DE20111280U1 - Stecker mit Schlauchaufnahme für eine Steckverbindung - Google Patents
Stecker mit Schlauchaufnahme für eine SteckverbindungInfo
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Description
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Vl
O |
Anmelder: | Firma |
| hen B | Dipl.-lng. HENN Ges.m.bH & Co.KG | |
| iriftlic ung |
Steinebach 18 | |
| SS s I |
A-6850 Dombirn | |
| H 20 | Österreich |
Stecker mit Schlauchaufnahme für eine Steckverbindung
Die Neuerung betrifft einen Stecker mit Schlauchaufnahme nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Ein derartiger Stecker als Teil einer Steckverbindung für den Anschluss von Rohrund Schlauchleitungen ist beispielsweise mit dem Gegenstand der auf den Anmelder zurückgehenden EP 750 150 B1 bekanntgeworden. Auf die dortige Offenbarung wird bezug genommen.
Die vorliegende Erfindung betrifft die Verbesserung der Schlauchaufnahme in einem Stecker. Bei der genannten EP 750 150 B1 wird der Schlauchaufnahmeraum im Stecker gebildet durch eine Außenhülse, die im radialen Abstand von einer inneren Innenhülse angeordnet ist, und zwischen den beiden genannten Hülsenteilen wird der Schlauchaufnahmeraum im Schlauch ausgebildet. Dieser wird im unbefestigten Zustand von der Frontseite in dem sich bildenden Ringspalt zwischen Außen- und Innenhülse eingesteckt und solange in den Schlauchaufnahmeraum hineinbefördert, bis er mit seiner vorderen Stirnseite an einer entsprechenden Anlagefläche im Zwi-
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VAT-NR: DE 129020439
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414848-808 (BLZ 70010080)
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schenraum zwischen der Außen- und Innenhülse anliegt. Die Anlagefläche nach der EP 750 150 B1 war im wesentlichen gerade ausgebildet. Eine gleiche Anordnung ergibt sich beispielsweise auch mit der DE 38 13 192 C2.
Zur festen Verbindung des Schlauches im Schlauchaufnahmeraum ist es beispielsweise aus dieser Druckschrift bekannt, die Innenhülse mit einer radial nach außen gerichteten Sicke zu versehen, so dass sich diese Sicke in den Schlauchaufnahmeraum hinein erstreckt und den dort lagernden Schlauch verdrängt. Nachdem das Schlauchmaterial bekannterweise nicht kompressibel ist, wird dieses verdrängte Material in Richtung auf den stirnseitigen Anschlag des Schlauches und auch in die entgegengesetzte Richtung verdrängt.
Dies führt zu einem „Stau" im Aufnahmeraum, weil das verdrängte Schlauchmaterial sich an dem stirnseitigen Anschlag im Schlauchaufnahmeraum anlegt und eine direkte Schubkraft auf diese Anschlagfläche überträgt. Diese Schubkraft wird auch auf Teile der Außen- und Innenhülse übertragen. Die Tiefe der Sicke zur Festlegung des Schlauches in den Schlauchaufnahmeraum war deshalb begrenzt, weil bei tieferen Sicken, die eine verbesserte Festlegung des Schlauches gewährleisten, der Nachteil bestand, dass das verdrängte Schlauchmaterial derartig starke Schubkräfte auf Außen- und Innenhülse übertrug, dass es zu Ausbeulungen oder gar zum Ausreissen bestimmter lastübertragend aneinanderhängender Teile kam.
Die Festlegung des Schlauches im Schlauchaufnahmeraum war also begrenzt durch die Tiefe der Sicke, die ein bestimmte Höhe aus diesem Grunde nicht überschreiten konnte.
Damit bestand aber der Nachteil, dass der Schlauchsitz in diesem Schlauchaufnahmeraum nicht optimal war, weil ja nur mit einer bestimmten, begrenzten Sickentiefe festgelegt werden konnte.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Stecker mit Schlauchaufnahme der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass eine wesentliche Verbesserung der Sickenverpressung des Schlauches im Schlauchaufnahmeraum gewährleistet ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass der stirnseitige Anschlag des Schlauchaufnahmeraums durch einen in den Schlauchaufnahmeraum hineinragenden Lappen gebildet ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Neuerung ist es vorgesehen, dass der stirnseitige Anschlag in diesem Schlauchaufnahmeraum durch die Stirnseite dieses Lappens selbst gebildet wird.
Während also die allgemeinere technische Lehre des Schutzausspruchs 1 vorsieht, dass allgemein ein in den Aufnahmeraum hineinragender Lappen den stirnseitigen Anschlag bildet, wird in der bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, dass die Stirnseite dieses Lappen selbst den stirnseitigen Anschlag bildet.
Beide Ausführungsformen haben den Vorteil, dass nun der stirnseitige Anschlag für den Schlauch einen Freiraum im Schlauchaufnahmeraum bildet, weil ja der Lappen oder die Stirnseite dieses Lappens in den Schlauchaufnahmeraum hineinragt und das Einschieben des unbefestigten Schlauches in diesen Schlauchaufnahmeraum begrenzt.
Wird also der unbefestigte Schlauch in den Schlauchaufnahmeraum in axiale Richtung hinein geschoben, dann schlägt die vordere Stirnseite dieses Schlauches an dem den anschlagbildenden Lappen im Schlauchaufnahmeraum an. Jenseits dieser Anschlagkante ergibt sich dann im Schlauchaufnahmeraum ein Freiraum. Soll nun der Schlauch im Schlauchaufnahmeraum durch die vorher erwähnte Sickenverpressung festgelegt werden, dann besteht nun der Vorteil, dass nun die Sickentiefe wesentlich größer gewählt werden kann und damit eine wesentlich bessere Festlegung des Schlauches im Schlauchaufnahmeraum gewährleistet ist.
Dies deshalb, weil das von der vergrößerten Sicke verdrängte Schlauchmaterial nur über den stirnseitigen Anschlag im Schlauchaufnahmeraum hinaus in den dort gebildeten Freiraum verdrängt wird und von diesem Freiraum aufgenommen wird.
Damit werden schädliche Schubspannungen auf dieses Schlauchende im Schlauchaufnahmeraum vermieden und es besteht nicht mehr die Gefahr, dass diese Schubspannungen am Schlauchende nun in ungünstiger Weise zu Ausbeulungen oder sogar zum Ausreissen im Bereich zwischen Außen- und Innenhülse führen.
Bei der vorliegenden Festlegung des Schlauches mit einer Sickenverpressung im Schlauchaufnahmeraum wird davon ausgegangen, dass die Wandstärke des Schlauches etwa dem lichten Profil des Schlauchaufnahmeraumes entspricht. Der Schlauch wird also nur mit geringem radialen Spiel in den Schlauchaufnahmeraum hineingesteckt und dort axial verschoben, bis er mit seiner Stirnseite an der hinteren, neuerungsgemäß ausgebildeten Stirnseite im Schlauchaufnahmeraum anliegt.
In einer anderen Ausgestaltung der Neuerung kann es jedoch vorgesehen sein, dass die lichte Weite des Schlauchaufnahmeraumes etwas größer gewählt wird als die Schlauchdicke. Damit hat der Schlauch ein wesentlich größeres radiales Spiel im Schlauchaufnahmeraum. Damit kann es bei einer entsprechenden bevorzugten starken Sickenverpressung mit einer großen Sickentiefe dazu kommen, dass sich die Schlauch nicht nur in axialer Richtung verdrängt und in die Freiräume an der Stirnseite des Schlauchaufnahmeraumes hineinbewegt, sondern dass er sich zusätzlich auch noch in radiale Richtung bewegt und den entsprechenden gesamten Schlauchaufnahmeraum im Zwischenraum zwischen der Sicke und der Stirnseite des Schlauchaufnahmeraumes ausfüllt.
Auch durch diese Maßnahme kann die Sickentiefe wesentlich gesteigert werden.
Auf diese Weise (Vorsehen eines radialen Spiels zwischen dem Schlauch und dem Schlauchaufnahmeraum) können auch entsprechende Dickenunterschiede in der Schlauchwandung besser ausgeglichen werden. Es gelingt eine leichtere Montage des Schlauches im Schlauchaufnahmeraum.
Eingangs wurde erwähnt, dass die stirnseitige Anschlagfläche im Schlauchaufnahmeraum durch den Lappen gebildet ist. Bevorzugt wird es hierbei, wenn der Lappen Teil der Außenhülse ist und ein Teil einer Umstülpung der Aussenhülse in diesem Bereich ist.
Die Umstülpung (auch Umbördelung genannt) bildet also einen in axialen Richtung weisenden Ringbund im Bereich der Außenhülse aus, wobei die Stirnseite diese Ringbundes den axialen Anschlag für die Stirnseite dieses Schlauches bildet.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass dieser Lappen nicht Teil der Umbördelung oder Umstülpung der Außenhülse ist, sondern dass der Lappen als separates Teil in den Schlauchaufnahmeraum eingelegt ist. In diesem Fall ist der Lappen dann als Ringhülse ausgebildet, die als separates Teil in den Aufnahmeraum eingelegt ist und mit ihrer in axialer Richtung weisenden Stirnseite den stirnseitigen Anschlag für den Schlauch bildet. 35
In einer anderen Ausgestaltung der Neuerung kann es vorgesehen sein, dass dieser Lappen auch werkstoffeinstückig mit der Innenhülse verbunden ist und Teil einer Umbördelung an der Innenhülse ist.
Ein weiterer Vorteil der Anordnung einer Umbördelung oder Umstülpung im Bereich der Aussenhülse ist im übrigen, dass die Stabilität der Außenhülse in diesem Bereich stark verbessert wird und dadurch auch der Schlauchaufnahmeraum in diesem Bereich stark verfestigt und hochlastübertragend ausgebildet ist. 5
Mit dieser Umbördelung oder Umstülpung zwischen der Außenhülse und der Innenhülse wird auch der Preßsitz zwischen den beiden genannten Teilen wesentlich verbessert, weil ein hochlastübertragender Preßsitz angeordnet werden kann, ohne dass es zu einer unerwünschten Verformung der Teile kommt.
Beim Fügen der Teile (Aussenhülse- und Innenhülse) zur Erreichung des erwähnten Preßsitzes sind keine schädlichen, vorstehenden Teile mehr zu befürchten, weil eine Umbördelung zwischen der Außen- und Innenhülse vorgesehen ist, so dass der. Preßsitz ohne Abrieb zwischen beiden Teilen erreicht wird. Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
Es zeigen:
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Figur 1: Schnitt durch einen Stecker nach der Neuerung
Figur 2: 2 Halbschnitte durch den Stecker nach Figur 1, wobei der obere Halbschnitt die unverfestigte Schlauchverbindung und der untere HaIbschnitt die verfestigte Schlauchverbindung darstellt.
In Figur 1 ist allgemein ein Stecker 1 dargestellt, der aus einer Außenhülse 2 und einer Innenhülse 3 besteht.
Am Außenumfang der Außenhülse 2 sind gleichmäßig am Umfang verteilt Rastnasen 4 angeordnet. Auf den Stecker 1 wird ein nicht näher dargestellter Stutzen aufgesteckt, wobei der Stutzen fest an einem Teil, wie z. B. einem Autokühler oder dergleichen befestigt ist.
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Im Zwischenraum zwischen der Außenhülse 2 und der Innenhülse 3 ist ein Schlauchaufnahmeraum 5 ausgebildet, in dem gemäß Figur 2 ein Schlauch 13 in Pfeilrichtung 7 eingesteckt werden kann. Hierbei ist die Einführöffnung 6 mit entsprechenden Einführschrägen versehen.
Wichtig ist nun, dass der axiale Anschlag für das Schlauchende 14 bzw. die Stirnseite des Schlauches im Schlauchaufnahmeraum 5 durch eine Umstülpung 8 der Außenhülse 2 erreicht wird, wobei die Umstülpung 8 einen in den Schlauchaufnahmeraum hineinragenden Lappen 9 ausbildet. .
Die Stirnseite 10 der Umstülpung 8 bildet somit den Anschlag für das Schlauchende 14 gemäß Figur 2 (oberer Halbschnitt).
Wichtig bei der Verbindung zwischen der Außenhülse 2 und der Innenhülse 3 über die besagte Umstülpung 8 ist, dass nun die beiden Teile im Preßsitz 22 miteinander verbunden sind und durch die Anordnung des Lappens 9, der in den Aufnahmeraum 5 hineinragt, gibt es im Bereich des Preßsitzes 22 keinerlei hervorstehende, scharfkantige Stellen, die einen Abrieb erzeugen.
Weiterer Vorteil ist, dass durch die Anordnung eines Preßsitzes 22 in Verbindung mit einem radialen Anschlag 21 im Bereich der Innenhülse 3 ein definierter Anschlag sich ergibt, so dass eine leichte Montage von Außen- und Innenhülse 2, 3 gewährleistet ist.
Weiterer Vorteil ist, dass nun im Bereich in dem die äußere und die innere Hülse zusammentreffen eine mit ihrem Boden ebene Nut 19 ausgebildet wird, so dass diese Nut ohne hervorstehende Teile als Sitz für das Dichtelement 17 dient. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass das Dichtelement 17 durch hervorstehende, scharfkantige Schnittkanten im Bereich der Nut 19 beschädigt wird.
Es ergibt sich lediglich im Bereich des Anschlages 21 ein Ringspalt 18, der zu einem verbesserten Sitz des Dichtelementes 17 führt.
Die Nut 19 wird also einerseits durch den oberen Lappen 20 der Umstülpung 8 der Außenhülse 2 und andererseits durch einen weiteren Ringbund 23 im Bereich der Innenhülse 3 gebildet.
Wenn nun der Schlauch 13 in den Schlauchaufnahmeraum 5 gemäß Figur 2 - oben eingeschoben wird, liegt das Schlauchende 14 an der Stirnseite 10 des Lappens 9 an.
Damit ergeben sich oberhalb und unterhalb des Lappens 9 obere und untere Freiräume 11,12 im Schlauchaufnahmeraum. Wird nun die Schlauchverpressung hergestellt, dann werden in Pfeilrichtung 16 mehrere gleichmäßig am Umfang verteilte Sicken 15 aus dem Material der Innenhülse 3 radial auswärtsgerichtet verformt, so dass sich diese Sicken 15 in den Schlauchaufnahmeraum 5 hinein erstrecken.
Dadurch wird der Schlauch 13 in seinem Material sowohl in Pfeilrichtung 7 als auch in Gegenrichtung hierzu verdrängt, so dass das Schlauchende 14 nun in die Freiräume 11,12 hineindringt und diese Freiräume ausfüllt.
Damit wird vermieden, dass das verdrängte Material des Schlauches zum Aufbau unzulässiger Schub- und Druckspannungen im Schlauchaufnahmeraum 5 führt, weil entsprechende Freiräume 11,12 im Schlauchaufnahmeraum 5 für die Aufnahme dieses verdrängten Schlauchmaterials vorgesehen sind.
Es wurde eingangs bereits schon erwähnt, das der Schlauchaufnahmeraum 5 auch in seinem Durchmesser größer ausgebildet werden kann, als vergleichsweise der Schlauch 13 selbst, so dass sich ein radialer Freiraum 24, radial innenliegend, oder ein radialer Freiraum 25, radial außen liegend, ausbildet, und auch noch entsprechendes Material nicht nur in axiale Richtung verdrängt werden kann, sondern auch in radiale Richtung.
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| Zeichnungslegende | Stecker | |
| 1 | Außenhülse | |
| 2 | Innenhülse | |
| 5 | 3 | Restnase |
| 4 | Schlauchaufnahmeraum | |
| 5 | Einführöffnung | |
| 6 | Pfeil richtung | |
| 7 | Umstülpung | |
| 10 | 8 | Lappen |
| 9 | Stirnseite | |
| 10 | Freiraum (oben) | |
| 11 | Freiraum (unten) | |
| 12 | Schlauch | |
| 15 | 13 | Schlauchende |
| 14 | Sicke | |
| 15 | Pfeilrichtung | |
| 16 | Dichtelement | |
| 17 | Ringspalt | |
| 20 | 18 | Nut |
| 19 | Lappen | |
| 20 | Anschlag | |
| 21 | Preßsitz | |
| 22 | Ringbund | |
| 25 | 23 | Freiraum (radial) |
| 24 | ||
25 Freiraum (radial) 30
Claims (16)
1. Stecker mit Schlauchaufnahme für eine feste Verbindung eines Schlauches an einer Steckverbindung, wobei der Schlauch in einem Schlauchaufnahmeraum aufgenommen ist, der durch eine radial äußere und eine radial innere Hülse gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass im Schlauchaufnahmeraum (5) mindestens ein axialer Freiraum (11, 12) ausgebildet ist.
2. Stecker nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass im Schlauchaufnahmeraum (5) mindestens ein radialer Freiraum (24, 25) ausgebildet ist.
3. Stecker nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der stirnseitige Anschlag für den Schlauch (13) durch einen in den Schlauchaufnahmeraum (5) hineinragenden Lappen (9) ausgebildet ist.
4. Stecker nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der stirnseitige Anschlag im Schlauchaufnahmeraum (5) durch die Stirnseite (10) des Lappens (9) ausgebildet wird.
5. Stecker nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das bei der Verpressung des Schlauches (13) mit dem Stecker (1) von der dabei ausgebildeten Sicke (15) verdrängte Schlauchmaterial über den stirnseitigen Anschlag (9) im Schlauchaufnahmeraum (5) hinaus in den Freiraum (11) und/oder (12) verdrängt wird.
6. Stecker nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das bei der Verpressung des Schlauches (13) mit dem Stecker (1) von der dabei ausgebildeten Sicke (15) verdrängte Schlauchmaterial radial in den Freiraum (24) und/oder (25) verdrängt wird.
7. Stecker nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Lappen (9) Teil der Außenhülse (2) ist.
8. Stecker nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lappen (9) ein Teil einer Umstülpung (8) der Aussenhülse (2) ist.
9. Stecker nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lappen (9) als separates Teil in den Schlauchaufnahmeraum (5) eingelegt ist.
10. Stecker nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lappen als separate Ringhülse ausgebildet in den Aufnahmeraum eingelegt ist, und mit ihrer in axialer Richtung weisenden Stirnseite den stirnseitigen Anschlag für den Schlauch (13) bildet.
11. Stecker nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenhülse (2) und der Innenhülse (3) im Preßsitz (22) miteinander verbunden sind.
12. Stecker nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Preßsitzes (22) keinerlei hervorstehende Schnittkanten ausgebildet sind.
13. Stecker nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenhülse (3) im Bereich des Preßsitzes (22) mit einem radialen Anschlag (21) ausgebildet ist.
14. Stecker nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenhülse (2) stirnseitig an dem radialen Anschlag (21) ansteht.
15. Stecker nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich in dem die äußere Hülse (2) und die innere Hülse (3) zusammentreffen eine Nut 19 ausgebildet ist.
16. Stecker nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (19) als Sitz für das Dichtelement (17) dient.
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Publications (1)
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| DE (1) | DE20111280U1 (de) |
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