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DE20110597U1 - (Scheck-)kartenförmige und sonstige eckige flächige Informationsträger sowie deren besondere Halterungen - Google Patents

(Scheck-)kartenförmige und sonstige eckige flächige Informationsträger sowie deren besondere Halterungen

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DE20110597U1
DE20110597U1 DE20110597U DE20110597U DE20110597U1 DE 20110597 U1 DE20110597 U1 DE 20110597U1 DE 20110597 U DE20110597 U DE 20110597U DE 20110597 U DE20110597 U DE 20110597U DE 20110597 U1 DE20110597 U1 DE 20110597U1
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Description

- TraCo / DE-Gebrauehsraus;ter DieCardCD Saite B. 1 - ■ ' ,
TiI Christoph Köster
Meinertzstraße 42
48159 Münster
Beschreibung
(scheck-)kartenförmige , und sonstige eckige flächige Informationsträger sowie deren besondere Halterungen
A. Technisches Gebiet .
Die hier vorliegende' Erfindung betrifft sämtliche optisch, elektronisch und/oder anders auslesbaren, (scheck-)kartenförmigen und sonstige . eckigen flächigen Informationsträger aus einem Kunststoff und/oder mehreren Kunststoffen und/oder aus einer Folie und/oder mehreren Folien und/oder aus einem Kunststoff/einer Folie und/oder
'■ - mehreren Kunststoffen/Folien, der/die mit anderen Materialien, zum Beispiel Papie-r. bzw. Karton, verbunden ist/sind, also (neuartige) Karten, und zwar beispielsweise (neuartige) , Magnet-1-Karten, (neuartige) Chip-Karten und sonstige (neuartige) Karten als ausschließlich auslesbares oder begrenzt bis unbegrenzt wiederholbar beschreib- und auslesbares Ausweis— und/oder Zahlungsmittel und/oder als Spiel-Karte(&eegr;), aufweisend:
- TraCo ./ DE-GebrauefisiausTter DieCardCD' S.ei'tre B 2 - .
einen · (scheck-^kartenförmigen oder sonstwie eckigen flächigen Träger aus einem Kunststoff und/oder mehreren Kunststoffen und/oder aus einer Folie und/oder mehreren Folien und/oder aus einem Kunststoff/einer Folie und/oder mehreren Kunststoffen/Folien, der/die mit anderen Materialien, zum Beispiel Papier· bzw. Karton, verbunden ist/sind und . '
jedenfalls einen, in zumindest eine Seite ein- und/oder aufgebrachten, die eingespeicherten Daten enthaltenden, Auslesebereich, der entweder
mit einer Magnetschicht und/oder einem Chip und einer darüber liegenden Schutzschicht oder ohne Schutzschicht und/oder
mit einer Reflexionsschicht und einer darüber liegenden Schutzschicht oder ohne Schutzschicht und/oder
mit einer sonstigen (neuartigen) Datenschicht und einer darüber liegenden Schutzschicht oder ohne Schutzschicht wenigstens von einer , Seite / her auslesbar ist.
. -. TcaCo / DE-Gebrauc5i|smus;;er: DiÄCardCD Seite B 3 -
B. Stand der Technik
Ein ·. (scheck-) kartenf örmiger Informationsträger, nämlich die Magnet-Karte, Chip-Karte und andere Karten, bei welchen eine die Daten enthaltende Magnetschicht und/oder ein Chip und/oder ein Sichtbereich in wenigstens eine Seite ein- und/oder aufgebracht ist/sind, ist allgemein als Ausweis- und/oder Zahlungsmittel und/oder als Spiel-Karte (n) bekannt.
Eine Halterung für den Einsatz eines (scheck-)
kartenförmigen Informationsträgers: in einem handels-
üblichen und/oder einem anderen Laufwerk für sämtliche Compact Discs ist nicht bekannt.
- TraCo / DE-GebrauC'jjisijtusJter... DieCardCD Seltne B' 4 -
&Ggr; C. Erfindung '
Die hier vorliegende Erfindung ergänzt die allgemein bekannte Karte - die üblicherweise ,eine Magnetschicht ,5 und/oder einen Chip trägt - um eine runde, flächige und dünne Datenschicht, die auf. wenigstens einer Seite und vorzugsweise, im Zentrum der Karte auf- und/oder eingebracht ist. .
' 10 Erfindungsgemäß wird dieses Ziel dadurch erreicht, daß ein optisch, elektronisch und/oder anders auslesbarer,
,plattenförmiger oder sonstige runde, flächige und dünne Informationsträger aus einem Kunststoff und/öder mehreren Kunststoffen und/oder aus einer Folie und/oder mehreren Folien und/oder aus einem Kunststoff/einer Folie und/oder .,.mehreren Kunststoffen/Folien - beispielsweise eine (neuartige) Compact Disc, und zwar als ausschließlich auslesbare oder begrenzt bis unbegrenzt wiederholbar beschreib- und auslesbare (neuartige) Audio-CD,
20. . (neuartige) Computer-CD, (neuartige) Digital Video Disc (DVD) und/oder, sonstige (neuartige) digitale und/oder andere Text-, Bild- und/oder Schallplatten auf wenigstens einer Seite und vorzugsweise im Zentrum der Karte auf- und/oder eingebracht wird/werden
Der Durchmesser dieser runden, flächigen und dünnen Datenschicht entspricht maximal der Diagonale der Karte und minimal dem Durchmesser, der erforderlich ist, um dort Daten speichern und auslesen zu können.
■< ■■ ■ ■' ■' "'· ;. ·,.■■-■.
Der neuen karte steht damit neben der handelsüblichen Magnetschicht und/oder dem Chip nun auch ein weiterer, viel größerer Datenspeicher; zur Verfügung, der entweder ausschließlich auslesbar oder begrenzt und/oder unbegrenzt wiederholbar beschreib- und auslesbar ist· und dementsprechend vielseitig genutzt, werden kann.
- TraCo / DE-GebraudijsKiusjier; DieCaVdCD" Seite B 5 -
Je riach Kapazität der neuen Datenschicht kann die neue Karte beispielsweise als■ Ausweis- und/oder Zahlungsmittel eingesetzt werden, worauf neben- den bekannten auch beispielsweise sämtliche personen- und/oder sachbezogenen sowie sicherheitstechnischen Daten gespeichert werden können, die einsatzbedingt erforderlich sind und werden.
Um.diese neue Karte, bei der -■ nur beispielsweise - eine kleine und dünne Compact Disc auf- und/oder eingebracht ist/ in einem handelsüblichen und/oder einem anderen Laufwerk für sämtliche Compact Discs beschreiben und/oder auslesen zu können, wurde, eine besondere, diese Karte und/oder andere Karten aufnehmende Halterung erfunden.
Diese " neue Halterung ermöglicht vor allem die exakte zentrierte Positionierung der neuen Karte und sonstiger Karten in ,einem handelsüblichen und/oder einem anderen. Laufwerk für sämtliche Compact Discs.
Des weiteren sollen Karten in der neuen Halterung fest oder lösbar fixiert werden können. ·.,'■'
- TraCo 7 DE-Gebrauciisrauster DieCardCD Seite B 6 -
D. Ausführungsbeispiel . . ·
Ein .Ausführungsbeispiel der 'hier, vorliegenden Erfindung ist, durch schematische . Zeichnungen' verdeutlicht.
Die Figuren 1 bis 8 zeigen im' einzelnen schematisch:
Figur 1 eine Magnet-, und/oder ..Chip-Karte in der ■ , Draufsicht auf deren Etikettseite mit einer kleinen und dünnen Compact Disc,
Figur 2 eine Magnet- und/oder Chip-Karte in der Draufsicht auf deren Ausleseseite mit einem zweiten Chip, ,
Figur 3 eine Magnet- und/oder Chip-Karte in der Draufsicht auf deren Ausleseseite mit einer zweiten kleinen und dünnen Compact Disc und einem zweiten Chip und
Figur 4 eine ,handelsübliche Verpackung einer Magnet- und/oder Chip-Karte in de-r Draufsicht auf deren ■ Einschiebeseite; ' . . ■ .
' ■ ' . ■ " ■ ■■ .
Figur 5 eine neue Halterung für die neue Karte und
Figur 6 eine neue Halterung für die neue Karte mit einer solchen neuen Karte;
Figur 7 eine neue Halterung für die neue Karte und
Figur 8 eine neue Halterung für die neue Karte mit ■ einer solchen neuen Karte ■ l
'■- TraCo I DE-Gebrauetisiuuster Die'cardCD Seat's B 7 -
( . Eine in den Figuren 1, , 2 .und 3 dargestellte Magnet- und/oder Chip-Karte .und/oder eine andere Karte A besteht aus' einem, aus flexiblem und erfindungsgemäß transparentem, ca. 0,5 mm dünnem Kunststoff hergestellten Träger T mit einer Fläche von vorzugsweise ca. 54 mm zu 86 mm (H und B); eine solche Karte , kann erforderlichenfalls auch jedes andere Material und Maß aufweisen. ' . ' ■ .
Erfindungsgemäß kann eine Karte insbesondere auch aus einer Folie und/oder mehreren Folien, beliebig verbunden
mit. anderen Materialien, bestehen. ■ .'
Eine Karte kann aber auch aus handelsüblichen Kunst-
', Stoffen und/oder aus anderen Materialien bestehen.
15 , .' . . ' ■ ■
Die neuartige Datenschicht 8 kann erfindungsgemäß entweder einer kleinen und dünnen Compact Disc und/oder einem anderen dünnen Datenspeicher entsprechen oder aus einer Folie oder, mehreren Folien und/oder aus anderen Materialien bestehen, die Daten speichern können und, .ausgelesen werden können. , .
Diese Dätenschicht kann entweder auf der.Etikettseite; T-I und/oder auf der Ausleseseite T-II auf- und/oder eingebracht werden, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Magnetschicht 6 und auch der Chip 7 weiterhin auslesbar bleiben.
Erfindungsbedingt müßte der Chip zur kürzeren Umfängkante 5 versetzt werden, damit für die Datenschicht ein möglichst großer Durchmesser genutzt werden kann.
Eine in der Figur 4 dargestellte handelsübliche Verpackung einer Magnet- und/öder Chip-Karte besteht aus einer, aus. flexiblem und erfindungsgemäß aus transparentem Kunststoff hergestellten Hülle mit den
. 35 · Außenmaßen 'ca. 58 mm zu 91 mm zu 1 mm (H, B und T), in1 welche eine Magnet- und/oder Chip-Karte oder auch die
. , neue Karte eingeschoben werden kann. ' .
- TraCo ·/■ DE-Gebraueäsirius-ter DieCardCP" Seife B 8 -
Eine in den Figuren. 5 bis' 8 , dargestellte -Halterung . B besteht beispielsweise aus einem, aus hartem, farblosem und durchsichtigem Kunststoff hergestellten Träger T mit einem Durchmesser von ca. 120 mm bei einer Höhe von ca. ,1 mm; eine, solche Halterung kann erforderlichenfalls auch jedes andere Material und Maß aufweisen.
Bei einer in den Figuren 5 und 6 dargestellten Halterung ist beispielsweise die Fläche einer (Scheck-)Karte ausgefräst, ausgestanzt und/oder sonstwie ausgespart, um die neue und-/oder eine andere Karte nicht variabel positionieren zu können und es sind zwei weitere Ausfräsungeri, Ausstanzungen und/oder sonstige Aussparungen vorhanden, die ein Herausnehmen der neuen und/oder einer anderen Karte ermöglichen.
Die Figur 6 zeigt eine solche Halterung mit einer neuen Karte A. .
Bei einer in den Figuren 7 und 8 dargestellten Halterung ist vorzugsweise eine Kreis-Fläche mit dem Durchmesser der "Diagonale einer (Scheck-)Karte ausgefräst, ausgestanzt und/oder sonstwie ausgespart/ um die neue und/oder eine andere Karte variabel positionieren zu können. , .
Die Figur 8 zeigt eine solche Halterung mit einer neuen Karte A. , - ,
Die durch Ausfräsungen, Ausstanzungen und/oder sonstige Aussparungen entstehenden Ränder sind vorzugsweise so beschaffen, daß eine Karte gerade noch berührungsfrei in der Halterung liegt. , ·
Die Ränder können aber auch einsatzbedingt so beschaffen sein, daß " eine Karte fest oder wieder lösbar - beispielsweise durch Verkanten und/oder Verklemmen -■_ fixiert werden kann.
Für. diese neue Halterung kann kostengünstigerweise der Rohling einer handelsüblichen Compact Disc, aber auch jedes andere Material verwendet werden.
- TraCo / DE-Gebraue|isKius;ter: DieCardCD Seit« B 9 -
E. Perspektiven
Abschließend wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich die vorliegende Erfindung gleichfalls auf sämtliche andere, also auch auf erst zukünftig erfundene und produzierte, auf einseitig und auf beidseitig ■ mit' Daten versehene kartenförmige Informationsträger aus undurchsichtigen und vorzugsweise aus durchsichtigen Materialien (insbesondere Folien) und auf sonstige Karten bezieht.
- TraCo / DE-GebraucHsmuster·'bieCafdCB "Seite Zl-
TiI Christoph Röster Meinertzstraße 42 48159 Münster
Zeichnungen
A Magnet- und/oder Chip-Karte und/oder andere Karte B Halterung einer solchen Karte
T Träger T-I Etikettseite T-II Ausleseseite
1 Loch
2 Innenbereich
3 Auslesebereich
4 i Außenbereich
5 Umfangkante
6 Magnetschicht
7 ' Chip
8 kleine Compact Disc
(besonderer Auslesebereich) (besonderer Auslesebereich) (besonderer Auslesebereich)
a Druckbild (als Positiv- und/oder Negatiy-Bild) b Blindenschrift und/oder entsprechende Symbole c ' Aussparungen und/oder .Perforationen

Claims (12)

1. Optisch, elektronisch und/oder anders auslesbare, (scheck-)kartenförmige und sonstige eckige flächige Informationsträger aus einem Kunststoff und/oder mehreren Kunststoffen und/oder aus einer Folie und/oder mehreren Folien und/oder aus einem Kunststoffeiner Folie und/oder mehreren Kunststoffen/Folien, der/die mit anderen Materialien, zum Beispiel Papier bzw. Karton, verbunden ist/sind, also Karten, und zwar beispielsweise Magnet- Karten, Chip-Karten und sonstige Karten als ausschließlich auslesbares oder begrenzt bis unbegrenzt wiederholbar beschreib- und auslesbares Ausweis- und/oder Zahlungsmittel und/oder als Spiel-Karte(n), äufweisend:
- einen (scheck-)kartenförmigen oder sonstwie eckigen flächigen Träger aus einem Kunststoff und/oder mehreren Kunststoffen und/oder aus einer Folie und/oder mehreren Folien und/oder aus einem Kunststoff/einer Folie und/oder mehreren Kunststoffen/Folien, der/die mit anderen Materialien, zum Beispiel Papier bzw. Karton, verbunden ist/sind und
- jedenfalls einen, in zumindest eine Seite ein- und/oder aufgebrachten, die eingespeicherten Daten enthaltenden, Auslesebereich, der entweder
- mit einer Magnetschicht und/oder einem Chip und einer darüber liegenden Schutzschicht oder ohne Schutzschicht und/oder
- mit einer Reflexionsschicht und einer darüber liegenden Schutzschicht oder ohne Schutzschicht und/oder.
- mit einer sonstigen Datenschicht und einer darüber liegenden Schutzschicht oder ohne Schutzschicht wenigstens von einer Seite her auslesbar ist
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem gesamten 7 Informationsträger zumindest eine manuell, mechanisch, chemisch und/oder anders produzierte sogenannte einzelne/ganzheitliche Kennzeichnung auf- und/oder eingebracht und/oder herausgearbeitet ist nämlich eine Schicht, ein Druckbild und/oder eine (bedruckte) Folie (a/b), die beispielsweise Buchstaben, Zahlen, Symbole, Logos, (Unternehmens)- Kennzeichen, (Geschäfts)- Abzeichen, Flaggen, Sternzeichen, Wasserzeichen, aber auch Bilder, Graphiken, Figuren, Piktogramme und vergleichbare Darstellungen abbilden und/oder Texte, Gedichte, Noten, Songs, Rätsel, Kreuzworträtsel und andere Werke aufweisen, die visuell wahrnehmbare, zwei- und/oder mehrdimehsionale und/oder fluoreszierende und/oder transluzente oder transparente Text- und/oder Bild- und/oder Lichtinformationen und/oder ertastbare und/oder riechbare Informationen enthalten, wobei vor allem zur visuellen Unterstützung der verschiedenen einzelnen/ganzheitlichen Kennzeichnungen ein, wenigstens teilweise, durchsichtiger Außenbereich (4) und/oder Innenbereich (2) bestehen bleibt, allerdings, unter der Voraussetzung, daß die Auslesebereiche Reflexionsschicht (3), Magnetschicht (6) und der Chip (7) weiterhin auslesbar bleiben - und eine runde, flächige und dünne Datenschicht (8) auf wenigstens einer Seite auf- und/oder eingebracht ist.
2. Informationsträger nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seite eine kleine Compact Disc auf- und/oder eingebracht ist.
3. Informationsträger nach Ansprüch 1 dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seite eine kleine andere digitale Text-, Bild- und/oder Schallplatte auf- und/oder eingebracht ist.
4. Informationsträger nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seite ein Hologramm-Speicher auf- und/oder eingebracht ist.
5. Informationsträger nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seite eine andere holographische Text-, Bild- und/oder Schallplatte auf- und/oder eingebracht ist.
6. Informationsträger nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einer Seite ein anderer Speicher auf- und/oder eingebracht ist.
7. Informationsträger nach zumindest einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kennzeichnung und/oder wenigstens eine Datenschicht zwischen zwei durchsichtige Träger ein- und/oder aufgebracht ist.
8. Halterung dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche beispielsweise einer (Scheck-)Karte ausgefräst, ausgestanzt und/oder sonstwie ausgespart ist, um die neue und/oder eine andere Karte nicht variabel positionieren zu können und zwei weitere Ausfräsungen, Ausstanzungen und/oder sonstige Aussparungen vorhanden sind, die ein Herausnehmen der neuen und/oder einer anderen Karte ermöglichen.
9. Halterung dadurch gekennzeichnet, daß eine Kreis-Fläche mit dem Durchmesser der Diagonale beispielsweise einer (Scheck-)Karte ausgefräst, ausgestanzt und/oder sonstwie ausgespart ist, um die neue und/oder eine andere Karte variabel positionieren zu können.
10. Halterung dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der ausgesparten Fläche vorzugsweise so beschaffen sind, daß eine Karte gerade noch berührungsfrei in der Halterung liegt.
11. Halterung dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder der ausgesparten Fläche so beschaffen sind, daß eine. Karte fest oder wieder lösbar - beispielsweise durch Verkanten und/oder Verklemmen - fixiert werden kann.
12. Halterung nach zumindest einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Kennzeichnung und/oder wenigstens eine Datenschicht auf- und/oder eingebracht ist.
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