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DE2010855B2 - Maschine zum ausbringen von saatgut und duengemitteln - Google Patents

Maschine zum ausbringen von saatgut und duengemitteln

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Publication number
DE2010855B2
DE2010855B2 DE19702010855 DE2010855A DE2010855B2 DE 2010855 B2 DE2010855 B2 DE 2010855B2 DE 19702010855 DE19702010855 DE 19702010855 DE 2010855 A DE2010855 A DE 2010855A DE 2010855 B2 DE2010855 B2 DE 2010855B2
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DE
Germany
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machine according
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coulter
travel
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DE19702010855
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English (en)
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DE2010855C3 (de
DE2010855A1 (de
Inventor
Heinz Dipl.-Ing.Dr. 4501 Hasbergen Dreyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG
Original Assignee
Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to FR7107314A priority patent/FR2084136A5/fr
Priority to GB2291471A priority patent/GB1331713A/en
Publication of DE2010855A1 publication Critical patent/DE2010855A1/de
Publication of DE2010855B2 publication Critical patent/DE2010855B2/de
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Expired legal-status Critical Current

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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C5/00Making or covering furrows or holes for sowing, planting or manuring
    • A01C5/06Machines for making or covering drills or furrows for sowing or planting
    • A01C5/062Devices for making drills or furrows

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)
  • Fertilizing (AREA)
  • Sowing (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Ausbringen von Saatgut und Düngemitteln, die mit über Scharhaltehebel schwenkbar angeordneten Scharen ausgestattet und bei der an jedem Schar oder Scharhaltehebel zumindest eine Stütze schwenkbar angeordnet ist, die mindestens einen mit einer Auflagefläche versehenen Auflagekörper derart aufweist, daß die Auflagefläche in angehobenem Zustand der Schare einen geringeren Abstand zum Boden besitzt als die in jedem Schar befindliche Materialaustrittsöffnung, und bei welcher der untere Schwenkbereich der Stütze in Fahrtrichtung der Maschine durch einen Anschlag begrenzt wird, wobei die Auflagefläche die untere Begrenzung der Stütze ist und ihr vorderer Teil von einer ebenen und glatten Fläche gebildet wird, die mit einer waagerechten Ebene einen entgegen der Fahrtrichtung der Maschine ansteigenden spitzen Winkel einschließt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, möglichst große und sichere Auflageflächen der Schare für den Absenkvorgang auf den Boden zu schaffen, die nach der Bodenberührung eine Bewegung der Maschine und damit der Schare und Stützen entgegen der Fahrtrichtung zulassen, ohne daß eine Beschädigung der Stützen bzw. der direkt oder indirekt mit den Stützen verbundenen Maschinenteile erfolgen kann.
Es ist bereits nach der deutschen Patentschrift 1 275 825 eine Maschine der vorstehend genannten Bauart bekannt. Die unvermeidbare und auf die Stellung der Kraftheberarme des die Maschine ziehenden Schleppers zurückzuführende Bewegung der Schare bzw. der ganzen Maschine entgegen der Fahrtrichtung beim Absenkvorgang auch nach Auflage der Stützen auf dem Boden soll bei dieser Maschine durch den Abstand aufgefangen werden, der zwischen den Anschlag zur Begrenzung des unteren Schwenkbereiches der Stützen in Fahrtrichtung und deren lotrechter Stellung vorgesehen ist. Dieses ist hier jedoch in einem nur unzureichenden Maße möglich, da bei dieser bekannten Vorrichtung die Stützen im völlig abgesenkten Zustand der Maschine bzw. der Schare beim Zurückfahren sich derart schräg stellen würden, daß einerseits die in den Scharen befindlichen Saataustrittsöffnungen bereits mit dem Boden in Berührung kämen und verstopfen müßten und daß andererseits die Stützen beim Anfahren der Maschine möglicherweise überhaupt nicht oder erst dann nach hinten umschwenken könnten, wenn sie sich zuvor tief in den Boden eingewühlt hätten, womit ein sauberes Furchenziehen zu Beginn der Säarbeit unmöglich ist. Hinzu kommt, daß die Auflageflächen mit ihren nach unten und entgegengesetzt zueinander gerichteten Enden beim Absenkvorgang im Boden unter dem Druck der auf ihnen lagernden Maschinenteile bewegt werden, so daß
Verbiegungen dieser Auflageflächen vielfach unvermeidbar sind.
Diese Nachteile wirken sich besonders schwerwiegend beim Einsatz der Maschine im hügeligen Gelände aus, und zwar, wenn die Maschine in hangaufwärts gerichteter Stellung auf den Boden abgesenkt wird, da dann die Maschine und der ziehende Schlepper je nach Hangneigung mit ihrem gesamten Gewicht gegen die Scharstützen drücken, wobei diese an einem Ausweichen entgegen der Fahrtrichtung durch ihre in den Boden hineinragenden Teile gehindert werden.
Unter Vermeidung dieser Nachteile wird die eingangs erwähnte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Auflagefläche in an sich bekannter Weise in ihrer Gesamtheit als ebene bzw. annähernd ebene und glatte Fläche ausgebildet ist, die diesen spitzen Winkel mit der waagerechten Ebene einschließt. Hierbei ist speziell das erste dieser erfindungsgemäßen Merkmale aus dem deutschen Gebrauchsmuster 6 926 426 bekannt. Bei der hier offenbarten Ausführung besteht jedoch der Nachteil, daß die Gestaltung der Stütze aus gebogenem Federdraht bei der Bodenberührung ein sofortiges völlig flaches Aufliegen der Auflageflächen auf den Boden bewirkt, so daß die Stützen auf den Auflageflächen bei weiterer Bewegung der Maschine entgegen der Fahrtrichtung nicht auf dem Boden gleiten können, sondern, sich in Fahrtrichtung durchbiegend, in den Boden eingedrückt werden. Bei stärkeren Bewegungen der Maschine entgegen der Fahrtrichtung sind daher auch bei dieser Ausführung Beschädigungen der Stützen bzw. der mit ihnen in Berührung kommenden Maschinenteile unvermeidbar.
Erst durch die vorstehend aufgeführte erfindungsgemäße Kombination kann die gestellte Aufgabe gelöst werden. Können die Stützen hierdurch doch trotz des auf ihnen lastenden Gewichtes der Schare und anderer Maschinenteile auf den Auflageflächen über eine beliebig lange Strecke entgegen der Fahrtrichtung über den Boden gleiten, ohne daß eine Beschädigung der Stützen oder der mit ihnen verbundenen Teile eintritt.
Bei einer einfachen Ausführung ist nach der Erfindung vorgesehen, daß sich die Schwenkachse der Stütze in an sich bekannter Weise hinter dem Schar befindet und der Anschlag zur Begrenzung des unteren Schwenkbereiches der Stütze nach vorn durch die Scharspitze gebildet wird. Hierdurch wird die Anbringung eines besonderen Anschlagstückes eingespart. Wenn ferner hierbei an die als Anschlag dienende Scharspitze die Oberseite des Auflagekörpers anlegbar ist, kann auch die Scharspitze während der Bewegung des Scharhaltehebels bzw. Schares entgegen der Fahrtrichtung auf einer breiten Fläche über den Boden gleiten. Außerdem ergibt sich aus den vorstehenden Maßnahmen, daß sich im bereits leicht angehobenen Zustand des Schares die Auflageflächen unterhalb der Materialaustrittsöffnung befinden und zusätzlich als Verteilorgan für das auszubringende Material dienen können.
Um jederzeit eine sichere Funktion der Stützen zu gewährleisten, sieht die Erfindung schließlich vor, daß am Scharhaltehebel, am Schar oder an der Stütze ein den Schwenkbereich der Stütze nach oben in einer Lage begrenzender Anschlag angebracht ist, in der sich die Auflageflächen der Stütze in Fahrtrichtung gesehen hinter ihrer Schwenkachse befinden.
Die Erfindung wird an Hand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Maschine nach der Erfindung während des Absenkvorganges in dem Augenblick, in dem die untere Auflagefläche der Stütze den Boden berührt, im Querschnitt,
F i g. 2 die gleiche Maschine im abgesenkten Zustand, jedoch mit angehobenen Scharen, ebenfalls im Querschnitt,
F i g. 3 ein Schar der gleichen Maschine in voll abgesenktem Zustand in Seitenansicht und
F i g. 4 den Schnitt A-B des gleichen Schares in der Draufsicht.
Die Maschine besitzt einen Rahmen 1, dessen oberer Teil den Vorratsbehälter 2 trägt und an dessen unterem Querträger 3 die Lauf räder 4 angeordnet sind, auf die sich die Maschine während ihres Feldeinsatzes abstützt. Ferner sind am Rahmen 1 die Anbauhalter 5 befestigt, mit deren Hilfe die Maschine am Oberlenker 6 und den beiden unteren Lenkarmen 7 des Krafthebers des nicht dargestellten Schleppers angebaut ist.
Ferner sind am Querträger 3 mit Hilfe der Bügelschrauben 8 die Lager 9 befestigt, in denen die Scharhaltehebel 10 mit den hieran angeschraubten Scharen 11 schwenkbar angeordnet sind. Falls die Maschine nicht als Anbau-, sondern als Anhängemaschine eingesetzt wird, dient zum Anheben und Absenken der Schare 11 der ebenfalls schwenkbar in nicht dargestellter Weise in verschiedenen Stellen feststellbar am Rahmen 1 gelagerte Hebel 12, an dessen Querwelle 13 für jeden Scharhaltehebel 10 eine Strebe 14 befestigt ist. Vom freien Ende dieser Strebe 14 führt die Schiene 15 zum Scharhaltehebel 10, mit dem sie über den Bolzen 16 verbunden ist. Um die auf und ab schwingenden Bewegungen des Schares 11 während des Einsatzes der Maschine auszugleichen, ist der Bolzen 16 in dem im unteren Ende der Schiene 15 angeordneten Langloch 17 geführt. Ferner ist über die Schiene 15 die Druckfeder 18 gesteckt, welche mit ihrem unteren Ende gegen den Scharhaltehebel 10 drückt, während sich ihr oberes Ende an der Scheibe 19 anlegt. Durch Verstellung der Höhe dieser Scheibe 19 mit Hilfe eines Federvorsteckers 20, welcher in eines der am oberen Ende der Schiene 15 befindlichen Löcher 21 gesteckt wird, ist es möglich, einen zusätzlichen und veränderbaren Druck auf das Schar 11 zur Einstellung dessen jeweils zweckmäßiger Eindringtiefe in den Boden auszuüben.
Das zunächst im Vorratsbehälter 2 befindliche Material 22 fließt über die verstellbaren Durchlaßöffnungen 23, die Dosiervorrichtung und die Leitungsrohre 25 in die mit den Scharen 11 fest verbundenen zylinderförmigen Durchlaufteile 26, deren unteres Ende mit je einer Materialaustrittsöffnung 27 ausgestattet ist.
Um die Materialaustrittsöffnung 27 zur Vermeidung von Verstopfungen beim Absenkvorgang der Maschine bzw. des Schares 11 bei einer stehenden Maschine nicht in den Boden eindringen zu lassen, sind am Durchlaufteil 26 die nach hinten ragenden Halter 28 befestigt und an deren freiem Ende die Stütze 29 schwenkbar angeordnet, wobei sich deren Schwenkachse 30 hinter dem Schar 11 befindet.
Am unteren Ende der Stütze ist ferner der Auflagekörper 31 angeschweißt.
Wie die F i g. 1 zeigt, hängt die Stütze 29 beim Ab-
senkvorgang zunächst frei nach unten bis die vordere Kante der Auflagefläche 32 des Auflagekörpers 31 den Boden berührt. Beim weiteren Absenken bis zur Auflage der die Maschine im Einsatz tragenden Laufräder 4 auf den Boden bewegt sich die Maschine und damit der Scharhaltehebel 11 nach hinten, so daß die Stütze 29, da sie vom Boden festgehalten wird, in die in F i g. 3 mit durchgehenden Linien dargestellte vordere Stellung geschwenkt wird. Hierbei bildet die Auflagefläche 32 mit der waagerechten Ebene 33 einen spitzen Winkel a, während sich die Oberseite 34 des Auflagekörpers 31 von unten an die Scharspitze 35 anlegt, so daß diese als vorderer Anschlag zur Begrenzung des unteren Schwenkbereiches der Stütze 29 dient. Wenn der Abstand 38 zwischen der Oberseite 34 des Auflagekörpers 31 und der als Anschlag dienenden Scharspitze 35 in der frei nach unten hängenden Stellung nicht ausreicht, um die Rückwärtsbewegung der Scharhaltehebel 10 bis zur Beendigung des Absenkvorganges in vollem Umfange aufzunehmen, kann das Schar 11 auf der Auflagefläche 32 leicht auf dem Boden nach rückwärts gleiten.
Oberhalb der Auflagefläche 32 ist eine weitere Auflagefläche 37 angeordnet, welche mit der Auflagefläche 32 einen spitzen Winkel/? einschließt. Durch die hierdurch entstehende keilförmige Zusammenpressung des Bodens zwischen den beiden Auflageflächen wird ein zu tiefes Eindringen der unteren Auflagefläche 32 in den Boden beim Absenkvorgang vermieden. Diese Wirkung wird noch dadurch erhöht, daß die Auflagefläche 32 und die weitere Auflagefläche 37, aus einem Stück bestehen. Gleichzeitig ergibt sich hierdurch, abgesehen von einer Fertigungsvereinfachung, ein leichteres Gleitvermögen der Stütze 29 bzw. des Schares 11 auf der Auflagefläche 32, als wenn die beiden Auflageflächen 32 und 37 zweiteilig hergestellt sind, da sich dann zwangläufig an deren vorderen Kanten ein Abstand zwischen den beiden Auflageflächen ergeben würde.
Wie aus F i g. 3 hervorgeht, ist die weitere Auflagefläche 37 derart angeordnet, daß sie sich in der unteren und in Fahrtrichtung durch Anschlag begrenzten vorderen Stellung der Stütze 29 unterhalb der Austrittsöffnung 27 befindet und einen Abstand 38 zur Austrittsöffnung besitzt. Die Art der Anbringung ergibt den zusätzlichen Vorteil einer Verwendung der Auflagefläche 37 auch als Verteilorgan für das aus der Materialaustrittsöffnung 27 ausströmende Material 22, falls nicht ein Einbringen dieses Materials in den Boden, sondern, beispielsweise bei der Grund- oder Kopfdüngung, eine Breitverteilung über den Boden zweckmäßig ist.
Hierfür wird das Schar 11 durch Anheben der Maschine über den Kraftheber des ziehenden Schleppers, wobei dann der Antrieb der Dosiervorrichtung 24 von der Schlepperzapfwelle aus erfolgt, oder entsprechend der F i g. 2 durch Anheben des Scharhaltehebels 10 durch Verschwenken des Hebels 12 in eine angehobene Stellung gebracht. Eine Verbesserung dieser Breitverteilung des Materials wird dadurch erzielt, daß nach Fig.4 die weitere Auflagefläche 37 breiter als die oberhalb von ihr befindliche Materialaustrittsöffnung 27 ist.
Damit sich die weitere Auflagefläche 37 während des Absenkvorganges nicht verbiegen kann bzw. damit beide Auflageflächen eine nicht veränderbare Stellung zueinander einnehmen, sind die untere Auflagefläche 32 und die weitere Auflagefläche 37 mit Hilfe eines Steges 39 miteinander verbunden. Hierbei wird der Steg 39 vom unteren Teil der Stütze 9 gebildet.
Die weitere Auflagefläche 37 besitzt ferner zwei nach vorn ragende Enden 40. Diese Enden dienen dem Zustreichen der vom Schar 11 beim Einsatz der Maschine als Drillmaschine oder Reihendüngerstreuer gezogenen Furche. Während dieses Einsatzes befinden sich die Stützen 29 in der in F i g. 3 eingezeichneten Stellung 29'.
Wie aus der F i g. 3 weiterhin ersehen werden kann, sind zur schwenkbaren Lagerung der Stütze 29 zwei Langlöcher 41 vorgesehen. Diese Langlöcher befinden sich in den Haltern 28 und sind nach unten entgegen der Fahrtrichtung geneigt. In ihnen bewegt sich der am oberen Teil der Stütze 29 befindliche Bolzen 42, der auf einer Seite durch den Bolzenkopf
43 und auf der anderen Seite durch einen Federsplint
44 gegen axiale Verschiebung gesichert ist. Der Zweck dieser Anordnung ist folgender:
Solange die Stütze 29 nicht vom Gewicht der mit ihr verbundenen Teile belastet ist, d. h. auch während des Absenkvorganges bis zu der Bodenberührung der Auflagefläche 32, befindet sich der Bolzen 42 in der Stellung 42', d.h. am unteren Ende der Langlöcher 41. Trifft nun beim Absenkvorgang die Auflagefläche 32 einseitig auf einen Erdklumpen auf, so kann sie durch die Möglichkeit der Verschiebung des Bolzens 42 in den Langlöchern 41 einer einseitigen und gegebenenfalls zur Verbiegung führenden Belastung seitlich ausweichen. Sobald die Stütze 29 mit dem Gewicht der mit ihr verbundenen Teile belastet wird, wandert der Bolzen 42 in den Langlöchern 41 bis zu deren oberem Ende. Für den Schwenkvorgang der Stütze 29 bis zum Anschlag nach vorn ergibt sich also eine ausreichend feste Führung.
Wird beim Anfahren der Maschine die Stütze 29 in die in F i g. 3 eingezeichnete hintere Stellung 29' geschwenkt, so wandert der Bolzen 42 ebenfalls in die Stellung 42'. Auch in dieser Stellung kann die Auflagefläche 37 der Stütze 29 durch die Führung des Bolzens 42 in den Langlöchern 41 auf dem Feld befindlichen größeren Klumpen seitlich ausweichen. Im Zusammenhang mit dieser Ausweichmöglichkeit entsteht ferner durch die je nach Bodenart vorliegende größere oder feinere Bodenstruktur eine leichte hin- und herschwingende Bewegung der Auflagefläche 37, welche die Zustreicharbeit der Enden 40 begünstigt.
Um einen festen Sitz der Halter 28 am Schar 11 zu gewährleisten, sind die Halter mit ihrer Oberseite an einer Abdeckplatte 45 angeschweißt, welche ebenfalls das Durchlaufteil 26 aufnimmt und zusätzlich am Schar 11 befestigt ist. Das hintere Ende 46 der Abdeckplatte 45 ist schräg nach oben gebogen und dient als oberer Anschlag für die Stütze 29 in der Stellung 29", um deren Überschlagen nach vorn bei starken Fahrterschütterungen zu verhindern. Hierdurch kann eine einwandfreie Funktion der Auflageflächen 32, 37 für das Abstützen der Schare beim Absenkvorgang auch als Verteilorgan für die Breitverteilung des Materials über den Boden und als Zustreichorgan beim Einsatz der Maschine zum Einbringen des Materials in den Boden jederzeit gewährleistet werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (12)

Patentansprüche:
1. Maschine zum Ausbringen von Saatgut und Düngemitteln, die mit über Scharhaltehebel schwenkbar angeordneten Scharen ausgestattet und bei der an jedem Schar oder Scharhaltehebel zumindest eine Stütze schwenkbar angeordnet ist, die mindestens einen mit einer Auflagefläche versehenen Auflagekörper derart aufweist, daß die Auflagefläche in angehobenem Zustand der Schare einen geringeren Abstand zum Boden besitzt als die in jedem Schar befindliche Materialaustrittsöffnung, und bei welcher der untere Schwenkbereich der Stütze in Fahrtrichtung der Maschine durch einen Anschlag begrenzt wird, wobei die Auflagefläche die untere Begrenzung der Stütze ist und ihr vorderer Teil von einer ebenen und glatten Fläche gebildet wird, die mit einer waagerechten Ebene einen entgegen der Fahrtrichtung der Maschine ansteigenden spitzen Winkel einschließt, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (32) in an sich bekannter Weise in ihrer Gesamtheit als ebene bzw. annähernd ebene und glatte Fläche ausgebildet ist, die diesen spitzen Winkel (α) mit der waagerechten Ebene (33) einschließt.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schwenkachse (30) der Stütze (29) in an sich bekannter Weise hinter dem Schar (11) befindet und daß der Anschlag zur Begrenzung des unteren Schwenkbereiches der Stütze nach vorn durch die Scharspitze (35) gebildet wird.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an die als Anschlag dienende Scharspitze (35) die Oberseite (34) des Auflagekörpers (31) anlegbar ist.
4. Maschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Auflagefläche (32) eine weitere Auflagefläche
(37) angeordnet ist, die mit der Auflagefläche (32) einen spitzen Winkel (ß) einschließt.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageflächen (32, 37) aus einem Stück bestehen.
6. Maschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich die weitere Auflagefläche (37) in der unteren und in Fahrtrichtung durch einen Anschlag begrenzten vorderen Stellung der Stütze (29) unterhalb der Materialaustrittsöffnung (27) befindet und einen Abstand
(38) zur Austrittsöffnung aufweist.
7. Maschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Auflagefläche (37) breiter als die oberhalb von ihr befindliche Materialaustrittsöffnung (27) ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (32) und die weitere Auflagefläche (37) mit Hilfe eines Steges (39) miteinander verbunden sind.
9. Maschine nach Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (39) vom unteren Teil der Stütze (29) gebildet wird.
10. Maschine nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur schwenkbaren Anordnung der Stütze (29) zumindest ein Langloch (41) vorgesehen ist.
11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Langloch (41) nach unten entgegen der Fahrtrichtung geneigt ist.
12. Maschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Scharhaltehebel (10), am Schar (11) oder an der Stütze (29) ein den Schwenkbereich der Stütze nach oben in einer Lage begrenzender Anschlag (46) angebracht ist, in der sich die Auflageflächen (32, 37) der Stütze in Fahrtrichtung gesehen hinter ihrer Schwenkachse (30) befinden.
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