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DE20107657U1 - Ultraviolett-Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien - Google Patents

Ultraviolett-Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien

Info

Publication number
DE20107657U1
DE20107657U1 DE20107657U DE20107657U DE20107657U1 DE 20107657 U1 DE20107657 U1 DE 20107657U1 DE 20107657 U DE20107657 U DE 20107657U DE 20107657 U DE20107657 U DE 20107657U DE 20107657 U1 DE20107657 U1 DE 20107657U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tanning
lamp
small parts
shell
small
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20107657U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GLOWICKI GERHARD
Original Assignee
GLOWICKI GERHARD
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Filing date
Publication date
Application filed by GLOWICKI GERHARD filed Critical GLOWICKI GERHARD
Priority to DE20107657U priority Critical patent/DE20107657U1/de
Publication of DE20107657U1 publication Critical patent/DE20107657U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N5/00Radiation therapy
    • A61N5/06Radiation therapy using light
    • A61N5/0613Apparatus adapted for a specific treatment
    • A61N5/0614Tanning

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Pathology (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Radiology & Medical Imaging (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Securing Globes, Refractors, Reflectors Or The Like (AREA)

Description

Gerhard Glowicki
Waldstraße 39 a
26892 Dörpen Dörpen, den 03.05.2001
Gebrauchsmuster - Anmeldung
Beschreibung
Ultraviolett - Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien
Die Erfindung betrifft ein UV-Strahlungsgerät' das die Bedin gungen erfüllt in feuchten Räumen, zum Beispiel im Badezimmer,unter Putz eingebaut werden zu dürfen.
UV-Strahlungsgeräte sind sowohl in Lampenform, als auch als UV-Leuchtröhrenstrahler bekannt. Zu keiner Zeit bestand die Notwendigkeit UV-Strahlungsgeräte unter Putz in feuchten Räumen, an senkrechter Wand, installieren zu müssen.
Kleine UV-Strahlungsgeräte für kleine Körperpartien, wie z.B. für das Gesicht, sind als Handgewicht leicht ortsveränderlich. Weil aber die kleinen UV-Strahlungsgeräte nicht so recht als Möbel in eine Wohung passen, werden sie meist in Truhen oder Schränken betriebsbereit unter Verschluss abgestellt. Zur Gerätenutzung ist eine unliebsame Arbeitsvor- und nachbereitung erforderlich.
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Demgegenüber ist es das Ziel der Erfindung, innerhalb einer Wohnung einen Platz ausfindig zu machen, an dem ein kleines UV-Strahlungsgerät einen festen Standort haben kann.
Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, daß der beste Platz als fester Standort für ein kleines UV-Strahlungsgerät, z.B. zur Gesichtsbräunung, im Badezimmer liegt und, daß es auf dem Gerätemarkt und als Stand der Technik keine kleinen UV-Strahlungsgeräte gibt die zum Betrieb in feuchten Räumen zugelassen sind. Ausserdem braucht ein in einer Wand eingebautes UV-Strahlungsgerät, zum Schutz gegen feuchte Luft von vorn, eine geeignete Abdeckung der Vorderfront z.B. nach Art einer Tür die sich gegenüber der Wandoberfläche nur wenig abhebt.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Zum feuchtedichten Einbau eines kleinen UV-Strahlungsgerätes in eine Mauer 1 wird in die Mauer 1 eine kleine Vertiefung 2 herausgearbeitet. In diese Vertiefung/Ausnehmung 2 wird die untere Halbschale 3 als Rückseite des UV-Strahlungsgerätes eingesetzt. In der unteren Halbschale sind sämtliche erforderlichen Betriebselemente, wie z.B. UV-Strahlungsleuchtröhren lo.die Reflektoren 11, der Zeitschalter 12 und die elektro nischen Bauelemente 13 komplett, funktionsbereit eingebaut.
-3-
Der obere Rand der Halbschale 3 wird ringsum mit dem Winkeleisen 4 dicht verbunden 5.
Zur Abdichtung gegen die Maueroberfläche 7 wird vor dem Festschrauben unter das Winkeleisen 4 eine Dichtung 6 gelegt. Die beiden Halbschalen können sowohl aus verzinktem Blech mit innenliegender Beschichtung aus wärmedämmenden Stoffen, als auch aus Kunststoff bestehen.
Zur Abdichtung der Vorderfront wird die obere Halbschale verwendet, die sowohl als Schraubverschluss als auch als türähnlicher Klappverschluss ausgeführt werden kann.
Die obere Halbschale 9 bzw. der Deckel wird am inneren Umfang komplett mit einer Dichtung 8 belegt, die der Magnetdichtung einer Kühlschranktür gleicht.
Die obere Halbschale 9 wird an ihrem äußeren Rand ein wenig nach unten umgebördelt damit die Magnetdichtung 8 gegen Stöße von aussen gesichert ist.
Es ist besonders darauf zu achten, daß das gegen höhere Luftfeuchtigkeit gut isolierte UV-Strahlungsgerät bevorzugt mit der unteren Halbschale so flach als möglich ausgeführt wird, damit die Ausnehmung 2 in der Mauer 1 nicht zu tief herausgearbeitet werden muß.
Notfalls ist ein dicker Transformator durch zwei dünnere mit halber Leistung zu ersetzen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile liegen insbesondere darin, daß ein kleiner UV-Strahler zur Bestrahlung kleiner Körperpartien, der die Zulassung zum Einbau in feuchte Räume hat, fest im Badezimmer installiert werden darf. Damit hat dieses Gerät einen festen Standort, und es gibt praktisch keine Arbeite- Vor und Nachbereitung für die Anwendung des UV-Strahlers.

Claims (4)

1. Ultraviolett-Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien dadurch gekennzeichnet, daß der herkömmliche UV-Strahler in Bezug auf Dichtheit und Werkstoffbeständigkeit des Gehäuses eine solche Erweiterung erfahren hat, die es dem neuen Typ ermöglicht, als UV-Strahler die Zulassung für die Installation und Inbetriebnahme in feuchten Räumen zu bekommen.
2. Ultraviolett-Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien, nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Form des neuen UV-Strahlers im weiten Sinn aus zwei Halbschalen besteht, die sich mit Zwischenlage einer Dichtung für den Ruhestand des Gerätes fest und dicht, aber leicht lösbar, gegen Feuchtigkeit verbinden lassen.
3. Ultraviolett-Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien, nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß alle Bauelemente die zur Funktion des UV-Strahlers gebraucht werden in die untere Halbschale eingebaut sind, sodaß die obere Halbschale bevorzugt die Aufgabe eines Deckels übernimmt.
4. Ultraviolett-Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien, nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der UV-Strahler wegen des Einbauens in eine Wand, so flach als möglich ausgeführt wird.
DE20107657U 2001-05-05 2001-05-05 Ultraviolett-Strahler zur Bräunung kleiner Körperpartien Expired - Lifetime DE20107657U1 (de)

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