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BESCHREIBUNG
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Manipulieren
von Lasten und zwar insbesondere zur Anwendung beim Transport von Werkstücken in
Maschinenhallen unter beengten Platzverhältnissen.
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Vorrichtungen dieser Art sind an sich in verschiedenster Art -im allgemeinen
unter dem Begriff Kran - bekannt. Daneben gibt es für spezielle Anwendungen noch
weitere Hebe- und/oder Transportgeräte wie Hubtische, Elektrozüge und ähnliche.
Diesen genannten bekannten Konzeptionen ist im allgemeinen gemeinsam, daß zu manipulierende
Lasten an einem Ort A mittels eines Hebegerätes auf ein Transportgerät gehoben werden,
daß sie mit diesem Transportgerät zu einem Ort B verbracht werden, und daß sie hier
über ein zweites Hebegerät wieder abgesetzt werden. Im allgemeinen bedeutet dies
aber, daß mehr als eine Person mit demMsnipulieren der Last zu tun hat.
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Es sind auch bereits Kleinkrane zur Anwendung in Maschinenhallen bekannt,
mit denen ein und dieselbe Person eine Last handhaben kann. Bei den bekannten Geräten
sind jedoch auf Grund der schlechten bzw. ungünstigen Hebelverhältnisse nur relativ
geringe Traglasten möglich. Darüberhinaus schaukeln die Lasten am Kranhaken hin
und her, was letztlich die Gefahr von Kollisionen und damit Zerstörungen in sich
birgt.
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Bekannt sind auch verfahrbare Hydraulikkrane, bei denen die Hebel-
bzw. Kraftverhältnisse dadurch verbessert sind, daß die eigentliche Verfahreinheit
im Bereich der Kranauslegerspitze eine
Abstützung hat. Dies bedingt
jedoch beim Betrieb in Maschinenhallen, daß unter den zu bedienenden Maschinen hinreiehender
Freiraum zum Unterfahren der Verfahreinheit zur Verfügung steht.
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Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin,
eine Vorrichtung zum Manipulieren von Lasten anzugeben, mit der ein sicheres Heben
(und Senken) einer Last möglich ist und die gleichzeitig als Transporteinheit benutzbar
ist. Ein besonderes Ziel der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung dieser Art
anzugeben, bei der die zu manipulierenden Lasten mit ein und demselben Gerät gehoben
und transportiert werden können, wobei diese Lasten während des Transports auf dem
Gerät abgelegt werden können und bezüglich der zulässigen Tragkraft keine Rücksicht
auf den Abstand vom Kranturm genommen zu werden braucht.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein fairbarer Unterwagen mit
einer Ablagefläche vorgesehen ist, daß der Unterwagen mit einem axial verdrehbaren
Kranturm verbunden ist, der seinerseits einen horizontal verlaufenden Kranausleger
trägt und daß das freie Ende des Kranauslegers mit Abstützmitteln verbindbar ist,
und zwar derart, daß die gesamte Länge des Kranauslegers mit der maximal zulässigen
Traglast beaufschlagbar ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen;
die Einzelheiten werden im Folgenden an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung der erfindungsgemäßen Art in Globalansicht;
Fig. 2 zeigt eine Aufsicht auf die Darstellung von Fig. 1.
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Kernpunkt der vorliegenden Erfindung ist einerseits ein verfahrbarer
Unterwagen 11 und andererseits ein mit diesem nterwagen 11 verbundener Kran 20.
Beide Elemente bilden in Kombination die erfindungsgemäße Vorrichtung, wobei als
drittes wesentliches -Element noch eine Abstützung 30 hinzukommt, die dem Kran 20
die der zugrunde liegenden Aufgabe gemäße hohe Belastbarkeit verleiht.
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Der Unterwagen besteht im einfachsten Fall aus einer stabilen, quaderförmigen
Vierkant-Stahlrohrkonstruktion, die dem Unterwagen eine hohe Steifigkeit und Tragfähigkeit
bei relativ geringem Eigengewicht gibt. Auf Grund der dem Unterwagen 11 obliegenden
Aufgabe, eine Last verfahren zu können - und zwar in relativer Ruhe - weist dieser
Unterwagen 11 Räder 12 auf, die vorzugsweise stirnseitig durch Lenkräder und hinten
durch sogenannte Bockräder realisiert sind. Als Aolagefläche für eine Last Kann
im allgemeinen eine einfache Holzplatte ausreicnen, die letztlich die obere Unterwagenseite
bzw. Unterwagenebene definiert.
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Gemäß der erfindungsgemäßen Konzeption der gesamten Vorricntung ist
der Unterwagen 11 mit Aufnahme-, Führungs-und Abstützmitteln für den Kran 20 ausgestattet.
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Diese genannten Eleinente bestehen primär aus einem Auflager 13, das
im Bereich der unteren Unterwagenebene angeordnet ist. Das genannte Auflager 13
dient quasi als Fußpunkt für den Kran 20. Die Führngshü.lse 14, die im Bereich der
oberen Unterwagenebene angeordnet ist, nimmt den Kranturm 21 des Krans 20 auf und
erlaubt eine gewisse Höhenverstellung des Kranturms 21 bzw. des Krans 20 als Ganzes.
Den Fußpunkt des Kranturms 21 und das Auflager 13 verbindet eine scherengitterartige
Wagenheberkonstruktion 22, die die Auflagegegenkraft des Auflagers 13 auf den Kranturm
21 überträgt. Die genannte Führungshülse 14 für die Aufnanme und Höhenverstellbarkeit
des Kranturms
weist ein Klemmelement 15 auf, über welches der Kranturm
21tarretiert werden kann.
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Im Bereich des oberen Endes des Kranturms 21 ist ein Kranausleger
22 befestigt, der horizontal nach Art eines Lautkatz-Auslegers vom Kranturm 21 absteht
und das eigentliche Ijastheoelement trägt. Je nach spezieller Ausbildung des Kranauslegers
22 ist auch das genannte Lasthebelement konzipiert. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
besteht dieser Kranausleger 22 aus einem Profilstab, längs dem nach Art eines Laufkatz-Auslegers
ein Führungsschlitten 23 verfährs. Dieser umfaßt einen Flaschenzug, mit dem ein
Lasthaken 24 auf- und abgefahren werden kann. Der genannte Kranausleger 22 ist -
wie in Fig. 1 dargestellt - mittels einer vom Ende des Kranturms 21 zur Spitze Qes
ranauslegers 22 reichenden Zugstange 25 abgespannt.
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Gemäß der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe soll die Belastung
an der Spitze des Kranauslegers 22 den gleichen Wert annehmen zw. erreichen können,
wie im Bereich des Fußes aieses Kranauslegers 22. Hierzu ist die Spitze des Kranauslegers
22 mit einer Abdeckkappe 26 verbunden, über die eine kraft- und ggf. formschlüssige
Verbindung mit Abstützzitteln 30 erreichbar ist. Bei dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel sind diese Abstützmittel durch eine Stützsäule 31 realisiert,
die inrerseits am Boden aufsteht und funktionell als Auflagepunkt für die Abdeckkappe
26 am Ende des Kranauslegers 22 dient. Bei geeigneten räumlichen Verhältnissen kann
sich die Spitze des Kranauslegers 22 mit der Abdeckkappe 26.
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auch über eine in Höhe des Kranauslegers sonstwie fixierte Konsole
abstützen. Diese Mögliciikeit ist in Fig. 1 schematisch angedeutet. (siehe Position
32)
In Eig. 2 ist der Unterwagen 11 zu sehen, an dem seitlich in
der Führungshülse geführt ünd am Auflager abgestützt der Kranturm 21 ;nit dem Kranausleger
22 angeordnet ist. Durch Pfeile X ozw. Y ist hier angedeutet, daß der Kranausleger
22 um die Achse des Kranturms 21 geschwenKt werden kann. Damit läßt sich beim Verfahren
der ganzen Einheit die Breite der Transport-Vorricatung auf ein vertretbares Maß
reduzieren. Eine besondere Ausgestaltung des erfindungsgemäß konfigurierten Krans
20 besteht darin daß der Kranausleger 21 abklappbar ausgebildet ist.
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Unter Hinweis auf Fig. 1 wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Vorrichtung erläutert. Es ist ein Maschinengestell 40 dargestellt, auf dem ein Werkstück
(Last) 41 ruht. Diese Last soll nunmehr zu einem anderen Ort verfahren werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird zunächst zum Einsatz ort - d.
i. die dargestellte Maschine - gefahren, wobei im allgemeinen die Stützsäule auf
dem Unterwagen aufliegt. Am Einsatzort angekommen wird die Stützsäule durch Heben
und Senken des Kranturms eingefahren. Damit ist die Vorrichtung betriebsbereit -
die Maschine einschließlich Last wird von einer Art Portalkran überbrückt. Mit dem
eigentlichen Lasthebeelement wird nun in eine Position verfahren, in der der Lasthaken
an der Last angreifen kann. Die Last wird gehoben und mittels Führungsschlitten
des Lasthebeelements zum Kranturm hin verfahren. Die Last wird sodann auf der Ablagefläche
des Unterwagens abgelegt. Nunmehr wird die Stiitzsäule wieder entfernt und der Kranausleger
um die Krantarmachse geschwenkt. Die arretierten Räder des Unterwagens werden entriegelt
und der Wagen wird mit der Last (und der Stützsäule) an den neuen Einsatzort gebracht.
In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäi3en Vorrichtung ist das Lasthebelement
bzw. der Führungsschlitten so konzipiert, daß beim Heben und Senken der Last und
beim Verfahren der gesamten Vorrichtung
keine Horizontalbewegung
am Kranausleger möglich ist. Der Führungsschlitten ist verriegelbar.
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Alles in allem soll nochmals bemerkt werden, daß mit der vorgeschlagenen
Vorrichtung ein Hebe- und Transportgerät zur Verfügung steht, das auch schwerste
Lasten unter engsten Platzverhältnissen sicher hebt und transportiert. Dabei kann
an jedem Punkt des Kranauslegers die maximal zulässige Last kippsicher manipuliert
werden.
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B E Z U G S Z E I C H E N L I S T E:
Unterwagen 12 Räder 13 Auflager 14 Führungshülse 15 Klemmelement 20 Kran 21 Kranturm
22 Wagenheberkonstruktion 23 Führungsschlitten 25 Zugstange 26 Abdeckkappe 30 Abstützmittel
31 Stützsäule 40 Maschinengestell 41 Werkstück/Last
Schwenkrichtung für den Kranturm