DE20107908U1 - Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten und insbesondere transparenten Glasscheiben - Google Patents
Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten und insbesondere transparenten GlasscheibenInfo
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Description
*> * *:· PATENTANWALT.
DIPL.-ING. KLAUS-JÜRGEN SCHWARZ
; EUROPEAN PATENT and TRADEMARK ATTORNEY
PATVOCAT®
| Anmelder: | VNR 108 545 |
Anwaltsakte 002 486/01 |
Schreibung |
| Be | zum Befestigen von Platten und | ||
| Dipl.-Kfm. Jürgen Wagner Hans-Dieter Schmitz Nenad Heim |
Klemmvorrichtung | transparenten Glasscheiben | |
| Datum 09. Mai 2001 |
|||
| insbesondere &igr; | |||
Die Erfindung betrifft eine Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten und insbesondere transparenten Glasscheiben nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Glasscheiben und Glastrennwände an Treppengeländern und Balkonbrüstungen haben bisher hauptsächlich eine absturzsichernde Funktion. Bei der Befestigung der Glasplatten kommt es daher in erster Linie darauf an, daß die verwendeten Klemmvorrichtungen die Glasscheibe oder Glastrennwand zwischen ihren Klemmbacken sicher festhalten, ohne daß die Gefahr einer Beschädigung der Glasscheiben infolge der Klemmwirkung der Klemmbacken besteht.
Die Klemmvorrichtungen sind daher an den Innenseiten der Klemmbacken mit Polstern aus einem elastomeren Werkstoff ausgestattet, die an den beiden Seiten der Glasscheiben flächig angreifen und diese sicher festhalten.
Bestehen die Glasscheiben oder Trennwandteile aus Einscheiben-Sicherheitsglas, so sollte dieses, wenn es in Verkehrszonen eingesetzt wird, wegen eines möglichen Spontanbruches vorsorglich auf der Angriffsseite mit einer splitterbindenden Folie ausgestattet sein.
Diesen Sicherheitsanorderungen wird in der Praxis von umsichtigen Fachleuten bereits Rechnung getragen. Es ist daher auch eine überarbeitete Fassung der Verglasungsvorschriften zu erwarten, die sich mit den bei der absturzsichemden Funktion beim Einsatz von Sicherheitsglasscheiben auftretenden und zu beachtenden Problemen befassen.
Für die Sicherheit unbeachtet sind bisher jedoch die Möglichkeiten geblieben, die sich durch eine Beschichtung der Glasoberfläche mit elektrisch leitenden Werkstoffen ergeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klemmvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 für die Befestigung von Platten und insbesondere transparenten Glasscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas oder Mehrscheiben-Verbundglas so auszugestalten, daß durch die Beschichtung einerseits zusätzliche Sicherheitsfunktionen übernommen werden können und darüber hinaus auch besondere elektrische Funktionen in Form von optischen und/oder akustischen Signal- und Alarmeinrichtungen sowie optisch variablen Leucht- und Lichteffekten und dergleichen ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Platte oder Glasscheibe mindestens eine dünne kohärente elektrisch leitfähige Schicht aus Metall, Metalloxid oder einem mit Fremdatomen dotierten leitfähigen Kunststoff aufweist, und daß an mindestens einem Polster der beiden Klemmbacken der Klemmvorrichtung eine Anzahl elektrischer Kontaktflächen angeordnet ist, die einen leitenden Kontakt mit der Schicht an der Glasscheibe herstellen.
Dadurch, daß die zwischen den Klemmbacken eingespannte Platte oder Glasscheibe mindestens eine elektrisch leitende Schicht aufweist, und daß außerdem an mindestens einem Polster der verwendeten Klemmvorrichtungen elektrische Kontaktflächen angeordnet sind, die einen leitenden Kontakt mit der oder den elektrisch leitenden Schichten an der Platte, Glasscheibe, Glastrennwand oder dergleichen herstellen, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, um die Glasscheiben oder Glastrennwände zusätzlich zu den absturzsichernden Funktionen auch für weitergehende Sicherungsmaßnahmen sowie für optische und/oder akustische Informations-, Signal- und Alarmeinrichtungen wie auch Werbe-Informationsträger zu nutzen. So können die elektrischen Kontaktflächen beispielsweise mit elektrischen und/oder akustischen Sicherheits- und Alarmeinrichtungen verbunden werden. Die Beschichtungen der Glasscheiben mit elektrisch leitfähigen
Werkstoffen können in mehrere Felder unterteilt sein, die beispielsweise auf Tastberührungen reagieren, um Zugangsberechtigungen oder dergleichen an Zugängen und Absperrtoren zu überprüfen. Auch können durch die elektrisch leitfähigen Schichten von Datenträgern stammende Informationen aufgenommen und weitergeleitet werden, wobei der elektrischen Kontaktgabe zwischen den leitfähigen Schichten und den an den Klemmvorrichtungen vorhandenen elektrischen Kontaktflächen eine besondere Bedeutung zukommt, um eine einwandfreie Signalübertragung ohne Beeinträchtigung der mechanischen Eigenschaften der Klemmvorrichtungen sicherzustellen.
Besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis
So ist es für eine einwandfreie Kontaktgabe äußerst vorteilhaft, wenn die Kontakte bzw. Kontaktflächen über die Oberfläche des Polsters gegen die Platte nur geringfügig hervorstehen, so daß sie beim Festspannen der Klemmbacken ohne Beeinträchtigung der Klemmwirkung des Polsters in einen leitenden Kontakt mit der zugehörigen elektrisch leitfähigen Schicht kommen.
Zweckmäßig sind die Kontaktflächen federnd ausgebildet und greifen mit gegenüber der Kontaktebene abgewinkelten Befestigungsschenkeln in vorzugsweise schlitzförmige Aussparungen an dem Polster ein.
Die Kontaktflächen können rund, vieleckig oder streifenförmig ausgebildet sein.
Die Kontaktgabe kann auch noch dadurch verbessert werden, daß die Kontaktflächen gegen die leitfähige Schicht gewölbt sind.
Die Kontaktflächen können mit den abgewinkelten Befestigungsschenkeln einen U-förmigen Querschnitt haben.
Sie können aber auch mit jeweils einem abgewinkelten Befestigungsschenkel einen T- oder L-förmigen oder anders geformten Querschnitt haben und auch eine sich an die leitfähige Schicht federnd anlegende Kontaktzunge aufweisen.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich ferner dadurch, daß die Kontaktflächen auf das Polster an der Klemmbacke aufgeklebt sind.
Die Kontaktflächen können auch in eine Vertiefung an dem Polster teilweise eingelassen sein und durch die Elastizität des Polsters gegen die leitfähige Schicht an der Glasscheibe oder Platte angedrückt werden.
Die Kontaktflächen können in einer ersten vorteilhaften Ausführungsform aus einer dünnen selbstklebenden Leiterbahn aus Kupfer oder einem anderen geeigneten Kontaktmaterial bestehen, wobei es für die Verbindung mit einer Anschlußleitung weiterhin von Vorteil ist, wenn die Leiterbahn am anschlußseitigen Ende des Polsters als Lötfahne nach unten abgewinkelt ist.
In einer demgegenüber abgewandelten weiteren vorteilhaften Ausführungsform können die Kontakte bzw. Kontaktflächen an dem Polster auch aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff bestehen und mit dem Polster einstückig ausgeformt sein. Dies erleichtert nicht nur die Herstellung und die Montage, sondern erhöht auch die Funktionssicherheit maßgeblich.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform derartiger Klemmvorrichtungen ergibt sich weiterhin dadurch, daß die leitfähige Schicht an der Glasscheibe oder Platte durch Trennschlitze in mehrere voneinander unabhängige Leitflächen unterteilt ist, und daß an den Enden der Leitflächen Klemmvorrichtungen mit einer der Anzahl der Leitflächen entsprechenden elektrischen Kontaktflächen angeordnet sind, die über eine elektrische Anschlußleitung und eine Schalteinrichtung für eine gesteuerte, selektive Beschaltung der einzelnen Leitflächen an eine elektrische Stromquelle derart angeschlossen sind, daß die einzelnen Leitflächen jeweils unabhängig voneinander ein- und ausschaltbar sind. Die leitfähige Schicht ist vorzugsweise transparent, kann jedoch nach Bedarf auch getönt oder in einer anderen geeigneten Weise ausgebildet sein, soweit den Sicherheitserfordernissen der angeschlossenen Verbraucher ausreichend Rechnung getragen wird.
Bei Platten aus einem elektrisch leitenden Material, wie Stahlblech oder dergleichen, kann die Platte zweckmäßig mit einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff, wie insbesondere Kunststoff, als Träger für die leitfähige Schicht beschichtet sein.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 eine zwischen zwei Klemmbacken eingespannte Glasscheibe aus Einscheiben-Sicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas oder Verbundglas mit einer elektrisch leitfähigen Schicht, wobei die beiden Klemmvorrichtungen für die Befestigung der Glasscheibe an den Pfosten beispielsweise einer Brüstungskonstruktion montiert sind,
Fig. 2 einen vergrößerten Teilschnitt durch eine der beiden Klemmbacken einer Klemmvorrichtung mit der eingespannten Glasscheibe,
Fig. 3 einen gegenüber Fig. 2 nochmals vergrößerten Teilschnitt durch eine erste Ausführungsform eines Kontaktteiles mit einer elektrischen Kontaktfläche am Polster der Klemmbacke,
Fig. 4 eine demgegenüber abgewandelte zweite Ausführungsform des Kontaktteiles,
Fig. 5 eine weitere abgewandelte Ausführungsform des Kontaktteiles,
Fig. 5 eine weitere abgewandelte Ausführungsform des Kontaktteiles,
Fig. 6 ein weiteres Kontaktteil mit einer gewölbten Kontaktfläche und einem seitlichen Befestigungsschenkel,
Fig. 7 ein im Querschnitt U-fÖrmiges Kontaktteil mit einer ebenen Kontaktfläche und zwei seitlichen Befestigungsschenkeln,
Fig. 8 ein Fig. 6 entsprechendes Kontaktteil mit einer ebenen Kontaktfläche,
Fig. 9 ein im Querschnitt T-förmiges Kontaktteil mit einem mittigen Befestigungsschenkel und einer ebenen Kontaktfläche,
Fig. 10 ein Kontaktteil mit einem einseitigen Befestigungsschenkel und einer davon abgewinkelten federnden Kontaktfläche,
Fig. 11 ein aus zwei Kontaktteilen gemäß Fig. 10 bestehendes Kontaktteil mit mittigem Befestigungsschenkel und zwei davon T-förmig zur Seite gerichteten federnden Kontaktflächen,
Fig. 12 ein im Querschnitt U-förmiges Kontaktteil mit zwei parallelen Befestigungsschenkeln und einer von den Befestigungsschenkeln seitlich hervorstehenden ebenen Kontaktfläche,
Fig. 13 ein im Querschnitt T-förmiges Kontaktteil mit einer ebenen Kontaktfläche und einem mittigen, endseitig verdickten Befestigungsschenkel,
Fig. 14 einen Teilschnitt durch eine am Polster der Klemmbacke befestigte selbstklebende Leiterbahn aus Kupfer mit einer ebenen Kontaktfläche,
Fig. 15 einen Längsschnitt durch die selbstklebende Leiterbahn, die am rückwärtigen Ende des Polsters als Lötfahne zur Verbindung mit einer Anschlußleitung abgewinkelt ist,
Fig. 16 eine Draufsicht auf ein Polster mit mehreren unterschiedlich geformten Kontaktflächen und
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht einer Klemmbacke einer Klemmvorrichtung mit mehreren elektrischen Kontaktflächen und Kabelanschluß, wobei das Kabel an der Basis der Klemmvorrichtung durch eine Zugentlastung gesichert ist,
Die in der Zeichnung gezeigte Klemmvorrichtung 1 dient zum Befestigen von Platten und insbesondere transparenten Glasscheiben 2 mit zwei am seitlichen Rand der Glasscheibe 2 ansetzbaren Paaren von Klemmbacken 3, die an ihren Innenseiten sich an die Glasscheibe anlegende Polster 4 aus elastomerem Werkstoff aufweisen und von mindestens einer Klemmschraube unter Einschluß der Glasscheibe 2 gegeneinander spannbar sind.
Der Einfachheit halber ist in Fig. 2 lediglich eine der beiden Klemmbacken 3 gezeigt mit einem rechtwinklig zu dieser Klemmbacke stehenden Basisteil 5, das mittels einer Befestigungsschraube 6 an einer vertikalen Wand oder an einem Pfosten 7 oder dergleichen befestigt werden kann.
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Die an den Innenseiten der beiden Klemmbacken 3 befestigten Polster 4 legen sich an den Rand der zu befestigenden Glasscheibe 2 von außen an.
Wie in der Zeichnung weiterhin zu erkennen ist, weist die Glasscheibe 2 mindestens eine dünne kohärente elektrisch leitfähige außenliegende Schicht 8 aus Metall, Metalloxid oder einem mit Fremdatomen dotierten leitfähigen Kunststoff auf, die gemäß den Darstellungen von Fig. 1 und 2 durch wenigstens eine Längstrennung 9 in mindestens zwei voneinander getrennte Leiterbahnen 10 und 11 unterteilt ist. Die Trennungen können vielfältig geometrisch ausgebildet sein, so daß je nach Vielfalt der Trennungen und angelegten Kontakte maximale Aktionen in bzw. an der Glasscheibe 2 möglich sind.
Wie insbesondere in Fig. 1 und 2 gezeigt ist, sind an mindestens einem Polster 4 der Klemmbacken 3 Kontaktteile mit elektrischen Kontaktflächen 12, 12a bzw. 13, 13a angeordnet, die einen leitenden Kontakt mit der oder den elektrisch leitfähigen Schichten 8 an der Glasscheibe 2 herstellen.
Die Kontaktflächen 12, 12a bzw. 13, 13a stehen, wie in Fig. 3 bis 17 im einzelnen zu erkennen ist, über die Oberfläche des Polsters 4 gegen die Glasscheibe 2 nur geringfügig hervor, so daß sie beim Festspannen der Klemmbacken 3 ohne Beeinträchtigung der Klemmwirkung des Polsters 4 in einen leitenden Kontakt mit der zugehörigen leitfähigen Schicht 8 kommen.
Die Kontaktteile mit den Kontaktflächen 12, 12a bzw. 13, 13a sind in Vertiefungen 14 an dem Polster 4 angeordnet und gemäß Fig. 3 bis 6 sowie Fig. 10 und 11 in einer möglichen Ausführungsform federnd ausgebildet, so daß sie beim Festspannen der beiden Klemmbacken 3 in einen flächigen Kontakt mit der Schicht 8 gelangen.
Um einen einwandfreien und dauerhaften Kontakt mit der Schicht 8 sicherzustellen, sind die Kontaktteile außerdem mit gegenüber den Kontaktflächen 12, 12a, 13, 13a abgewinkelten Schenkeln 15, 15a in loch- oder schlitzförmigen Aussparungen 16, 17 an dem Polster 4 eingelassen.
Die Kontaktflächen 12, 12a, 13, 13a sind vorzugsweise streifenförmig, können aber ebenso in allen anderen Formen nach Bedarf ausgebildet und gegen die Schicht 8 derart gewölbt sein, daß sie beim Festspannen der Klemmbacken 3 einerseits mit ihren Schenkeln 15, 15a in die Aussparungen 16, 17 an dem Polster 4 eingedrückt, zusätzlich aber auch noch flachgedrückt werden, um den elektrischen Kontakt zu der Schicht 8 noch weiter zu verbessern.
Die Kontaktteile mit den Kontaktflächen 12, 12a, 13, 13a haben, wie in Fig. 3 und 17 gezeigt ist, zweckmäßig einen U-, T-, L-förmigen oder anders geformten geeigneten Querschnitt.
Die Kontaktteile können aber auch gemäß Fig. 4 eine sich an die leitfähige Schicht 8 federnd anlegende Kontaktzunge 18 aufweisen und zweckmäßig so ausgebildet sein, daß sie mindestens einen in das geschlitzte Polster 4 eingreifenden Schenkel 15 mit einem davon parallel zu der Klemmfläche des Polsters 4 abgewinkelten Längssteg 19 haben, der an dem Polster 4 in einer Vertiefung 14 seitlich neben der schlitzförmigen Aussparung 16 für den Schenkel 15 aufliegt, wobei die federnde Kontaktzunge 18 vorzugsweise in einem Winkel von annähernd 170 bis 180° gegen den Längssteg 19 in Richtung auf den Schenkel 15 hin zurückgebogen ist.
Die leitfähige Schicht 8 kann an der Glasscheibe 2 durch Trennschlitze 9 in mehrere voneinander unabhängige Leitflächen 10, 11 unterteilt sein, wobei an den Enden der Leitflächen jeweils Klemmvorrichtungen 1 mit einer der Anzahl der Leitflächen entsprechenden elektrischen Kontaktflächen 12, 12a, 13, 13a angeordnet sind, die über eine isolierte Anschlußleitung 20 und eine Schalteinrichtung für eine gesteuerte, selektive Beschaltung der einzelnen Leitflächen an eine elektrische Stromquelle derart angeschlossen sein können, daß die einzelnen Leitflächen 10, 11 jeweils unabhängig voneinander ein- und ausschaltbar sind. Dies sei nur als ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel genannt, wobei selbstverständlich die verschiedensten praktischen Ausführungen denkbar sind.
Wie in Fig. 2 weiterhin zu erkennen ist, weist jede Klemmvorrichtung 1 an einem Basisteil 5 an einer Klemmbacke 3 mindestens eine Durchführung 21 für mindestens eine Befestigungsschraube 6 und seitlich daneben versetzt eine weitere Durchführung 22 für eine Anschlußleitung 20 für die Stromzufuhr zu den an dem Polster 4 der betreffenden Klemmbacke 3 angeordneten Kontaktteilen auf. Auch hier sind die verschiedensten Kabeldurchführungen möglich, wobei es hauptsächlich darauf ankommt, daß die
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Kabeldurchführung bei der Montage der Klemmvorrichtung an einem Pfosten oder dergleichen nicht hinderlich ist und auch optisch nicht störend in Erscheinung tritt.
Bei den in Fig. 6 bis 13 gezeigten weiteren Ausführungsbeispielen sind die Kontaktteile mit den Kontaktflächen 12 ähnlich wie in Fig. 3 und 5 ausgebildet. So zeigt Fig. 6 ein Kontaktteil mit einer gewölbten Kontaktfläche 12 und einem seitlichen Befestigungsschenkel 15 in einer Vertiefung 14 an dem Polster 4. In Fig. 7 ist das Kontaktteil im Querschnitt U-förmig mit zwei parallelen Befestigungsschenkeln 15, 15a und einer ebenen Kontaktfläche 12 ebenfalls in einer Vertiefung 14 an dem Polster 4 dargestellt. In Fig. 8 und 9 sind beide Kontaktteile mit ebenen Kontaktflächen 12 in Vertiefungen 14 angeordnet und mit abgewinkelten Befestigungsschenkeln 15 in loch- oder schlitzförmigen Aussparungen an dem Polster 4 gesichert.
In Fig. 10 und 11 haben die Kontaktteile jeweils federnde Kontaktflächen 12 in Vertiefungen 14 an dem Polster 4, während die Kontaktteile in Fig. 12 und 13 wiederum ebene Kontaktflächen 12 haben und zwar einmal mit im Querschnitt U-förmig abgewinkelten Befestigungsschenkeln 15, 15a und zum anderen mit nur einem mittigen Befestigungsschenkel 15, der mit einer endseitigen Verdickung 15b in einem Halteschlitz am Polster 4 gesichert ist.
Bei den weiteren Ausführungsbeispielen von Fig. 14 und 15 ist die Kontaktfläche 12 auf das Polster 4 aufgeklebt. Sie besteht aus einer dünnen selbstklebenden Leitfläche oder Leiterbahn aus Kupfer oder einem anderen geeigneten Kontaktmaterial und ist am anschlußseitigen Ende des Polstere 4 als Lötfahne für ein Anschlußkabel 20 nach unten abgewinkelt.
Fig. 16 zeigt ein Polster 4 mit mehreren unterschiedlich großen Kontaktflächen 12 und 13, von denen die beiden größeren Kontaktflächen 12 z.B. als Lastkontakte für Lampen und die kleineren Kontaktflächen 13 für Datenübertragung dienen können. Die Anzahl und Größe der Leit- und Kontaktflächen ist immer von der Anwendung abhängig. Je größer die geschaltete Last ist, desto größer sind die Kontaktflächen. Die Form der Kontaktflächen kann dann entsprechend gewählt werden.
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Die Kontaktflächen 12, 13 an dem Polster 4 können in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform gemäß Fig. 16 auch aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff bestehen und zweckmäßig in das Polster 4 integriert und mit diesem einstückig ausgeformt sein.
Fig. 17 zeigt schließlich eine Klemmbacke 3 einer Klemmvorrichtung 1 mit mehreren schmalen Kontaktflächen 13, die an eine Anschlußleitung 20 angeschlossen sind, das in einer Durchführung 22 am Basisteil 5 durch eine Zugentlastung 22a, die aus einer die Anschlußleitung einklemmenden Gummimanschette besteht, gesichert ist.
ANWALTSAKTE
002 486/01
1 Klemmvorrichtung
2 Platte oder Glasscheibe
3 Klemmbacken
4 Polster
5 Basisteil
6 Befestigungsschraube
7 Wand, Pfosten oder dergleichen
8 elektrisch leitfähige Schicht
9 Längs- bzw. Trennschlitz
10 Leitfläche (transparent)
11 Leitfläche (transparent)
12 elektrische Kontaktfläche 12a elektrische Kontaktfläche
13 elektrische Kontaktfläche 13a elektrische Kontaktfläche
14 Vertiefung
15 Befestigungsschenkel 15a Befestigungsschenkel 15b endseitige Verdickung
16 schlitzförmige Aussparung
17 s chlitzförmige Aus sparung
18 Kontaktzunge
19 Längssteg
20 isolierte Anschlußleitung, Kabel
21 Durchführung
22 Durchführung 22a Zugentlastung
23 Lötfahne
Claims (24)
1. Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten und insbesondere transparenten Glasscheiben (2) mit zwei am seitlichen Rand der Glasscheiben ansetzbaren Paaren von Klemmbacken (3), die an ihren Innenseiten sich an die Glasscheibe (2) anlegende Polster (4) aus elastomerem Werkstoff aufweisen und durch mindestens eine Klemmschraube unter Einschluß der Glasscheibe (2) gegeneinander spannbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte oder Glasscheibe (2) mindestens eine dünne kohärente elektrisch leitfähige Schicht (8) aus Metall, Metalloxid oder einem mit Fremdatomen dotierten leitfähigen Kunststoff aufweist, und daß an mindestens einer der beiden Klemmbacken (3) der Klemmvorrichtung (1) eine Anzahl elektrischer Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) angeordnet ist, die einen leitenden Kontakt mit der Schicht (8) an der Glasscheibe (2) herstellen.
2. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) an mindestens einem Polster (4) der beiden Klemmbacken (3) befinden.
3. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) über die Oberfläche des Polsters (4) gegen die Glasscheibe (2) nur geringfügig hervorstehen, so daß sie beim Festspannen der Klemmbacken (3) ohne Beeinträchtigung der Klemmwirkung des Polsters (4) in einen leitenden Kontakt mit der leitfähigen Schicht (8) kommen.
4. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) federnd ausgebildet sind.
5. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) mit gegenüber der Kontaktebene abgewinkelten Befestigungsschenkeln (15 bzw. 15a) in vorzugsweise schlitzförmige Aussparungen (16 bzw. 17) an dem Polster (4) eingreifen.
6. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) rund, vieleckig oder streifenförmig ausgebildet sind.
7. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) gegen die leitfähige Schicht (8) gewölbt sind.
8. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) mit den abgewinkelten Befestigungsschenkeln (15, 15a) einen U-förmigen Querschnitt haben.
9. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) mit jeweils einem abgewinkelten Befestigungsschenkel (15) einen U-, T-, L-förmigen oder anders geformten Querschnitt haben.
10. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) eine sich an die leitfähige Schicht (8) federnd anlegende Kontaktzunge (18) aufweisen.
11. Klemmvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) mindestens einen in das geschlitzte Polster (4) eingreifenden Befestigungsschenkel (15) mit einem davon parallel zu der Klemmfläche des Polsters (4) abgewinkelten Längssteg (19) aufweisen, der an dem Polster (4) seitlich neben der schlitzförmigen Aussparung (16 bzw. 17) für den Befestigungsschenkel (15) aufliegt, und daß die federnde Kontaktzunge (18) in einem Winkel von annähernd 170 bis 180° gegen den Längssteg in Richtung auf den Befestigungsschenkel hin zurückgebogen ist.
12. Klemmvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die federnde Kontaktzunge (18) gegen die leitfähige Schicht (8) gewölbt ist.
13. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) auf das Polster (4) an der Klemmbacke aufgeklebt sind.
14. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) in eine Vertiefung (14) an dem Polster (4) teilweise eingelassen sind.
15. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) durch die Elastizität des Polsters (4) gegen die leitfähige Schicht (8) an der Platte (2) angedrückt werden.
16. Klemmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) aus einer dünnen selbstklebenden Leiterbahn aus Kupfer oder einem anderen geeigneten Kontaktmaterial bestehen.
17. Klemmvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterbahn am anschlußseitigen Ende des Polsters (4) als Lötfahne (23) nach unten abgewinkelt ist.
18. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 13) an dem Polster (4) aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff bestehen und in das Polster (4) integriert sind.
19. Klemmvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (12, 13) mit dem Polster einstückig ausgeformt sind.
20. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Schicht (8) an der Glasscheibe (2) durch Trennschlitze (9) in mehrere voneinander unabhängige Leitflächen (10, I 1) unterteilt ist, und daß an den Enden der Leitflächen Klemmvorrichtungen (1) mit einer der Anzahl der Leitflächen (10, 11) entsprechenden Anzahl von elektrischen Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) angeordnet sind, die über eine elektrische Anschlußleitung (20) und eine Schalteinrichtung für eine gesteuerte, selektive Beschaltung der einzelnen Leitflächen (10, 11) an eine elektrische Stromquelle derart angeschlossen sind, daß die einzelnen Leitflächen jeweils unabhängig voneinander ein- und ausschaltbar sind.
21. Klemmvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Schicht (8) transparent, getönt oder in einer anderen geeigneten Weise ausgebildet ist.
22. Klemmvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die zu haltende Platte (2) aus einem elektrisch leitenden Material, wie Stahlblech oder dergleichen, besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte mit einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff, wie insbesondere Kunststoff, als Träger für die leitfähige Schicht (8) beschichtet ist.
23. Klemmvorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß jede Klemmvorrichtung (1) an einem Basisteil (5) an einer der beiden Klemmbacken (3) seitlich neben mindestens einer Durchführung (21) für mindestens eine Befestigungsschraube (6) eine weitere Durchführung (22) für eine Anschlußleitung (20) für die Stromzufuhr zu den an dem Polster (4) der betreffenden Klemmbacke (3) angeordneten Kontaktflächen (12, 12a, 13, 13a) aufweist.
24. Klemmvorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußleitung oder das Kabel (20) in der Durchführung (22) durch eine Zugentlastung (22a) gesichert ist.
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