DE20106128U1 - Einzieheinrichtung für Papiermaschinenbespannungen - Google Patents
Einzieheinrichtung für PapiermaschinenbespannungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einzieheinrichtung zum Einziehen einer Papiermaschinenbespannung in eine Papiermaschine, mit einem Einziehstück, das mit einem stirnseitigen Ende der Papiermaschinenbespannung verbindbar ist, und mit einem Einziehteil, das mit einer Zugkraft in Einzugsrichtung beaufschlagbar ist, wobei Einziehstück und Einziehteil an ihren gegenüberliegenden Kanten über ein Verbindungsmittel gekoppelt sind, das sich quer zur Einzugsrichtung erstreckt und in Einzugsrichtung eine Formschlußverbindung bildet.
Einzieheinrichtungen der vorgenannten Art dienen dazu, eine neue Papiermaschinenbespannung, beispielsweise einen Preßfilz oder ein Trockensieb, deren stirnseitige Enden mit einer Naht verbunden werden, in eine Papiermaschine einzuziehen. Hierzu wird die Einzieheinrichtung an einem der beiden stirnseitigen Enden der Papiermaschinenbespannung provisorisch befestigt, und die Papiermaschinenbespannung wird dann durch Einwirkung einer Zugkraft auf die Einzieheinrichtung durch die Papiermaschine geführt, bis das mit der Einzieheinrichtung versehene Ende das andere stirnseitige Ende der Papiermaschinenbespannung erreicht hat. Dann werden die beiden Enden der Papiermaschinenbespannung durch eine Naht, beispielsweise eine
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Steckdrahtnaht, miteinander verbunden und die Einzieheinrichtung abgenommen.
Eine Einzieheinrichtung der oben genannten Art ist in Figur 1 der WO 00/79048 Al dargestellt. Sie weist ein dreieckiges, zum freien Ende hin spitz zulaufendes Einziehteil auf, auch Einziehdrachen genannt, das aus einem Gewebe besteht und an dem spitzen Ende mit einer Öse zum Anbringen eines Zugseils versehen ist. Das Einziehteil ist an seiner Basis über einen Reißverschluß mit einem stirnseitigen Ende einer Papiermaschinenbespannung verbunden. Der Reißverschluß erstreckt sich über die gesamte Breite der Papiermaschinenbespannung, wobei die eine Hälfte des Reißverschlusses an dem Einziehteil angebracht ist und die andere Hälfte des Reißverschlusses ein Einziehstück aufweist, das provisorisch mit dem stirnseitigen Ende der Papiermaschinenbespannung verbunden ist, beispielsweise durch Vernähen. Die einzelnen Zähne des Reißverschlusses greifen in üblicher Weise formschlüssig ineinander, so daß die Papiermaschinenbespannung durch Zugbeaufschlagung des Einziehteils in Einziehrichtung, d.h. in Längsrichtung der Papiermaschinenbespannung, in die Papiermaschine eingezogen werden kann.
In der WO 00/79048 Al wird diese Einzieheinrichtung als nachteilig dargestellt. Es bilden sich nämlich bei deren Zugbeaufschlagung Einwölbungen in der Papiermaschinenbespannung, da sich die Zugkraft auf den Mittelteil der Papiermaschinenbespannung konzentriert. Die Einwölbungen führen zu einem Verzug der Papiermaschinenbespannung und
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erschweren die Herstellung der Naht an den Enden der Papiermaschinenbespannung. Zur Beseitigung dieser Nachteile wird eine Einzieheinrichtung vorgeschlagen, bei der das Einziehteil aus drei Gewebesektionen mit unterschiedlichem Fadenverlauf zusammengesetzt ist. Hierdurch soll die Kraftübertragung gleichmäßiger auf die Breite der Papiermaschinenbespannung übertragen werden. Die Anbringung des Einziehteils geschieht auch in diesem Fall über einen Reißverschluß als Verbindungsmittel. Auch diese Einzieheinrichtung hat den Nachteil, daß die Kraftübertragung auf die Papiermaschinenbespannung nicht optimal ist, so daß es zu Faltenbildungen und Schwierigkeiten bei der Verbindung der stirnseitigen Enden der Papiermaschinenbespannung kommt.
Daneben sind Einzieheinrichtungen bekannt, wie sie sich aus der US-A-5,306,393 und 5,429,719 ergeben. Diese Einzieheinrichtungen weisen ein streifenförmiges Einziehteil auf, das über die Breite verteilt mehrere Ösen aufweist, durch die Zugseile geführt werden. Die Zugseile werden in einer zentralen Öse zusammengeführt, die dann über ein Einzugseil mit Zugkraft beaufschlagt werden kann. Dabei stellen sich die Längen der Zugseile selbsttätig ein. Gleichwohl ist auch bei dieser Konstruktion eine gleichmäßige Kraftübertragung auf die Papiermaschinenbespannung nicht erreichbar. Zudem besteht die Gefahr des Ausreißens der Ösen.
Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, eine Einzieheinrichtung der eingangs genannten Art so auszu-
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bilden, daß eine möglichst gleichmäßige Kraftübertragung über die Breite der Papiermaschinen erreicht wird und hierdurch die Papiermaschinenbespannung geschont und die Nahtherstellung erleichtert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Verbindungsmittel zur Verbindung von Einziehteil und Einziehstück Verbindungsprofile aufweist, die quer zur Einzugsrichtung auseinanderziehbar sind. Grundgedanke der Erfindung ist es also, ineinandergreifende Verbindungsprofile vorzusehen, die quer zur Einzugsrichtung auseinanderziehbar sind, so daß die Herstellung der Verbindung zwischen Einziehteil und Einziehstück sowie auch eine Lösung der beiden Teile einfach und schnell vonstatten gehen kann. Außerdem sorgen die Verbindungsprofile für eine über die Breite der Papiermaschinenbespannung gleichmäßige Kraftübertragung, so daß ein Verzug der Papiermaschinenbespannung und damit die Bildung von Falten oder Einwölbungen vermieden werden. Dies schont die Papiermaschinenbespannung und erleichtert die Nahtherstellung. Schließlich eröffnet diese Konstruktion die Möglichkeit, das Einziehteil mehrfach zu verwenden, so daß jeweils nur ein neues Einziehstück angebracht und entsorgt werden muß. Dies erspart Kosten.
In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß an der Kante des Einziehstücks ein Keder als Verbindungsprofil und an der Kante des Einziehteils ein Kedernutprofil als Verbindungsprofil ausgebildet sind. Alternativ dazu ist vorgesehen, daß die Kanten des Einziehstücks und des Ein-
ziehteils als Keder ausgebildete Verbindungsprofile aufweisen und daß die Keder in Kedernuten eines Zwillingskedernutprofils als weiteres Verbindungsprofil eingeschoben sind. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß die Herstellung von Kedern an den gegenüberliegenden Kanten von Einziehstück und Einziehteil sehr einfach ist, insbesondere wenn - wie üblich - Einziehstück und Einziehteil aus einem textiler! Flächengebilde, Netzwerk, Gitter oder einer Folie bestehen. Die Verbindung kann dadurch hergestellt werden, daß das Zwillingskedernutprofil über die Keder geschoben wird.
Bei dem Kedernutprofil bzw. dem Zwillingskedernutprofil wird jeweils eine Kedernut von zwei spiegelbildlichen Nutschenkeln begrenzt, die jeweils den Keder einfassen und auf diese Weise eine Formschlußverbindung zwischen Keder und Kedernutprofil bzw. Zwillingskedernutprofil herstellen. Die Verbindung wird dabei grundsätzlich so hergestellt, daß Keder und jeweils zugehörige Kedernut quer zur Einzugsrichtung ineinandergeschoben werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Kedernutprofil bzw. Zwillingskedernutprofil so auszubilden, daß der jeweils zugehörige Keder in Einzugsrichtung unter Aufweitung der Nutschenkel ineinandergeschoben werden, so daß der Keder einerseits und das Kedernutprofil bzw. Zwillingskedernutprofil andererseits Rastprofile bilden. Hierfür besonders geeignet ist die Ausbildung von Nutschenkeln dergestalt, daß sie einwärts gerichtete Endabschnitte aufweisen.
Die Keder können als selbständige Keder hergestellt und an dem Einziehstück und dem Einziehteil befestigt werden, beispielsweise durch Verschweißen oder Vernähen. Sie können jedoch auch jeweils durch Umschlagen des Materials von Einziehstück bzw. Einziehteil um einen Kederstrang, beispielsweise ein Seil, gebildet werden. Auch in diesem Fall kann das umgeschlagene Material vernäht oder verschweißt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Verbindungsprofile als in Einzugsrichtung ineinandergeschobene Rastprofile ausgebildet sind. Eine solche Gestaltung ist - wie oben erwähnt - auch schon bei einer Kombination aus Kedern und Kedernutprofilen bzw. Zwillingskedernutprofilen möglich. Unabhängig davon ergibt sich eine Vielzahl von Rastprofilen, die miteinander derart korrespondieren, daß sie durch Ineinanderschieben in Einzugsrichtung miteinander verrasten und auf diese Weise Zugkraft übertragen können. Beispielsweise kann das eine Rastprofil als Rastnut und das andere Rastprofil als in die Rastnut eingeschobene Rastlasche ausgebildet sein. Alternativ dazu kann ein Rastprofil als selbständiges Zwillingsrastprofil ausgebildet sein, das mit Rastprofilen an den Kanten von Einziehstück und Einziehteil verrastet ist. Dabei kann das Zwillingsrastprofil zwei spiegelbildlich angeordnete Rastnuten aufweisen, in die dann an den Kanten von Einziehstück und Einziehteil befestigte Rastlaschen einfassen. Es versteht sich, daß dies auch umgekehrt ausgebildet sein kann. Schließlich besteht auch
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die Möglichkeit, daß statt der Rastlasche bzw. Rastlaschen jeweils eine Rastnut vorgesehen ist, so daß zwei komplementäre Rastnuten ineinanderfassen.
Das Kedernutprofil bzw. Zwillingskedernutprofil bzw. die Rastprofile besteht bzw. bestehen vorzugsweise aus Metall, wobei eine Aluminiumlegierung besonders vorteilhaft ist. Grundsätzlich kommen jedoch auch andere feste Materialien, wie Kunststoffe oder Holz in Frage.
Das Einziehstück besteht zweckmäßigerweise aus einem mit der Papiermaschinenbespannung vernähbaren Material wie einem Gewebe oder dergleichen. Sofern die Enden der einzuziehenden Papiermaschinenbespannung über eine Steckdrahtnaht verbunden werden sollen, die Enden also mit einer Vielzahl von Kupplungsösen versehen sind, besteht eine zweckmäßige Ausführungsform des Einziehstücks darin, an der dem Verbindungsmittel abgewandten Kante Kupplungsösen vorzusehen, die mit den Kupplungsösen an der Papiermaschinenbespannung korrespondieren, so daß sie mit diesen in Überlappung gebracht werden können und dann die Verbindung zwischen Einziehstück und Papiermaschinenbespannung durch einen provisorischen Steckdraht hergestellt wird. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß eine sehr gleichmäßige Kraftübertragung erzielt wird und zudem auch das Einziehstück zusammen mit dem Einziehteil wiederverwendet werden kann.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
Figur 1
eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Einzieheinrichtung, befestigt an dem stirnseitigen Ende einer Papiermaschinenbespannung ;
Figur 2
einen Längsschnitt durch das Verbindungsmittel der Einzieheinrichtung gemäß Figur
1;
Figur 3
einen Längsschnitt durch ein anders ausgebildetes Verbindungsmittel für die Einzieheinrichtung gemäß Figur 1 und
Figur 4
einen Längsschnitt durch ein weiteres Verbindungsmittel für eine Einzieheinrichtung gemäß Figur 1.
Wie aus Figur 1 zu ersehen ist, ist an einem stirnseitigen Ende einer Papiermaschinenbespannung 1 eine Einzieheinrichtung 2 angebracht. Die Einzieheinrichtung 2 besteht hauptsächlich aus einem trapezförmigen Einziehteil 3, auch Einziehdrachen genannt, und einem Einziehstück 4. Als Material für Einziehteil 3 und Einziehstück 4 eignen sich mit Beschichtungen versehene Gewebe oder auch Reststücke aus zu entsorgenden Papiermaschinenbespannungen. Sofern ein Trockensieb eingezogen werden soll, muß darauf geachtet werden, daß ein ausreichend temperaturfestes Kunststoffmaterial verwendet wird.
Das Einziehstück 4 ist über eine hier nicht näher dargestellte Nähnaht mit dem freien Ende der Papiermaschinenbespannung 1 über deren gesamte Breite verbunden. Die gegenüberliegenden Kanten von Einziehteil 3 und Einziehstück 4 sind - wie insbesondere aus Figur 2 zu ersehen ist - mit Kedern 5, 6 versehen. Hierzu ist jeweils ein Kedermantel 7, 8 um ein Kederseil 9, 10 herumgelegt und beidseitig mit dem Material von Einziehteil 3 bzw. Einziehstück 4 verbunden worden, beispielsweise durch Vernähen oder Verschweißen. Über die Keder 5, 6 ist ein Zwillingskedernutprofil 11 geschoben, das aus Aluminium besteht und zwei Kedernuten 12, 13 in spiegelbildlicher Ausrichtung aufweist. In jeder Kedernut 12, 13 befindet sich ein Keder 5, 6, so daß das Zwillingskedernutprofil 11 Einziehteil 3 und Einziehstück 4 über die gesamte Breite der Einzieheinrichtung 2 formschlüssig verbindet.
Am freien Ende weist das Einziehteil 3 eine Zugöse 14 auf, durch die ein Einzugsseil gesteckt werden kann. Über das Einzugsseil kann eine Zugkraft in Einzugsrichtung (Pfeil A), d.h. in Längsrichtung der Papiermaschinenbespannung 1, ausgeübt werden. Obwohl diese Zugkraft dann nur punktförmig auf das Einziehteil 3 einwirkt, wird sie durch die Formgebung des Einziehteils 3 und durch die Stabilität des Zwillingskedernutprofils 11 gleichmäßig über die Breite der Einzieheinrichtung 2 verteilt und auf das Einziehstück 4 und damit auf die Papiermaschinenbespannung 1 übertragen. Dies vermeidet Verzug- und Faltenbildung in der Papiermaschinenbespannung 1, schont also
die Papiermaschinenbespannung 1 und erleichtert die Nahtherstellung, wenn die stirnseitigen Enden der Papiermaschinenbespannung 1 aufeinandertreffen.
Das Einziehteil 3 läßt sich schnell und einfach von dem Einziehstück 4 lösen, indem das Zwillingskedernutprofil 11 zur Seite hin herausgezogen wird. Es kann zusammen mit dem Zwillingskedernutprofil 11 wiederverwendet werden. Das Einziehstück 4 wird durch Entfernen der Vernähung von der Papiermaschinenbespannung 1 gelöst und dann entsorgt.
In Figur 3 ist eine Variante der Verbindung von Einziehteil 3 und Einziehstück 4 dargestellt. Dabei sind die unverändert gebliebenen Teile der Verbindung mit den schon für die Darstellungen in den Figuren 1 und 2 verwendeten Bezugszeichen versehen worden.
Zur Verbindung wird auch hier ein Zwillingskedernutprofil 15 verwendet, das gegenüber dem Zwillingskedernutprofil 11 abgewandelt ist. Die Kedernuten 12, 13 werden in diesem Fall von elastischen Nutschenkeln 16, 17 bzw. 18, 19 eingefaßt, die nach innen gerichtete Endabschnitte 20, 21 bzw. 22, 23 aufweisen. Die Elastizität der Nutschenkel 16, 17 bzw. 18, 19 und die Ausrichtung der Endabschnitte 20, 21 bzw. 22, 23 erlauben es, daß die Keder 5, 6 parallel zur Einzugsrichtung (Pfeil A), d.h. quer zu ihren Achsen in die Kedernuten 12, 13 eingedrückt werden können, wobei die Nutschenkel 16, 17 bzw. 18, 19 elastisch aufgespreizt werden und dann die Keder 5, 6 in der jeweiligen Kedernut 12, 13 einrasten. Bei dem Zwillingskeder-
nutprofil 11 gemäß Figur 2 ist dies nicht möglich. In diesem Fall müssen die Keder 5, 6 quer zur Einzugsrichtung, also senkrecht zur Zeichnungsebene, in die Kedernuten 12, 13 eingeschoben werden.
In Figur 4 ist ein Verbindungsmittel 31 zur Verbindung von Einziehteil 3 und Einziehstück 4 dargestellt. Das Verbindungsmittel 31 besteht aus zwei Rastprofilen 32, 33, die sich quer zur Einzugsrichtung (Pfeil A) in der gleichen Weise erstrecken, wie das Zwillingskedernutprofil 11 gemäß Figur 1. Die Rastprofile 32, 33 sind in ihrer Formgebung identisch ausgebildet, nur daß das rechte Rastprofil 33 gegenüber dem linken Rastprofil 32 um seine Längsachse um 180° verdreht ist. Beide Rastprofile 32, 33 weisen Befestigungsstege 34, 35 auf, mit deren Enden sie über Verbindungsmittel 36, 37 an dem Einziehteil 3 bzw. Einziehstück 4 befestigt sind.
An den einander zugewandten Enden weisen die Rastprofile 32, 33 je zwei Raststege 38, 39 bzw. 40, 41 auf, die jeweils parallel zueinander verlaufen sowie gleich lang und dick sind. Die beiden Raststege 38, 39 bzw. 40, 41 jedes Rastprofils 32, 33 schließen zwischen sich jeweils eine Rastnut 42 bzw. 43 ein, deren Öffnungen jeweils auf das gegenüberliegende Rastprofil 33 bzw. 32 gerichtet sind. Beide Innenseiten der Rastnuten 42, 43 sind jeweils mit vier hintereinander liegenden, sägezahnartigen Hakenvorsprüngen - beispielhaft mit 44 bzw. 45 bzw. 46 bzw. 47 bezeichnet - versehen. Ihre vorspringenden Kanten sind in das Innere der Rastnuten 42, 43 gerichtet. Sie erstrecken
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sich ebenfalls über die gesamte Länge der Rastprofile 32, 33. Zwischen den jeweils den Öffnungen benachbarten Hakenvorsprüngen 44, 45, 46, 4 7 und den jeweils drei nachfolgenden Hakenvorsprüngen 44, 45, 46, 47 befindet sich jeweils ein größerer Freiraum 48, 49. im übrigen entsprechen sich die Hakenvorsprünge 44, 45, 46, 47. Die Außenseite der Raststege 38, 39, 40, 41 sind mit Riffelungen 51, 52, 53, 54 versehen, die den auch an ihnen anliegenden Hakenvorsprüngen 44, 45, 46, 47 einen gewissen Halt geben.
Das Verbinden der Rastprofile 32, 33 geschieht in der Weise, daß sie parallel zur Einzugsrichtung (Pfeil A) gegeneinander und dann ineinander geschoben werden, so daß - wie dargestellt - der untere Raststeg 39 des Rastprofils 32 in die Rastnut 43 des rechten Rastprofils 33 und der obere Raststeg 4 0 des rechten Rastprofils 33 in die Rastnut 42 des Rastprofils 32 einfahren. Dabei verrasten die Hakenvorsprünge 45, 46 miteinander. Gleichzeitig fahren die außenliegenden Raststege 38, 41 über die Riffelungen 52 bzw. 53 der jeweils benachbarten Raststege 39 bzw. 40, so daß es auch dort zu einer Verrastung zwischen den Riffelungen 52, 53 und den Hakenvorsprüngen 44, 47 kommt.
Es versteht sich, daß an dem Rastprofil 32 der außenliegende Raststeg 38 wegfallen kann, so daß an diesem Rastprofil 32 nur der untere Raststeg 39 verbleibt, dieser Raststeg 39 also eine Rastlasche bildet. Selbstverständlich kann dies auch umgekehrt geschehen. Daneben besteht
die Möglichkeit, eines der beiden Rastprofile 32, 33 als Zwillingsrastprofil analog zu den Zwillingskedernutprofilen 11 bzw. 15 gemäß den Figuren 2 und 3 auszubilden und dann an dem Einziehteil 3 ein weiteres Rastprofil vorzusehen, das dem mit dem Einziehstück 4 verbundenen Rastprofil 33 entspricht. Auf diese Weise erhält man ein selbständiges Zwillingsrastprofil, das zwei entgegengesetzte Rastnuten oder Rastlaschen aufweist.
Claims (16)
1. Einzieheinrichtung (2) zum Einziehen einer Papiermaschinenbespannung (1) in eine Papiermaschine, mit einem Einziehstück (4), das mit einem stirnseitigen Ende der Papiermaschinenbespannung (1) verbindbar ist, und mit einem Einziehteil (3), das mit einer Zugkraft in Einzugsrichtung (Pfeil A) beaufschlagbar ist, wobei Einziehstück (4) und Einziehteil (3) an ihren gegenüberliegenden Kanten über ein Verbindungsmittel (5, 6, 9, 31) gekoppelt sind, das sich quer zur Einzugsrichtung (Pfeil A) erstreckt und in Einzugsrichtung (Pfeil A) eine Formschlußverbindung bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel quer zur Einzugsrichtung (Pfeil A) verlaufende Verbindungsprofile (5, 6, 11, 15, 32, 33) aufweist, die quer zur Einzugsrichtung (Pfeil A) auseinanderziehbar sind.
2. Einzieheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Kante des Einziehstücks ein Keder als Verbindungsprofil und an der Kante des Einziehteils ein Kedernutprofil als Verbindungsprofil ausgebildet sind.
3. Einzieheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten des Einziehstücks (4) und des Einziehteils (3) als Keder (5, 6) ausgebildete Verbindungsprofile aufweisen und daß die Keder (5, 6) in Kedernuten (12, 13) eines Zwillingskedernutprofils (11, 15) als weiteres Verbindungsprofil eingeschoben sind.
4. Einzieheinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kedernutprofil bzw. Zwillingskedernutprofil (15) Nutschenkel (16, 17, 18, 19) aufweist, die einwärts gerichtete Endabschnitte (20, 21, 22, 23) haben.
5. Einzieheinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Keder bzw. die Keder jeweils durch Umschlagen des Materials von Einziehstück bzw. Einziehteil um einen Kederstrang gebildet ist bzw. sind.
6. Einzieheinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das umgeschlagene Material vernäht oder verschweißt ist.
7. Einzieheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile als in Einzugsrichtung ineinandergeschobene Rastprofile (32, 33) ausgebildet sind.
8. Einzieheinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Rastprofil als Rastnut und das andere Rastprofil als in die Rastnut eingeschobene Rastlasche ausgebildet ist.
9. Einzieheinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastprofile (32, 33) jeweils Rastnuten (42, 43) aufweisen, die ineinandergeschoben sind.
10. Einzieheinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rastprofil als selbständiges Zwillingsrastprofil ausgebildet ist, das mit Rastprofilen an den Kanten von Einziehstück und Einziehteil verrastet ist.
11. Einzieheinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastprofile (32, 33) ineinanderfassende Hakenvorsprünge (44, 45, 46, 47) aufweisen.
12. Einzieheinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kedernutprofil bzw. Zwillingskedernutprofil (11, 15) bzw. die Rastprofile (32, 33) bzw. Zwillingsrastprofile aus Metall, insbesondere Aluminium, oder aus Kunststoff oder Holz besteht bzw. bestehen.
13. Einzieheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (5, 6, 11) quer zur Einzugsrichtung (Pfeil A) ineinandergeschoben sind.
14. Einzieheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Einziehstück (4) aus einem mit der Papiermaschinenbespannung (1) vernähbaren Material besteht.
15. Einzieheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Einziehstück (4) an der dem Verbindungsmittel (5, 6, 11, 15, 31) abgewandten Kante Kupplungsösen aufweist.
16. Einzieheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß Einziehstück (4) und/oder Einziehteil (3) als textile Flächengebilde, Netzwerke, Gitter oder Folien ausgebildet sind.
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| R207 | Utility model specification |
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| R071 | Expiry of right |