DE20108583U1 - Arbeitsgerät für den Pflanzenbau - Google Patents
Arbeitsgerät für den PflanzenbauInfo
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Classifications
-
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-
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-
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Description
Anmelder: Lorenz Riegger
Pfrungerstraße 17
88377 Riedhausen
88377 Riedhausen
"Arbeitsgerät für den Pflanzenbau"
Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät für den Pflanzenbau
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Stand der Technik
Wichtige Maßnahmen des Pflanzenbaus, das heißt des Anbaus von Kulturpflanzen, sind vor allem die Sortenwahl, die Festlegung der richtigen Bestandsdichte, die Fruchtfolge, der
Pflanzenschutz sowie die Bodenbearbeitung. Der Pflanzenbau
wird hierbei nicht nur alleine nach agrarpolitxschen, sondern auch verstärkt nach ökologischen Gesichtspunkten
durchgeführt.
Pflanzenschutz sowie die Bodenbearbeitung. Der Pflanzenbau
wird hierbei nicht nur alleine nach agrarpolitxschen, sondern auch verstärkt nach ökologischen Gesichtspunkten
durchgeführt.
Der Pflanzenschutz umfasst neben mechanischen und
biologischen Methoden derzeit vor allem auch chemische
Methoden. Bei den chemischen Methoden werden sogenannte
Pflanzenschutzmittel eingesetzt, wobei es sich um
Naturprodukte oder synthetisch hergestellte Verbindungen
handelt. Je nach Ausprägungsform kann zwischen Stäubemitteln, Granulaten, Spritzmitteln und Aerosolen unterschieden werden. Für deren Ausbringung werden derzeit vielfältige
Vorrichtungen eingesetzt.
biologischen Methoden derzeit vor allem auch chemische
Methoden. Bei den chemischen Methoden werden sogenannte
Pflanzenschutzmittel eingesetzt, wobei es sich um
Naturprodukte oder synthetisch hergestellte Verbindungen
handelt. Je nach Ausprägungsform kann zwischen Stäubemitteln, Granulaten, Spritzmitteln und Aerosolen unterschieden werden. Für deren Ausbringung werden derzeit vielfältige
Vorrichtungen eingesetzt.
Agrarwirtschaftliehe Maßnahmen des Pflanzenbaus erfolgen im Allgemeinen mittels schweren Geräten, die vor allem eine motorisierte Antriebseinheit und eine Fahrerkabine oder dergleichen zur Lenkung und Steuerung des Geräts durch eine mitfahrende Bedienperson aufweisen, wobei die Böden insbesondere in ihrer Struktur durch Druck und Schlupf geschädigt werden.
Mittels der Bodenbearbeitung wird der Boden hiergegen durch vielfältige Maßnahmen und Vorrichtungen kultiviert beziehungsweise verbessert. Insbesondere unter Obstkulturen, im Wein-, Gemüse- und Landschaftsbau ist das Mulchen als ökologisch vorteilhafte Bodenbearbeitung bereits gebräuchlich. Beim Mulchen wird aus Pflanzenteilen regelmäßig aus abgeschnittenem Gras, Häckselstroh oder zerkleinerter Baumrinde, eine Bodenbedeckung erzeugt. So schützt der Mulch die obere Bodenschicht vor Austrocknung und Erosionen, fördert die Bodengare und unterdrückt den Unkrautwuchs. Durch Verrottung des Mulches kommt es zu dem zu einer Humusanreicherung des Bodens.
Wie bei den Maßnahmen des Pflanzenbaus erfolgt die Bodenbearbeitung im Allgemeinen wiederum mittels entsprechend schweren Geräten, wobei die Böden ebenfalls in ihrer Struktur durch Druck und Schlupf geschädigt werden. Eine Minimierung dieser Schäden ist insbesondere bereits durch die atmosphärische Beeinträchtigung der Böden geboten, damit die nachhaltige Leistungsfähigkeit der Böden für den Pflanzenbau erhalten bleibt.
Bislang stehen sich im Allgemeinen die Maßnahmen des Bodenschutzes, wie beispielsweise das Mulchen, als eher ökologische Bearbeitungsmethode den Maßnahmen des Pflanzenschutzes, wie beispielsweise das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, als eher klassische Pflanzenbehandlungsmethode gegenüber. Dies führt insbesondere
dazu, dass Strukturschaden, die durch das häufige Befahren der Flächen hervorgerufen werden, ein weit verbreitetes Phänomen darstellen.
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Arbeitsgerät für den Pflanzenbau vorzuschlagen, das bei vergleichsweise geringer Bodenbelastung insbesondere die ökologischen Funktionen der Böden sichert beziehungsweise fördert.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Arbeitsgerät der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät für den Pflanzenbau dadurch aus, dass das Arbeitsgerät eine Einrichtung zum Mähen und/oder Mulchen sowie Mittel zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln umfasst. So ist in besonders eleganter Weise sowohl der oberirdische Anteil als auch der unterirdische Anteil der Pflanze in vorteilhafter Weise behandelbar. Hierdurch ist ein ganzheitlicher Schutz der Pflanze als auch ihres Standortes, das heißt insbesondere ihres Bodens, aus dem die Pflanze ihre Nährstoffe, ihr Wasser sowie ihren Sauerstoff bezieht, gewährleistet.
Des Weiteren reduziert sich die Anzahl der Überfahrten der Fläche. Dies führt zu einer Einsparung des Kraftstoffverbrauchs und des zeitlichen Aufwandes, so dass die Produktionskosten der Bearbeitung entsprechender Flächen
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deutlich gesenkt werden.
Insbesondere durch die Verringerung der Anzahl der Überfahrten entsprechender Flächen verringert sich die Bodenbelastung, die aufgrund der Bearbeitung mittels schwerem Gerät, wie Schlepper oder dergleichen, erfolgt. Hierdurch werden die mittels Druck oder Schlupf hervorgerufenen Strukturschäden, wie beispielsweise Verdichtung, Erosion oder Gefügeveränderungen, vermindert. Dies führt vor allem zu einer vorteilhaften Wasserspeicherfähigkeit, Bewahrung des Porenvolumens, Verbesserung der Durchwurzelbarkeit sowie Regulierung des Wärmehaushaltes entsprechender Böden, was wiederum zu einer verbesserten Zersetzung, Mineralisierung sowie Humifizierung der organischen Substanz führt. Das führt zu einer verbesserten Nährstoffaufnahme durch die Pflanzen und somit zu einer verbesserten Produktion entsprechender landwirtschaftlicher Produkte.
Durch die reduzierte Anzahl der Überfahrten entsprechend bearbeiteter Flächen reduziert sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Flächen bei nassen Bodenverhältnissen überfahren werden müssen, so dass lediglich bei trockenen Bodenverhältnissen die Fläche bearbeitet wird, wodurch gravierende Bodenschäden vermieden werden.
Aufgrund der vielfältigen positiven Wirkungen durch ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät ist eine in gewissen Zeitabständen durchzuführende Auflockerung oder Unterfahrung zur Behebung von Bodenverdichtungen, wie sie beispielsweise derzeit im Allgemeinen notwendig ist, entbehrlich.
Die Druckschriften DE 35 33 091 Al; US 4,327,541 sowie US 2,573,784 offenbaren Rasenmäher, die zusätzlich Mittel zum Ausbringen von Dünge- beziehungsweise Pflanzenschutzmittel aufweisen. Derartige Geräte eignen sich jedoch nicht für
agrarwirtschaftliche Anwendungen, bei denen größere Flächen zu bearbeiten sind.
Die Druckschrift DE 41 33 551 Al offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Direktsaat während eines Erntevorgangs. Diese Erntemaschine umfasst für den agrarwirtschaftlichen Einsatz unter anderem eine Zugmaschine mit einer Fahrerkabine. Die Säeinrichtung ist der Erntemaschine nachgeschaltet. Für Düngungsmaßnahmen wird ein separater Arbeitsvorgang vorgeschlagen.
Vorzugsweise ist die Einrichtung im Wesentlichen in vertikaler Richtung unterhalb der Mittel angeordnet. Mit Hilfe dieser Maßnahme ist durch die vorteilhafte Anordnung der Einrichtung und der Mittel eine besonders kompakte Ausbildung der Erfindung realisierbar, wodurch das Arbeitsgerät auch bei besonders beengten Verhältnissen eingesetzt werden kann. Gerade im Obst-, Weinbau sowie in der Forstwirtschaft sind häufig entsprechend beengte Verhältnisse anzutreffen, da die Nutzpflanzen, wie Reben, Obstbäume oder dergleichen, auf der zu bearbeitenden Fläche möglichst nicht durch das Arbeitsgerät an- bzw. umzufahren sind, um somit eine Beeinträchtigung der Nutzpflanzen zu vermeiden. Die Vorrichtung gemäß der Erfindung kann dementsprechend vor allem auch für diese Anwendungsfälle eingesetzt werden.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist eine gemeinsame Antriebsvorrichtung für die Mittel und die Einrichtung vorgesehen. Hierdurch ist lediglich mittels einer Antriebsvorrichtung beispielsweise sowohl eine Pumpe für das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel und/oder Düngemittel als auch der Antrieb des Mulch- und/oder Mähgerätes betätigbar. So werden in vorteilhafter Weise der konstruktive Aufwand und somit auch die Herstellungskosten eines erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes klein gehalten, was einen besonders wirtschaftlichen Einsatz eines entsprechenden Arbeitsgerätes
gewährleistet.
Vorzugsweise umfasst die Antriebsvorrichtung eine Steuerung, wobei insbesondere mittels der Steuerung die Mittel zum Ausbringen von Pflanzenschutzmittel und/oder Düngemittel und die Einrichtungen zum Mähen und/oder Mulchen jeweils einzeln ansteuerbar sind. Diese Maßnahme erhöht die Flexibilität eines erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes wesentlich. So ist gegebenenfalls die Einrichtung oder das Mittel einzeln zu betreiben. Jedoch ist auch eine Anpassung sowohl der Mittel als auch der Einrichtung an sich ändernde Bedingungen auf der zu bearbeitenden Fläche während der Bearbeitung umsetzbar. Beispielsweise ist hierdurch die Leistung der Mäh- oder Mulcheinrichtung aufgrund einer größeren Bewuchsdichte unabhängig von der Pumpleistung der Ausbringmittel variierbar.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung weisen die Mittel wenigstens eine seitlich angeordnete Ausbringöffnung zum seitlichen Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln auf. Hiermit wird ermöglicht, dass in vorteilhafter Weise eine Fahrgasse oder dergleichen mittels der Einrichtung gemäht bzw. gemulcht und im selben Arbeitsgang bzw. mittels einer Überfahrt auf der zu bearbeitenden Fläche Nutzpflanzen, wie z.B. Gemüse, Obst, Sträucher, Blumenbeete oder Bäume mit Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln behandelt werden kann. Diese bevorzugte Variante der Erfindung ist unter anderem bei einer Verwendung im Sonderkulturanbau und/oder in der Forstwirtschaft von Vorteil.
Gegebenenfalls können seitlich über die Fahrspur des Arbeitsgerätes hinausragende Ausbringelemente, insbesondere klappbare und/oder schwenkbare Elemente, vorgesehen werden, die in diesem Bereich Ausbringöffnungen aufweisen. Entsprechende Ausbringelemente ermöglichen eine im Vergleich
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mit einer Arbeitsbreite der Einrichtung wesentlich größere Arbeitsbreite der Mittel, wodurch gegebenenfalls die Anzahl der von Nutzpflanzen freizuhaltenden Fahrgassen auf der zu bearbeitenden Fläche reduziert werden kann. Aufgrund der möglicherweise höheren Anzahl der vorhandenen Nutzpflanzen kann dies beispielsweise zu einer Erhöhung der Produktivität der zu bearbeitenden Fläche führen.
Vorteilhafterweise sind die Mittel zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln für hochwüchsige Pflanzen angepasst, wie z.B. Reben, Bäume, insbesondere Obstbäume, Sträucher oder dergleichen. Mit dieser Maßnahme kann beispielsweise eine weitgehend vollständige Behandlung hochwüchsiger Nutzpflanzen mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Alternativ oder in Kombination hierzu können mittels entsprechend weit über die Fahrgasse seitlich hinausreichende bzw. hinausragende und über die hochwüchsigen Nutzpflanzen hinwegbewegbare Ausbringelemente in bevorzugter Weise auf jeder Seite des erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes mehrere Pflanzenreihen behandelt werden. Hierdurch reduziert sich in besonderem Maße der Aufwand zur Bearbeitung einer relativ großen Fläche mit zahlreichen zu behandelnden Pflanzenreihen.
Vorzugsweise weisen die Mittel zum Ausbringen von Pflanzenschutzmittel und/oder Düngemittel eine veränderbare Arbeitsbreite auf. Hierdurch wird die Flexibilität eines erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes weiter erhöht.
Vielfach wird im Sonderkulturbau, insbesondere im Obst- oder Weinbau, dreimal so häufig Pflanzenschutzmittel ausgebracht wie der Unterwuchs gemäht beziehungsweise gemulcht wird. Mit Hilfe der veränderbaren Arbeitsbreite der Mittel zum Ausbringen der Pflanzenschutzmittel und/oder Düngemittel ist beispielsweise ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät umsetzbar, dass gegebenenfalls drei Pflanzreihen in einer Überfahrt
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gleichzeitig behandelt, jedoch lediglich die Fahrgasse zwischen zwei Pflanzreihen mulcht beziehungsweise mäht. Hierdurch lässt sich eine Bearbeitung der Flächen in der Weise realisieren, dass gegebenenfalls bei einer ersten Überfahrt der Fläche mit einem Arbeitsgerät eine erste, vierte oder siebte Gasse gemulcht wird und jeweils insgesamt drei Pflanzreihen mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden. Bei einer späteren zweiten Überfahrt der Fläche erfolgt ein Mulchen beispielsweise einer zweiten, fünften oder achten Gasse und eine entsprechende Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln von jeweils drei Pflanzreihen. Schließlich wird bei einer späteren dritten Überfahrt der Fläche eine dritte, sechste oder neunte Gasse gemulcht und wiederum jeweils drei Pflanzenreihen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt, so dass bei einer späteren vierten Überfahrt der Fläche wieder die erste, vierte oder siebte Gasse gemulcht wird. Die Bearbeitung der zweiten oder dritten Gasse erfolgt entsprechend.
Diese alternierende Bearbeitung der einzelnen Gassen führt zusätzlich zu einer deutlichen Reduzierung der Bodenbelastungen durch schweres Gerät und zu einer erheblichen Verringerung des Kraftstoffverbrauchs.
Bei einer flächendeckenden Bearbeitung mittels einem Mähoder Mulchgerät ist nachteilig, dass unmittelbar nach der Bearbeitung die Artenvielfalt von Flora und Fauna auf der Fläche etwas beeinträchtigt wird. Aus praktischen Erwägungen werden bislang Flächen vollständig gemulcht beziehungsweise abgemäht. So ist beispielsweise ein alternierendes Mulchen mittels herkömmlicher Arbeitsgeräte vor allem aufgrund des hohen Zeitaufwandes, das heißt durch das mehrmalige Aufsuchen ein und derselben Fläche, nicht durchführbar.
Mit der zuvor beschriebenen Weiterbildung der Erfindung ist ein alternierendes Mulchen beziehungsweise Mähen der Fläche
ohne zusätzlichen Aufwand für den Landwirt realisierbar. Neben den bereits erwähnten Vorteilen wird hierdurch insbesondere die ökologische Vielfalt der zu bearbeitenden Fläche erhalten beziehungsweise erhöht, da sich die Artenvielfalt von den unbearbeiteten Gassen innerhalb kurzer Zeit wieder auf die bearbeitete Gasse ausbreitet. Beispielsweise wird hierdurch das Gleichgewicht zwischen Nutzungen und Schädlingen auf einer entsprechend bearbeiteten Fläche vorteilhaft verändert. Dies erhöht wiederum die landwirtschaftliche Produktion entsprechender Flächen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Einrichtung zum Mähen und/oder Mulchen eine veränderbare Arbeitsbreite auf. Hierdurch ist ein Anpassen des erfindungsgemäßen Arbeitsgerätes an beispielsweise ältere oder neuere Kulturen, wie zum Beispiel Obstkulturen, mit unterschiedlichen Abständen der Pflanzreihen realisierbar. Des Weiteren sind beispielsweise bewegliche Unterstockmulcher einsetzbar, so dass gegebenenfalls bis an den Stock abgemäht beziehungsweise gemulcht wird.
Vorzugsweise ist eine Kopplungseinheit, insbesondere eine Gelenkwelle, zum Ankoppeln an die Zugmaschine vorgesehen. Hierdurch wird gewährleistet, dass ein Arbeitsgerät mit bekannten separaten Zugmaschinen, wie Traktoren oder dergleichen, betreibbar ist. Alternativ hierzu kann das Arbeitsgerät als eine einzige Baueinheit realisiert werden, die die Mittel, Einrichtung sowie die Zugmaschine gemäß der Erfindung umfasst.
Bei Verwendung von Arbeitsgeräten nach dem Stand der Technik wäre eine Bearbeitungseinheit beispielsweise mit einer Zugmaschine und frontseitig angebrachten Einrichtungen zum Mähen und/oder Mulchen sowie heckseitig angebrachten Mitteln zum Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder
Düngemitteln auf den Nutzpflanzen so lang, dass ein Manövrieren auf der zu bearbeitenden Fläche beziehungsweise ein Wenden zwischen den Reihen der Nutzpflanzen nicht mehr durchführbar wäre. Ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät gewährleistet hiergegen ein Manövrieren und Wenden auf der zu bearbeitenden Fläche.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist wenigstens eine Austrittsöffnung zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln, in Fahrtrichtung betrachtet, hinter der Einrichtung zum Mähen und/oder Mulchen angeordnet. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise ermöglicht, dass ein Benetzen der Einrichtung zum Mähen und/oder Mulchen mit Pflanzenschutzmittel und/oder Düngemittel weitestgehend verhindert wird. Entsprechende Pflanzenschutzmittel und/oder Düngemittel könnten ansonsten die benetzten Teile oxidieren.
Ausführungsbeispiel
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung unter Angabe weitere Einzelheiten näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Arbeitsgerätes und
Fig. 2 eine schematische Ansicht
eines Arbeitsgerätes von hinten.
Figur 1 zeigt ein Arbeitsgerät 1 mit einem Traktor 2, wobei schematisch eine Fahrerkabine darstellt ist. Die Ankopplung an den Traktor 2 erfolgt mittels einer Deichsel 3 in Kombination mit einem Dreipunktgestänge 4 des Traktors 2
sowie mittels einer Gelenkwelle 5 in Kombination mit einer nicht dargestellten Zapfwelle des Traktors 2.
Mittels der Gelenkwelle 5 wird eine Getriebeeinheit 6 betätigt, die über eine Gelenkwelle 7 eine Mulcheinrichtung und über eine Gelenkwelle 9 eine Pumpe 10 einer Ausbringeinheit 11 antreibt.
Die Ausbringeinheit 11 umfasst des Weiteren einen Vorratstank 12 sowie eine Ausbringvorrichtung 13. An der Ausbringvorrichtung 13 sind Zerstäuber 14, 15 angebracht.
Wird das Arbeitsgerät 1 erfindungsgemäß eingesetzt, so wird mit den Zerstäubern 14 und 15 beispielsweise Pflanzenschutzmittel verteilt, das mit der Pumpe 10 zu den Zerstäubern 14, 15 befördert wird. Gleichzeitig wird mittels der Mulcheinrichtung 8 der Bewuchs zwischen den Nutzflanzen abgeschnitten und flächig verteilt. Die Mulcheinrichtung 8 kann als Kreisel-, Schlegel- oder Unterstockmulchgerat ausgebildet sein.
Die Mulcheinrichtung 8 umfasst ein Führungsrad 16 sowie eine Hebevorrichtung 17. Insbesondere mittels dem Führungsrad 16 sowie der Hebevorrichtung 17 wird eine vorteilhafte Arbeitshöhe der Mulcheinrichtung 8 gewährleistet.
Figur 2 zeigt ein erfindungsgemäßes Arbeitsgerät 1 von hinten. Die Ausbringvorrichtung 13 umfasst zwei Auslegearme
18 und 19. Insbesondere mittels der beiden Auslegearme 18 und
19 ist das Arbeitsgerät 1 in der Lage mehrere Pflanzreihen 20, 21 gleichzeitig mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Neben den beiden Pflanzreihen 20 und 21 werden hierbei zwei nicht dargestellte äußere Pflanzenreihen jeweils von der dem Arbeitsgerät 1 zugewandten Seite mit Pflanzenschutzmittel besprüht, so dass insgesamt drei Pflanzreihen behandelt werden, d.h. die beiden Pflanzreihen 20, 21 sowie die beiden
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jeweils zur Hälfte behandelten nicht dargestellten Reihen.
Gleichzeitig wird erfindungsgemäß die Fahrgasse zwischen den Pflanzreihen 20 und 21 gemulcht.
Mittels einer nicht dargestellten Steuerung sind beispielsweise die oberen Zerstäuber 14 sowie die unteren Zerstäuber 15 jeweils einzeln ansteuerbar, so dass eine vorteilhafte Aufbringung des Pflanzenschutzmittels auf die zu behandelnden Pflanzen auch bei unterschiedlicher Größe der Pflanzen gewährleistet ist.
Des Weiteren kann mittels der nicht dargestellten Steuerung jeder Auslegearm 18, 19 einzeln angesteuert werden, so dass insbesondere im Randbereich der zu bearbeitenden Fläche kein Pflanzenschutzmittel auf andere benachbarte Flächen aufgebracht wird. Hierbei ist auch vorteilhaft, dass die Auslegearme 18 und 19 bei Bedarf, insbesondere beim Arbeiten im Randbereich der zu bearbeitenden Fläche oder bei Fahrten von sowie zur Fläche, einklappbar sind. Ebenso ist bei Fahrten von sowie zur Fläche die Mulcheinrichtung 8 mittels der Hebevorrichtung 17 anzuheben.
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Bezugszeichenliste:
| 1 | Arbeitsgerät |
| 2 | Traktor |
| 3 | Deichsel |
| 4 | Dreipunktgestänge |
| 5 | Gelenkwelle |
| 6 | Getriebeeinheit |
| 7 | Gelenkwelle |
| &dgr; | Mulcheinrichtung |
| 9 | Gelenkwelle |
| 10 | Pumpe |
| 11 | Ausbringeinheit |
| 12 | Vorratstank |
| 13 | Ausbringvorrichtung |
| 14 | Zerstäuber |
| 15 | Zerstäuber |
| 16 | Führungsrad |
| 17 | Hebevorrichtung |
| 18 | Auslegearm |
| 19 | Auslegearm |
| 20 | Pflanzreihe |
| 21 | Pflanzreihe |
| 22 | Pflanzreihe |
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Claims (11)
1. Arbeitsgerät (1) für den Pflanzenbau, das für den Betrieb an einer Zugmaschine (2) ausgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsgerät (1) eine Einrichtung (8) zum Mähen und/oder Mulchen sowie Mittel (11) zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln umfasst.
2. Arbeitsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (8) im Wesentlichen in vertikaler Richtung unterhalb der Mittel (11) angeordnet ist.
3. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Mittel (11) und die Einrichtung (8) eine gemeinsame Antriebsvorrichtung (5, 6) vorgesehen ist.
4. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (5, 6) eine Steuereinheit zur Steuerung der Mittel (11) und/oder der Einrichtung (8) umfasst.
5. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Steuerung die Mittel zum Ausbringen (11) und die Einrichtung (8) jeweils einzeln ansteuerbar sind.
6. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (11) wenigstens eine seitlich angeordnete Ausbringöffnung (14, 15) zum seitlichen Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln aufweisen.
7. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (11) zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln für hochwüchsige Pflanzen (21, 22) angepasst sind.
8. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (11) zum Ausbringen von Pflanzenschutzmittel und/oder Düngemitteln eine veränderbare Arbeitsbreite aufweisen.
9. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (8) zum Mähen und/oder Mulchen eine veränderbare Arbeitsbreite aufweist.
10. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kopplungseinheit (3, 5), insbesondere eine Gelenkwelle (5), zum Ankoppeln an die Zugmaschine (2) vorgesehen ist.
11. Arbeitsgerät (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Austrittöffnung (14, 15) zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und/oder Düngemitteln, in Fahrtrichtung betrachtet, hinter der Einrichtung (8) zum Mähen und/oder Mulchen angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20108583U DE20108583U1 (de) | 2000-05-19 | 2001-05-21 | Arbeitsgerät für den Pflanzenbau |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20009080U DE20009080U1 (de) | 2000-05-19 | 2000-05-19 | Arbeitsgerät für den Pflanzenbau |
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