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DE20111219U1 - Gurtkraftbegrenzer für einen Sicherheitsgurt - Google Patents

Gurtkraftbegrenzer für einen Sicherheitsgurt

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DE20111219U1
DE20111219U1 DE20111219U DE20111219U DE20111219U1 DE 20111219 U1 DE20111219 U1 DE 20111219U1 DE 20111219 U DE20111219 U DE 20111219U DE 20111219 U DE20111219 U DE 20111219U DE 20111219 U1 DE20111219 U1 DE 20111219U1
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DE
Germany
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belt
deflection
force limiter
bolts
limiter according
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DE20111219U
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/28Safety belts or body harnesses in vehicles incorporating energy-absorbing devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R22/00Safety belts or body harnesses in vehicles
    • B60R22/28Safety belts or body harnesses in vehicles incorporating energy-absorbing devices
    • B60R2022/288Safety belts or body harnesses in vehicles incorporating energy-absorbing devices with means to adjust or regulate the amount of energy to be absorbed

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)

Description

Gurtkraftbegrenzer für einen Sicherheitsgurt
■ Die Erfindung betrifft einen Gurtkraftbegrenzer für einen Sicherheitsgurt.
Derartige Gurtkraftbegrenzer werden zum Absorbieren der auf einen Sicherheitsgurt an einem Auto- oder einem Kindersicherheitssitz in Folge einer ruckartigen hohen Stoßbelastung auftreffenden Aufprallkräfte verwendet, um damit Personen oder Gegenstände gegen Impülskräfte zu schützen. Der Gurtkfaftbegrenzer dämpft die impulsartig auftretenden Kräfte und ermöglicht zugleich ein geringfügiges Nachgeben. ,
Aus der DE 196 47 805 Cl ist ein Gurtkraftbegrenzer bekannt, der aus einem U-förmigen Lagerelement besteht, in das querverlaufend der Sicherheitsgurt eingelegt ist und darin mittels eines einsetzbaren Klemmelementes zuggesichert gehalten ist. Die Länge des Lagerelementes und die des Klemmelementes erstrecken sich über die Breite des Sicherheitsgurtes. Das Klemmelement ist direkt- oder indirekt über Zwischenträger oder die Seitenwände mindestens an dem verbindenden Bodenteil· des U-förmigen Lagerelementes befestigt. Die Seitenwände des U-förmigen .Lagerelementes sind unter bestimmter Krafteinwirkung durch den Gurt deformierbar, ausbiegbar oder federelastisch ausgebildet und weisen eine so hohe. Steifigkeit auf, dass die Aufprallkräfte auf den Gurt, durch seitliches Verbiegen oder Deformieren der Seitenwände absorbiert werden.
Aus der DE 196 14 730- Cl ist ein Gurtkraftbegrenzer bekannt, der etwa in Schulterhöhe einer sitzenden Person im Fahrzeug ortsfest vorgesehen ist. Der Gurtkraftbegrenzer selbst weist einen an einem energieabsorbierenden Bauteil angelenkten Schwenkhebel auf, der in Ruheposition annähernd senkrecht ausgerichtet ist und dessen freies Ende durch den Zug am Schultergurt bei einem Crash nach vorn verschwenkt wird, wodurch das Bauteil energieabsorbierend beaufschlagt wird. Der Gurtkraftbegrenzer besteht praktisch aus einem ' verschwenkbaren Hebel, der gegen die Kraft einer Torsionsfeder verschwenkbar ist.
Aus der DE 38 29 982 Al ist ein anderer Gurtkraftbegrenzer bekannt, der bei Rückhaltefällen auftretende Gurtkräfte absorbiert. Dieser Gurtkraftbegrenzer weist ein von wenigstens einem freien Ende des Sicherheitsgurtes beaufschlagtes, mit dem Fahrzeug verbindbares Bauteil auf, das beim Überschreiten einer vorgegebenen Kraft unter Energieabsorption vorzugsweise bleibend verformt wird. Damit eine derartige Vorrichtung keinen zusätzlichen Bauraum erfordert, ist das freie Ende des Sicherheitsgurtes mittels wenigstens eines Umlenkelementes in Form einer losen Schlaufe an dem Bauteil gehalten, so dass bei Überschreiten der vorgegebenen Gurtkraft der Sicherheitsgurt durch Nachgeben des. oder der Umlenkelemente unter Einzug der Schlaufe verlängerbar ist.
Alle diese Gurtkraftbegrenzer üben eine dämpfende Wirkung auf den Sicherheitsgurt im Falle einer Stoßbelastung aus, wie sie z. B. bei einem Crash eines Fahrzeuges gegeben ist, so dass Reduzierungen der Belastungsspitzen, wie sie bei einem Autocrash auf einen. Sicherheitsgurt ausgeübt werden, bewirkt werden.
Mittels dynamischer Versuche mit entsprechend instrumentierten Dummies lassen sich die Belastungswerte, denen ein menschlicher Körper während eines Verkehrsunfalls ausgesetzt ist, simulieren. Diese Belastungskurven sind
in der Regel von relativ kurzen Belastungsspitzen gekennzeichnet, die im Moment der stärksten Rückhaltung oder des Aufschlags auftreten. Diese Belastungsspitzen können zu einem deutlichen Verletzungsrisiko für den so gesicherten Insassen eines Kraftfahrzeuges führen. Dies gilt gleichermaßen aber auch für ein Kind, das in einem Kindersitz während einer Autofahrt sitzt und hierin mittels Rückhaltegurte entweder am Sitz selbst oder durch Verwendung des vorhandenen Sicherheitsgurtes gesichert ist.
Ausgehend vom bekannten Stand der Technik und der dargestellten Problematik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Gurtkraftbegrenzer besonders einfach aufzubauen, der nachträglich auf Gurte einfach aufsteckbar ist und neben einer optimalen Dämpfung der Belastungsspitzen auch eine Gurtverlängerung um ein bestimmtes definiertes Maß gewährleistet.
Gelöst wird die Aufgabe durch Ausgestaltung eines Gurtkraftbegrenzers gemäß der Lehre des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Gurtkraftbegrenzers sind in den Ansprüchen 2 bis 16 angegeben. In Anspruch 17 ist die Befestigungsart angegeben und in den Ansprüchen 18 und 19 die Verwendung in Verbindung mit verschiedenen Gurtsystemen in einem Kraftfahrzeug oder in einem Kindersitz. Der Gurtkraftbegrenzer ist sowohl an einem Fahrzeuggurt - auch bei dessen Verwendung zur Sicherung eines Kindersitzes am Sitz - als auch bei Kindersitzen mit integrierten Gurten oder bei solchen· Kombinationen einsetzbar.
Es hat sich gezeigt, dass der nach der Lehre des Anspruchs 1 einfach aufgebaute Gurtkraftbegrenzer effizient sowohl für Erwachsenengurte als auch für Gurte für Kindersitze bei entsprechender Dimensionierung verwendet werden kann. Darüber hinaus lässt sich der Gurtkraftbegrenzer durch Auswahl der die Dämpfung bewirkenden Ma-
terialien oder Federn und deren Kennlinien auch für bestimmte Altersgruppen von Kindern einsetzen, beispielsweise für Kindersitze der Bauartklassen 1 und 2 für Kinder mit Gewichten zwischen 9 kg und 22 kg, ohne dass dabei die zulässige Auslängung des Gurtes im Crashfall überschritten wird. Ein erfindungsgemäßer Gurtkraftbegrenzer bewirkt zum einen eine Dämpfung der Belastungsspitzen und zum anderen eine Verlängerung des Gurtes um ein definiertes Maß unter Berücksichtigung der Fahrzeugverzögerungskennlinie und das bei relativ kleinem und kompaktem Aufbau.
In einfachster Form kann der Gurtkraftbegrenzer aus einem dreieck- oder wellenkammförmigen Schaumkörper aus Kunststoff oder Gummi bestehen, der zwischen den beiden Umlenkbolzen angeordnet ist, die ihrerseits fest an einer Trägerplatte vorstehend befestigt sind. Der Schaumstoffkörper stützt sich dabei auf einer festen Bodenplatte ab oder an einer in der Höhe verstellbaren Bodenplatte auf.
Der Schaumstoffkörper sollte zweckmäßigerweise so aufgebaut sein, dass er ein progressives Dämpfungsverhalten zeigt, was beispielsweise durch einen Schichtaufbau oder durch geänderte Schäumungsstrukturen und damit unterschiedlicher Dichte des Schaumstoffmaterials erzielt wird, wobei die geringste Dichte des Schaumstoffes sich oben im Umlenkkopf befinden sollte. Dadurch kann ein solcher Gurtkraftbegrenzer beispielsweise für Gurte an Kindersitzen für Kinder der Eingruppierungsklassen 1 und 2 verwendet werden. Bei Kleinstkindern in der niedrigeren Gewichtsklasse wird durch eine Stoßkraftbelastung dann lediglich der obere Teil des Schaumstoff körpers bei der Zugkraftausübung auf den Gurt gestaucht, während bei schwereren Kindern der Gewichtsklasse 2 abhängig von der Stoßbelastung der Schaumstoffkörper insgesamt stärker gestaucht wird, wodurch die gewünschte Dämpfung auch bei größeren Belastungen sichergestellt ist. Der Schaumstoffkörper selbst ist seitlich nicht an der Trägerplatte befestigt, sondern kann gegenüber dieser in seiner Höhe
verändert werden. Zum leichteren Einfädeln des Gurtes können die Umlenkbolzen freistehend vorgesehen sein. Es ist aber auch möglich, nach dem Einfädeln eine Gegenplatte mit entsprechenden Lagerungen für die Umlenkbolzenenden als Konterplatte aufzudrücken, wodurch ein stabiler Verbund hergestellt wird. Ein solcher Verbund kann beispielsweise durch Aufrastverbindungen an den Umlenkbolzen gesichert werden.
Anstelle eines Schaumstoffkörpers ist es aber auch möglich, eine Federanordnung mit einem Umlenkkopf vorzusehen. Eine solche Ausführung hat den Vorteil, dass die Federcharakeristik auch eingestellt werden kann. Weiterhin lässt sich ein Gurtkraftbegrenzer auch so gestalten, dass eine progressive Bremswirkung auf den Gurt ausgeübt wird, so dass zwar ein Nachgeben bei einer stoßartigen Zugbelastung des Gurtes in gewünschter Weise gegeben ist, zusätzlich aber eine Bremswirkung ausgeübt wird, um eine gezielte Dämpfung zu erzielen. Dies ist beispielsweise dadurch erzielbar, dass Bremsbolzen den Gurt abhängig von der auf den Gurt ausgeübten Zugkraft im Zwischenraum zwischen den Brems- und den Umlenkbolzen einklemmen und auf ■den Gurt eine erhöhte Reibkraft ausüben, was zu einer zusätzlichen progressiven Bremswirkung führt. Die Bremsbolzen können mit dem Umlenkkopf zwangsgekoppelt sein, so dass dessen Bewegung auf die Bremsbolzen übertragen wird, die dann gegen die Umlenkbolzen gepresst werden.
Der Gurtkraftbegrenzer nach der Erfindung ist aufgrund der kleinen Baugröße geeignet, auch in einer Rückenlehne eines Kindersitzes eingebaut werden zu können, so dass die Schultergurte einzeln oder im Falle, dass sie zusammengeführt sind, gemeinsam mit einem solchen Gurtkraftbegrenzer ausgestattet werden können. Dieser befindet sich in vorteilhafter Weise dann in einer von der Rückseite her zugänglichen Kammer in- der Rückenlehne. Bei Verwendung bei einem Kindersitz, der von einem Sicherheitsgurt des Fahrzeuges gehalten ist, ist der Gurtkraft-
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begrenzer zwischen dem Fixpunkt im Schulterbereich des Sitzes und dem Fahrzeugfixpunkt angeordnet. Er kann auf einfache Weise auf dieses Ende des Gurtes aufgesteckt werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
Der in Figur 1 schematisch dargestellte Gurtkraftbegrenzer besteht im wesentlichen aus einer Trägerplatte 2, auf der vorstehend zwei Umlenkbolzen 3, 4 beabstandet zueinander angeordnet sind, und einer Spanneinrichtung 5 in Form eines wellenkammförmigen Schaumstoffkörpers, der eine Tiefe aufweist, die der Breite des Gurtes 1 entspricht, der um die Umlenkbolzen 3, 4 gelegt und von dem Umlenkkopf 6 des Schaumstoffkörpers Untergriffen und nach oben aufgeworfen wird. Der Gurt 1 ist an einem Fixpunkt 7 im Kraftfahrzeug oder an einem Kindersitz befestigt. Das andere Ende ist ebenfalls an einem Fixpunkt 8 des Kraftfahrzeuges oder des Kindersitzes befestigt. Die Unterseite der Spanneinrichtung 5, die aus einem Schaumstoffkörper besteht, z. B. aus einem EPP-Schaum, dessen Dichte im Umlenkkopfbereich beispielsweise ca. 20 kg pro m3 und im unteren Bereich ca. 100 kg pro m3 beträgt, liegt auf einem Höhenverstellelement 11 auf, das keilförmig und als Flächenelement ausgebildet ist. Dieses ist um ein definiertes Maß gegenüber einer starren Bodenplatte 10 mit keilförmigem Zuschnitt verschiebbar, so dass der Schaumstoffkörper nach dem Einlegen des Gurtes 1 durch Verschieben des Höhenverstellelementes 11 nach links über den Betätigungsansatz 24 nach oben verschoben wird und dabei mit den seitlichen Enden 12 den Gurt gegen die Unterseite der Seiten der Umlenkbolzen drückt. Hierdurch ist eine statische Bremswirkung gegeben, die zudem über das Höhenverstellelement unter Berücksichtigung der Federwirkung des Schaumstoffes einstellbar ist.
Es ist ersichtlich, dass bei Ausübung einer plötzlichen Zugkraft auf den Gurt 1 in dargestellter Pfeilrichtung nach rechts der Schaumstoffkörper von oben in die gestrichelte Position gestaucht wird und dabei um das freigegebene Längenmaß nachgibt, bis die Zugbelastung wieder nachlässt und die ausgeübte Druckkraft auf den Schaumstoff körper nicht mehr ausreicht, um diesen weiter zu stauchen. Durch das Stauchen der Schaumstoffmasse wird zugleich aber auch eine Verdrängung in Richtung der Umlenkbolzen 3 und 4 bewirkt, so dass bei entsprechend eingestellter Höhe des Höhenverstellelementes eine zusätzliche dynamische Bremswirkung erzielt wird, die eine Begrenzung der Auslenkung des Gurtes bewirkt.
Eine Variante zum Ausführungsbeispiel nach Figur 1 ist in Figur 2 dargestellt. Die in Figur 1 vorgesehene Spanneinrichtung aus einem Schaumstoffkörper ist hier ersetzt durch einen Umlenkkopf 6, der von einer Druckfederanordnung 13 nach oben gedrückt wird, die sich zum einen an der Unterseite des Umlenkkopfes 6 abstützt, beispielsweise auf einem vorstehenden Bolzen gelagert ist, und andererseits auf einer Druckwand 14 eines Höhenverstellelementes 15, das z. B. eine Flügelschraube ist, die in eine Gewindebohrung der Bodenplatte 10 eingeschraubt ist. Die Druckwand 14 ist frei drehend auf einem Lagerungszapfen des Höhenverstellelementes 15 aufgesetzt oder hieran befestigt und dreht synchron mit, entsprechend der Drehung der Flügelschraube, so dass die Vorspannung der Druckfederanordnung 13 in gewünschter Weise verstellt werden kann. Wird darüber hinaus eine Feder mit progressiver Federkennlinie verwendet, so kann eine progressive Einstellung in der Weise erfolgen, dass bei Ausübung einer schlagartigen Zugkraft auf den Gurt 1 anfänglich der Umlenkkopf 6 schneller nach unten bewegt wird und dann langsamer, so dass eine progressive. Dämpfungswirkung erzielt wird.
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Der Umlenkkopf 6 weist eine Tiefe auf, die der Breite des Gurtes 1 entspricht. Mit nur einer einzigen Federanordnung ist die Wirkung erzielbar. Es können aber auch mehrere vorgesehen■sein.
In Figur 3 ist eine Variante zu der Ausführung nach Figur 2 schematisch dargestellt. Diese unterscheidet sich dadurch, dass die Druckfederanordnung 13 im Ausführungsbeispiel nicht einstellbar ist, was aber grundsätzlich möglieh ist, und dass zusätzlich zu den Umlenkbolzen 3 und 4 Bremsbolzen 16 und 17 vorgesehen sind. Diese sind jeweils an Hebelarmen 18 und 19 starr befestigt. Diese Hebelarme 18, 19 sind um ein gemeinsames Drehgelenk 20 verschwenkbar gelagert und so positioniert, dass der Gurt 1 nicht nur um die Umlenkbolzen 3 und 4, sondern auch um die Bremsbolzen 16 und 17 S-förmig herumgelegt ist und von dem Umlenkkopf 6 oben gespannt ist. Der Umlenkkopf 6 weist an der Unterseite ein weiteres Drehlager für zwei Auslenkungsstangen 21 und 22 auf, die an den Hebelarmen 18 und 19 angelenkt sind. Hierdurch entsteht ein Kräfteparallelogramm. Es ist ersichtlich, dass in Abhängigkeit von der Zugkraft, die auf den Gurt 1 bei Stoßbelastung ausgeübt wird, der Umlenkkopf 6 nach unten gegen die . Kraft der Druckfederanordnung 13 verschoben wird. Gleichzeitig werden aber auch über die durch die Auslenkungsstangen 21 und 22 auf die Hebelarme 18 und 19 ausgeübte Kraft die Bremsbolzen' 16 und 17 nach unten gedrückt und pressen den Gurt gegen die starr vorgesehenen Umlenkbolzen 3 und 4, wodurch eine erhöhte Reibwirkung auf den Gurt ausgeübt wird und damit eine Bremswirkung erzielt wird. Dadurch ist eine progressive Dämpfung der Stoßbelastung des Gurtes sichergestellt und auch eine Verkürzung der Nachführlänge des Gurtes.
Die Vorverlagerungsgrenzen für Kinder mit Kindersitzen sind genormt und dürfen nicht überschritten werden. Dies ist durch die zusätzliche Bremse in jedem Fall sichergestellt.
Be zugs zeichenliste
1 Sicherheitsgurt
2 Trägerplatte
3 Umlenkbolzen
4 Umlenkbolzen
LT) Spanneinrichtung
6 Umlenkkopf
7 Fixpunkt
8 Fixpunkt
9 Unterseite
10 Bodenplatte
11 HöhenverStellelement
12 Enden
13 Druckfederanordnung
14 Druckwand
15 HöhenverStellelement
16 Bremsbolzen
17 Bremsbolzen
18 Hebelarm
19 Hebelarm
20 Drehgelenk
21 Auslenkungsstange
22 Auslenkungsstange
23 Drucklager
24 Betätigungsansatz
9· ·

Claims (19)

1. Gurtkraftbegrenzer für einen Sicherheitsgurt (1), aufweisend:
- eine Umlenkungsaufnahme für den Sicherheitsgurt (1), bestehend aus mindestens zwei an einer Trägerplatte (2) beabstandet zueinander angeordneten Umlenkbolzen (3, 4),
- eine zwischen den beiden Umlenkbolzen (3, 4) zugkraftabhängig von dem Sicherheitsgurt (1) veränderbare Spanneinrichtung (5) mit einem Umlenkkopf (6), der den Sicherheitsgurt (1) im wesentlichen über die gesamte Breite derart untergreift, dass der Sicherheitsgurt (1) um die maximale Auslenkungshöhe der Spanneinrichtung (5) gegenüber den Umlenkbolzen (3, 4) abgehoben und um diese abschnittsweise heruinlaufend gespannt ist, wobei der Sicherheitsgurt (1) mit einem Ende an einem ersten Fixpunkt (7) und mit dem anderen Ende an einem zweiten Fixpunkt (8) befestigt und der Gurtkraftbegrenzer dazwischen angeordnet ist.
2. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das s die Spanneinrichtung (5) aus einem dreieck- oder wellenkammförmigen Schaumstoffkörper besteht, der mit der Unterseite (9) an einer Bodenplatte (10) unmittelbar oder über ein Höhenverstellelement (11) mittelbar anliegt, welche Bodenplatte (10) an der Trägerplatte (2) unterhalb der beiden Umlenkbolzen (3, 4) angeordnet ist, wobei sich die Spanneinrichtung (5) zwischen den beiden Umlenkbolzen (3, 4) nach oben erstreckt und den Sicherheitsgurt (1) mit dem Umlenkkopf (6) untergreift.
3. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoffkörper aus einer oder mehreren Kunststoffschaummassen mit über die Höhe unterschiedlichen Dichten zusammengesetzt ist und ein lineares oder progressives Kompressionsverhalten oder eine progressive Federcharakteristik aufweist.
4. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoffkörper aus Schichten besteht und dass sich die Schicht mit der geringsten Dichte oben befindet und die Dichte des Schaumstoffkörpers nach unten hin zunimmt.
5. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Breite des Schaumstoffkörpers so groß gewählt ist, dass die seitlichen Enden des Schaumstoffkörpers mindestens Teilabschnitte der Umlenkbolzen (3, 4) und den Sicherheitsgurt (1) bremsend untergreifen oder mit den Umlenkbolzen (3, 4) einen Abstand bilden, der der Dicke des Gurtes (1) entsprechend angepasst ist.
6. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das - Höhenverstellelement (11) ein keilförmiger Schieber ist, der gegenüber einer schrägen Fläche der Bodenplatte (10) relativ verschiebbar ist.
7. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkkopf (6) von einer Zug- oder Druckfederanordnung (13) gegenüber den Umlenkbolzen (3, 4) angehoben ist und dabei den Sicherheitsgurt (1) straffend untergreift, wobei das Widerlager an einem Ansatz oder einer Stützwand an der Trägerplatte (2) oder an der Bodenplatte (10) vorgesehen ist.
8. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Federanordnung als Druckfederanordnung (13) vorgesehen ist und den Umlenkkopf (6) untergreift und sich mittelbar oder unmittelbar an einer Stützwand oder an einer Druckwand (14) eines Höhenverstellelementes (15) mit dem anderen Ende abstützt, das an der Bodenplatte (10) höhenverstellbar vorgesehen ist.
9. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Höhenverstellelement (15) oder die Stützwand senkrecht an der Trägerwand vorstehend angeordnet ist.
10. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zugfederanordnung an einer Verlängerung der mindestens einen Trägerplatte (9) vorgesehen ist, deren Enden auf den Umlenkkopf (6) eine von den Umlenkbolzen (3, 4) wegweisende Zugkraft ausüben.
11. Gurtkraftbegrenzer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkbolzen (3, 4) drehfest an der Trägerplatte (2) oder zwischen zwei Trägerplatten (2) angeordnet und an diesen befestigt sind und dass der Umlenkkopf (6) nicht drehfest höhenverschiebbar angeordnet ist.
12. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 11 in Verbindung mit Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Umlenkbolzen (3, 4) Bremsbolzen (16, 17) achsparallel an Hebelarmen (18, 19) vorgesehen sind, deren Drehelemente oder gemeinsames Drehgelenk zwischen den beiden Umlenkbolzen (3, 4) auf gleicher Höhe oder höhenversetzt liegen bzw. liegt und dass die Hebelarme (18, 19) so lang ausgebildet sind, dass sich der Sicherheitsgurt S-förmig um die Umlenkbolzen (3, 4) legt und dass bei Ausübung einer Zugkraft auf den Gurt die Bremsbolzen (16, 17) proportional mit der Zugkraft des Sicherheitsgurtes (1) diesen auf die Reibfläche der Umlenkbolzen (3, 4) andrücken.
13. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 12 in Verbindung mit Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass an den Hebelarmen (18, 19) Auslenkungsstangen (21, 22) drehbar angelenkt sind, deren zweite Enden an Drehlagern oder einem gemeinsamen Drehlager (23) an dem Umlenkkopf (6) drehbar befestigt sind, wobei mit der progressiven Federwirkung durch Kraftübertragung die Bremskraft der Bremsbolzen (16, 17) sich proportional bei Zugausübung auf den Sicherheitsgurt (1) ändert.
14. Gurtkraftbegrenzer nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Federanordnung (13) an der Rückseite einer Trägerplatte (2) in einem Aufnahmegehäuse des Gurtkraftbegrenzers angeordnet ist und dass der bewegliche Umlenkkopf (6) gegen die Kraft der Federanordnung (13) in einer vertikalen Langlochführung verkantgesichert geführt ist und dass die Umlenkbolzen (3, 4) und der Umlenkkopf (6) stirnseitige, radial sich erstreckende Ansätze aufweisen, die ein unbeabsichtigtes Abziehen des Sicherheitsgurtes verhindern.
15. Gurtkraftbegrenzer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtkraftbegrenzer zwei parallele seitliche Trägerplatten (2) aufweist, die über die Umlenkbolzen und/oder einer Bodenplatte miteinander verbindbar sind.
16. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Trägerplatten (2) abziehbar angeordnet ist und Widerlager mindestens für die Umlenkbolzen (3, 4) aufweist.
17. Gurtkraftbegrenzer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gurtkraftbegrenzer auf einen Kraftfahrzeugsicherheitsgurt aufgesetzt ist, dessen Enden ortsfest an Fixpunkten (7, 8) im Kraftfahrzeug befestigt sind.
18. Gurtkraftbegrenzer nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitsgurt (1) ein Schultergurt und/oder ein Beckenschultergurt eines Sicherheitsgurtes eines Kraftfahrzeuges ist und an einem Kindersicherheitssitz mindestens im Schulterbereich des Kindes einerseits fixiert und mit dem überstehenden oberen Ende an der Fahrzeugkarosserie andererseits fixiert ist und dass der Gurtkraftbegrenzer auf diesen Abschnitt aufgesetzt ist.
19. Gurtkraftbegrenzer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass er in einem Kindersitz in der Rückwand oder hinter der Rückwand vorstehend in einem Hohlraum zwischen der Rückwand und der Fahrzeugrückenlehne angeordnet ist, und zwar an den beiden Enden oder an einem gemeinsamen Ende eines Hosenträgergurtes, dessen überstehendes Ende ortsfest am Kindersicherheitssitz befestigt ist.
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