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DE20108708U1 - Trockenschleifen - Google Patents

Trockenschleifen

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DE20108708U1
DE20108708U1 DE20108708U DE20108708U DE20108708U1 DE 20108708 U1 DE20108708 U1 DE 20108708U1 DE 20108708 U DE20108708 U DE 20108708U DE 20108708 U DE20108708 U DE 20108708U DE 20108708 U1 DE20108708 U1 DE 20108708U1
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DE
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grinding
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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B7/00Machines or devices designed for grinding plane surfaces on work, including polishing plane glass surfaces; Accessories therefor
    • B24B7/20Machines or devices designed for grinding plane surfaces on work, including polishing plane glass surfaces; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of the material of non-metallic articles to be ground
    • B24B7/22Machines or devices designed for grinding plane surfaces on work, including polishing plane glass surfaces; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of the material of non-metallic articles to be ground for grinding inorganic material, e.g. stone, ceramics, porcelain
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    • B24B27/00Other grinding machines or devices
    • B24B27/0076Other grinding machines or devices grinding machines comprising two or more grinding tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B41/00Component parts such as frames, beds, carriages, headstocks
    • B24B41/04Headstocks; Working-spindles; Features relating thereto
    • B24B41/047Grinding heads for working on plane surfaces
    • B24B41/0475Grinding heads for working on plane surfaces equipped with oscillating abrasive blocks, e.g. mounted on a rotating head

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Inorganic Chemistry (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)
  • Constituent Portions Of Griding Lathes, Driving, Sensing And Control (AREA)

Description

MAUCHER, BÖRJES & KOLLEGEN
PATENT- UND RECHTSANWALTSSOZIETÄT
Patentanwalt Dipl.-lng. W. Maucher · Patent- und Rechtsanwalt H. Börjes-Pestalozza
Paul Waßmer Dreikönigstraße 13
Steinmattenstraße 5 D-79102 Freiburg i. Br.
79423 Heitersheim Telefon (07 61) 79 174 0
Telefax (07 61) 79 174 30
Unsere Akte · Bitte stets angeben
6 01 230 H
Mr /sb
Schleifmaschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Beton, Kunststein oder Naturstein
Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine zum Bearbeiten von Werkstücken aus Beton, Kunststein oder Naturstein mit einer drehbar angetriebenen Tragscheibe und an dieser ihrerseits drehbar angetriebenen, in einer gemeinsamen Ebene gelagerten Schleifwerkzeugen, wobei mehrere derartige Schleifwerkzeuge an der dem Werkstück zugewandten Seite der Tragscheibe mit Abstand zueinander angeordnet sind, und mit einer etwa parallel zu der Schleifebene angeordneten Auflage für ein zu beschleifendes Werkstück, wobei während des Betriebes ein Vorschub des Werkstückes gegenüber den Schleifwerkzeugen und/oder der Schleifwerkzeuge gegenüber der zu beschleifenden Oberfläche des Werkstückes vorgesehen ist, insbesondere die Werkstückauflage als Vorschubvorrichtung ausgebildet ist.
Eine derartige Schleifmaschine ist aus DE GM 75 3 8 613 oder aus DE 2 6 2 8 552 Al bekannt. Dabei soll mit Hilfe der in einer Ebene liegenden mehreren Schleifwerkzeugen eine hohe Schleifleistung erzielt werden, wobei vorgesehen ist, daß alle Schleifwerkzeuge gemeinsam mit Ihrer gesamten wirksamen Fläche an der zu schleifenden Oberfläche angreifen.
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In der Praxis hat sich dies zwar bewährt, funktioniert aber nur, wenn gleichzeitig ein Kühlmittel, in der Regel Wasser, zugegeben wird, weil sich andernfalls die Schleifwerkzeuge zu stark aufheizen.
Daraus ergeben sich erhebliche Folgen, weil nicht nur die Zufuhr für das Kühlmedium und dessen Steuerung installiert und das entsprechende Kühlmedium verbraucht werden, sondern vor allem der beim Schleifen entstehende Schlamm anschließend entsorgt werden muß.
Werden Werkstücke aus Beton geschliffen, kann das in dem Beton enthaltene Bindemittel, soweit es durch das Schleifen von dem Werkstück entfernt wird, wieder aktiviert werden und mit dem Kühlwasser zusammen erneut abbinden, so daß in jedem Falle die Maschine und die Ableitungen für den entstehenden Schlamm sofort gereinigt werden müssen, um ein späteres aufwendiges Abschlagen solcher abgebundener Schleifreste zu vermeiden.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Schleifmaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der insbesondere auch Werkstücke aus Beton ohne Wasserkühlung beschliffen werden können.
5 Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist die eingangs definierte Schleifmaschine dadurch gekennzeichnet, daß die in Vorschubrichtung orientierte Mittel- oder Durchmesserlinie der Tragscheibe und/oder die gemeinsame Ebene der Schleifwerkzeuge in einem spitzen Winkel zur Auflage für das Werkstück oder zu 0 der zu beschleifenden Fläche angeordnet ist.
In überraschender Weise wird also die gemeinsame Ebene der Schleifwerkzeuge nicht in Übereinstimmung mit der zu beschleifenden Fläche gebracht, sondern in einem spitzen Winkel dazu angeordnet. Dadurch wird erreicht, daß immer ein Teil der Schleifwerkzeuge
außer Eingriff ist und das oder die in Eingriff befindlichen Schleifwerkzeuge ihrerseits nur mit einem Teil ihrer Schleiffläche jeweils wirksam sind. Die nicht in Eingriff befindlichen Schleifflächen und Schleifwerkzeuge können also über einen erheblichen Teil der Zeit von der Umgebungsluft gekühlt werden, weil sie keiner dauernden Reibung durch den Schleifvorgang ausgesetzt sind.
Versuche haben gezeigt, daß auf diese Weise ein Trockenschleifen auch harter Werkstücke und ein Trockenschleifen von Werkstücken aus Beton mit eingeschlossenen Kieselsteinen problemlos möglich ist. Der spitze Winkel ist dabei so klein gewählt, daß ein Eingriff über die gesamte quer zum Vorschub orientierte Breite des Werkstücks erfolgen kann. In scheinbar widersprüchlicher Weise wird also immer ein Teil der wirksamen Flächen der Schleifwerkzeuge nicht genutzt und kann während dieser Zeit der Nichtbenutzung abkühlen, so daß eine Flüssigkühlung entfallen kann. Der entstehende Schleifstaub kann einfach abgesaugt werden.
Besonders günstig ist es, wenn die Tragscheibe mit dem Schleifwerkzeugen derart schräg geneigt ist, daß die von der am tiefsten liegenden Schleifscheibe oder Schleiffläche jeweils beschliffene &igr; Stelle der Oberfläche des Werkstücks unter der ihr gegenüber schräg ansteigenden Tragscheibe hindurch läuft. Die Schrägstellung kann also so vorgesehen werden, daß sie in Vorschubrichtung des Werkstücks diesem am nächsten liegt und der beschliffene Bereich des Werkstücks unter der Tragscheibe und den demgegenüber etwa schräg nach oben ansteigenden weiteren Schleifwerkzeugen hindurchläuft. Dies ergibt im Hinblick auf den sehr kleinen und 0 spitzen Neigungswinkel ein gutes Schleifbild und eine effektive Schleifwirkung. Darüberhinaus läßt sich auf diese Weise die jeweilige Eingrifftiefe der Schleifwerkzeuge gegenüber der zu beschleifenden Oberfläche gut einstellen.
Die Tragscheibe kann bei einem Durchmesser von etwa 700 mm eine
Schrägstellung haben, bei welcher die Differenz der Höhenlage des am tiefsten liegenden Randes zu dem am höchsten liegenden Rand der Scheifwerkzeuge etwa 1/10 mm bis etwa 6/10 mm beträgt. Besonders günstig ist es, wenn die Differenz der Höhenlage auf 7 00 mm etwa 2/10 mm bis etwa 0,5 mm beträgt. Einerseits ergibt dies bei dem kleinsten Differenzwert eine noch ausreichende Schrägstellung, um genügend große Bereiche der Schleifwerkzeuge für eine ausreichende Abkühlungszeit außer Eingriff zu halten, und andererseits entsteht dabei ein gutes Schleifbild. Bei einer größeren Schrägstellung mit einer größeren Höhendifferenz kann die jeweils schleifende Fläche noch etwas kleiner gehalten werden, so daß die nicht schleifenden Flächen noch etwas länger gekühlt werden.
Die Schrägstellung der Tragscheibe und der daran gelagerten Schleifscheiben kann durch eine entsprechende Schrägstellung ihrer zentralen Antriebswelle erfolgen und gegebenenfalls einstellbar oder veränderbar sein. Dies ergibt eine besonders einfache Konstruktion, weil lediglich die Antriebswelle der Tragscheibe 0 etwas schräg zu lagern ist, um dadurch die wirksamen schleifenden Flächen der Schleifscheiben ihrerseits entsprechend schräg zu stellen. Eine Einstellbarkeit des Schrägungswinkels kann eine Anpassung an unterschiedliche Werkstücke und Werkstoffe ermöglichen.
Die Schleifscheiben können als Topfscheiben mit in axialer Richtung abstehenden SchleifSegmenten ausgebildet sein und im Betrieb können die Stirnseiten und die diesen unmittelbar benachbarten Seitenflächen der Schleifsegmente das Werkstück 0 zumindest bereichsweise beaufschlagen. Die jeweils wirksame Schleiffläche eine solchen schrägen Topfscheibe wird sich entsprechend dem Schleifvorschub etwas in die Oberfläche des Werkstücks einarbeiten und dann auch mit der Seitenfläche der Schleifsegmente wirksam, so daß an der jeweiligen Schleifstelle 5 eine Abstufung zwischen der Oberfläche des Werkstücks und der
bereits geschliffenen Fläche entstehen kann. Somit kann trotz der Schrägstellung in üblicher Weise eine entsprechende Schicht von dem Werkstück schleifend abgetragen werden, wobei es gemäß der Erfindung keiner Wasserkühlung bedarf.
5
Die Tragscheibe kann als separat angetriebener Drehkranz ausgebildet sein und die daran gelagerten Schleifscheiben oder Topfschleifscheiben können ihrerseits einen gemeinsamen Antrieb haben, so daß die gesamte Schleifmaschine mit zwei Antriebsmotoren für die Schleifwerkzeuge auskommt und der Drehbewegung der Tragscheibe davon unabhängige Drehungen der Schleifscheiben überlagert werden können.
Die Abmessung des größten Durchmessers der Tragscheibe mit den daran angeordneten Schleifscheiben kann größer als die Breite des Werkstücks oder der Werkstückauflage sein, so daß jeweils ein Teil der Schleifflächen auch seitlich des Werkstücks rotieren und durch Luft gekühlt werden.
0 Die Werkstückauflage, die zweckmäßiger Weise als Vorschubelement oder Transportkette ausgebildet sein kann, kann zwei parallele, beabstandete, die winklig zu der zu beschleifenden Fläche verlaufenden Ränder der Werkstücke mit Abstand zu der zu beschleifenden Fläche mit Druck beaufschlagende Förderelemente, Förderriemen oder Förderketten aufweisen. Dadurch kann das Werkstück auch an den Seiten während seines Vorschubes geführt und in der richtigen Lage gegenüber den Schleifwerkzeugen gehalten werden. Dabei können diese seitlichen Förderelemente in Betriebsstellung an das/die Werkstücke andrückbar sein. Dadurch wird 0 ermöglicht, auch mehrere kleinere Werkstücke, zum Beispiel Maueroder Pflastersteine aus Beton gleichzeitig neben- und hintereinander anzuordnen und einzuspannen und gleichzeitig zu beschleifen, wobei aufgrund der erfindungsgemäßen Schrägstellung der Schleifwerkzeuge eine Flüssigkühlung vermieden werden kann. Somit wird 5 auch eine Verschmutzung der Förderelemente mit Schlamm vermieden.
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Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich eine Schleifmaschine, deren Schleifwerkzeuge eine kleine Stufe in die Oberfläche eines Werkstücks einschleifen oder einfräsen und sich in Vorschubrichtung hinter dieser Schleifstelle nicht im schleifenden Eingriff befinden, also keine weitere Reibungshitze erzeugen, sondern vielmehr die zuvor während ihres Schleifeingriff es gebildete Erwärmung wieder an die Umgebungsluft abgeben können, so daß eine Wasserkühlung vermieden werden kann.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt in schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine teilweise im Längsschnitt gehaltene Seitenansicht der Schleifmaschine mit einem gerade bearbeiteten Werkstück ohne die darunter befindliche Werkstückaufnahme oder -halterung, wobei die gemeinsame Ebene der Schleifscheiben gegenüber der zu beschleifenden Oberfläche des Werkstücks in spitzem Winkel schräg in Vorschubrichtung ansteigend angeordnet ist,
Fig. 2 eine teilweise im Querschnitt gehaltene Ansicht einer &igr; zu der Schleifmaschine gehörenden Tragscheibe, an welcher
insgesamt fünf übereinstimmende Schleifwerkzeuge in Form von Topfscheiben relativ zu der Tragscheibe und jeweils
in gleicher Richtung drehbar gelagert sind, wobei ein in seiner Breite gegenüber der Gesamtbreite der Tragscheibe und der Schleifscheiben kleineres Werkstück angedeutet ist,
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Fig. 3 einen Querschnitt eines Werkstücks und seiner Halterung
sowie eine Ansicht der dabei an der Oberseite des
Werkstücks angreifenden Schleifwerkzeuge, wobei das
Werkstück auch zwischen in Vorschubrichtung bewegbaren
5 Führungsketten gehalten ist,
Fig. 4 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, wobei das zu beschleifende Werkstück eine Vielzahl von nebeneinander und hintereinander angeordneten und durch seitliche Führungsmittel zusammengedrückten Mauer- oder Pflastersteinen aus Beton zusammengesetzt ist, sowie
Fig. 5 einen Querschnitt analog der Fig. 3 mit insgesamt 5 nebeneinander liegenden Lagen von gleichzeitig zu beschleifenden Werkstücken.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Schleifmaschine dient zum Bearbeiten von Werkstücken 2 oder 2a aus Beton, Kunststein oder Naturstein. Das Werkstück 2 gemäß den Fig. 1 bis 3 ist eine Platte beispielsweise aus Beton, während in den Fig. 4 und 5 angedeutet ist, daß gleichzeitig mehrere kleinere Werkstücke 2a, zum Beispiel Mauer- oder Pflastersteine aus Stein oder Beton gleichzeitig an ihrer Oberfläche beschliffen werden können.
Die Schleifmaschine 1 weist eine mit einem Motor 4a drehbar angetriebene Tragscheibe 3 und an dieser ihrerseits drehbar mit einem weiteren Motor 4 gemeinsam angetriebene und in einer gemeinsamen Ebene gelagerte Schleifwerkzeuge 5 auf, wobei mehrere derartige Schleifwerkzeuge 5 - gemäß den Fig. 2 und 4 fünf derartige Schleifwerkzeuge 5 - an der dem Werkstück 2 oder 2a zugewandten Seite der Tragscheibe 3 mit gegenseitigem Abstand angeordnet sind.
Zu der Schleifmaschine 1 gehört ferner eine etwa parallel zu der Schleifebene angeordnete, in den Fig. 3 und 5 angedeutete Auflage 0 6 für ein oder mehrere zu beschleifende Werkstücke, wobei während des Betriebs ein Vorschub gemäß dem Pfeil Pf 1 in Fig. 1, 2 und 4 des Werkstücks 2 oder 2a gegenüber den Schleifwerkzeugen 5 vorgesehen ist. Die Werkstückauflage 6 ist dabei als Vorschubvorrichtung mit in Vorschubrichtung verlaufenden Ketten 6a ausgebildet, auf denen gemäß Fig. 3 das Werkstück 2, nämlich die zu
• Φ · ·
beschleifende Platte unmittelbar oder gemäß Fig. 5 eine Trägerplatte 6b für mehrere Werkstücke 2 aufliegen können.
In Fig.l ist deutlich dargestellt, daß die in Vorschubrichtung 5 orientierte Mittel- oder Durchmesserlinie der Tragscheibe 3 und damit auch die gemeinsame Ebene E der Schleifflächen der Schleifwerkzeuge 5 in einem sehr spitzen Winkel zu der Auflage 6 für das Werkstück 2 oder 2a beziehungsweise zu der von dieser Auflage 6 gebildeten Ebene und damit auch zu der zu beschleifenden Fläche an dem Werkstück 2 oder 2a angeordnet ist. Dabei ist die Tragscheibe 3 mit den Schleifwerkzeugen 5 und deren gemeinsamer Schleifebene derart schräg geneigt, daß die von der am tiefsten liegenden Schleifscheibe oder Schleiffläche jeweils beschliffene Stelle der Oberfläche des Werkstücks 2 oder 2a unter der ihr gegenüber schräg ansteigenden Tragscheibe 3 hindurchläuft. Dabei ist diese Vorschubrichtung des Werkstücks auch in Fig. 1 mit einem Pfeil Pf 1 angedeutet. Es ist also vorgesehen, daß die gemeinsame Ebene E der Schleifwerkzeuge 5 beziehungsweise die Tragscheibe 3 in Vorschubrichtung des Werkstücks etwas ansteigend schräg angeordnet sind.
Bei einer Ausführungsform, bei welcher das Werkstück 2 oder 2a stillsteht und die Schleifscheiben 5 relativ dazu bewegt werden, würde dennoch die Schrägstellung gemäß Fig. 1 vorgesehen sein.
In Fig. 1 ist die Ebene E der Unterseite der Schleifscheiben 5 durch eine strichpunktierte Linie über den Umriß der Schleifscheiben 5 hinaus verlängert dargestellt. Dabei ist angedeutet, daß sich eine Höhendifferenz an den Schleifscheiben 5 von etwa 0.2 mm bis 0,5 mm ergibt, wobei bei dieser Höhendifferenz von einem Durchmesser der Tragscheibe 3 beziehungsweise der Schleifscheibenanordnung von 700 mm ausgegangen wird. Die Schrägstellung ist also so gewählt, daß auf 700 mm eine Höhendifferenz von 2/10 mm bis etwa 5/10 mm auftritt. Bei größerer oder kleinerer Tragscheibe 3 ergibt sich dadurch absolut gesehen eine ent-
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sprechend größere oder kleinere Höhendifferenz.
Diese Schrägstellung der Tragscheibe 3 und der daran gelagerten Schleifscheiben 5 ist durch eine entsprechende Schrägstellung der zentralen Antriebswelle 7 realisiert. Gegebenenfalls könnte diese Schrägstellung auch veränderbar oder wählbar oder einstellbar sein, um beispielsweise eine Anpassung an eine gewünschte Oberflächengüte und/oder ein zu schleifendes Material durchführen zu können.
Die Schleifscheiben 5 sind als Topfschleifscheiben mit in axialer Richtung abstehenden SchleifSegmenten ausgebildet, wie es für derartige Schleifscheiben an sich bekannt ist. Im Betrieb beaufschlagen die Stirnseiten dieser SchleifSegmente und außerdem die diesem Stirnseiten unmittelbar benachbarten Seitenflächen das Werkstück 2 oder 2a bereichsweise, weil die aufgrund der Schrägstellung der Schleifscheibenanordnung jeweils schleifende Stelle an der beschliffenen Oberfläche jeweils eine kleine Stufe erzeugt, die entsprechend dem Vorschub über die Oberfläche wandert. Ein großer Teil der Schleifscheiben 5 ist während dieses Vorgangs nicht im Eingriff und kann somit zuvor entstandene Reibungshitze an die Umgebungsluft abgeben, so daß eine Wasserkühlung entbehrlich ist.
In Fig. 1 ist noch angedeutet, daß die Tragscheibe 3 ein von dem 5 Motor 4a über einen Riemen- oder Kettentrieb 8 separat angetriebener Drehkranz ist und daß die daran gelagerten Schleifscheiben 5 oder Topfschleifscheiben ihrerseits den schon erwähnten gemeinsamen Antriebsmotor 4 mit einem nicht dargestellten Planetengetriebe haben. Somit können die Drehzahlen und Dreh-0 richtungen der Schleifscheiben 5 unabhängig von der des Drehkranzes gewählt und gesteuert und damit eine bestmögliche Anpassung an das jeweilige Werkstück 2 und 2a erzielt werden.
Aus den Fig. 2 bis 5 wird außerdem deutlich, daß die Abmessung 5 des größten Durchmessers der Tragscheibe 3 mit den daran
angeordneten Schleifscheiben 5 und vor allem der größte Durchmesser des von den Schleifscheiben 5 übergriffenen Schleifbereiches größer als die Breite der Werkstückauflage 6 und größer als die Breite des oder der Werkstücke 2 und 2a ist, so daß auch im Randbereich das oder die Werkstücke 2 und 2a vollständig und übergangslos beschliffen werden. Darüberhinaus wird dadurch der Bereich vergrößert, in welchem die Schleifscheiben 5 jeweils außer Eingriff sind, um die Reibungshitze des SchleifVorganges an die Umgebungsluft abgeben zu können.
^^ Die Fig. 3 und 5 zeigen, daß die Werkstückauflage 6 durch die schon erwähnten beiden Förderelemente oder -ketten 6a gebildet ist. Ferner erkennt man, daß zwei parallele, beabstandete, die winklig zu der zu beschleifenden Fläche verlaufen den Ränder 9 der Werkstücke 2 und 2a mit etwas Abstand zu der zu beschleifenden Fläche mit Druck beaufschlagende Förderelemente, Förderriemen oder Förderketten 10 aufweist, womit das oder die Werkstücke 2 und 2a in Förderrichtung geführt werden. Da die jeweils an den Werkstücken 2 oder 2a anliegenden Bereiche dieser 0 Förderketten 10 in Vorschubrichtung bewegbar oder gegebenenfalls sogar angetrieben sind, kann eine gute Führung und eventuell eine Unterstützung des Vorschubes erfolgen.
In Fig. 4 und 5 ist noch verdeutlicht, daß diese seitlichen Förderelemente 10 als endlos Förderelemente ausgebildet sind, die jeweils an die Werkstücke 2a andrückbar sind. Somit kann gleichzeitig eine Vielzahl von kleinen Werkstücken 2a während des Schleifvorganges zusammengehalten und fest gespannt werden, so daß das gemeinsame trockene Schleifen von beispielsweise fünf 0 nebeneinanderliegenden Reihen von derartigen als Steine ausgebildeten Werkstücken 2a möglich ist.
Die Schleifmaschine 1 zum Bearbeiten von Werkstücken 2 und 2a vor allem aus Beton hat eine drehbar angetriebene Treibscheibe 3, an welcher in einer gemeinsamen Ebene Schleifscheiben 5
ihrerseits drehbar angetrieben gelagert sind. Diese Ebene der Schleifscheiben 5 ist dabei gegenüber der zu beschleifenden Oberfläche beziehungsweise der Ebene, in welcher das oder die Werkstücke 2 und 2a angeordnet ist, unter spitzem oder kleinem Winkel schräg gestellt, so daß ein Teil der Schleifscheiben 5 während des SchleifVorganges im Eingriff und ein größerer Teil außer Eingriff ist und so die Reibungshitze an die Umgebungsluft abgeben kann, so daß eine Flüssigkeitskühlung während des Schleifvorganges nicht erforderlich ist.
. /Ansprüche

Claims (10)

1. Schleifmaschine (1) zum Bearbeiten von Werkstücken (2, 2a) aus Beton, Kunststein oder Naturstein mit einer drehbar angetriebenen Tragscheibe (3) und an dieser ihrerseits drehbar angetriebenen, in einer gemeinsamen Ebene E gelagerten Schleifwerkzeugen (5), wobei mehrere derartige Schleifwerkzeuge (5) an der dem Werkstück (2, 2a) zugewandten Seite der Tragscheibe (3) mit Abstand zueinander angeordnet sind, und mit einer etwa parallel zu der Schleifebene angeordneten Auflage (6) für ein zu schleifendes Werkstück (2, 2a), wobei während des Betriebes ein Vorschub des Werkstückes (2, 2a) gegenüber den Schleifwerkzeugen (5) und/oder der Schleifwerkzeuge (5) gegenüber der zu beschleifenden Oberfläche des/der Werkstücke (2, 2a) vorgesehen ist, insbesondere die Werkstückaufnahme (6) als Vorschubvorichtung ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die in Vorschubrichtung orientierte Mittel- oder Durchmesserlinie der Tragscheibe (3) und /oder die gemeinsame Ebene (E) der Schleifwerkzeuge (5) in einem einem spitzen oder sehr Winkel zu der Auflage (6) für das Werkstück (2, 2a) oder zu der zu beschleifenden Fläche angeordnet ist.
2. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragscheibe (3) mit den Schleifwerkzeugen (5) derart schräg geneigt ist, daß die von der am tiefsten liegenden Schleifscheibe (5) oder Schleiffläche jeweils beschliffene Stelle der Oberfläche des Werkstücks (2, 2a) unter der ihr gegenüber schräg ansteigenden Tragscheibe (3) hindurch läuft und daß die gemeinsame Ebene (E) der Schleifwerkzeuge (5) in relativer Vorschubrichtung des Werkstücks (2, 2a) ansteigt.
3. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragscheibe (3) bei einem Durchmesser von etwa 700 mm eine Schrägstellung hat, bei welcher die Differenz der Höhenlage des am tiefsten liegenden Randes zu dem am höhestens liegenden Rand etwa 1/10 mm bis etwa 0,6 mm beträgt.
4. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Differenz der Höhenlage des am tiefsten liegenden Randes der Tragscheibe (3) zu dem höchsten liegenden Rand bei einem Durchmesser von 700 mm etwa 0,2 mm bis etwa 0,5 mm beträgt.
5. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägstellung der Tragscheibe (3) und der daran gelagerten Schleifscheiben (5) durch eine entsprechende Schrägstellung ihrer zentralen Antriebswelle (7) vorgegeben und gegebenenfalls einstellbar oder veränderbar ist.
6. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifscheiben (5) als Topfschleifscheiben mit in axialer Richtung abstehenden Schleifsegmenten ausgebildet sind und daß im Schleifbetrieb die Stirnseiten und die diesen unmittelbar benachbarten Seitenflächen der schleifsegmente das Werkstück (2, 2a) zumindest bereichsweise beaufschlagen.
7. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragscheibe (3) als separat angetriebener Drehkranz ausgebildet ist und die daran gelagerten Schleifscheiben (5) oder Topfschleifscheiben ihrerseits einen gemeinsamen Antrieb haben.
8. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessung oder der größte Durchmesser der Tragscheibe (3) mit den daran angeordneten Schleifscheiben (5) größer als die Breite der Werkstückauflage (6) und/oder des Werkstücks (2, 2a) ist.
9. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückauflage (6) zwei seitliche parallele, beabstandete, die winklig zu der zu beschleifenden Fläche verlaufenden Ränder (9) des oder der Werkstücke (2, 2a) mit etwas Abstand zu der zu beschleifenden Fläche insbesondere mit Druck beaufschlagende Förderelemente, Förderriemen oder Förderketten (10) aufweist.
10. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich an dem oder den Werkstücken (2, 2a) angreifende Förderelemente (10) an das/die Werkstücke (2, 2a) andrückbar sind.
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