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DE20108551U1 - Konischer Sprühkopf - Google Patents

Konischer Sprühkopf

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DE20108551U1
DE20108551U1 DE20108551U DE20108551U DE20108551U1 DE 20108551 U1 DE20108551 U1 DE 20108551U1 DE 20108551 U DE20108551 U DE 20108551U DE 20108551 U DE20108551 U DE 20108551U DE 20108551 U1 DE20108551 U1 DE 20108551U1
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Germany
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base body
spray head
conical
spray
nozzles
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DE20108551U
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Reuss Simone De
Kidde Deugra Brandschutzsysteme GmbH
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SYSTEMTECHNIK HERZOG GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C31/00Delivery of fire-extinguishing material
    • A62C31/02Nozzles specially adapted for fire-extinguishing
    • A62C31/05Nozzles specially adapted for fire-extinguishing with two or more outlets

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Nozzles (AREA)
  • Fire-Extinguishing By Fire Departments, And Fire-Extinguishing Equipment And Control Thereof (AREA)

Description

Patentanwalt und Rechtsanwalt Günter Leinung
PA Leinung - Olvenstedter Str.lS - D-39108 Magdeburg
Telefon 0391/7339433 Fax 0391 / 7392868 Email Leinung@t-online.de
Anmelder:
Systemtechnik Herzog GmbH Neubrandslebener Weg 1 39387 Oschersleben
Bankverbindung
Dresdner Bank Magdeburg Kto.-Nr. 0309418200 BLZ 81080000
IdNr.: DE 139 274
Konischer Sprühkopf
Die Erfindung betrifft einen konischen Sprühkopf fur den Einsatz in Anlagen zur Brandbekämpfung, die vorzugsweise in Hochregallagern, Flachlagern und Blocklagern Anwendung finden.
Bei der Erstellung von Gesellschafts- und Industriebauten gehört es heute zum normalen Standard, unabhängig dass dies durch staatliche Maßnahmen gefordert wird, dass in derartigen Gebäuden Anlage zur Brandbekämpfung installiert werden.
Diese Anlagen zur Brandbekämpfiing werden bei Ausbruch eines Brandes über in den Anlagen vorgesehenen Feuer- oder Rauchmeldern automatisch angesteuert, wodurch die stationären Löscheinrichtungen in Betrieb gesetzt werden.
In vielen Fällen werden parallel dazu vorgesehene Be- und Entlüftungsanlagen außer Betrieb gesetzt und die Lufteintrittsöffhungen und -austrittsöflhungen im jeweiligen Gebäude verschlossen. Dies ist erforderlich, um eine weitere Sauerstoffzufuhr zu unterbinden und zum anderen eine Ausbreitung des Brandes in Abluftkanäle zu verhindern.
Derartige Anlagen sind von ihrem technischen Aufbau als parallele Rohrleitungssysteme ausgebildet, in denen unter anderem sogenannte Sprinklerdüsen zum Einsatz kommen.
Derart ausgerüstete Anlagen zur Brandbekämpfung sind mit dem Nachteil behaftet, dass sich das aus den Anlagen heraustretende Wasser in den Behältnisse, die in den Regalen einlagert sind, sammelt und somit zusätzliche Schäden an dem Lagergut verursacht.
So sind bereits Anlagen zur Brandbekämpfung bekannt, die im Deckenbereich von Gebäuden oder Lagern angeordnet und mit Sprüheinrichtungen bestückt sind, die bei Inbetriebsetzung einen Wassernebel erzeugen, welcher sich dann vom Deckenbereich nach unten ausbreitet und damit eine wirksame Brandbekämpfung und eine Brandeindämmung bewirkt.
Die Wirksamkeit der Ausbildung des Wassernebels ist dabei im wesentlichen abhängig von der Form und Ausbildung der in den Sprühköpfen eingesetzten Sprühdüsen und von der Ausbildung und Wirkungsweise der Sprühköpfe selbst.
Hierin liegen die Nachteile der bekannten Anlagen mit den zum Einsatz kommenden Sprühköpfen, da diese so ausgebildet sind, dass nur eine begrenzte Anzahl von Sprühdüsen in den Sprühköpfen eingesetzt werden können. Ferner sind die Sprühköpfe so gestaltet, dass es eines erheblichen Montage- und Demontageaufwandes bedarf, um defekte Sprühdüsen auszuwechseln.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, konisch ausgebildete Sprühköpfe zu entwickeln, in denen eine Vielzahl von Sprühdüsen einsetzbar ist, dies sowohl in einzelner symmetrischer Anordnung, als auch in einer baugruppenmäßigen Anordnung.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Weitere Vorteile und besondere Ausführungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
So wurde ein konisch ausgebildeter Sprühkopf entwickelt, dessen Grundkörper doppelkonisch ausgebildet ist, wobei die doppelkonische Gestalt des Grundkörpers herausgebildet wird durch zwei Kegelstümpfe, die mit ihren größeren Grundflächen zueinander gekehrt sind.
Dabei kann der doppelkonische Grundkörper symmetrisch als auch unssymmetrisch ausgebildet sein, was bedeutet, dass der Teil des Grundkörpers, in dem die Sprühdüsen eingesetzt werden, die geringere Neigung ausweist, sich somit eine umfänglich größere Fläche ergibt, die wiederum sichert, dass auf dieser umfänglichen Flächenausbildung ein oder mehrere Sprühdüsen eingesetzt werden können.
Dies wird immer abhängig sein vom jeweiligen Einsatzgebiet bzw. vom Verwendungszweck, da die Anzahl und die Art der eingesetzten Sprühdüsen sowie deren Anordnung im Grundkörper wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass ein ausreichender komprimierter in sich geschlossener Wassernebel entsteht, der eine wirksame Brandbekämpfung bzw. Brandeindämmung bewirkt.
Wesentliches Merkmal des vorgestellten konischen Sprühkopfes besteht darin, dass der doppelkonische Grundkörper an seinem äußeren Umfang mit Aussparungen ausgebildet ist, somit der doppelkonische Grundkörper in einzelne Segmente unterteilt wird.
Dabei ist der doppelkonische Grundkörper vorzugsweise mit zwei oder drei Aussparungen versehen, wodurch die Form des Grundkörpers herausgebildet wird und dabei sternförmige bzw. schwalbenschwanzförmige Querschnittsformen aufweist.
Durch das Einbringen von Aussparungen im Grundkörper des konischen Sprühkopfes werden Möglichkeiten geschaffen, dass in den Grundkörper einzelne Sprühköpfe in symmetrischer Form angeordnet werden können, aber auch Sprühköpfe in Doppelausfuhrung oder auch in Dreifachausführung im Grundkörper Aufnahme finden.
Hieraus ergibt sich der wesentliche Vorteil des neuen konischen Sprühkopfes, da bei Inbetriebsetzung der Sprühdüsen diese einen kompakten Sprühnebel herausbilden.
Ferner ist von Vorteil, dass mit der Herausbildung des Grundkörpers in der beschriebenen Art und Weise mehrere Möglichkeiten zur Befestigung der im Grundkörper eingesetzten Sprühdüsen gegeben sind, was wiederum dahingehend von Vorteil ist, dass eine effektive Montage/Demontage der Sprühdüsen möglich wird.
In einer weiteren bevorzugten Ausführung ist es auch möglich, in den konischen Sprühkopf, neben der umfänglichen Anordnung von Sprühdüsen im Grundkörper, im zentrischen Ansatzstück des Grundkörpers zusätzlich eine Sprühdüse einzusetzen.
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
Figur 1: eine Ansicht eines konischen Sprühkopfes
Figur 2: eine Seitenansicht nach Figur 1.
Figur 3: einen konischen Sprühkopf mit eingesetzter Sprühdüse im Halbschnitt
Figur 4: eine weitere Ausführungsform eines konischen Sprühkopfes, frontseitig
gesehen, in einer Halbschnittdarstellung
Der in der Figur 1 dargestellte konische Sprühkopf 1 ist mit einem doppelkonischen Grundkörper 2 ausgebildet, dessen Konen symmetrisch ausgebildet sind. Aus dieser Darstellung des Sprühkopfes 1 ergibt sich ferner, dass der Grundkörper 2 an seinem äußeren Umfang mit Aussparungen 3 versehen ist und der linksseitige Konus des Grundkörpers 2 mit Aufnahmen 4 ausgebildet ist, in denen Sprühdüsen 9 einsetzbar sind. Rechtsseitig vom Grundkörper 2 ist der Sprühkopf 1 mit einem Anschlussstück 5 ausgebildet, welches in Richtung des Grundkörpers 2 eine Nut 8 aufweist, über die der Sprüh-
kopf 1 mit seinem Anschlussstück 5 in das Rohrsystem einer Brandbekämpfiingsanlage befestigt bzw. eingesetzt wird.
Austrittsseitig des Sprühkopfes 1, somit linksseitig vom Grundkörpers 2, weist der Grundkörper 2 ein zentrisches Ansatzstück 6 auf, in dem mittig Sprühdüsen 9 eingesetzt werden können.
Gezeigt ist ferner, dass im konischen Grundkörper 2 des Sprühkopfes 1 als auch im zentrischen Ansatzstück 6 Gewindebohrungen 7 vorgesehen sind, in denen Gewindestifte eingreifen, die zur Befestigung und Arretierung der in den Aufnahmen 4 eingesetzten Sprühdüsen 9 dienen.
Die Seitenansicht des Sprühkopfes 1, wie in der Figur 2 gezeigt, verdeutlicht, dass der Grundkörper 2 an seinem Umfang in symmetrischer Ausbildung mit Aussparungen 3 versehen ist, und ferner wird deutlich, dass im Grundkörper 2 in symmetrischer Anordnung Aufnahmen 4 vorgesehen sind, in die die Sprühdüsen 9 eingesetzt werden. Aus dieser Darstellung ergibt sich auch die unmittelbare zentrische Ausbildung einer Aufnahme 4, die im zentrischen Ansatzstück 6 des Sprühkopfes 1 vorgesehen ist.
Einen kompletten Sprühkopf 1 mit eingesetzten Sprühdüsen 9 im Grundkörper 2 des Sprühkopfes 1 und gleichfalls das funktionelle Zusammenspiel des Sprühkopfes 1 ergibt sich aus der Darstellung nach Figur 3, in der gezeigt wird, dass unmittelbar im konischen Grundkörper 2 und im zentrischen Ansatzstück 6 je eine Sprühdüse 9 eingesetzt ist, die jeweils über in die Gewindebohrungen 7 einsetzbaren Gewindestifte 14 zum Grundkörper 2 befestigt werden.
Ferner ist gezeigt, dass in der Mittelbohrung 16 vom Grundkörper 2 ein Filter 12 vorgesehen ist, welcher so in der Mittelbohrung 16 positioniert und über einen Sicherungsring 13 angeordnet ist, dass der Filter vor den einzelnen Sprühdüsen 9 sich befindet, so dass sichergestellt ist, dass eventuelle Schwebstoffanteile im zugeführten Medium, beispielsweise Wasser, was über die Mittelbohrung 16 in den Sprühkopf 9 gelangt, vom Filter 12 zurückgehalten wird und somit Funktionsstörungen durch zugeführte Verunreinigung ausgeschlossen sind.
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Eine weitere Ausfuhrung des konischen Sprühkopfes 1 ist in der Figur 4 gezeigt, die verdeutlicht, dass der Grundkörper 2 des Sprühkopfes 1 mit zwei umfänglichen Aussparungen 3 versehen ist, die gleichfalls symmetrisch im Grundkörper 2 eingearbeitet sind und dem Grundkörper 2 in seiner Querschnittsform eine schwalbenschwanzähnliche Gestalt verleiht.
Bei dieser Ausbildung des Sprühkopfes 1, speziell seines Grundkörpers 2, ist die Möglichkeit gegeben, dass in dem Grundkörper 2 Sprühdüsen 9 in Mehrfachanordnung eingesetzt werden können, im weitesten Sinne eine sektionsweise Anordnung von Sprühdüsen 9 im Sprühkopf 1.
Die Befestigung der eingesetzten Sprühdüsen 9 erfolgt über eine Gewindeverbindung derart, dass zum einem die Aufnahmen 4 im Grundkörper 2 mit einem Innengewinde und die Sprühdüsen 9 mit einem Außengewinde ausgebildet sind. Zur sicheren Handhabung des Einsatzes bzw. des Herausschraubens der Sprühdüsen 9 aus dem Grundkörper 2 weisen die Sprühdüsen 9 stirnseitig Bohrungen 15 auf, in denen entsprechende Werkzeuge eingesetzt und die einzelnen Sprühdüsen 9 ein- oder ausgeschraubt werden können. Vorgesehene Dichtringe 11 verhindern einen ungewollten Medienaustritt über die Aufnahmen 4 im Grundkörper 2 eines jeden Sprühkopfes 1.
In die Aufnahmen 4 der Grundkörper 2 können Sprühdüsen 9 verschiedenen Düsentyps eingesetzt werden, so können diese Sprühdüsen 9 als Einfachdüsen oder auch als Zwülingsdüsen ausgebildet sein. Dargestellt sind Einfachdüsen, bei denen im Inneren der jeweiligen Sprühdüse 9 ein Sprühdüseneinsatz 10, auch als Drallstück zu bezeichnen, eingesetzt ist.
Die geschaffenen konischen Sprühkopfe 1 mit den eingesetzten Sprühdüsen 9 können in Anlagen zur Brandbekämpfung eingesetzt werden, die als sogenannte trockene Ringsysteme ausgebildet sind und mit in entsprechenden Lagerhallen vorgesehenen Feuerlöschkästen in Wirkverbindung stehen.
Dies bedeutet, dass im Bedarfsfall, bei einem Brandausbruch, die Wasserzuführung vom Feuerlöschkasten zu dem Ringsystem der Anlage geführt wird. So auch zu den einzelnen
Sprühköpfen 1, aus denen ein komprimierter Wassernebel über die einzelnen Sprühdüsen 9 austritt. Die Herausbildung und Gestaltung sowie der Einsatz der Sprühdüsen 9 im jeweiligen Sprühkopf 1 sichern, dass ein komprimierter Wassernebel erzeugt wird, der in einer Kompaktheit von oben nach unten sich absenkt, sich mit den dort befindlichen Rauchgasen vermischt und eine sichere Brandbekämpfung bewirkt.
Die Ausbildung eines komprimierter Wassernebels wird mit dadurch erreicht, dass die eingesetzten Sprühdüsen 9 in dem jeweiligen Grundkörper 2 eines Sprühkopfes 1, in symmetrischer Anordnung einzeln, paarweise oder segmentweise angeordnet sind.

Claims (10)

1. Konischer Sprühkopf den den Einsatz in Anlagen zur Brandbekämpfung, vorzugsweise für den Einsatz in Hochregallagern, Flachlagern und Blocklagern, in dessen Grundkörper umfänglich und zentrisch Sprühdüsen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Sprühkopf (1) mit einem doppelkonischen Grundkörper (2) ausgebildet ist, der an seinem äußeren Umfang Aussparungen (3) aufweist, die symmetrisch im Grundkörper (2) ausgebildet sind und Sprühdüsen (9) in den Aufnahmen (4) vom Grundkörper (2) Aufnahme finden, die einzeln, paarweise oder baugruppenmäßig im Grundkörper (2) angeordnet sind.
2. Konischer Sprühkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konen des doppelkonischen Grundkörpers (2) mit dem gleichen oder unterschiedlichen Neigungsmaß ausgebildet sind.
3. Konischer Sprühkopf nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (3) im Grundkörper (2) vorzugsweise unter einem Winkel von 120° vorgesehen sind.
4. Konischer Sprühkopf nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (3) im Grundkörper (2) vorzugsweise unter einem Winkel von 180° vorgesehen sind.
5. Konischer Sprühkopf nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprühdüsen (9) in den Aufnahmen (4) auswechselbar im Grundkörper (2) gelagert und mittels Schraub- oder Steckverbindungen zum Grundkörper (2) verbunden sind.
6. Konischer Sprühkopf nach einem der Ansprüche 1 bis S. dadurch gekennzeichnet, dass die Sprühdüsen (9) als Einfachdüsen oder Zwillingsdüsen ausgebildet sind.
7. Konischer Sprühkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnflächen der Sprühdüsen (9) Bohrungen (15) aufweisen.
8. Konischer Sprühkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen jeder Sprühdüse (9) zu ihrer jeweiligen Aufnahme (4) im Grundkörper (2) ein Dichtring (11) vorgesehen ist.
9. Konischer Sprühkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Mittelbohrung (16) des Sprühkopfes (1) ein zylindrischer Filter (11) angeordnet ist.
10. Konischer Sprühkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundkörper (2) zur Aufnahme von Gewindestiften (14) Gewindebohrungen (7) vorgesehen sind, dies derart, dass die Gewindestifte (14) über die Aussparungen (3) zu den Gewindebohrungen (7) geführt werden.
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