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DE20107336U1 - Möbelplatte - Google Patents

Möbelplatte

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Publication number
DE20107336U1
DE20107336U1 DE20107336U DE20107336U DE20107336U1 DE 20107336 U1 DE20107336 U1 DE 20107336U1 DE 20107336 U DE20107336 U DE 20107336U DE 20107336 U DE20107336 U DE 20107336U DE 20107336 U1 DE20107336 U1 DE 20107336U1
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Germany
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furniture
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DE20107336U
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NIENABER WALTER
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NIENABER WALTER
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Publication date
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Publication of DE20107336U1 publication Critical patent/DE20107336U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V33/00Structural combinations of lighting devices with other articles, not otherwise provided for
    • F21V33/0004Personal or domestic articles
    • F21V33/0012Furniture
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/20Furniture panels or like furniture elements
    • A47B96/205Composite panels, comprising several elements joined together
    • A47B96/206Composite panels, comprising several elements joined together with laminates comprising planar, continuous or separate layers
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/20Illuminated signs; Luminous advertising with luminescent surfaces or parts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B2220/00General furniture construction, e.g. fittings
    • A47B2220/0075Lighting
    • A47B2220/0077Lighting for furniture, e.g. cupboards and racks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description

Dipl.-Chem. E.L. FRITZ GM 01/042 Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 27.04.2001/HZ/RH Dipl.-Phys. E. HARAZIM Patentanwälte M. HOFFMANN
B. HEIN Rechtsanwälte
Ostentor 9 59757 Arnsberg
Dipl.-Ing. Walter Nienaber An der Schwemecke
59494 Soest
"Möbelplatte"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Möbelplatte zur Verwendung als Möbelelement oder Anzeigetafel, welche eine Grundplatte aus Kunststoff umfasst, die auf zumindest einer Seite mit von außen sichtbaren Gestaltungsmitteln versehen ist.
Eine derartige Möbelplatte bildet ein vielfältig einsetzbares, stabiles Mehrzweckelement, welches eine Grundbzw. Trägerplatte aus widerstandsfähigem Kunststoffmaterial hat, beispielsweise aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Kunststoff-Regenerat oder ähnlichen Materialien. Diese sind als Kunststoffplatten handelsüblich und können gemäß der jeweiligen Verwendung zugeschnitten werden.
Zur Verwendung als Werbe- oder Informationsträger oder auch allgemein zur dekorativen Gestaltung sind auf zumindest einer Außenseite, welche den Betrachtern entgegengewandt ist, optische erkennbare Gestaltungsmittel angebracht, beispielsweise in Form einer Bedruckung, Folienbeschichtung oder dergleichen, durch welche eine Beschriftung, Bildmotive oder beliebige andere graphische Gestaltungen beziehungsweise Dekore dargestellt werden. Auf diese Weise lassen sich sowohl senkrecht stehende Anzeigetafeln und Hinweisschilder realisieren, als auch in Möbel- bzw. Inneneinrichtungen integrierte Funktionsflächen, beispielsweise Tischplatten, Arbeits- oder Küchenplatten sowie Verkleidungen von Verkaufstheken und Ausstellungsständen, beispielsweise im Laden- und Messebau. Ein wesentlicher Aspekt in diesen Bereichen ist die Anbringung von Markendarstellungen, Firmennamen und -logos und sonstigen Werbebotschaften, beispielsweise im Gastronomiebereich die einprägsame Darstellung von Marken der Getränkehersteller und lieferanten auf den Tischplatten.
Im Stand der Technik ist es bekannt, Kunststoffplatten durch aufgeklebte Klebefolien zu gestalten oder diese mit einem Aufdruck zu versehen. Insbesondere Tischplatten im Gastronomiebereich, Theken in Gaststätten und im Einzelhandel
sowie auch Stellwände oder dergleichen bei Präsentationen oder im Messebau sind jedoch regelmäßig erheblichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt. Dies führt dazu, dass die Gestaltungsmittel, beispielsweise die aufgeklebten Folien oder auch die Bedruckung, welche auf Kunststoffplatten lediglich eine eingeschränkte Haftung hat, bereits nach einiger Zeit zerkratzt bzw. beschädigt wird und sich im ungünstigsten Fall ablöst. Die robuste Kunststoffplatte hat dagegen eine deutlich längere Lebensdauer, wobei sie jedoch im Laufe der Zeit durch die unvermeidliche Beschädigung der Gestaltungsmittel unansehnlich wird bzw. die Gestaltungsmittel ihre Werbe- und Informationsfunktion nicht mehr erfüllen.
Angesichts dieser Problematik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Gestaltung einer aus Kunststoff bestehenden Möbelplatte robuster und langlebiger zu ermöglichen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass auf der sichtbaren Seite der Grundplatte eine durchsichtige Deckplatte flächig befestigt ist, wobei sich die Gestaltungsmittel zwischen der Grundplatte und der Deckplatte befinden.
Die erfindungsgemäße Möbelplatte zeichnet sich dadurch aus, dass sie als mehrlagige Verbundplatte ausgestaltet ist mit einer Grundplatte und einer Deckplatte. Die Grundplatte aus Kunststoff kann wie im Stand der Technik als Zuschnitt aus einer handelsüblichen Kunststoffplatte gefertigt sein und hat entsprechend deren Vorteile, wie Robustheit und Langlebigkeit. Die erfindungsgemäße Besonderheit besteht darin, dass die Gestaltungsmittel, beispielsweise eine Bedruckung mit Schriftzeichen bzw. sonstigen graphischen Gestaltungen, nicht unmittelbar auf der freiliegenden Oberfläche der Möbelplatte aufgebracht ist, sondern zwischen der Grundplatte und der transparenten Deckplatte eingeschlossen ist.
Die durchsichtige Deckplatte gewährleistet freie Sicht auf das darunter angeordnete Gestaltungsmittel, beispielsweise ein Firmenlogo oder eine sonstige Werbe- bzw. Informationsdarstellung. Diese Gestaltungsmittel sind durch die Deckplatte nach außen hin sicher geschützt. Selbst harte Beanspruchung bei einer Verwendung als Küchenarbeitsplatte oder Tischplatte im Gastronomiebereich können die Gestaltungsmittel daher auch im Dauereinsatz nicht beschädigt oder zerstört werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, auch Grundplatten aus solchen Kunststoffen, auf denen Druckfarben nicht oder nur unzureichend haften, mit beliebigen Druckmotiven zu gestalten.
Bevorzugt ist die Deckplatte als glasklare Kunststoffplatte ausgebildet, beispielsweise aus Acrylglas (PMMA), welches unter der Handelsbezeichnung „Plexiglas" erhältlich ist. Dieses Material ist relativ hart und mechanisch widerstandsfähig, so dass es selbst bei längerer, harter Beanspruchung lediglich geringere Gebrauchsspuren zeigt und im wesentlichen seine Transparenz beibehält. Dadurch ist gewährleistet, dass die mit den Gestaltungsmitteln dargestellten Bild- und/oder Schriftdarstellungen langfristig mit hoher Qualität erkennbar bleiben.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Gestaltungsmittel auf der gegen die Grundplatte anliegenden Unterseite der Deckplatte angebracht sind. Bevorzugt können die Gestaltungsmittel als Bedruckung der Deckplatte ausgebildet sein. Ein besonderer Vorteil dieser Ausführung liegt darin, dass, wie bereits erwähnt, einige Kunststoffmaterialien, welche aufgrund ihrer Eigenschaften besonders gut als Grundplatte geeignet sind, Druckfarbe auf ihrer Oberfläche nicht oder nur mit geringer Haftung annehmen. Erfindungsgemäß wird dieses Problem dadurch umgangen, dass diese Bedruckung auf die neu hinzugenommene Deckplatte verlagert wird. So lässt sich beispielsweise Acrylglas im Siebdruck ohne Probleme mit einer Beschriftung oder beliebigen Zeichendarstellungen bedrucken. Ein weiterer
Vorteil ist, dass die Handhabung der relativ zur Grundplatte deutlich dünneren Deckplatte einfacher ist. Diese hat beispielsweise eine Stärke von 1-4 mm, während die Grundplatte 15-30 mm dick sein kann.
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Ein weiterer Vorteil, die Gestaltungsmitte auf die Deckplatte aufzubringen ist, dass in einem vereinheitlichten Produktionsprozess hergestellte Grundplatten lediglich durch Umgestaltung der Deckplatten mit geringem Aufwand unterschiedlich gestaltet werden können. Zu beachten ist dabei lediglich, dass Text und Zeichendarstellungen spiegelbildlich auf die Deckplatte gedruckt werden.
Alternativ zu einer Bedruckung oder Anbringung von Klebefolien können die Gestaltungsmittel als Oberflächenstrukturierung der Deckplatte ausgebildet sein. Dabei handelt es sich um eine räumliche Gestaltung, beispielsweise in Form einer Gravur oder Ausfräsung von Zeichen oder sonstigen Motiven, oder auch aus mattierten bzw. aufgerauten Bereichen. Durch Lichtbrechung an den Seitenkanten tritt diese strukturierte Gestaltung deutlich erkennbar hervor. Außerdem ergibt sich die Möglichkeit, durch entsprechende Beleuchtung interessante Lichteffekte zu erreichen.
Die Deckplatte wird bevorzugt flächig auf der Grundplatte aufgeklebt. Hierzu kann ein speziell auf die verwendeten Kunststoffe abgestimmter, dünn aufgetragener Klebstoff verwendet werden, oder alternativ eine beidseitig mit Klebstoff beschichtete Klebefolie, welche zwischen der Deckplatte und der Grundplatte eingelegt wird und diese fest zusammenhält. Wenn diese Klebeverbindung beim Zusammenfügen hinreichend fest zusammengepresst wird und ausgehärtet ist, ist diese von außen nicht mehr sichtbar, so dass der optische Eindruck nicht beeinträchtigt wird.
Vorzugsweise erstreckt sich die Deckplatte über die gesamte sichtbare Fläche der Grundplatte.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Grundplatte mit Beleuchtungseinrichtungen versehen ist, von denen die Deckplatte beleuchtbar ist. Diese Beleuchtungseinrichtungen umfassen Leuchtmittel, welche Licht von unten oder seitlich gegen die Deckplatte abstrahlbar bzw. in diese einstrahlbar ist. Der dadurch erreichbare vorteilhafte Effekt besteht darin, dass die zwischen der Deckplatte und der Grundplatte befindlichen Gestaltungsmittel angestrahlt und damit ebenfalls optisch hervorgehoben werden können.
Im einzelnen kann vorgesehen sein, dass die Grundplatte Lichtdurchlassöffnungen umfasst. In diese können Leuchtmittel einsetzbar sein, beispielsweise Glühlampen oder Leuchtdioden, oder auch Lichtleitkabel, welche von einer zentralen Lichtquelle gespeist werden können. Diese Lichtdurchlassöffnungen können einzeln oder in größerer Anzahl über die Grundplatte verteilt angeordnet werden, so dass entsprechend Licht von unten durch die Deckplatte abgebbar ist bzw. gezielt die Gestaltungsmittel, beispielsweise aufgedruckte Firmenlogos oder Werbetexte angestrahlt werden können. Durch eine abwechselnde Ansteuerung der Leuchtmittel lassen sich dabei interessante Effekte erzielen.
Vorteilhaft ist es weiterhin, dass in die Deckplatte Lichtführungsmittel integriert sind. Diese Lichtführungsmittel können beispielsweise Abdeckelemente, Diffusorelemente, Reflektorelemente und/oder sonstige refraktive oder reflektive optische Elemente umfassen. Durch die Lichtführungsmittel kann das beispielsweise durch die Lichtdurchlassöffnungen in der Grundplatte in die Deckplatte eingestrahlte Licht kontrolliert durch die Deckplatte geführt werden, beispielsweise um die Gestaltungsmittel in der Deckplatte zu beleuchten oder das Licht definiert aus der Deckplatte wieder austreten zu lassen. Mit den Abdeckelementen können die Lichtdurchlassöffnungen nach oben abgedeckt werden, während über Reflektorelemente, Prismen
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oder dergleichen Lichtstrahlen an andere Stellen der Deckplatte gelenkt werden können. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, in die Unterseite der Deckplatte eingefräste Gestaltungsmittel hell leuchtend hervortreten zu lassen.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Gestaltungsmittel zumindest teilweise mit Lumineszenzfarben versehen sind. Dies sind Farbstoffe, die bei Lichtbestrahlung Licht mit veränderter Wellenlänge abstrahlen (Fluoreszenzfarben), beispielsweise unter UV-Licht hell nach Art einer Neonlampe aufleuchten und daher häufig kurz als „Neonfarben" bezeichnet werden, oder im Dunkeln nachleuchtende Phosporeszenzfarben. Diese Lumineszenzfarben können beispielsweise als Druckfarbe aufgetragen werden, oder auch in Kunststofffolien oder -platten enthalten sein. Dadurch können beispielsweise Marken, Logos bzw. Schriftzeichen besonders hell leuchtend hervorgehoben werden. Durch Anstrahlung mit UV-Licht lassen sich besonders interessante Effekte erreichen.
Besonders vorteilhaft ist zur Realisierung der Lichtführungsmittel die Verwendung einer Abdeckplatte aus Acrylglas. Dieses Material eignet sich besonders gut als Lichtleiter und ermöglicht darüber hinaus, Reflektionsflächen, Prismen und dergleichen unmittelbar in das Material einzuarbeiten, so dass keine zusätzlichen Bauelemente erforderlich sind.
Eine erfindungsgemäß ausgestaltete Möbelplatte kann, insbesondere mit den integrierten Beleuchtungseinrichtungen sowohl als Tischplatte oder Arbeitsplatte eines Möbels ausgebildet sein, als auch als senkrecht aufgestellte Anzeigetafel.
-7-
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Möbelplatte;
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Möbelplatte gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Möbelplatte in einer zweiten Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt beispielhaft eine Ansicht von oben auf die sichtbare Seite einer Möbelplatte, die darin als Ganzes mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist und beispielsweise eine Tischplatte bildet. Wie in dieser Ansicht erkennbar, ist diese Tischplatte 1 auf Ihrer Oberseite mit Gestaltungsmitteln 2 versehen, beispielsweise einem Firmenlogo oder einer sonstigen Grafik- oder Schriftwiedergabe. Diese flächigen Gestaltungsmittel 2 können beispielsweise ein Aufdruck oder eine Folienbeschichtung oder dergleichen sein.
Der erfindungsgemäße Aufbau der Möbelplatte 1 geht deutlich aus Fig. 2 hervor. Dieser umfasst eine Grundplatte 3 die aus Kunststoff besteht, beispielsweise aus PE, PP, Regenerat oder dergleichen und beispielsweise eine Stärke von etwa 20 mm hat. Auf der Oberseite dieser Grundplatte 3 ist eine Deckplatte 4 angebracht, bevorzugt flächig aufgeklebt. Diese Deckplatte 4 besteht bevorzugt aus Acrylglas (PMMA) und kann eine Dicke von 1-4 mm haben.
Wie in Fig. 2 erkennbar ist, sind die Gestaltungsmittel 2 zwischen der Deckplatte 4 und der Grundplatte 3 angeordnet. Dabei handelt es sich bevorzugt um eine Bedruckung, d. h. Druckfarbenschicht oder auch eine dünne Folie. Die Dicke dieser Gestaltungsmittel 2 ist zur besseren Verdeutlichung überproportional vergrößert eingezeichnet.
Es ist besonders vorteilhaft, dass die Gestaltungsmittel 2, beispielsweise die Bedruckung, auf die Unterseite der Deckplatte 4 aufgebracht ist. Dadurch kann eine Möbelplatte unabhängig vom Material der Grundplatte 3 gestaltet werden, welches unter Umständen schwierig zu bedrucken oder zu bekleben ist. Durch die widerstandsfähige Deckplatte 4 aus Acrylglas sind diese Gestaltungsmittel gegen mechanische Beschädigung gut geschützt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der in Fig. 2 dargestellten Möbelplatte 1 ist in Fig. 3 dargestellt, wobei für identische Teile dieselben Bezugszeichen Verwendung finden. Dabei weist die Grundplatte 3 eine Lichtdurchlassöffnung 5 in Form einer durchgehenden Bohrung auf, in die von unten ein elektrisches Leuchtmittel 6, beispielsweise ein Glühlämpchen oder eine Leuchtdiode eingesetzt ist. Dieses kann Licht durch die Lichtdurchlassöffnung 5 hindurch auf die Rückseite der Deckplatte 4 strahlen, so dass das Gestaltungsmittel, beispielsweise eine Bedruckung 2 hinterleuchtet und dadurch optisch hervorgehoben wird. Darüber hinaus ist es möglich, dass in die Deckplatte 4 auf der Unterseite Lichtleitmittel in Form von feinen Nuten bzw. Kanälen 7 eingebracht sind, so dass über weitere Umlenkmittel 8 Licht an von der Lichtdurchlassöffnung 5 entfernten Stellen abgegeben werden kann.

Claims (15)

1. Möbelplatte zur Verwendung als Möbelelement oder Anzeigetafel, welche eine Grundplatte aus Kunststoff umfasst, die auf zumindest einer Seite mit von außen sichtbaren Gestaltungsmitteln versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der sichtbaren Seite der Grundplatte (3) eine durchsichtige Deckplatte (4) flächig befestigt ist, wobei sich die Gestaltungsmittel (2) zwischen der Grundplatte (3) und der Deckplatte (4) befinden.
2. Möbelplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckplatte (4) als glasklare Kunststoffplatte ausgebildet ist.
3. Möbelplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckplatte (4) aus Acrylglas besteht.
4. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestaltungsmittel (2) auf der gegen die Grundplatte (3) anliegenden Unterseite der Deckplatte (4) angebracht sind.
5. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestaltungsmittel (2) als Bedruckung der Deckplatte (4) ausgebildet sind.
6. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestaltungsmittel (2, 7) als Oberflächenstrukturierung der Deckplatte (4) ausgebildet ist.
7. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckplatte (4) flächig auf der Grundplatte (3) aufgeklebt ist.
8. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckplatte (4) sich über die gesamte sichtbare Fläche der Grundplatte (3) erstreckt.
9. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (3) mit Beleuchtungseinrichtungen (6) versehen ist, von denen die Deckplatte (4) beleuchtbar ist.
10. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (3) Lichtdurchlassöffnungen (5) umfasst.
11. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in die Deckplatte (3) Lichtführungsmittel (7, 8) integriert sind.
12. Möbelplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtführungsmittel (7, 8) Abdeckelemente, Diffusorelemente, Reflektorelemente und/oder sonstige optische Elemente umfassen.
13. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Tischplatte (1) oder Arbeitsplatte (1) eines Möbels ausgebildet ist.
14. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Anzeigetafel ausgebildet ist.
15. Möbelplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestaltungsmittel mit Lumineszenzfarben versehen sind.
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Cited By (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2891608A1 (fr) * 2005-10-03 2007-04-06 Salm Sa Sa Facade lumineuse de meuble ou d'habillage de mur ou de credence
WO2008071787A1 (de) * 2006-12-15 2008-06-19 Fritz Egger Gmbh & Co. Bauteil mit mindestens einem leuchtmittel
DE102009024354A1 (de) * 2009-06-09 2010-12-16 Hans Striewski Dekorwand
EP2463115A1 (de) * 2010-12-07 2012-06-13 Triga Partners S.R.O. Mit LED beleuchtetes Möbelelement
EP1862784B2 (de) 2006-06-02 2015-11-18 Medisana AG Vorrichtung zum Wiegen
DE202015102211U1 (de) * 2015-04-30 2016-08-02 Rehau Ag + Co Möbelplatte
EP3354815A1 (de) * 2017-01-27 2018-08-01 Altura Leiden Holding B.V. Platte mit einer beleuchtung

Cited By (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2891608A1 (fr) * 2005-10-03 2007-04-06 Salm Sa Sa Facade lumineuse de meuble ou d'habillage de mur ou de credence
EP1862784B2 (de) 2006-06-02 2015-11-18 Medisana AG Vorrichtung zum Wiegen
WO2008071787A1 (de) * 2006-12-15 2008-06-19 Fritz Egger Gmbh & Co. Bauteil mit mindestens einem leuchtmittel
DE102009024354A1 (de) * 2009-06-09 2010-12-16 Hans Striewski Dekorwand
EP2463115A1 (de) * 2010-12-07 2012-06-13 Triga Partners S.R.O. Mit LED beleuchtetes Möbelelement
DE202015102211U1 (de) * 2015-04-30 2016-08-02 Rehau Ag + Co Möbelplatte
EP3354815A1 (de) * 2017-01-27 2018-08-01 Altura Leiden Holding B.V. Platte mit einer beleuchtung

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