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DE20106803U1 - Absaugeinrichtung, insbesondere für ein Mikrowellengerät - Google Patents

Absaugeinrichtung, insbesondere für ein Mikrowellengerät

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Publication number
DE20106803U1
DE20106803U1 DE20106803U DE20106803U DE20106803U1 DE 20106803 U1 DE20106803 U1 DE 20106803U1 DE 20106803 U DE20106803 U DE 20106803U DE 20106803 U DE20106803 U DE 20106803U DE 20106803 U1 DE20106803 U1 DE 20106803U1
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DE
Germany
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housing
chamber
suction device
suction
opening
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20106803U
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English (en)
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Eisfink Max Maier GmbH and Co KG
Original Assignee
Eisfink Max Maier GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE20106803U1 publication Critical patent/DE20106803U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2007Removing cooking fumes from oven cavities

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Filtering Of Dispersed Particles In Gases (AREA)

Description

ACKMANN, MENGES & DEMSKI
PATENTANWÄLTE
ERHARDTSTRASSE 12, D-80469 MÜNCHEN
E 1132 GM
19.04.2001
ABSAUGEINRICHTUNG, INSBESONDERE FÜR EIN MIKROWELLENGERÄT
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Absaugeinrichtung der im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Art.
Aus der DE 38 39 657 A1 ist ein Luftführungssystem für einen Backofen mit integrierter Mikrowelleneinrichtung bekannt, das zur Wrasenabsaugung aus dem Garraum eine Absaugeinrichtung der vorgenannten Art umfaßt. Dieses Luftführungssystem umschließt den Backofen in seinem gesamten Einbaubereich, also am gesamten Umfang, ausgenommen im Bereich der Backraumtür. Das Luftführungssystem umfaßt einen aufwendig gestalteten Luftkanal, in welchem ein Kühlluftgebläse, ein Wrasenabsauggebläse zur Wrasenabsaugung aus dem Garraum und eine drittes Gebläse, in dessen Druckluftstrom eine verschließbare Garraumöffnung angeordnet ist, über die im Mikrowellenbetrieb Luft in den Garraum geleitet wird, angeordnet sind. Das bekannte Luftführungssystem beansprucht viel Platz und erfordert eine spezielle, an das Luftführungssystem angepaßte Konstruktion des Backofens und der in diesen integrierten Mikrowelleneinrichtung. Außerdem erfordert ein mit diesem Luftführungssystem ausgerüsteter Backofen einen besonders großen Einbauraum. Ein Filter irgendwelcher Art ist bei dem bekannten Luftführungssystem nicht vorgesehen.
Bei einem aus der DE 38 04 678 A1 bekannten Backofen für wahlweisen Betrieb mit Mikrowellen- und/oder elektrischer Widerstandsbeheizung ist die Absaugeinrichtung zwar kleiner ausgebildet, denn sie nimmt lediglich die Oberseite des Backofens ein, sie erfordert jedoch ebenfalls eine speziell angepaßte Konstruktion des Backofens und der Mikrowellenheizung, macht oberhalb des Backofens eine beträchtliche zusätzliche Höhe an Einbauraum erforderlich und sieht ebenfalls keinerlei Filter vor.
Bei einem aus der DE 41 43 124 A1 bekannten elektrischen Hausgerät ist versucht worden, den Mikrowellenofen und den diesem zugeordneten Abluftventilator besonders platzsparend unterzubringen und dabei zusätzlich einen Filter vorzusehen. Erreicht wird das bei diesem
bekannten HausgerärttattüTch/daß'TRnejtiate'fleÄ GeftäLises'ejnerkfctsäiiighaube für Koch-• · ·*· .·* i : : '..''..'· :..::..: \.: :..: .:.
allOO.dot/SL
dämpfe die Funktionsteile eines Mikrowellenofens so angeordnet sind, daß die Absaughaube zugleich einen kompletten Mikrowellenofen bildet. Das Magnetron des Mikrowellenofens ist neben dem Ventilator so angebracht, daß mindestens ein Teil der Abluft des Ventilators die Kühlrippen des Magnetrons passieren muß. Der Filter schützt dabei das Magnetron vor Verschmutzung, falls der darüber hinaus vorhandene übliche Filter der Absaughaube dafür nicht ausreichen sollte. Diese bekannte Kombination aus Mikrowellenofen und Absaugeinrichtung ist speziell für den Einbau in eine Abzugshaube vorgesehen und nicht auf übliche Mikrowellengeräte oder Backöfen mit integrierter Mikrowelleneinrichtung übertragbar, um die oben geschilderten Probleme zu beseitigen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine klein bauende Absaugeinrichtung zu schaffen, die vielfältig einsetzbar ist, um Abluft aus einem Raum abzusaugen und zu filtern, und bei Verwendung in Kombination mit einem Mikrowellengerät keine oder zumindest keine nennenswerte Vergrößerung von dessen Einbauraum verlangt.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine Absaugeinrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Die als kompakte, separat von dem Raum oder Garraum hergestellte Nachrüsteinheit aufgebaute Absaugeinrichtung nach der Erfindung kann außen auf jede Abluftöffnung eines Raums oder Garraums aufgesetzt werden, wobei lediglich Abluftöffnung und Einlaßöffnung einander anzupassen sind. Der der Auslaßöffnung des Gehäuses der Absaugeinrichtung nach der Erfindung zugeordnete Geruchsfilter sorgt dafür, daß die Absaugeinrichtung geruchsfreie Abluft abgibt. Bei Verwendung der erfindungsgemäßen Absaugeinrichtung in Verbindung mit einem Mikrowellengerät braucht der Aufbau des Mikrowellengeräts nicht verändert zu werden, denn zum Nachrüsten des Mikrowellengerätes mit der Absaugeinrichtung braucht diese lediglich auf die Abluftöffnung des Mikrowellengerätes aufgesetzt zu werden. Die Absaugeinrichtung nach der Erfindung saugt aus dem Garraum des Mikrowellengerätes den beim Garen entstehenden Wrasen ab und leitet diesen als geruchsfreie Abluft in die Umgebung. Das Nachrüsten eines Mikrowellengerätes mit dem Absaug- und Filtermodul nach der Erfindung ermöglicht somit, dieses Mikrowellengerät an einem beliebigen Ort wie z.B. in einer Küche, einem Büro, einer Teeküche od.dgl. aufzustellen und zu betreiben, ohne daß es zu einer Geruchsbelästigung kommen kann.
Grundsätzlich kann die Absaugeinrichtung nach der Erfindung überall dort eingesetzt werden, wo Gerüche entstehen, also beispielsweise auch in Toiletten. Jede Toilette, die eine Abluftöffnung aufweist, kann mit der Absaugeinrichtung nach der Erfindung nachgerüstet werden. Sollte eine solche Abluftöffnung picht zur.Verfygurjg steinen, kann.diese nachträglich
in einer Wand, einer Tür, einem Fenster od.dgl. vorgesehen werden, um dann mit der Absaugeinrichtung nach der Erfindung ausgerüstet zu werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung bilden die Gegenstände der Unteransprüche.
Wenn in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung der Geruchsfilter abnehmbar über der Auslaßöffnung des Gehäuses angeordnet ist, braucht das Gehäuse im Bereich seiner Abluftöffnung nicht verändert zu werden. Das Nachrüsten mit der erfindungsgemäßen Absaugeinrichtung ist in dieser Ausgestaltung also besonders einfach.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung das Gehäuse über der Auslaßöffnung eine Kammer für den Geruchsfilter aufweist, aus welcher der Geruchsfilter zur Reinigung von außen entnehmbar ist, sind Service und Wartung der Absaugeinrichtung besonders einfach. Der Geruchsfilter braucht lediglich aus der Kammer herausgezogen und durch einen Austauschgeruchsfilter ersetzt zu werden.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung der Geruchsfilter eine Zeolith-Granulatfüllung umfaßt, ist eine vollkommene Geruchsbeseitigung garantiert und Service und Wartung der Absaugeinrichtung sind noch einfacher. Ein solcher Geruchsfilter kann durch Erwärmen in jedem Backofen desorbiert und so wieder einsatzfähig gemacht werden.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung das Gehäuse Mittel aufweist zu seiner Befestigung an einer Wand des Raums oder Garraums, ist es in der einfachsten Version möglich, die Absaugeinrichtung mit ihrem Gehäuse einfach an einer Außenseite des Raums im Bereich von dessen Abluftöffnung aufzuhängen.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung das Gehäuse flach und scheibenförmig ausgebildet ist, baut die Absaugeinrichtung nach der Erfindung besonders flach und kann überall dort zum Nachrüsten eingesetzt oder aber auch von vornherein vorgesehen werden, wo neben der Abluftöffnung wenig Platz verfügbar ist. Sollte mehr Platz verfügbar sein, bietet diese Ausgestaltung immerhin den Vorteil, daß die Absaugeinrichtung sehr unauffällig vorgesehen werden kann, also das Aussehen eines Mikrowellengerätes od.dgl. oder die Gestaltung einer Wand in einer Toilette od.dgl. nicht beeinträchtigt.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung das Gehäuse unterteilt ist in eine das Sauggebläse enthaltende Einlaßkammer und in eine sich
stromabwärts anschließende, mit der Auslaßöffnung versehene Auslaßkammer, erleichtert das die Luftführung innerhalb der Absaugeinrichtung und führt zur wirksamen und räumlichen Trennung von Sauggebläse und Geruchsfilter, bei gleichzeitiger Stabilisierung der Konstruktion des Gehäuses.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung das Sauggebläse ein Radialventilator ist, der in der Auslaßkammer angeordnet ist, läßt sich eine besonders flach bauende Absaugeinrichtung erzielen.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung vertieft in das Gehäuse hinein vor der Einlaßkammer eine Vorkammer angeordnet ist, in welcher ein Flansch angebracht ist, der die Einlaßöffnung des Gehäuses begrenzt, läßt sich die Absaugeinrichtung an einer Wand eines Raums oder Garraums im Bereich um dessen Abluftöffnung einfach anflanschen.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung der Flansch einen radial nach innen vorstehenden Rand aufweist, läßt sich durch die lichte Weite der Einlaßöffnung, die durch diesen Rand begrenzt wird, eine einfache Anpassung der Absaugeinrichtung an die Größe einer Abluftöffnung vorsehen, und zwar von vornherein oder nachträglich. In dem letztgenannten Fall kann beispielsweise an dem Rand eine der Größe der Abluftöffnung angepaßte Blende vorgesehen werden.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung die Einlaßöffnung des Gehäuses durch eine Dichtung umgeben ist, läßt sich die Verbindung zwischen Absaugeinrichtung und einer die Abluftöffnung umgebenden Wand besonders einfach abdichten.
Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Absaugeinrichtung nach der Erfindung sich im Bereich der Einlaßöffnung zusätzlich ein Vliesfilter befindet, so läßt sich eine Verschmutzung des Sauggebläses verhindern.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels der Absaugeinrichtung
nach der Erfindung nach der Linie l-l in Fig. 2, und
Fig. 2 eine Ansicht der Absaugeinrichtung nach der Linie H-Il in Fig. 1.
Eine in den Fig. 1 und 2 insgesamt mit 10 bezeichnete Absaugeinrichtung hat ein Gehäuse 12, welches eine Einlaßöffnung 14 und eine Auslaßöffnung 16 aufweist. Zwischen der Einlaßöffnung 14 und der Auslaßöffnung 16 ist in dem Gehäuse 12 ein insgesamt mit 20 bezeichnetes Sauggebläse angeordnet, bei dem es sich in dem dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel um einen Radialventilator handelt. Ein Raum 30, bei dem es sich um den Garraum eines Mikrowellengerätes (nicht dargestellt) handeln kann, ist in Fig. 1 angedeutet. In einer Wand 32 des Raums 30 ist eine Abluftöffnung 34 vorgesehen. In Fig. 1 ist das Gehäuse 12 mit der Einlaßöffnung 14 außen auf die Abluftöffnung 34 des Raums 30 so aufgesetzt, daß eine die Einlaßöffnung 14 umgebende Dichtung 18, vorzugsweise aus wärmebeständigem Gummi, abdichtend an der Wand 32 anliegt, wie es in Fig. 1 zu erkennen ist. Über der Auslaßöffnung 16 ist ein insgesamt mit 22 bezeichneter Geruchsfilter angeordnet, bei dem es sich in dem dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel um eine von einem Netz 23 umhüllte Packung mit einer Zeolith-Granulatfüllung 24 handelt.
Das Gehäuse 12 ist, wie es in der Darstellung in den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, flach und scheibenförmig ausgebildet und hat insgesamt die Form eines Quaders. Das Gehäuse 12 ist unterteilt in eine das Sauggebläse 20 enthaltende Einlaßkammer 26 und in eine sich stromabwärts anschließende, mit der Auslaßöffnung 16 versehene Auslaßkammer 28. Die Auslaßkammer 28 ist in Auslaßrichtung hinter der Einlaßkammer 26 angeordnet. Vertieft in das Gehäuse 12 hinein ist vor der Einlaßkammer 26 eine Vorkammer 25 angeordnet, in welcher ein Flansch 27 an einer Wand 29 des Gehäuses angebracht ist, der die Einlaßöffnung 14 des Gehäuses begrenzt. Eine Wand 31 des Flansches 27 ist zumindest im Bereich des Einlasses des Sauggebläses 20 als ein Gitter ausgebildet. Ein ähnliches Gitter ist über der Auslaßöffnung 16 vorgesehen. Der Flansch 27 hat einen radial nach innen vorstehenden Rand 21, der die Dichtung 18 trägt. Über der Auslaßöffnung 16 weist das Gehäuse 12 eine Kammer 40 für den Geruchsfilter 22 auf. Aus der Kammer 40 kann der Geruchsfilter 22 zur Reinigung von außen entnommen werden. Zu diesem Zweck ist die Kammer 40 nach oben hin offen, wahlweise aber mit einem Gitter 42 abdeckbar.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich ein Antriebsmotor des Sauggebläses 20 innerhalb eines Gebläserades. Der Motor könnte auch außen an dem Gehäuse 12 (in Fig. 1 links) angeflanscht sein und seine Welle könnte durch die Wand des Gehäuses hindurchführen, so daß sich in der Einlaßkammer 26 nur das Gebläserad befinden würde. In diesem Fall würde die Absaugeinrichtung mehr Platz benötigen. Das Gehäuse 12 ist aus geformten Blechteilen aus nichtrostendem Stahl hergestellt, die durch Blechschrauben 43 zusammengehalten werden. Die Einlaßkammer 26 ist mittels Blechschrauben 44 in dem Gehäuse 12 befestigt. Das Sauggebläse 20 ist mittels Schrauben 46 an dereWand#29# befestigt. Mit den
Schrauben 46 ist zugleich der Flansch 27 an der Einlaßkammer 26 befestigt. Das Gehäuse 12 weist Mittel zu seiner Befestigung an der Wand 32 des Raums 30 auf. Diese Mittel umfassen in der Darstellung in Fig. 1 einen Winkel 48, mit dem das Gehäuse 12 an dem Raum 30 aufgehängt ist. Die dargestellte Absaugeinrichtung 10 ist als eine separat von dem Raum 30 (oder Garraum eines Mikrowellengerätes) hergestellte, kompakte Nachrüsteinheit aufgebaut, die dafür ausgebildet ist, mit der Einlaßöffnung 14 des Gehäuses 12 außen auf die Abluftöffnung 34 des Raums 30 (oder Garraums) aufgesetzt zu werden.
Aus der Darstellung in Fig. 1 ist schließlich ersichtlich, daß sich im Bereich der Einlaßöffnung 14 zusätzlich ein Vliesfilter 15 befindet, der eine Verschmutzung des Sauggebläses 20 verhindert.
Im Betrieb der Absaugeinrichtung 10 saugt das Sauggebläse 20 Ablauft aus dem Raum 30 oder Wrasen aus dem Garraum eines Mikrowellengerätes an, was durch Pfeile 50 angedeutet ist. Die Abluft 50 passiert das Sauggebläse 20 und wird dabei um 90° umgelenkt, wie es durch Pfeile 52 in Fig. 1 gezeigt ist. Die Abluft, die das Sauggebläse 20 in dessen Auslaßrichtung, also radial verläßt, gelangt in die Auslaßkammer 28, die sich zu der Auslaßöffnung 16 hin erweitert, so daß sich auch der Strom der Abluft zu der Auslaßöffnung 16 hin verbreitert, wie es durch Pfeile 54 in Fig. 1 angedeutet ist. Die Ablauft 54 durchströmt die Zeolith-Granulatfüllung 24 des Geruchsfilters 22 und wird dabei von Gerüchen befreit, um als gereinigte, geruchslose Abluft den Geruchsfilter 22 zu verlassen, was durch Pfeile 56 angedeutet ist.

Claims (12)

1. Absaugeinrichtung, insbesondere für ein Mikrowellengerät, mit einem Gehäuse (12), welches eine Einlaß- und eine Auslaßöffnung (14, 16) aufweist und ein dazwischen angeordnetes Sauggebläse (20) enthält, zum Absaugen von geruchsbeladener Luft (50) aus einem Raum (30), insbesondere von Wrasen aus einem Garraum od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugeinrichtung (20) als eine separat von dem Raum (30) oder Garraum hergestellte, kompakte Nachrüsteinheit aufgebaut ist, die dafür ausgebildet ist, mit der Einlaßöffnung (14) des Gehäuses (12) außen auf eine Abluftöffnung (34) des Raums (30) oder Garraums aufgesetzt zu werden, und daß der Auslaßöffnung (16) des Gehäuses (12) ein Geruchsfilter (22) zugeordnet ist.
2. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Geruchsfilter (22) abnehmbar über der Auslaßöffnung (16) des Gehäuses (12) angeordnet ist.
3. Absaugeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) über der Auslaßöffnung (16) eine Kammer (40) für den Geruchsfilter (22) aufweist, aus welcher der Geruchsfilter (22) zur Reinigung von außen entnehmbar ist.
4. Absaugeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Geruchsfilter (22) eine Zeolith-Granulatfüllung (24) umfaßt.
5. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) Mittel (48) aufweist zu seiner Befestigung an einer Wand (32) des Raums (30) oder Garraums.
6. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) flach und scheibenförmig ausgebildet ist.
7. Absaugeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) unterteilt ist in eine das Sauggebläse (20) enthaltende Einlaßkammer (26) und in eine sich stromabwärts anschließende, mit der Auslaßöffnung (16) versehene Auslaßkammer (28).
8. Absaugeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennnzeichnet, daß das Sauggebläse (20) ein Radialventilator ist, in dessen Auslaßrichtung die Auslaßkammer (28) angeordnet ist.
9. Absaugeinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß vertieft in das Gehäuse (12) hinein vor der Einlaßkammer (26) eine Vorkammer (25) angeordnet ist, in welcher ein Flansch (27) angebracht ist, der die Einlaßöffnung (14) des Gehäuses (12) begrenzt und einen Einlaß (60) des Sauggebläses (20) umgibt.
10. Absaugeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (27) einen radial nach innen vorstehenden Rand (21) aufweist.
11. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine die Einlaßöffnung (14) des Gehäuses (12) umgebende Dichtung (18).
12. Absaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Bereich der Einlaßöffnung (14) zusätzlich ein Vliesfilter (15) befindet.
DE20106803U 2001-04-19 2001-04-19 Absaugeinrichtung, insbesondere für ein Mikrowellengerät Expired - Lifetime DE20106803U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2317231A1 (de) * 2009-11-03 2011-05-04 Miele & Cie. KG Wrasenabzugsvorrichtung, insbesondere Dunstabzugshaube für den Umluftbetrieb

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