DE20108150U1 - Arbeitswagen mit Laufrollen - Google Patents
Arbeitswagen mit LaufrollenInfo
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Description
Patentanwalt Dipl, Ing. Walter Jackisch & Partner
MefTzetetr 4ö ·
MefTzetetr 4ö ·
Markus Baur A 41 821/flzie
Dieselstraße 16
15. Mai 2001
D-71546 Aspach
Die Erfindung betrifft einen Arbeitswagen mit Laufrollen zum Verfahren des Arbeitswagens.
Arbeitswagen als fahrbare Werktische, Werkzeug- oder Geräteschränke, Laborwagen im medizinischen oder wissenschaftlichen Bereich etc. müssen leicht an ihren Einsatzort verfahrbar sein, um ein schnelles bzw. komfortables Arbeiten zu ermöglichen. Am Arbeitsort selbst ist ein unbeabsichtigtes Verschieben des Arbeitswagens unerwünscht.
Es sind Arbeitswagen bekannt, deren Laufrollen feststellbar sind, wodurch der Arbeitswagen an seinem Einsatzort gesichert werden kann. Für eine gute Mobilität sind die Laufrollen zumindest teilweise als um eine Schwenkachse schwenkbare Lenkrollen ausgebildet. Bei betätigter Feststellbremse ist jedoch die Schwenkbewegung der Lenkrollen nicht behindert, so daß zumindest eine geringfügige seitliche Bewegung des Arbeitswagens nicht verhinderbar ist. Aufgestellte Geräte oder Behälter können wackeln oder umfallen. Bei einer Benutzung als Werktisch ist ein präziser Werkzeugeinsatz erschwert. Die Lenkrollen selbst haben darüber hinaus insbesondere im Bereich ihrer Lagerung eine be-
stimmte Elastizität, die zur unerwünscht mangelnden Standsicherheit des Arbeitswagens beiträgt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen leicht verfahrbaren Arbeitswagen mit verbesserter Standsicherheit bereitzustellen.
Die Aufgabe wird durch einen Arbeitswagen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Dazu wird vorgeschlagen, den Arbeitswagen im Bereich seiner Laufrollen mit Stützfüßen zu versehen, die mittels einer Absenkvorrichtung absenkbar sind, wodurch der Arbeitswagen zusammen mit seinen Laufrollen angehoben werden kann. Beim Absenken der Stützfüße und Anheben des Arbeitswagens zusammen mit seinen Laufrollen wird das gesamte Gewicht des Arbeitswagens von den Stützfüßen getragen. Die Stützfüße selbst können hinreichend steif ausgeführt sein, wobei eine Verschieblichkeit und auch eine elastische Nachgiebigkeit in allen räumlichen Freiheitsgraden einfach vermeidbar ist. Der Arbeitswagen behält auch bei hoher mechanischer Belastung seine Standfestigkeit.
In einer vorteilhaften Weiterbildung, weist die Absenkvorrichtung des Arbeitswagens einen hydraulischen Antrieb und einen Hydraulikzylinder auf, wobei die Stützfüße über mindestens einen Hydraulikzylinder absenkbar sind. Der hydraulische Antrieb erlaubt eine kompakte Bauweise und kann hohe Stellkräfte auf die Stützfüße aufbringen, in dessen Folge auch schwer ausgebildete Arbeitswagen mit voller Beladung einfach angehoben werden können. Die hydraulische Ausbildung der Absenkvorrichtung erlaubt eine
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Anordnung auch in beengten räumlichen Verhältnissen. Ein oder mehreren Hydraulikzylinder können an einem geeigneten Ort festgelegt werden und in einfacher Weise über elastische oder starre Hydraulikleitungen beispielsweise mit einem zentralen hydraulischen Antrieb verbunden werden.
Dabei ist zweckmäßig jedem Stützfuß ein separater Hydraulikzylinder zugeordnet, wodurch eine aufwendige Hebelmechanik oder andere Übertragungsmittel zu den einzelnen Stützfüßen vermeidbar sind. Die einzelnen Hydraulikzylinder sind vorteilhaft hydraulisch druckübertragend miteinander verbunden, wodurch ein automatischer Niveauausgleich der einzelnen Stützfüße untereinander gegeben ist. Der Arbeitswagen kann kippsicher auch auf unebenen Böden abgestellt werden, ohne daß eine Höhenjustierung einzelner Stützfüße zum Ausgleich der Bodenunebenheiten erforderlich ist. Die hydraulische Druckübertragung zwischen den einzelnen Hydraulikzylindern ist zweckmäßig abschaltbar. Nach dem Anheben des Arbeitswagens und dem selbsttätigen Niveauausgleich bleibt die Standfestigkeit des Arbeitswagens auch bei abgeschaltetem hydraulischen Antrieb erhalten. Bei einer unterbrochenen Verbindung der Hydraulikzylinder untereinander ist ein weiterer Niveauausgleich unterbunden, in dessen Folge der Arbeitstisch beim Auftreten einer Kippbelastung seine Standfestigkeit behält.
In einer zweckmäßigen Weiterbildung weist der Arbeitswagen insbesondere vier Stützbeine auf, an deren freien Enden die absenkbaren Stützfüße vorgesehen sind. Die Stützbeine bilden ein Rahmenwerk, zwischen denen ein Freiraum beispielsweise für Schubladen, Schrankraum oder dgl. gegeben ist. Bei vier Stützbeinen in einer Anordnung mit
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rechteckigem Grundriß kann der Arbeitswagen selbst etwa quaderförmig ausgebildet sein, in dessen Folge eine gute Standfestigkeit mit einer einfachen Staumöglichkeit in Raumnischen oder dgl. kombiniert ist.
Die Stützbeine sind zweckmäßig als Rohre insbesondere aus Stahl ausgebildet, innerhalb derer die Hydraulikzylinder angeordnet sind. Durch die Rohrform der Stützbeine ist eine hohe Tragfähigkeit bei gleichzeitig geringem Gewicht gegeben. Die innenseitig angeordneten Hydraulikzylinder sind gegen mechanische Beschädigung, Verschmutzung und anderweitig unerwünschtem Zugriff von Außen geschützt. Die Stützbeine selbst sind zweckmäßig nahe der Stützfüße untereinander mittels eines Rahmens verbunden, wodurch die Stützbeine auch gegen seitliche Lasten abgestützt und damit in ihrer Tragfähigkeit erhöht sind. Der Rahmen ist dabei vorteilhaft etwa U-förmig ausgebildet. Eine Bedienperson kann beispielsweise mit einem Stuhl am Arbeitswagen Platz nehmen, wobei durch die offene U-Form die Beinfreiheit der Bedienperson nicht eingeschränkt ist.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist der hydraulische Antrieb im Arbeitswagen selbst angeordnet. Dadurch ist der Aufwand von hydraulischen Versorgungsleitungen von einem externen Hydraulikantrieb zum Arbeitswagen vermieden. Die Mobilität des Arbeitswagens ist nicht eingeschränkt. Dabei ist der hydraulische Antrieb zweckmäßig elektrisch angetrieben. Der Arbeitswagen kann ohne Kraftaufwand und mit geringer Geräuschentwicklung auch bei hoher Beladung schnell und komfortabel aufgestellt werden. Für den elektrischen Antrieb ist insbesondere ein Akkumulator im Arbeitswagen vorgesehen, so daß auch auf eine externe
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Stromversorgung verzichtet werden kann. Der Arbeitswagen bildet eine autarke Einheit ohne Anbindung an externe Ressourcen und ist dadurch an einen beliebigen Einsatzort verfahrbar. Mit einer Steuer- und/oder Überwachungseinheit für die Absenkvorrichtung ist der Betriebszustand der Absenkvorrichtung jederzeit überwachbar; Steuereinrichtungen insbesondere zum Absenken des Stützfüße sind sofort griffbereit.
Dazu ist zweckmäßig am Arbeitswagen eine zumindest teilweise geschlossener Antriebskasten vorgesehen, in dem neben beispielsweise dem hydraulischen Antrieb auch die Steuer- und/oder Überwachungseinheit vorgesehen sein kann. Die entsprechenden Geräte sind gegen Beschädigung, Verschmutzung und unerwünschtem Zugriff geschützt. Durch die kompakte Zusammenfassung der einzelnen Geräte im Antriebskasten ist der freie Stauraum im Arbeitswagen nicht eingeschränkt .
In einer vorteilhaften Weiterbildung weist der Arbeitswagen eine Arbeitsplatte insbesondere aus Edelstahl auf. Die Arbeitsplatte ermöglicht wahlweise ein freies Arbeiten und/oder bedarfsweise einer Nutzung als Abstellfläche. Bei einer Ausführung in Edelstahl ist eine hohe Widerstandsfähigkeit sowohl gegen mechanische Belastung als auch gegen chemisch aggressive Stoffe, Rost oder dgl. gegeben.
Bei einer Ausbildung des Arbeitswagens mit einem Griff kann dieser leicht verfahren werden, ohne daß beispielsweise abgestellte empfindliche Güter den Verfahrvorgang beeinträchtigen. Auch bei einer hohen Beladung kann der Arbeitswagen zum Rangieren präzise gesteuert werden. Der Griff ist
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dabei zweckmäßig abklappbar gestaltet, wodurch nach dem Abstellen des Arbeitswagens und Abklappen des Griffes, der Zugriff beispielsweise auf die Arbeitsplatte allseitig unbehindert ist. Ein Abstellen des Arbeitswagens in beengten räumlichen Verhältnissen ist erleichtert.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist mindestens eine Laufrolle als um eine Schenkachse schwenkbare Lenkrolle ausgebildet. Dadurch ist neben einer linearen Verfahrbarkeit des Arbeitswagens auch ein einfaches Lenken, beispielsweise mittels des Handgriffes ermöglicht. Bei einer Ausbildung der Lenkrolle als bezüglich ihrer Schwenkachse feststellbare Lenkrolle können beispielsweise zwei Lenkrollen festgestellt und zwei weitere Lenkrollen schwenkbar ausgeführt sein, wodurch beim Lenken auftretende Querkräfte ohne Beeinträchtigung der Lenkbarkeit durch die festgestellten Lenkrollen aufgefangen werden können. Bei schwierigen Lenkvorgängen kann die Feststellung aufgehoben werden, so daß ein beliebiges seitliches Verschieben des Arbeitswagens ermöglicht ist. Die Feststellung um die Schwenkachse ist zweckmäßig automatisch arretierend ausgebildet, wodurch ein umständliches manuelles Feststellen entfällt. Bei einer automatischen Arretierung, beispielsweise in einer vorgegebenen 0°-Richtung ist ohne Justieraufwand ein für die Bedienperson vorhersehbarer Geradeauslauf gegeben. Insbesondere bei einer Ausführung mit vier Stützbeinen und. vier Laufrollen sind zweckmäßig die vier Laufrollen als Lenkrollen ausgebildet, von denen zwei bezüglich ihrer Schwenkachse feststellbar sind. Der Arbeitswagen ist dadurch wahlweise frei oder seitlich geführt verschieblich, wobei die vier Laufrollen auch beim Fahren eine hohe Kippsicherheit ergeben. Für Arbeiten mit geringen Be-
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lastungen kann schon eine hinreichende Stützung durch die Rollen ohne Absenken der Stützfüße gegeben sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist im folgenden anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Übersichtsdarstellung einen Arbeitswagen mit vier Laufrollen und vier hydraulisch absenkbaren Stützfußen;
Fig. 2 eine vergrößere Detailansicht des Antriebskastens vom Arbeitswagen nach Fig. 1 im Bereich seiner Bedienelemente ;
Fig. 3 eine Detailansicht des Arbeitswagens nach Fig. 1 im Bereich seines Handgriffes;
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung des Laufrollen- und Stützfußbereiches vom Arbeitswagen nach Fig. 1;
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung der Anordnung nach Fig. 4 mit Einzelheiten zur Anordnung eines Hydraulikzylinders und der schwenkbaren Gestaltung einer Laufrolle;
Fig. 6 eine Untenansicht der Arbeitsplatte des Arbeitswagens nach Fig. 1 mit einer an der Arbeitsplatte befestigten Hydraulikleitung;
Fig. 7 ein Blockschaltbild der wesentlichen Komponenten der Absenkvorrichtung.
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Fig. 1 zeigt eine Arbeitswagen 1, der im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Arbeitsplatte 14 aus Edelstahl aufweist. Es kann auch ein Werkzeugkasten, Halterungen für Arbeitsgeräte oder Laborbedarf, Meß- und/oder Steuergeräte oder dgl. vorgesehen sein. Der Arbeitswagen 1 selbst kann beispielsweise in Form eines Schrankes oder dgl. ausgebildet sein und ist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine geschweißte Stahl-Rahmenkonstruktion mit vier Stützbeinen 8, an deren freien Enden 38 je ein Stützfuß 4 vorgesehen ist. Im Bereich der Stützfüße 4 ist jeweils eine Laufrolle 2, 3 vorgesehen, die im gezeigten Ausführungsbeispiel als Lenkrollen 16, 17 ausgebildet sind, aber auch zumindest teilweise nicht schwenkend ausgebildet sein können. Die vier Stützbeine 8 sind nahe der Stützfüße 4 mittels eines etwa U-förmigen Rahmens 10 untereinander verbunden. Seitlich am Arbeitswagen 1 ist ein Griff 15 zum Verfahren des Arbeitswagens 1 angeordnet. Im Bereich des Griffes 15 unterhalb der Arbeitsplatte 14 weist der Arbeitswagen 1 einen geschlossenen Antriebskasten 13 mit einer Steuer- und Überwachungseinheit 12 auf, für eine Absenkvorrichtung 5 der Stützfüße 4 zum Anheben des Arbeitswagen 1 zusammen mit den Laufrollen 2, 3 auf. Im Antriebskasten 13 ist des weiteren ein hydraulischer Antrieb 6 als Teil der Absenkvorrichtung 5 angeordnet. Es kann auch beispielsweise ein mechanischer, handbetriebener oder elektrischer Antrieb vorgesehen sein.
Fig. 2 zeigt in einer vergrößerten Darstellung die Frontansicht des Antriebskastens 13 im Bereich seiner Frontplatte 19. Im Bereich der Frontplatte 19 befindet sich die Steuer- und Überwachungseinheit 12 für die Absenkvorrichtung 5 (Fig. 1) und umfaßt Kontrollanzeigen 20 für den
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Betriebszustand der Absenkvorrichtung 5 inklusive einer Unterspannungsanzeigenleuchte. Zwei Druckschalter 21 sind zum Absenken bzw. Anheben der Stützfüße 4 (Fig. 1) vorgesehen. Zur Versorgung mit Ladestrom, für Testzwecke oder dgl. sind Anschlüsse 22 vorgesehen.
Fig. 3 zeigt den Arbeitswagen 1 in einer Seitenansicht, demnach der Griff 15 um eine Klappachse 23 klappbar ausgebildet ist. Zwei Feststellknäufe 24 halten den Griff 15 in seiner gezeigten Position zum Verfahren des Arbeitswagens 1. Nach Lösen der Feststellknäufe 25 ist der Griff 15 in der durch den Pfeil 25 angedeuteten Klapprichtung seitlich an den Arbeitswagen 1 abklappbar.
Fig. 4 zeigt in einer vergrößerten Darstellung Einzelheiten im Bereich von Laufrollen 2 und Stützfüßen 4. An den Stützbeinen 8 ist in Verbindung mit dem Rahmen 10 ein Halterahmen 26 vorgesehen und besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus verschweißtem Stahlrohr. Zwischen dem Halterahmen 26 und dem Rahmen 10 sind Querbleche 2 7 angeschweißt, an denen die Laufrollen 2 befestigt sind. Die Laufrollen 3 nach Fig. 1 sind in gleicher Weise festgelegt. Im Bereich des freien Endes 3 8 des Stützbeines 8 ragt eine Kolbenstange 28 eines weiter unten näher beschriebenen Hydraulikzylinders 7 hervor, an dem ein Stützfuß 4 festgelegt ist. Der Stützfuß 4 ist relativ zum Stützbein 8 abgesenkt, in dessen Folge der Arbeitswagen 1 zusammen mit seinen Laufrollen 2, 3 um ein Anhebemaß a gegenüber einem Boden 2 9 angehoben ist.
Fig. 5 zeigt in vergrößerter Darstellung die Anordnung nach Fig. 4, demnach das Stützbein 8 als Stahlrohr 9 mit etwa
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quadratischem Querschnitt ausgebildet ist. Innenseitig des Stahlrohres 9 ist ein angedeuteter Hydraulikzylinder 7 als Teil der Absenkvorrichtung 5 für den Stützfuß 4 vorgesehen. Der Stützfuß 4 kann auch beispielsweise durch einen Spindelantrieb oder dgl. absenkbar gestaltet sein. Der Hydraulikzylinder 7 umfaßt einen Zylinder 30, in dem die Kolbenstange 2 8 längs verschieblich geführt und hydraulisch zum Absenken bzw. Einziehen des Stützfußes 4 betätigbar ist. Der Zylinder 30 ist innenseitig des Stahlrohres 9 durch Schrauben 31 festgelegt. Alle vier Stützbeine 8 mit den Stützfüßen 4 nach Fig. 1 sind in vergleichbarer Weise ausgeführt. Jedem der vier Stützfüße 4 nach Fig. 1 ist ein eigener Hydraulikzylinder 7 zugeordnet.
Die gezeigte Laufrolle 2 ist als Lenkrolle 16 ausgeführt und um eine vertikale Schwenkachse 18 schwenkbar gelagert. Die Lenkrollen 16 weisen ein um eine etwa horizontal angeordnete Drehachse 40 gelagertes Laufrad 39 auf, wobei die Drehachse 4 0 in einem horizontalen Abstand b zur Schwenkachse 18 zur Bildung eines Nachlaufes und damit zur Selbstausrichtung der Lenkrollen 16 angeordnet ist. Die beiden Lenkrollen 17 nach Fig. 1 sind bezüglich ihrer Schwenkachse 18 in einer vorgegebenen Position automatisch arretierend feststellbar ausgeführt. In ihren übrigen Merkmalen stimmen sie mit der Anordnung der Lenkrollen 16 überein.
Fig. 6 zeigt eine untere Ansicht des Arbeitswagens 1 (Fig. 1) im Bereich der Arbeitsplatte 14, die an einem geschweißten Rahmen 41 gehalten ist. Dazu sind am Rahmen 41 Schraublaschen 33 angeschweißt. Die Arbeitsplatte 14 weist auf ihrer Unterseite eine Holzplatte 32 auf, in die durch die Schraublaschen 33 hindurchgeführte Schrauben 34 einge-
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dreht sind. Jeweils eine Hydraulikleitung 3 5 ist vom hydraulischen Antrieb 6 (Fig. 1, Fig. 7) zum jeweiligen Hydraulikzylinder 7 (Fig. 5) geführt. Die gezeigte Hydraulikleitung 35 ist an der Holzplatte 32 mit Halteschellen festgelegt und weist im Bereich des Stützbeines 8 ein Schutzrohr 37 auf.
Fig. 7 zeigt in einem Blockschaltbild die wesentlichen Komponenten der Absenkvorrichtung 5. In dem im Arbeitswagen 1 (Fig. 1) angeordneten Antriebskasten 13 ist der hydraulische Antrieb 6 vorgesehen, der im gezeigten Ausführungsbeispiel elektrisch betrieben und über einen ebenfalls im Antriebskasten 13 angeordneten Akkumulator 11 mit elektrischer Energie versorgt ist. Es kann auch eine externe Energieversorgung, beispielsweise über ein Netzkabel vorgesehen sein. Des weiteren kann es zweckmäßig sein, auch den hydraulischen Antrieb 6 außerhalb des Arbeitswagens 1 anzuordnen und Hydraulikleitungen mit dem Arbeitswagen 1 (Fig. 1) zu verbinden. Der Akkumulator ist über ein Ladegerät 43 an einen geeigneten Anschluß 22 für Netzspannung angeschlossen. Auch das Ladegerät 43 kann extern angeordnet sein. Der hydraulische Antrieb 6 weist eine Hydraulikpumpe 44 sowie ein Steuerventil 42 auf und ist mit der rückwärtig der Frontplatte 19 des Antriebskastens 13 angeordneten Steuer- und Überwachungseinheit 12 verbunden. Die Steuer- und Überwachungseinheit 12 umfaßt einen nicht näher gezeigten Überladeschutz sowie einen Unterspannungsschutz für den Akkumulator 11. Die vier Hydraulikzylinder 7 sind über Hydraulikleitungen 3 5 mit dem Steuerventil 42 verbunden. Während der Betätigung der Hydraulikzylinder 7 sind diese hydraulisch druckleitend untereinander für einen Niveauausgleich verbunden. Beim Abschalten des hydraulischen An-
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triebs 6 bzw. bei einer entsprechenden Betätigung des Steuerventils 42 ist diese hydraulische Druckverbindung unterbrochen. Die Hydraulikzylinder 7 können auch einzeln betätigbar ausgeführt sein. Es kann auch eine Ausbildung mit weniger oder nur einem Hydraulikzylinder 7 zweckmäßig sein, wobei ein Hydraulikzylinder beispielsweise über eine Hebelkonstruktion auf einen oder mehrere Stützfüße 4 wirkt. Der hydraulische Antrieb 6 kann auch beispielsweise manuell mittels einer Handpumpe betätigbar sein.
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Claims (19)
1. Arbeitswagen mit Laufrollen (2, 3) zum Verfahren des Arbeitswagens (1), dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitswagen (1) im Bereich der Laufrollen (2, 3) Stützfüße (4) aufweist, die mittels einer Absenkvorrichtung (5) absenkbar sind, zum Anheben des Arbeitswagens (1) zusammen mit den Laufrollen (2, 3).
2. Arbeitswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Absenkvorrichtung (5) einen hydraulischen Antrieb (6) und einen Hydraulikzylinder (7) umfaßt.
3. Arbeitswagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Stützfuß (4) ein separater Hydraulikzylinder (7) zugeordnet ist.
4. Arbeitswagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hydraulikzylinder (7) hydraulisch Druck übertragend, insbesondere mittels Hydraulikleitungen (35) miteinander verbunden sind.
5. Arbeitswagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die hydraulische Druckübertragung abschaltbar ist.
6. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitswagen (1) insbesondere vier Stützbeine (8) aufweist, im Bereich von deren freien Enden (38) die absenkbaren Stützfüße (4) vorgesehen sind.
7. Arbeitswagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützbeine (8) als Rohre (9) insbesondere aus Stahl ausgebildet sind, innerhalb derer die Hydraulikzylinder (7) angeordnet sind.
8. Arbeitswagen nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützbeine (8) nahe der Stützfüße (4) untereinander mittels eines Rahmens (10) verbunden sind.
9. Arbeitswagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) etwa U-förmig ausgebildet ist.
10. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der hydraulische Antrieb (6) im Arbeitswagen (1) angeordnet ist.
11. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der hydraulische Antrieb (6) elektrisch betrieben ist.
12. Arbeitswagen nach Anspruch 10 und Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Arbeitswagen ein Akkumulator (11) vorgesehen ist.
13. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Arbeitswagen (1) eine Steuer- und/oder Überwachungseinheit (12) für die Absenkvorrichtung (5) vorgesehen ist.
14. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitswagen (1) einen zumindest teilweise geschlossenen Antriebskasten (13) aufweist.
15. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitswagen (1) einer Arbeitsplatte (14) insbesondere aus Edelstahl aufweist.
16. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß am Arbeitswagen (1) ein insbesondere abklappbarer Griff (15) zum Verfahren der Arbeitswagen (1) vorgesehen ist.
17. Arbeitswagen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrolle (2, 3) als um eine Schwenkachse (18) schwenkbare Lenkrolle (16, 17) ausgebildet ist.
18. Arbeitswagen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkrolle (17) bezüglich ihrer Schwenkachse (18) insbesondere automatisch arretierend feststellbar ist.
19. Arbeitswagen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitswagen (1) vier Lenkrollen (16, 17) aufweist, von denen zwei Lenkrollen (17) bezüglich ihrer Schwenkachse (18) feststellbar sind.
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