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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Handarbeitsmaschine zum Bearbeiten
von Flächen
und schwer zugänglichen
Eckbereichen gemäss
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine
solche Handarbeitsmaschine ist z.B. aus der Druckschrift
DE 1 810 441 A bekannt.
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Es
ist seit längerem
bekannt, Handarbeitsmaschinen, mit denen neben Flächen auch
Eckbereiche bearbeitet, z.B. geschliffen, gefräst oder gebürstet werden sollen, in spezieller
Weise auszubilden, um gerade auch das Arbeiten in schwer zugänglichen
Eckbereichen zu erleichtern. Ein Beispiel für eine derartige Handarbeitsmaschine
aus dem Stand der Technik ist ein Dreieckschleifer, bei welchem
an einer in der Hand liegenden Antriebseinheit, welche vorne abgewinkelt
ausgebildet ist, ein dreieckförmiges
Schleifblatt angeordnet ist, welches durch einen exzentrischen Antrieb
in Schwingungen parallel zur Schleifebene versetzt wird. Mit der
vorderen Dreieckspitze des Schleifblattes lassen sich ohne grosse Schwierigkeiten
Eckbereiche eines Werkstückes
bearbeiten.
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Ein
solcher speziell ausgebildeter Schwingschleifer hat jedoch verschiedene
Nachteile: Zum einen erschweren die Schwingungen die ruhige Führung der
Handarbeitsmaschine, was bei anspruchsvollen Bearbeitungsvorgängen zu
unzureichenden Arbeitsergebnissen führen kann. Zum anderen können auf
diese Weise keine spanabhebenden Maschinen wie z.B. Fräsen realisiert
werden.
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Aus
der
DE 34 13 455 A1 ist
eine Handschleifmaschine für
Werkstücke
aus Stein bekannt, bei der in einer Linie hintereinander eine Mehrzahl von
einzeln angetriebenen Schleifwerkzeugen in einer Bearbeitungsebene
angeordnet sind. Die Handschleifmaschine ist speziell zum Anfasen
rechtwinkliger Kanten ausgelegt und kann weder zum Bearbeiten von
Flächen
noch von schwer zugänglichen
Eckbereichen verwendet werden.
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In
der
DE 36 29 333 A1 ist
eine Handwerkzeugmaschine in Form eines Winkelschleifers, eines Poliergerätes oder
dgl. offenbart, bei welcher zwei konzentrisch ineinander angeordnete,
einzeln und gegenläufig
angetriebene Werkzeuge in einer Bearbeitungsebene rotieren. Hinsichtlich
der Bearbeitung von schwer zugänglichen
Eckbereichen kann durch diese Anordnung kein Vorteil gegenüber einer
herkömmlichen
Maschine erzielt werden, die nur ein Werkzeug mit gleichem Aussendurchmesser
aufweist.
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In
der
DE 88 07 656 U1 ist
ein Polier- und Bürstenaufsatz
für eine
Handbohrmaschine beschrieben, bei dem in der Bearbeitungsebene nebeneinander
zwei einzeln und gegenläufig
angetriebene Werkzeuge gleichen Durchmessers angeordnet sind. Hierdurch
soll das auftretende Drehmoment an der Maschine begrenzt bzw. aufgehoben
werden. Ein Vorteil hinsichtlich der Bearbeitung von schwer zugänglichen
Eckebereichen wird durch diese Anordnung nicht erreicht.
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In
der eingangs genannten
DE
1 810 441 A schliesslich wird ein Poliergerät offenbart,
bei welchem in der Bearbeitungsebene drei einzeln angetriebene,
rotierende Polierwerkzeuge bzw. Werkzeugaufnahmen in einem gleichseitigen
Dreieck angeordnet sind. Hierdurch soll eine ungleichmässige Polierwirkung,
insbesondere bei gekrümmten
Flächen,
vermieden und die Gefahr des Verreissens der Maschine verringert
werden. Die drei Werkzeuge haben dieselben Durchmesser. Eine spezielle
Auslegung der Maschine für
schwer zugängliche
Eckbereiche ist nicht vorgesehen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Handarbeitsmaschine zu schaffen,
die für
die Bearbeitung von Flächen
und schwer zugänglichen
Eckbereichen geeignet ist, flexibel für die unterschiedlichsten Bearbeitungsvorgänge einsetzbar
ist und sich durch eine gute Handhabbarkeit und eine hohe Abtragsleistung
auszeichnet.
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Die
Aufgabe wird bei einer Handarbeitsmaschine der eingangs genannten
Art durch die Merkmale aus dem Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst. Kern
der Erfindung sind die im Dreick angeordneten Werkzeuge unterschiedlichen
Aussendurchmessers. Hierdurch wird mit den rotierenden Werkzeugen
eine dreieckige Bearbeitungsfläche
aufgespannt, die durch die unterschiedliche Wahl der Aussendurchmesser
im Bereich der vorderen Spitze besonders spitz zulaufend ausgebildet
und daher besonders gut für
schwer zugängliche
Eckbereiche ausgelegt ist. Noch gesteigert wird die Zugänglichkeit
und Abtragsleistung in schwierigen Bereichen, wenn nur mit dem kleineren
Werkzeug gearbeitet wird. Durch die mehreren einzeln angetriebenen
Werkzeuge lässt
sich eine Bearbeitungsfläche
der Maschine aufspannen, die den jeweiligen Bedürfnissen gut angepasst werden
kann. Die rotierende Arbeitsweise der Werkzeuge sorgt dabei für einen
ruhigen Lauf und eine gute Führbarkeit
der Maschine bei gleichzeitig hoher und gleichmässiger Bearbeitungsleistung.
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Eine
erste bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemässen
Handarbeitsmaschine ist dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeuge
jeweils um eine feste, zur Bearbeitungsebene senkrecht stehende
Drehachse drehbar sind, dass die Werkzeuge über eine gemeinsame Hauptwelle
angetrieben werden, dass die Werkzeuge jeweils in drehbar gelagerten
Werkzeugaufnahmen lösbar
befestigt sind, und dass die Werkzeugaufnahmen von der gemeinsamen
Hauptwelle angetrieben werden. Durch den Antrieb der einzelnen Werkzeuge über eine
gemeinsame Hauptwelle wird der Antrieb insgesamt vereinfacht. Gleichzeitig
lassen sich die Bewegungen der einzelnen Werkzeuge so leicht aufeinander
abstimmen bzw. synchronisieren, wodurch das Arbeitsergebnis verbessert
bzw. vergleichmässigt
werden kann. Schliesslich erlauben es die Werkzeugaufnahmen, die
Werkzeuge leicht auszuwechseln, um entweder Werkzeuge anderer Art
und Wirkungsweise einzusetzen oder defekte Werkzeuge gegen neue auszutauschen.
Insbesondere kann die Handarbeitsmaschine ohne große Aenderungen
zum Schleifen und Fräsen
eingesetzt werden.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform zeichnet
sich dadurch aus, dass die Werkzeuge derart angetrieben werden,
dass sie alle dieselbe Drehrichtung und im Wesentlichen die gleichen
Umfangsgeschwindigkeiten aufweisen. Hierdurch wird ein besonders
gleichmässiges
Arbeitsergebnis erzielt. Ein solcher Antrieb der Werkzeuge wird
vorzugsweise dadurch verwirklicht, dass die Hauptwelle senkrecht zur
Bearbeitungsebene steht, dass die Werkzeugaufnahmen für die einzelnen
Werkzeuge um die Hauptwelle herum angeordnet sind, und dass die
Werkzeugaufnahmen von der Hauptwelle über Zahnräder in Form eines Planetengetriebes
angetrieben werden.
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Eine
andere bevorzugte Ausführungsform der
Handarbeitsmaschine nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Werkzeuge in einem nach unten offenen Gehäuse angeordnet
sind, dass die Werkzeuge aus dem Gehäuse teilweise nach unten herausstehen
und von einem auf der Unterseite des Gehäuses befindlichen, den Arbeitsbereich
eingrenzenden Rand umgeben sind, und dass der Rand im Bereich der
einzelnen Werkzeuge unterbrochen ist, derart, dass das jeweilige
Werkzeug noch näher in
einen Eckbereich bzw. an einen Rand einer Bearbeitungsfläche herangeführt werden
kann. Hierdurch wird ein zusätzlicher
Schutz der Werkzeuge erreicht, ohne die Eckentauglichkeit der Handarbeitsmaschine
in irgendeiner Weise einzuschränken.
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Gemäss einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird eine optimale Kontrolle der bei dem Einsatz der
Handarbeitsmaschine anfallenden Bearbeitungsrückstände wie Schleifstaub oder Späne dadurch
erreicht, dass die Werkzeuge in einem nach unten offenen Gehäuse angeordnet
sind, dass an einem Gehäuseunterteil
des Gehäuses
ein seitlich abgehender Rohrstutzen angeordnet ist, durch welchen
ein bei der Bearbeitung anfallendes Material abgesaugt werden kann.
Hierdurch kann schon eine weitgehende Absaugung aller Bearbeitungsrückstände erreicht
werden. Das optimale Ergebnis wird erzielt, wenn vorgesehen wird,
dass am Gehäuseunterteil
ein über
das Gehäuse
nach unten hinausstehender, abnehmbarer Staubschutz angeordnet ist,
welcher den Arbeitsbereich vollständig umschliesst, und dass
der Staubschutz an der Unterkante eine umlaufende Streifenbürste aufweist,
welche nach unten über
die Werkzeuge hinaussteht.
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Eine
andere bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass Fixierungsmittel vorhanden
sind, welche die Werkzeuge in der jeweiligen Werkzeugaufnahme in
einer eindeutigen Winkelstellung relativ zur Werkzeugaufnahme fixieren.
Hierdurch wird erreicht, dass auch beim Wechsel der Werkzeuge stets
die gewünschte
vorgegebene Stellung der Werkzeuge relativ zueinander gewährleistet
werden kann.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der
Handarbeitsmaschine nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Werkzeugaufnahmen jeweils eine Welle und einen am einen
Ende der Welle angeordneten Aufnahmeteil für die Aufnahme des Werkzeugs
umfassen, und dass die Fixierungsmittel innerhalb des Aufnahmeteils
angeordnet sind. Dadurch lässt
sich ein Werkzeugwechsel mit der dazugehörenden Justierung des Werkzeugs
schnell und einfach durchführen.
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Weitere
Ausführungsformen
ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang
mit den Zeichnungen näher
erläutert
werden. Es zeigen
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1 im
Längsschnitt
den Aufbau des Vorderteils (ohne Antriebseinheit) eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemässen Handarbeitsmaschine;
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2 in
der Draufsicht von unten den Vorderteil der Handarbeitsmaschine
gemäss 1 mit zusätzlichem
seitlichen Griff;
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3 den
Vorderteil der Handarbeitsmaschine gemäss 1 mit zusätzlichem übergestreiften
Staubschutz;
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4a,
b in der Draufsicht von unten (4a) und
im Längsschnitt
(4b) die Werkzeugaufnahme gemäss 1 mit den
Fixierungsmitteln für
das Werkzeug.
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In 1 ist
im Längsschnitt
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
für eine
Handarbeitsmaschine 100 nach der Erfindung wiedergegeben.
Die Darstellung umfasst dabei allerdings nur den vorderen Winkelantriebsteil
der Maschine. Die in der Hand zu haltende Antriebseinheit mit dem
Elektromotor, der Regelelektronik (Drehzahlregelung und dgl.) und
den Betätigungsorganen
ist der Einfachheit halber weggelassen und setzt sich in bekannter
Weise aus an sich bekannten Elementen zusammen.
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Die
Handarbeitsmaschine 100 hat ein Gehäuse 10, welches aus
einem Gehäuseoberteil 11, einem
Gehäusemittelteil 12 und
einem Gehäuseunterteil 13 zusammengesetzt
ist. Die Gehäuseteile 11, 12 und 13 sind
mittels Schrauben 29, 40 miteinander verschraubt
und gegeneinander durch Rundschnurringe 23, 34 abgedichtet.
Am Gehäuseoberteil 11 ist seitlich
ein Flansch angeformt, an welchen die (nicht dargestellte) Antriebseinheit
angeflanscht wird. Zur Führung
der Antriebseinheit beim Anflanschen dienen mehrere Stifte 30.
Im Gehäuse 10 senkrecht
stehend ist eine Hauptwelle 14 angeordnet, die am oberen
Ende in einem Nadellager 21 und am unteren Ende in einem
Kugellager 19 gelagert ist. Die Hauptwelle 14 ist
im Durchmesser mehrfach abgestuft ausgebildet. Auf einer der oberen
Stufen sitzt ein Tellerrad 31, welches zum Antreiben der
Hauptwelle 14 mit einem (nicht dargestellten) Kegelrad
in Eingriff kommt, welches am Ausgang der Antriebseinheit angeordnet
ist, und beim Anflanschen der Antriebseinheit an das Gehäuseoberteil 11 in
die dafür
vorgesehene Ausnehmung ragt und auf der abgeschrägten Oberseite des Tellerrades 31 abrollt.
Die Achse der Antriebseinheit und die Achse der Hauptwelle 14 bilden
dabei einen rechten Winkel. Die Drehung des Tellerrades 31 kann
mittels eines Blockierstiftes 33 blockiert werden, der
von oben in das Gehäuseoberteil 11 hineinragt.
Der Blockierstift 33 dient zur Blockierung des Getriebes,
um die Werkzeuge besser zum Tausch lösen zu können. Die Fixierung der Hauptwelle 14 in
Richtung der Wellenachse erfolgt über ein weiteres Kugellager 32,
welches von oben in eine Ausnehmung im Gehäusemittelteil 12 eingesetzt
und durch einen verschraubten (Schrauben 36) Deckel 35 gesichert
ist.
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Die
Hauptwelle 14 trägt
auf dem in das Gehäuseunterteil 13 hineinragenden
Abschnitt ein Zahnrad 17, welches auf der Hauptwelle 14 mittels einer
Scheibenfeder 27 fixiert ist. Um die Hauptwelle 14 herum
sind im Gehäuseunterteil 13 drei
Werkzeugaufnahmen angeordnet, von denen nur die eine Werkzeugaufnahme 15 im
Schnitt zu sehen ist. Die Werkzeugaufnahme 15 ist – wie die
anderen Werkzeugaufnahmen – um
eine Achse drehbar, die parallel zur Hauptwelle 14 orientiert
ist. Die Werkzeugaufnahme 15 ist mit dem oberen Ende in
einem Nadellager 22 im Gehäusemittelteil 12 gelagert.
Am unteren Ende ist sie mittels eines Kugellagers 20 im
Gehäuseunterteil 13 drehbar
gelagert. Das Kugellager 20 wird durch einen Sicherungsring 26 gesichert.
Die Werkzeugaufnahme 15 trägt im Mittelabschnitt ein Zahnrad 16,
welches mittels Sicherungsringen 24, 25 in Achsenrichtung
gesichert und mittels einer Scheibenfeder drehgesichert ist. Das
Zahnrad 16 steht – ebenso
wie die entsprechenden Zahnräder
der anderen Werkzeugaufnahmen, von denen in 1 noch das
Zahnrad 18 zu sehen ist – in kämmendem Eingriff mit dem Zahnrad 17 auf
der Hauptwelle 14 und bildet zusammen mit den anderen Zahnrädern 17, 18 ein Planetengetriebe,
welches von der Hauptwelle 14 her die drei Werkzeugaufnahmen 15 gleichzeitig
antreibt.
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In
jede der Werkzeugaufnahmen 15 ist von unten ein geeignetes
Werkzeug 39 (bzw. 38 bzw. 47 in 2),
im vorliegenden Beispiel ein Fräser,
lösbar eingesetzt
und mittels einer Schraube 41 mit der Werkzeugaufnahme 15 verschraubt.
Die Werkzeuge 38, 39, 47 stehen teilweise
nach unten aus dem Gehäuseunterteil 13 heraus,
so dass sie ungehindert auf die angrenzende Fläche eines darunterliegenden Werkstücks einwirken
können.
Das bei der Bearbeitung anfallende Material vom Werkstück, z.B.
Schleifstaub oder Späne,
welches zwischen den Werkzeugen 38, 39, 47 hindurch
in den Innenraum des Gehäuseunterteils 13 gelangt,
kann über
einen seitlich vom Gehäuseunterteil 13 abgehenden
Rohrstutzen 37 abgesaugt werden.
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Die
Anordnung der drei Werkzeuge 38, 39 und 47 ist
aus 2 ersichtlich, welche die Handarbeitsmaschine 100 in
der Draufsicht von unten zeigt. Die drei Werkzeuge 38, 39, 47 sind
in einem Dreieck angeordnet, dessen eine Spitze nach vorne gerichtet ist.
Der Rohrstutzen 37 ist in entgegengesetzter Richtung nach
hinten orientiert. Seitlich ragt ein am Gehäuse 10 befestigter
Griff 42 heraus, mittels dessen die Handarbeitsmaschine 100 während des
Bearbeitungsvorgangs (mit der anderen Hand, welche nicht die Antriebseinheit
hält) sicher
und ohne zusätzliche Hilfsmittel
wie z.B. Abstandhalter über
die zu bearbeitende Fläche
geführt
werden kann.
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Das
in der vorderen Spitze der Handarbeitsmaschine 100 angeordnete
Werkzeug 39 hat einen kleineren Aussendurchmesser als die
beiden anderen Werkzeuge 38, 47, deren Aussendurchmesser
im übrigen
gleich sind. Mit dem verkleinerten Aussendurchmesser des Werkzeugs 39 wird
die Bearbeitung von engen Ecken massgeblich verbessert. Bewährt hat
sich in der Praxis ein Verhältnis
der Aussendurchmesser der Werkzeuge 38 und 47 zum
Aussendurchmesser des Werkzeugs 39 von 9:7, wobei die absoluten
Aussendurchmesser vorzugsweise etwa 45 mm und 35 mm betragen. Durch
das aus den Zahnrädern 16, 17 und 18 gebildete
Planetengetriebe wird erreicht, dass sich die Werkzeuge 38, 39 und 47 mit
dem gleichen Drehsinn drehen. Damit trotz der unterschiedlichen
Aussendurchmesser der Werkzeuge 38, 47 und 39 für alle Werkzeuge 38, 39, 47 dieselbe
Umfangsgeschwindigkeit und damit eine gleichmässige Bearbeitung des Werkstücks (gleicher Abtrag)
durch alle drei Werkzeuge 38, 39, 47 erreicht wird,
sind die Zahnräder 16, 18 der
Werkzeugaufnahmen 15 hinsichtlich der Anzahl der Zähne entsprechend
abgestuft. Die Handarbeitsmaschine 100 hat im übrigen einen
drehzahlgeregelten Antrieb, wobei die Drehzahl vom gewählten Werkzeug
(Schleifmittel etc.) abhängt.
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Die
Werkzeuge 38, 39, 47 sind innerhalb des Gehäuseunterteils 13 von
einem Rand 43 umgeben, der die Werkzeuge 38, 39, 47 schützt und
zugleich ein unkontrolliertes Entweichen des bei der Bearbeitung
entstehenden Abriebs (Schleifstaub) bzw. Abtrags (Späne) nach
aussen verhindert. Der Rand 43 ist jedoch gegenüber der
Bearbeitungsebene der Werkzeuge 38, 39, 47 zurückversetzt,
da er zur Vermeidung von Reibung gegenüber der zu bearbeitenden Fläche eines
Werkstückes
immer einen entsprechenden Abstand haben muss. Insbesondere im Bereich
der Ecken des dreieckförmigen
Gehäuseunterteils 13 weist
der Rand 43 Oeffnungen bzw. Unterbrechungen auf, damit
das entsprechende Werkzeug 38, 39, 47 in
seiner Ecke noch näher
in den Eckbereich bzw. an einen Rand einer zu bearbeitenden Werkstückfläche geführt werden
kann.
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Damit
trotz dieser Einschränkungen
in der Werkzeugumrandung der Abrieb bzw. Abtrag im Bereich des Gehäuseunterteils 13 gehalten
und weitgehend der Absaugung durch den Rohrstutzen 37 zugeführt werden
können,
kann gemäss 3 über das
Gehäuseunterteil 13 ein
dreieckförmiger
Staubschutz 44 drübergeschoben
und einrastend gehalten werden. Zum Einrasten sind mehrere am Umfang verteilt
angeordnete Druckstücke 46 mit
einer federbelasteten Kugel vorgesehen, die in entsprechende Ausnehmungen
am Gehäuseunterteil 13 einrasten. Am
unteren Rand des Staubschutzes 44 ist eine umlaufende Streifenbürste 45 befestigt,
die flexibel nachgebend wie ein Vorhang den inneren Bereich der
Werkzeuge 38, 39, 47 nach aussen hin
abschirmt, ohne den Einsatzbereich der Werkzeuge 38, 39, 47 einzuschränken.
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Eine
einzelne Werkzeugaufnahme 15 (gemäss 1) ist in 4 in der Draufsicht von unten (4a)
und im Längsschnitt
(4b) wiedergege ben. Die Werkzeugaufnahme 15 umfasst
eine Welle 440 die nach unten zu in einen Aufnahmeteil übergeht,
welcher einen Aufnahmetopf 500 mit einer zentralen Aufnahmeöffnung 460 umfasst.
Die Welle 440 trägt
gemäss 1 das
Zahnrad 16, über
welches die Werkzeugaufnahme 15 durch die gemeinsame Hauptwelle 14 angetrieben
wird. In die Aufnahmeöffnung 460 ist
das Werkzeug mit einem entsprechenden Einsetzteller einsetzbar.
Der Einsetzteller weist eine zentrale Durchbrechung auf, durch die
eine Schraube (41 in 1) – vorzugsweise
eine Innensechskantschraube – gesteckt
und in eine Gewindebohrung 450 über der Aufnahmeöffnung 460 eingeschraubt
werden kann. Dreht sich die Werkzeugaufnahme 15 im Betrieb
rechts herum, werden für
die Schraube 41 und die Gewindebohrung 450 vorzugsweise
Linksgewinde vorgesehen, um ein Lösen der Verschraubung während des
Betriebes zu verhindern.
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Der
Einsetzteller des Werkzeugs 38, 39, 47 weist
mindestens eine, im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei, Nase(n)
auf, die mit entsprechenden Einziehungen 480, 490 in
der Aufnahmeöffnung 460 des
Aufnahmetopfes 500 korrespondieren. Vorzugsweise liegen
sich die beiden Einziehungen 480, 490 bzw. Nasen
nicht direkt (180°)
gegenüber,
sondern weichen davon um einen endlichen Winkel α ab, der vorzugsweise etwa 20° beträgt. Hierdurch
wird erreicht, dass das Werkzeug 38, 39, 47 nur
in einer vorgewählten
Anordnung auf- bzw. einsetzbar ist, wobei sich der Formschluss zwischen
Werkzeugaufnahme 15 und Werkzeug 38, 39, 47 auf
gegenüberliegende
Seiten verteilt.
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Diese
Anordnung des Werkzeuges 38, 39, 47 in
einer ganz bestimmten Stellung hat den Vorteil, dass bei den 3 Werkzeugen 38, 39, 47 alle
Werkzeuge 38, 39, 47 zueinander eine
ganz bestimmte Anordnung einnehmen. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, Werkzeuge 38, 39, 47,
die in sich eine Unwucht aufweisen, so zueinander anzuordnen, dass die
Massenkräfte
und Massenmomente aufgrund der Unwuchten weitgehend ausgeglichen
werden. Bei ineinandergreifenden Spezialwerkzeugen kommt noch hinzu,
dass so eine Beschädigung
der Werkzeuge 38, 39, 47 untereinander
ausgeschlossen werden kann.
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- 100
- Handarbeitsmaschine
- 10
- Gehäuse
- 11
- Gehäuseoberteil
- 12
- Gehäusemittelteil
- 13
- Gehäuseunterteil
- 14
- Hauptwelle
- 15
- Werkzeugaufnahme
- 16,
17, 18
- Zahnrad
- 19,
20
- Kugellager
- 21,
22
- Nadellager
- 23
- Rundschnurring
- 24,
25, 26
- Sicherungsring
- 27,
28
- Scheibenfeder
- 29,
36
- Schraube
- 30
- Stift
- 31
- Tellerrad
- 32
- Kugellager
- 33
- Blockierstift
- 34
- Rundschnurring
- 35
- Deckel
- 37
- Rohrstutzen
- 38,
39, 47
- Werkzeug
- 40,
41
- Schraube
- 42
- Griff
- 43
- Rand
- 44
- Staubschutz
- 45
- Streifenbürste
- 46
- Druckstück
- 440
- Welle
- 450
- Gewindebohrung
- 460
- Aufnahmeöffnung
- 480,
490
- Einziehung
- 500
- Aufnahmetopf