DE20108467U1 - Tischplatte-Anzeigegerät - Google Patents
Tischplatte-AnzeigegerätInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Tischplatten-Anzeigegeräte und insbesondere Gehäuse für solche Geräte, die zur Aufnahme dieser Geräte praktisch sind und zusätzliche Merkmale für diese Geräte bereitstellen. Ein solches Gerät kann ein relativ kleines Gerät sein, das einen sichtbaren, hochstehenden Bildschirm hat, um beispielsweise die Tageszeit, Raumtemperatur, Buchstaben, Zahlen oder Bilder auf einer LCD-Anzeige anzuzeigen, und auf einem Schreibtisch, Nachttisch oder ähnlichem verwendet werden kann. Derzeit haben solche Geräte normalerweise nur eine einzige Funktion, und wenn eine Tastatur verwendet wird, um das Gerät zu betätigen, bleibt die Tastatur freiliegend und ist daher zu jedem Zeitpunkt gegen unbeabsichtigte Beschädigungen gefährdet.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die obengenannten Nachteile zu überwinden.
Gemäß dieser Erfindung ist Gehäuse für ein Tischplatten-Anzeigegerät vorgesehen, mit einem bewegbaren, im wesentlichen hochstehenden Fensterrahmen zur Aufnahme einer LCD-Anzeige des Gerätes, wobei das Gehäuse eine Gehäuseschale mit einer horizontalen Basis, eine offene, geneigte, vordere Öffnung, gegen die der Fensterrahmen anliegt, eine hintere Platte und eine Basis aufweist, wobei der Fensterrahmen an seiner Mitte schwenkbar an der Gehäuseschale gehalten ist, um zu ermöglichen, daß der Fensterrahmen weg von der vorderen Öffnung zwischen zwei Positionen geschwenkt werden kann, einer ersten Position, in der der Fensterrahmen gegen die Öffnung anliegt und die Öffnung verdeckt, und einer zweiten Position oberhalb der ersten Position, in der der Fensterrahmen gegen die Öffnung anliegt und einen Teil der Öffnung verdeckt, einer Plattform, die normalerweise im Inneren der Gehäuseschale unter dem Fensterrahmen montiert und im wesentlichen horizontal an der Basis verschiebbar ist, einem mechanischen Verbindungsbauteil, das sich zwischen einer schwenkbaren Verbindung am hinteren Ende der Plattform und einer schwenkbaren Verbindung mit einem unteren Teil des Fensterrahmens erstreckt, und einer schwenkbaren Zwischenverbindung zwischen dem Verbindungsbauteil, das innerhalb der Gehäuseschale montiert ist, und vor der hinteren Platte, so daß dann, wenn der Fensterrahmen von der ersten Position in die zweite Position bewegt wird, die Plattform durch das Verbindungsbauteil im wesentlichen aus der Gehäuseschale herausbewegt wird.
Eine Federvorspanneinrichtung, um den Fensterrahmen in die zweite Position vorzuspannen, und ein manuell betätigbarer Riegel können vorgesehen sein, um den Fensterrahmen gegen die Federvorspannung in der ersten Position zu halten.
Die Federvorspanneinrichtung kann an der schwenkbaren Zwischenverbindung montiert sein.
Die Plattform kann eine Tastatur halten, auf die der Benutzer zugreifen kann, wenn sich der Fensterrahmen in der zweiten Position befindet.
Ein erfindungsgemäßes Tischplatten-Anzeigegerät wird nun anhand eines Beispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
Figur 1 eine Vorderansicht des Gerätes in einer ersten Konfiguration ist, wobei sich ein Fensterrahmen in einer ersten Position befindet;
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Figur 2 eine Querschnittsansicht des Gerätes entlang der Schnittlinien A-A ist, die in Figur 1 gezeigt sind;
Figur 3 eine Vorderansicht des Gerätes in einer zweiten Konfiguration ist, wobei sich der Fensterrahmen in einer zweiten Position befindet;
Figur 4 eine Querschnittsansicht des Gerätes entlang der Schnittlinien B-B ist, die in Figur 3 gezeigt sind;
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Figur 5 eine Vorderansicht des Gerätes in einer Zwischenkonfiguration ist;
Figur 6 eine Querschnittsansicht des Gerätes entlang der Schnittlinien C-C ist, die in Figur 5 gezeigt sind; und
Figur 7 eine perspektivische Explosionsdarstellung des Gerätes ist.
Es wird nun auf die Zeichnungen Bezug genommen, wobei in den Figuren 1 und 2 ein Gerät gemäß der Erfindung gezeigt ist,
das einen kleinen Computer oder einen Taschenrechner enthält, der ein LCD-Anzeige 10 und eine Tastatur 11 hat, die in einem Gehäuse 12 gehalten sind. Das Gehäuse 12 hat einen im wesentlichen hochstehenden vorderen Fensterrahmen 13 für die LCD-Anzeige 10 und eine hohle Gehäuseschale 14 mit einer horizontalen Basis 15. Der Fensterrahmen 13 liegt an den geneigten Seiten 16 (siehe Figur 7) der Gehäuseschale an und verdeckt normalerweise (wie in Figuren 1 und 2 gezeigt) eine Öffnung 17 (siehe Figur 7) , die an der Vorderseite der Gehäuseschale 14 ausgebildet ist.
Eine hintere Platte 18 des Fensterrahmens 13 ist an ihrer Mitte durch Haltebauteile 20 schwenkbar an einer Verankerungsplatte 19 gehalten, die an einer hinteren Platte der Gehäuseschale 14 befestigt ist. Die Haltebauteile 20 ermöglichen es, daß der Fensterrahmen 13 nach oben gerichtet und weg von den Seiten 16 aus einer ersten Position, die in Figuren 1 und 2 gezeigt ist, in eine zweite Position geschwenkt werden kann, die in Figuren 3 und 4 gezeigt ist, in der der Fensterrahmen 13 nur teilweise die Öffnung 17 verdeckt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Öffnung 17 jedoch durch ein mechanisches Verbindungsbauteil 21 immer verdeckt, um nicht von vorne in das Innere des Gerätes sehen zu können.
Wie deutlich in Figur 2 zu sehen, ist das Verbindungsbauteil 21 mit einem unteren Teil der hinteren Platte 18 des Fensterrahmens 13 und mit einer Rückseite einer Plattform 22 schwenkbar verbunden, die an Basis-Schiebern 15A im wesentlichen in horizontaler Richtung verschiebbar ist. Schwenkbare Zwischenverbindungen 23 sind durch eine Verankerungsbefestigung 24 zwischen der Verankerungsplatte 19 und dem Verbindungsbauteil 21 angeordnet. Das bedeutet, daß eine Schwenkachse für die schwenkbaren Zwischenverbindungen 23 innerhalb der Gehäuseschale 14 angeordnet ist, und zwar vor der Verankerungsplatte 19. Wenn folglich der Fensterrahmen 13 aus der ersten Position, wie in Figuren 1 und 2 gezeigt, in die zweite Position bewegt wird, wie
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in Figuren 3 und 4 gezeigt, wird die Plattform 22 (an der die Tastatur 11 gehalten ist) aus dem Inneren der Gehäuseschale 14 im wesentlichen vollständig aus der Gehäuseschale herausbewegt.
Eine Zwischenkonfiguration des Gerätes, in der sich der Fensterrahmen 13 zwischen der ersten Position und der zweiten Position befindet, ist in Figuren 5 und 6 gezeigt.
Ein Hülse 25, die mit den Zwischenverbindungen 23 in Beziehung steht, umgibt eine Schraubenfeder 26, die bei einer Relativbewegung zwischen der Platte 18 und der Gehäuseschale 14 verwunden wird, wenn der Fensterrahmen aus der zweiten Position, wie in Figuren 3 und 4 gezeigt, in die erste Position bewegt wird, wie in Figuren 1 und 2 gezeigt. Die Vorspannung, die durch die Feder bewirkt wird, dient dann dazu, den Fensterrahmen 13 automatisch in die zweite Position zu bewegen, wenn ein manuell betätigbarer Riegel 27 von Hand gelöst wird.
Der Fensterrahmen 13 ist mit vier Drucktasten 28 versehen, die verwendet werden, um die Funktionen des Gerätes zu aktivieren und beispielsweise eine Ein/Aus-Taste beinhalten. Außerdem ist ein Batteriefach-Deckel 29 vorgesehen, um so in der Gehäuseschale 14 zwei Batterien 3 0 aufzunehmen.
Das beschriebene Gerät ist ein kleiner Computer oder ein Taschenrechner, aber auch andere Geräte können in der Gehäuseschale montiert sein, wie beispielsweise ein Thermometer, ein Wecker usw. Wenn ein Wecker vorgesehen ist, wird die LCD-Anzeige normalerweise zum Anzeigen der Tageszeit, der Alarm-Einstellung 0 usw., verwendet, kann aber auch zum Anzeigen von Berechnungen verwendet werden, wenn eine Taschenrechner-Funktion eingestellt ist.
Bei anderen Anwendungen des erfindungsgemäßen Gerätes kann die Plattform 22 mit Funkt ions- oder Steuertasten versehen sein, die erforderlich sein können, um ein Spiel zu spielen, das auf
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der LCD-Anzeige angezeigt wird. Die Plattform 22 kann aber auch verwendet werden, um nur eine Ablageschale für Büro-Utensilien vorzusehen, wie zum Beispiel Stifte oder auch Heftklammern. Da sich die Plattform normalerweise vollständig in der Gehäuseschale 14 befindet, sind die Tastatur, die Steuertasten oder die aufbewahrten Büro-Utensilien sicher gehalten und gegen Beschädigung geschützt.
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Claims (4)
1. Gehäuse (12) für ein Tischplatten-Anzeigegerät, mit einem bewegbaren, im wesentlichen hochstehenden Fensterrahmen (13) zur Aufnahme einer LCD-Anzeige (10) des Gerätes, wobei das Gehäuse (12) eine Gehäuseschale (14) mit einer horizontalen Basis (15), eine offene, geneigte, vordere Öffnung (17), gegen die der Fensterrahmen (13) anliegt, eine hintere Platte und eine Basis aufweist, wobei der Fensterrahmen (13) an seiner Mitte schwenkbar an der Gehäuseschale (14) gehalten ist, um zu ermöglichen, daß der Fensterrahmen (13) weg von der vorderen Öffnung (17) zwischen zwei Positionen geschwenkt werden kann, einer ersten Position, in der der Fensterrahmen (13) gegen die Öffnung anliegt und die Öffnung verdeckt, und einer zweiten Position oberhalb der ersten Position, in der der Fensterrahmen gegen die Öffnung (17) anliegt und einen Teil der Öffnung verdeckt, einer Plattform (22), die normalerweise im Inneren der Gehäuseschale unter dem Fensterrahmen (13) montiert und im wesentlichen horizontal an der Basis verschiebbar ist, einem mechanischen Verbindungsbauteil (21), das sich zwischen einer schwenkbaren Verbindung am hinteren Ende der Plattform (22) und einer schwenkbaren Verbindung mit einem unteren Teil des Fensterrahmens (13) erstreckt, und einer schwenkbaren Zwischenverbindung (23) zwischen dem Verbindungsbauteil (21), das innerhalb der Gehäuseschale montiert ist, und vor der hinteren Platte, so daß dann, wenn der Fensterrahmen (13) von der ersten Position in die zweite Position bewegt wird, die Plattform durch das Verbindungsbauteil im wesentlichen aus der Gehäuseschale herausbewegt wird.
2. Gehäuse für Tischplatten-Anzeigegerät nach Anspruch 1, mit einer Federvorspanneinrichtung, um den Fensterrahmen (13) in die zweite Position vorzuspannen, und einem manuell betätigbaren Riegel (27), um den Fensterrahmen (13) gegen die Federvorspannung in der ersten Position zu halten.
3. Gehäuse für Tischplatten-Anzeigegerät nach Anspruch 2, bei dem die Federvorspanneinrichtung (26) an der schwenkbaren Zwischenverbindung montiert ist.
4. Gehäuse für Tischplatten-Anzeigegerät nach Anspruch 1, bei dem die Plattform (22) eine Tastatur (11) hält, auf die der Benutzer zugreifen kann, wenn sich der Fensterrahmen in der zweiten Position befindet.
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