungemäße, bevorzugte Ausführungsbeispiel eines Gehäuses 3 so dargestellt, dass es einen oberen Gehäuseabschnitt 4 aus Metall, eine vordere Abschlusskappe 5, einen rückwärtigen Endrahmen 6 und eine Deckplatte 7 umfasst.
Das Gehäuse 3 nimmt darin ein Datenspeichermedium 31 auf. Zur Sicherung des Datenspeichermediums 31 im Gehäuse 3 werden Befestigungsmittel 33 verwendet. Das Gehäuse 3 ist verschieblich an einem Befestigungsrahmen 32 des Computergehäuses befestigt. Das Datenspeichermedium 31 weist ein Metallgehäuse 311 auf. Der Befestigungsrahmen 32 umfasst ein paralleles Paar von Umgrenzungswänden 321 sowie eine rückwärtige Wand 322, welche die rückwärtigen Enden der Umgrenzungswände 321 verbindet. Ein Verbindungsstreifen 323 verbindet die Umgrenzungswände 321 angrenzend zu den vorderen Enden derselben. Eine jede Umgrenzungswand 321 weist eine Gleitschiene 324 auf, die sich in eine Richtung von ihrem vorderen Ende zu ihrem rückwärtigen Ende erstreckt.
Der obere Gehäuseabschnitt 4, der als eine einstückig gussgeformte Einheit aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gefertigt ist, weist eine horizontale obere Wand 41 sowie ein Paar von seitlichen Wänden 42 auf, die sich nach unten und jeweils von gegenüberliegenden Seitenkanten der oberen Wand 41 erstrecken. Der obere Gehäuseabschnitt 4 umgrenzt einen Aufnahmeraum 43. Die obere Wand 41 weist eine untere Fläche 411 und eine gegenüberliegende obere Fläche 412 auf. Die obere Fläche 412 der oberen Wand 41 ist mit einer Vielzahl von aufrechten Wärmeableitrippen 44 ausgeformt, die sich in eine Richtung von der Vorderkante der oberen Wand 41 in Richtung der rückwärtigen Kante derselben erstrecken. Zwischen benachbarten Rippen 44 ist eine dazwischenliegende Rille oder Nut 45 ausgebildet. Hierzu ist anzumerken, dass Form und Anordnung der Rippen 44 nicht auf die des vorliegenden Ausführungsbeispiels beschränkt sind, solange nur eine Wärmeableitung möglich ist.
Jede Seitenwand 42 weist einen senkrechten Rand 421 auf, der sich von einer der Seitenkanten der oberen Wand 41 nach oben erstreckt, einen horizontalen Rand 422, der sich vom senkrechten Rand 421 in Richtung weg von den anderen Seitenwänden
• ·
• ·
42 erstreckt, einen senkrechten Abschnitt 423, der sich vom horizontalen Rand 422 nach unten erstreckt, sowie einen seitlichen Rand 424, der sich in eine Richtung weg von den anderen Seitenwänden 42 an der Unterkante des senkrechten Abschnittes 423 erstreckt. Die äußere Fläche des senkrechten Abschnittes 423 einer jeden senkrechten Wand 42 ist mit zwei vorspringenden Abschnitten ausgebildet, um dieselbe mit einer oberen Aufnahmenut 425, einer mittleren Aufnahmenut 426 und einer unteren Aufnahmenut 427 auszubilden. Die untere Aufnahmenut 427 weist einen Nutgrund auf, der mit einer Vielzahl von ovalen Öffnungen 428 zum Durchlass der Befestigungsmittel 33 ausgebildet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel weisen die Rippen 44 obere Enden auf, die mit den horizontalen Rändern 422 fluchten.
Mit Bezug weiter auf die Fig. 3 ist die vordere Abschlusskappe 5 an einem vorderen Ende des oberen Gehäuseabschnittes 4 so angebracht, dass sie eine vordere Öffnung des Aufnahmeraums 43 abdeckt. Die vordere Abschlusskappe 5 umfasst einen gussgeformten Kappenkörper 51 aus Kunststoff, eine an einer Außenseite des Kappenkörpers 51 angebrachte Handhabe 52, einen Ventilator 53 und eine Vielzahl von Befestigungsmitteln 54. Der Kappenkörper 51 weist einen Stirnflächenabschnitt 511 auf, der mit einer Vielzahl von Lüftungsöffnungen 512 zur Fluidverbindung mit dem Aufnahmeraum 43 ausgebildet ist. Der Kappenkörper 51 weist eine Innenseite auf, die mit einem Hohlraum 513 zur Befestigung des Ventilators ausgebildet ist. Der Ventilator 53 ist im Hohlraum 513 angebracht. Eine jede der einander gegenüberliegenden lateralen Seiten des Kappenkörpers 51 ist mit einem Paar von nach hinten vorspringenden Nasen 514 ausgebildet, die sich in die vorderen Enden der oberen und mittleren Aufnahmenuten 425, 426 einer seitlichen Wand 42 erstrecken. Die Befestigungsmittel 54 erstrecken sich durch die Nasen 514 und greifen mit einem Gewinde jeweils in den Nutgrund der oberen und mittleren Aufnahmenuten 425, 426 der lateralen Wände 42 ein.
Der rückwärtige Endrahmen 6 ist am oberen Gehäuseabschnitt 4 benachbart zu einem rückwärtigen offenen Ende des Aufnahmerahmens 43 angebracht und umfasst einen horizontalen Streifen 61 sowie ein Paar von seitlichen Streifen 62, die sich von gegenüberliegenden lateralen Enden des horizontalen Streifens 61 nach unten erstrecken. Ein jeder Seitenstreifen 62 ist mit einer Aufnahmenut 621 ausgebildet, die
mit der mittleren Aufnahmenut 426 von einer der Seitenwände 42 verrastet ist, sowie mit einem seitlichen Rand 622, der mit dem seitlichen Rand 424 einer der seitlichen Wände 42 fluchtet, sowie mit einem Paar von nach vorne vorspringenden Nasen 632, die sich in die rückwärtigen Enden der oberen und unteren Aufnahmenuten 425, 427 einer der Seitenwände 42 erstrecken. Durch die Nasen 623 erstrecken sich Befestigungsmittel 60, die über ein Gewinde mit jeweils dem Nutgrund der oberen und unteren Aufnahmenuten 425, 427 der seitlichen Wände 42 in Eingriff gelangen.
Die Deckplatte 7, die am oberen Gehäuseabschnitt 4 und dem rückwärtigen Endrahmen 6 befestigt ist, umfasst einen Plattenkörper 71 und ein Paar von Haken 72, die sich nach oben und dann von den gegenüberliegenden lateralen Abschnitten des Plattenkörpers 71 nach innen erstrecken. Der Plattenkörper 71 ist mit einer Vielzahl von Belüftungsöffnungen 711 ausgebildet. Die Haken 72 greifen verschieblich und lösbar in die Ränder 424 der seitlichen Wände 42 und die Ränder 622 an den Seitenstreifen 62 ein.
Während des Zusammenbaus werden die Befestigungsmittel 54 und 60 dazu verwendet, die vordere Endkappe 5 und den rückwärtigen Endrahmen 6 mit dem oberen Gehäuseabschnitt 4 zu verbinden. Das Datenspeichermedium 31 wird dann in den Aufnahmeraum 43 platziert und das Gehäuse 311 des Datenspeichermediums 31 wird am oberen Gehäuseabschnitt 4 mittels der Befestigungsmittel 33 derart befestigt, dass das Gehäuse 311 die untere Fläche 411 der oberen Wand 41 des oberen Gehäuseabschnittes 4 berührt. Schließlich gelangt die Deckplatte 7 verschieblich mit dem rückwärtigen Endrahmen und dem oberen Gehäuseabschnitt 4 in Eingriff. Zu diesem Zeitpunkt können das zusammengebaute Gehäuse 3 und das Datenspeichermedium 31 verschieblich an den Umgrenzungswänden 321 des Befestigungsrahmens 32 mittels des verschieblichen Eingriffs zwischen den Gleitschienen 324 und den mittleren Aufnahmenuten 426 in den Seitenwänden 42 des oberen Gehäuseabschnittes 4 befestigt werden.
Da die untere Fläche 411 der oberen Wand 41 sich im engen Kontakt mit dem Gehäuse 311 des Datenspeichermediums 31 befindet, kann die während des Betriebs des
Datenspeichermediums 31 erzeugte Wärme direkt und schnell an die obere Wand 41 geleitet werden, um durch die Rippen 44 dissipiert zu werden.

Claims (15)

1. Gehäuse (3), ausgebildet zur verschieblichen Befestigung eines Datenspeichermediums (31) in einem Computergehäuse (32), wobei das Gehäuse einen oberen Gehäuseabschnitt (4) und eine Deckplatte (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass:
der obere Gehäuseabschnitt (4) aus einem Metall gefertigt ist und eine obere Wand (41) mit gegenüberliegenden vorderen und rückwärtigen Kanten und gegenüberliegenden Seitenkanten, welche die vorderen und rückwärtigen Kanten verbinden, aufweist, wobei die obere Wand (41) gegenüberliegende obere und untere Flächen (412, 411) aufweist, wobei die obere Fläche (412) mit einer Vielzahl von Wärmeableitrippen (44) ausgebildet ist, der obere Gehäuseabschnitt (4) des Weiteren ein Paar von seitlichen Wänden (42) mit Oberkanten aufweist, die mit den Seitenkanten der oberen Wand (41) verbunden sind, und wobei die seitlichen Wände (42) des Weiteren Unterkanten gegenüber den Oberkanten aufweisen;
die Deckplatte (7) gegenüberliegende Seitenabschnitte aufweist, die lösbar mit den Unterkanten der seitlichen Wände (42) verbunden sind, die Deckplatte (7) mit den oberen Gehäuseabschnitt (4) zusammenwirkt, um einen Aufnahmeraum (43) zu umgeben, der zur Aufnahme des Datenspeichermediums (31) darin derart ausgebildet ist, dass das Datenspeichermedium (31) sich in Kontakt mit der unteren Fläche (411) der oberen Wand (41) befindet.
2. Gehäuse (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Gehäuseabschnitt (4) als eine einstückig ausgebildete Einheit ausgebildet ist.
3. Gehäuse (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Wände (42) ausgebildet sind, verschieblich mit dem Computergehäuse (32) in Eingriff zu gelangen.
4. Gehäuse (3) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jede der seitlichen Wände (42) eine äußere Fläche aufweist, die mit einer Nut (426) ausgebildet ist, die sich in einer Richtung von der Vorderkante zur rückwärtigen Kante der oberen Wand (41) derart erstreckt, dass sie zum verschieblichen Eingriff mit dem Computergehäuse (32) ausgebildet ist.
5. Gehäuse (3) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine vordere Endkappe (5) am oberen Gehäuseabschnitt (4) befestigt ist, um ein vorderes offenes Ende des Aufnahmeraumes (43) abzudecken.
6. Gehäuse (3) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Endkappe (5) mit einer Vielzahl von Lüftungsöffnungen (512) ausgebildet ist, die in Fluidverbindung mit dem Aufnahmeraum (43) stehen.
7. Gehäuse (3) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Endkappe (5) eine Innenseite, die mit einem Hohlraum (513) zur Befestigung eines Ventilators ausgebildet ist, sowie einen Ventilator (53) aufweist, der im Hohlraum (513) angebracht ist.
8. Gehäuse (3) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Endkappe (5) eine mit einem Griff (52) ausgebildete äußere Seite aufweist.
9. Gehäuse (3) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass:
die vordere Endkappe (5) einander gegenüberliegende laterale Seiten aufweist, von denen eine jede mit einer nach hinten vorstehenden Nase (514) ausgebildet ist;
eine jede Seitenwand (42) eine äußere Fläche aufweist, die mit einer Aufnahmenut (425, 426) zur Aufnahme der Nase (514) an einer der lateralen Seiten der vorderen Endkappe (5) ausgebildet ist, wobei die Aufnahmenut (425, 426) einen Nutgrund aufweist;
ein jedes Befestigungsmittel eines Paars von Befestigungsmitteln (54) sich durch eine der Nasen (514) erstreckt und über ein Gewinde in Eingriff mit dem Nutgrund der Aufnahmenut (425, 426) in einer der seitlichen Wände (42) gelangt.
10. Gehäuse (3) nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch einen rückwärtigen Endrahmen (6), der am oberen Gehäuseabschnitt (4) angrenzend zu einem rückwärtigen offenen Ende des Aufnahmeraums (43) angebracht ist.
11. Gehäuse (3) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass: der rückwärtige Endrahmen (6) einander gegenüberliegende laterale Seiten aufweist, von denen eine jede mit einer nach vorne vorspringenden Nase (623) ausgebildet ist;
eine jede der lateralen Wände (42) eine äußere Fläche aufweist, die mit einer Aufnahmenut (425, 427) zur Aufnahme der Nase (623) an eine der lateralen Seiten des rückwärtigen Endrahmens (6) ausgebildet ist, wobei die Aufnahmenut (425, 427) einen Nutgrund aufweist;
ein jedes Befestigungsmittel eines Paars von Befestigungsmitteln (60) sich durch eine der Nasen (623) erstreckt und über ein Gewinde in Eingriff mit dem Nutgrund der Aufnahmenut (425, 427) in einer der Seitenwände (42) gelangt.
12. Gehäuse (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass:
die untere Kante einer jeden Seitenwand (42) mit einem seitlichen Rand (424) ausgebildet ist, der sich in eine Richtung weg von der anderen der Seitenwände (42) und weiter in eine Richtung von der Vorderkante zur rückwärtigen Kante der oberen Wand (41) erstreckt;
ein jeder der seitlichen Abschnitte der Deckplatte (7) mit einem Haken (72) zum verschieblichen Eingriff in den seitlichen Rand (424) an der Unterkante der jeweiligen seitlichen Wand (42) ausgebildet ist.
13. Gehäuse (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Rippen (44) in eine Richtung von der Vorderkante zur rückwärtigen Kante der oberen Wand (41) erstrecken und parallel zueinander verlaufen.
14. Gehäuse (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkante einer jeden seitlichen Wand (42) mit einem horizontalen Rand (422), der sich in Richtung der anderen seitlichen Wand (42) erstreckt, sowie mit einem senkrechten Rand (421) ausgebildet ist, der den horizontalen Rand (422) und eine der Seitenkante der oberen Wand (41) verbindet.
15. Gehäuse (3) nach Anspruch 14 dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (44) obere Enden aufweisen, die mit den horizontalen Rändern (422) an den seitlichen Wänden (42) fluchten.
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