DE20107851U1 - Landwirtschaftliches Gebäude - Google Patents
Landwirtschaftliches GebäudeInfo
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Classifications
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-
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Description
Anmelder: iwiebke Larfghbff: * : * "**: · · · \
Vertreter: Dr. Schoenen
07.05.2001
Gebrauchsmusteranmeldung
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Die Erfindung bezieht sich auf ein landwirtschaftliches Gebäude, zur Aufnahme und Beherbergung von Tieren, insbesondere von Pferden.
In der Landwirtschaft sind an die Haltung von Tieren besondere Anforderungen bezüglich der Sauberkeit der Stallungen und der Luftqualität, sowie der Lichtverhältnisse und der Raumtemperatur zu stellen. Bei herkömmlichen Stallungen, insbesondere für Pferde, sind Boxen eines rechteckigen Querschnittes entlang eines Stallganges angeordnet, der ebenfalls einen rechteckigen Querschnitt aufweist und sich längs erstreckt. Über diesen Stallgang 0 werden sowohl Streumittel, wie Stroh und Heu zum Auslegen der Boxen, als auch Futter, in die Boxen hinein und die Tiere, sowie Fäkalien der Tiere, aus den Boxen heraus transportiert. Um einen Zugang zu sämtlichen nebeneinander angeordneten Boxen zu erlauben, ist insbesondere bei einer größeren Anzahl von Boxen der Stallgang lang. Da dieser Bereich regelmäßig gereinigt werden muss, ist der Arbeitsaufwand bei einer solchen Stallanordnung sehr hoch. Darüber hinaus wird durch das Fegen des Stallganges Staub aufgewirbelt, der bei zu großen Mengen für die Tiere sehr schädlich ist.
In DE 296 23 764 Ul ist ein landwirtschaftliches Gebäude in Rundbauweise für Großvieh, insbesondere Kühe, beschrieben, bei dem konzentrisch ineinander angeordnete Funktionsbereiche zum Liegen, Laufen, Fressen und zum Melken der Tiere in dem Gebäude vorgesehen sind. Bei diesem Gebäude wird damit der gesamte, um den zentralen Melkbereich angeordnete Bereich des Gebäudes von den
Anmelder: Wiebke Lanohoffi ' : I : * : : \
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Tieren benutzt und muss somit regelmäßig gereinigt werden. Der Arbeitsaufwand zum Säubern diese Gebäudes ist damit sehr hoch. Diesem Problem wird in der Gebrauchsmusterschrift des Standes der Technik mittels Reinigungsvorrichtungen, wie einem Schrapper 12, der automatisiert sein kann, entgegengewirkt. Dies bedeutet aber einen erheblichen konstruktiven Aufwand.
Bei den herkömmlichen Stallungen in Längsbauweise, sowie den in der genannten Gebrauchsmusterschrift beschriebenen landwirtschaftlichen Gebäuden, ist es außerdem notwendig, Futter und Streumittel anderenorts zu lagern. Nur bei Bedarf wird dieses in die Stallungen oder das landwirtschaftliche Gebäude gebracht. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, und ein häufigeres Reinigen aufgrund von Staubaufwirbelung durch den Transport des Futter- und Streumittels ist notwendig. Weiterhin stellt die korrekte Einstellung einer gewünschten Raumtemperatur bei einer Stallung bzw. einem Gebäude nach dem Stand der Technik ein Problem dar. Insbesondere über die Seitenwände wird Wärme aufgenommen bzw. abgegeben, was im Sommer zu erhöhten Temperaturen in dem Gebäude und im Winter zur Unterkühlung des Innenraumes führen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein landwirtschaftliches Gebäude, zur Aufnahme und Beherbergung von Tieren, insbesondere von Pferden, zu schaffen, bei dem der Raum in dem Gebäude optimal genutzt werden kann, der Arbeitsaufwand zum Reinigen des Gebäudes minimal gehalten 0 werden kann und die Raumtemperatur in dem Gebäude ohne zusätzliche Hilfsmittel ideal gehalten werden kann.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe durch ein Gebäude gelöst werden kann, bei dem die Lagerung von Nahrungs- und Streumittel in dem gleichen Gebäude stattfindet, in dem sich die Tiere aufhalten, der Zugang zu dem Aufenthaltsbereich der Tiere von dem Bereich für die Lagerung von Nahrungs- und Streumittel getrennt
Anmelder: Wiebke Lan«jhof[£· ' ·,,· · ' ' * I
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wird und die Nahrungs- und Streumittel als Isoliermaterial dienen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein landwirtschaftliches Gebäude, zur Aufnahme und Beherbergung von Tieren, insbesondere von Pferden, das einen runden oder vieleckigen (drei-, vier-, fünfeckigen, usw.) Grundriss aufweist, wobei dieser Grundriss in mindestens drei konzentrisch oder nebeneinander angeordnete Bereiche aufgeteilt ist, wobei der äußere Bereich einen Lagerbereich, der mittlere Bereich mindestens eine Box für den Aufenthalt der Tiere und der zentrale oder innerste Bereich einen Zugangsbereich zu der mindestens einen Box darstellt.
Unter konzentrischen Bereichen ist im Sinne dieser Erfindung bei rundem Grundriss des Gebäudes zu verstehen, dass die Bereiche einen gemeinsamen Mittelpunkt aufweisen. Bei Gebäuden mit vieleckigem Grundriss wird der gemeinsame Mittelpunkt durch den Schnittpunkt der Verbindungslinien gegenüberliegender Ecken bestimmt. Außerdem, liegen auch langgestreckte, parallel nebeneinander liegende Bereiche ohne gemeinsamen Mittelpunkt im Rahmen der Erfindung. Darüber hinaus sind die Bereiche so ausgestaltet, dass diese jeweils eine kontinuierliche Breite aufweisen, so dass bei vieleckigem Grundriss die Begrenzungslinie eines Bereiches zu der Begrenzungslinie eines nächsten Bereiches parallel ist.
* Sind mehrere Boxen in dem Gebäude vorgesehen, stellt der zentrale oder innerste Bereich einen Verbindungsbereich zwischen den Boxen dar, von dem aus der Zugang zu den einzelnen Boxen möglich ist.
Bei dieser Aufteilung des Gebäudes ist der Bereich für die Lagerung, in dem Nahrungsmittel oder Streumittel, wie beispielsweise Heu, Stroh, Einstreu oder Futter, gelagert werden können, von dem Bereich des Zugangs zu den Boxen
Anmelder: Wiebke
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räumlich getrennt. Insbesondere sind der Lagerungs- und der Zugangsbereich durch den Aufenthaltsbereich der Tiere, d.h. durch'die Boxen, getrennt. Da das Säubern des Lagerbereiches für Nahrungs- oder Streumittel auf ein Minimum beschränkt werden kann, z. B. einmaliges Reinigen beim Befüllen, wird der Arbeitsaufwand zur Säuberung des Gebäudes auf das Reinigen des Zentralbereiches und auf die Boxen selber beschränkt. Die Lagerung der Nahrungs- oder Streumittel im äußeren Bereich des Gebäudes weist darüber hinaus den Vorteil auf, dass diese Mittel als Wärmedämmung dienen. Insbesondere im Winter wird dadurch also eine Frostsicherung bereitgestellt, für die keine weiteren Hilfsmittel eingesetzt werden müssen. Weiterhin ist ein normalerweise erforderlicher Transport von Futter- und Streumittel von einem Hauptlager in ein oder mehrere Zwischenlager nicht erforderlich. Das Futter- oder Streumittel kann vielmehr unmittelbar von dem Lagerbereich zu den Boxen gebracht werden. Dabei können Heu und Stroh abwechselnd vor jeder Box angeordnet sein, so dass die Wege kurz sind.
Vorzugsweise weist das Gebäude einen sich radial von der Außenseite des Gebäudes zu dem zentralen bzw. innersten Bereich des Gebäudes erstreckenden Eingangsbereich auf. Dieser kann als gerader Gang oder als sich zum Zentralbereich hin verjüngender Bereich ausgestaltet sein. Über diesen Eingangsbereich können die Tiere zu und von ihren Boxen geführt werden. Weiterhin kann dieser Eingangsbereich Verbindungen zu dem äußeren Bereich, dem Lagerbereich, aufweisen, durch die es dem Personal ermöglicht wird, in den Lagerbereich zu gelangen.
Um das Befüllen und Entleeren des Lagers zu vereinfachen, kann zwischen dem Bereich der Boxen und dem Lagerbereich ein sich konzentrisch um den oder neben dem Bereich der Boxen erstreckender Gang freigelassen werden.
Anmelder: Wiebke LangWfS.'
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Die Boxen sind vorzugsweise so ausgestaltet, dass diese jeweils mindestens einen Zugang zu dem Zentralbereich bzw. innersten Bereich und mindestens eine Zugriffsöffnung zu dem Lagerbereich bzw. dem gegebenenfalls zwischen dem Lagerbereich und den Boxen vorgesehenen Gang aufweisen. Die Zugriffsöffnung ist der Höhe und Breite nach vorzugsweise so ausgelegt, dass die Tiere diesen nicht passieren können. Die Zugriffsöffnung, die eine übliche Tür oder Schiebetür sein kann, soll vielmehr dem Darreichen von Futter oder dem Befüllen der Box mit Streumittel dienen. Sind die Boxenwände relativ niedrig, enden sie beispielsweise auf Schulterhöhe der Tiere, kann als Zugriffsöffnung im Sinne dieser Erfindung auch der Bereich oberhalb der Boxenwand dienen.
In einer weiteren Ausführungsform ist an der Außenseite der Boxen jeweils mindestens ein Futtertrog vorgesehen. Die in den Boxen vorgesehene Zugriffsöffnung kann dann auf eine Öffnung beschränkt sein, die es den Tieren erlaubt, ihre Köpfe durch die Öffnung zu bringen, um aus dem Futtertrog zu fressen. Die Zugriffsöffnung kann durch ein Gitter entsprechender Gitterweite dargestellt werden.
Das Gebäude ist vorzugsweise von einem für alle Bereiche gemeinsamen Dach abgedeckt, das von dem Umfang des Gebäudes zu dem Zentrum des Gebäudes hin ansteigt. Durch diese Dachkonstruktion wird ein großes Raumvolumen in dem Gebäude geschaffen und die Luftqualität dadurch gesteigert, insbesondere bei einer Zwangsentlüftung.
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Vorzugsweise sind im Dach im Bereich der Boxen Fenster angeordnet. Diese können in die Dachschräge eingelassen oder in Dachgauben angeordnet sein. Durch diese Fenster wird ein Einfall des Tageslichts gewährleistet, der die Licht-Verhältnisse in dem Gebäude optimiert.
Die äußere Form des erfindungsgemäßen Gebäudes kann unterschiedlich sein. In einer Ausführungsform wird vorge-
Anmelder: wiebke Langhöfjf· *..'...
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schlagen, dass das Gebäude einen zentralsymmetrischen Grundriss hat. Der Grundriss kann also rund sein oder die Form eines regelmäßigen Vielecks, z. B. Vierecks, Sechsecks, Achtecks, usw. haben.
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Alternativ kann das erfindungsgemäße Gebäude aber auch einen langgestreckten spiegelsymmetrischen Grundriss haben. Zu beiden Alternativen werden im folgenden noch Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Wenn das erfindungsgemäße Gebäude einen langgestreckten Grundriss hat, kann es außerdem von Vorteil sein, wenn ein anderes Gebäude (Reithalle, usw.) direkt an den Zugangsbereich anschließt. Diese Ausgestaltung ist besonders wirtschaftlich, da die gemeinsame Wand des erfindungsgemäßen Gebäudes sowie des anschließenden anderen Gebäude die Baukosten senkt.
Ferner wird vorgeschlagen, dass für die mindestens eine Box ein weiterer Zugang angeordnet ist, welcher, insbesondere radial, quer durch den äußeren Bereich nach außen hin verläuft. Der Heu- und Strohlagerraum wird also für diesen Zugang unterbrochen. Die Trennwände können variabel oder unveränderbar gebaut sein. Dieser weitere Zugang kann für alle Boxen oder auch nur für einen Teil der Boxen vorgesehen sein. Der Zugang ermöglicht den Pferden den direkten ständig offenen oder vom Betreiber zu öffnenden Zugang nach draußen zum Paddock bzw. zur Weide.
0 Im folgenden werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen
Figur 1 eine Außenansicht eines Gebäudes gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,-
Figur 2 eine Schnittansicht durch ein Gebäude gemäß Figur 1 entlang der Linie II-II in Figur 3;
Anmelder: Wiebke Lang&öfJ;
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Figur 3 einen Grundriss eines Gebäudes gemäß Figur 1 (Sechseck);
Figur 3a einen Grundriss einer Abwandlung des Gebäudes nach Figur 3;
Figur 4 einen Grundriss einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gebäudes (Zwölfeck);
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Figur 5 einen Grundriss einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gebäudes (Kreisform);
Figur 6 einen Grundriss einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gebäudes (langgestrecktes
Sechseck);
Figur 7 einen Grundriss einer fünften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gebäudes (zwei Sechsecke);
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Figur -8 einen Grundriss einer sechsten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gebäudes (Achteck);
Figur 9 einen teilweise dargestellten Grundriss einer siebten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gebäudes (langgestrecktes Gebäude mit nebeneinander angeordneten Bereichen) und
Figur 10 einen schematischen Grundriss einer achten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gebäudes
(Kombination von Reithalle mit Pferdestall).
In allen Zeichnungen haben gleiche Bezugszeichen die gleiche Bedeutung und werden daher gegebenenfalls nur einmal erläutert.
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Anmelder: Wiebke Langhef'f· ' ·,.*,.,» * &iacgr;>#*
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Bezugnehmend auf die Figuren 1, 2 und 3 wird nun ein Gebäude 1 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
Das Gebäude 1 dieser Ausführungsform ist in vier konzentrische Bereiche 2, 3, 4 und 5 aufgeteilt. Im Zentrum des Gebäudes l befindet sich der Zentralbereich 5. Um diesen herum sind Boxen 14 in einem Bereich 4 angeordnet. In dem Bereich 4 liegen die Boxen 14 unmittelbar aneinander an und werden nur durch den später zu beschreibenden Eingangsbereich 11 unterbrochen. Auf der dem Zentralbereich 5 gegenüberliegenden Seite der Boxen 14 schließt sich ein Gang 3 an, der nach außen von dem Lagerbereich 2 für Heu und Stroh begrenzt wird. Der Lagerbereich 2 reicht in der dargestellten Ausführungsform bis an die Außenwand 15 des Gebäudes 1.
Der Zentralbereich 5 ist über einen Eingangsbereich 11 zugänglich. Dieser stellt in der dargestellten Ausführungsform einen geraden Gang dar, der sich von der Außenwand 15 bis zu dem Zentralbereich 5 erstreckt. Wie sich aus Figur 3 ergibt, sind für den Eingangsbereich 11 Türen 16 an der Außenwand 15 vorgesehen. In der dargestellten Ausführungsform erlauben diese Türen 16 dem Personal sowohl Zugang zu dem Zentralbereich 5 als auch zu dem sich um die Boxen 14 erstreckenden Gang 3. Von dem Zentralbereich 5 kann man die einzelnen, um diesen Bereich angeordneten, Boxen 14 über Zugänge 6 erreichen. Diese können wie herkömmliche Boxentüren als Schiebetüren ausgestaltet sein. Auf der gegenüberliegenden Seite weisen die Boxen 14 Zugriffsöffnungen 12 auf, die es dem Personal erlauben, Futter- oder Streumittel von dem Lager 2 über den Gang 3 in die Boxen 14 zu befördern. In der dargestellten Aus führungs form ist an der Wand einer jeden Box 14, die dem Zentralbereich 5 zugewandt ist, auf der Innenseite ein Trog vorgesehen, in dem die Futtermittel untergebracht werden können. Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, einen Trog an der Außenseite der Boxenwand, die
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Anmelder: Wiebke 126-11
dem Gang 3 zugewandt ist, für jede Box 14 vorzusehen. Bei dieser Ausfuhrungsform würde dann die Zugriffsöffnung 12 auch dazu dienen, dass die Tiere ihren Kopf hindurchstrecken und so den außerhalb angebrachten Trog erreichen können. Die Zugriffsöffnung 12 kann als Türe oder als Fensterluke bzw. eine mit einem Gitter versehene Öffnung ausgestaltet sein.
Die Wände der Boxen 14 enden vorzugsweise auf Schulterhöhe der Tiere, wie hier dargestellt der Pferde. Sie können aber auch höher ausgestaltet sein.
In der dargestellten Ausführungsform sind in den Seitenwänden 15 des Gebäudes Fenster 13 vorgesehen. Bei einer solchen Variante wird das zu lagernde Gut nur bis auf Fensterhöhe, z. B. auf eine Höhe von 1,50 m gestapelt. Die Seitenfenster 13 sind an allen Seitenwänden 15 vorgesehen. Das dadurch einfallende Licht durchflutet so das gesamte Gebäude, insbesondere, wenn die Boxenwände auf eine maximal notwendige Höhe begrenzt sind, z. B. auf Schulterhöhe der Tiere, um zu verhindern, dass die Tiere die Boxen verlassen können. Eine Rundumsicht für die Pferde nach außen und innen und dadurch ein sozialer Kontakt der Pferde untereinander ist auf diese Weise möglich. Die Seitenfenster 13 können auch durch Windschutznetze ersetzt werden.
Der Gang 3 ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass dieser sich durchgehend, dass heißt ohne Unterbrechung durch beispielsweise Zwischenwände, um dem Bereich 4 erstreckt und lediglich zu dem Eingangsbereich gegebenenfalls durch Türen abgetrennt ist. Dadurch wird zum einen das von den Seitenfenstern 13 aus einfallende Licht nicht am Durchfluten des gesamten Gebäudes gehindert und zum anderen 5 kann sich die Temperatur in dem gesamten Gebäude gleichmäßig verteilen.
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Anmelder: Wiebke Lantihof'i;· * \.*,#i* * *%i* J4
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Weiterhin sind in dem Dach 7, das von den Seitenwänden 15 zum Zentrum des Gebäudes 1 mit einer Neigung von etwa 10° ansteigt, im Bereich 4 der Boxen 14 Dachfenster 8 in Form eines "Lichtbandes" vorgesehen. Durch diese werden die Lichtverhältnisse in dem Gebäude 1 und durch den Lichteinfall auch die Rosse bei Zuchtstuten noch verbessert. Im oberen Bereich des Daches ist außerdem eine Licht- und Entlüftungskuppel 9 mit einer Zwangsentlüftung vorgesehen, wobei der Lüftungsspalt 10 beispielsweise durch Netze vor dem Eindringen von Insekten geschützt sein kann. Oberhalb des Ganges 3 kann das Dach auch offen sein, damit die Pferde direktes Sonnenlicht erhalten.
In der in den Figuren 1, 2 und 3 dargestellten Ausführungsform sind in dem Gebäude 1 fünf Boxen 14 vorgesehen. Wenn die Abmessungen des Lagerbereiches 2, insbesondere dessen Breite, entsprechend gewählt werden, kann in diesem Lagerbereich 2 ausreichend Stroh und Heu gelagert werden, um beispielsweise fünf Pferde ein Jahr lang damit zu versorgen. Der Lagerbereich muss dann lediglich einmal gereinigt und befüllt werden, wodurch der Staubanfall auf ein Minimum reduziert werden kann. Bei diesem Gebäude muss lediglich der Eingangsbereich 11 und der Zentralbereich 5 regelmäßig gefegt bzw. gereinigt werden. Durch das erfindungsgemäße Gebäude wird daher der Bereich, der außer den Boxen 14 einer regelmäßigen Reinigung bedarf, erheblich gegenüber herkömmlichen Gebäuden verringert. Weiterhin kann das in dem Bereich 2 gelagerte Stroh bzw. Heu das Gebäude isolieren und so sicher Frost in dem Gebäude verhindern.
Durch die bei der dargestellten Ausführungsform gewählte sechseckige Form des Gebäudes erhalten die einzelnen Boxen 14 eine Trapezform, die den einzelnen Tieren einen großen Bewegungsfreiraum lässt, ohne dass dadurch die Stallgasse, wie in herkömmlichen Ställen verlängert werden müsste.
Anmelder·. Wiebke Lant$hbf*f· ' *«.*.,.· * *.,· J4
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Der bei der dargestellten Ausführungsform neben dem Eingangsbereich 11, d. h. zwischen dem geraden Eingangsbereich 11 und den benachbarten Boxen 14, entstehende Raum kann zur Lagerung von Werkzeug, Sattelmaterialien, Kraftfutter und/oder zum Putzen, Waschen oder als Solarium genutzt werden.
Der Grundriss nach Figur 3a entspricht dem Grundriss nach Figur 3, wobei hier aber zusätzlich zwei weitere Zugänge 19 von den jeweiligen Boxen 14 radial nach außen vorgesehen sind. Es können auch sämtliche fünf Boxen 14 einen derartigen Zugang 19 nach außen zum Paddock und zur dahinter gelegenen Weide haben. Dieser Zugang 19 kann durch eine in Figur 3a angedeutete Tür 20 verschlossen werden, wobei der Boxen-Bereich ebenfalls mit einer zusätzlichen Tür 21 versehen sein kann.
In den Figuren 4, 5 und 6 sind weitere Aus führungs formen des erfindungsgemäßen Gebäudes 1 gezeigt.
In Figur 4 besitzt das Gebäude einen zwölfeckigen Grundriss. Vorzugsweise werden die einzelnen im Bereich 4 vorgesehenen Boxen zu ihren Seiten hin durch Wände begrenzt, die auf einer Verbindungslinie zwischen dem Mittelpunkt des Gebäudes 1 und jeweils einer der Ecken liegen. Bei einem zwölfeckigen Grundriss könnten daher elf trapezförmige Boxen für die Tiere vorgesehen sein.
Es ist aber auch möglich, wie in Figur 5 dargestellt, 0 einen kreisrunden Grundriss zu wählen. Die Anzahl der im Bereich 4 vorzusehenden Boxen bestimmt sich dann durch die Größe der gewünschten Boxen 14. In Figur 5 sind fünf Boxen 14 angedeutet.
In Figur 6 ist eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt, die beliebig, z. B. seitlich erweiterbar ist, um z. B. eine geschlossene oder teilgeschlossene Hofanlage zu bilden. Hierbei sind elf Boxen
Anmelder: Wiebke
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14 in dem Bereich 4 vorgesehen. In diesem Fall stellt der Grundriss ein Sechseck mit zwei sich gegenüberliegenden verlängerten Seiten dar. Die Form der Boxen bestimmt sich hier seitlich durch Konstruktionslinien, die durch Parallelogramme geschaffen werden, die in den Grundriss gelegt werden. Die Parallelogramme sind so gewählt, dass sie alle die gleiche Größe aufweisen und die Form durch zwei aneinandergrenzende Seiten des Sechsecks, sowie deren Spiegelung bestimmt ist. In Figur 6 sind drei Parallelogramme in dem Grundriss angedeutet. Es ist aber, abhängig von den Seitenlängen des Grundrisses, insbesondere der sich gegenüberliegenden längeren Seiten, auch möglich, mehrere solcher Parallelogramme in den Grundriss zu legen und so eine höhere Anzahl von Seitenwänden für Boxen 14 in dem Bereich 4 und damit eine höhere Anzahl von Boxen zu definieren. In Figur 6 sind elf Boxen von annähernd gleicher Größe vorgesehen. Weiterhin ist es bei einem in Figur 6 gezeigten Grundriss eines gestreckten Sechsecks möglich, entlang der längeren Seiten des Zentralbereiches rechteckige Boxen vorzusehen. Dadurch würden die Boxen aber unterschiedliche Größen erhalten.
In Figur 7 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Hierbei sind zwei Gebäude 1 mit dem in Figur 3 gezeigten sechseckigen Grundriss miteinander verbunden. Auf der einen Seite des Zentralbereiches 5, die dem Eingangsbereich 11 des Gebäudes 1 gegenüberliegt, ist ein Durchgangsbereich 17 vorgesehen, durch den man in einen Durchgangsbereich 17' eines zweiten Gebäudes 1' und über 0 diesen in den Zentralbereich 5' des zweiten Gebäudes 1' gelangen kann. Die Durchgangsbereiche 17, 17' können die selbe Form, wie der Eingangsbereich 11, aufweisen. Es ist auch möglich, den Durchgangsbereich 17 an einer anderen Seite des Gebäudes 1, d. h. nicht dem Eingangsbereich gegenüberliegend, vorzusehen.
Bei Bedarf können die in den Figuren 1 bis 7 dargestellten oder andere Ausführungsformen der Erfindung durch Anbau
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Anmelder: Wiebke Lanqhof?1* 'I \* "x * &iacgr; I f
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weiterer Gebäude entsprechend der Konstruktion in Figur 7 erweitert werden.
Durch das erfindungsgemäße Gebäude wird somit zum einen der Zentralbereich, der außer den Boxen ständig gereinigt werden muss, gegenüber herkömmlichen Stallanordnungen verkleinert und gleichzeitig ein sich an der Seitenwand 15 des Gebäudes 1 ergebender Lagerraum beträchtlicher Größe geschaffen. Die Lagerung des Futter- und Streumittels in diesem Lagerbereich wirkt sich darüber hinaus positiv auf die Luftqualität in dem Gebäude aus. Das Futter- und Streumittel muss nur einmal gelagert werden, wodurch die Staubentwicklung in dem Gebäude gering gehalten wird. Weiterhin werden durch die Lagerung in dem Gebäude die Temperaturverhältnisse positiv beeinflusst, indem das gelagerte Gut als Isoliermaterial dient.
Weitere Ausfuhrungsformen der Erfindung sind in den Figuren 8 bis 10 dargestellt. Dabei entspricht das Gebäude nach dem Grundriss in Figur 8 dem bereits oben erläuterten Gebäude entsprechend den Figuren 1 bis 3, wobei jedoch hier an der Stelle eines sechseckigen Grundrisses ein achteckiger Grundriss tritt.
In einer alternativen Ausfuhrungsform entsprechend dem Grundriss in Figur 9 ist ein langgestrecktes Gebäude vorgesehen. Hier bildet der Zentralbereich 5 die Stallgasse. In diesem Fall sind die Funktionsbereiche des Gebäudes also nicht konzentrisch, sondern nebeneinander angeordnet. Es werden aber die gleichen Vorteile wie bei den Ausführungsformen nach den vorherigen Figuren erreicht.
Neben der spiegelsymmetrischen Anordnung nach Figur 9 umfasst die Erfindung auch Gebäude entsprechend Figur 10. In diesem Grundriss entspricht der rechte Teil dem halbierten Gebäude nach Figur 9, wobei der linke Teil eine angebaute Reithalle 18 darstellt.
Anmelder: Wiebke LangJiof£* 126-11
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Zusammenfassend bietet die Erfindung erhebliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Ställen, insbesondere Pferdeställen. Erfindungsgemäss bedeutet das Leben mit Pferden erheblich weniger Arbeit und optimale Bedingungen für die Pferde. Futter und Einstreu brauchen nur einmal dorthin transportiert zu werden, wo es ein Jahr lang verbraucht wird. Weitere Vorteile liegen in den kurzen Wegen, in der fehlenden Notwendigkeit, dauernd den Boden zu fegen, in der geringen Staubentwicklung, der Luftverbesserung, der besseren Durchflutung mit Licht, der Verbesserung des Raumklimas und der Wärmeisolierung sowie der Möglichkeit, große Boxen vorzusehen. Die sozialen Kontakte der Pferde untereinander werden verstärkt, wodurch sich auch ihr Wohlbefinden und ihre Teilnahme an der Umwelt verbessert. Die Pferde haben eine bessere Sicht. Das gesamte Konzept verursacht keine zu hohen Kosten, und ein Selbstbau eines solchen Gebäudes ist möglich.
Anmelder: Wiebke LangiiOf& 126-11
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Bezugszeichenliste
Gebäude
Lagerbereich
Gang
Boxen-Bereich
Zentralbereich (Stallgasse)
Zugang zu Boxen
Dach
Fenster im Boxenbereich
Licht- und Entlüftungskuppel
Lüftungsspalt
Eingangsbereich
Zugriffsöffnung
Fenster in Seitenwand
Box
Außenwand
Türe
Durchgangsbereich
Reithalle
weiterer Zugang
Tür
Tür
Claims (11)
1. Landwirtschaftliches Gebäude (1) zur Aufnahme und Beherbergung von Tieren, insbesondere von Pferden, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebäude (1) einen runden oder vieleckigen (drei-, vier-, fünfeckigen, usw.) Grundriss aufweist und dieser Grundriss in mindestens drei konzentrisch oder nebeneinander angeordnete Bereiche (2, 3, 4, 5) aufgeteilt ist, wobei der äußere Bereich einen Lagerbereich (2), der mittlere Bereich (4) mindestens eine Box (14) für den Aufenthalt der Tiere und der zentrale oder innerste Bereich einen Zugangsbereich (5) zu der mindestens einen Box (14) darstellt.
2. Gebäude nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen sich radial von der Außenseite (15) des Gebäudes (1) zu dem zentralen bzw. innersten Bereich (5) des Gebäudes (1) erstreckenden Eingangsbereich (11).
3. Gebäude nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Bereich (4) der Boxen und dem Lagerbereich (2) ein sich konzentrisch um den oder neben dem Bereich (4) der Boxen erstreckender Gang (3) freigelassen wird.
4. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Boxen (14) jeweils mindestens einen Zugang (6) zu dem Zentralbereich (5) bzw. innersten Bereich und mindestens eine Zugriffsöffnung (12) zu dem Lagerbereich (2) bzw. dem Gang (3) aufweisen.
5. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite der Boxen (14) jeweils mindestens ein Futtertrog vorgesehen ist.
6. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebäude (1) von einem für alle Bereiche gemeinsamen Dach (7) abgedeckt ist, das von dem Umfang des Gebäudes (1) zu dem Zentrum des Gebäudes (1) hin ansteigt.
7. Gebäude nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Dach (7), im Bereich (4) der Boxen (14), Fenster (8) angeordnet sind.
8. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es einen zentralsymmetrischen Grundriss hat.
9. Gebäude nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es einen langgestreckten spiegelsymmetrischen Grundriss hat.
10. Gebäude nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es einen langgestreckten Grundriss hat und dass ein anderes Gebäude (18) (Reithalle, usw.) direkt an den Zugangsbereich anschließt.
11. Gebäude nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die mindestens eine Box (14) ein weiterer Zugang (19) angeordnet ist, welcher, insbesondere radial, quer durch den äußeren Bereich (2) nach außen hin verläuft.
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Cited By (1)
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| FR2839098A1 (fr) * | 2002-04-30 | 2003-10-31 | Andrea Erick D | Structure de residence facilitant la pratique des loisirs equestres |
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