DE20107436U1 - Einrichtung zum Aufnehmen von Werbemitteln - Google Patents
Einrichtung zum Aufnehmen von WerbemittelnInfo
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Description
SuO4DEG Schuler
Wechsel-Display
Beschreibung Einrichtung zum Aufnehmen von Werbemitteln
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Aufnehmen von Werbemitteln, mit einem drehbar gelagerten Trägerelement, mit wenigstens zwei Seiten, die mit Werbemitteln bestückbar sind.
Diese Einrichtungen sind mit einer Vielzahl von parallel zueinander angeordneten Trägerelementen ausgestattet, die auf ihren Oberflächen mit Werbemitteln unterschiedlichen Inhaltes versehen sind.
Diese Werbemittel haben sich sehr bewährt, jedoch ist das Auswechseln der einzelnen Werbemittel sehr schwierig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Einrichtung der genannten Art so auszugestalten, daß ein einfaches und schnelles Auswechseln der einzelnen Werbemittel am Trägerelement möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Werbemittel streifenfbrmig ausgebildet und an den Seiten der Trägerelemente lösbar befestigt sind.
Diese Streifen können leicht abgelöst und durch neue mit anderem Inhalt ersetzt werden. Damit ist ein Auswechseln der gesamten Trägerelemente nicht mehr notwendig, wodurch ein ganz erheblicher Zeitvorteil erzielt ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement mit Führungsleisten versehen ist, die Längsnuten zum Aufhehmen der Ränder der streifenförmigen Werbemittel aufweisen.
In diese Längsnuten können die Längsränder der Werbemittel einfach eingeschoben werden und erhalten dadurch einen ausreichenden Halt, können aber genauso einfach wieder herausgezogen und durch andere ersetzt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, daß die Führungsleisten lösbar am Trägerelement befestigt sind.
Dadurch können die Führungsleisten bzw. deren Längsnuten an unterschiedliche Gegebeneheiten der Werbemittel angepasst werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gegeben, daß die die Werbemittel tragenden Oberflächen des Trägerelementes wenigstens mit einzelnen Erhebungen versehen sind.
Dadurch wird ein Anhaften der Werbemittel an der Oberfläche des Trägerelementes wirksam verhindert und damit ein leichtes Entfernen der Werbemittel vom Trägerelement erreicht.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Erhebungen rippenförmig ausgebildet sind.
Mit rippenförmigen Erhebungen wird - insbesondere wenn sie verhältnismäßig eng nebeneinander angeordnet sind - einerseits eine gute Anlage der Werbemittel an der Oberfläche des Trägerelementes erzielt und andererseits deren einfache Ablösemöglichkeit gewährleistet.
Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, wenn nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die rippenförmigen Erhebungen in Längsrichtung des Trägerelementes verlaufen.
Damit wird nicht nur die Ablösemöglichkeit der Werbemittel vom Trägerelement erleichtert, sondern auch ein leichtes Abführen von Feuchtigkeit, die zwischen Werbemittel und Trägerelement eindringt, erzielt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die rippenförmigen Erhebungen an ihrer Außenkante im Querschnitt gesehen einen verhältnismäßig kleinen Krümmungsradius aufweisen.
Damit wird die Anlagefläche der Werbemittel an dem Trägerelement erheblich reduziert und damit ein leichtes Ein- und Ausschieben der Werbemittel erreicht.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist dagegen vorgesehen, daß die zwischen den rippenförmigen Erhebungen liegenden Nuten im Querschnitt abgerundet ausgebildet sind.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele veranschaulicht. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Seitenansicht einer Einrichtung mit einem im Querschnitt dreieckigen Trägerelement zum Aufnehmen von Werbemitteln,
• ·
Fig.2 einen Querschnitt durch ein Trägerelement mit glatten Wänden,
Fig.3 einen Querschnitt durch ein weiteres Trägerelement mit eng beabstandeten Rippen an der Oberfläche der Seiten des Trägerelementes und
Fig.4 ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel eines Trägerelementes mit Rippen an der Oberfläche der Trägerelement-Seiten.
Mit 1 ist in Fig.l eine Einrichtung bezeichnet, die mehrere Trägerelemente 2 zum Aufnehmen von Werbemitteln 3 aufweist. Die Trägerelemente 2 sind im Querschnitt dreieckförmig ausgebildet, wie dies in Fig.2 dargestellt ist. Jede der drei Seiten ist mit unterschiedlichen Werbemitteln 3 bestückt, wodurch beim Drehen der Trägerelemente 2 jeweils ein anderes Bild erscheint. Durch eine Vielzahl von parallel zueinander angeordneten Trägerelementen 2 können beliebig große Bilder erzeugt werden, die aus einzelnen Werbemittel-Streifen zusammengesetzt sind.
Die Trägerelemente 2 sind drehbar in einem oberen Querträger 4 und einem unteren Querträger 5 gelagert. In einem dieser Querträger 4,5 ist ein nicht dargestellter Antrieb vorgesehen, der das Schwenken aller Trägerelemente gleichzeitig um jeweils 120° bewirkt. Die beiden Querträger 4,5 sind durch eine Tragkonstruktion 6 miteinander verbunden.
Die Ecken der Trägerelemente 2 sind mit Führungsleisten 7 versehen, die in entsprechende Ausnehmungen 8 eingreifen und jeweils zwei Längsnuten 9 bilden. In diese Längsnuten 9 greifen die beiden Ränder des Werbemittels 3 ein.
Zum Auswechseln der Werbemittel 3 werden diese Streifen einfach nach oben herausgeschoben, wie dies in Fig. 1 angedeutet ist. Die Führungsleisten 7 können mit einem Fußteil in Ausnehmungen im Bereich der jeweiligen Spitze des Trägerelementes 2 eingreifen, wie dies in Fig.2 dargestellt ist.
Es ist - wie in Fig.3 dargestellt - jedoch auch möglich, daß die Führungsleiste 37 die Spitze des Trägerelementes 32 umgreift und mit zwei hakenförmigen Enden 38 und 39 in Nuten 40 eingreift.
Die Wände 42 des Trägerelementes 32 sind mit im Querschnitt dreieckförmigen Rippen 43 und dazwischenliegenden ebenfalls dreieckförmigen Nuten 44 versehen.
Dadurch haften einerseits die Werbemittel-Streifen nicht an der Wandfläche und können dadurch leicht ausgewechselt werden und zum anderen kann eindringende Feuchtigkeit leicht abgeleitet werden.
In Fig.4 ist ein Ausfuhrungsbeispiel gezeigt, bei dem ein Trägerelement 52 vorgesehen ist, das die beiden Nuten 40 für jede der beiden Führungsleisten 37 aufweist. Die drei Wandflächen sind wieder mit dreieckförmigen Rippen 43 versehen, zwischen denen allerdings Nuten 54 vorgesehen sind, welche einen ebenen Grund aufweisen, der etwa die dreifache Breite der Rippen 43 aufweist.
Anstelle von dreieckfönnigen Rippen können auch quadratische, rechteckförmige oder trapezförmige Rippen vorgesehen werden. Desgleichen ist es möglich, an ihrer Außenkante abgerundete Rippen einzusetzen.
Auch für die Nuten sind unterschiedliche Ausgestaltungen denkbar. So ist es insbesondere bei eng beabstandeten Rippen möglich, die Nuten mit einem abgerundeten Grund zu versehen.
Claims (8)
1. Einrichtung (1) zum Aufnehmen von Werbemitteln (3), mit einem drehbar gelagerten Trägerelement (2, 32, 52), mit wenigstens zwei Seiten, die mit Werbemitteln (3) bestückbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbemittel (3) streifenförmig ausgebildet und an den Seiten des Trägerelementes (2, 32, 52) befestigt sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (2, 32, 52) mit Führungsleisten (7, 37) versehen ist, die Längsnuten (9) zum Aufnehmen der Ränder der streifenförmigen Werbemittel (3) aufweisen.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (7, 37) lösbar am Trägerelement (2, 32, 52) befestigt sind.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die die Werbemittel (3) tragenden Oberflächen des Trägerelementes (2, 32, 52) wenigstens mit einzelnen Erhebungen (43) versehen sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungen (43) rippenförmig ausgebildet sind.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die rippenförmigen Erhebungen (43) in Längsrichtung des Trägerelementes (2, 32, 52) verlaufen.
7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die rippenförmigen Erhebungen (43) an ihrer Außenkante im Querschnitt gesehen einen verhältnismäßig kleinen Krümmungsradius aufweisen.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den rippenförmigen Erhebungen (43) liegenden Nuten (44, 54) im Querschnitt abgerundet ausgebildet sind.
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Family Applications (1)
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