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DE20112449U1 - Regalpfosten und Warenregal mit solchen Regalpfosten - Google Patents

Regalpfosten und Warenregal mit solchen Regalpfosten

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DE20112449U1
DE20112449U1 DE20112449U DE20112449U DE20112449U1 DE 20112449 U1 DE20112449 U1 DE 20112449U1 DE 20112449 U DE20112449 U DE 20112449U DE 20112449 U DE20112449 U DE 20112449U DE 20112449 U1 DE20112449 U1 DE 20112449U1
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column
rail
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DE20112449U
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B47/00Cabinets, racks or shelf units, characterised by features related to dismountability or building-up from elements
    • A47B47/02Cabinets, racks or shelf units, characterised by features related to dismountability or building-up from elements made of metal only
    • A47B47/021Racks or shelf units
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47B96/14Bars, uprights, struts, or like supports, for cabinets, brackets, or the like
    • A47B96/1466Bars, uprights, struts, or like supports, for cabinets, brackets, or the like with longitudinal grooves
    • A47B96/1475Bars, uprights, struts, or like supports, for cabinets, brackets, or the like with longitudinal grooves and perforations
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47F5/01Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features made of tubes or wire

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Description

Regalpfosten und Warenregal mit solchen Regalpfosten
Die Erfindung betrifft einen Regalpfosten mit einer im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Säule, die auf der vorderen Säulenfläche Aussparungen aufweist, die vorzugsweise zum Einhängen von Regalelementen für einen Schwerlastbereich in einem Warenregal dienen, und die auf der hinteren Säulenfläehe eine Längsfuge aufweist, die durch zwei angekantete Flanschflächen, die vorzugsweise zum Befestigen von Verbindungselementen mit einer weiteren Regalsäule dienen, begrenzt wird, und ein Warenregal mit einem Schwerlastbereich und einem Selbstbedienungsbereich, das einen Regalständer mit zwei solchen Regalpfosten umfasst.
Im Einzelhandel haben sich in den zurückliegenden Jahren zunehmend Großhandelsmärkte durchgesetzt, bei denen die Ladenfläche zugleich als Lagerfläche für die abzuverkaufenden Waren dient. Dies hat zur Entwicklung von Regalsystemen geführt, die die Funktion eines Lagerregals mit dem eines Ladenregals verbinden. Solche Kombinationsregale weisen in einem oberen Bereich Regalfächer mit einer hohen Fachlast auf, die vor allem zum Bevorraten von gepackten Waren oberhalb ei-5 ner für den Verbraucher zugänglichen Höhe dienen. Je nach Regaltiefe können die Waren zur Bevorratung auch auf sogenannten standardisierten Euro-Paletten in dem Bevorratungsbereich eingebracht werden. Im unteren Bereich, der in Griffweite für einen Verbraucher liegt, ist bei solchen Kombinationsregalen dagegen ein Ladenregal ausgebildet, das im Sinne eines Selbstbedienungsbereichs zum Abverkauf von Waren dient. Das Ladenregal im Selbstbedienungsbereich kann als einseitiges Regal oder als Regalgondel ausgebildet sein. Im Ladenregalbereich ist das Warensortiment auf Fachböden, Haken, Körben und sonstigen Behältern, die vorzugsweise an Regalkonsolen oder Rückwänden befestigt sind, verkaufsgerecht und leicht zugänglich präsentiert.
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Klaus-Dieter Häring
Ein Regalsystem, das ein Lagerregal mit einem Ladenregal kombiniert, ist aus der DE-C3-2 913 981 bekannt, bei dem das Lagerregal aus zwei Regalhälften besteht, wobei die Ständer des Ladenregals zwischen zwei benachbarte Längstraversen der Regalhälften des Lagerregals eingefügt sind. Dieses Regalsystem erfordert jedoch eine große Anzahl von Ständern, was zu hohen Investitionskosten führt. Darüber hinaus bleibt die Raumnutzung aufgrund der Notwendigkeit, das Lagerregal in zwei Hälften zu spalten, unbefriedigt.
Um den verfügbaren Verkaufsraum besser auszunutzen und darüber hinaus durch Einsparung von Regalständern die Kosten zu reduzieren, wird in der EP-Bl-O 259 787 ein kombiniertes Schwerlast-Selbstbedienungsregal vorgeschlagen, bei dem die Regalständer sich aus zwei im wesentlichen C-förmigen Säulen zusammensetzen, die auf der Säulenrückseite über ein Gitterwerk, das in eine Längsfuge an den Säulen eingreift, miteinander verbunden sind. Die Säulen weisen auf ihrer Vorderseite 0 weiterhin Aussparungen auf, die zum Einhängen von Schwerlast-Regaltraver sen dienen. Die Regalständer sind dabei so ausgelegt, dass sie der Feldbelastung von Euro-Paletten standhalten. Der Selbstbedienungsbereich zur Warenpräsentation wird im wesentlichen durch Regalelemente gebildet, die sich in Schlitzlochreihen einhängen lassen, die an der Säulenrückseite vorgesehen sind. Durch diese Regalausgestaltung kann auf selbständige Ständer für den Selbstbedienungsbereich verzichtet werden, wodurch ein Kostenspareffekt erzielt wird. Nachteilhaft an dieser Regalausgestaltung ist jedoch, dass in den Regalsäulen für die Regalelemente des Selbstbedienungsbereichs zusätzliche Aussparungen vorgesehen sind, die das Tragvermögen der Regalständer beeinträchtigen. Weiterhin ist auf der Säulenrückseite auch nur eine einfache Schiitzlochung aus Platzgründen möglich, in welche die Regalelemente für den Selbstbedienungsbereich eingehängt werden. Die Lochung kann auf Vorder- und Rückseite in einem Arbeitsgang eingebracht
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werden. Außerdem kann die Lochung bereits vor dem Rollformen ins Band eingebracht werden.
Aus der DE 298 03 113 Ul ist ein Regalpfosten mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 bekannt, der in einem Regalständer für ein Warenregal mit einem Schwerlastbereich und einem durchgängigen Selbstbedienungsbereich eingesetzt werden kann. Nachteilhaft an dieser Regalpfostenausführung mit einer Ständersäule zum Tragen der Schwerlastelemente und einer auf der Rückseite der Ständersäule auf Flanschflächen angeordneten Regalschiene für Regalelemente des Selbstbedienungsbereichs ist jedoch, dass keine exakte Lagefixierung der Schiene an der Säule vorgegeben ist, so dass die Schienenmontage aufwendig und damit teuer ist.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb einen Regalpfosten und ein Warenregal für eine kombinierte Lager- und Ladenfunktion zu schaffen, die sich durch eine hohe Tragfähigkeit, große Flexibilität und einfache Montage auszeichnen. Diese Aufgabe wird durch einen Regalpfosten nach Anspruch 1 und ein Warenregal nach Anspruch 7 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Der erfindungsgemäße Regalpfosten weist eine Schiene auf, die auf der vorderen Schienenfläche Aussparungen aufweist, die vorzugsweise zum Einhängen von Regalelementen eines Selbstbedienungsbereichs in einem Warenregal dienen und deren Seitenflächen zum Eingriff mit Flanschflächen ausgelegt sind, die an einer im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Säule auf der ninteren Säulenfläche ausgebildet sind und eine Längsfuge begrenzen, wobei auf der vorderen Säulenfläche Aussparungen vorgesehen sind, die vorzugsweise zum Einhängen von Regalelementen für einen Schwerlastbereich im Warenregal verwendet werden.
Die erfindungsgemäße Regalausgestaltung zeichnet sich einerseits durch einen geringen Raumbedarf aus, da in einem einzi-
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gen Regalpfosten die Säule zum Bilden der Regalständer für den Schwerlastbereichs und eine Schiene zum Anbringen der Regalelemente des Selbstbedienungsbereichs integriert sind. Der Ladenbereich im Regalsystem zum Warenabverkauf kann deshalb direkt unterhalb dem Lagerbereich angeordnet werden. Die erfindungsgemäße Regalausgestaltung zeichnet sich andererseits durch eine hohe Tragfähigkeit aus, da für die Regalsäulen das Standardprofil für Paletten-Hochregale verwendet werden kann, ohne dass hier zusätzliche Aussparungen vorgesehen werden müssen, die seine Feldbelastung beeinträchtigen. Durch die zusätzlichen Schienen kann im Selbstbedienungsbereich auf die sonst störende Ausfachung (Gitterwerk) verzichtet werden. Das Vorsehen von Schienen als Trägerelemente für die Selbstbedienungsintegrierung ermöglicht darüber hinaus eine maximale Flexibilität und Variabilität bei der Ausgestaltung dieses zum Warenabverkauf dienenden Bereichs, da die Schienen auf ihrer Vorderseite beliebige Lochformen tragen können und somit jede Art von Regalelement befestigt werden kann. Die Schienen zum Anbringen der Regalelemente des Selbstbedienungsbereichs lassen sich weiterhin auch auf die Bereiche beschränken, die zur Warenpräsentation genutzt werden, wodurch ein wesentlicher Kostenspareffekt erzielt wird. Darüber hinaus sind die Schienen bei einer demontierbaren Anbringung an der Säule auch einfach und schnell versetzbar. Außerdem entsteht im Bereich des Regalständers bei dieser Art des Regalaufbaus keine Lücke zwischen dem zur Warenpräsentation eingebrachten Fachböden, etc., so dass die Warenpräsentation durchgängig eingebracht werden kann.
Gemäß der Erfindung ist die Schiene im Querschnitt im wesentlichen U-förmig und umgreift mit ihren beiden Seitenflächen die beiden parallel zueinander verlaufenden Flanschflächen auf der Säulenrückseite. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine besonders einfache Schienenmontage. Darüber hinaus lassen 5 sich so auch auf einfache Weise bereits vorhandene Schwerlastregale mit einem Selbstbedienungsbereich nachrüsten.
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Gemäß der Erfindung ist im Bereich der Abkantung der Flanschflächen von der hinteren Säulenfläche weiterhin jeweils eine Einbuchtung vorgesehen. Dies ermöglicht es, die im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Schiene längs der Flanschflächen bis auf die Säulenrückseite vorzuschieben, so dass die Schiene zuverlässig auf der Säulenrückseite aufsitzt. Dies vereinfacht die Montage der Schiene wesentlich, da sich automatisch die richtige Lagefixierung für die Schiene auf der Säulenrückseite ergibt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Einbuchtungen insbesondere im Bereich der Flanschflächen auf der Säulenrückseite ausgebildet, wodurch die im wesentlichen U-förmige Schiene mit ihren Enden plan auf der hinteren Säulenflache aufsitzen kann. Hierdurch ist eine besonders exakte Lagefixierung der Schiene auf der Säule und damit eine besonders einfache Schienenmontage möglich.
Das Anbringen der im wesentlichen U-förmigen Schiene auf den 0 Flanschflächen der Säule wird weiterhin dann erleichtert, wenn die Flanschflächen im Querschnitt im wesentlichen zangenförmig ausgestaltet sind mit nach innen gebogenen Enden. Hierdurch lässt sich die Schiene besonders einfach auf die Flanschflächen aufschieben.
Die Schiene ist mit den Seitenflächen entweder an den Flanschflächen verschweißt, wodurch sich die Tragfähigkeit der Säule zusätzlich wesentlich steigern lässt, oder die Schiene kann über Verbindungselemente, die vorzugsweise in Bohrungen eingreifen, die an den beiden Flanschflächen der Säule und den beiden Seitenflächen der Schiene ausgeführt sind, befestigt werden. Hierdurch wird ein hohes Maß an Variabilität bei der Anordnung der Schiene gewährleistet. Die Bohrungen an der Säuleninnenseite lassen sich darüber hinaus gleichzeitig auch zum Anbringen der Gitterstreben zwischen zwei Säulen einsetzen.
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Die Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
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Figur 1 schematisch ein Regal mit einer kombinierten Schwerlast-Selbstbedienungsfunktion bestehend aus zwei Regalfeldern in einer erfindungsgemäßen Ausführung;
Figur 2A und 2B Detailansichten von Figur 1;
Figur 3A bis 3E verschiedene Ansichten einer ersten Ausführungsform der Regalsäule, wobei Figur 3A einen Querschnitt durch die Regalsäule, Figur 3B eine Vorderansicht, Figur 3C eine Seitenansicht, Figur 3D eine Regallochung im Detail und Figur 3E eine Detailansicht aus dem Querschnitt von Figur 3A zeigt;
Figur 4A bis 4D verschiedene Ansichten einer ersten Ausführungsform der Schiene, wobei Figur 4A eine Vorderansicht, Figur 4B eine Seitenansicht, Figur 4C eine Ansicht von oben und Figur 4D einen Querschnitt entlang der A-A Linie in Figur 4A zeigt;
Figur 5A bis 5C drei erfindungsgemäße Verbindungsmöglichkeiten für Regalpfosten mit einer Regalsäulenform nach Figur 3A bis 3E, wobei Figur 5A einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform, bei der die Säule und die Schiene zusammengeschraubt sind, Figur 5B eine zweite Ausführungsform, bei der die Schiene und die Säule zusammengenietet sind, und Figur 5C eine dritte verschweißte Ausführungsform zeigen;
Figur 6A und 6B verschiedene Ansichten einer zweiten Ausführungsform der Regalsäule, wobei Figur 6A einen Querschnitt durch die Regalsäule und Figur 6B eine Detailansicht aus dem Querschnitt von Figur 6A zeigt; und
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Figur 7A bis 7C drei erfindungsgemäße Verbindungsmöglichkeiten für Regalpfosten mit einer Regalsäulenform nach Figur 6A und 6B, wobei Figur 7A einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform, bei der die Säule und die Schiene zusammengeschraubt sind, Figur 7B eine zweite Ausführungsform, bei der die Schiene und die Säule zusammengenietet sind und Figur 7C eine dritte verschweißte Ausführungsform zeigt.
In Figur 1 ist ein erfindungsgemäßes Regal mit drei Regalständern 1 gezeigt, die jeweils aus zwei Regalpfosten 3 bestehen, die über ein Gitterwerk 5 miteinander verbunden sind. Jeweils zwei Regalständer 1 bilden dabei ein Regalfeld, das in der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform in zwei obere Regalfächer zur Warenbevorratung und drei untere Regalfächer zur Warenpräsentation und dem Warenabverkauf unterteilt ist. Die beiden oberen Schwerlast-Regalfächer werden jeweils durch ein Regaltraversenpaar 7 gebildet, das zwischen zwei Regalständer 1 eingehängt ist. Der Verkaufsregalbereich weist als Regalelemente einen Zwischenständer 9 auf, der in seiner Höhe 0 bis nahe an das untere Traversenpaar für die Schwerlast-Regalfächer heranreicht und je nach Achsmaß außermittig oder mittig zwischen den beiden hinteren Säulen zweier benachbarter Regalständer 1 aufgestellt ist. Zwischen den hinteren Regalpfosten 3 der Regalständer 1 und der Zwischensäule 9 sind weiterhin Rückwandfelder 11 angeordnet. Außerdem sind an den hinteren Regalpfosten 3 jedes Regalständers 1 und an der Zwischensäule 9 Trägerelemente 13 eingehängt, die Fachböden 12 tragen.
Bei dem in Figur 1 gezeigten kombinierten Schwerlast-Selbstbedienungsregal ist das Regal so unterteilt, dass das unterste Traversenpaar vorzugsweise außerhalb der Griffhöhe, z.B. in einem Bereich oberhalb von zwei Metern, angeordnet. Der am höchsten angeordnete Fachboden 12 für den Selbstbedienungsbereich ist dagegen vorzugsweise in einer Höhe bis maximal 1,60 m angebracht, um einen leichten Zugriff zu gewährleisten. Das in Figur 1 gezeigte Regal ist so ausgelegt, dass
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es auf den durch die Traversenpaare 7 gebildeten Schwerlast-Regalfächern hohe Feldlasten tragen kann. Wesentlich für die Belastbarkeit des Regals ist dabei die Steifigkeit der Regalpfosten 3 im Regalständer 1.
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Diese Regalpfosten 3 setzen sich, wie die Detailansicht in Figur 2B und die Querschnitte in Figur 5A bis 5C und Figur 7A bis 7C mit unterschiedlichen Ausführungsformen zeigen, aus einer Regalsäule 31 und einer Schiene 32 zusammen. Figur 5B und Figur 7B zeigen dabei einen Querschnitt durch den Regalpfosten 3 mit an der Säule 31 angenieteter Schiene 32. Eine Ausgestaltung des Regalpfostens 3 bei der die Schiene 32 auf der Säule 31 aufgeschraubt ist, ist dagegen im Querschnitt in Figur 5A und Figur 7A gezeigt. Figur 5C und Figur 7C zeigen die Variante, bei der Schiene 32 und Säule 31 verschweißt sind.
Die Säule 31, von der verschiedene Ansichten und Details für eine erste Ausführungsform in den Figuren 3A bis 3E und für eine zweite Ausführungsform in den Figuren 6A und 6B dargestellt sind, ist vorzugsweise als ein gelochtes C-Profil ausgestaltet. Wie Figur 3A zeigt, ist der Querschnitt dabei im wesentlichen C-förmig ausgeformt mit einer breiteren vorderen Säulenfläche 311 und schmäleren seitlichen Säulenflächen 312, 313. Die hintere Säulenfläche 314 des Säulenprofils weist weiterhin eine sich über die gesamte Säulenrückseite erstreckende breite Längsfuge 315 auf. Diese Längsfuge 315 wird durch zwei Flanschflächen 316, 317 begrenzt, die von der Säulenrückseite 314 parallel zueinander und senkrecht nach außen abstehen .v Im Bereich der Ankantung der Flanschflächen 316, 317 an die Säulenrückseite 314 sind, wie die Detailansicht in Figur 3E zeigt, jeweils sich längs der gesamten Säulenrückseite erstreckende Einbuchtungen 318, 319 vorgesehen. Die Einbuchtungen 318, 319 sind dabei so ausgeformt, dass ihre Biegung jeweils hinter einer imaginären Linie liegt, die sich bei einer Verlängerung der Säulenrückseite 314 zu den Flanschflächen 316, 317 ergeben würde. In
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der dargestellten Ausfuhrungsform ist die Biegung der Einbuchtungen 318, 319 jeweils halbkreisförmig ausgeformt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, hier eine abgewinkelte Formgebung vorzusehen.
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Auf der Vorderseite 311 der Säule 31 ist, wie die Vorderansicht in Figur 3B zeigt, eine Doppelreihe von Lochungen 320 ausgebildet, die wie aus der Detailansicht in Figur 3D hervorgeht, eine Schildform aufweisen mit einer im wesentlichen waagerechten Oberseite, zwei spitz zulaufenden Seitenflächen und einer bogenförmig gekrümmten Unterseite. Die Lochungen 320 dienen zum Anbringen der Längstraversen 7 an den Regal-Ständern 1. Diese Längstraversen 7 bestehen aus einem U-förmigen Rohr 71 mit Sigmaprofil, Rechteckprofil, Schachtelprofil und I-Profil an dessen Ende je eine Einhängplatte 72 angeschweißt ist. An diese Einhängplatte 72 sind wiederum Haken (nicht gezeigt) angeformt, vorzugsweise mindestens zwei, die in die entsprechende Anzahl von untereinanderliegende Lochungen 320 an der Säulenvorderseite 311 eingehängt werden können. Die Einhängplatte 72 und die Lochungen 320 sind dabei so angeordnet, dass bei eingehängter Einhängplatte 72 die Innenfläche der Einhängplatte an der Vorderseite 311 und einer Seitenfläche 313, 312 der Säule 31 anliegt. Dies ermöglicht einen formschlüssigen Sitz der Einhängplatte 72 an 5 der Vorderseite der Säule 31, wodurch eine hohe Steifigkeit des Regals erzielt wird. Das Festklemmen der Einhängplatte an der Säule 31 wird noch durch die sich verjüngende Formgebung der Seitenfläche der Lochungen 320 verstärkt. Durch eine zusätzliche Riegelplatte (nicht gezeigt) wird dafür gesorgt, dass"sich die Verbindung zwischen Traverse 7 und Säule 31 nicht durch unbeabsichtigtes Anheben der Traverse löst.
Wie die Seitenansicht in Figur 3C zeigt, sind in den Flanschflächen 316, 317 der Säule 31 jeweils eine weitere Lochungsreihe mit kreisrunden Bohrungen 321 vorgesehen. Diese Bohrungen 321 dienen auf der einen Seiten dazu mit Hilfe von Verbindungselementen die Gitterstreben 5 festzuhalten, die je-
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weils zwei Regalpfosten 3 zu einem Regalständer 1 verbinden. Wie in Figur 2D gezeigt ist, lassen sich die Gitterstreben 5, die vorzugsweise als Rechteckprofil ausgeformt sind, mit ihren Enden zwischen die beiden Flanschflächen 316, 317 passgenau einschieben, wobei an den Enden der Gitterstreben 5 Aussparungen vorgesehen sind, in die die an den Bohrungen in den Flanschflächen 316, 317 angebrachten Verbindungselemente eingreifen und so die Gitterstreben 5 festhalten können. Diese Verbindungselemente können, wie in Figur 2B gezeigt ist, Nietverbindungen 15 sein oder auch als Schraubverbindung ausgeführt werden. Weiterhin können die Gitterstreben 5 alternativ auch fest zwischen die Flanschflächen 316, 317 der Säule 31 eingeschweißt werden. Die Gitterstreben 5 sind, wie in Figur 1 dargestellt ist, vorzugsweise dort eingebracht, wo keine Warenpräsentation vorgesehen ist, d.h. immer im oberen Schwerlastbereich.
Im unteren Selbstbedienungsbereich sind dagegen, wie in Figur 2B auch dargestellt ist, die Regalschienen 32 auf die Flanschflächen 316, 317 der Regalsäule 31 aufgeschoben. Diese Regalschiene 32, von der in den Figuren 4A bis 4D verschiedene Ansichten so wie Querschnitte dargestellt sind, hat ein im wesentlichen U-förmiges Profil, wobei auf der Schienenvorderseite 325 eine Lochungsreihe 326 vorgesehen ist, die im wesentlichen die &EEgr;-Form besitzt. Diese H-Lochung ermöglicht ein besonders einfaches Einsetzen von Haken, wie sie an Regalelementen für einen Verkaufsbereich vorgesehen sind. So können in der H-Lochung 32 6 Doppelhaken, wie sie an schweren Regalkonsolen angebracht sind, leicht und sicher eingesetzt werden. Weiterhin lassen sich in der H-Lochung 326 auch auf einfache Weise zwei Regalelemente nebeneinander aufbringen, die jeweils einen einzelnen Haken aufweisen. Alternativ zu der in Figur 4 gezeigten H-Lochung 326 besteht jedoch auch die Möglichkeit anderen Lochprofile, z. B. nebeneinander an-5 geordnete Schlitzlochreihen oder nebeneinander angeordnete Keillochreihen, vorzusehen.
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In den beiden Seitenflächen 327, 328 der Schiene 32 ist weiterhin jeweils eine Reihe von Aussparungen 329 vorgesehen, die mit den Bohrungen 321 an den Flanschflächen 316, 317 der Säule 31 übereinstimmen. Zum Aussetzen der Schiene 32 auf die Säule 31 wird diese mit ihren beiden Seitenflächen 327, 328 über die beiden Flanschflächen 316, 317 an der Säulenrückseite 314 aufgeschoben, bis die Seitenflächen 327, 328 der Schiene 32 auf der Rückseite 314 neben den Flanschflächen 316, 317 aufsetzen. Der Anschlag der beiden Seitenflächen 327, 328 der Schiene 32 auf der Säulenrückseite 314 wird insbesondere auch durch die Einbuchtungen 318, 319 gewährleistet, die dafür sorgen, dass die Säulenrückseite 314 im Bereich dieses Anschlags plan ausgebildet ist und somit ein definierter Sitz der Schiene 32 auf der Säule 31 gewährleistet wird.
Zum Befestigen der Schiene 32 auf der Säule 31 sind weiterhin Verbindungselemente vorgesehen, die durch die Bohrungen 329 an den Schienenseiten 327, 328 und den Bohrungen 321 an den Flanschflächen 316, 317 der Säule 31, die zur Deckung miteinander gebracht sind, angebracht werden. Diese Verbindungselemente können wie bei der in Figur 5B gezeigten Ausführungsform als Nietverbindungen 16 oder auch, wie in Figur 5A gezeigt, als durchgehende Schraubverbindungen 17 ausgeführt 5 werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, andere bekannte axiale Sicherungselemente einzusetzen. Weiterhin kann alternativ auch die Schiene 32 an der Säule 31 festgeschweißt werden. Im Falle, dass die Schiene 32 darüber hinaus nur sehr leichte Regalelemente tragen muss, kann die Schiene auch durch eine Klemmverbindung, die sich zwischen die Flanschflächen 316, 317 und den Seitenflächen 327, 328 der Schiene ergibt, festgehalten werden.
Die in den Figuren 6A und 6B gezeigte zweite Ausführungsform der Regalsäule entspricht im Aufbau im wesentlichen der in den Figuren 3A bis 3E gezeigten ersten Ausführungsform. Gleiche Elemente sind deshalb auch mit gleichen Bezugszeichen
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versehen. Bei der zweiten Ausführungsform sind jedoch, wie die Figuren 6A und 6B zeigen, die beiden Flanschflächen 416, 417 im wesentlichen zangenförmig ausgebildet, wobei Einbuchtungen 418, 419 an den Flanschflächen vor dem Übergang zur hinteren Säulenfläche 414 ausgebildet sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht, wie der zusammengebaute Regalpfosten 3 in den Figuren 7A bis 7C zeigt, dass die im wesentlichen U-förmige Schiene 32 mit ihren beiden Endflächen plan an der Säulenrückseite 314 aufliegt. Hierdurch wird eine besonders einfache Lagefixierung der Schiene 32 auf der Säule 31 und damit eine vereinfachte Montage ermöglicht. Das Aufsetzen der Schiene wird bei der zweiten Ausführungsform des Säulenprofils auch dadurch vereinfacht, dass die beiden Enden der Flanschflächen 416, 417 nach innen gebogen aufeinander zugerichtet sind, so dass sich die Schiene 32 besonders einfach aufschieben lässt.
Die Schiene 32 ist vorzugsweise so ausgelegt, dass sie sich an der Säule 31 über den gesamten Selbstbedienungsbereich des 0 Regals bis zum Bereich an der Regalsäule, an dem die Gitterstreben 5 vorgesehen sind, erstreckt. Die Schiene 32 kann jedoch auch auf festgelegten Bereichen an der Säulenrückseite 314 beschränkt werden. Die zweiteilige Auslegung des Regalpfostens ermöglicht eine maximale Variabilität bei der Regalausgestaltung, die so individuell auf die zu präsentierenden Waren und Einsatzgebiete abgestimmt werden kann.
Alternativ zu der gezeigten Ausführungsform, bei der die Schiene 32 die Flanschflächen 316, 317 auf der Säulenrückseite 314 umgreift, kann die Schiene auch als Rechteckrohr ausgestaltet werden, die zwischen die Flanschflächen an der Säulenrückseite eingeschoben wird. Die Befestigung des Rohrs kann dann durch axiale Sicherungselemente, die in entsprechende Bohrungen an der Schiene und den Flanschflächen angebracht sind, vorgenommen werden. Alternativ besteht jedoch auch hier die Möglichkeit, die Rechteckschiene zwischen den Flanschflachen der Säule festzuschweißen.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen offenbarten Merkmalen der Erfindung, können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen
von Bedeutung sein.

Claims (7)

1. Regalpfosten mit
einer im Querschnitt im wesentlichen C-förmigen Säule (31), die auf der vorderen Säulenfläche (311) Aussparungen (320) aufweist, die vorzugsweise zum Einhängen von Regalelementen (7) für einen Schwerlastbereich in einem Warenregal dienen, und die auf der hinteren Säulenfläche (314) eine Längsfuge (315) aufweist, die durch zwei angekantete Flanschflächen (316, 317; 416, 417), die vorzugsweise zum Befestigen von Verbindungselementen (5) mit einer weiteren Regalsäule dienen, begrenzt wird,
wobei die beiden angekanteten Flanschflächen (316, 317; 416, 417) der Säule (31) parallel nach außen ragend, beiderseits der Längsfuge (315) an der Säule (31) angeordnet sind, und
einer im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Schiene (32), die auf der vorderen Schienenfläche (325) Aussparungen (326) aufweist, die vorzugsweise zum Einhängen von Regalelementen (11, 13) eines Selbstbedienungsbereichs in einem Warenregal dienen und deren Seitenflächen (327, 328) zum Eingriff mit den Flanschflächen (316, 317; 416, 417) der Säule (31) ausgelegt sind,
wobei die Schiene (32) mit den beiden Seitenflächen (327, 328) die beiden Flanschflächen (316, 317; 416, 417) von außen umgreift,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Säule (31) im Bereich der Abkantung der Flanschflächen (316, 317; 416, 417) von der hinteren Säulenfläche (314; 414) jeweils eine Einbuchtung (318, 319; 418, 419) aufweist, wobei Schiene (32) mit den beiden Seitenflächen (327, 328) an der hinteren Säulenfläche anliegt.
2. Regalpfosten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbuchtungen (418, 419) im Bereich der Flanschflächen (416, 417) liegen.
3. Regalpfosten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschflächen im wesentlichen zangenförmig ausgestaltet sind.
4. Regalpfosten nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Verbindungselemente (17, 16) vorgesehen sind, mit denen wenigstens eine Seitenfläche (327, 328) der Schiene an einer Flanschfläche (316, 317; 416, 417) der Säule (31) befestigbar ist.
5. Regalpfosten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Flanschflächen (316, 317; 416, 417) der Säule (31) und die beiden Seitenflächen (327, 328) der Schiene (32) jeweils gleich beabstandete Aussparungen (321, 329; 421) aufweisen, in die die Verbindungselemente (17, 16) zur Lagesicherung der Schiene (32) an der Säule (31) eingreifen können.
6. Regalpfosten nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitenflächen (327, 328) der Schiene (32) mit den beiden Flanschflächen (316, 317; 416, 417) der Säule (31) verschweißt sind.
7. Warenregal mit einem Schwerlastbereich und einem durchgängigem Selbstbedienungsbereich, das einen Regalständer (1) mit zwei Regalpfosten (3) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 aufweist, wobei die beiden Regalpfosten durch Verbindungselemente (5) miteinander verbunden sind, die jeweils an den Flanschflächen (316, 317; 416, 417) der Säule (31) in Bereichen, an den keine Schiene (32) angebracht ist, befestigt sind.
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