DE20109288U1 - Schale, Einlegeteil und Bauteilesatz für eine Schutzvorrichtung für ein menschliches Körperteil, insbesondere für einen Knieschützer - Google Patents
Schale, Einlegeteil und Bauteilesatz für eine Schutzvorrichtung für ein menschliches Körperteil, insbesondere für einen KnieschützerInfo
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Description
pOfta Patentanwälte
Dipl.Phys. Ulrich Twelmeier Dr. techn. Waldemar Leitner Dr. phi/, not. Rudolf Bauer-T Dipl. Ing. Helmut Hubbuch -1991 European Patent Attorneys
KR06EÜ0tDEU/wt01 s08/Dr.L./wt/01.06.2001
Nierhaus GmbH, Herforder Straße 145, D-32105 Bad Salzuften
Schale, Einlegeteit und Bauteilesatz für eine Schutzvorrichtung für ein menschliches Körperteil, insbesondere für einen Knieschützer
Die Erfindung betrifft eine Schale, ein Einlegeteil für eine Schale und einen Bauteilesatz, sämtlich für eine Schutzvorrichtung für ein menschliches Körperteil, insbesondere für einen Knieschützer.
Eine Schale, in welche ein Einlegeteil eingelegt ist, ist als Knieschützer bekannt.
Die Schale ist aus einem harten Material gefertigt und entsprechend dem Verwendungszweck geformt, so daß sie ein Knie teilweise umschließt. In die Schate kann als Eintegeteil ein Polster eingelegt werden=? welches beim Einlegen in die Schale elastisch verformt wird und nach dem Einlegen durch seine elastische Rückstellkraft gegen die Innenfläche der Schate gedrückt wird. Durch diese elastische Kraft entsteht ein Reibschluß zwischen der Schale und dem Polster. Die Schate und das Polster bilden zusammen den Knieschützer, der in der Reget von
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Personen benutzt wird, welche kniend arbeiten. Dies können z.B. Bauhandwerker sein, die Böden oder Fliesen verlegen und dabei knien müssen. Dabei schützt der Knieschützer das Knie einer solchen Person vor Druck und vor Verletzungen, die durch Reibung zwischen dem Knie und dem Boden entstehen können, auf welchem die Person kniet.
Ein Nachteil des bekannten Knieschützers ergibt sich daraus, daß das Polster in die Schale lediglich lose eingelegt ist. Bei einer kniend arbeitenden Person ist es erforderlich, daß sie im Lauf ihrer Tätigkeit ihre kniende Position verändert, indem sie sich auf Knien fortbewegt und z.B. über den Boden rutscht. Dabei kann das Polster innerhalb der Schale verrutschen oder ganz aus der Schale herausgeschoben werden, was unbequem und lästig ist, weil es immer wieder in die richtige Lage zurückgeschoben werden muß. Dazu muß die Arbeit unterbrochen werden.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die geschilderten Nachteile der bekannten Schutzvorrichtung auf einfache und preiswerte Weise zu mindern.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Schale mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen und/oder durch ein Einlegeteil für die Schale mit den im Anspruch 13 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Durch die zumindest rutschhemmenden ersten Mittel der Schale und/oder die zweiten Mittel des Einlegeteils kann beispielsweise der Reibschluß zwischen Schale und Einlegeteil erhöht werden. Dies erfolgt dadurch, daß Schale und Einlegeteil durch das Gewicht der Person, die die Schutzvorrichtung verwendet, indem sie ein durch die Schutzvorrichtung geschütztes Körperteil auf eine Unterlage aufstützt, zusammengepreßt werden. Dabei werden die ersten Mittel der Schale in die Außenfläche des Einlegeteils und/oder die zweiten Mittel des Einlegeteils in die Innenfläche der Schale gedrückt, so daß ein formschlüssiger
Eingriff entsteht. Alternativ oder ergänzend hierzu können die ersten Mittel der Schale und/oder die zweiten Mittel des Einlegeteils eine lösbare Verbindung von Schale und Einlegeteil herstellen, wodurch ein Verrutschen des Einlegeteils in der Schale nicht nur gehemmt, sondern verhindert wird.
Es kann vorgesehen sein, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel an der Schale befestigt ist. Dies hat den Vorteil, daß die ersten Mittel besonders einfach an der Schale angebracht werden können und auch Schalen der herkömmlichen Art durch Anbringen von ersten Mitteln in Schalen gemäß der Erfindung umgewandelt werden können. Dabei kann als erstes Mittel ein Bestandteil eines Klettver-Schlusses vorgesehen sein, der ein Verrutschen weitgehend verhindert. Desweiteren kann ein erstes Mittel in eine Öffnung in der Schale eingesetzt sein, so daß es sich über einen Teil der Außenfläche der Schale erstreckt und dadurch ein Abgleiten der Schale auf einer Oberfläche erschwert, und gleichzeitig aus der Innenfläche der Schale hervorsteht, so daß es auf beiden Seiten rutschhemmend ausgebildet ist. Ein solches erstes Mittel bietet somit zum einen der die Schutzvorrichtung benutzenden Person einen sicheren Halt gegenüber der Oberfläche, auf die sich die Person aufstützt, zum anderen hemmt sie gleichzeitig ein Verrutschen des Einlegeteifs in der Schale, so daß durch ein einziges Bauteil zwei voneinander unabhängige vorteilhafte Wirkungen erzielt werden.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel an der Schale ausgebildet ist. Dadurch werden die Herstellungskosten für die Schale gesenkt, da diese beispielsweise durch ein Druckgußverfahren von vornherein mit angeformten ersten Mitteln hergestellt werden kann und somit zum Anbringen der ersten Mittel an der Schale kein weiterer Arbeitsschritt bei der Herstellung der Schale erforderlich ist. Vorzugsweise ist dabei wenigstens ein Teil der ersten Mittel als Erhöhung oder Vertiefung, wie beispielsweise als Rippe oder Rille an der Innenfläche der Schale ausgebildet. Rippen und Rillen an der Innenfläche der Schale sind besonders einfach bei einem Druckgußverfahren formbar. Dabei sind vorzugsweise mehrere Rippen und/oder Rillen
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vorhanden, die parallel und/oder quer zueinander angeordnet sind, um eine mehrfache Rutschhemmung des Einlegeteils in einer Richtung bzw. eine Rutschhemmung des Einlegeteils in der Schale in zwei Richtungen, welche quer zueinander orientiert sind, zu erreichen. Eine flächenhafte Ausdehnung mindestens einer Erhöhung oder Vertiefung bewirkt in vorteilhafter Weise ebenfalls eine Rutschhemmung des Einlegeteils in der Schale in zwei quer zueinander orientierten Richtungen.
Alternativ oder ergänzend zu den vorstehenden Maßnahmen kann vorgesehen sein, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel Verbindungsmittel sind, durch welehe die Schale und das Einlegeteil lösbar miteinander verbindbar sind. Dies kann dadurch erreicht werden, daß die Schale mindestens ein Loch aufweist, in das eine Schraube einfügbar ist, und daß mittels einer Mutter eine lösbare Verbindung zwischen Schale, Einlegeteil und Schraube geschaffen wird. Eine lösbare Verbindung der Schale mit dem Einlegeteil hat den Vorteil, daß das Einlegeteil in der Schale durch einfache Mittel festlegbar ist, so daß ein Verrutschen des Einlegeteils in der Schafe nicht nur gehemmt, sondern weitgehend verhindert ist.
Durch die zweiten Mittel, welche am Einlegeteil befestigt oder ausgebildet sind, oder durch welche das Einlegeteil und die Schale lösbar miteinander verbindbar sind, werden im wesentlichen dieselben Vorteile erzielt, wie durch die ersten Mittel, welche an der Schale befestigt oder ausgebildet sind, oder durch welche die Schale mit dem Einlegeteil lösbar verbindbar ist.
Das Einlegeteil ist dabei vorzugsweise ein Polster. Dies macht das Tragen einer Schutzvorrichtung mit dem erfindungsgemäßen Einlegeteil für den Träger bequemer und verhindert, daß sich an dem zu schützenden Körperteil unangenehme oder gesundheitsbeeinträchtigende Druckstellen bilden.
Bei einem Bauteilesatz, welcher eine erfindungsgemäße Schale und ein erfindungsgemäßes Einlegeteil enthält, kann in besonders vorteilhafter Art und Weise
vorgesehen sein, daß die ersten Mittel der Schale und die zweiten Mittel einander wenigstens teilweise überdecken. Dadurch wird die Wirkungsweise der ersten Mittel und der zweiten Mittel verbessert. Idealerweise sind die zweiten Mittel zum Gleitschutz komplementär zu den ersten Mitteln zum Gleitschutz ausgebildet, wodurch die ersten und die zweiten Mittel zum Gleitschutz optimal ineinandergreifen und einen Formschluß herstellen. Gleichzeitig sind sowohl das Einlegeteil, als auch die Schale jederzeit durch ein Ersatzteil ersetzbar, so daß beim Verschleiß eines der beiden Bauteile nicht die gesamte Schutzvorrichtung unbrauchbar wird, sondern das nicht verschlissene Bauteil weiterbenutzt werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Schale aus einem härteren Material gefertigt ist als das Einlegeteil. Dadurch bietet die Schutzvorrichtung einen guten Schutz gegen Stoß, während gleichzeitig der Verschleiß verringert wird.
Weitere Vorteile der Erfindung sind dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen, das im folgenden anhand der Figuren beschrieben wird.
Es zeigt:
Figur 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Schale,
Figur 2 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Einlegeteils und
Figur 3 eine Ansicht einer Schutzvorrichtung mit einem in eine erfindungsgemäße Schale eingelegten erfindungsgemäßen Einlegeteil.
In Figur 1 ist eine Schale 2 für eine Schutzvorrichtung 1 für ein menschliches Körperteil dargestellt. Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der Schutzvorrichtung 1 um einen Knieschützer, so daß die Schale 2 eine der Außenkontur des Knies im wesentlichen angenäherte konkave Form aufweist. In die
Schale 2 ist ein Einlegeteil 3 (in Figur 1 nicht gezeigt) einlegbar, welches dann zusammen mit der Schale 2 im zusammengesetzten Zustand den Knieschützer ausbildet. An der Innenfläche 2a der Schale 2 ist eine Vielzahl von ersten Mitteln 10, 11, 15 angeordnet, die ein Verrutschen des in die Schale 2 eingelegten Einlegeteils 3 hemmen oder verhindern. Dabei ist ein Teil der ersten Mittel 10, 11 als Erhöhungen 10, 11 an der Innenfläche 2a der Schale 2 ausgebildet, derart, daß sie als Rippen aus der Innenfläche 2a hervorstehen. Sie können jedoch auch als Vertiefungen bzw. Rillen in der Innenfläche 2a der Schale 2 ausgebildet sein. Die Rippen 10 sowie die Rippen 11 sind jeweils zueinander parallel angeordnet. Dabei sind die Rippen 10 quer zu den Rippen 11 angeordnet. Wird nun ein Einsatzelement 3 in die Schale 2 eingesetzt, so erhöhen die Rippen 10, 11 den Reibschluß zwischen der Schale 2 und dem Einsatzelement 3 vor allem in einer Richtung senkrecht zur Orientierung der Rippen 10, 11 und hemmen oder verhindern somit ein Verrutschen des Einlegeteils 3 in der Schale 2. Durch die Anordnung der Rippen 11 quer zu den Rippen 10 ist ein Verrutschen des Einlegeteils 3 in zwei zueinander quer orientierten Richtungen auf der Innenfläche 2a der Schale 2 gehemmt.
Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist zusätzlich zu den Rippen 10, 11 noch ein weiteres, eine Erhöhung ausbildendes Mittel 15 vorgesehen, welches eine flächenhafte Ausdehnung aufweist. Dieses Mittel 15 ist dabei in eine Öffnung in der Schale 2 eingesetzt. Das Mittel 15 tritt dabei sowohl aus der Innenfläche 2a, als auch aus der Außenfläche 2b der Schale 2 hervor. Durch das Hervortreten des Mittels 15 aus der Innenfläche 2a der Schale 2 wird somit ein weiteres Mittel zur Hemmung des Verrutschens des Einlegeteils ausgebildet, während durch das Hervortreten des Mittels 15 aus der Außenfläche 2b der Schale 2, welches in Figur 1 nicht gezeigt ist, ein Gleitschutz gegen ein Verrutschen der Schale 2 auf einer Oberfläche geschaffen wird.
Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind zusätzlich zwei Löcher 18 in der Schale 2 vorgesehen, durch welche Befestigungsmittel hindurchführbar sind, um
ein Einlegeteil 3 in der Schale 2 zu befestigen. Dabei ist insbesondere vorgesehen, daß durch die Löcher 18 Schrauben durchgeführt werden, welche durch Muttern fixiert werden.
Im hier gezeigten Ausführungsbeispiel sind somit eine Vielzahl von ersten Mitteln zum Hemmen des Verrutschens gezeigt. Es ist jedoch möglich, weniger als die gezeigten ersten Mittel vorzusehen, insbesondere ist es auch möglich, nur eine Rippe 10, 11 und/oder ein Loch 18 und/oder das Mittel 15 als erstes Mittel vorzusehen. Desweiteren ist es möglich, zusätzliche erste Mittel an der Innenfläche 2a der Schale 2 anzubringen. Insbesondere kann, wie in Figur 1 nicht dargestellt ist, ein Teil eines Klettverschlusses an der Innenwand 2a der Schale 2 aufgeklebt werden.
Figur 2 zeigt ein Einlegeteil 3 für eine Schutzvorrichtung 1 für ein menschliches Körperteil. Dabei ist das Einlegeteil 3 als Einlegeteil für einen Knieschützer ausgebildet und in seiner Form der Kontur eines Knies im wesentlichen angenähert.
Das Einlegeteil 3 ist vorzugsweise als Polster ausgebildet und weist mindestens ein, vorzugsweise jedoch, wie in Figur 2 gezeigt, eine Vielzahl von zweiten Mitteln 20, 21, 25 auf, durch welche ein Verrutschen des Einlegeteils 3 in einer Schale 2 des Knieschützers 1 zumindest gehemmt ist. Die zweiten Mittel sind im hier gezeigten Ausführungsbeispiel als Vertiefungen in der Außenfläche 3a des Einlegeteils 3, welche nach Einsetzen in die Schale 2 an die Innenfläche 2a der Schale 2 angrenzt, ausgebildet. Dabei ist eine Vertiefung 25, welche eine flächenhafte Ausdehnung aufweist, vorgesehen, sowie Rillen 20, 21, welche eine längliche Form aufweisen. Die Rillen 20 sowie die Rillen 21 sind dabei jeweils zueinander parallel orientiert, wobei die Rillen 21 quer zu den Rillen 20 orientiert sind. Vorzugsweise ist zusätzlich im Einlegeteil 3 mindestens ein Loch 28 vorgesehen, in welches Befestigungsmittel zum Befestigen des Einlegeteils 3 in der Schale 2 einfügbar sind. Insbesondere ist in das Loch 28 eine Schraube einsetzbar, welche mit einer Mutter kombinierbar ist, so daß das Einlegeteil 3 in der Schale 2 befestigt werden kann.
Zusätzlich zu den in Figur 2 gezeigten zweiten Mitteln 20, 21, 25 können weitere zweite Mittel am Einlegeteil 3 befestigt werden. Insbesondere kann ein Teil eines Klettverschlusses auf der Oberfläche 3a des Einlegeteils 3 aufgeklebt werden.
In Figur 3 ist eine Schutzvorrichtung 1 in Form eines Knieschützers dargestellt, welche eine Schale 2 gemäß oben stehender Beschreibung sowie ein Einlegeteil 3 gemäß oben stehender Beschreibung aufweist. Dabei sind die ersten Mittel 10, 11,15 und die zweiten Mittel 20, 21, 25 derart aneinander angepaßt, daß sie zusammenwirken, um ein Verrutschen des Einlegeteils 3 in der Schale 2 mindestens zu hemmen, wenn das Einlegeteil 3 und die Schale 2 zum Knieschützer 1 zusammengesetzt sind. Idealerweise sind die ersten Mittel 10, 11, 15 zum Gleitschutz komplementär zu den zweiten Mitteln 20, 21, 25 zum Gleitschutz ausgebildet und greifen formschlüssig ineinander ein. Desweiteren ist bei dem Knieschützer 1 das Loch 18 in der Schale 2 deckungsgleich mit dem Loch 28 im Einlegeteil 3, so daß durch beide Löcher 18, 28 ein Verbindungsmittel, insbesondere eine Schraube, durchführbar und, insbesondere mittels einer Mutter, fixierbar ist.
Die hier gezeigten Ausführungsbeispiele beziehen sich auf eine Schale 2 und ein Einlegeteil 3 für eine Schutzvorrichtung 1, welche als Knieschützer ausgebildet ist. Es ist jedoch möglich, die Schutzvorrichtung 1 auch als Schutzvorrichtung für ein anderes Körperteil auszubilden. Insbesondere ist die Ausbildung der Schutz-Vorrichtung 1 als Ellenbogenschützer denkbar.
Claims (30)
1. Schale für eine Schutzvorrichtung (1) für ein menschliches Körperteil, insbesondere für einen Knieschützer, in welche ein Einlegeteil (3) einlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einwirkung auf das Einlegeteil (3) zusätzlich ein oder mehrere erste Mittel (10, 11, 15) vorgesehen sind, welche ein Verrutschen des Einlegeteils (3) in der Schale (2) mindestens hemmen.
2. Schale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel (10, 11, 15) an der Schale (2) befestigt ist.
3. Schale nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel (10, 11, 15) an der Schale (2) ausgebildet ist.
4. Schale nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel (10, 11, 15) Verbindungsmittel sind, durch welche die Schale (2) und das Einlegeteil (3) lösbar miteinander verbindbar sind.
5. Schale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittei (10, 11, 15) Bestandteil eines Klettverschlusses ist.
6. Schale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel (10, 11, 15) in eine Öffnung der Schale (2) eingesetzt ist und auf beiden Seiten rutschhemmend ausgebildet ist.
7. Schafe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der ersten Mittel (10, 11, 15) als Erhöhung oder Vertiefung (10, 11, 15) an der Innenfläche der Schale ausgebildet ist, insbesondere als Rippe oder Rille.
8. Schale nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Erhöhungen oder Vertiefungen (10, 11, 15) vorhanden sind.
9. Schale nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Erhöhungen oder Vertiefungen (10, 11), insbesondere zwei Rippen oder Rillen (10, 11) im wesentlichen parallel zueinander orientiert sind.
10. Schale nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Erhöhungen oder Vertiefungen (10, 11), insbesondere zwei Rippen oder Rillen (10, 11) im wesentlichen quer zueinander orientiert sind.
11. Schale nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Erhöhung oder Vertiefung (15) eine flächenhafte Ausdehnung aufweist, insbesondere mit rechteckigem Umriß.
12. Schale nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Verbindungsmittel Schraube und Mutter oder mindestens eine Niete sind.
13. Einlegeteil für eine Schutzvorrichtung (1) für ein menschliches Körperteil, insbesondere für einen Knieschützer, welches zum Einlegen in eine Schale (2) bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Einlegeteil (3) zur Einwirkung auf die Schale (2) ein oder mehrere zweite Mittel (20, 21, 25) vorgesehen sind, welche ein Verrutschen des Einlegeteils (3) in der Schale (2) mindestens hemmen.
14. Einlegeteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der zweiten Mittel (20, 21, 25) am Einlegeteil (3) befestigt ist.
15. Einlegeteil nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der zweiten Mittel (20, 21, 25) an dem Einlegeteil (3) ausgebildet ist.
16. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der zweiten Mittel (20, 21, 25) Verbindungsmittel sind, durch welche das Einlegeteil (3) und die Schale (2) lösbar miteinander verbindbar sind.
17. Einlegeteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der zweiten Mittel (20, 21, 25) Bestandteil eines Klettverschlusses ist.
18. Einlegeteil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der zweiten Mittel (20, 21, 25) als Erhöhung oder Vertiefung, insbesondere als Rille oder Rippe (20, 21, 25) an der Außenfläche (3a) des Einlegeteils ausgebildet ist, welche nach dem Einlegen in die Schale (2) der Innenfläche (2a) der Schale (2) zugewandt ist.
19. Einlegeteil nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Erhöhungen oder Vertiefungen (20, 21, 25) vorhanden sind.
20. Einlegeteil nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Vertiefungen oder Erhöhungen (20, 21), insbesondere zwei Rillen oder Rippen (20, 21) parallel zueinander orientiert sind.
21. Einlegeteil nach Anspruch 18, 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Vertiefungen oder Erhöhungen (20, 21), insbesondere zwei Rillen oder Rippen (20, 21) quer zueinander orientiert sind.
22. Einlegeteil nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Verbindungsmittel Schraube und Mutter oder mindestens eine Niete sind.
23. Einlegeteil nach einem der Ansprüche 13 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Erhöhung oder Vertiefung (25) eine flächenhafte Ausdehnung aufweist, insbesondere mit rechteckigem Umriß.
24. Bauteilesatz für eine Schutzvorrichtung (1) für ein menschliches Körperteil, insbesondere für einen Knieschützer, welcher eine Schale (2) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 und ein Einlegeteil (3) gemäß einem der Ansprüche 13 bis 23 enthält.
25. Bauteilesatz nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (10, 11, 15) und die zweiten Mittel (20, 21, 25) einander wenigstens teilweise überdecken.
26. Bauteilesatz nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (10, 11, 15) und die zweiten Mittel (20, 21, 25) wenigstens teilweise komplementär zueinander ausgebildet sind.
27. Bauteilesatz nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Mittel (10, 11, 15) und die zweiten Mittel (20, 21, 25) sich wenigstens teilweise zur Bildung eines formschlüssigen Eingriffs überdecken.
28. Bauteilesatz nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale (2) aus einem härteren Material gefertigt ist als das Einlegeteil (3).
29. Schutzvorrichtung für ein menschliches Körperteil, gekennzeichnet durch eine Schale nach einem der Ansprüche 1 bis 12 und ein darin aufgenommenes Einlegeteil nach einem der Ansprüche 13 bis 23.
30. Schutzvorrichtung für ein menschliches Körperteil, dadurch gekennzeichnet, daß es aus einem Bauteilesatz nach einem der Ansprüche 24 bis 28 hergestellt ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20011011 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040702 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070622 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090702 |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |