DE20108316U1 - Türflügel-Anschlagteil für Gelenkscharniere zur verschwenkbaren Anlenkung von rahmenlosen Spiegel- oder Glastüren am Korpus von Spiegel- oder Glastürschränken - Google Patents
Türflügel-Anschlagteil für Gelenkscharniere zur verschwenkbaren Anlenkung von rahmenlosen Spiegel- oder Glastüren am Korpus von Spiegel- oder GlastürschränkenInfo
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Description
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MEPLA-Werke Lautenschläger GmbH & Co.KG., 64348 Reinheim
Turflügel-Anschlagteil für Gelenkscharniere zur verschwenkbaren Anlenkung von rahmenlosen Spiegel- oder Glastüren am Korpus von Spiegel- oder Glastürschränken
Die Erfindung betrifft einen Turflügel-Anschlagteil für Gelenkscharniere für rahmenlose Spiegel- oder Glastüren, der mittels eines Gelenkmechanismus mit dem gegebenenfalls verstellbar auf der Tragwand des Korpus eines Spiegel- oder Glastürschranks befestigbaren Tragwand-Anschlagteil verbunden ist.
Die für die schwenkbare Anlenkung von rahmenlosen Glastürflügeln oder Spiegel-Türflügeln an Schränken entwickelten bekannten Gelenkscharniere werden im Bereich der Anordnung des Turflügel-Anschlagteils bis heute entweder in Aussparungen oder Bohrungen in der Glastür bzw. der Spiegelscheibe befestigt. Das erfordert die Einbringung entsprechender Ausnehmungen in den Glastür- bzw. Spiegelschrank-Türflügeln, die immer kritisch sind und zwangsläufig auch die Anbringung von Befestigungsmitteln und deren Abdeckung
auf der Sichtseite erfordern, was gerade bei rahmenlosen Türflügeln von Glastüren bzw. Spiegelschränken unerwünscht ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Gelenkscharniere für rahmenlose Spiegel- oder Glastüren zu schaffen, deren Turflügel-Anschlagteil ohne Anbringung von Ausnehmungen oder Aussparungen ausschließlich auf der Innenseite des betreffenden Türflügels montierbar ist, wobei jedoch eine schnelle und einfache Montage und Demontage des Scharniers vom Türflügel auch für den Fall möglich sein soll, dass ein Austausch infolge von Beschädigungen erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen KIebeschuh, welcher eine im Wesentlichen ebenflächige, durch stoffschlüssige Verbindung auf der Innenseite des Spiegel- oder Glastürflügels befestigbare Grundplatte aufweist, von deren rechtwinklig zur benachbarten Turflügel-Randkante verlaufenden oberen und unteren Begrenzungskanten niedrige streifenförmige Führungsstege vorstehen und durch ein abnehmbar auf dem Klebeschuh befestigtes und ferner ein durch die Führungsstege gegen Verschiebung parallel zur Türflügel-Randkante gesichertes flaches Gehäuse, an bzw. in welchem die türflügelseitigen Glieder des Gelenkmechanismus verschwenkbar angelenkt sind. Die Anbringung des eigentlichen Türflügel-Anschlagteils, der funktionell den Scharniertöpfen normaler Möbelscharniere entspricht, erfolgt also mittels eines auf der Innenseite des Glastür- bzw. Spiegelschrank-Türflügeis durch Verklebung unlösbar haftend 0 angebrachten Klebeschuhs, der relativ einfach aufgebaut und daher preisgünstig herstellbar ist. Der eigentliche Möbelhersteller kann dann die Glastürflügel bzw. Spiegelschranktüren von den entsprechenden Zulieferern mit vormontierten Klebeschuhen beziehen, so dass bei der Endmontage des betreffenden Schranks lediglich noch die Gehäuse auf dem jeweils zugeordneten Klebeschuh.befestigt werden müssen.
Der Klebeschuh wird mit Vorteil aus einem ursprünglich ebenflächigen Metallblech-Zuschnitt hergestellt, von dem die streifenförmigen Führungsstege rechtwinklig hochgekantet oder -gebogen sind. Dadurch ist eine preisgünstige Herstellung der Klebeschuhe im Stanz-Preßverfahren aus Metallblech in Großserie möglich.
In den der benachbarten Randkante des Türflügels zugewandten Endabschnitten der Führungsstege des Klebeschuhs ist zweckmäßig jeweils eine offen mündende, im Wesentlichen grundplattenparallel verlaufende erste Aufnahmeöffnung und in dem in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung des flachen Gehäuses auf dem Klebeschuh in den den Aufnahmeöffnungen gegenüberliegenden Wandungsbereichen des Gehäuses jeweils ein durch die offene Mündung in die zugeordnete Aufnahmeöffnung einführbarer vorstehender zapfenartiger Ansatz vorgesehen. In der Befestigungsstellung verhindern die in den Aufnahmeöffnungen gehaltenen zapfenartigen Ansätze ein Abheben des Gehäuses vom Klebeschuh rechtwinklig zu dessen Grundplatte.
Um zu verhindern, dass das Gehäuse in der Befestigungsstellung parallel zur Grundplatte vom Klebeschuh abgeschoben 5 werden kann, ist in den der benachbarten Randkante des Türflügels abgewandten Endbereichen der Führungsstege jeweils eine im Wesentlichen rechtwinklig zur Grundplatte des Klebeschuhs verlaufende, im freien Rand des jeweiligen Führungsstegs offen mündende zweite Aufnahmeöffnung und in dem 0 in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung des flachen Gehäuses auf dem Klebeschuh in den den zweiten Aufnahmeöffnungen gegenüberliegenden Wandungsbereichen des Gehäuses jeweils ein durch die offene Mündung der jeweils zugeordneten Aufnahmeöffnung einführbarer Gehäuse-Vorsprung vorgese-5 hen. Zur Abnahme des Gehäuses vom Klebeschuh ist es somit erforderlich, dass zunächst die Gehäuse-Vorsprünge aus den zweiten Aufnahmeöffnungen hochgeschwenkt werden, worauf
dann die zapfenartigen Ansätze grundplattenparallel aus den ersten Aufnahmeöffnungen herausgeschoben werden können.
Zur Fixierung des Gehäuses auf dem Klebeschuh ist in bevorzugter Weiterbildung der Erfindung im Klebeschuh ein Ende eines in Richtung zum Gehäuse vortretenden Verriegelungselements drehbar gelagert, an dessen klebeschuhabgewandtem Ende ein mit einer radialen Verriegelungsfläche versehener Verriegelungskopf vorgesehen ist, wobei das Gehäuse in seinem, dem Verriegelungselement in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung gegenüberliegenden Bereich mit einer Durchgangsöffnung für den Verriegelungskopf versehen ist. Der Verriegelungskopf und die Durchgangsöffnung haben dabei in der Draufsicht eine von der Kreisform abweichende, jedoch komplementäre Begrenzung. Dadurch ist es möglich, den Verriegelungskopf und die Durchgangsöffnung in eine Drehstellung zu bringen, in der ihre Begrenzungen komplementär zueinander ausgerichtet sind, und der Verriegelungskopf durch die Durchgangsöffnung hindurchführbar ist. Wenn dann anschließend das Verriegelungselement verdreht wird, greift die Verriegelungsfläche an der Unterseite des Verriegelungskopfs über den Rand der Durchgangsöffnung des Gehäuses, so dass dann ein Abheben des Gehäuses vom Klebeschuh nicht mehr möglich ist.
Der Verriegelungskopf und die komplementäre Durchgangsöffnung haben in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in der Draufsicht jeweils eine lang ovale oder längliche, an den Enden kreisbogenförmig abgerundete Begrenzung.
Die Durchgangsöffnung ihrerseits ist zweckmäßig im Boden einer kreisförmig begrenzten vertieften Ansenkung des Gehäuses vorgesehen, deren Durchmesser im Wesentlichen gleich, vorzugsweise jedoch geringfügig größer als die maximale radiale Erstreckung des Verriegelungskopfs ist. Dadurch liegt der Verriegelungskopf in der bestimmungs-
gemäßen Befestigungsstellung des Gehäuses auf dem Klebeschuh versenkt in der Ansenkung.
Der der radialen Verriegelungsfläche des Verriegelungskopfs zugewandte Boden der Ansenkung im Gehäuse ist dabei zweckmäßig zumindest abschnittsweise als in Radialrichtung rampenartig ansteigende Gegenverriegelungsfläche ausgebildet. Beim Drehen des Verriegelungskopfs des Verriegelungselements zum Zweck der Verriegelung des Gehäuses auf dem KIebeschuh muss die Verriegelungsfläche an der Unterseite des Verriegelungskopfs somit auf der rampenartigen Gegenverriegelungsfläche aufsteigen und das Gehäuse wird mit zunehmender Verdrehung des Verriegelungselements immer stärker auf den Klebeschuh aufgepresst. Dadurch ist eine spielfreie Befestigung des Gehäuses auf dem Klebeschuh möglich.
In der freien Stirnfläche des Verriegelungskopfs des Verriegelungselements ist zweckmäßig eine Werkzeug-Ansetzausnehmung, z.B. in Form eines Kreuzschlitzes, in welchem das freie Ende der Klinge eines Kreuzschlitz-Schraubenziehers angesetzt werden kann, vorgesehen. Zur Verbesserung des Aussehens des montierten Türflügel-Anschlagteils kann in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung noch eine passend in die Ansenkung im Gehäuse einsetzbare Abdeckung vorgesehen werden, die das Drehverriegelungselement auch gegen versehentliche oder ungewollte Manipulationen sichert.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher er-0 läutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 die schematische Darstellung der Anlenkung einer Spiegelschranktür an der Tragwand eines Schranks mittels eines Gelenkscharniers mit einem in der er
findungsgemäßen Weise ausgebildeten Turflügel-Anschlagteil in der Schließ-
stellung und zusätzlich strichpunktiert in einer teilgeöffneten Stellung der Spiegeltür;
Fig. 2 einen Längsmittelschnitt durch den Türflügel-Anschlagteil des in Figur dargestellten Gelenkscharniers in einer Position während der Montag von dessen Gehäuse auf einem an der Rückseite der Spiegeltür vormontierbaren Klebeschuh;
Fig. 3 einen Längsmittelschnitt durch den Klebeschuh des in Figur 2 gezeigten Turflügel-Anschlagteils;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Klebeschuh, gesehen in Richtung des Pfeils 4 in
Figur 3;
Fig. 5 eine Unteransicht des Klebeschuhs, gesehen in Richtung des Pfeils 5 in Figur 3;
Fig. 6 eine Rückansicht des Klebeschuhs,
gesehen in Richtung des Pfeils 6 in Figur 3;
Fig. 7 eine Seitenansicht eines in Figur 2 drehbar auf dem Klebeschuh montiert dargestellten Verriegelungselements;
Fig. 8 eine Ansicht des Verriegelungselements, gesehen in Richtung des Pfeils 8 in Figur 7;
Fig. 9 eine Ansicht des Verriegelungselements, gesehen in Richtung des Pfeils 9 in Figur 7;
Fig. 10 eine Seitenansicht des Gehäuses des in Figur 2 im Längsmittelschnitt gezeig
ten Türflügel-Anschlagteils;
Fig. 11 eine Ansicht des Gehäuses, gesehen in Richtung des Pfeils 11 in Figur 10;
Fig. 12 eine Ansicht des Gehäuses, gesehen in Richtung des Pfeils 12 in Figur 10;
Fig. 13 einen Längsmittelschnitt durch das
Gehäuse in der in Figur 11 durch die Pfeile 13-13 veranschaulichten Schnittebene;
Fig. 14 eine Schnittansicht durch das Gehäuse,
gesehen in Richtung der Pfeile 14-14 in Figur 13;
Fig. 15 eine Schnittansicht, gesehen in Richtung der Pfeile 15-15 in Figur 13;
Fig. 16 eine Draufsicht auf eine auf dem
Gehäuse befestigbare Abdeckung; und
Fig. 17 eine zum Teil geschnittene Ansicht der Abdeckung, in der in Figur 16 durch die Pfeile 17-17 veranschaulichten Schnittführung bzw. Blickrichtung.
Figur 1 zeigt schematisch die Darstellung eines in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichneten Gelenkscharniers, dessen in
an sich bekannter Weise als langgestreckter Tragarm ausgebildeter Tragwand-Anschlagteil 12 in üblicher Weise einstellbar auf einer Montageplatte 14 gehaltert ist, die ihrerseits auf der Tragwand 16 des Korpus eines Spiegelschrank-Türflügeis 18 zu verschließende Spiegelschranks befestigt ist. Der Turflügel-Anschlagteil 12 ist über einen nicht näher dargestellten - Gelenkmechanismus mit einem auf der Innenseite des Spiegelschrank-Türflügeis 18 befestigten, in der erfindungsgemäßen Weise ausgebildeten Türflügel-Anschlagteil 2 0 verbunden, der im Folgenden in Verbindung mit den Figuren 2 bis 17 noch näher beschrieben wird. Als Gelenkmechanismus kommen alle bei Möbelscharnieren zur Anwendung kommenden Gelenkmechanismen, wie z.B. Viergelenkoder Kreuzgelenkmechanismen etc. in Frage, soweit sie im speziellen Fall die kinematischen Anforderungen an die Öffnung s- bzw. Schließbewegung des Türflügels erfüllen.
In Figur 2 ist der Turflügel-Anschlagteil 20 des Scharniers 10 gesondert im Längsmittelschnitt und in einer Zwischenstellung bei der Montage bzw. Demontage seiner beiden Hauptbestandteile gezeigt. Diese beiden Hauptbestandteile sind zum einen ein Klebeschuh 22 (Figuren 3 bis 6) und ein abnehmbar auf diesem Klebeschuh befestigbares Gehäuse (Figuren 10 bis 15).
Der im Stanz-Pressverfahren aus ursprünglich ebenflächigem Blechmaterial hergestellte Klebeschuh 22 weist eine in der Draufsicht im Wesentlichen rechteckige ebenflächige Grundplatte 26 auf, von deren seitlichen Begrenzungsrändern 0 niedrige streifenförmige Führungsstege 28 etwa rechtwinklig nach oben umgekantet oder -gebogen sind. An dem in den Figuren 3 bis 5 linken Ende sind die Führungsstege 28 mit jeweils einer offen mündenden, im Wesentlichen grundplattenparallel verlaufenden ersten Aufnahmeöffnung 3 0 und im gegenüberliegenden Endbereich jeweils mit einer zweiten offen mündenden und im Wesentlichen rechtwinklig zur Grundplatte 26 verlaufenden zweiten Aufnahmeöffnung 3 2 versehen. Zwei
quer verlaufende Einprägungen 34 und 3 6 in der Grundplatte 26 versteifen diese. Zwischen den Einprägungen 34 und 36 ist in einem kreisförmig hochgeprägten Mittelabschnitt 3 8 eine Bohrung 40 vorgesehen, die als Lagerbohrung für ein drehbar auf der Grundplatte anzuordnendes und nachstehend in Verbindung mit den Figuren 7 bis 9 noch näher beschriebenes Verriegelungselement 42 dient. In der Unterseite der Grundplatte 26 sind noch die in Figur 5 erkennbaren niedrigen langgestreckten Vertiefungen 44 eingeprägt, die sozusagen niedrige Aufnahmeräume für einen auf der Unterseite des Klebeschuhs 22 vor der haftenden Montage auf der Rückseite der Spiegelglastür 18 aufzubringenden Klebers bilden.
Das vorerwähnte, in den Figuren 7 bis 9 im Einzelnen dargestellte Verriegelungselement 42 ist in der Figur 2 in der bestimmungsgemäßen in der Bohrung 4 0 drehbar montierte Lage gezeigt. Dabei ist erkennbar, dass ein von der Unterseite des Verriegelungselements vortretender zapfenartiger Ansatz 45 die Bohrung 40 durchsetzt, wobei das freie Ende dieses Zapfens 45 dann zu einem, die Bohrung 40 radial übergreifenden Nietkopf verformt ist, so dass das Verriegelungselement 42 also einerseits drehbar, aber nicht mehr aus der Bohrung 40 zurückziehbar auf der Grundplatte 26 gehaltert ist. Der Zapfen 45 tritt von einer kreisscheibenförmigen niedrigen, sich auf der Oberseite der Einprägung 38 abstützenden Fläche 46 vor, auf deren gegenüberliegender Seite ein an der Unterseite zwei neumondartige Verriegelungsflächen 48 bildender Verriegelungskopf 50 integral angesetzt ist. In der nach oben weisenden freien Stirnfläche des Verriegelungskopfs 50 ist eine im speziellen Fall als Kreuzschlitz 52 ausgebildete Werkzeug-Ansetzausnehmung vorgesehen, in welche das Ende eines Kreuzschlitz-Schraubenziehers eingeführt werden kann, dessen Griff dann eine Handhabe für die Drehung des Verriegelungselements bildet.
Das auf dem Klebeschuh 22 abnehmbar befestigbare Gehäuse 24 ist in den Figuren 10 bis 15 dargestellt. Das im speziellen
&iacgr;&ogr;
Fall im Druckgussverfahren aus Zink-Druckguss hergestellte Gehäuse hat eine in der Draufsicht etwa dem Klebeschuh entsprechende langgestreckte rechteckige Form und ist an seinem in den Zeichnungsfiguren linken Endbereich seiner beiden seitlichen Begrenzungen mit jeweils einem rechtwinklig vortretenden zapfenartigen Ansatz 54 versehen, die bei der Montage des Gehäuses 24 auf dem Klebeschuh 22 in der in Figur 2 erkennbaren Weise in die ersten Aufnahmeöffnungen 3 0 in den Führungssteg 2 8 eingeführt werden.
Im gegenüberliegenden Bereich treten ebenfalls von den seitlichen Begrenzungsflächen von oben in die zweiten Aufnahmeöffnungen 32 einführbare Gehäusevorsprünge 56 vor, die also beim Herabschwenken des Gehäuses 24 aus der in Figur dargestellten hochgeschwenkten Stellung auf den Klebeschuh 22 in die zweiten Aufnahmeöffnungen 32 eingreifen. In dieser herabgeschwenkten Stellung ist das Gehäuse also gegen Abheben vom Klebeschuh durch Eingriff der zapfenartigen Ansätze 54 in die ersten Aufnahmeöffnungen 3 0 und gegen Verschiebung in Längsrichtung durch Eingriff der Vorsprünge 56 in die zweiten Aufnahmeöffnungen 32 gesichert, wobei eine Verschiebung in Querrichtung durch die das Gehäuse seitlich umgreifenden Führungsstege 28 verhindert wird. Zur Sicherung des Gehäuses gegen Hochschwenken in die in Figur 2 gezeigte Lage ist das verdrehbare Verriegelungselement 42 vorgesehen, dessen Verriegelungskopf 50 in der in Figur 2 gezeigten Drehstellung durch eine Durchgangsöffnung 58 hindurchführbar ist, welche den Boden 6 0 einer Ansenkung 62 im Gehäuse 24 durchsetzt. Die Durchgangsöffnung 58 und der Verriegelungskopf 50 haben in der Draufsicht komplementäre Form, so dass also in der Drehstellung gemäß Figur 2 der Verriegelungskopf 50 durch die Durchgangsöffnung 58 durchtreten und dann in eine Verriegelungsstellung verdreht werden kann, in welcher seine halbmondförmigen Verriegelungsflächen 48 über die an die Durchgangsöffnung 58 anschließenden Bereiche des Bodens greifen und so ein Hochschwenken des Gehäuses 24 verhindern.
Der Boden 60 der Ansenkung 62 ist dabei nicht ebenflächig ausgebildet, sondern weist in Radialrichtung rampenartig ansteigende Gegenverriegelungsflächen 64 auf, wodurch beim Verdrehen des Verriegelungskopfs 50 dessen Verriegelungsflächen 48 auf den Gegenverriegelungsflächen 64 aufgleiten und so ein Anzug erreicht wird, welcher das Gehäuse 24 spielfrei auf dem Klebeschuh 22 festspannt.
In der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung kann die Ansenkung 62 dann noch durch die in den Figuren 16 und 17 gezeigte und in die Ansenkung 62 eindrückbare kappenartige Abdeckung 66 verschlossen werden.
In den Figuren 11 und 13 ist erkennbar, dass das Gehäuse 24 in seinem in den Zeichnungsfiguren links gelegenen Bereich eine an der Oberseite offene Vertiefung 68 aufweist, in welcher die türfügelseitigen Enden der Glieder des Gelenkmechanismus des Scharniers 10 eingreifen und in Bohrungen 70, 72 in den die Vertiefung 68 seitlich abschließenden Wänden.des Gehäuses gelagert sind. Die Vertiefung 68 und die Bohrungen 70 und 72 sind hier nur zur Veranschaulichung des grundsätzlichen Aufbaus des Scharniers 10 im speziellen Fall dargestellt und können - in Anpassung an Gelenkmechanismen anderer Ausgestaltung - auch abweichende Lage und Anordnung haben.
Claims (10)
1. Türflügel-Anschlagteil (20) für Gelenkscharniere (10) für rahmenlose Spiegel- oder Glastüren (18), der mittels eines Gelenkmechanismus mit dem gegebenenfalls verstellbar auf der Tragwand (16) des Korpus eines Spiegel- oder Glastürschranks befestigbaren Tragwand-Anschlagteil (12) verbunden ist, gekennzeichnet durch einen eine im Wesentlichen ebenflächige, durch stoffschlüssige Verbindung auf der Innenseite des Spiegel- oder Glastürflügels (18) befestigbare Grundplatte (26) aufweisenden Klebeschuh (22) mit von seinem in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung auf dem Türflügel rechtwinklig zur benachbarten Türflügel-Randkante verlaufenden oberen und unteren Begrenzungskante vorstehenden niedrigen streifenförmigen Führungsstegen (28), und durch ein abnehmbar auf dem Klebeschuh (22) befestigtes und durch die Führungsstege (28) gegen Verschiebung parallel zur Türflügel-Randkante gesichertes flaches Gehäuse (24), an bzw. in welchem die türflügelseitigen Glieder des Gelenkmechanismus verschwenkbar angelenkt sind.
2. Türflügel-Anschlagteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Klebeschuh (22) aus einem ursprünglich ebenflächigen Metallblech-Zuschnitt hergestellt ist, von dem die streifenförmigen Führungsstege (28) rechtwinklig hochgekantet oder -gebogen sind.
3. Türflügel-Anschlagteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in den der benachbarten Randkante des Türflügels (18) zugewandten Endabschnitten der Führungsstege (28) des Klebeschuhs (22) jeweils eine offen mündende, im Wesentlichen grundplattenparallel verlaufende erste Aufnahmeöffnung (30) und in dem in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung des flachen Gehäuses (24) auf dem Klebeschuh (22) in den den Aufnahmeöffnungen (30) gegenüberliegenden Wandungsbereichen des Gehäuses (24) jeweils ein durch die offene Mündung in die zugeordnete Aufnahmeöffnung (30) einführbarer vorstehender zapfenartiger Ansatz (54) vorgesehen ist.
4. Türflügel-Anschlagteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in den der benachbarten Randkante des Türfügels (18) abgewandten Endbereichen der Führungsstege (28) jeweils eine im Wesentlichen rechtwinklig zur Grundplatte (26) des Klebeschuhs (22) verlaufende, im freien Rand des jeweiligen Führungsstegs (28) offen mündende zweite Aufnahmeöffnung (32) und in dem in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung des flachen Gehäuses (24) auf dem Klebeschuh (22) in den den zweiten Aufnahmeöffnungen (32) gegenüberliegenden Wandungsbereichen des Gehäuses (24) jeweils ein durch die offene Mündung der jeweils zugeordneten Aufnahmeöffnung (32) einführbarer Gehäuse-Vorsprung (56) vorgesehen ist.
5. Türflügel-Anschlagteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Klebeschuh (22) ein Ende eines in Richtung zum Gehäuse (24) vortretenden Verriegelungselements (42) drehbar gelagert ist, an dessen klebeschuhabgewandtem Ende ein mit einer radialen Verriegelungsfläche (48) versehener Verriegelungskopf (50) vorgesehen ist, dass das Gehäuse (24) in seinem dem Verriegelungselement (42) in der bestimmungsgemäßen Befestigungsstellung gegenüberliegenden Bereich mit einer Durchgangsöffnung (58) für den Verriegelungskopf (50) versehen ist, und dass der Verriegelungskopf (50) und die Durchgangsöffnung (58) in der Draufsicht eine von der Kreisform abweichende, jedoch komplementäre Begrenzung haben.
6. Türflügel-Anschlagteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungskopf (50) und die komplementäre Durchgangsöffnung (58) in der Draufsicht jeweils eine langovale oder längliche, an den Enden kreisbogenförmig abgerundete Begrenzung haben.
7. Türflügel-Anschlagteil nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (58) im Boden einer kreisförmig begrenzten vertieften Ansenkung (62) des Gehäuses (24) vorgesehen ist, deren Durchmesser im wesentlichen gleich, vorzugsweise jedoch geringfügig größer als die maximale radiale Erstreckung des Verriegelungskopfs (50) ist.
8. Türflügel-Anschlagteil nach Anspruch 5 oder 6 und Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der der radialen Verriegelungsfläche (48) des Verriegelungskopfs (50) zugewandte Boden der Ansenkung (62) im Gehäuse (24) zumindest abschnittsweise als in Radialrichtung rampenartig ansteigende Gegenverriegelungsfläche (64) ausgebildet ist.
9. Türflügel-Anschlagteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der freien Stirnfläche des Verriegelungskopfs (50) des Verriegelungselements (42) eine Werkzeug-Ansetzausnehmung (52) vorgesehen ist.
10. Türflügel-Anschlagteil nach einem der Ansprüche 7 bis 9, gekennzeichnet durch eine passend in der Ansenkung (62) im Gehäuse (24) einsetzbare Abdeckung (66).
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