DE2010863C3 - Streugerät - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Streugerät nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei einem bekannten Streugerät dieser Art (DE-PS 816317) wird das Streugut kreisringförmig auf den
scheibenförmigen Zentrifugalstreuer aufgegeben und von dessen Rand allseitig abgeschleudert, Der Zentrifuealstreuer
ist darum von der Prallwand ebenfalls allseitig umgeben und ergibt in Verbindung mit dieser
Prallwand ein Streubild, das symmetrisch zu der in Arbeitsrichtung verlaufenden Längsmittelebene des
Streugerätes liegt. Der zur Drehachse des Zentrifugalstreuers exzentrische Verlauf der Prallwand soll
zwar eine gleichmäßige Verteilung des Gutes über die gesamte Streubreite gewährleisten, jedoch ist dies wegen
des Rückpralls der Streugutpartikel nicht möglich. Durch diesen Rückprall gelangen einzelne Partikel in
ίο den benachbarten Bereich der Prallwand und vermischen
sich dort mit anderen Gutpartikeln, welche in diesem Nachbarbereich auf die Prallwand auftreffen.
Ausgehend von diesem bekannten Streugerät liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein zur Pflege
von Reihenkulturen geeignetes Streubild für solches Streugut zu ermöglichen, das in kleinen Mengen und
besonders gleichmäßiger Verteilung dem Boden zugeführt werden muß, wie es beispielsweise für Herbizide
erforderlich ist.
μ Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung nach den
kennzeichnenden Merkmaien des Patentanspruches 1 gelöst.
Die Winkelbegrenzung und die Lage des Wurfbereiches ermöglichen bei der erfindungsgemäßen An-
>> Ordnung eine zur Längsachse des Gerätes unsymmetrische
Lage des Streubildes bei gleichmäßiger Verteilung des Streugutes entlang der Prallwand, so
daß in Reihenkulturen bis nahe an die Stengel oder Stämme der Pflanzen gestreut werden kann. Die
in gleichmäßige Verteilung des Streugutes ist außer
durch die Lage der Prallwand dadurch sichergestellt, daß die Aufprallenergie des Gutes absorbiert wird,
so daß ein Rückprall einzelner Partikel verhindert wird. Das ist insbesondere beim Austragen nur kleiner
si Streugutmengen von Bedeutung, weil in diesem Fall
ein Rückprall von Gutteilchen die gleichmäßige Streudichte merklich beeinträchtigen würde.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben <;ich aus
den Unteransprüchen.
Eine Ausführungsform des Streugerätes mit verschiedenen Prallwänden wird im folgenden anhand
der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 schematisch in Draufsicht die Anordnung zweier Streugeräte nach der Erfindung an der Hebe-
4-, Vorrichtung eines Schleppers,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eines der beiden Streugeräte nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht des Streugerätes nach Fig. 2 längs der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 schematisch ein Streuprofil,
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein Streugerät entsprechend Fig. 2 mit einer anders ausgebildeten Piallwand,
l·· ig. 6 ein Streuprofil, das mit dem Streugerät nach
Fig. 5 zu erzielen ist, in schematischer Darstellung, Fig. 7 eine Draufsicht auf einen Teil eines Streugerätes
entsprechend Fig. 2 mit einer weiteren Ausbildung der Prallwand,
Fig. 8 eine andere Ausführungsform einer Prall-
bo wand für das Streugerät.
Nach Fig. 1 sind an der Hebevorrichtung! eines
Schleppers 2 ein Träger befestigt, der e.us zwei Tragbalken 3 und 4 besteht, die gegeneinander schwenkbar
sind. Die Schwenkachse 5 der Tragbalken 3 und
4 befindet sich in der Mitte hinter dem Schlepper 2.
Die Tragbalken 3 und 4 sind über ihre Schwenkverbindung mit einer Tragkonstruktion 6 gekuppelt, die
an der Hebevorrichtung 1 des Schleppers 2 befestigt
ist. Die Tragbalken 3 und 4 sind Rohre und tragen im Bereich ihrer von der Schwenkachse 5 abgewandten
Endabschnitte 7 bzw. 8 Streugeräte 9 bzw. 10. Die Strengeräte 9 und 10 sind durch Streben U und eine
Verriegelung 12 an den Endabschnitten 7 bzw. 8 der Tragbalken 3 bzw. 4 befestigt und sind mit je einem
Riementrieb 13 bzw, 14 versehen» über den eine zentral im Gerät angeordnete Welle 15 angetrieben wird.
Die Riementriebe 13 und 14 enthalten zwei über Riemenscheiben 52, 54 und 17 geführte Riemen 53 und
18 bzw. 19. Die Tragkonstruktion 6 enthält eine Stellscheibe 20 mit Bohrungen 21. An den Tragbalken 3
und 4 sind Laschen 22 und 23 angebracht, die ebenfalls mit Bohrungen 24 versehen sind. Mittels eines
Verriegelungsstiftes 25, der durch die Bohrungen 21 und die entsprechenden Bohrungen 24 gesteckt werden
kann, können die Tragbalken 3 und 4 in verschiedenen Lagen zueinander und zur gestellfesten Stellscheibe
verriegeii werden. Der maximale Arbeitsanstand der Streugeräte 9 und 10 voneinander beträgt
bei dieser Ausführungsform etwa 6 m. Zur Einstellung der Transportlage werden die Tragbalken 3 und
4 in Richtung zueinander verschwenkt. Zwischen der Tragkonstruktion 6 und den Tragbalken 3 und 4 sind
außerdem Zugfedern 26 vorgesehen. Die Tragbalken können mittels dieser Federn in einer gegebenenfalls
veränderbaren Mittellage gehalten werden, aus der sie bei Auftreffen auf Widerstände nach hinten, also entgegen
der Fahrtrichtung ausweichen können. Die Streugeräte 9 und 10 liegen in der üblichen Arbeitsstellung
symmetrisch zur Längsmittelebene des Schleppers; ihre Wellen 15 sind gegensinnig angetrieben.
Das in den Fig. 2 und 3 dargestellte Streugerät 10 weist einen Behälter 29 auf, unter dem ein Zentrifugalstreuer
34 angeordnet ist, der aus einer Scheibe mit vier Streuschaufeln 35 besteht und an der senkrechten
Welle 15 angebracht ist, die seine Drehachse bildet. Unter dem Boden des Behälters sind zwei gegeneinander
und gemeinsam verstellbare und in mehreren Lagen verriegelbare Stellscheiben 31 und 32 anopnrHnpt
Hip mit pinpm RpHiennnoshphel 43 vprhunden
sind. Der Boden 30 des Behälters hat eine halbkreisförmige öffnung 32A. In den Stellscheiben
31 und 32 sind im wesentlichen rechteckige Durchtrittsöffnungen 33 vorgesehen, die gemeinsam mit der
öffnung 32/4 die Auslaßöffnung des Behälters für das
Streugut bilden. Die öffnungen 33 sind vorzugsweise jeweils kleiner als 5 cm2, wobei die größte Breite der
öffnungen, gemessen in radialer Richtung zur Drehachse 15, vorzugsweise kleiner als 1 cm ist. An dem
Behälter ist eine Lasche 50 angebracht, an der über eine Stütze 51 der Bedienungshebel 43 befestigt ist.
An der Lasche 50 sind außerdem Streben 11 befestigt, mit denen das Streugerät an dem Tragbalken 4 befestigt
ist Unter dem Zentrifugalstreuer 34 ist eine mit der Welle 15 verbundene Riemenscheibe 52 angeordnet,
die mit der Riemenscheibe 54 durch den Riemen 53 antriebsverbunden ist. Die als Doppelscheibe ausgebildete
Riemenscheibe 54 ist durch eine Stange 55 mit einem Träger 56 verbunden, der ebenfalls an der
Lasche 50 befestigt ist. In der zweiten Keilnut der Riemenscheibe 54 ist der Riemen 19 geführt, der weiter
in einer der Keilnuten der Riemenscheibe 17 läuft, die mit der Zapfwelle des Schleppers 2 gekuppelt ist.
Am oberen Rand des Behältes 29 ist ein Bügel 37 mit zwei kurzen Laschen 38 und einer längeren Lasche
39 gehalten. Der Bügel trägt eine Prallwand 36, die aus einem dämpfenden Material wie z. B. elastischem
Schaumgummi oder geschäumtem Kunststoff besteht, welches die Aufprallenergie des auftrefferiden Streugutes
absorbiert. Der Bügel 37 und die Prallwand 36 ι sind unsymmetrisch in bezug auf die Längsmittelebene
57 des Gerätes angerodnet, die etwa in der Fahrtrichtung 58 steht, Der in bezug auf die Fahrtrichtung 58
rechts der Längsmittelebene 57 liegende Teil der Prallwand erstreckt sich über einen Winkel 59 von
ίο etwa 120° nahezu konzentrisch zur Drehachse 15.
Auf der bezogen auf die Fahrtrichtung 58 linken Seite der Längsmittelebene 57 erstreckt sich der Bügel 37
mit der Prallwand 36 über einen Winkel 60 von ebenfalls etwa 120°. Links der Ebene 57 endet der Bügel
iä 37 bzw. die Prallwand 36 an einer Radialen 61, die durch die Auslaßöffnung 32A, 33 verläuft. Die den
größten radialen Abstand zur Drehachse 15 aufweisende Stelle 62 der Prallwand 36 liegt auf einer Radialen
64, die iin Winkel 63 vun ciwa 70" zui Rammen
61 liegt. Die Stelle 62 liegt auf derselben Seite der Ebene 57, auf der in Draufsicht der Zentrifugalstreuer
34 die Auslaßöffnung 32/4, 33 passiert. Der radiale Abstand der Stelle 62 von der Drehachse 15 soll nicht
kleiner als etwa das Doppelte und nicht größer als das Vierfache des Radius der äußeren Umlaufbahn
der Schaufeln 35 sein. Vorzugsweise beträgt dieser Abstand zwischen 200 und 500 mm, und entspricht
etwa deV·. 2,5fachen des Radius des Zentrifugalstreuers.
Wie Fig. 1 zeigt, liegt der exzentrische Teil der Prallwand bei dem !inken Streugerät 10 auf der linken
und bei dem rechten Streugerät i>auf der rechten Seite
der Symmetrieachse 57.
Die Prallwand 36 ist am Bügel 37 mittels Nieten oder Bolzen 41 befestigt und trägt unten einen Bügel
40 (Fig. 3). Der Bügel 40 kann so schwer sein, daß die flexible Prallwand 36 straff hängt. Zweckmäßig
sind zwischen den beiden Bügeln 37 und 40 Spannelemente wie eine Spannfeder 42 vorgesehen, durch welche
die Prallwand in hängender Lage gehalten wird, ohne eine seitliche oder rückwärtige Bewegung des
unteren Bügels 40 auszuschließen.
Der Zentrifugalstreuer 34 des Gerätes 10 wird in Richtung des Pfeiles D, also linksdrehend angetrieben.
Die Durchtrittsöffnungen 33 werden gegeneinander und in bezug auf die öffnung 32A derart eingestellt,
daß die gewünschte Streugutmenge pro Zeiteinheit ausgetragen wird, wobei z. B. 80 kg Streugut
pro ha verteilt werden können. Die Größe der
Durchlaßöffnungen muß auch in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit des Gerätes eingestellt werden.
Das Streugut wird von dem Zentrifugalstreuer etwa horizontal gegen die Prallwand 36 geworfen. Beim
Auftreffen wird die kinetische Energie nahezu vollständig aufgezehrt, so daß das Streugut an der Prallwand
entlang nach unten rutscht. Um das Streugut auffangen und führen zu können, erstreckt sich die
Prallwand vom oberen Rand des Behälters mit einer Höhe 65 nach unten und endet unterhalb der unteren
Ebene des Zentrifugalstreuers. Die Streubreite 67 (Fig. 4) ist von der Lage der Auslaßöffnung und der
Prallwand zur Drehachse 15 abhängig. Beim Streuen von kleinkörnigem oder flachspänigem Gut kann ein
Streuprofil entsprechend Fig. 4 erzielt werden. Die Prallwand liegt dabei mit ihrem unteren Rand in einem
Abstand 68 unterhalb der Ebene des Zentrifugalstreuers 34, der etwa dessen halbem Bodenabstand
15
20
25
69 entspricht. Das Streugerät eignet sich insbesondere zum Ausstreuen von Bekämpfungsmitteln, wie Herbiziden,
von denen nur sehr geringe Mengen, wie etwa 80 kg/Hektar ausgestreut werden sollen. Das entspricht
einer Verteilung von nur einigen, z. B. 3 bis 4, Körnern oder Plättchen pro Quadratzentimeter.
Bei ά-ίϊ in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellten Lage der
Prallwand wird das Streugut sehr genau innerhalb der durch den Pfeil 67 iri Fig. 4 angedeuteten Grenzen
ausgebracht. Die Lage der Prallwand 36 nach Fig. 3 ist durch die Lage der Auslaßöffnung 32/4,33 in bezug
auf die Längsmittelebene 57 bestimmt. Die Durchtrittsöffnungen 33 können zur Aufrechterhaltung des
Streubildes z. B. bei kleinen Unterschieden in den Materialsorten nachgestellt werden, so daß sich eine
etwa geänderte Lage der Auslaßöffnung zur Prallwand ergibt. Sollen die Stellscheiben 31 und 32 und
uaniii die Duixhii iii»uiii"iüfigcfi uiVi ein giüßcicS mau
Verdreht werden, z. B. um das Streubild in bezug auf die Längsmittelebene 57 zu verlagern, so muß die
Prallwand um dasselbe Maß gedreht werden. Die Form und die Lage der Prallwand 36 sind derart, daß
das Streugut im Winkel von etwa 90° aufprallt. Der Wurfbereich 100 hat einen Zentriwinkel von etwa 65 °
und liegt mit etwa 50° auf der linken Seite der Längsmittelebene 57, bezogen auf die Fahrtrichtung 58. Die
Lage des Wurfbereichs 100, der Durchmesser des Zentrifugalstreuers, dessen Drehgeschwindigkeit und
die Lage der Auslaßöffnung 32A, 33 beeinflussen das
Strei.inld. Um das gewünschte Streubild möglichst genau
zu erhalten, ist die Prallwand in verhältnismäßig geringer Entfernung vom Zentrifugalstreuer angeordnet.
In bezug auf die Drehrichtung D liegt die Stelle 62 des maximalen Abstandes an der den Wurfbereich
100 begrenzenden Radialen. Von dort aus nimmt der Abstand der Prallwand von der Drehachse
15 im Drehsinn D stetig ab bis zu der anderen Begrenzungsradialen 101 des Wurfbereichs 100, wo der
minimale Abstand erreicht ist. Da wenigstens die Innenseite der Prallwand aus elastischem, pralldämp- -to
fendem bzw. energieabsorbierendem Material besteht, prallt das Streugut kaum zurück. Das Streugut
fällt darum annähernd lotrecht von der Prallwand aus nach unten. Dadurch kann das Streubild sehr genau
bestimmt werden.
Fig. 5 zeigt das Streugerät, entsprechend Fig. 2 mit
einer Prallwand 70, die ebenfalls mittels Laschen 38 und 39 am Behälter 29 befestigt ist. Die Durchtrittsöffnungen
33 in den Stellscheiben 31 und 32 haben die gleiche Lage wie in Fig. 2. Die Prallwand 70 ist
in dem - bezogen auf die Fahrtrichtung 58 — rechts von der Längsmittelebene 57 befindlichen Bereich,
gleich ausgebildet wie die Prallwand 36 (Fig. 1 bis 3). Auf der anderen Seite der Längsmittelebene 57
hat die Prallwand 30 über einen Zentriwinkel 71 von etwa 40° ebenfalls dieselbe Form wie die Prallwand
36, er endet jedoch an dieser Stelle und begrenzt darum den Wurfbereich nur zum Teil.
Beim Ausstreuen von kleinkörnigem oder plättchenförmigem
Streugut, wie Herbiziden, kann mit dem Streugerät nach Fig. 5 ein Streuprofil erhalten
werden, wie es in Fig. 6 dargestellt ist. Das Streugut
35 wird, senkrecht zur Fahrtrichtung i38, auf einer Breite
73 gleichmäßig auf dem Boden verteilt. An diesen Streifen schließt ein seitlicher Eiereich 74 geringerer
Streudichte an. Das Streuprofil nach Fig. 6 ist besonn
ders gut zum Verteilen Von Herbiziden oder anderen Bekämpfungsmitteln in Reihenkulturen geeignet.
Wenn die Pflanzen an der durch die Linie 75 markierten Stelle in einer Reihe stehen, so kann auf der rechn
ten Seite der Reihe (Fig. 6) ein gegensinnig abfallendes Streuprofil erhalten werden (gestrichelte Linie in
Fig. 6), wenn mit dem Streugerät in einem zweiten Arbeitsgang in umgekehrter Fahrtrichtung gefahren
oder die Prallwand 70 auf die andere Seite der vertikalen Längsmittellinie 57 umgestellt wird, also entsprechend
dem Streugerät 9 in Fig. 1 angeordnet ist. Es ergibt sich dann das Gesamtstreuprofil nach Fig. 6
mit einer Breite 76. Dieses Streuprofil liegt symme-
*-.:_,!- j nri :t-„ ι i_„* .u:-Luin:i j„
Höhe über die gesamte Breite, weil die abfallenden Bereiche 74 einander überlappen.
Fig. 7 zeigt das Streugerät entsprechend den Fig. 2 und 3, bei dem eine Prallwand 80 vorgesehen ist, welche
dieselbe Form hat wie die Prallwand nach den Fig. 1 bis 4. Ein Teilstück 81 der Prallwand 80 hat
einen Zentriwinkel 82 gleicher Größe wie die Prallwand 70 nach Fig. 5. Ein zweites Teilstück 83 der
Prallwand 80 hat einen Zentriwinkel 84 und ist derart umklappbar, daß es an der Außenseite des Teilstückes
81 anliegt, das durch Druckknöpfe 85 od. dgl. leicht lösbar an dem Bügel 37 angebracht sein kann. Mit
diesen Befestigungsgliedern kann auch das umgeschlagene Teilstück 83 am Bügel 37 befestigt werden.
Mittels der Prallwand 80 kann wahlweise ein Streuprofil gemäß Fig. 4 oder Fig. 6 erhalten werden.
Fig. 8 zeigt eine Prallwand 90, die ein dem Teilstück 81 der Prallwand nach Fig. 7 entsprechendes
Teilstück 91 aufweist. Ein zweites Teilstück 92 entsprechend dem Teilstück 83 nach Fig. 7 ist an einem
Teil 93 eines Befestigungsbügels angebracht, der gemeinsam mit dem Teilstück 92 der Prallwand 90 um
eine Achse 95 in bezug auf den feststehenden Bügelteil 94 schwenkbar ist. Die Achse '95 verläuft parallel
zu der lotrechten Welle 15. Der Bügelteil 94 hat in Draufsicht dieselbe Erstreckung wie das Teilstück 91
der Prallwand. Zur Verriegelung des Teilstückes 92 der Prallwand gegen Verschwenken um die Achse 95
ist eine Stange 96 leicht lösbar mit dem Bügelteil 93 zu verbinden. An dem von der Achse 95 abgewandten
Ende 97 des Bügelteiles 93 ist eine Befestigungslasche 98 vorgesehen, die wie die Lasche 38 (Fig. 2) am oberen
Rand des Behälters 29 befestigt werden kann. Die Prallwand nach Fig. 8 ermöglicht gleiche Streuprofile
wie die Prallwand 80 nach Fig. 7 und ist prinzipiell auch in gleicher Weise umzustellen. Das Streuprofil
mit der Breite 74 (Fig. 6) wird dadurch erhalten, daß sich das Teilstück 81 (Fig. 7) bzw. das Teilstück 91
(Fig. 8) der Prallwand ebenso wie die Prallwand 70 (Fig. 5) über die Längsmittelebene 57 hinaus nur um
den Winkel 71 erstreckt, der etwa 10 bis 15° kleiner ist als der Winkel zwischen der Radialen 64 und der
Längsmittelebene 57 nach Fig. 2.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (32)
1. Streugerät für körniges oder pulveriges Gut, mit einem Vorratsbehälter, einem unterhalb von
dessen Auslaßöffnung angeordneten Zentrifugalstreuer und einem nach unten offenen Schirm, der
eine in den Wurfbereich des Zentrifugalstreuers ragende, die Kontur des Streubildes bestimmende
Prallwand aufweist, deren Abstand von der Dreh- Ό achse des Zentrifugalstreuers in dessen Drehsinn
von einem Maximum an stetig abnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß der Wurfbereich (100)
des Zentrifugalstreuers (34) durch zu dessen Drehachse (15) exzentrische Lage der Auslaßöff- ι
nung (32A,33) des Behälters (29) im Winkelmaß
begrenzt ist und - bezogen auf den Drehsinn (D) des Zentrifugalstreuers - in der Nähe der Radialen
(64) beginnt, die durch die Stelle (62) des größten Abstände:·, der Prallwand (36) von der Drehachse ^o
(IS) geht, und daß die Praüwand (36) wenigstens im Bereich der Prallfläche als Dämpfungglied ausgebildet
ist, welches die Aufprallenergie des Gutes absorbiert.
2. Streugerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallvand (36) wenigstens
teilweise aus elastisch verformbarem Material, vorzugsweise aus geschäumtem Kunststoff, be-
«teht.
3. Streugerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch jo gekennzeic; net, daß das Verhältnis zwischen dem
größten und dem kleinsten ^dialen Abstand der Prallwand (34) von der Drehachse (15) kleiner
als 3:1 ist.
4. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß der das Abstandsmaximum
aufweisende Teil der Prallwand (36; 70; •0; 90), bezogen auf den Drehsinn des Zentrifugalstreuers
(34) und die in Arbeitsrichtung verlaufende Längsmittelebene (57) des Gerätes, im Be- -to
reich des 1. und/oder 2. Quadranten eines zur Drehachse (15) des Zentrifugalstreuers (34) korlentrischen
Kreises liegt.
5. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß eine durch die 4> Auslaßöffnung (32A, 33) des Behälters (29) gehende
Radiale (61) mit der am Beginn des Wurfbereichs (100) liegenden Radialen (64) einen
Winkel (63) von etwa 70" einschließt.
6. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis >o
5, dadurch gekennzeichnet, daß der größte Radius der Prallwand (36) dem Zwei- bis Vierfachen des
Radius der äußeren Umlaufbahn des Zentrifugalstreuer
(34) entspricht, vorzugsweise das 2,5fache dieses Radius betragt. ί>
7. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß der kleinste Radius der Prallwand (36) kleiner als der Durchmesier
des Zentrifugalstreuers (34) ist.
8= Streugerät nach iinem der Ansprüche 1 bis ω
7, dadurch gekennzeichnet ^ daß die Prallwand (36;
70; 80; 90) einen zur Drehachse (15) des Zentrifugalstreuers (34) konzentrischen und einen zu
dieser Drehachse exzentrischen Bereich hat, und daß der mit dem Wurfbereich (100) des Zentrifügalstreuers
korrespondierende, exzentrische Bereich innerhalb eines Zentriwinkels von mindestens
70° liegt.
9. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallwand (80;
90) ein aus dem Schleuderweg des Gutes entfernbares Teilstück (83; 92) aufweist.
10. Streugerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Prallwand (80; 90) an einem gerätefesten Bügel (37) angebracht ist, und daß
ihr aus dem Schleuderweg des Gutes entfernbares Teilstück (83) in zwei Stellungen an dem Bügel
(37) zu befestigen ist und in seiner Außerbetriebsteilung parallel zu dem anderen Teilstück (81)
liegt.
11. Streugerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das aus dem Schleuderweg des Gutes zu entfernende Teilstück (83) der Prallwand
(80) mittels leicht lösbarer Befestigungsglieder (85) an dem Bügel (37) gehaltert ist.
12. Streugerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das aus dem
Schleuderweg des Gutes zu entfernende Teilstück (92) der Prallwand (90) mit deren anderem Teilstück
(91) schwenkbar verbunden ist.
13. Streugerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse (95) zwischen den beiden Teilstücken (91 und 92) der Prallwand (90) etwa parallel zur Drehachse (15)
des Zentrifuga'istreuers (34) verläuft.
14. Streugerät nach einem der Ansprüche 9 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß das aus dem Schleuderweg des Gutes entfernbare Teilstück
(83; 92) der Prallwand (80; 90) an deren anderes Teilstück (81; 91) im Bereich des größten Radius
der Prallwand (80; 90) angrenzt.
15. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallwand (36; 80) einen Zentriwinkel (84 und 82) von etwa
240° hat, bezogen auf die Drehachse (15) des Zentrifugalstreuers (34). und daß ein Ende der
Prallwand (36; 80) in der Näht Her durch die Auslaßöffnung (32/4,33) des Behälters (29)gehenden
Radialen (61) liegt.
16. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenabstand der Prallwand (36) in der Betriebsstellung
des Gerätes 'uichstens etwa halb so groß ist wie der Bodenabstand des Zentrifugalstreuers (34).
17. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Prallwand (36) mindestens mit ihrer halben Höhe über
den Zentrifugalstreuer (34) hinaus nach oben erstreckt.
18. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallwand (36) in der Niihe des oberen Randes des Behälters
(29) am Gerät befestigt ist.
19. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallwand (36) mit ihrem oberen und ihrem unteren Rand
jeweils an einem Bügel (37 bzw. 40) befestigt ist.
20. Streugerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallwand (36) mit dem
oberen Bügelt (37) am Behälter (29) befestigt ist,
21. Streugerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Bügel (37) an drei in gleichen Abständen voneinander liegenden
Punkten am Behälter (29) befestigt ist,
22. Streugerät nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Prallwand
(36) flexibel ausgebildet und durch zwischen den beiden Bügeln (37 und 40) angeordnete Spannelemente
(42), vorzugsweise durch eine oder mehrere Federn, gestreckt gehalten ist.
23. Streugerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Bügel (40) gegen
den Druck der Spannelemente (42) aufwärts und seitwärts beweglich ist.
24. Str^ugerät nach einem der Ansprüche 19
bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Bügel (40) durch Gewichte beschwert ist.
25. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 24, mit zwischen dem Boden des Vorratsbehälters
und dem Zentrifugalstreuer angeordneten Stellscheiben, die Durchtrittsöffnungen haben, welche
die Lage und Größe der Auslaßöffnung des Behälters bestimmen, dadurch gekennzeichnet, daß
der mittlere Abstand der Durchtrittsöffnungen
(33) zur Drehachse (15) des Zentrifugalstreuers
(34) größer als die dreifache, vorzugsweise größer a!s die sechsfache radiale Breite der Durchtrittsöffnungen
(33) ist.
26. Streugerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die größte Breite der Durchtrittsöffnungen
(33) etwa 1 cm beträgt.
27. Streugerät nach Anspruch 25 und 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der
Durchtrittsöffnungen (33) kleiner als 5 cm2 ist.
28. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
27, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Breite der Prallwand (36), quer zur Arbeitsrichtung
des Gerätes gemessen, weniger als 2 m, vorzugsweise weniger als 1 m beträgt.
29. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
28, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Prallwand (36; 70; 80; 90) derart in den Abwurfbereich
des Zentrifugalstreuers (34) erstreckt, daß die Auftreffwinkel des Gutes zwischen 45° und 135°
liegen und der mittlere Auftreffwinkel etwa 90° beträgt.
30. Streugerät nach einem der Ansprüche 1 bis
29, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerätegestell an einem mit einem Schlepper (2) od. dgl.
zu verbindenden Träger (3, 4) befestigt und aus einer Lage, in der es sich neben der Schlepperspur
befindet, in Richtung zur Längsachse des Schleppers (2) verstellbar ist.
31. Streugerät nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet,
daß das Streugerät (9) mittels des Trägers (3, 4) mit jinem auf der anderen Seite
der Schlepperspur befindlichen zweiten Streugerät (10) gekuppelt ist.
32. Streugerät nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (3, 4) entgegengesetzt
zur Fahrtrichtung federnd schwenkbar ist.
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| DE2010863C3 true DE2010863C3 (de) | 1980-01-10 |
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|---|---|---|---|
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