DE20111200U1 - Golftasche bzw. Golfbag - Google Patents
Golftasche bzw. GolfbagInfo
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Description
Dipl.-Ing. A. Wasmeier Dipl.-Ing. H. Graf
Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg
Deutsches Patent- und Markenamt Zweibrückenstr.
80297 München D-93008 REGENSBURG POSTFACH 10 08 26
D-93055 REGENSBURG GREFLINGERSTRASSE 7
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B/p 19.695
Datum
Date
04. Juli 2001 w-el
Anmelder:
Herta Brunner Lehmhäuser Str. 94424 Arnstorf
Titel:
Golftasche bzw. Golfbag
Konten: HypoVereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839
Postgiroamt München (BLZ 700 100 80) 893 69-801 Gerichtsstand Regensburg AT9695.DOC
04.07.01 13:12
Golfbag
Die Neuerung betrifft eine Golftasche bzw. einen Golfbag nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es gibt Golftaschen, Golfbags und Golfwägen in den vielfältigsten Ausführungsformen. Da die Ausrüstung des Golfers eine beachtliche Vielfalt von notwendigen Ausrüstungsgegenständen, wie z.B. unterschiedliche Schläger, Schirm, Schirmhalter, Regenausrüstung, Schlägerhauben und dergl. mehr umfasst, und die einzelnen Schläger und sonstigen Utensilien ordentlich und relativ zueinander fixiert in der Tasche, dem Behälter bzw. dem Bag verstaut werden müssen, summiert sich das zu transportierende Equipment zu einem Gepäckstück mit beachtlichem Volumen, das der Bequemlichkeit wegen mit Hilfe eines Fahrgestelles zu einem Trolley ergänzt wird, der durch einen Elektroantrieb fahrbar ausgerüstet werden kann.
So viel Ausrüstung ist relativ sperrig, die Schläger bzw. Golfeisen beanspruchen ausreichend Platz, um Beschädigungen zu vermeiden und ein Verhaken auszuschließen. Dieser Platz ist häufig bei kleineren Autos und Sportwägen, mit denen der Golfbag transportiert wird, nicht in auseichendem Maße vorhanden, etwa wenn der Golfer mit einem Cabrio und evtl. mit zusätzlichem Gepäck unterwegs ist.
Aufgabe der Neuerung ist, einen Golfbag vorzuschlagen, der platzsparend im Mini-Kofferraum untergebracht werden kann, ohne dass auf die erforderlichen Utensilien verzichtet werden muss, und dessen Platzbedarf zum Transport im Auto erheblich reduziert werden kann, ohne dass die Utensilien aus der Tasche entfernt werden müssen.
Gemäß der Neuerung wird dies mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches 1 erreicht. Weitere Ausgestaltungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Grundsätzlich ist der Golfbag bzw. die Golftasche ähnlich einem Seesack so ausgebildet, dass die obere und die untere Stirnwand wie auch die Umfangsfläche aus flexiblem bzw. biegsamem Material in radialer Richtung flach zusammenlegbar ausgebildet, wobei der Querschnitt kreisförmig, oval, rechteckförmig, quadratisch oder dergl. sein kann. Die Umfangs- bzw. Mantelfläche des Golfbags ist in in Richtung der Längsachse verlaufenden, etwa zylindrischen Kammern des Behälters aufblasbar gestaltet, so dass der Golfbag in nicht aufgeblasenem Zustand platzsparend zusammengelegt und verstaut werden kann, in aufgeblasenem Zustand jedoch eine stabile Form annimmt und beispielsweise in Verbindung mit einem Trolley als relativ stabiles Behältnis bewegt werden kann. In Richtung der Längsachse des Bags sind ähnlich der Ausgestaltung einer Luftmatratze wulstförmige Einzelkammern vorgesehen, die wahlweise auf der Innen- oder Außenseite der Mantelfläche ausgebildet sind und die beim Aufblasen Schlauchform annehmen und die Mantelfläche stabilisieren. Dabei können die einzelnen Wülste bzw. Luftkammern miteinander in Verbindung stehen, so dass mehrere Kammern oder alle Kammern auf einmal aufgeblasen werden können.
Die einzelnen Kammern sind vorzugsweise mit der Mantelfläche in an sich bekannter Weise verklebt oder verschweißt. Anstelle einzelner Kammern kann auch eine Ringkammer vorgesehen sein, die eine Innenwand besitzt, die entsprechend der Außenwand (Umfangsfläche bzw. Mantelfläche) ausgebildet ist. Die die einzelnen Luftkammern begrenzenden Innenwände können beispielsweise mit der Boden- und der Stirnwand verschweißt oder verklebt sein, so dass insoweit auch die beiden Endwände beim Aufblasen stabilisiert werden werden.
In Richtung der Längsachse des Bags sind in der Außenwand und/oder den Teilkammer-Innenwänden Versteifungen integriert; eine Reduzierung der Länge ist nicht vorgesehen, jedoch wird durch das Zusammenlegen in radialer Richtung eine Verringerung des Durchmessers bzw. Volumens des Bags erreicht, so dass die gegenüberliegenden Außenwände und die innen ausgebildeten Teilkammer-Innenwände zu Verstauzwekken flach aufeinander gelegt werden können und damit eine entscheidende Verringerung des Raumbedarfs in radialer Richtung bei der Unterbringung des Golfbags erreicht wird.
Ein derart flach zusammengelegter Bag wird dadurch wieder in die gebrauchsfertige und stabile Form gebracht, dass die Teil-Innenkammem einzeln, gruppenweise oder alle auf einmal aufgeblasen werden, z.B. mit Hilfe einer Druckluftquelle, eines Blasebalgs oder entsprechender, in Verbindung mit Luftmatratzen bekannter Vorrichtungen, so dass der Bag im aufgeblasenen Zustand seine Betriebsform, z.B. die eines Zylinders, eines Quaders oder dergl. einnimmt und eine ausreichende Eigenstabilität besitzt, damit er in dieser Form transportiert werden kann, z.B. in Verbindung mit einem fahrbaren Untersatz, wie etwa eines Trolleys. Dabei können die oberen und unteren, die Stirnwände des Bags darstellenden Abschlusswandungen aus Einzelelementen in Form von biegsamen, miteinander verbundenen Stegwänden oder dergl. bestehen und in nicht aufgeblasenem Zustand der Teilkammern flach zusammenlegbar sein. Beim Aufblasen der Teilkammern wird der Bag in die Betriebsposition gebracht und nimmt seine ausgesteifte Position ein.
In weiterer Ausgestaltung der Neuerung weist der Golfbag auf seiner Rückseite ein Trolley-Gestänge auf, das teleskopartig verlängerbar und verkürzbar ausgebildet ist und am oberen Ende einen Handgriff oder eine Lenkstange besitzt sowie am unteren Ende Rollen aufnimmt, wie sie bei herkömmlichen Gepäckstücken mit Trolley-Rahmen bekannt sind. Damit wird der Golfbag fahrbar. Das Trolley-Gestänge kann ein Doppeloder Einfach-Bügel sein und kann am unteren, bodenseitige Ende eine Achse mit zwei Rädern aufnehmen, deren Abstand voneinander größer ist als der Breite des Bags entspricht, so dass die beiden Räder einen relativ großen Durchmesser haben können, ohne dass Bag und Räder sich störend beeinflussen. Mit entsprechendem Raddurchmesser ist der Trolley einwandfrei über Gelände fahrbar und damit als Golfwagen einsetzbar. Die beiden Räder sind vorzugsweise mit der Achse steckbar verbunden und durch Schnellkupplungen abnehmbar. In abgenommenem Zustand sind die Räder zu einem Doppelrad ineinander steckbar, so dass die zusammengeseteckten Räder zum Verstauen des Golfbags und Trolleyes platzsparend und einfach in einer Tasche des Golfbags untergebracht werden können, oder in einem getrennten Behälter seitlich am Golfbag befestigbar, z.B. über eine Schlaufe anhängbar sind.
Nachstehend wird die Neuerung in Verbindung mit der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung des Prinzips des Golfbags nach der Neuerung,
Fig. 2 eine Ausführungsform eines Golfbags nach Fig. 1, mit unterteilten Luftkammern,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform der Neuerung, Fig. 4 eine weitere Ausführungsform der Neuerung, Fig. 5 eine zusätzliche Ausführungsform der Neuerung,
Fig. 6 in Vorderansicht einen Golfbag gemäß der Neuerung mit Trolley-Gestell und Rädern, und
Fig. 7 eine Seitenansicht des Golfbags mit Trolley-Gestell und Rädern nach Fig. 5.
In Fig. 1 ist der Golfbag 1 mit einer zylindrischen Mantelfläche 2, einer geschlossenen Bodenfläche 3 und einer offenen, ringförmigen Stirnfläche 4 schematisch dargestellt. Die Stirnfläche 4 stellt die Zugriffsfläche in das Innere des Bags 1 dar; sie kann als Deckelfläche, die mit Reißverschluss an der oberen Begrenzung der Mantelfläche 2 befestigt ist, als oberhalb der Stirnfläche 4 ausgebildeter Schnurzugverschluss S ähnlich einem Matchsack mit mittiger Öffnung oder in sonstiger an sich bekannter Weise ausgebildet sein. Die Form des Bags 1 ist nach Fig. 1 z.B. eine Zylinderform. Der äußeren Mantelfläche 2 ist eine gestrichelt dargestellte und mit 5 bezeichnete Innenfläche zugeordnet, so dass die beiden Mantelflächen 2 und 5 eine kreisringförmige, allseitig geschlossene Kammer 6 ausbilden, die beispielsweise an einer oder mehreren Stellen 7 an eine Druckluftquelle 8 angeschlossen werden kann, um die Kammer 6 aufzublasen. Die Kammer 6 ist eine Ringkammer mit einer Längsachse I -1 und kann wahlweise in Umfangsrichtung in zwei halbzylindrische Teilkammern 6', 6" unterteilt sein, die zum Aufblasen und Ablassen der Luft über Ventile 7, 7' durch Trennwände 9, 9' voneinander getrennt sind.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist die Unterteilung der Ringkammer 6 in eine Anzahl von Teilringkammern 10, 11, 12 vorgesehen. Diese Teilringkammern stehen vorzugsweise durch Strömungsverbindungen 13 in den Stegwänden 14, 15, 16 miteinander in Verbindung, so dass sie in Gruppen oder alle auf einmal von einer gemeinsamen Stelle. 7 aus aufgeblasen werden können. Die Stegwände 14-16 stellen auch die Verbindungen zwischen dem Außenmantel 2 und dem Innenmantel 5.
Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Mantelfläche mit in Umfangsrichtung versetzten, aneinander anschließenden Wülsten 17, 18, 19 mitteilkreisförmigem Querschnitt (ähnlich der Ausbildung einer Luftmatratze). Die einander zugewandten teilkreisförmigen Flächen der Wülste 17, 18, 19 bilden den Nutzraum 20, der zur Aufnahme der Golfschläger oder anderweitiger Golfutensilien bestimmt ist. Eine abgeänderte Ausführung der Mantelfläche ist in Fig. 4 dargestellt, bei der die Innenfläche der Mantelfläche 6 eine Kreisringkammer 21 aufweist, die durch radial verlaufende Stegwände 22, 23, 24 in einzelne segmentförmige, in Längsrichtung durchgehende Teilkammern 25, 26, 27 unterteilt ist, welche entsprechend den vorausgehenden Figuren den Nutzraum 20 konzentrisch umschließen, und, ähnlich wie in Fig.2 angedeutet, über Strömungsverbindungen 13 miteinander verbunden sind.
Bei einer anderen Ausführungsform nach Fig. 5 weisen die in den Figuren 2, 3 und 4 dargestellten wulstartigen Teilluftkammern, z.B. 10, 11, 12, die mit Luft aufgeblasen werden, zusätzliche Kammern 28, 29, 30 auf, die nach innen gerichtet an den inneren Begrenzungswänden der Teilluftkammern 10, 11, 12 befestigt sind, die nicht aufblasbar sind und die anstelle geschlossener Wülste auch in Form von Ringen oder entsprechenden Halterungen ausgebildet sein können, um die Schäfte der Golfschläger G aufzunehmen, derart, dass jeder Golfschläger eine eigene Positioniervorrichtung erhält und damit die Schläger innerhalb des Bags fixiert sind. Der Innenraum 15, der für die Aufnahme anderer Golfutensilien bestimmt ist, bleibt dabei im wesentlichen erhalten.
Mit den Figuren 6 und 7 ist in Vorderansicht und in Seitenansicht ein Golfbag-Trolley 31 dargestellt, der mit einem Trolley-Gestänge 32 und mit einer Radachse mit zwei Laufrädern integriert ist. Das Trolley-Gestänge 32 besteht aus einem oberen Tragegriff
A1969SOOC
33, der in den Tragestangen 34, 35 teleskopartig verschiebbar ist, einer z.B. umklappbaren Boden- bzw. Standfläche 36, einem unteren Gestängeteil 37, 38 als Verlängerung der Tragestangen 34, 35, einer Achse 39, die in Lagern 40, 41 der Gestängeteile 37, 38 gelagert ist, und auf der Welle aufgesetzten Laufrädern 42, 43. Anstelle der beiden Tragstangen 34, 35 kann eine einzige Tragstange vorgesehen sein, wie dies bei entsprechenden Trolleys an sich bekannt ist.
Die beiden Laufräder 42, 43 sind abnehmbar und durch Steckvorrichtungen miteinander in abgenommenen Zustand zusammensteckbar ausgebildet, so dass ein Doppelrad 42, 43 in einer hierfür vorgesehenen Seitentasche des Bags 1 auf einfache und platzsparende Weise untergebracht werden kann. Zum Schutz der vom Bag 1 aufgenommenen Golfschläger G gegen Witterung ist eine obere Abschlusshaube 44 vorgesehen. Der Golfbag weist ferner in herkömmlicher Weise angeordnete, übliche Zusatztaschen an den Außenseiten des Bags auf.
Zusätzlich zu dem Doppelrad 42, 43 kann der Golfbag-Trolly mit einem Stützrad 45 versehen sein, wie in den Fig. 6 und 7 angedeutet, um die Standfestigkeit des Gefährts zu verbessern. Desweiteren kann der Golfbag Versteifungen 46, 46' versehen sein, die vorzugsweise in die Kammerwände integriert sind und die eine Stabilisierung des zylinderförmigen Bags in der Zylinderlängsachse ergeben. Das Material, aus dem die Mantelflächen der Kammer 6 bestehen, ist vorzugsweise ein kräftiges und widerstandsfähiges, eventuell wasserabweisendes und schmutzunempfindliches Textil- oder Kunststoffmaterial, wie es für Seesäcke, Sporttaschen und dergl. verwendet wird, oder aber ein gummiartiges Gewebematerial, wie es für Luftmatratzen verwendet wird. Die Neuerung ist jedoch nicht auf bestimmte Materialien und auch nicht auf die konstruktiven Details der dargestellten Ausführungsformen beschränkt; vielmehr ist der Schutzumfang durch die Schutzansprüche bestimmt.
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Claims (17)
1. Sack- bzw. schlauchförmiger, von oben befüllbarer Golfbag mit mindestens einem Abteil zum Aufnehmen und/oder Positionieren von Golfschlägern und anderen Golfutensilien, bei dem die Umfangs- bzw. Mantelfläche aus biegsamem Material besteht, wobei Umfangs- bzw. Mantelfläche und eine obere und untere Abschlusswand den Bag darstellen, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Manteflächen (2, 5) ausgebildete(n) Kammer(n) (6; 10, 11, 12; 17, 18, 19; 25, 26, 27) aufblasbar ausgebildet ist (sind).
2. Golfbag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (2, 5) des Golfbags aus einzelnen, aneinander in Umfangsrichtung anschließenden, in der Längsachse des Golfbags verlaufenden und die Mantefläche ausbildenden aufblasbaren Wülsten (17, 18, 19; 10a, 11a, 12a) bzw. rohrförmigen Kammern (6; 10, 11, 12; 25, 26, 27) besteht.
3. Golfbag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangswand des Bags (1)eine Mehrzahl von parallel zur Längsachse (I-I) des Bags verlaufenden Längskammern aufweist, die einzeln oder wahlweise in Gruppen aufblasbar (7, 8) ausgebildet und mit der Umfangswand sowie den beiden Abschluss- und Stirnwänden des Bags luftdicht verschweißt sind.
4. Golfbag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangswand des Bags aus einer Mehrzahl von parallel zur Längsachse des Bags verlaufenden Längskammern besteht, die miteinander und mit den Abschluss- bzw. Stirnwänden verschweißt sind.
5. Golfbag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskammern voneinander getrennt und gegenüber den übrigen Längskammern geschlossen sowie einzeln aufblasbar sind.
6. Golfbag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskammern (25, 26, 27) über Durchgänge (13) miteinander in Verbindung stehen, miteinander (mit Ausnahme der Verbindungen zwischen den einzelnen Kammern) verschweißt und in Gruppen oder ingesamt als Einheit aufblasbar (7, 8) sind.
7. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskammern (10a, 11a, 12a; 17, 18, 19; 25, 26, 27) wulstartig und im Querschnitt gerundet bzw. rechteckförmig und eine doppelte Behälterumfangswand ausbildend geformt sind, und dass die innere Wand die die Schläger aufnehmende innere Umfangskammer bildet.
8. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschluss- bzw. Stirnwände der einzelnen Längskammern miteinander verbundene, als im wesentlichen steife Stegwände ausgebildet sind.
9. Golfbag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stegwände flexibel ausgebildet und miteinander biegsam verbunden sind.
10. Golfbag nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stegwände steif ausgebildet und miteinander gelenkig verbunden sind.
11. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseiten des Golfbags aus einem Außenring mit daran nachgiebig befestigten Stirnseiten der Teilkammern und mit diesen elastisch nachgiebig verbundenen Stegwänden für die Aufnahme der Schläger bestehen.
12. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandungen der Teilkammern und die Wände des Bags aus Textil-, Kunststoff oder Gummigewebe-Material bestehen und dass alle Wände der Teilkammern und deren Verbindungen luftundurchlässig bzw. luftdicht ausgebildet sind.
13. Golfbag nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungen Schweiß- oder Klebeverbindungen sind.
14. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, dass ein an einer Stelle in Längsrichtung von dem oberen bis zum unteren Abschluss reichende Versteifungselement integriert ist, das mit dem ausziebaren Gestänge eines Trolleys verbunden ist.
15. Golftasche bzw. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei diametral gegenüberliegenden Stellen in Längsrichtung von dem oberen bis zum unteren Abschluss reichende Versteifungselemente integriert sind, die mit dem ausziehbaren Gestänge eines Trolleys verbunden sind.
16. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, dass die Versteifungselemente einteilig mit dem Trolleygestänge ausgebildet oder mit diesem einstückig gestaltet sind, und dass die unteren Enden der Versteifungselemente aus der Tasche herausgeführt und zur Aufnahme einer einachsigen Welle mit zwei Rädern verbunden sind.
17. Golfbag nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Teilkammern ein in Richtung der Längsachse der Tasche verlaufendes Versteifungselement aufweist, das die zusammengehörigen einzelnen Abschlusselemente miteinander verbindet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20111200U DE20111200U1 (de) | 2001-07-05 | 2001-07-05 | Golftasche bzw. Golfbag |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20111200U DE20111200U1 (de) | 2001-07-05 | 2001-07-05 | Golftasche bzw. Golfbag |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20111200U1 true DE20111200U1 (de) | 2001-10-04 |
Family
ID=7958986
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20111200U Expired - Lifetime DE20111200U1 (de) | 2001-07-05 | 2001-07-05 | Golftasche bzw. Golfbag |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20111200U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20207386U1 (de) * | 2002-05-10 | 2003-09-18 | Murabe, Shoichi, 81667 München | Golftasche |
| WO2006083732A1 (en) * | 2005-01-29 | 2006-08-10 | Daniel Mcgrail | Inflatable shipping device and method of forming and using same |
| US20240075360A1 (en) * | 2022-09-01 | 2024-03-07 | Gstc Llc | Golf bag cover with air-release club retention system |
-
2001
- 2001-07-05 DE DE20111200U patent/DE20111200U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE20207386U1 (de) * | 2002-05-10 | 2003-09-18 | Murabe, Shoichi, 81667 München | Golftasche |
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| US20240075360A1 (en) * | 2022-09-01 | 2024-03-07 | Gstc Llc | Golf bag cover with air-release club retention system |
| US12285664B2 (en) * | 2022-09-01 | 2025-04-29 | Gstc Llc | Golf bag cover with air-release club retention system |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011108 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20050201 |