DE20112840U1 - Vorrichtung zur Verarbeitung von Holzstammabschnitten - Google Patents
Vorrichtung zur Verarbeitung von HolzstammabschnittenInfo
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Description
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Beschreibung
Vorrichtung zur Verarbeitung von Holzstammabschnitten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verarbeitung von Holzstammabschnitten zu gestapelten und/oder verpackten Brennholzstücken gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche .
Stand der Technik
Vorrichtungen und Geräte zum Spalten von abgelängten HoIzblöcken sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt, beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldung DE 42 01 751 Al oder den deutschen Gebrauchsmusterschriften DE 299 01 880 Ul, G 93 11 955, G 92 16 169 sowie G 91 15 379. Bei diesen bekannten Vorrichtungen wird ein Holzblock je nach Ausführungsform der Spaltvorrichtung entweder von einer den Holzblock 0 durchfahrenden Spaltklinge oder durch das Drücken des HoIzblockes durch eine feststehende Spaltklinge gespalten. Diese Spaltklinge kann als einfache Klinge ausgeführt sein, mit der der Holzblock in zwei Hälften gespalten wird. Ebenso sind Kreuzklingen bekannt, die den Holzblock in vier oder sechs jeweils annähernd gleich große Teile spalten.
Weiterhin sind sogenannte Schneidspaltvorrichtungen bekannt, mit deren Hilfe ganze Baumstämme durch eine Kombination von Säge und Spalter in einem Arbeitsgang zu ofenfertigem Brenn-0 holz verarbeitet werden können. Bei diesen Vorrichtungen wird ein zu verarbeitender Baumstamm mittels eines Transportbandes in das Gerät gefördert, wo eine Sägevorrichtung vom Baumstamm jeweils einen Block gewünschter Länge abtrennt. Danach wird der abgetrennte Block mit einer Spaltklinge so gespalten, dass daraus Brennholzscheite entstehen. Dieser Vorgang wiederholt sich so oft, bis der Baumstamm vollständig verarbeitet ist. Das ofenfertige Brennholz muss zum Trocknen gesta-
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pelt oder anderweitig gelagert werden, so dass es ausreichend trocknen kann. Eine Möglichkeit zur Lagerung besteht darin, das gespaltene Brennholz in grobmaschigen Netzsäcken - beispielsweise aus Nylonmaterial oder dergl. - zu verpacken, in denen der Trocknungsvorgang aufgrund der ausreichenden Belüftung nicht behindert ist.
Das Stapeln von derartig gespaltenem Brennholz ist mangels verfügbarer geeigneter Technik bisher nur manuell möglich.
Das Verpacken von Brennholzscheiten in Netzsäcken ist gleichermaßen arbeitsintensiv und zeitaufwendig, da Brennholzscheite aus gespaltenem Rundholz kantig sind und keine glatten Oberflächen haben, so dass sie beim Einfüllen in Netzsäkke leicht an den Netzmaschen hängen bleiben.
Aus der Gebrauchsmusterschrift DE 93 07 426 Ul ist eine Vorrichtung zum Verpacken von zerkleinertem Brennholz bekannt, die einen endlosen Transporteur mit zwei oder drei Gestellen zur Aufnahme von je einem Brennholzbündel aufweist. Diese Gestelle werden manuell mit Brennholzscheiten befüllt, welche anschließend mittels Hydraulikstempel durch ein Rohr verschoben werden, das von einem schlauchförmigen Netzvorrat umgeben ist, welcher um das Holzbündel bei Verlassen des Rohres einen Netzsack bildet. Nachteilig an dieser bekannten Vorrichtung ist insbesondere, dass die zum Befüllen der Gestelle erforderliche Handarbeit zeitaufwendig und kostenintensiv ist.
Ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der auf einfache Weise eine Verar-0 beitung von Rundholz zu Brennholzabschnitten sowie eine anschließende Verpackung zu Gebinden ermöglicht ist.
Dieses Ziel der Erfindung wird mit einer Vorrichtung zur Verarbeitung von Holzstammabschnitten zu gestapelten und/oder 5 verpackten Brennholzstücken gemäß dem unabhängigen Schutzanspruch erreicht.
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Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Stapeln und Verpacken von Brennholzscheiten ist gekennzeichnet durch einen Durchlassrahmen mit gefederten Rückhalteelementen, welche beim Passieren von zuvor gespaltenen Stammabschnitten bzw. Holzblöcken diese in der Weise zusammen halten, dass die Scheite auch nach dem Passieren des Spaltwerkzeuges in ihrer ursprünglichen Stammform aneinander liegen und so von einer Fördereinrichtung - bspw. einem Greifer - erfasst werden können, die den gespaltenen Holzblock zu einer Ablagestelle transportiert, wo dieser mit minimalem Höhenabstand in einen Einfüllrahmen abgelegt wird. An dessen Außenseite ist vorzugsweise ein Netzsack gerafft, mit welchem die in den Einfüllrahmen abgelegten Holzscheite bei Verlassen desselben an der Unterseite seitlich umhüllt werden.
Bevorzugt ist ein vertikal das Spaltwerkzeug umfassender, quer zur Spaltrichtung angebrachter Rahmen mit einem Durchlassmaß von mindestens der Stärke eines zu spaltenden HoIzblockes mit gefederten Rückhalteelementen so ausgestattet, dass ein von der Druckplatte einer mechanisch oder hydraulisch betätigten Spaltvorrichtung horizontal durch das Spaltwerkzeug verschobener Holzblock beim Passieren des Spaltwerkzeuges von den gefederten Rückhalteelementen in der Weise erfasst wird, dass alle durch das Passieren des Spaltwerkzeuges entstandenen Holzscheite in Richtung des Mittelpunktes des gespaltenen Holzblockes gedrückt werden. Auf diese Weise behält der gespaltene Holzblock seine ursprüngliche Form bei 0 und zerfällt nicht in einzelne Scheite. Am Ende dieses Vorganges befindet sich die Druckplatte in minimalem Abstand zum Spaltwerkzeug,· das Ende des gespaltenen Holzblockes befindet sich noch im Spaltwerkzeug. Das Spaltwerkzeug ermöglicht eine Spaltung eines Holzblockes in wenigstens zwei annähernd gleich große Teile entlang der Faserrichtung des Holzes.
Ebenso möglich ist jedoch eine Zerteilung in vier, fünf oder mehr jeweils gleich große Brennholzstücke. Zu diesem Zweck
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ist das Spaltwerkzeug als fest stehende Mehrfachklinge ausgebildet, die von den Holzblöcken passiert wird, und deren wenigstens drei oder mehr Klingenabschnitte mittig aneinander befestigt und sternförmig mit jeweils gleichen Zwischenwinkein zueinander angeordnet sind.
Danach wird die Druckplatte in ihre Ausgangsposition zurück bewegt, so dass der nächste zu spaltende Holzblock eingelegt werden kann. Durch die Druckplatte wird nun der zweite HoIzblock durch das Spaltwerkzeug gedrückt, wobei der bereits gespaltene Holzblock vom zweiten Holzblock horizontal so weit verschoben wird, dass der erste Holzblock das Spaltwerkzeug vollständig passiert und mit seinem überwiegenden Teil aus den Rückhalteelementen heraus ragt. Die Beaufschlagung der Druckplatte mit einer Druckkraft kann mechanisch, hydraulisch oder elektromotorisch erfolgen, wobei insbesondere eine hydraulische Kraftbeaufschlagung aufgrund der leichten Verfügbarkeit von hydraulischem Druck sowie der großen Leistungsdichte einer hydraulischen Verstellung von Vorteil ist. Ebenso möglich ist ein mechanischer Antrieb der Druckplatte, bspw. über ein Schubstangengetriebe oder über einen Kettenantrieb.
Die Rückhalteelemente zur Gewährleistung der ursprünglichen Rundkontur eines bereits gespaltenen Holzblockes können als federnde Plattenführungselemente, die am Durchlassrahmen verankert sind, ausgeführt sein. Ebenso möglich und vorteilhaft sind federkraftbeaufschlagte Rollen rings um die Förderrichtung des Holzblockes, die auch Blöcke unterschiedlichen 0 Durchmessers zuverlässig zusammen halten können. Bei einem
rund oder oval ausgeführten Durchlassrahmen eignen sich auch federnde Stäbe als Rückhalteelemente, die mit ihren freien Enden nach schräg zur Mittelachse der Förderrichtung der Holzblöcke weisen.
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In einer ersten Ausführungsform erfasst ein lotrecht über dem Vorschubweg der Holzblöcke angeordneter Greifer den vollstän-
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dig gespaltenen ersten Holzblock am Ende der Rückhalteelemente in der Weise, dass durch bspw. hydraulisch schwenkbare Greiferarme eines entlang einer Traverse horizontal (in Längs- und/oder Querrichtung zur Vorschubrichtung der HoIzblocke) verschieblichen Schlittens die Scheite des gespaltenen Holzblockes zentripetal im Mittelpunkt des Holzquerschnittes zusammen gedrückt werden, wobei die Greifkraft der Greiferarme die Federkraft der Rückhalteelemente insoweit übersteigen muss, dass der Holzblock von dem in horizontaler Richtung, bspw. entlang einer Traverse, bewegten Greifer vollständig aus den Rückhalteelementen heraus gezogen werden kann. Danach wird der Greifer weiter in horizontaler Richtung über eine Ablagestelle bewegt.
In einer alternativen Ausführungsform ist anstatt eines Greifers ein röhrenartiges Förderelement vorgesehen, das aus zwei schwenkbaren Halbschalen besteht, die über der Ablagestelle seitlich nach oben geschwenkt werden können und dadurch den gespaltenen Holzblock freigeben. Auch dieses Förderelement gleitet entlang einer Traverse von der Auflage für die Holzblöcke bis zur Ablagestelle.
An der Ablagestelle befindet sich in minimalem vertikalen Abstand zur Unterkante der Greiferarme bzw. des röhrenartigen Förderelements eine Ablagevorrichtung, bei der an der Außenfläche eines viereckigen, nach oben und unten offenen Einfüllrahmens mit einer Kantenhöhe von vorzugsweise ca. 10 cm ein sackförmiges Netz befestigt ist und soweit gerafft wird, dass der überwiegende Teil des Netzsackes den Einfüllrahmen 0 umgibt und lediglich der Netz- bzw. Sackboden den Einfüllrahmen an dessen Unterkante umspannt. Unter dem Einfüllrahmen wird ein vorzugsweise hydraulisch in der Länge des zu befüllenden Netzsackes höhenverstellbarer Tisch so in Stellung gebracht, dass vor Beginn des Einfüllvorganges der Tisch einen Höhenabstand von ca. 2 cm zur Unterkante des Einfüllrahmens hat. Dabei berührt die Tischfläche den leicht nach unten durchhängenden Teil des Sackbodens und stützt diesen.
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In der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung legt der zuvor beschriebene Greifer durch Öffnen der Greiferarme den gespaltenen Holzblock in den Einfüllrahmen ab, wobei der Holzblock nun in Scheite zerfällt und die Scheite oder Holzstücke durch die geringe Fallhöhe so sanft auf den durch die Tischfläche abgestützten Sackboden fallen, dass sie in geordneter Weise nebeneinander liegen bleiben. Der Greifer wird nun mit geöffneten Greiferarmen horizontal in seine Ausgangsstellung bewegt, um dort den nächsten gespaltenen Holzblock zu übernehmen.
In der alternativen zweiten Ausführungsform legt das röhrenartige Förderelement durch Öffnen seiner beiden Halbschalen den gespaltenen Holzblock auf gleiche Weise wie der Greifer in den Einfüllrahmen ab, wobei der Holzblock ebenfalls in seine Scheite zerfällt. Das Förderelement kann anschließend bereits wieder geschlossen werden und horizontal in seine Ausgangsstellung unmittelbar hinter den Rückhalteelementen des Durchlassrahmens zurück bewegt werden, um dort den näch-0 sten gespaltenen Holzblock aufzunehmen. Das Förderelement kann wahlweise jedoch auch erst in dieser Position durch zurückschwenken seiner beiden Halbschalen geschlossen werden.
Die Tischfläche wird bevorzugt gerade um die Höhe abgesenkt, welche die Holzscheite im Netzsack eingenommen haben, wobei so viel Netzvorrat von der Außenfläche des Einfüllrahmens abgezogen wird, dass die mit dem Tisch abgesenkten Holzscheite seitlich vollständig von dem für die seitliche Umhüllung erforderlichen Anteil des Netzvorrates umhüllt werden. Gleichzeitig wird durch den Absenkvorgang der Einfüllrahmen nach unten entleert und bietet so Platz für den nachfolgenden vom Greifer in gleicher Weise abzulegenden Holzblock.
Die für die Bewegung der Greiferarme des Greifers bzw. der 5 Halbschalen des Förderelements erforderlichen Hydraulikzylinder können von einem bereits vorhandenen Hydrauliksystem des Spaltgerätes gespeist und von einer Steuereinheit desselben
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gleichzeitig mit dem Spaltzylinder in der Weise gesteuert werden, dass gleichzeitig mit dem Vorlauf des Spaltzylinders die Greiferarme bzw. die Halbschalen geöffnet werden und der Greifer bzw. das Förderelement in die erste Position über dem vollständig gespaltenen Holzblock bewegt wird. Dort werden die Greiferarme bzw. die Halbschalten mit Beginn des Rücklaufes des Spaltzylinders ebenso gleichzeitig geschlossen und der Greifer bzw. das Förderelement in die zweite Position über den Einfüllrahmen bewegt, wo dann die Greiferarme bzw. die Halblschalen wieder geöffnet werden.
In gleicher Weise wie ein Netzsack von ca. 6 0 Litern Inhalt mit Hilfe der beschriebenen Vorrichtung befüllt werden kann, ist es sowohl möglich, eine Palette unter Verwendung einer Befülleinrichtung entsprechender Größe mit der beschriebenen Einrichtung zu befüllen. Hierzu ist es vorteilhaft, wenn der Einfüllrahmen durch ein eingefügtes Gitterwerk in mehrere Abschnitte aufgeteilt ist, die zusammen mit der Ablagefläche horizontal in eine oder zwei Richtung verschiebbar sind. Dadurch ist es möglich, bspw. vier, sechs oder neun oder eine andere Anzahl von Abschnitten im Einfüllrahmen vorzusehen, die jeweils nacheinander mittels des Greifers bzw. des Förderelements befüllt werden, bevor der Hubtisch nach unten gefahren wird zur Befüllung der folgenden Lage.
Ebenso möglich ist es, ohne Nutzung der Befülleinrichtung gespaltenes Holz mit Hilfe eines in der Höhe verstellbaren und trotzdem lotrecht arbeitenden Greifers auf dem Boden abzulegen und zu stapeln. Auch kann das Förderelement mit seinen beiden zu öffnenden Halbschalen dazu genutzt werden, die gespaltenen Holzscheite an beliebigem gewünschten Ort abzulegen.
Der besondere Vorteil der beschriebenen Einrichtung liegt in erster Linie in der mühelosen und kostengünstigen Verpakkungsmöglichkeit von gespaltenem Brennholz zum Zwecke der trocknenden Lagerung und der portionierten Verpackung.
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Zeichnungen
Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: 5
Figur 1 einen Spalttisch mit Druckplatte und Spaltwerkzeug, Figur 2 einen Querschnitt durch einen das Spaltwerkzeug
passierenden Holzblock,
Figur 3 eine Seitenansicht einer Führung für die Holzblökke,
Figur 4 eine schematische Seitenansicht einer ersten erfindungsgemäßen Variante der Vorrichtung zur Verarbeitung von Holzstammabschnitten,
Figur 5 eine schematische Seitenansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Variante der Vorrichtung und
Figur 6 ein Querschnitt des Förderelements entsprechend Figur 5.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
In den Figuren 1 bis 6 ist in schematischen Darstellungen die erfindungsgemäße Vorrichtung in ihren wichtigsten Einzelheiten auf beispielhafte Weise gezeigt. Grundsätzlich sind hierbei gleiche Teile in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen; diese werden daher teilweise nicht mehrfach erläutert.
In der Figur 1 ist in schematischer Seitenansicht ein Spalttisch mit Druckplatte und Spaltwerkzeug dargestellt. Der Spalttisch dient als Auflage zur horizontalen Ablage, Spaltung und Förderung eines abgelängten Stammabschnittes bzw. Holzblockes H. Der Holzblock H liegt dabei mit seiner im wesentlichen zylindrischen Mantelfläche MH auf der horizontalen Auflage 2, die beispielsweise die Form einer ebenen Fläche haben kann. Ebenso vorteilhaft kann jedoch auch eine leichte Wölbung der Auflage 2 mit nach oben gezogenen Außenkanten
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vorzusehen sein, so dass ein darauf aufliegender Holzblock H an der tiefsten Stelle dieser gewölbten Auflage 2 zum Liegen kommt und gegen seitliches Herausrollen zuverlässig gesichert ist.
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An der Auflage 2 ist ein senkrecht zu dieser stehendes Spaltwerkzeug 8 befestigt, das im dargestellten Ausführungsbeispiel die Form einer kreuzförmigen Doppelklinge aufweist, mit der ein gegen sie verschobener Holzblock H parallel zu seiner Faserrichtung in vier annähernd gleich große Teile, sog.
Holzscheite, zerspalten werden kann. Typischerweise besitzen derartige, für die Verbrennung vorgesehene Holzstücke eine Länge zwischen 25 und 50 cm, so dass beim Zersägen eines Baumstammabschnittes von z.B. einem Meter Länge in drei gleich lange Stücke Holzblöcke einer ungefähren Länge von 3 0 bis 35 cm entstehen. Ein typischer Durchmesser von Baumstämmen für derartiges Brennholz liegt bei ungefähr 20 bis 40 cm. Daher kann eine Höhe des senkrechten Klingenabschnittes des Spaltwerkzeuges 8 von ca. 4 0 cm sowie eine entsprechende Höhe des waagrechten Klingenabschnittes von ca. 10 bis 20 cm über der Auflage für eine weitgehend gleichmäßige Teilung eines die Klinge waagrecht durchlaufenden Holzblockes sorgen. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, den waagrecht angeordneten Klingenabschnitt des Spaltwerkzeuges 8 höhenverstellbar anzuordnen, um auf diese Weise eine größere Variabilität des Spaltwerkzeuges hinsichtlich unterschiedlicher Stammdurchmesser zu schaffen.
Erkennbar ist weiterhin eine Druckplatte 4, die in horizonta-0 ler Richtung verschiebbar ist und sich in der dargestellten Figur 1 in ihrer Ausgangsposition A befindet, so dass ein Holzblock H zwischen der Druckplatte 4 und dem Spaltwerkzeug 8 eingelegt werden kann. In ihrer Endposition E berührt die Druckplatte 4 fast das Spaltwerkzeug 8, so dass ein durch die Druckplatte 4 gegen das Spaltwerkzeug horizontal gedrückter Holzblock H nahezu vollständig gespalten werden kann. Wie in Figur 4 erkennbar ist, wird die Druckplatte 4 vorzugsweise
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von einer mit ihr fest verbundenen Schubstange 6 horizontal zwischen den beiden Positionen A (Ausgangsposition) und E (Endposition) verschoben. Diese Schubstange 6 kann beispielsweise die Verlängerung eines hier nicht näher dargestellten Hydraulikkolbens sein, der mittels hydraulischer Druckkraft in einem Zylinder hin- und her bewegt werden kann. Ebenso kann die Schubstange 6 mechanisch bewegt werden, bspw. mittels eines Zugmittelantriebes oder eines Schubstangengetriebes.
Angedeutet ist weiterhin ein Durchlassrahmen 10, der beispielsweise in Form eines gekanteten Flachstahlbandes oder aus Vierkantprofilen geschweißten Rahmens das Spaltwerkzeug in geringem Abstand umfasst und zusammen mit weiter unten beschriebenen Rückhalteelementen 12, 14 dafür sorgt, dass ein gespaltener Holzblock H nicht in seine nunmehr vier Einzelteile zerfällt, sondern seine ursprüngliche Kontur weiter beibehält. Wie bereits in der Figur 1 erkennbar, erstreckt sich die Auflage 2 in Förderrichtung hinter das Spaltwerkzeug
8. Sie bildet auf diese Weise eine Verlängerung, auf der ein gespaltener Holzblock H widerstandslos entlang gleiten kann, bis er von einem noch zu beschreibenden Greifer aufgenommen oder in eine ebenso noch zu beschreibende Röhre eingeschoben wird. Auflage 2, Druckplatte 4, Spaltwerkzeug 8, Durchlassrahmen 10 sowie weitere Elemente der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestehen vorzugsweise aus Stahl, der auch bei länger anhaltender Benutzung eine hohe Widerstandskraft gegen schleifende Abnutzung oder Witterungseinflüsse aufweist. Ebenso kann jedoch auch jedes andere geeignete Material zur Anwendung kommen.
Figur 2 zeigt eine Draufsicht auf einen das Spaltwerkzeug 8 bereits passierten Holzblock H. Der vertikal das Spaltwerkzeug 8 umfassende, quer zur Spalt- und Förderrichtung der Holzblöcke H angebrachte Durchlassrahmen 10 mit einem Durchlassmaß von mindestens der Stärke eines zu spaltenden Holzblockes H ist (vgl. die Seitenansicht der Figur 3) mit gefe-
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derten Rückhalteeleraenten 12, 14 so ausgestattet, dass ein von der Druckplatte 4 einer hydraulischen Spaltvorrichtung horizontal durch das Spaltwerkzeug 8 verschobener Holzblock H beim Passieren des Spaltwerkzeuges 8 von den gefederten Rückhalteelementen 12, 14 in der Weise erfasst wird, dass alle durch das Passieren des Spaltwerkzeuges 8 entstandenen Holzscheite in Richtung des Mittelpunktes des gespaltenen Holzblockes H gedrückt werden. Auf diese Weise behält der gespaltene Holzblock H seine ursprüngliche Form bei und zerfällt nicht in einzelne Scheite. Am Ende dieses Vorganges befindet sich (vgl. Figur 4) die Druckplatte 4 in minimalem Abstand zum Spaltwerkzeug 8; das Ende des gespaltenen Holzblockes H befindet sich noch im Spaltwerkzeug 8.
Der Durchlassrahmen 10 weist in der in Figur 2 dargestellten Ausführungsform die Kontur eines Quadrates auf, was den Vorteil hat, dass die jeweils von den vier geraden Abschnitten des Rahmens ausgehenden Rückhalteelemente 12, 14, welche hier als Flachstahlabschnitte ausgebildet sind, gut federn können und auch bei unterschiedlichen Durchmessern der an ihnen entlang gleitenden Holzblöcke H für eine zuverlässige Beibehaltung deren zylindrischer Kontur sorgen können. Ebenso kann der Durchlassrahmen 10 jedoch auch jede andere sinnvolle Kontur aufweisen, beispielsweise eine ringförmige. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Rückhalteelemente 12, 14 so am Durchlassrahmen 10 aufgehängt sind, dass sie sich leicht durchbiegen können, was bei einer gewölbten Form des Querschnittes der Rückhalteelemente 12, 14 kaum möglich ist.
Die Funktion der in der Figur 3 als Federstahlblätter angedeuteten Rückhalteelemente 12, 14 kann in vorteilhafter Weise ebenso durch mit Federkraft beaufschlagte Rollen oder dergleichen sichergestellt werden. Als derartige Federn, die eine Federkraft in Richtung der Mittelachse eines durchlaufenden Holzblockes H ausüben, kommen bspw. Zug- oder Druckfedern oder ggf. auch Gasfedern in Frage. Grundsätzlich müssen die Rückhalteelemente so ausgeführt sein, dass Holzblöcke mit un-
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terschiedlichen Durchmessern gleichermaßen leicht und zuverlässig erfasst, geführt und dabei in ihrer Kontur zusammen gehalten werden. Zudem muss die Aufeinanderfolge von HoIzblöcken unterschiedlichen Durchmessers ermöglicht sein, ohne dass eine Funktionsstörung auftritt. Dies wäre bspw. dann der Fall, wenn ein Holzblock H noch auf der Auflage 2 in seine Einzelteile zerfiele, bevor er von den Greiferarmen 18 des Greifers 16 übernommen und zur Ablage befördert werden könnte. Die Anforderung, mehrere Holzblöcke unterschiedlichen Durchmessers nacheinander verarbeiten zu können, ist durch die Anordnung mehrerer jeweils ringförmig um den Förderweg der Holzblöcke angeordneter, einzeln federkraftbeaufschlagter Rollen gut zu erfüllen.
Die prinzipielle Funktionsweise einer ersten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird im folgenden anhand der Figur 4 beschrieben. Nachdem ein erster Holzblock Hl zwischen in Ausgangsposition A befindlicher Druckplatte 4 und Spaltwerkzeug 8 auf die Auflage 2 eingelegt und mittels der gegen das Spaltwerkzeug 8 verschobene Druckplatte 4 in wenigstens vier gleich große Teile längs gespalten wurde, wird die Druckplatte im Anschluss von ihrer Endposition E in die Ausgangsposition A zurück bewegt, so dass der nächste zu spaltende Holzblock H2 eingelegt werden kann. Durch die Druckplatte 4 wird nun der zweite Holzblock H2 durch das Spaltwerkzeug 8 gedrückt, wobei der bereits gespaltene Holzblock Hl von der Stirnfläche SH des zweiten Holzblockes H2 horizontal so weit verschoben wird, dass der Holzblock Hl das Spaltwerkzeug 8 vollständig passiert und mit seinem überwiegenden Teil aus den Rückhalteelementen 12, 14 (in Figur 4 gestrichelt dargestellt) heraus ragt.
Ein lotrecht angeordneter Greifer 16 erfasst den vollständig gespaltenen Holzblock Hl am Ende der Rückhalteelemente 12, in der Weise, dass durch die um die Achse 17 schwenkbaren Greiferarme 18 des Greifers 16 die Scheite des gespaltenen Holzblockes Hl zentripetal im Mittelpunkt des Holzquerschnit-
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tes zusammen gedrückt werden, wobei die Greifkraft der Greiferarme 18 die ebenfalls zum Mittelpunkt des Holzquerschnittes gerichtete Federkraft der Rückhalteelemente 12, 14 so weit übersteigen muss, dass der Holzblock Hl von dem in horizontaler Richtung von der Position B in Richtung Position C verschieblichen Greifer 16 vollständig aus den Rückhalteelementen 12, 14 heraus gezogen werden und weiter in horizontaler Richtung über eine Ablagestelle C bewegt wird. Die Schwenkbewegung der Greiferarme kann bspw. auf hydraulischem Wege erfolgen. Ebenso möglich sind jedoch auch andere Betätigungsarten, bspw. mechanische oder elektromotorische.
Die Greiferarme 18 müssen so geformt sein, dass sie Holzblökke H unterschiedlichen Durchmesser sicher greifen können, wobei die Lage und Position der Scheite in der Stammform erhalten bleiben muss. Gegebenenfalls sind zusätzliche, von der Bewegung der Greiferarme 18 gesteuerte Niederhalter im unteren Bereich des von oben den Holzblock H erfassenden Greifers 16 erforderlich, damit Holzblöcke mit kleinerem Durchmesser ebenfalls sicher zusammen gehalten werden können.
Der Kopf des Greifers 16 gleitet dabei wie ein Schlitten entlang einer Traverse 19, die gleichzeitig Führung und Aufhängung des Greifers 16 darstellt. Die bspw. aus Vierkant-Profilrohr oder dergl. bestehende Traverse 19 wiederum ist in geeigneter Weise an einem hier nicht dargestellten Rahmen oder Gestell der erfindungsgemäßen Vorrichtung verankert, an dem auch die Auflage 2 befestigt ist. Gegebenenfalls kann eine vorteilhafte Variante zu einer geraden Traverse 19 darin liegen, die horizontale Laufbahn des Greifers 16 zwischen Übernahmeposition B und Ablageposition C schwenkbar auszuführen, d.h. die Traverse 19 in Querrichtung zur Vorschubbewegung des Greifers zwischen den Positionen B und C beweglich auszuführen. Auf diese Weise ist es möglich, bei Verwendung von Stapeleinrichtungen ohne Hubtisch, bspw. in Verbindung mit sog. Meterholzspaltgeraten, das geordnete Ablegen und Stapeln von Meterscheiten (d.h. solchen, die eine ungefähre
Länge von einem Meter aufweisen) auf einer rechteckigen Grundfläche neben der Spaltvorrichtung zu ermöglichen, ohne die Spalt- und Stapelvorrichtung ständig in ihrer Standposition versetzen zu müssen.
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An der Ablagestelle C befindet sich in minimalem vertikalen Abstand zur Unterkante der Greiferarme 18 eine Ablagevorrichtung, bei der an der Außenfläche eines viereckigen, nach oben und unten offenen Einfüllrahmens 20 mit einer Kantenhöhe von ca. 10 cm ein sackförmiges Netz 22 soweit gerafft ist, dass der überwiegende Teil des Sackes 22 den Einfüllrahmen 20 umgibt und lediglich der Sackboden den Einfüllrahmen 20 an dessen Unterkante umspannt. Unter dem Einfüllrahmen 2 0 wird ein in der Länge des zu befüllenden Netzsackes 22 höhenverstellbarer Hubtisch 24 so in Stellung gebracht, dass vor Beginn des Einfüllvorganges der Tisch 24 einen Höhenabstand von ca. 2 cm zur Unterkante des Einfüllrahmens 2 0 hat. Dabei berührt die Tischfläche den leicht durchhängenden Teil des Sackbodens und stützt diesen. Die Höhenverstellbarkeit des Hubtisches wird beispielsweise mit einem hier nur angedeuteten hydraulisch oder auf sonstiger Weise wirkendem Hubzylinder sicher gestellt.
In seiner Ablageposition C legt der beschriebene Greifer 16 durch Auseinanderschwenken der Greiferarme 18 um die parallel zur Förderrichtung der Holzblöcke H sowie der Traverse 19 orientierte Schwenkachse 17 den gespaltenen Holzblock Hl in den Einfüllrahmen 20 ab, wobei der Holzblock H nun in Scheite zerfällt und die Scheite durch die geringe Fallhöhe so sanft 0 auf den durch die Tischfläche abgestützten Sackboden fallen, dass sie in geordneter Weise nebeneinander liegen bleiben. Der Greifer 16 wird nun mit geöffneten Greiferarmen 18 entlang der Traverse 19 horizontal in seine Ausgangsstellung B bewegt, um dort den nächsten gespaltenen Holzblock H (H2, H3, etc.) zu übernehmen.
Die Tischfläche des Hubtisches 24 wird um die Höhe abgesenkt, die die Holzscheite im Netzsack 22 eingenommen haben, wobei so viel Netzvorrat von der Außenfläche des Einfüllrahmens 22 abgezogen wird, dass die mit dem Hubtisch 24 abgesenkten Holzscheite seitlich vollständig von dem für die seitliche Umhüllung erforderlichen Anteil des Netzvorrates umhüllt werden. Gleichzeitig wird durch den Absenkvorgang der Einfüllrahmen 22 nach unten entleert und bietet so Platz für den nachfolgenden vom Greifer 16 in gleicher Weise abzulegenden Holzblock H.
Figur 5 zeigt in einer schematischen Seitenansicht eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform der Vorrichtung zur Verarbeitung von Holzstammabschnitten, deren Funktion nachfolgend erläutert wird. Anstatt eines Greifers wie in der zuvor beschriebenen Ausführungsform gemäß Figur 4 ist ein röhrenartiges Förderelement 27 vorgesehen, das aus zwei schwenkbaren Halbschalen 28 besteht, die um eine oben liegende Schwenkachse am oberen Aufhängungspunkt am Führungsschlitten nach oben geschwenkt werden können (vgl. der Querschnitt der Figur 6). Das Förderelement 27 befindet sich in seiner ersten Position B unmittelbar hinter den Rückhalteelementen 12, 14 des Durchlassrahmens 10 und schließt sich an diese an. Die Auflage 2 ist bei dieser zweiten Ausführungsform entsprechend kürzer ausgeführt und reicht nur so weit, dass sie an das Förderelement 27 in Position B grenzt.
Wie in Figur 5 erkennbar, sind die Rückhalteelemente 12, 14 sowie das Förderelement 27 jeweils ungefähr so lang wie ein 0 Holzblock H, so dass zwei hintereinander liegende Holzblöcke Hl, H2 darin liegen können. In der ersten Position B sind die beiden Halbschalen 28 des Förderelements 27 geschlossen, so dass dieses eine geschlossene Röhre bildet. Das Förderelement 27 kann - ebenso wie der Greifer 16 - entlang der Traverse 19 zwischen der ersten Position B an der Auflage 2 und der zweiten Position C über dem Einfüllrahmen 20 verschoben werden. In der zweiten Position C wird das Förderelement 27 durch
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Schwenken der beiden Halbschalen 28 nach oben (gestrichelte Linien in Figur 6) geöffnet, wodurch der gespaltene Holzblock Hl im Einfüllrahmen 20 abgelegt wird.
Die eine Bewegung der Greiferarme 18 bzw. der Halbschalen 28 ermöglichenden Hydraulikzylinder können beispielsweise von einem Hydrauliksystem des Spaltgerätes gespeist und von einer Steuervorrichtung desselben gleichzeitig mit dem auf die Schubstange 6 wirkenden Spaltzylinder in der Weise gesteuert werden, dass gleichzeitig mit dem Vorlauf des SpaltZylinders die Greiferarme 18 geöffnet werden und der Greifer 16 in Position B bewegt wird, wo die Greiferarme 18 mit Beginn des Rücklaufs des Spaltzylinders ebenso gleichzeitig geschlossen werden und der Greifer 16 in Position C über den Einfüllrahmen 20 bewegt wird. Ebenso können bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung gleichzeitig mit dem Vorlauf des auf die Schubstange 6 wirkenden Spaltzylinders die Halbschalen geschlossen und das Förderelement 27 in Position B bewegt werden. Mit Beginn des Rücklaufs des SpaltZylinders kann das Förderelement 27 in Position C über den Einfüllrahmen 20 bewegt werden und die Halbschalen 28 geöffnet werden.
Anstatt eines hydraulischen Antriebs der Greiferarmsteuerung, der Vorschubbewegung des Schlittens und der Schubstange 6 sowie des Hubzylinders 26 des Hubtisches 24 kommen auch andere Antriebsarten in Frage, bspw. mechanische oder elektromotorische oder Kombinationen davon. So kann der Schlitten bspw. auf einfache Weise mittels eines Kettenantriebes und eines Elektromotors bewegt werden. Diese Lösung ist zudem einfach 0 aufgebaut und damit auch kostengünstig in der Herstellung.
Die hydraulische Steuerung des Hubtisches 24 kann auch separat über für die jeweilige Funktion (Heben und Senken/ bei mehrreihigen Einfüllrahmen 20 zusätzlich Querrichtung rechts/ links sowie Längsrichtung vor/zurück) vorgesehene Steuerventile erfolgen. Die komfortabelste Möglichkeit der Steuerung liegt darin, nach jedem Ablegevorgang den Hubtisch 24 automa-
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tisch in die nächste Aufnahmeposition (vertikal und/oder horizontal) zu verschieben. Dies kann beispielsweise mittels geeigneter Gewichtssensoren am Hubtisch 24 oder Hubzylinder 26 erfolgen, deren Signale dahingehend ausgewertet werden, dass die obere Kante des bereits entstandenen Stapels aus Holzstücken immer nahe der Ablageposition der sich öffnenden Greiferarme 18 bzw. Halbschalen 28 gehalten werden kann. Die Realisierung einer solchen automatischen Steuerung ist jedoch an eine Erkennung verschiedener Scheitstärken und damit auf die Erkennung der richtigen Füllhöhe im Einfüllrahmen 20 gebunden, so dass mit einer elektrohydraulischen Mess- und Regelungsautomatik der Absenkvorgang zuverlässig gesteuert werden kann.
Eine weitere vorteilhafte Ergänzung des Systems kann darin bestehen, den Durchmesser jedes in das Förderelement 27 geschobenen Holzblocks H, Hl, H2 zu ermitteln und daraus ein Maß für die erforderliche Absenkung des Hubtischs 24 zu gewinnen. Die Durchmesserermittlung kann bspw. über geeignete Messaufnehmer wie Messfedern oder dergl. erfolgen, die den Durchmesser jedes gerade in der Röhre befindlichen Holzblocks H messen.
In gleicher Weise wie mittels des unter dem beschriebenen Einfüllrahmen 20 absenkbaren Hubtisches 24 ein Netzsack 22 von ca. 60 bis 80 Litern Inhalt für das Abpacken von Kleingebinden mit Hilfe der beschriebenen Vorrichtung befüllt werden kann, ist es möglich, eine Palette unter Verwendung einer Befülleinrichtung entsprechender Größe mit der beschriebenen 0 Einrichtung zu befallen. Bspw. kann eine Europalette unter Verwendung entsprechend großer Netzsäcke 22 (ca. 1000 Liter) mittels eines Hubtisches 24 entsprechender Größe mit einem je nach Scheitlänge zwei- oder dreireihigen Einfüllrahmen so positioniert werden, dass die gesamte Abfülleinrichtung (Einfüllrahmen 20 mit Palettentisch) horizontal und vertikal so gesteuert wird, dass die Fläche einer Europalette (120 &khgr; 80 cm) einer Höhenlage reihenweise befüllt wird, wobei die Ein-
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fülleinrichtung 20, 22, 24 unter dem Greifer 16 ihre Position jeweils ändern kann. Ist eine Höhenlage vollständig befüllt, wird der Tisch 24 abgesenkt und die nächste Lage kann eingefüllt werden.
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Neben den bereits beschriebenen in Netzsäcken 22 abfüllbaren Klein- und Großgebinden kann eine Verwendung von Metallrahmen in Frage kommen, die in Größe und Gesamtgewicht so beschaffen sind, dass das in ihnen gestapelte Brennholz bspw. als Kleingebinde mittels einer Sackkarre bei einem Kunden angeliefert und dort ohne weitere Handarbeit als Stapel mit Rahmen gelagert werden kann. Diese Stapelrahmen können auch als Pfandsystem bei Kunden verbleiben, bis sie bei der nächsten Lieferung als Leergut ausgetauscht und wieder mitgenommen werden.
Auf diese Weise kann sowohl eine kurze Abladezeit des Lieferanten beim Kunden als auch ein minimaler Zeitaufwand des Kunden für die Einlagerung als auch eine hohe Kundenbindung durch das Pfandsystem sichergestellt werden.
Möglich ist es auch, Großgebinde zum Trocknen von Meterscheiten einzulagern. In diesem Fall ist es vorteilhaft, die mit Brennholz gefüllten Rahmen stapelbar auszuführen, damit für den Trocknungsvorgang möglichst wenig Standfläche beansprucht werden muss. Ebenso möglich ist es, ohne Nutzung der Befülleinrichtung gespaltenes Holz mit Hilfe eines in der Höhe verstellbaren und trotzdem lotrecht arbeitenden Greifers 16 bzw. Förderelements 27 auf dem Boden abzulegen und zu stapeln.
Je nach gewünschter Ausfuhrungsform kann es sinnvoll sein, die Traverse 19 in der Höhe verstellbar auszuführen, so dass bspw. die Abwurfhöhe in Position C höher liegt als die Übernahmehöhe in Position B. Auf diese Weise können auch bei relativ niedrig angeordneter Auflage 2 höhere Säcke und Gebinde 5 befüllt werden. Eine relativ niedrige Anordnung der Auflage ist allein aus Gründen der leichten manuellen oder maschinellen Bestückbarkeit von Vorteil. Die Höhenverstellung kann
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bspw. durch einen senkrecht wirkenden Hydraulikzylinder erfolgen, der für eine Anhebung der gesamten Traverse 19 mitsamt dem Greifer 16 bzw. dem Förderelement 27 bei der Bewegung von Position B zu Position C und für eine Absenkung auf der Rückbewegung von Position C zu Position B sorgt.
Es versteht sich für den Fachmann von selbst, dass neben der zuvor beschriebenen, im wesentlichen horizontalen Förderrichtung der zu spaltenden und zu verpackenden Holzstämme auch eine schräge, eine vertikale oder kombinierte Förderrichtung möglich und vorteilhaft sein kann. Der Greifer und die Ablagevorrichtung müssen in diesem Fall ggf. eine andere Gestalt aufweisen. Diese Ausführungsformen und Varianten sind jeweils von der Erfindung mitumfasst und sind von den Ansprüchen mit abgedeckt.
Claims (39)
1. Vorrichtung zur Verarbeitung von Holzstammabschnitten zu gestapelten und/oder verpackten Brennholzstücken, die folgendes umfasst:
- eine Spaltvorrichtung zum mechanischen Spalten von abgelängten Holzblöcken (H, H1, H2) mit einem Spaltwerkzeug (8),
- eine Fördervorrichtung (2, 4, 6) zur Längsförderung der gespaltenen Holzblöcke (H, H1, H2), wobei die ursprüngliche Kontur der Holzblöcke (H, H1, H2) wie vor dem Spaltvorgang aufrechterhalten wird,
- eine Greif- und Transportvorrichtung (16, 17, 18; 19; 27, 28) zur Übernahme jeweils eines gespaltenen Holzblockes in unveränderter Kontur;
- eine Ablagevorrichtung (20, 22, 24) zur regelmäßigen Ablage und Stapelung der von der Greifvorrichtung (16, 17, 18; 19; 27, 28) abgelegten Holzblöcke (H, H1, H2), wobei diese bei der Ablage geordnet auseinander fallen können.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Spaltwerkzeug (8) eine Spaltung eines Holzblockes (H, H1, H2) in wenigstens zwei annähernd gleich große Teile ermöglicht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei das Spaltwerkzeug (8) eine Mehrfachklinge ist, deren wenigstens drei Klingenabschnitte mittig aneinander befestigt und sternförmig mit jeweils gleichen Zwischenwinkeln zueinander angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Fördervorrichtung (2, 4, 6) zur Längsförderung der Holzblöcke (H, H1, H2) aus einer horizontalen Auflage (2) zur Ablage eines Holzblockes (H, H1, H2) mit seiner zylindrischen Mantelfläche (MH) und aus einer senkrecht zu der Ablage (2) ausgerichteten und längs verschieblichen Druckplatte (4) besteht, mittels der ein noch unzerteilter Holzblock (H, H1, H2) entlang der Auflage (2) mit seiner Stirnfläche (SH) gegen das Spaltwerkzeug (8) gedrückt werden kann, wobei der Holzblock (H, H1, H2) in wenigstens zwei gleich große Stücke zerteilbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Druckplatte (4) mittels einer hydraulisch betätigten Schubstange (6) in Längsrichtung parallel zur Oberfläche der Auflage (2) zwischen einer Ausgangsposition (A) und einer Endposition (E) unmittelbar vor dem Spaltwerkzeug (8) verschiebbar ist.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Spaltwerkzeug (8) von einem gering beabstandeten Durchlassrahmen (10) radial umfasst ist, an dem eine Anzahl von, den Holzblock während der Längsförderung in seine ursprüngliche Kontur zusammendrückenden, Rückhalteelementen (12, 14) befestigt sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Rückhalteelemente (12, 14) als federnde Stahlbleche ausgebildet sind, die parallel zur Förderrichtung eines zu zerteilenden Holzblockes (H, H1, H2) in Schubrichtung (A-E) der Druckplatte (4) orientiert sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Rückhalteelemente (12, 14) als federnde Stäbe ausgebildet sind, die parallel zur Förderrichtung eines zu zerteilenden Holzblockes (H, H1, H2) in Schubrichtung (A-E) der Druckplatte (4) orientiert sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Rückhalteelemente (12, 14) als gelenkig gelagerte und mit Federkraft beaufschlagte schwenkbare Stahlblechstreifen ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Rückhalteelemente (12, 14) als mit Federkraft beaufschlagte Führungsrollen ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Greif- und Transportvorrichtung (16, 17, 18, 19) zur Übernahme jeweils eines gespaltenen Holzblockes in unveränderter Kontur, einen entlang einer Traverse (19) längs verschieblichen Greifer (16) mit wenigstens zwei um eine parallel zur Bewegungsrichtung des Greifers (16) entlang der Traverse (19) orientierte Achse (17) schwenkbare Greiferarme (18) umfasst.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Greiferarme (18) so geformt sind, dass sie im eingeschwenkten Zustand jeweils einen zerteilten Holzblock (H, H1, H2) in ursprünglicher Kontur umfassen und von der Auflage (2) abheben können.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, wobei die Greiferarme (18) in geöffnetem Zustand den von ihnen umfassten Holzblock (H, H1, H2) freigeben, wobei dieser geordnet auseinander fallen kann.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei die Greiferarme (18) den Holzblock (H, H1, H2) derart frei geben können, dass die Holzstücke parallel auf einer Unterlage zu liegen kommen.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Greifvorrichtung (19, 27, 28) zur Übernahme jeweils eines gespaltenen Holzblockes in unveränderter Kontur ein entlang einer Traverse (19) längs verschiebliches röhrenartiges Förderelement (27) mit wenigstens zwei um eine parallel zur Bewegungsrichtung des Förderelements (27) entlang der Traverse (19) orientierte Achse schwenkbare Halbschalen (28) umfasst.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Halbschalen (28) so geformt sind, dass sie im eingeschwenkten Zustand jeweils einen zerteilten Holzblock (H, H1, H2) in ursprünglicher Kontur umfassen können.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, wobei die Halbschalen (28) so angeordnet sind, dass sie im eingeschwenkten Zustand jeweils einen zerteilten Holzblock (H, H1, H2) von der Auflage (2) aufnehmen und in ursprünglicher Kontur umfassen können.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei die Halbschalen (28) in geöffnetem Zustand den von ihnen umfassten Holzblock (H, H1, H2) freigeben, wobei dieser geordnet auseinander fallen kann.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, wobei die Halbschalen (28) den Holzblock (H, H1, H2) derart frei geben können, dass die Holzstücke parallel auf einer Unterlage zu liegen kommen.
20. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Ablagevorrichtung einen höhenverstellbaren Hubtisch (24) zur regelmäßigen Ablage der Einzelstücke der gespaltenen Holzblöcke (H, H1, H2) umfasst.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, wobei über dem Hubtisch (24) ein mit diesem nicht fest verbundener Einfüllrahmen (20) angeordnet ist, innerhalb dessen die Holzstücke auf dem Hubtisch (24) regelmäßig vom Greifer (16) bzw. vom Förderelement (27) ablegbar sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, wobei am Einfüllrahmen (20) eine umlaufende Oberkante eines Netzsackes (22) befestigbar ist, der bei abgesenktem Hubtisch (24) die aufeinander gestapelten Holzstücke mehrerer gespaltener Holzblöcke aufnimmt.
23. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Hubtisch (24) mittels eines mit ihm verbundenem Hubzylinder (26) vertikal verstellbar und/oder mittels einer Schlittenvorrichtung horizontal in wenigstens zwei Richtungen verschiebbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, wobei der Einfüllrahmen (20) und der Hubtisch (24) so dimensioniert sind, dass mehrere parallele Lagen von gespaltenen und auseinanderfallenden Holzstücken auf der Ablage des Hubtisches (24) abgelegt werden können.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, wobei der in seiner Höhe unveränderbare Einfüllrahmen (20) und der höhenverstellbare Hubtisch (24) parallel zueinander horizontal verschiebbar sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, wobei im Einfüllrahmen (20) eine gitterartige Unterteilung vorgesehen ist, womit die Ablagefläche für die Holzstücke in wenigstens zwei Felder unterteilt ist.
27. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die zur horizontalen Verschiebung der Druckplatte (4) dienende Schubstange (6), der entlang der Traverse (19) verschiebliche Greifer (16), die am Greifer (16) schwenkbaren Greiferarme (18) sowie der den Hubtisch (24) vertikal bewegbare Hubzylinder (26) manuell und getrennt voneinander steuerbar sind.
28. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei die zur horizontalen Verschiebung der Druckplatte (4) dienende Schubstange (6), der entlang der Traverse (19) verschiebliche Greifer (16), die am Greifer (16) schwenkbaren Greiferarme (18) sowie der den Hubtisch (24) vertikal bewegbare Hubzylinder (26) derart gekoppelt steuerbar sind, dass die Druckplatte (4) weitgehend synchron und gleichgerichtet mit dem Greifer (16) verschiebbar sind.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, wobei die schwenkbaren Greiferarme (18) und der Greifer (16) derart gekoppelt steuerbar sind, dass die Schwenkarme (18) in der ersten Position (B) über der Ablage (2) den gespaltenen Holzblock (H, H1, H2) fest umgreifen und in der zweiten Position (C) über dem Hubtisch (24) den Holzblock (H, H1, H2) freigeben können.
30. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei die zur horizontalen Verschiebung der Druckplatte (4) dienende Schubstange (6), das entlang der Traverse (19) verschiebliche Förderelement (27), die am Förderelement (27) schwenkbaren Halbschalen (28) sowie der den Hubtisch (24) vertikal bewegbare Hubzylinder (26) manuell und getrennt voneinander steuerbar sind.
31. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 26, wobei die zur horizontalen Verschiebung der Druckplatte (4) dienende Schubstange (6), das entlang der Traverse (19) verschiebliche Förderelement (27), die am Förderelement (27) schwenkbaren Halbschalen (28) sowie der den Hubtisch (24) vertikal bewegbare Hubzylinder (26) derart gekoppelt steuerbar sind, dass die Druckplatte (4) weitgehend synchron und gleichgerichtet mit dem Förderelement (27) verschiebbar sind.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, wobei die schwenkbaren Halbschalen (28) und das Förderelement (27) derart gekoppelt steuerbar sind, dass die Halbschalen (28) in der ersten Position (B) hinter der Ablage (2) den gespaltenen Holzblock (H, H1, H2) umgreifen und in der zweiten Position (C) über dem Hubtisch (24) den Holzblock (H, H1, H2) freigeben können.
33. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Hubzylinder (26) derart ansteuerbar ist, dass er mit zunehmender Füllung des Netzes (22) gleichmäßig absenkbar ist.
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, wobei am Hubtisch (24) eine Gewichtserkennung vorgesehen ist, die für eine automatisch lastabhängige Absenkung des Hubzylinders (26) und des Hubtisches (24) sorgen kann.
35. Vorrichtung nach Anspruch 33 oder 34, wobei am Förderelement (27) eine Erfassung des Durchmessers des darin befindlichen Holzblocks (H, H1, H2) vorgesehen ist, die für eine automatisch lastabhängige Absenkung des Hubzylinders (26) und des Hubtisches (24) sorgen kann.
36. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Traverse (19) höhenverstellbar ausgebildet ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 36, wobei die Traverse (19) in der zweiten Position (C) des Förderelements (27) bzw. des Greifers (16) gegenüber der ersten Position (B) angehoben werden kann.
38. Vorrichtung nach Anspruch 36 oder 37, wobei eine automatische Anhebung der Traverse (19) in der zweiten Position (C) des Förderelements (27) bzw. des Greifers (16) gegenüber der ersten Position (B) vorgesehen ist.
39. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung auf einem rollbaren Gestell verankert ist.
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