Erhard Fisoler + ThomaJ; M^zcfej: j ··;· · j
33.257 MR
Sprunganlage
11.04.2001
Die Erfindung betrifft ein Stützgestell für eine Sprunganlage, das mehrere nach schräg oben wegstehende Auslegerarme umfaßt, an deren freien Enden je zwei elastische Seile anbringbar sind, wobei die Seile zweier benachbarter Auslegerarme an einer Trageinrichtung für einen Benutzer derart befestigt sind, daß der Benutzer unter Zuhilfenahme der nach oben ziehenden elastischen Seile, vorzugsweise unter Zuhilfenahme eines Trampolins, springen kann.
Mittels einer derartigen Sprunganlage kann ein Benutzer nach Anlegen der Trageinrichtung mittels der eigenen Sprungkraft, die über das Trampolin sowie die über die elastischen Seile erzeugten Zugkräfte erheblich verstärkt werden, ohne weiteres mehrere Meter hoch springen. Vorzugsweise sind 4 Auslegerarme kreuzartig zusammen mit 4 Trampolinen angeordnet, was 4 Benutzem die gleichzeitige Benutzung der Anlage ermöglicht.
Die bisherigen Stützgestelle sind unhandlich und umständlich auf- und abzubauen, was den Transport der Sprunganlage von einem zum anderen Einsatzort erschwert, sperrige Transportfahrzeuge (6 Meter lange Anhänger) und einen hohen personellen Einsatz beim Auf- und Abbau erfordert. Ferner sind zum Aufbau teilweise Hilfsgeräte wie Kräne etc. notwendig.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil herkömmlicher Sprunganlagen besteht darin, daß das Bedienungspersonal bei jedem einzelnen Benutzer das Tragegestell (Gurte) an- und ausziehen 5 muß und dazu mehrere hundert mal auf das Trampolin auf- und wieder absteigen muß. Dies ist nicht nur umständlich und zeitraubend, sondern auf die Dauer auch kraftraubend.
Die herkömmlichen Sprunganlagen sind teilweise nicht besonders stabil, so daß sich unter ungünstigen Bedingungen (z.B. Resonanzverhalten) ein Aufschaukeln einstellen kann, das auch zu Geräuschentwicklungen führt.
33257-02.doc
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Stützgestell für eine Sprunganlage anzugeben, das die o.g. Nachteile vermeidet und sich schnell und zuverlässig sowie mit geringem Personaleinsatz auf- und abbauen läßt und auch beim Transport von einem zum nächsten Einsatzort leicht zu handhaben ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung hat folgende wesentliche Vorteile:
Durch die erfindungsgemäße Konstruktion ist das gesamte Stützgestell im Prinzip eine Einheit, die lediglich „auseinandergeklappt" und anschließend arretiert werden muß. Bei Zuhilfenahme von Hydraulikeinrichtungen oder sonstiger Krafterzeuger (Elektromotore, Seilzüge) ist es möglich, in kürzester Zeit und mit minimalem Personaleinsatz (einer einzigen Person) die Sprunganlage auf- und wieder abzubauen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß neben dem reinen Aufstellplatz, auf dem später die Sprunganlage aufgestellt ist, kein weiterer Montage- oder Demontageplatz benötigt wird. Dieser Vorteil tritt besonders bei Volksfesten etc. zu Tage, wo beim Auf- und Abbau ein großes Gedränge herrscht und häufig viel Zeit dafür verloren geht, daß der erforderliche Montage- oder Demontageplatz nicht zur Verfügung steht.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß das Bedienungspersonal auf sehr einfache und schnelle Weise die Anlage handhaben kann, also Benutzer mit dem Tragegestell versehen, die elastischen Seile einstellen etc. Durch die Möglichkeit der schnellen Bedienung (Einrichtung für einen Benutzer) ist es möglich, mehrere Benutzer schnell hintereinander abzufertigen und damit mit geringem Personalaufwand (eine Person) höhere Einnahmen zu erzielen als mit herkömmlichen Geräten.
-iri-
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Grundplatte auf einem Fahrgestell montiert ist. Durch diese Ausbildung werden zwei Vorteile erreicht. Zum einen wird die Montage und Demontage des Stützgestells noch mehr erleichtert und beschleunigt, da das Stützgestell nicht mehr auf ein separates Transportfahrzeug befördert werden muß und zum anderen bewirkt das Eigengewicht des Fahrgestell mit dessen niedrigem Schwerpunkt eine Erhöhung der Stabilität des Stützgestells im Betrieb, was dazu führen kann, daß die horizontale Länge der Stützbeine reduziert, oder aber die Länge der Stützarme vergrößert werden kann.
Noch eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß vier Auslegerarme und vier Auslegerbeine vorgesehen sind, die von oben gesehen kreuzartig von der Mittelstütze abstehen. Durch diese Anordnung können vier im Quadrat angeordnete Hüpfplätze eingerichtet werden.
Gemäß einer anderen Weiterbildung besteht jeder Haltearm aus 3 bis 6 Armgliedern, von denen vorzugsweise jedes zweite Armglied aus einem Hohlträger und jedes andere Armglied aus zwei parallelen Trägern besteht. Durch diese Ausbildung lassen sich die Haltearme zick-zack-artig auf ein sehr geringes Raummaß zum Transport zusammenlegen. Zur Arretierung der Armglieder sind die Arretiereinrichtungen für die Armglieder vorzugsweise als Durchgangsbohrungen in den Träger ausgebildet, in die Fixierstifte einsteckbar sind.
Die Weiterbildung, daß an den Auslegerbeinenden Beinverlängerungen gelenkig angebracht sind, die in einer ausgefahrenen Stellung die Auslegerbeine axial verlängern und mittels Arretiereinrichtungen in dieser Stellung arretierbar sind, bewirkt ebenfalls ein geringes Raummaß des zusammengelegten Stützgestells zum Zweck des Transportes, während in der Betriebsstellung durch die langen Auslegerbeine eine hohe Betriebssicherheit gewährleistet ist, also ein Umkippen des Stützgestells durch außerordentliche Resonanzschwingungs-
kräfte durch Benutzer oder Windkräfte nicht zu befürchten ist.
Noch eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Betätigungseinrichtungen zum Einziehen und Auslassen der elastischen Seile im Bereich der Mittelstütze angeordnet sind und auf der Grundplatte Laufplattformen montiert sind. So ist es möglich, daß das Bedienungspersonal die einzelnen Benutzerplätze von der Gerätemitte her steuert und betätigt und die Benutzer mit geringem Kraftaufwand an- und wieder abgurtet. Das Bedienungspersonal kann sich also etwa auf der gleichen Höhe halten, wenn dieses von der Laufplattform auf ein in etwa gleicher Höhe befindliches Trampolin steigt, um einen Benutzer an- oder abzugurten.
Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Oberseiten der Auslegerbeine mit Laufstegen versehen sind, wodurch die Benutzer und das Bedienungspersonal auf den Auslegerbeinen laufen können. Hierzu können auch Geländer bzw. Treppenstufen vorgesehen werden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist ein Trampolin zur Verwendung zusammen mit dem erfindungsgemäßen Stützgestell vorgesehen, das sechseckig ausgebildet ist und aus 6 miteinander über arretierbare Scharniere verbundenen Trägern besteht. Dabei ist nach Lösen der Arretierungen aller Scharniere das Trampolinstützgestell in eine Lagerungsstellung bringbar ist, bei der je zwei Träger paarweise nebeneinander liegen und eine einseitig offene rechteckige Anordnung einnehmen. Diese Ausbildung ermöglicht einerseits eine sehr schnelle und einfach durchzuführende Montage und Demontage des Trampolins und andererseits eine wenig Platz beanspruchende Lagerstellung, bei der die Träger rechteckig U-förmig angeordnet sind.
Auch wenn dies nicht stets explizit erläutert oder dargestellt ist, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mittels Hydraulikeinrichtungen versehen werden, um über geeignet ange-
brachte Hydraulikzylinder eine Montage oder Demontage der Vorrichtung zu erleichtern bzw. beschleunigen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen weiter erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1: eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stützgestells mit Fahrgestell in einer Seitenansicht im aufgebauten Zustand (Betriebsstellung);
Fig. 2: die Ausführung von Fig. 1 bei der Demontage;
Fig. 3: die Ausführung von Fig. 1 im zusammengelegten Zustand (Transportstellung);
Fig. 4: eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stützgestells ohne Druckstangen in perspektivischer Darstellung;
Fig. 5: die Ausführung von Fig. 4 mit Druckstangen sowie Trampolingestellen;
Fig. 6a,b: perspektivische Darstellungen einer Gelenkverbindung im arretierten und freigegebenen Zustand;
Fig. 7a: ein perspektivischer Ausschnitt einer Gelenkverbindung und eines Stangenanlenkpunktes in einer ersten Ausführungsform;
Fig. 7b: ein perspektivischer Ausschnitt eines Auslegerarmes in einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 8a-c: 3x3 Ansichten (Draufsichten, Frontalansichten, Seitenansichten) eines Trampolins in verschiedenen Montagezuständen.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugsziffern stets gleiche Teile.
Das erfindungsgemäße Stützgestell 10 umfaßt im wesentlichen ein Fahrgestell 12, auf dem eine Grundplatte 14 montiert ist. Das Fahrgestell 12 kann aus einem üblichen ein- oder zweiachsigen Fahrzeuganhänger hergestellt sein. Auf der Grundplatte
14 ist starr mittig eine vertikale Mittelstütze 16 befestigt, an deren oberem Ende mehrere Auslegerarme 18 mittels Gelenkpunkten 20 gelenkig befestigt sind. Die Auslegerarme 18 bestehen wiederum jeweils aus mehreren Armgliedern 22, die gelenkig miteinander verbunden sind, wobei im Bereich aller Gelenkpunkte nicht näher dargestellte Arretiereinrichtungen vorgesehen sind. In der in Fig. 1 dargestellten Betriebsstellung sind die Arretiereinrichtungen eingerastet mit der Folge, daß die Auslegerarme 18 ausgestreckt sind, während in den in den Fig. 2 und 3 dargestellten Stellungen die Arretiereinrichtungen gelöst sind, so daß sich die einzelnen Armgliedern 22 zur Demontage des Stützgestells zick-zack-artig zusammenschieben lassen.
An der Grundplatte 14 sind ferner mehrere Auslegerbeine 24 gelenkig befestigt, an deren freien Enden wiederum Beinverlängerungen 26 gelenkig angebracht sind, wobei an den Enden der Beinverlängerungen 26 Stützfüße 28 montiert sind. Die Anzahl und Anordnung der Auslegerbeine 24 entspricht derjenigen der Auslegerarme 18.
Ebenfalls an den Enden der Beinverlängerungen 26 sind Druckstangen 30 zu befestigen, die vorzugsweise teleskopierbar sind und bei der Demontage des Stützgestells entfernt werden. Die oberen Enden der Druckstangen werden wiederum an Befestigungspunkten 32 in den Auslegerarmen 18 befestigt und dienen dazu, die im Betrieb durch die Be- und Entlastung der in den Seilangriffspunkten 34, welche an den freien Enden der Auslegerarme 18 vorgesehen sind, auftretenden Kräfte abzustützen. Die Druckstangen 30 bestehen vorzugsweise aus einem Aluminium-Rundprofil mit ca. 80mm Durchmesser.
Die Demontage des erfindungsgemäßen Stützgestells erfolgt dadurch, daß zunächst die Druckstangen 30 entfernt und die Auslegerarme 18 automatisch (vorzugsweise hydraulisch unterstützt) heruntergeholt werden. Bei den Auslegerarmen 18 werden die Arretiereinrichtungen zwischen den einzelnen Arm-
gliedern 22 gelöst, und diese ähnlich wie ein Maßstab zickzack-artig zusammengeschoben. Anschließend werden die zwischen den Auslegerbeinen 24 und den Beinverlängerungen 26 sowie den Stützfüßen 28 vorhandenen Arretiereinrichtungen ebenfalls gelöst und die Auslegerbeine 24 nach oben geklappt, wobei sie Beinverlängerungen 26 und die Stützfüße 28 nach unten klappen. Die dann erreichte endgültige Transportstellung ist in Fig. 3 dargestellt. Die Montage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Die Montage des erfindungsgemäßen Stützgestells 10 aus der in Fig. 3 gezeigten in die in Fig. 3 gezeigte Stellung wird vorzugsweise dadurch unterstützt, daß an den Auslegerarmen 18 und/oder Auslegerbeinen 24 an entsprechend vorgesehenen Stützstellen ein portabler Hydraulikzylinder angebracht wird, mittels der das Ein- bzw. Ausfahren bzw. Anheben und Absenken der Auslegerarme 18 weitgehend automatisch erfolgt.
In den Figuren 4 und 5 ist perspektivisch eine zweite Ausführungsform der Erfindung dargestellt, die nicht auf einem Fahrgestell montiert ist und daher allein über die Stützfüße 28 auf dem Boden abgestützt ist. Dabei sind automatische oder manuelle Niveliereinrichtungen vorgesehen, mittels derer das erfindungsgemäße Stützgestell 10 nivelliert werden kann.
In Fig. 5 sind Trampolingestelle 40 dargestellt, die zwischen je zwei benachbarten Auslegerbeinen 24 vorgesehen sind. Diese Trampolingestelle 40, die aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne die aufgespannten elastischen Sprungnetze dargestellt sind, bestehen jeweils aus 6 Trampolinträgern 42, die über arretierbare Scharniere miteinander verbunden sind. In den Verbindungspunkten benachbarter Trampolinträger 42 sind ferner Trampolinstützen 44 montiert.
In den Figuren 6a und 6b sind perspektivische Darstellungen der Scharniere 50 einmal in entriegelter Stellung (Fig. 6a) und einmal in verriegelter Stellung (Fig. 6b) dargestellt, die bei den Auslegerarmen 18 zur Verbindung der Armglieder 22
Verwendung finden. Die Scharniere 50 umfassen wechselseitig zusammenpassende Hülsen 52a und 52b, die, wenn die Armglieder 22 zueinander axial fluchtend ausgerichtet sind, ebenfalls axial fluchten, so daß ein Verriegelungsbolzen 54 durch die Hülsen 52a und 52b Hülsen steckbar ist. Derartige Hülsen 52a und 52b sind vorzugsweise auf beiden Seiten der Armglieder 22 angebracht, so daß die Scharniere 50 in beide Richtungen abgeklappt oder, nach Entfernen beider Verriegelungsbolzen 54 ganz getrennt werden können. Alternativ ist es möglich, einen der Verriegelungsbolzen 54 derart zu fixieren, daß dieser nicht mehr entriegelt werden kann, so daß dann eine vollständige Trennung der Armglieder 22 ausgeschlossen ist. Die in den Fig. 6 dargestellte Ausführung eines Scharniers 50 ist bevorzugt, aber andere Ausbildungen können bei Bedarf auch zur Anwendung gelangen.
In Fig. 7a ist ein perspektivischer Ausschnitt eines Auslegerarmes 18 dargestellt, in dem neben einem Scharnier 50 ein Befestigungspunkt 32 für eine Druckstange 30 dargestellt ist.
Die Armglieder 22 bestehen vorzugsweise aus 4-Kant-Hohlprofilen aus Aluminium, vorzugsweise mit einer Kantenlänge von ca. 120 bis 150 mm. Alternativ können bei Bedarf jedoch auch andere Strukturen zum Einsatz kommen, insbesondere 3-Punkt oder 4-Punkt Gitterträger aus Aluminium (3 bzw. 4 parallele, gleichmäßig beabstandete Stangen, die durch eine Vielzahl zick-zackartig angeordneter Querstreben miteinander verbunden sind) . Im allgemeinen sind die Armglieder 22 gleich aufgebaut .
Während die Armglieder 22 vorzugsweise miteinander über Scharniere oder Gelenke verbunden sind ist es alternativ auch möglich, diese zusammensteckbar einzeln auszuführen, insbesondere bei Ausbildung der Armglieder 22 als 3 oder A-Punkt Gitterträger.
Es ist jedoch auch eine alternative, in Fig. 7b gezeigte Ausführung für die Auslegerarme 18 denkbar, bei der jedes zweite
Armglied 22a aus zwei parallelen Trägern besteht und jedes dazwischen angeordnete Armglied 22b einstückig ausgeführt ist. Die Gelenke bzw. Scharniere 50a bestehen jeweils aus einem Bolzenpaar 56a, 56b, das über Durchgangsbohrungen die beiden Armglieder 22a und 22b verbindet. Um ein Gelenk bzw. Scharnier 50a zu entriegeln genügt es, einen der beiden Bolzen 56a jedes Bolzenpaares 56a,b zu entfernen, wodurch der zweite Bolzen 56b zur Drehachse wird.
In den Figuren 8a bis 8c sind, jeweils in Draufsicht, Frontalansicht und Seitenansicht eines Trampolins 40 dargestellt und zwar in drei verschiedenen Demontagezuständen. In Fig. 8a im aufgebauten Zustand, in Fig. 8b teildemontiert und in Fig.
8c vollständig zusammengelegt. Die in Fig. 5 dargestellten Trampolinstützen sind nicht dargestellt, da diese als erster Demontageschritt entfernt werden.
Wie bereits zu Fig. 5 erläutert wurde, bestehen die Trampoline 40 jeweils aus 6 miteinander verbundenen Trampolinträgern 42. Die Verbindung der einzelnen Trampolinträger 42 erfolgt ähnlich der Verbindung der einzelnen Armglieder 22 über arretierbare Scharniere 41, wobei zur Demontage diese Scharniere 41 entriegelt werden und an den beiden mit (A) bezeichneten, gegenüberliegenden Punkten die Trampolinträger 42 bzw. Scharniere 41 angehoben werden.
In Fig. 8b ist das Trampolin 40 in teilzusammengelegtem Zustand dargestellt, wobei die Punkte A weiter nach oben und gegen einander bewegt werden und gleichzeitig die beiden gegenüberliegenden nicht vertikal bewegten Trampolinträger 42a nach innen gegeneinander wandern.
In Fig. 8c ist die Endstellung gezeigt, bei der die Trampolinträger 42a, 42b und 42c paarweise parallel nebeneinander liegen und zusammen ein oben offenes Rechteck ausbilden. In dieser Stellung nimmt das zusammengelegte Trampolin sehr wenig Platz ein. Die Demontage bzw. umgekehrte Montage aus die-
ser zusammengelegten (Fig. 8c) in die montierte Stellung (Fig. 8a) erfolgt sehr unkompliziert und schnell.