DE2010855B2 - Maschine zum ausbringen von saatgut und duengemitteln - Google Patents
Maschine zum ausbringen von saatgut und duengemittelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Ausbringen von Saatgut und Düngemitteln, die mit über
Scharhaltehebel schwenkbar angeordneten Scharen ausgestattet und bei der an jedem Schar oder Scharhaltehebel
zumindest eine Stütze schwenkbar angeordnet ist, die mindestens einen mit einer Auflagefläche
versehenen Auflagekörper derart aufweist, daß die Auflagefläche in angehobenem Zustand der
Schare einen geringeren Abstand zum Boden besitzt als die in jedem Schar befindliche Materialaustrittsöffnung,
und bei welcher der untere Schwenkbereich der Stütze in Fahrtrichtung der Maschine durch
einen Anschlag begrenzt wird, wobei die Auflagefläche die untere Begrenzung der Stütze ist und ihr
vorderer Teil von einer ebenen und glatten Fläche gebildet wird, die mit einer waagerechten Ebene
einen entgegen der Fahrtrichtung der Maschine ansteigenden spitzen Winkel einschließt. Der Erfindung
liegt die Aufgabe zugrunde, möglichst große und sichere Auflageflächen der Schare für den Absenkvorgang
auf den Boden zu schaffen, die nach der Bodenberührung eine Bewegung der Maschine und damit
der Schare und Stützen entgegen der Fahrtrichtung zulassen, ohne daß eine Beschädigung der Stützen
bzw. der direkt oder indirekt mit den Stützen verbundenen Maschinenteile erfolgen kann.
Es ist bereits nach der deutschen Patentschrift 1 275 825 eine Maschine der vorstehend genannten
Bauart bekannt. Die unvermeidbare und auf die Stellung der Kraftheberarme des die Maschine ziehenden
Schleppers zurückzuführende Bewegung der Schare bzw. der ganzen Maschine entgegen der Fahrtrichtung
beim Absenkvorgang auch nach Auflage der Stützen auf dem Boden soll bei dieser Maschine
durch den Abstand aufgefangen werden, der zwischen den Anschlag zur Begrenzung des unteren
Schwenkbereiches der Stützen in Fahrtrichtung und deren lotrechter Stellung vorgesehen ist. Dieses ist
hier jedoch in einem nur unzureichenden Maße möglich, da bei dieser bekannten Vorrichtung die
Stützen im völlig abgesenkten Zustand der Maschine bzw. der Schare beim Zurückfahren sich derart
schräg stellen würden, daß einerseits die in den Scharen befindlichen Saataustrittsöffnungen bereits mit
dem Boden in Berührung kämen und verstopfen müßten und daß andererseits die Stützen beim Anfahren
der Maschine möglicherweise überhaupt nicht oder erst dann nach hinten umschwenken könnten,
wenn sie sich zuvor tief in den Boden eingewühlt hätten, womit ein sauberes Furchenziehen zu Beginn
der Säarbeit unmöglich ist. Hinzu kommt, daß die Auflageflächen mit ihren nach unten und entgegengesetzt
zueinander gerichteten Enden beim Absenkvorgang im Boden unter dem Druck der auf ihnen
lagernden Maschinenteile bewegt werden, so daß
Verbiegungen dieser Auflageflächen vielfach unvermeidbar sind.
Diese Nachteile wirken sich besonders schwerwiegend beim Einsatz der Maschine im hügeligen Gelände
aus, und zwar, wenn die Maschine in hangaufwärts gerichteter Stellung auf den Boden abgesenkt
wird, da dann die Maschine und der ziehende Schlepper je nach Hangneigung mit ihrem gesamten
Gewicht gegen die Scharstützen drücken, wobei diese an einem Ausweichen entgegen der Fahrtrichtung
durch ihre in den Boden hineinragenden Teile gehindert werden.
Unter Vermeidung dieser Nachteile wird die eingangs erwähnte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die Auflagefläche in an sich bekannter Weise in ihrer Gesamtheit als ebene bzw. annähernd
ebene und glatte Fläche ausgebildet ist, die diesen spitzen Winkel mit der waagerechten Ebene einschließt.
Hierbei ist speziell das erste dieser erfindungsgemäßen Merkmale aus dem deutschen Gebrauchsmuster
6 926 426 bekannt. Bei der hier offenbarten Ausführung besteht jedoch der Nachteil, daß
die Gestaltung der Stütze aus gebogenem Federdraht bei der Bodenberührung ein sofortiges völlig flaches
Aufliegen der Auflageflächen auf den Boden bewirkt, so daß die Stützen auf den Auflageflächen bei
weiterer Bewegung der Maschine entgegen der Fahrtrichtung nicht auf dem Boden gleiten können, sondern,
sich in Fahrtrichtung durchbiegend, in den Boden eingedrückt werden. Bei stärkeren Bewegungen
der Maschine entgegen der Fahrtrichtung sind daher auch bei dieser Ausführung Beschädigungen der
Stützen bzw. der mit ihnen in Berührung kommenden Maschinenteile unvermeidbar.
Erst durch die vorstehend aufgeführte erfindungsgemäße Kombination kann die gestellte Aufgabe gelöst
werden. Können die Stützen hierdurch doch trotz des auf ihnen lastenden Gewichtes der Schare
und anderer Maschinenteile auf den Auflageflächen über eine beliebig lange Strecke entgegen der Fahrtrichtung
über den Boden gleiten, ohne daß eine Beschädigung der Stützen oder der mit ihnen verbundenen
Teile eintritt.
Bei einer einfachen Ausführung ist nach der Erfindung vorgesehen, daß sich die Schwenkachse der
Stütze in an sich bekannter Weise hinter dem Schar befindet und der Anschlag zur Begrenzung des unteren
Schwenkbereiches der Stütze nach vorn durch die Scharspitze gebildet wird. Hierdurch wird die Anbringung
eines besonderen Anschlagstückes eingespart. Wenn ferner hierbei an die als Anschlag dienende
Scharspitze die Oberseite des Auflagekörpers anlegbar ist, kann auch die Scharspitze während der
Bewegung des Scharhaltehebels bzw. Schares entgegen der Fahrtrichtung auf einer breiten Fläche über
den Boden gleiten. Außerdem ergibt sich aus den vorstehenden Maßnahmen, daß sich im bereits leicht
angehobenen Zustand des Schares die Auflageflächen unterhalb der Materialaustrittsöffnung befinden
und zusätzlich als Verteilorgan für das auszubringende Material dienen können.
Um jederzeit eine sichere Funktion der Stützen zu gewährleisten, sieht die Erfindung schließlich vor,
daß am Scharhaltehebel, am Schar oder an der Stütze ein den Schwenkbereich der Stütze nach oben in
einer Lage begrenzender Anschlag angebracht ist, in der sich die Auflageflächen der Stütze in Fahrtrichtung
gesehen hinter ihrer Schwenkachse befinden.
Die Erfindung wird an Hand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt
F i g. 1 eine Maschine nach der Erfindung während
des Absenkvorganges in dem Augenblick, in dem die untere Auflagefläche der Stütze den Boden berührt,
im Querschnitt,
F i g. 2 die gleiche Maschine im abgesenkten Zustand, jedoch mit angehobenen Scharen, ebenfalls im
Querschnitt,
F i g. 3 ein Schar der gleichen Maschine in voll abgesenktem Zustand in Seitenansicht und
F i g. 4 den Schnitt A-B des gleichen Schares in der Draufsicht.
Die Maschine besitzt einen Rahmen 1, dessen oberer Teil den Vorratsbehälter 2 trägt und an dessen
unterem Querträger 3 die Lauf räder 4 angeordnet sind, auf die sich die Maschine während ihres Feldeinsatzes
abstützt. Ferner sind am Rahmen 1 die Anbauhalter 5 befestigt, mit deren Hilfe die Maschine
am Oberlenker 6 und den beiden unteren Lenkarmen 7 des Krafthebers des nicht dargestellten Schleppers
angebaut ist.
Ferner sind am Querträger 3 mit Hilfe der Bügelschrauben
8 die Lager 9 befestigt, in denen die Scharhaltehebel 10 mit den hieran angeschraubten Scharen
11 schwenkbar angeordnet sind. Falls die Maschine nicht als Anbau-, sondern als Anhängemaschine eingesetzt
wird, dient zum Anheben und Absenken der Schare 11 der ebenfalls schwenkbar in nicht dargestellter
Weise in verschiedenen Stellen feststellbar am Rahmen 1 gelagerte Hebel 12, an dessen Querwelle
13 für jeden Scharhaltehebel 10 eine Strebe 14 befestigt ist. Vom freien Ende dieser Strebe 14 führt die
Schiene 15 zum Scharhaltehebel 10, mit dem sie über den Bolzen 16 verbunden ist. Um die auf und ab
schwingenden Bewegungen des Schares 11 während des Einsatzes der Maschine auszugleichen, ist der
Bolzen 16 in dem im unteren Ende der Schiene 15 angeordneten Langloch 17 geführt. Ferner ist über
die Schiene 15 die Druckfeder 18 gesteckt, welche mit ihrem unteren Ende gegen den Scharhaltehebel
10 drückt, während sich ihr oberes Ende an der Scheibe 19 anlegt. Durch Verstellung der Höhe dieser
Scheibe 19 mit Hilfe eines Federvorsteckers 20, welcher in eines der am oberen Ende der Schiene 15
befindlichen Löcher 21 gesteckt wird, ist es möglich, einen zusätzlichen und veränderbaren Druck auf das
Schar 11 zur Einstellung dessen jeweils zweckmäßiger Eindringtiefe in den Boden auszuüben.
Das zunächst im Vorratsbehälter 2 befindliche Material 22 fließt über die verstellbaren Durchlaßöffnungen
23, die Dosiervorrichtung und die Leitungsrohre 25 in die mit den Scharen 11 fest verbundenen
zylinderförmigen Durchlaufteile 26, deren unteres Ende mit je einer Materialaustrittsöffnung 27 ausgestattet
ist.
Um die Materialaustrittsöffnung 27 zur Vermeidung von Verstopfungen beim Absenkvorgang der
Maschine bzw. des Schares 11 bei einer stehenden Maschine nicht in den Boden eindringen zu lassen,
sind am Durchlaufteil 26 die nach hinten ragenden Halter 28 befestigt und an deren freiem Ende die
Stütze 29 schwenkbar angeordnet, wobei sich deren Schwenkachse 30 hinter dem Schar 11 befindet.
Am unteren Ende der Stütze ist ferner der Auflagekörper 31 angeschweißt.
Wie die F i g. 1 zeigt, hängt die Stütze 29 beim Ab-
senkvorgang zunächst frei nach unten bis die vordere
Kante der Auflagefläche 32 des Auflagekörpers 31 den Boden berührt. Beim weiteren Absenken bis zur
Auflage der die Maschine im Einsatz tragenden Laufräder 4 auf den Boden bewegt sich die Maschine
und damit der Scharhaltehebel 11 nach hinten, so daß die Stütze 29, da sie vom Boden festgehalten
wird, in die in F i g. 3 mit durchgehenden Linien dargestellte vordere Stellung geschwenkt wird. Hierbei
bildet die Auflagefläche 32 mit der waagerechten Ebene 33 einen spitzen Winkel a, während sich die
Oberseite 34 des Auflagekörpers 31 von unten an die Scharspitze 35 anlegt, so daß diese als vorderer Anschlag
zur Begrenzung des unteren Schwenkbereiches der Stütze 29 dient. Wenn der Abstand 38 zwischen
der Oberseite 34 des Auflagekörpers 31 und der als Anschlag dienenden Scharspitze 35 in der frei nach
unten hängenden Stellung nicht ausreicht, um die Rückwärtsbewegung der Scharhaltehebel 10 bis zur
Beendigung des Absenkvorganges in vollem Umfange aufzunehmen, kann das Schar 11 auf der Auflagefläche
32 leicht auf dem Boden nach rückwärts gleiten.
Oberhalb der Auflagefläche 32 ist eine weitere Auflagefläche 37 angeordnet, welche mit der Auflagefläche
32 einen spitzen Winkel/? einschließt. Durch die hierdurch entstehende keilförmige Zusammenpressung
des Bodens zwischen den beiden Auflageflächen wird ein zu tiefes Eindringen der unteren
Auflagefläche 32 in den Boden beim Absenkvorgang vermieden. Diese Wirkung wird noch dadurch erhöht,
daß die Auflagefläche 32 und die weitere Auflagefläche 37, aus einem Stück bestehen. Gleichzeitig
ergibt sich hierdurch, abgesehen von einer Fertigungsvereinfachung, ein leichteres Gleitvermögen der
Stütze 29 bzw. des Schares 11 auf der Auflagefläche 32, als wenn die beiden Auflageflächen 32 und 37
zweiteilig hergestellt sind, da sich dann zwangläufig an deren vorderen Kanten ein Abstand zwischen den
beiden Auflageflächen ergeben würde.
Wie aus F i g. 3 hervorgeht, ist die weitere Auflagefläche 37 derart angeordnet, daß sie sich in der unteren
und in Fahrtrichtung durch Anschlag begrenzten vorderen Stellung der Stütze 29 unterhalb der
Austrittsöffnung 27 befindet und einen Abstand 38 zur Austrittsöffnung besitzt. Die Art der Anbringung
ergibt den zusätzlichen Vorteil einer Verwendung der Auflagefläche 37 auch als Verteilorgan für das
aus der Materialaustrittsöffnung 27 ausströmende Material 22, falls nicht ein Einbringen dieses Materials
in den Boden, sondern, beispielsweise bei der Grund- oder Kopfdüngung, eine Breitverteilung über
den Boden zweckmäßig ist.
Hierfür wird das Schar 11 durch Anheben der Maschine über den Kraftheber des ziehenden Schleppers,
wobei dann der Antrieb der Dosiervorrichtung 24 von der Schlepperzapfwelle aus erfolgt, oder entsprechend
der F i g. 2 durch Anheben des Scharhaltehebels 10 durch Verschwenken des Hebels 12 in eine
angehobene Stellung gebracht. Eine Verbesserung dieser Breitverteilung des Materials wird dadurch erzielt,
daß nach Fig.4 die weitere Auflagefläche 37 breiter als die oberhalb von ihr befindliche Materialaustrittsöffnung
27 ist.
Damit sich die weitere Auflagefläche 37 während des Absenkvorganges nicht verbiegen kann bzw. damit
beide Auflageflächen eine nicht veränderbare Stellung zueinander einnehmen, sind die untere Auflagefläche
32 und die weitere Auflagefläche 37 mit Hilfe eines Steges 39 miteinander verbunden. Hierbei
wird der Steg 39 vom unteren Teil der Stütze 9 gebildet.
Die weitere Auflagefläche 37 besitzt ferner zwei nach vorn ragende Enden 40. Diese Enden dienen
dem Zustreichen der vom Schar 11 beim Einsatz der Maschine als Drillmaschine oder Reihendüngerstreuer
gezogenen Furche. Während dieses Einsatzes befinden sich die Stützen 29 in der in F i g. 3 eingezeichneten
Stellung 29'.
Wie aus der F i g. 3 weiterhin ersehen werden kann, sind zur schwenkbaren Lagerung der Stütze 29
zwei Langlöcher 41 vorgesehen. Diese Langlöcher befinden sich in den Haltern 28 und sind nach unten
entgegen der Fahrtrichtung geneigt. In ihnen bewegt sich der am oberen Teil der Stütze 29 befindliche
Bolzen 42, der auf einer Seite durch den Bolzenkopf
43 und auf der anderen Seite durch einen Federsplint
44 gegen axiale Verschiebung gesichert ist. Der Zweck dieser Anordnung ist folgender:
Solange die Stütze 29 nicht vom Gewicht der mit ihr verbundenen Teile belastet ist, d. h. auch während
des Absenkvorganges bis zu der Bodenberührung der Auflagefläche 32, befindet sich der Bolzen
42 in der Stellung 42', d.h. am unteren Ende der Langlöcher 41. Trifft nun beim Absenkvorgang die
Auflagefläche 32 einseitig auf einen Erdklumpen auf, so kann sie durch die Möglichkeit der Verschiebung
des Bolzens 42 in den Langlöchern 41 einer einseitigen und gegebenenfalls zur Verbiegung führenden
Belastung seitlich ausweichen. Sobald die Stütze 29 mit dem Gewicht der mit ihr verbundenen
Teile belastet wird, wandert der Bolzen 42 in den Langlöchern 41 bis zu deren oberem Ende. Für den
Schwenkvorgang der Stütze 29 bis zum Anschlag nach vorn ergibt sich also eine ausreichend feste
Führung.
Wird beim Anfahren der Maschine die Stütze 29 in die in F i g. 3 eingezeichnete hintere Stellung 29' geschwenkt,
so wandert der Bolzen 42 ebenfalls in die Stellung 42'. Auch in dieser Stellung kann die Auflagefläche
37 der Stütze 29 durch die Führung des Bolzens 42 in den Langlöchern 41 auf dem Feld befindlichen
größeren Klumpen seitlich ausweichen. Im Zusammenhang mit dieser Ausweichmöglichkeit entsteht
ferner durch die je nach Bodenart vorliegende größere oder feinere Bodenstruktur eine leichte hin-
und herschwingende Bewegung der Auflagefläche 37, welche die Zustreicharbeit der Enden 40 begünstigt.
Um einen festen Sitz der Halter 28 am Schar 11 zu gewährleisten, sind die Halter mit ihrer Oberseite
an einer Abdeckplatte 45 angeschweißt, welche ebenfalls das Durchlaufteil 26 aufnimmt und zusätzlich
am Schar 11 befestigt ist. Das hintere Ende 46 der Abdeckplatte 45 ist schräg nach oben gebogen
und dient als oberer Anschlag für die Stütze 29 in der Stellung 29", um deren Überschlagen nach vorn
bei starken Fahrterschütterungen zu verhindern. Hierdurch kann eine einwandfreie Funktion der Auflageflächen
32, 37 für das Abstützen der Schare beim Absenkvorgang auch als Verteilorgan für die Breitverteilung
des Materials über den Boden und als Zustreichorgan beim Einsatz der Maschine zum Einbringen
des Materials in den Boden jederzeit gewährleistet werden.
Claims (12)
1. Maschine zum Ausbringen von Saatgut und Düngemitteln, die mit über Scharhaltehebel
schwenkbar angeordneten Scharen ausgestattet und bei der an jedem Schar oder Scharhaltehebel
zumindest eine Stütze schwenkbar angeordnet ist, die mindestens einen mit einer Auflagefläche versehenen
Auflagekörper derart aufweist, daß die Auflagefläche in angehobenem Zustand der Schare einen geringeren Abstand zum Boden besitzt
als die in jedem Schar befindliche Materialaustrittsöffnung, und bei welcher der untere
Schwenkbereich der Stütze in Fahrtrichtung der Maschine durch einen Anschlag begrenzt wird,
wobei die Auflagefläche die untere Begrenzung der Stütze ist und ihr vorderer Teil von einer ebenen
und glatten Fläche gebildet wird, die mit einer waagerechten Ebene einen entgegen der
Fahrtrichtung der Maschine ansteigenden spitzen Winkel einschließt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auflagefläche (32) in an sich bekannter Weise in ihrer Gesamtheit als ebene bzw. annähernd ebene und glatte Fläche
ausgebildet ist, die diesen spitzen Winkel (α) mit der waagerechten Ebene (33) einschließt.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schwenkachse (30)
der Stütze (29) in an sich bekannter Weise hinter dem Schar (11) befindet und daß der Anschlag
zur Begrenzung des unteren Schwenkbereiches der Stütze nach vorn durch die Scharspitze (35)
gebildet wird.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an die als Anschlag dienende
Scharspitze (35) die Oberseite (34) des Auflagekörpers (31) anlegbar ist.
4. Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb
der Auflagefläche (32) eine weitere Auflagefläche
(37) angeordnet ist, die mit der Auflagefläche (32) einen spitzen Winkel (ß) einschließt.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageflächen (32, 37) aus
einem Stück bestehen.
6. Maschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die weitere Auflagefläche
(37) in der unteren und in Fahrtrichtung durch einen Anschlag begrenzten vorderen Stellung
der Stütze (29) unterhalb der Materialaustrittsöffnung (27) befindet und einen Abstand
(38) zur Austrittsöffnung aufweist.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Auflagefläche
(37) breiter als die oberhalb von ihr befindliche Materialaustrittsöffnung (27) ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche
(32) und die weitere Auflagefläche (37) mit Hilfe eines Steges (39) miteinander verbunden sind.
9. Maschine nach Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (39) vom unteren Teil
der Stütze (29) gebildet wird.
10. Maschine nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zur schwenkbaren Anordnung der Stütze (29) zumindest ein Langloch (41) vorgesehen ist.
11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Langloch (41) nach unten entgegen der Fahrtrichtung geneigt ist.
12. Maschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß am Scharhaltehebel (10), am Schar (11) oder an der Stütze (29) ein den Schwenkbereich
der Stütze nach oben in einer Lage begrenzender Anschlag (46) angebracht ist, in der sich die Auflageflächen
(32, 37) der Stütze in Fahrtrichtung gesehen hinter ihrer Schwenkachse (30) befinden.
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Family Applications (1)
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