DE20111082U1 - Vorrichtung zur Behandlung von Biomolekülen - Google Patents
Vorrichtung zur Behandlung von BiomolekülenInfo
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Description
Macherey, Nagel GmbH & Co. Handelsaesellschaft,
Valencienner Str. 11, D-52355 Puren
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Biomolekülen, insbesondere zur Isolierung von Nucleinsäuren, mit einer Trennsäule, die einen obenseitigen Einlaß und einen untenseitigen Auslaß aufweist und in der eine Trenneinrichtung angeordnet ist, und mit einem Auffanggefäß zum Auffangen der aus dem Auslaß austretenden Flüssigkeit, wobei ein Außengefäß vorhanden ist in das die Trennsäule und das damit verbundene Auffanggefäß so einsteckbar sind, daß das Außengefäß verschließbar ist.
Der Nachweis von viralen Nucleinsäuren wird auf vielen Gebieten der molekularen Medizin bzw. Diagnostik immer wichtiger. Verbesserte Therapiestrategien machen es notwendig, den Virustiter (z.B. bei HIV) bis hin zu kleinsten Werten zu verfolgen. Blutproben und -spenden müssen hinsichtlich ihrer viralen Belastung untersucht werden, was dazu führt, daß ein sehr hohes P robe &eegr; auf komme &eegr; entsteht. Um Aufwand und Probenanzahl zu reduzieren, werden Proben vereinigt, um zum Beispiel zehn Proben zusammen zu untersuchen. Dies macht es unter anderem notwendig, Vor-
richtungen und Verfahren zu entwickeln, mit denen größere Probenvolumina bearbeitet und trotzdem auch kleine Virusbelastungen erfaßt werden können. Ein ähnliches Problem stellt sich bei der Isolierung von DNA-Mengen aus biologischen Flüssigkeiten, beispielsweise Urin, Liquor etc. Weitere mögliche Anwendungen sind die spezifische Bindung und Isolierung von Proteinen oder Peptiden, die in niedrigen Konzentrationen in biologischen Matrizes, z.B. Serum vorkommen und nachgewiesen werden müssen.
Aus der EP 0 616 638 Bl und der DE 38 43 610 Al sind Vorrichtungen bekannt, welche aus einer Trennsäule und einem Auffanggefäß bestehen. Die Trennsäule weist einen obenseitigen Einlaß für die Aufgabe der Probe und einen untenseitigen Auslaß, der in das Auffanggefäß hineinragt, auf. Im unteren Bereich der Trennsäule befindet sich eine Trenneinrichtung beispielsweise in Form von ein- oder mehrstufigen Filtern. Die Trenneinrichtung ist so ausgebildet, daß die zu gewinnenden Biomoleküle adsorptiv an der Trenneinrichtung gebunden werden. Soweit Inhaltsstoffe z. B. aus Zellmaterial gewonnen werden sollen, gehen dem gewöhnlich mehrere Schritte zum Aufschluß und zur Reinigung voraus. Nach der Isolierung werden die Biomoleküle mittels eines Eluats von der Trenneinrichtung abgelöst und in einem gesonderten Auffanggefäß gesammelt. Sie stehen dann für weitere Untersuchungen zur Verfügung.
Bei den vorgenannten bekannten Vorrichtungen sind relativ große Elutionsvolumina erforderlich, um die isolierten Biomoleküle herauszulösen. Entsprechend gering ist die
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Konzentration der Biomoleküle in dem Eluat. Da in den angeschlossenen Detektionsverfahren nur vergleichsweise geringe Volumina eingesetzt werden können, macht es erhebliche Schwierigkeiten, kleine Mengen von Biomolekülen, wie Nucleinsäuren zu analysieren.
Eine Lösung dieses Problems ist in der EP 0 940 676 A2 vorgeschlagen. Hierzu weist die Vorrichtung ein Außengefäß auf, in das die Trennsäule und das damit verbundene Auffanggefäß so einsteckbar sind, daß das Außengefäß verschließbar ist. Außerdem ist ein Verhältnis von Innenvolumen der Trennsäule oberhalb der Trenneinrichtung zur Oberfläche der Trenneinrichtung von mindestens 10 ml/cm2, vorzugsweise mindestens 30 ml/cm2, vorgeschlagen. Bei dieser Geometrie der Trennsäule sind wesentlich geringere Elutionsvolumina erforderlich, um die aufgereinigten Biomoleküle aus der Trenneinrichtung herauszulösen. Das Volumenverhältnis zwischen Probe und Eluat liegt mindestens bei 8 und kann bis zu 100 gehen. Damit ist eine Auf konzentration der Biomoleküle im Eluat erzielbar, die vorherige oder nachträgliche Aufkonzentrierungsschritte bei geringer Biomolekülkonzentration in der Probe erübrigt, was die anschließende Analyse wesentlich erleichtert und zuverlässiger machte. Dabei bietet das Außengefäß eine hohe Sicherheit gegen Kreuzkontamination, und es dient zudem als Auffanggefäß bei der Bindung der Biomoleküle aus der Probe an die Trenneinrichtung und bei nachfolgenden Waschschritten.
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Die vorbeschriebene gattungsgemäße Vorrichtung eignet sich in erster Linie für klare, zellfreie Körperflüssigkeiten, wie Seren oder Harn. Wird die Vorrichtung für zellhaltige Proben, z.B. frisches oder gelagertes Vollblut oder eine Gewebeprobe, verwendet, kommt es relativ schnell zu Verstopfungen der Trenneinrichtung.
Dieses Problem läßt sich durch einen separaten Filterschritt lösen.
Nachteilig bei dieser Verfahrensweise ist allerdings, daß die Probe nach dem Vorreinigungsschritt durch Umgießen oder Umpipettieren auf die Trennsäule gebracht werden muß, was einen zusätzlichen Arbeitsschritt erfordert, eine nicht unerhebliche Kontaminationsgefahr darstellt und die Aufreinigung wesentlich fehler- und störanfälliger machte.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß mit ihr auch Biomoleküle aus zellhaltigen Proben isoliert werden können. Dabei sollte das gewünschte Biomolekül aus dem Zellextrakt direkt in einem Schritt an eine feste Phase gebunden und dabei aufkonzentriert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in die Trennsäule wenigstens eine Vorreinigungssäule mit einem Reinigungselement eingesteckt wird. Mittels einer solchen Vorrichtung können in einem Arbeitsschritt auch komplexe, zum Beispiel partikelhaltige Lösungen durch
Aufgabe auf die Vorrichtung verarbeitet werden. In der Vorreinigungssäule erfolgt die Abtrennung der Zellreste und anderer Feststoffe, und es gelingt die Isolierung der Biomoleküle an der Trenneinrichtung ohne die Gefahr, daß die Trenneinrichtung vorzeitig verstopft. Gegenüber den bekannten Verfahrensweisen wird die Kontaminationsgefahr gesenkt, der Arbeitsaufwand und die Störanfälligkeit verringert sowie die Gefahr der Zersetzung der Zielmoleküle, die an der Trenneinrichtung adsorbiert werden, durch Probenbestandteile reduziert. Die Trennsäule kommt erst nach der Fixierung der Biomoleküle an der Trenneinrichtung wieder mit der Umgebung in Kontakt. Damit wird die Gefahr der Verschleppung von biomolekülhaltigen Aerosolen im Verlaufe der Aufreinigung stark reduziert.
Grundsätzlich läßt sich die erfindungsgemäße Geometrie auch mit zylindrischen Trennsäulen erzielen. Um die Biomoleküle in möglichst konzentrierter Form zu erhalten, ist es jedoch zweckmäßiger, daß sich der innere Querschnitt der Trennsäule von der Trenneinrichtung zum Einlaß hin beispielsweise unter Ausformung eines Trichterabschnittes vergrößert. Dabei können sich oben- und/oder untenseitig an den Trichterabschnitt jeweils Zylinderabschnitte anschließen.
Die Vorreinigungssäule ist zweckmäßigerweise derart an den inneren Querschnitt der Trennsäule angepaßt, daß sie sich auf einen sich zur Trenneinrichtung verjüngenden Abschnitt abstützt. Dabei besteht eine Variante darin, daß die Vorreinigungssäule zylindrisch ausgebildet ist und an
den Innendurchmesser des Zylinderabschnittes der Trennsäule angepaßt ist. Alternativ dazu kann vorgesehen sein, daß die Vorreinigungssäule in den Trichterabschnitt hineinragt und sich dort flächig an diesem abstützt.
Vorteilhafterweise können aber auch zwei oder sogar mehr Vorreinigungssäulen in die Trennsäule eingesteckt sein. Bei dieser Konfiguration könnte das Reinigungselement der ersten Vorreinigungssäule z.B. so ausgebildet sein, daß es eine reine Filterfunktion hat. Das Reinigungselement der zweiten Vorreinigungssäule kann dann zur Verringerung der Komplexität der Lösung mittels selektiv bestimmter Moleküle, z.B. Proteine bindenden Adsorptionsschichten dienen, so daß gesichert ist, daß an der Trenneinrichtung der Trennsäule das gewünschte Biomolekül mit höherer Wahrscheinlichkeit quantitativ abgelagert wird.
Die Vorreinigungssäulen sind vorzugsweise ineinandergesteckt. Dabei kann die innere Vorreinigungssäule derart an den inneren Querschnitt der äußeren Vorreinigungssäule angepaßt sein, daß sie sich auf einen sich zur Trenneinrichtung verjüngenden Abschnitt der äußeren Vorreinigungssäule abstützt. Konkret kann dies in der Weise geschehen, daß die äußere Vorreinigungssäule einlaßsseitig einen zylinderischen Abschnitt aufweist und die innere Vorreinigungssäule zylindrisch ausgebildet ist und an dem Innendurchmesser des zylindrischen Abschnittes der äußeren Vorreinigungssäule angepaßt ist. Die äußere Vorreinigungssäule kann sich dann in einem Trichterabschnitt der
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Trennsäule hinein erstrecken und dort flächig an diesem abstützen.
Das Außengefäß ist so dimensioniert, daß die Trennsäule und das damit verbundene Auffanggefäß und die Vorreinigungssäulein) im wesentlichen vollständig in das Außengefäß passen. Dabei sollte das Außengefäß eine Länge haben, die der Länge der Trennsäule und des damit verbundenen Auffanggefäßes entspricht und beide im Außengefäß unbeweglich gehalten sind, so daß es bei der Zentrifugation nicht zu Lageveränderungen kommt.
Das Außengefäß sollte zweckmäßigerweise einen Verschlußdeckel aufweisen, um Trennsäule und Auffanggefäß vollständig einzuschließen und somit eine Barriere gegen Kreuzkontamination zu bilden. Um eine Eigenbewegung der Trennsäule zu vermeiden, ist es ferner von Vorteil, wenn die Trennsäule und das damit verbundene Auffanggefäß und die Vorreinigungssäule(n) Verschlußdeckel und Boden des Außengefäßes verspannbar ist. Dem selben Zweck dient es, wenn die Trennsäule und die Vorreinigungssäule(n) einen den oberen Rand des Außengefäßes übergreifenden Ringsteg aufweisen, der zwischen Verschlußdeckel und Außengefäß eingespannt werden kann und damit als Abdichtung fungiert.
Nach der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß das Auffanggefäß luftdicht mit der Trennsäule verbindbar ist, um einen Austritt der aufgefangenen Substanz zu vermeiden. Das Auffanggefäß kann auf den Auslass der Trennsäule auf-
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steckbar ausgebildet sein, wobei hierzu auch ein Adapter zwischengesetzt werden kann.
Es versteht sich, daß das Auffanggefäß über einen Deckel verschließbar sein soll, damit das die Biomoleküle enthaltene Eluat sicher transportiert und gelagert werden kann. Hierzu kann der Deckel in an sich bekannter Weise über ein Band mit dem Auffanggefäß verbunden sein.
In weiterer Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Oberfläche der Trenneinrichtung unter 0,4 cm2, vorzugsweise unter 0,3 cm2 liegt, und zwar bei einem Innenvolumen von mindestens 15 ml, vorzugsweise 20 ml.
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigt eine Vorrichtung 1 zur Isolierung von Nucleinsäuren aus zellhaltigen Körperflüssigkeiten.
Die Vorrichtung 1 weist eine Trennsäule 2 aus einem Kunststoffmaterial auf, welche einen obenseitigen Zylinderabschnitt 3, einen daran anschließenden, kegelstumpf förmigen Trichterabschnitt 4 und einen unteren Zylinderabschnitt 5 hat, welcher in einem Ringabsatz 6 ausläuft, an den sich ein zylindrischer Auslaß 7 anschließt. Auf dem Ringabsatz 6 ruht eine Trenneinrichtung 8, die entsprechend den zu isolierenden Biomolekülen ausgebildet ist. Hierfür kommen beispielsweise die in der EP 0 616 638 Bl offenbarten Filter in Frage.
Auf den Auslass 7 ist eine Adapterhülse 9 aufgesteckt. Auf die Adapterhülse 9 ist ein kleinvolumiges, mit einem oberen Rand 10 versehenes Auffanggefäß 11 aufgesetzt, wobei die Anlage der Innenseite des Auffangefäßes 11 an der Außenseite der Adapterhülse 9 luftdicht ist.
Von oben ist in die Trennsäule 2 eine äußere Vorreinigungssäule 12 eingesetzt, die einlaßseitig in einen Zylinderabschnitt 13 und daran anschließend einen Trichterabschnitt 14 übergeht. Der Zylinderabschnitt 13 und der Trichterabschnitt 14 sind so an die Innenform der Trennsäule 2 angepaßt, daß sie flächig an dieser anliegen. Dabei geht der Trichterabschnitt 14 der äußeren Vorreinigungssäule 12 bis zum Ende des Trichterabschnitts 4 der Trennsäule 2. Dort weist die äußere Vorreinigungssäule 12 einen Absatz 15 auf, der innenseitig von einer Auslauftülle 16 begrenzt wird. Auf dem Absatz 15 ruht eine Reinigungsvorrichtung 17, die ausgebildet ist, um bestimmte Lösungsinhaltsstoffe der Probe zurückzuhalten.
In die äußere Vorreinigungssäule 12 ist eine innere Vorreinigungssäule 18 eingesetzt, die Zylinderform hat und deren Höhe der Höhe des Zylinderabschnitts 13 der äußeren Vorreinigungssäule 12 entspricht. Die innere Vorreinigungssäule 18 hat einen Boden 19 mit einer mittigen Auslauftülle 20. Auf dem Boden 19 ruht ein weiterer Reinigungsvorrichtung 21. Diese ist so beschaffen, daß sie Partikel, wie Zellbestandteile etc. zurückhält.
Die Einheit aus Trennsäule 2, Auffanggefäß 11 und Vorreinigungssäulen 12, 18 ist in ein Zentrifugiergefäß 22 eingesetzt. Das Zentrifugiergefäß 22 hat im wesentlichen eine Zylinderwandung 23, welche untenseitig in einem Kegelabschnitt 24 mit Boden 25 ausläuft. Auf dem Boden 25 stützt sich das Auffangefäß 11 ab. Auf dem oberen Rand des Auffanggefäßes 11 sitzt ein Ringsteg 26, der den oberen Rand der Trennsäule 2 bildet, auf diesem ein weiterer Ringsteg 27, der zu der äußeren Vorreinigungssäule 12 gehört, und wiederum auf diesem ein dritter Ringsteg 28, der Teil der inneren Vorreinigungssäule 18 ist. Die Oberseiten von Zentrifugiergefäß 22, Trennsäule 2 und Vorreinigungssäulen 12, 18 sind durch einen hutförmigen Verschlußdeckel 29 verschlossen, der die Ringstege 26, 27, 28 einklemmt und über ein Gewinde 30 mit dem Zentrifugiergefäß 22 verbunden ist.
Mit der vorbeschriebenen Vorrichtung 1 können z.B. Ribonucleinsäuren aus Vollblut wie folgt gewonnen werden.
Zur Aufreinigung werden 1,5 ml Probe zunächst mit 3,8 ml Lysispuffer RAl versetzt, um die Probe aufzuschließen und die Nucleinsäuren freizusetzen. Nach einer Inkubationszeit von 10 min werden 2 ml Ethanol (96%) zur lysierten Blutprobe zugesetzt.
Nach einem kurzen Mischschritt .wird die lysierte Probe (7,3 ml) auf die Vorrichtung aus verschraubbarem 50 ml-Außengefäß 22 (Falcon-Tube), Trennsäule 2 (Nucleospin RNA
F) und Vorreinigungssäule 12 (enthaltend Kombination aus Partikelfiltern) aufgetragen und bei 5000 &khgr; g für 5 min zentrifugiert.
Danach wird die Vorreinigungssäule 12 aus der Vorrichtung entfernt. Anschließend wird auf die wieder in ein neues Außengefäß 22 eingesteckte Trennsäule 2 vier ml Waschpuffer MDB aufgetragen, die Vorrichtung wird verschlossen und bei 5000 &khgr; g für 5 min zentrifugiert. Der Durchlauf wird verworfen.
Im Anschluß werden 100 &mgr;&idiagr; DNase I-Lösung auf die Trenneinrichtung 8, beispielsweise in der Form einer Silicamembran, der Trennsäule 2 aufgetragen und 15 min bei Raumtemperatur inkubiert. 1 ml Puffer RA2 werden auf die Silicamembran aufgetragen, 2 min bei Raumtemperatur inkubiert und danach bei 5000 &khgr; g für 3 min zentrifugiert.
Nach Entfernung der Durchläufe werden 3 ml RA3 auf die Trenneinrichtung 8 aufgetragen und bei 5000 &khgr; g für 5 min zentrifugiert. Der Durchlauf wird wieder verworfen. Das Elutionsgefäß wird mittels der Adapterhülse 9 aus beispielsweise Silicon an den Auslauf 7 der Trennsäule 2 angesteckt. Auf die Trenneinrichtung 8 werden 50 &mgr;&idiagr; RNasefreies Wasser aufgetragen und die verschraubte Vorrichtung wird 1 min inkubiert.
Nach einem Zentrifugationsschritt (3 min, 5000 &khgr; g) enthält das aufgesteckte Gefäß die gereinigte Nucleinsäure. Das Elutionsgefäß wird von der Adapterhülse 9 entfernt
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und sofort verschlossen. Die Gesamt-RNA liegt gereinigt und in hoher Konzentration vor und steht für weitere Verwendungen zur Verfügung.
Claims (28)
1. Vorrichtung (1) zur Behandlung von Biomolekülen, insbesondere zur Isolierung von Nucleinsäuren aus Körperflüssigkeiten wie frischen und/oder gelagertem Vollblut, mit einer Trennsäule (2), die einen obenseitigen Einlaß und einen untenseitigen Auslaß (7) aufweist und in der eine Trenneinrichtung (8) angeordnet ist und mit einem Auffanggefäß (11) zum Auffangen der aus dem Auslaß (7) austretenden Flüssigkeit, wobei ein Außengefäß (22) vorhanden ist, in das die Trennsäule (2) und das damit verbundene Auffanggefäß (11) so einsteckbar sind, daß das Außengefäß (22) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in die Trennsäule (2) wenigstens eine Vorreinigungssäule (12, 18) mit einem Reinigungselement (17, 21) eingesteckt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der innere Querschnitt der Trennsäule (2) von der Trenneinrichtung (8) zum Einlaß hin vergrößert.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennsäule (2) zwischen Einlaß und Trenneinrichtung (8) einen Trichterabschnitt (4) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich an den Trichterabschnitt (4) oben- und/ oder untenseitig jeweils ein Zylinderabschnitt (3, 5) anschließt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorreinigungssäule derart an den inneren Querschnitt der Trennsäule (2) angepaßt ist, daß sie sich auf einen sich zur Trenneinrichtung (8) verjüngenden Abschnitt abstützt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorreinigungssäule zylindrisch ausgebildet ist und an den Innendurchmesser des Zylinderabschnitts (3) angepaßt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorreinigungssäule in den Trichterabschnitt (4) hineinragt und sich dort flächig an diesem abstützt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Vorreinigungssäulen (12, 18) in die Trennsäule (2) eingesteckt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorreinigungssäulen (12, 18) ineinander gesteckt sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Vorreinigungssäule (18) derart an den inneren Querschnitt der äußeren Vorreinigungssäule (12) angepaßt ist, daß sie sich auf einen sich zur Trenneinrichtung (8) verjüngenden Abschnitt der äußeren Vorreinigungssäule (12) abstützt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Vorreinigungssäule (12) einlaßseitig einen zylindrischen Abschnitt (13) aufweist und die innere Vorreinigungssäule (18) zylindrisch ausgebildet ist und an den Innendurchmesser des zylindrischen Abschnitts (13) der äußeren Vorreinigungssäule (12) angepaßt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Vorreinigungssäule (12) sich in einen Trichterabschnitt (4) der Trennsäule (2) hinein erstreckt und dort flächig an diesem abstützt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Trenneinrichtung (8) auf einen Absatz (6) abstützt, durch den sich der Querschnitt des Auslasses (7) verjüngt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennsäule (2) und das damit verbundene Auffanggefäß (11) und die Vorreinigungssäule(n) (12, 18) im wesentlichen vollständig in das Außengefäß (22) passen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengefäß (22) eine Länge hat, die der Länge der Trennsäule (2) und des damit verbundenen Auffanggefäßes (11) entspricht.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennsäule (2) und das damit verbundene Auffanggefäß (11) unbeweglich in dem Außengefäß (22) gehalten sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Außengefäß (22) einen Verschlußdeckel (29) aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußdeckel (29) hutförmig ausgebildet ist, wobei ein Ringsteg als Überstand den oberen Endbereich des Außengefäßes (22) überdeckt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennsäule (2) und das damit verbundene Auffanggefäß (11) und die Vorreinigungssäule(n) (12, 18) zwischen Verschlußdeckel (29) und Boden (15) des Außengefäßes (22) verspannbar ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennsäule (2) und die Vorreinigungssäule(n) (12, 18) jeweils einen den oberen Rand des Außengefäßes (22) übergreifenden Ringsteg (26, 27, 28) aufweisen.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Auffanggefäß (11) luftdicht mit der Trennsäule (2) verbindbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Auffanggefäß (11) auf den Auslaß (7) der Trennsäule (2) aufsteckbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Auslaß (7) der Trennsäule (2) ein Adapter (9) aufgesetzt ist, der zu dem Auffanggefäß (11) paßt.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Auffanggefäß (11) über einen Deckel verschließbar ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel über ein Band mit dem Auffanggefäß (11) verbunden ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis von Innenvolumen der Trennsäule (2) oberhalb der Trenneinrichtung (8) zur Oberfläche der Trenneinrichtung (8) mindestens 10 ml/cm2.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis mindestens 30 ml pro cm2 beträgt, vorzugsweise über 70 ml/cm2.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Trenneinrichtung (8) unter 0,4 cm2 liegt, vorzugsweise unter 0,3 cm2.
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