DE20111667U1 - Käsefertiger - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
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Description
"Käsefertiger"
Die Erfindung betrifft einen Käsefertiger mit einem beheizbaren Kessel, einen Kesseleinsatz sowie ein Strömungsbrechungsblech, ein Rührwerk und eine Halteeinrichtung für ein Rührwerk an einem Kesseleinsatz.
Stand der Technik:
Käsefertiger sind in vielfältigen Ausführungsformen bereits bekannt geworden.
Bei der Käseherstellung kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Bei beispielsweise Herstellung von Labkäse wird die Milch bei 31° C dick gelegt. Die gallertige Masse wird zerkleinert und gerührt, dann 4 0 bis 60 Minuten auf 52 bis 55° C erwärmt. Der dann entstandene Bruch wird mit einem Tuch herausgehoben und eventuell gepresst.
In Käsereien kommen dazu z.B. doppelwandige Kessel zum Einsatz, mit welchen Milch im Kessel durch in der Doppelwand geführtes Wasser auf die gewünschte Temperatur erwärmt und pasteurisiert werden kann.
Derartige Einrichtungen sind für das Erzeugen von Käse in
größeren Mengen vorgesehen und als feststehende Einrichtungen ausgebildet. Für die Erzeugung von kleinen Mengen von Käsen, z.B. in einer Art Hauskäserei eignen sich solche Einrichtungen nicht, da sie zu aufwendig und teuer sind.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auch kleine Mengen von Käse mit vertretbarem Aufwand herstellen zu können.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 16, sowie 20 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
Die Erfindung geht zunächst von einem Käsefertiger mit einem beheizbaren Kessel aus, bei welchem der Kerngedanke darin liegt, dass in den Kessel ein herausnehmbarer Kesseleinsatz eingesetzt ist, wobei der Kessel und der Kesseleinsatz derart aufeinander abgestimmt sind, dass sich der Kesseleinsatz über ein Wasserbad erwärmen lässt, das in einem Zwischenraumvolumen zwischen einer Innenwandung des Kessels und einer Außenwandung des Kesseleinsatzes bereitgestellt ist. Durch diese Vorgehensweise werden im Hinblick auf die Erwärmung die gleichen Vorteile wie bei einem doppelwandig ausgeführten Käsefertiger erzielt, wobei jedoch der erfindungsgemäße Käsefertiger mit deutlich geringeren Kosten hergestellt werden kann. Dabei wird die Erkenntnis genutzt, dass beheizbare Kessel, z.B. Kessel mit einer integrierten elektrischen Heizung am Markt bereits vergleichsweise kostengünstig zu beschaffen sind. Denn solche Kessel werden als Massenprodukt in bestimmten Größen hergestellt. In Bezug auf einen solchen Kessel lässt sich dann der Kesseleinsatz auslegen, und zwar so, dass der größte Teil des
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Kesseleinsatzes in einem Wasserbad steht, wenn man zwischen Kessel und Kesseleinsatz Wasser einfüllt. Häufig verfügen Kessel mit einer elektrischen Heizung bereits über einen Thermostat, mit welchem sich die Temperatur des Wasserbads regeln lässt. Der Kesseleinsatz wird vorzugsweise nur in den Kessel lose eingestellt oder ist so montiert, dass er sich durch wenige Handgriffe vom Kessel lösen lässt. Damit kann der Kesseleinsatz z.B. zu Reinigungszwecken leicht vom Kessel getrennt werden.
Um eine gleichmäßige Erwärmung eines Kesseleinsatzinhaltes zu gewährleisten wird vorgeschlagen, dass das Zwischenraumvolumen zwischen Kessel und Kesseleinsatz den Kessel voll umfänglich umgibt. In diesem Zusammenhang ist es außerdem besonders bevorzugt, dass das Zwischenraumvolumen im unteren Bereich des Kesseleinsatzes größer ist als im oberen Bereich. Auf diese Weise steht mehr Wasservolumen eines Wasserbads im unteren Teil, was sich günstig auf eine gleichmäßige Erwärmung eines Kesseleinsatzinhalts auswirkt.
Um den Anforderungen einer kostengünstigen, flexibel einsetzbaren Hauskäserei gerecht zu werden, wird im Weiteren vorgeschlagen, dass das Volumen des Kesseleinsatzes 10 bis 50 Liter beträgt. Eine solchen Dimensionierung des Käsefertigers eignet sich zum Beispiel für den Hauseinsatz in einem landwirtschaftlichen Betrieb und versetzt den Landwirt in die Lage, unmittelbar seine eigenerzeugte Milch mit geringem Investitionsaufwand zu Käse weiterzuverarbeiten.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Volumen des Kessels nicht wesentlich größer als das Volumen des Kesseleinsatzes. Zum Beispiel beträgt das Kesselvolumen 22 Liter und das des dazugehörigen Kesseleinsatzes 20 Liter. Dieser Vorgehensweise liegt die Erkenntnis zugrunde, dass es völlig ausreichend ist, ein "dünnwandiges" Wasserbad zwischen Kesseleinsatz und
Innenwandung des Kessels auszubilden, um eine gleichmäßige Erwärmung eines Kesseleinsatzinhalts zu ermöglichen.
Im Hinblick auf die Bereitstellung eines gleichmäßigen Wasserbades ist es im Weiteren bevorzugt, dass der Kesseleinsatz bis auf einen Auflagerand im oberen Bereich im Abstand zur Innenwandung des Kessels verläuft, wenn der Kesseleinsatz sich im Kessel befindet. In diesem Zusammenhang ist es darüber hinaus bevorzugt, wenn im unteren Bereich des Kesseleinsatzes der Abstand größer ist als im oberen Bereich. Damit erreicht man den bereits oben erwähnten Vorteil, dass ein größeres Wasserbadvolumen sich im unteren Bereich des Kessels befindet und damit eine gleichmäßige Erwärmung begünstigt.
In einer besonders günstigen Ausführungsform der Erfindung sitzt der Kesseleinsatz über eine umlaufende, vorzugsweise nach außen ausgebauchte Sicke im Bereich des oberen Kesselrands auf. Durch diese Maßnahme kann der Kesseleinsatz in Bezug auf die Innenwandung des Kessels sicher und einfach positioniert werden.
Vorzugsweise steht der Kesseleinsatz über den Kessel über. Damit lässt sich der Kesseleinsatz leichter aus dem Kessel herausheben. Hierfür ist des darüber hinaus günstig, wenn am Kesseleinsatz Handgriffe vorgesehen sind, die über den Kessel, vorzugsweise seitlich, und dann knapp über den Kesselrand herausstehen. Die letzte Ausführungsform hat zudem den Vorteil, dass der Kesseleinsatz im Kessel nicht gravierend verkippen kann, da die Handgriffe und der Kesselrand bei einer Verkippung sofort auf Anschlag kommen oder bereits eine Verkippung durch die Handgriffe gar nicht möglich ist.
Um den manuellen Anteil bei der Käsefertigung zu reduzieren, wird im Weiteren vorgeschlagen, dass am Kesseleinsatz eine
Halteeinrichtung für einen Mixer, vorzugsweise Handmixer vorgesehen ist. Durch diese Maßnahme kann der Kesseleinsatzinhalt für eine gleichmäßige Erwärmung mühelos in Bewegung gehalten werden.
Um bei diesem Vorgang die Temperatur des Kesseleinsatzinhalts überwachen zu können, wird im Weiteren vorgeschlagen, dass am Kesseleinsatz Aufnahmemittel, z.B. eine Aufnahmebohrung für ein Thermometer angeordnet ist.
Für eine einfache Handhabung bei der Bereitstellung eines Wasserbads wird im Weiteren vorgeschlagen, dass der Kessel einen Wasserzulauf und einen Wasserablauf umfasst. Vorzugsweise ist der Wasserablauf im oberen Bereich und der Wasserzulauf im unteren Bereich des Kessels positioniert.
Im Weitern wird ein Strömungsbrechungsblech für einen erfindungsgemäßen Kesseleinsatz vorgeschlagen, das in den Kesseleinsatz einhängbar ist. Auf diese Weise wird beim Rühren eines Kesseleinsatzinhalts z.B. beim Rühren von Milch eine bessere Durchmischung erreicht.
Ein Rührorgan für ein Rührwerk, z. B. einen Handmixer muss auf einen Kesseleinsatz abgestimmt sein. Bei einer mittleren Kesseleinsatzgröße von beispielhaft 2 0 Liter mit einem Kesseleinsatz, dessen Durchmesser ungefähr in der Größenordnung seiner Höhe liegt, hat ein Rührflügel des Rührorgans günstigerweise eine Breite von ca. 100 mm und eine Höhe in Längserstreckung einer mittig daran angeordneten Antriebswelle von ca. 40 mm.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind Randbereiche des Rührflügels derart umgekantet, dass ein flüssiger Kesseleinsatzinhalt, z.B. Milch in der vorgesehenen Rührrichtung auch nach oben gedrückt wird. Damit wird eine gute Durchmischung der Milch erzielt.
Darüber hinaus wird eine Halteinrichtung für einen erfindungsgemäßen Kesseleinsatz zur Aufnahme eines Handmixers vorgeschlagen, die gegenüberliegende Stellen des Kesseleinsatzes verbindet. Das heißt, die Halteeinrichtung liegt wie eine Art Brücke über dem Kesseleinsatz und ist vorzugsweise am oberen Rand des Kesseleinsatzes einhängbar. Vorteilhafterweise ist die Halteeinrichtung symmetrisch an der Öffnung des Kesseleinsatzes anordenbar.
In eine entsprechende Aufnahme an der Halteeinrichtung lässt sich z.B. der Handmixer einlegen, wobei gewährleistet ist, dass das Rührorgan durch die Halteeinrichtung in Richtung Kesseleinsatzvolumen durchgeführt werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und unter Angabe weiterer Vorteile und Einzelheiten näher erläutert.
Es zeigen
Figur 1 einen Kesseleinsatz in einer geschnittenen Seitenansicht,
Figur 2 einen elektrisch beheizbaren Kessel mit Kesseleinsatz und Handmixer in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht,
Figur 3a
bis c eine Halteeinrichtung für einen
Handmixer in Form eines Aufsatzes für einen Kesseleinsatz gemäß Figur 1 in einer Draufsicht (Figur 3b) und zwei Seitenansichten (Figur 3a und 3c) und
Figur 4 ein Rührorgan für einen Handmixer in einer Seitenansicht.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Figur 1 zeigt einen zylindrischen Kesseleinsatz 1 in einer geschnittenen Seitenansicht. Der Kesseleinsatz 1 ist als oben offener nach unten konisch zulaufender, im Querschnitt runder Behälter ausgestaltet. Im oberen Bereich des Kesseleinsatzes 1 ist eine umlaufende, nach außen ausgebauchte Sicke 2 ausgebildet. Auf der Höhe der Sicke 2 sind an diametral gegenüberliegenden Stellen Handgriffe 3 vorgesehen. Der obere Rand des Kesseleinsatzes weist einen horizontal verlaufenden Kragen 4 auf. Ein Boden 5 geht über einen beispielhaft 45 Grad geneigten Schrägabschnitt 6 in den kegelstumpfförmigen Mantelbereich des Kesseleinsatzes 1 über.
Sowohl im Bereich der Sicke 2 als auch am Übergang des Bodens 5 zum Mantelbereich 7 sind Materialknicke vorzugsweise so ausgeführt, dass sich nach wie vor eine kontinuierlich verlaufende Oberfläche der Innenseite des Kesseleinsatzes ergibt. Dies ist wichtig, damit sich der Kesseleinsatz nach einer Käseherstellung an jeder Oberflächenstelle leicht reinigen lässt, womit eine Verkeimung vermieden werden kann. In diesem Zusammenhang ist es darüber hinaus bevorzugt, den kompletten Kesseleinsatz 1 aus Edelstahl zu fertigen und die Innenseite des Kesseleinsatzes gegebenenfalls einer Oberflächenbehandlung zu unterziehen, z.B. zu polieren.
Der Kesseleinsatz 1 ist so dimensioniert, dass er in den Kessel 20 gemäß Figur 2 von oben eingesetzt werden kann, wobei im eingesetzten Zustand die Sicke 2 des Kesseleinsatzes 1 an dem die Kesselinnenwand 21 abschließenden schrägen Kragen 22 anliegt. Bei einer solchen Positionierung verläuft die Kesselinnenwand 21 zur Kesseleinsatzaußenwand 8 immer mit
Abstand, so dass sich zwischen Kesselinnenwand 21 und Kesseleinsatzaußenwand 8 ein umfänglich umlaufendes Volumen 24 ausbildet. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass der Boden 5 des Kesseleinsatzes 1 nicht auf dem Boden des Kessels 20 aufsitzt und ein gleichmäßiges Wasserbad bereitgestellt werden kann. Zur Ausbildung des Wasserbades verfügt der Kessel 2 0 über einen Wasserzulauf 22 und einen Wasserablauf 23, wobei vorzugsweise der Wasserzulauf 22 ein Ventil 25 umfasst. Der Kessel 20 weist im unteren Bereich eine Einrichtung auf, um darin befindliches Wasser zu erwärmen.
In bestimmten Verfahrensstadien der Käseherstellung ist es notwendig, den Kesseleinsatzinhalt, z.B. für eine gleichmäßige Erwärmung ständig zu rühren.
In Figur 2 und in Alleinstellung in den Figuren 3a bis c ist eine Haltevorrichtung 3 0 für einen Handmixer 26 dargestellt, mit welchem der Rührvorgang durchgeführt werden kann. Die Halteeinrichtung 3 0 umfasst zwei u-förmig gebogene Bügel 31, 32, die durch gebogene Stege 33, 34 verbunden sind. Die Länge 1 der Bügel 31, 33 ist auf den Außendurchmesser d des Kesseleinsatzes 1 abgestimmt. Das heißt, die Halteinrichtung 3 0 wird symmetrisch zur runden Kesseleinsatzöffnung 9 quer über die Kesseleinsatzöffnung 9 am Kesseleinsatz 1 eingehängt. Dabei sind kurze Abschnitte 35, 36 der Bügel 31, 33 außerhalb von Kessel 20 und Kesseleinsatz 1 angeordnet und verhindern, dass sich die Halteeinrichtung seitlich und in Längsrichtung verschiebt. Auf den gebogenen Stegen 33, 34 lässt sich z.B. ein herkömmlicher Mixer, hier der Handmixer 26, lagestabil positionieren.
Am Bügel 32 ist außerdem eine Bohrung 37 vorgesehen, durch welche ein langes Thermometer 27 eingeführt und positioniert werden kann. Mit Hilfe des Thermometers 27 lässt sich eine exakte Temperaturbestimmung eines Kesseleinsatzinhaltes
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durchführen.
Der in die Halteeinrichtung 30 eingesetzte Mixer 26 ist mit einem Rührorgan 40 gemäß Figur 2 und Fig. 4 ausgestattet. Das Rührorgan 40 umfasst eine Rührwelle 41, an deren vorderen Ende symmetrisch ein Rührflügel 42 angebracht ist. Die Rührwelle 41 ist so lang, dass der Rührflügel 42 sich im unteren Bereich des Kesseleinsatzes dreht. Der Rührflügel ist derart ausgestaltet, dass nicht nur eine Drehbewegung eines Kesseleinsatzinhalts in einer horizontalen Ebene stattfindet, sondern der Kesseleinsatzinhalt, z.B. Milch, auch nach oben gedrückt wird, also eine Umwälzung in vertikaler Richtung erfolgt. Dazu sind z.B. die unteren Ecken 43, 44 des Rührflügels 42 entlang einer schräg verlaufenden Kante 45, 46 leicht umgekantet.
··· 1 · k t · C
Bezugszeichenliste:
- 10 -
| 1 | Kesselemsatz |
| 2 | Sicke |
| 3 | Handgriff |
| 4 | Kragen |
| 5 | Boden |
| 6 | Schrägabschnitt |
| 7 | Mantel |
| 8 | Ke s se1außenwand |
| 9 | Öffnung |
| 20 | Kessel |
| 21 | Kesselinnenwand |
| 22 | Zulauf |
| 23 | Ablauf |
| 24 | Volumen |
| 25 | Ventil |
| 26 | Handmixer |
| 27 | Thermometer |
| 30 | Halteeinrichtung |
| 31 | Bügel |
| 32 | Bügel |
| 33 | Steg |
| 34 | Steg |
| 35 | kurzer Abschnitt |
| 36 | kurzer Abschnitt |
| 37 | Bohrung |
| 40 | Rührorgan |
| 41 | Rührwelle |
| 42 | Rührflügel |
| 43 | Ecke |
| 44 | Ecke |
| 45 | Kante |
| 46 | Kante |
Claims (21)
1. Käsefertiger mit einem beheizbaren Kessel (20), dadurch gekennzeichnet, dass in den Kessel (20) ein herausnehmbarer Kesseleinsatz (1) eingesetzt ist, wobei der Kessel (20) und der Kesseleinsatz (1) derart aufeinander abgestimmt sind, dass sich der Kesseleinsatz (1) über ein Wasserbad erwärmen lässt, das in einem Zwischenraumvolumen zwischen einer Innenwandung (21) des Kessels (20) und einer Außenwandung (8) des Kesseleinsatzes (1) bereitgestellt ist.
2. Käsefertiger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenraumvolumen den Kesseleinsatz (1) vollumfänglich umgibt.
3. Käsefertiger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenraumvolumen im unteren Bereich des Kesseleinsatzes (1) größer ist als im oberen Bereich.
4. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen des Kesseleinsatzes 10 bis 50 Liter beträgt.
5. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen des Kessels (20) nicht wesentlich größer ist als das Volumen des Kesseleinsatzes (1).
6. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwandung (8) des Kesseleinsatzes (1) bis auf einen Auflagerand (2) im Abstand zur Innenwandung (21) des Kessels (20) verläuft.
7. Käsefertiger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand im unteren Bereich des Kesseleinsatzes (1) größer ist als im oberen Bereich.
8. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kesseleinsatz (1) über eine umlaufende, vorzugsweise nach außen ausgebauchte Sicke (2) im Bereich des oberen Kesselrands (22) aufsitzt.
9. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kesseleinsatz (1) über den Kessel (20) übersteht.
10. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Kesseleinsatz Handgriffe vorgesehen sind, die über den Kessel, vorzugsweise seitlich, herausstehen.
11. Käsefertiger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Handgriffe (3) im eingesetzten Zustand am oberen Rand des Kessels (20) anliegen.
12. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Kesseleinsatz (1) eine Haltevorrichtung (30) für einen Mixer, vorzugsweise Handmixer vorgesehen ist.
13. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Kesseleinsatz (1) Aufnahmemittel (30, 37) für ein Thermometer angeordnet sind.
14. Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kessel einen Wasserzulauf (22) und einen Wasserablauf (23) umfasst.
15. Kesseleinsatz (1) für einen Käsefertiger nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
16. Strömungsblech für einen Kesseleinsatz (1) nach Anspruch 15, das in den Kesseleinsatz (1) einhängbar ist.
17. Rührorgan (40) für ein Rührwerk, das auf einen Kesseleinsatz (1) nach Anspruch 16 derart abgestimmt ist, dass sich ein vorgegebenes Rührverhalten bei der Käseherstellung erzielen lässt.
18. Rührorgan nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Rührorgan (40) eine Antriebswelle umfasst, an deren vorderem Ende symmetrisch ein Rührflügel (42) angebracht ist, der eine Breite von ca. 100 mm und eine Höhe in Richtung der Antriebswelle (41) von ungefähr 40 mm aufweist.
19. Rührorgan nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass Randbereiche des Rührflügels derart umgekantet sind, dass ein flüssiger Kesseleinsatzinhalt bei einer vorgesehenen Rührrichtung auch zu einer deutlichen vertikalen Strömung veranlasst wird.
20. Halteeinrichtung für einen Kesseleinsatz (1) nach Anspruch 16 zur Aufnahme eines Rührwerks, die gegenüberliegende Stellen des Kesseleinsatzes (1) verbindet.
21. Halteeinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie über den oberen Rand (4) des Kesseleinsatzes einhängbar ist.
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Citations (9)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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2001
- 2001-07-13 DE DE20111667U patent/DE20111667U1/de not_active Expired - Lifetime
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