DE20111297U1 - Vorrichtung zur Befestigung eines Gegenstandes - Google Patents
Vorrichtung zur Befestigung eines GegenstandesInfo
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- A47K—SANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
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- A47K10/12—Grips, hooks, or the like for hanging-up towels
-
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines Gegenstandes, insbesondere von Gegenständen aus Flachmaterial. Je nach Einsatzgebiet der Vorrichtung kommen unterschiedliche Gegenstände in Betracht. Bei einem Einsatz in der Küche kommen beispielsweise Geschirrtücher, Lappen und Topflappen in Betracht. Im Badezimmer kann die Vorrichtung beispielsweise für Handtücher oder Waschlappen eingesetzt werden. Obwohl die Vorrichtung bevorzugt für Flachmaterialien eingesetzt wird, ist es auch möglich Stifte, Schwämme, Tafelkreide und dergleichen an der Vorrichtung als Gegenstände zu befestigen.
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Patentanwälte ■ European Patent Attorneys ■ Zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt J · · . ^gelassene' Yprtittej bailn HambnisieWgsamtjnjr'Swi *Bijinenmjrkt· · ; : : :*' Rechtsanwalt! Zulassen tei de« Ham.burgefq;ri<3iten ; : t
Deutsche Bank A(J HanÄwg, Nr. $·284"9? *(BIö 800 700*24) * PosftJaMc FMnbufg, Nr. 28*45 20*/(*3LZ 200 100 20) Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
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Der Haken zur Befestigung von Gegenständen ist hinlänglich bekannt. Der nicht benötigte Gegenstand wird hierbei an den Haken gehängt, von wo er zum Gebrauch abgenommen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vielseitig einsetzbare Vorrichtung zu schaffen, die es mit möglichst einfachen Mitteln erlaubt, Gegenstände unterschiedlicher Art nach dem Gebrauch zu befestigen.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen aus Anspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt ein Band, dessen freies Ende mit dem Gegenstand verbindbar ist. Das andere Ende ist mit einer Einzieheinrichtung verbunden, die einerseits ein Herausziehen des Bandes aus der Einzieheinrichtung mit seinem freien Ende zuläßt und andererseits auf das Band eine Kraft entgegen der Einziehrichtung ausübt. Ist der zu befestigende Gegenstand mit dem freien Ende des Bandes verbunden, so kann der Gegenstand gegriffen und gegen den Zug der Einziehvorrichtung von dieser entfernt und verwendet werden. Wird der Gegenstand nicht mehr benötigt, so wird er durch die Einziehvorrichtung zurückgezogen. Die Einziehvorrichtung zieht das Band zurück und bewegt den Gegenstand in eine Position, in der das freie Ende des Bandes sich in der Nähe der Einziehvorrichtung befindet. Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt eine Reihe von Vorzügen. Nach dem Gebrauch muß
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Gegenstand nicht zurückgehängt werden, sondern lediglich durch Loslassen des Gegenstandes wird dieser über das Band zurückgezogen und somit aus dem Arbeitsbereich entfernt. Weiterhin wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung vermieden, daß der Gegenstand zu Boden fällt.
Gegenstand nicht zurückgehängt werden, sondern lediglich durch Loslassen des Gegenstandes wird dieser über das Band zurückgezogen und somit aus dem Arbeitsbereich entfernt. Weiterhin wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung vermieden, daß der Gegenstand zu Boden fällt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung weist die Einziehvorrichtung eine federvorgespannte Rolle auf, die das Band aufwickelt. Das Band wird hierbei gegen die Federkraft von der Rolle abgewickelt, so daß der mit dem Band verbundene Gegenstand während seiner Verwendung stets zurückgezogen wird. Je nach Gegenstand kann dabei die Federkraft des Zurückziehens unterschiedlich eingestellt sein. Um das Zurückziehen des Bandes zu begrenzen, ist das Band mit einem Stoppelement versehen, das in einer zurückgezogenen Position an einem Lagermittel für die Einziehvorrichtung anliegt. Die Einziehvorrichtung ist an einem Lagermittel gehalten. In der zurückgezogenen Position liegt das Stoppelement an dem Lagermittel an und begrenzt so ein weiteres Einziehen des Bandes. Um die Länge des aus der Einziehvorrichtung vorstehenden Bandes möglichst einfach einstellen zu können, kann das Stoppelement auf das Band in unterschiedlichen Positionen geklemmt werden.
Das Lagermittel ist bevorzugt mit einer Anschlagfläche für das Stoppelement versehen. Wird der Gegenstand in der ausgezogenen Position freigegeben, so wird dieser von der Einziehvorrichtung zurückgezogen, bis das Stoppelement an der Anschlagsfläche anliegt.
In einer besonders haltbaren Ausgestaltung ist als Band ein geflochtenes Band, vorzugsweise aus Kunststoffmaterial vorgesehen. Das geflochtene Band aus Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Nylonmaterial, besitzen den Vorteil, daß das Band auch durch das wiederholte Ein- und Ausziehen nicht beschädigt wird.
In einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Lagermittel als ein Gehäuse mit einem Gehäusedeckel und einem Gehäuseboden ausgebildet. In einer bevorzugten Ausführung von Deckel und Gehäuse ist der Gehäuseboden flach mit einem ovalen Umriß. Es handelt sich bei dem Gehäuseboden also im wesentlichen um ein flaches Oval.
Auch der Gehäusedeckel besitzt bevorzugt einen ovalen Umriß entsprechend dem Gehäuseboden. Der Gehäusedeckel ist bevorzugt konvex gewölbt, so daß der Gehäusedeckel ungefähr die Form eines halben EUipsoidens oder eines halben Tropfens aufweist.
Bevorzugt ist der Deckel ungefähr mittig mit einer Durchgangsbohrung versehen, durch die das Band geführt ist. Der Gehäusedeckel besitzt im Bereich der Durchgangsbohrung einen im wesentlichen flachen Abschnitt, an dem das Stoppelement in der zurückgezogenen Position des Bandes anliegt. In diesem Flächenabschnitt ist bevorzugt ein Anschlagelement vorzugsweise aus Kunststoff, eingelassen.
In einer Weiterführung ist auch das Stoppelement aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet. Hierbei können Anschlagelement und Stoppelement aus ähnlichen Kunststoffmaterialien, beispielsweise mit unterschiedlichen Farben hergestellt sein. Ein ganz besonderer ästhetischer Effekt wird erzielt, wenn Anschlagelement und Stoppelement den Umriß einer menschlichen Figur mit Kopf, Armen und Beinen besitzen. Auch können andere aufeinander bezogene Elemente, wie beispielsweise Sonne und Mond, Stern und Kreis, Biene und Blume und ähnliche verwendet werden.
Zur Befestigung des Gehäuses hat es sich als zweckmäßig erwiesen, an einem Ende des Ovales ein senkrecht zum Gehäuseboden stehenden Durchgangskanal zur Aufnahme eines Befestigungsmittels vorzusehen, durch den Durchgangskanal kann das Gehäuse beispielsweise mit Hilfe von Schraube und Dübel an einer Wand festgeschraubt werden. Zweckmäßiger Weise kann der Durchgangskanal zur Außenwand des Gehäuses eine Durchbrechung aufweisen, die gemeinsam mit dem Durchgangskanal einen Steg in der Gehäusewand bildet. An dem Steg kann das Gehäuse beispielsweise mit Hilfe einer Schlaufe aufgehängt werden.
Ebenfalls ist es möglich, daß an dem Gehäuseboden ein Klebeelement zum Ankleben des Gehäuses vorgesehen ist.
Um den Gegenstand leichter wechseln zu können, ist in einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Vorrichtung das freie Ende des Bandes mit einem Haken versehen.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Geschirrtuchhalter in der zurückgezogenen und in einer teilweisen ausgezogenen Position,
Fig. 2 das aufgehängte Gehäuse des erfindungsgemäßen Handtuchhalters,
Fig. 3 das Gehäuse von der Rückseite,
Fig. 4 das Gehäuse mit eingesetzter Schraube von oben,
Fig. 5 das aufgehängte Gehäuse in der Ansicht von der Seite und
Fig. 6 eine schematische Ansicht der Einziehtrommel in dem Gehäuse.
Fig. 1 zeigt das Gehäuse der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10. Aus dem Gehäuse 10 tritt ein Band 12 hervor. Bei dem Band handelt es sich um eine geflochtene Nylonschnur. An dem freien Ende 14 der Nylonschnur 12 ist ein Handtuch 16 angeknotet. Bei dem Handtuch kann es sich beispielsweise um ein Geschirrtuch für den Einsatz in der Küche handeln. Die Nylonschnur 12 ist mit einem Stoppelement 18 versehen. Zur
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Benutzung des Geschirrtuchs 16 kann die Nylonschnur 12 entlang der Doppelpfeilrichtung A bewegt werden.
Es hat sich herausgestellt, daß das Anbringen des Gehäuses 10 in über Kopfhöhe, den Vorteil mit sich bringt, daß selbst bei weit ausgezogener Nylonschnur 12, das Geschirrtuch losgelassen werden kann und zurückgezogen wird, ohne den Boden zu berühren. Die Rückziehkraft kann ansonsten abhängig von dem Gewicht des Gegenstandes und der Anbringhöhe des Gehäuses eingestellt werden. Bei der Stärke der Rückziehkraft für das Handtuch 16 ist ebenfalls zu berücksichtigen, daß das Geschirrtuch während der Arbeit der Rückziehkraft aussetzt, so daß diese nicht zu groß sein sollte.
Fig. 2 zeigt eine Detailansicht des erfindungsgemäßen Gehäuses 10. Das Gehäuse 10 ist über eine Schlaufe 20 an einem Haken 22 aufgehängt. Die Schlaufe 20 ist durch einen Durchgangskanal 24 geführt, der einen Steg 26 bildet (vgl. Fig. 4). Am Grund des Durchgangskanals 24 ist eine Bohrung 28 als Lager für ein Schraubenkopf vorgesehen.
Der Gehäusedeckel 10 ist mit einer Bohrung 30 versehen, durch die die Nylonschnur 12 in das Gehäuse Innere geführt ist. Die Bohrung 30 befindet sich in einem Bereich 32 des Gehäusedeckels 10, der eine abgeflachte Form aufweist. In die Fläche 32 ist eine Figur 34 eingelassen, die bündig mit der Fläche 32 abschließt. Die Figur 34 besteht ebenso wie das als Männchen ausgebildete Stoppelement 18 aus einem Kunst-
-8-stoffmaterial,
vorzugsweise aus einem gummiartigen, weichen Kunststoff. Die Farben der Figuren 18 und 34 sind bevorzugt aufeinander abgestimmt.
vorzugsweise aus einem gummiartigen, weichen Kunststoff. Die Farben der Figuren 18 und 34 sind bevorzugt aufeinander abgestimmt.
Fig. 3 zeigt die Rückseite des Gehäuses 10 mit dem Bodenelement 36. Das Bodenelement 36 trägt mittig ein Klebeelement 38, mit dem das Gehäuse beispielsweise an eine Wand oder einen Schrank geklebt werden kann.
Der Boden 36 ist mit 3 Schrauben 40 an dem Gehäuse 10 befestigt. In dem Boden 36 ist zusätzlich eine Durchgangsbohrung 42 zur Aufnahme einer Schraube 44 vorgesehen.
Fig. 4 zeigt das Gehäuse 10 in der Ansicht von oben. Durch den Durchgangskanal und die Bohrung 42 in dem Boden 36 ist eine Schraube 44 geführt, mit der das Gehäuse 10 angeschraubt werden kann. In der Ansicht von oben ist die Durchbrechung des Kanals 24 ersichtlich, durch die der Steg 26 des Gehäuses gebildet wird. In der Ansicht von vorne besitzt die Durchgangsöffnung 24 Herzform.
Fig. 5 zeigt das Gehäuse 10 in der Seitenansicht. Das Gehäuse 10 ist mit einer um den Steg 26 gelegten Schlaufe 20 an dem Haken 22 aufgehängt.
Das Gehäuse besitzt im Bereich 44 eine konvex gewölbte Form. Der mit 46 gekennzeichnete Bereich besitzt eine im wesentlichen senkrecht zum Boden stehende Form,
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wobei die Übergänge zwischen den Bereich 44 und 46 abgerundet sind. Das Gehäuse kann ungefähr die Größe und die Form einer Computermaus aufweisen. Das Gehäuse kann aus Aluminium, Kunststoff oder ABS bestehen.
Fig. 6 zeigt skizzenhaft das Gehäuse 10 den bei abgenommenem Bodenelement. In dem Gehäuse sind drei Absätze 48 vorgesehen, die dem Boden 36 als Anlage dienen. Die Absätze 48 sind jeweils mit einer Bohrung 50 für die Schrauben 40 versehen. Im Bereich der Bohrung 42 ist ein Absatz 52 vorgesehen, der mit einer Öse 54 versehen ist. An die Öse 54 ist über einen Faden 56 die Trommel 58 befestigt. Die zylinderförmige Trommel 58 an den Stirnseiten mit einem Rand 60 umgeben, der ein Abspringen des aufgewickelten Fadens von der Trommel 58 verhindert. Die Trommel 58 ist in Richtung des mit B gekennzeichneten Pfeils vorgespannt und wickelten den Faden 12 selbsttätig auf.
Claims (20)
1. Vorrichtung zur Befestigung eines Gegenstandes (16), insbesondere von Gegenständen aus Flachmaterial, mit einem Band (12), das an seinem freien Ende (4) zur Verbindung mit dem Gegenstand vorgesehen und dem anderen Ende mit einer Einzieheinrichtung verbunden ist, die ein Herausziehen des Bandes aus der Einzieheinrichtung mit seinem freien Ende (14) zuläßt und eine Kraft auf das Band in die der Ausziehrichtung entgegengesetzte Richtung ausübt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzieheinrichtung eine federvorgespannte Rolle (58) aufweist, die das Band selbsttätig aufwickelt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (12) mit einem Stoppelement (18) versehen ist, das in einer aufgewickelten Position des Bandes (12) an einem Lagermittel für die Einzieheinrichtung anliegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoppelement (18) auf das Band geklemmt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagermittel mit einer Anschlagfläche (32) für das Stoppelement (18) versehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Band (12) ein geflochtenes Band, vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagermittel als ein Gehäuse (10) mit einem Gehäusedeckel und einem Gehäuseboden (36) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseboden (36) flach mit einem im wesentlichen ovalen Umriß ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel konvex gewölbt mit einem im wesentlichen ovalen Umriß ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel ungefähr mittig eine Durchgangsbohrung (30) besitzt, durch die das Band (12) zu der Einzieheinrichtung geführt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusedeckel im Bereich der Durchgangsbohrung (30) ein im wesentlichen flachen Flächenabschnitt (32) aufweist, an dem das Stoppelement (18) in der aufgewickelten Position des Bandes anliegt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anschlagelement (34) in den Flächenabschnitt (32) eingelassen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement (34) aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoppelement (18) aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoppelement (18) den Umriß einer menschlichen Figur mit Kopf, Armen und Beinen besitzt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoppelement und das Anschlagelement zwei aufeinander bezogene Elemente darstellen.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Ende des Ovales ein senkrecht zum Gehäuseboden (36) verlaufender Durchgangskanal (24) zur Aufnahme eines Befestigungselements (20; 44) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgangskanal (24) zur Außenwand (46) des Gehäuses eine Durchbrechung aufweist, die gemeinsam mit dem Durchgangskanal (24) einen Steg (26) in der Gehäusenaußenwand bildet.
19. Vorrichtung nach Anspruch 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseboden (36) mit einem Klebelement versehen ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des Bandes mit einem Haken versehen ist.
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Cited By (3)
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| CN106166019A (zh) * | 2016-04-07 | 2016-11-30 | 北塘区美悦工业设计工作室 | 一种机械挂钩 |
| DE102022103629B3 (de) | 2022-02-16 | 2023-03-02 | Edina Bayram | Vorrichtung zur Erleichterung der Haaransatz-Wäsche |
-
2001
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Effective date: 20021219 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20050201 |