DE20109890U1 - Bewegliches Spielzeug - Google Patents
Bewegliches SpielzeugInfo
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Description
PATENTANWÄLTE EUROPEAN PATENT ATTORNEYS EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
Manzingerweg 7 D-81241 München Tel. +49 89 89 69 80
15.Juni 2001
LEDRAPLASTIC SpA Via Brigata Re, 1 33010 OSOPPO (UD)
Unser Zeichen: L 1712 DE HD/fo
Bewegliches Spielzeug
Die Erfindung betrifft ein bewegliches, rollbewegliches oder fahrbares Spielzeug, das mit Rolleinrichtungen ausgestattet ist und auf dem Boden bzw. über den Fußboden geschoben werden kann.
Das erfindungsgemäße bewegliche Spielzeug kann, wie aus der folgenden Beschreibung deutlich wird, zwei verschiedene Konfigurationen annehmen, die zwei verschiedene Verwendungsmöglichkeiten für das Spielzeug gestatten.
Bekannt sind verschiedene Arten von Spielzeugen, die rollbeweglich oder
verfahrbar sind und einen Rumpf oder Körper haben, der im allgemeinen ein Fahrzeug oder einen Tierkörper darstellt und mit Rolleinrichtungen versehen ist, beispielsweise mit Rädern oder Rollen, mittels welchen das Spielzeug über den
Boden geschoben oder gefahren werden kann.
Der Rumpf derartiger Spielzeuge bildet einen Sitz für das Kind und ist mit Greif- oder Lenkeinrichtungen ausgestattet, beispielsweise mit Lappen, Griffen, Handgriffen oder dergleichen.
Der Rumpf kann einteilig aus starrem Kunststoff gebildet sein oder einen starren Rahmen aufweisen, der mit einer Polsterung oder zumindest einem weichen Material verkleidet ist.
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Ein einteiliger Rumpf aus starrem Material, wie er derzeit im Handel
gebräuchlich ist, erweist sich für den Benutzer als wenig gebrauchsfreundlich, wenn nämlich das Kind mit dem Spielzeug an Möbeln oder anderen starren Gegenständen anstößt, wobei der Rumpf beschädigt wird oder die angestoßene Oberfläche beschädigt.
Der mit einem weichen Material überzogene Rumpf gewährleistet eine größere Gebrauchsfreundlichkeit, verursacht jedoch höhere Herstellungskosten aufgrund der Qualität der verwendeten Materialien und vor allem wegen der erforderlichen Montage.
Beide Lösungen haben ferner eine Reihe von Mängeln, die mit dem
Raumbedarf des Rumpfes zusammenhängen, sei es bei der Verpackung (größerer Materialverbrauch für die Verpackung), sei es bei der Lagerung (erhöhter Bedarf an Lagerraum) oder auch beim Transport (größere Transportfahrzeuge oder größere Anzahl von Transportfahrzeugen).
All dies führt zu höheren Kosten, die letztlich der Käufer des Spielzeugs trägt.
Ein weiterer Mangel der bekannten fahrbaren Spielzeuge ist dadurch gegeben, dass die Räder oder Rollen normalerweise dauerhaft an starren Stützen montiert sind, die fest mit dem Rumpf verbunden sind oder fester Bestandteil des Rumpfes sind, so dass sie im allgemeinen nicht entfernt werden können, um das Spielzeug ohne sie gebrauchen zu können.
Bei manchen Lösungen können die Räder oder Rollen von ihren Stützen abgenommen werden. Dies ist jedoch nur mit umständlichen und langwierigen
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Handhabungen möglich, so dass im Ergebnis das Spielzeug in seiner Verwendung eingeschränkt ist und wegen der vorhandenen starren Stützen nicht gebrauchsfreundlich ist.
Durch die Erfindung wird ein bewegliches, fahrbares oder rollbewegliches Spielzeug geschaffen, das von den oben beschriebenen Mängeln frei ist.
Das durch die Erfindung geschaffene Spielzeug ist in den Schutzansprüchen angegeben.
Durch die Erfindung wird somit ein bewegliches, rollbewegliches oder fahrbares Spielzeug geschaffen, das kostengünstig herstellbar, zweckmäßig und gebrauchsfreundlich ist und welches durch das Kind auf vielfältige Weise genutzt werden kann.
Insbesondere nimmt das erfindungsgemäße Spielzeug in der Verpackung, bei der Lagerung und beim Transport vor seinem Gebrauch wenig Raum ein, wodurch letztlich Kosten eingespart werden.
Das erfindungsgemäße Spielzeug hat einen aufblasbaren Rumpf, der wenigstens einen Sitz oder Sattel bildet, auf den sich der Benutzer setzen kann, und ist mit Stützelementen für Rolleinrichtungen versehen, die bedarfsweise mit einer zweckmäßigen und leicht umsetzbaren Lösung am Rumpf angebracht werden.
Der Rumpf besteht vorzugsweise aus einem Vinyl-Kunststoff o.a. Material und kann einen nicht aufgeblasenen Zustand annehmen, in dem er einen sehr geringen Raumbedarf hat, sowie einen aufgeblasenen Gebrauchszustand.
Im nicht aufgeblasenen Zustand kann das Spielzeug in einem kleinen Verpackungsbehälter untergebracht werden, wodurch Volumen, und somit Kosten, für die Lagerung und den Transport des Spielzeugs eingespart werden.
Durch die abnehmbaren Stützeinrichtungen kann das erfindungsgemäße Spielzeug einen ersten Gebrauchszustand annehmen, in dem es mit diesen Stützeinrichtungen versehen ist und auf dem Boden oder über den Fußboden mittels der zugehörigen Rolleinrichtungen bewegt werden kann, und einen zweiten Gebrauchszustand, bei dem die Stützeinrichtungen abgenommen sind und das Spielzeug mit dem Rumpf direkt auf dem Fußboden aufsitzt, damit das Kind kleine Sprünge oder Hüpfbewegungen ausfuhren kann.
Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform ist der Rumpf mit Verstrebungen oder Zugmitteln ausgestattet, welche die seitliche Ausdehnung im aufgeblasenen Zustand des Rumpfes beschränken, damit die Rolleinrichtungen nicht behindert werden.
Bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung bestehen diese Verstrebungen aus einem rohrförmigen oder schlauchförmigen Teil, das sich von einer Seite des Rumpfes zur anderen erstreckt und aus einem Material besteht, das in kontrollierter Weise elastisch verformbar ist. Dieses Teil kann im nicht aufgeblasenen Zustand des Rumpfes axial zusammengedrückt oder gefaltet werden, ist jedoch im aufgeblasenen Gebrauchszustand des Rumpfes nicht über eine vorbestimmte Grenze hinaus dehnbar.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausfuhrungsform unter Bezugname auf die beigefügten Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
Figur 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des erfindungsgemäßen fahrbaren oder beweglichen Spielzeugs; und
Figur 2 eine Ansicht des Spielzeugs von unten.
Das in den Zeichnungen gezeigte rollbewegliche oder verfahrbare Spielzeug
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10 hat einen aufblasbaren Rumpf 11 und zwei starre Stützten 12, an denen jeweils zwei Rollen 13 angebracht sind.
Das Spielzeug 10 kann einen ersten, beweglichen Gebrauchszustand annehmen, bei dem die Stützen 12 und die zugeordneten Rollen 13 an dem Rumpf
11 angebracht sind, damit das Spielzeug 10 auf dem Boden oder über den Fußboden gerollt werden kann, und einen zweiten Gebrauchszustand, der unbeweglich oder eingeschränkt beweglich ist und bei dem die Stützen 12 von dem Rumpf 11 getrennt sind.
Bei der gezeigten bevorzugten Ausfuhrungsform sind die Rollen 13 mittels Nabenteilen 21 angebracht, die mit den Stützen 12 einteilig verbunden sind, von diesen jedoch abgenommen werden können, so dass sie im Verschleißfalle einzeln ersetzt werden können.
Die Stützen 12 sind vorzugsweise durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestellt.
In vorteilhafter Weise ist der Rumpf 11 mittels einer Rotationstechnik aus Vinyl-Kunststoff (Weich-PVC) oder aus einem ähnlichen elastisch verformbaren Kunststoffmaterial hergestellt und kann mit Luft oder einem anderen fluiden Medium durch ein am Boden angeordnetes Ventil 14 aufgeblasen werden.
Der Rumpf kann aber auch einen nicht aufgeblasenen Zustand annehmen, was besonders für die Verpackung, Lagerung und den Transport des Spielzeugs 10 nützlich ist, und einen aufgeblasenen Gebrauchszustand.
Im aufgeblasenen Zustand bildet der Rumpf 11 an der Oberseite einen Sitz oder Sattel 15, auf den sich der Benutzer setzten kann; am vorderen Bereich ist der Rumpf mit einteilig angeformten Griffen 16 versehen, die im Gebrauch erfasst werden können.
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An seiner Unterseite ist der Rumpf 11 mit zwei Paaren von Befestigungselementen 17 versehen, die nach unten abstehen und einteilig mit dem Rumpf ausgebildet sind. Diese Befestigungselemente 17 können in zwei entsprechend geformte Paare von Durchgangsöffnungen 18 eingesetzt werden, die an den Stützen 12 angebracht sind, damit diese Stützen an dem Rumpf 11 befestigt werden können, um das Spielzeug 10 für den beweglichen Gebrauchszustand auszurüsten.
Auf mittlerer Höhe und im wesentlichen senkrecht mit den Befestigungselementen 17 fluchtend weist der Rumpf 11 innerlich zwei auf Zug beanspruchbare Abstandshalter 20 auf, die sich von einer Seite zur anderen in dem Rumpf 11 erstrecken.
Jeder dieser Abstandshalter 20 besteht aus einem Schlauchstück aus einem Material, das mit dem Material des Rumpfes 11 kompatibel ist und über eine kontrollierte elastische Verformbarkeit verfügt, so dass es sich axial zusammendrücken oder falten lässt, sich jedoch nicht über ein vorbestimmtes Maß hinaus dehnen lässt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Abstandshalter 20 aus Vinyl-Kunststoff (Weich-PVC) hergestellt. Diese Abstandshalter 20 sind an ihren Enden mit dem Rumpf 11 über entsprechende, konisch ausgeformte Vertiefungen 19 verbunden und haben die Aufgabe, die seitliche Ausdehnung des aufgeblasenen Rumpfes 11 auf das gewünschte Maß einzuschränken, damit im beweglichen Gebrauchszustand des Spielzeugs 10 der Rumpf die Funktion der Rollen 13 nicht stören oder gar verhindern kann.
Das erfindungsgemäße bewegliche oder fahrbare Spielzeug 10 wird in
vorteilhafter Weise im nicht aufgeblasenen Zustand des Rumpfes 11 und bei abgenommenen Stützen 12 ausgeliefert, so dass für die Verpackung des Spielzeugs ein kleiner Behälter benutzt werden kann, was sowohl für die Lagerung als auch für den Transport von Vorteil ist.
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Im gebrauchsfertigen Zustand des Spielzeugs 10 ist der Rumpf 11 aufgeblasen. Das Aufblasen kann mit einer Handpumpe oder mit einem kleinen Kompressor erfolgen. Wenn der bewegliche Gebrauchszustand gewünscht wird, werden die Stützen 12 an dem Rumpf angebracht, indem die Befestigungselemente 17 in den entsprechenden Durchgangsöffnungen 18 angebracht werden.
Diese Befestigungselemente 17 haben an der Unterseite jeweils eine Aufweitung 17a, die aufgrund der Verformbarkeit des Materials, aus dem der Rumpf 11 besteht, beim Durchschieben mit der Innenwandung der Durchgangsöffnung 18 in Berührung kommt und zusammengedrückt wird, um beim Austreten aus dieser wieder die ursprüngliche Form anzunehmen und so einen Formschluss zur Befestigung der Stützen 12 herzustellen.
In diesem ersten Gebrauchszustand des Spielzeugs 10 kann der Benutzer, indem er sich mit den Füßen am Boden abstützt, das Spielzeug 10 auf den Rollen 13 bewegen.
Um das Spielzeug 10 in den zweiten Gebrauchszustand zu versetzen, müssen lediglich die Stützen 12 abgenommen werden, indem sie nach unten gezogen werden.
In diesem zweiten Gebrauchszustand kann das Spielzeug 10 ohne seine Bewegung benutzt werden, kann aber auch mit dem Rumpf 11 in direkter Berührung mit dem Boden kleine Sprünge oder Hüpfbewegungen ausführen.
Durch die Verformbarkeit und Elastizität des Rumpfes 11 werden Stöße optimal gedämpft, so dass für den Benutzer kaum Gefahren bestehen.
Durch diese Eigenschaften des Rumpfes 11 wird auch der Gebrauch des Spielzeugs 10 sehr angenehm. Bei jedem Anstoßen an einer Wand oder an Möbeln wird eine Beschädigung sowohl des Spielzeugs als auch der angestoßenen
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Oberfläche vermieden.
Durch die Elastizität des Rumpfes 11 wird das Spielzeug 10 zurückgestoßen, wenn es gegen ein fest stehendes Hindernis geschoben wird, wodurch vermieden wird, dass der Benutzer an diesem Hindernis anstößt.
Da ferner der Rumpf in den nicht aufgeblasenen Zustand überführt werden kann und die Stützen 12 abgenommen werden können, wird die Aufbewahrung des Spielzeugs 10, wenn es nicht gebraucht wird, erleichtert und erfordert weniger Stauraum.
Im Rahmen der Erfindung sind zahlreiche Abwandlungen, Ausführungen und Weiterbildungen des beweglichen oder verfahrbaren Spielzeugs 10 vorgesehen. Insbesondere kann der Rumpf 11 die unterschiedlichsten Gestalten annehmen und abweichend von der gezeigten Ausführungsform mit drei oder mehr Stützen 12 für die Rollen 13 versehen sein; auch die Befestigung der Stützen am Rumpf 11 kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Alle für den Fachmann ersichtlichen Abwandlungen und äquivalenten Ausführungen werden von der vorliegenden Erfindung erfasst.
Kurz zusammengefaßt stellt sich die Erfindung wie folgt dar: Das bewegliche oder verfahrbare Spielzeug 10 hat wenigstens einen Rumpf 11, der einen Sitz 15 bildet, auf den sich der Benutzer setzen kann. An dem Rumpf 11 sind Stützen 12 angebracht. An den Stützen sind Rollen 13 gelagert, die dem Spielzeug 10 die Bewegung auf dem Boden ermöglichen. Der Rumpf 11 ist aufblasbar. Im nicht aufgeblasenen Zustand kann das Spielzeug verpackt, gelagert und transportiert werden. Im aufgeblasenen Zustand ist das Spielzeug gebrauchsfähig.
Claims (14)
1. Bewegliches oder verfahrbares Spielzeug mit wenigstens einem Rumpf, an dem ein Sitz (15) ausgebildet ist, auf den sich ein Benutzer setzen kann, und mit dem Rumpf zugeordneten Stützmitteln, an denen Rolleinrichtungen (13) angebracht sind, mittels welchen das Spielzeug auf dem Boden oder über den Fußboden bewegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Rumpf (11) aufblasbar ist, so dass er zumindest für die Verpackung, Lagerung und den Transport des Spielzeugs (10) einen nicht aufgeblasenen Zustand annehmen kann, der kein Gebrauchszustand ist, und für den Gebrauchszustand des Spielzeugs (10) aufgeblasen werden kann.
2. Spielzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützmittel (12) bedarfsweise von dem Rumpf (11) abgenommen werden können, so dass das Spielzeug (10) einen ersten Gebrauchszustand annehmen kann, in dem es mit den Stützmitteln (12) versehen ist und mittels der Rolleinrichtungen (13) bewegt werden kann, und einen zweiten Gebrauchszustand annehmen kann, in dem die Stützmittel (12) von dem Rumpf abgenommen sind und sich der Rumpf (11) im Gebrauch in direkter Berührung mit dem Boden bzw. Fußboden befindet.
3. Spielzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützmittel (12) durch Formschluss an dem Rumpf (11) angebracht werden können.
4. Spielzeug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützmittel (12) mit Öffnungen (18) versehen sind, in denen entsprechend geformte Befestigungselemente (17) des Rumpfes (11) eingesetzt werden können.
5. Spielzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (17) einteilig an dem Rumpf (11) angeformt sind.
6. Spielzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (17) zum Einführen in die Öffnungen (18) elastisch verformbar sind.
7. Spielzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rolleinrichtungen (13) von den Stützmitteln (12) abnehmbar sind.
8. Spielzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Rumpf (11) Zugmittel (20) zugeordnet sind, welche die seitliche Verformung des Rumpfes im aufgeblasenen Zustand einschränken, um eine Störung der Funktion der Rolleinrichtungen (13) zu verhindern.
9. Spielzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (20) wenigstens in Entsprechung zu jedem der Stützmittel (12) angeordnet sind.
10. Spielzeug nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Zugmittel (20) durch ein Schlauchelement gebildet ist, das sich von einer Seite des Rumpfes (11) zur anderen erstreckt.
11. Spielzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlauchelement aus einem Material von kontrollierter elastischer Deformierbarkeit gebildet ist, so dass es axial zusammengedrückt oder gefaltet werden kann, wenn der Rumpf (11) nicht aufgeblasen ist, jedoch nicht über ein vorgegebenes Maß hinaus gedehnt werden kann, wenn der Rumpf (11) aufgeblasen ist.
12. Spielzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlauchelement aus Vinyl-Kunststoff (Weich-PVC) hergestellt ist.
13. Spielzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rumpf (11) aus Vinyl-Kunststoff (Weich-PVC) oder einem ähnlichen elastisch verformbaren Material hergestellt ist.
14. Spielzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rumpf (11) einteilig angeformte Greifmittel (16) zum Erfassen durch den Benutzer aufweist.
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