DE20106746U1 - Kabelbaumstecker mit kompaktem Verriegelungselement in einer schüttelfesten und wasserdichten Ausführung - Google Patents
Kabelbaumstecker mit kompaktem Verriegelungselement in einer schüttelfesten und wasserdichten AusführungInfo
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Description
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Robert Bosch GmbH
Postfach 30 02 20
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D-70442 Stuttgart
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Kabelbaumstecker mit kompaktem Verriegelungselement in einer schüttelfesten
und wasserdichten Ausführung
Stand der Technik
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Steckverbindung mit einem Steckergehäuse mit einem einen Deckel aufweisenden Stecker, der lösbar mit einem Gegenstecker gekoppelt ist, wobei der Stecker eine erste Verriegelung in Form eines Schiebers aufweist, der von einer ersten Stellung in eine weitere Stellung bringbar ist, und eine zweite Verriegelung aufweist, die ebenfalls von einer ersten in eine weitere Stellung bringbar ist, und die für das Heranziehen des Stecker an den Gegenstecker sowie dessen Verriegelung vorgesehen ist.
Elektrische Steckverbindungen der vorstehenden Art für Steckerteile sind vielfältig bekannt.
Sie dienen dazu, eine elektrische Verbindung zwischen zwei Steckerteilen zu sichern, so dass ein unvorhergesehenes Lösen dieser Verbindung vermieden wird.
Ein Stecker, auch Kabelbaumstecker genannt, besteht aus einem Steckergehäuse sowie einem Deckel und weist in der Regel eine Verriegelungskralle auf. Diese Verriegelungskralle ist in Form eines Hebels an den Seitenwänden des Kabelbaumsteckers angeordnet und ist von einer ersten Stellung (geöffnete Position) durch Schwenken in eine weitere Stellung (geschlossene Position) zu bringen. Während des Aufsteckens des Kabelbaumsteckers auf einen Gegenstecker greift die Verriegelungskralle in zwei seitlich
abstehende Bolzen ein, und durch Herunterdrücken der Verriegelungskralle in Richtung des Kabelbaumsteckers wird der Kabelbaumstecker unmittelbar an den Gegenstecker herangezogen. Dadurch wird erreicht, dass die elektrische Steckverbindung gegen Rütteln gesichert ist, d.h. sie sich nicht durch Rütteln, Schüttelbewegungen oder ähnlichem öffnen bzw. lösen kann.
Bei weiteren Ausführungsbeispielen von Kabelbaumsteckern der vorstehenden Art sind auch Verriegelungsschieber vorgesehen. Der Verriegelungsschieber ist von einer geöffneten Position in eine geschlossene bringbar. Um zu verhindern, dass sich der Verriegelungsschieber bei Schüttelbeanspruchung bewegt oder löst, oder seine geschlossene Stellung in irgend einer beliebigen Art und Weise aufgibt, ist mindestens ein Rasthaken vorgesehen, der in der geschlossenen Stellung des Verriegelungsschiebers mit einer Rastausnehmung auf Seiten des Kabelbaumsteckers zusammenwirkt. Durch Verschieben des Verriegelungsschiebers in Richtung der geschlossenen Stellung, gleiten Rasthaken, die auf Seiten des Gegensteckers angeordnet sind, auf eine Fläche des Verriegelungsschiebers, bis diese in einer definierten Stellung verrasten.
Bei weiteren Ausführungsbeispielen ist vorgesehen, Verriegelungsschieber als auch Verriegelungskrallen zusammen an einer elektrischen Steckverbindung anzuordnen. Der Verriegelungsschieber weist die Funktion auf, den Kabelbaumstecker an dem Gegenstecker lage- und positionsgerecht anzuordnen, und der Verriegelungshebel bzw. die Verriegelungskralle ist dafür vorgesehen, den Kabelbaumstecker fest an dem Gegenstecker zu fixieren.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die Verriegelungskralle erst dann geschwenkt werden kann, wenn der Verriegelungsschieber seine geschlossenen Stellung bereits erreicht hat.
Nachteile des Standes der Technik
Ein wesentlicher Nachteil, der durch den Stand der Technik bekannten elektrischen Steckverbindungen besteht darin, dass diese aus sehr vielen Teilen besteht, wodurch zum einen relativ hohe Kosten entstehen und dadurch zum anderen auch ein höherer Montageaufwand vorzusehen ist.
Zudem weisen elektrische Steckverbindungen der vorstehenden Art nur einen einzigen Kabelabgang auf, so dass, sofern das Kabel in eine andere Rich-
tung geführt werden muss, dieses erst um die Steckverbindung zu führen ist. In der Regel ist der hierfür notwendige Raum nicht vorhanden.
Aufgabe der Erfindung
Es besteht somit Aufgabe der Erfindung, eine elektrische Steckverbindung mit zwei Verriegelungselementen, einem Verriegelungsschieber sowie einem Verriegelungshebel derart auszubilden, dass eine sichere Funktion sowohl in geschlossener als auch in geöffneter Stellung gegeben ist, und die Kosten für die Herstellung einer solchen elektrischen Steckverbindung sowie der Montageaufwand vermindert wird.
Lösung der Aufgabe
Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, dass der Deckel und die zweite Verriegelung ein einstückiges Teil bilden und dass an dem Steckergehäuse ein weiterer Kabelabgang vorhanden ist.
Vorteile der Erfindung
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass die Kosten der Herstellung, insbesondere die des Kabelbaumsteckers, dadurch reduziert werden, dass nur noch ein Teil auf das Steckergehäuse aufsetzbar ist, wodurch neben der Reduzierung der Teile auch eine Montagereduzierung vorgenommen wird.
Zudem läßt die erfindungsgemäße Ausbildung insbesondere die Verriegelung durch Verschieben des Deckels zu, dass zu beiden Stirnseiten des Kabelbaumsteckers Kabelabgänge vorgesehen werden können, ohne die Verriegelung an sich zu behindern.
Zudem kann die Montageeinbauhöhe einer solchen elektrischen Steckverbindung geringer bemessen sein, da die übliche Hebelausbildung, die in offener Stellung, d.h. während des Aufsetzen des Kabelbaumsteckers auf den Gegenstecker, von dem oberen Teil des Kabelbaumsteckers wegweist und auch Raum für die Schwenkbewegung beansprucht, entfällt. Durch einfaches Verschieben des Deckels senkrecht zur Steckrichtung wird dieselbe Wirkung erzielt, wie sie ansonsten mit einem vorzugsweise aus Metall hergestellten Hebel erzielt wird.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass neben einem, wie bisher aus dem Stand der Technik bekannten Kabelabgang, ein weiterer Kabelabgang vorhanden ist. Dadurch ist es möglich, Kabelzu- bzw. abführungen zu beiden Stirnseiten einer Steckverbindung zu realisieren. Dies erweist sich insbesondere dann von Vorteil, wenn Stecker verwendet werden, die eine Kontaktleiste mit einer Vielzahl von Kontaktelementen aufweisen.
Zudem weist die erfinderische Steckverbindung eine sehr hohe Schüttelfestigkeit und ist zudem nach den Normen IPX4K und IPX9K wasserdicht gestaltet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen hervor.
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Zeichnungen
Es zeigen
Es zeigen
Fig. 1 Eine perspektivische Ansicht auf den erfindungsgemäßen Stekker der elektrischen Steckverbindung in verriegelter Stellung;
Fig. 2 eine stirnseitige Ansicht auf den Stecker gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Stecker entlang einer Linie II-II gemäß Fig. 2;
Fig. 4 eine Seitenansicht auf den erfindungsgemäßen Stecker gemäß Fig. 1 teilweise im Schnitt, in geöffneter Stellung (geöffne
tes erstes Verriegelungselement, geöffnetes zweites Verriegelungselement) ;
Fig. 5 eine Seitenansicht auf den erfindungsgemäßen Stecker gemäß Fig. 1, jedoch gegenüber Fig. 4 mit geschlossener erster Ver
riegelung (Verriegelungsschieber) ;
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Fig. 6 eine Seitenansicht auf den erfindungsgemäßen Stecker gemäß Fig. 1, jedoch in geschlossener Stellung ohne Darstellung des Gegensteckers.
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
In Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckers 1 gezeigt. Dieser erfindungsgemäße Stecker 1 besteht aus einem Steckergehäuse 2 und einem auf diesem Steckergehäuse 2 angeordneten Deckel 3. Der Deckel 3 ist sowohl in als auch gegen die Pfeilrichtung 4 verschiebbar auf dem Steckergehäuse 2 gelagert und kann die in den Fig. 4-6 dargestellten Positionen I-III einnehmen.
Der Deckel 3 deckt den Stecker 1 auf seiner Oberfläche 5 (Deckelfläche) ab und erstreckt sich zu seinen beiden Längsseiten 6,6&lgr; in der Art, dass Wangen 7 sich von der Deckelfläche 5 weg erstrecken bis auf die der Dekkelfläche 5 gegenüberliegende Seite 8. Ferner sind an den Wangen 7 Griffflächen 9 vorgesehen, die derart ausgelegt sind, dass beispielsweise eine Handfläche auf der Deckelfläche 5 aufliegen kann und Daumen bzw. Zeigefinger an den Griffflächen 9 anliegen kann. Zu beiden Stirnseiten 10,10x ist jeweils ein Kabelabgang 11 vorgesehen, aus dem, in der Zeichnung nicht näher dargestellt, Kabelstränge austreten können. Die Kabelstränge sind über Führungselemente 12 vor Abknicken oder weiteren Beschädigungen geschützt.
Ferner ist an dem Stecker 1 ein weiteres Verriegelungselement vorgesehen, das in Form eines Schiebers 13 ausgebildet ist. Dieser Schieber 13 ist in dem Steckergehäuse 2 verschiebbar gelagert und ebenfalls in Richtung des Pfeils 4 und in dessen Gegenrichtung verschiebbar.
Zudem ist der Schieber 13 mit dem Deckel 3 derart gekoppelt, dass entweder zuerst der Schieber 13 in seine in Fig. 1 dargestellte Stellung und dann der Deckel 3 in seine in Fig. 1 dargestellte Stellung verschiebbar ist, oder beide, d.h. der Schieber 13 und der Deckel 3, zusammen in die in Fig. 1 dargestellte Verschlussstellung verschiebbar sind.
Zum Aufsetzen des Steckers 1 auf einen in den Zeichnungen nicht näher dargestellten Gegensteckers nimmt sowohl der Schieber 13 als auch der Deckel 3 die in Fig. 4 dargestellte Stellung I ein. Dadurch ist es mög-
lieh, dass von dem Gegenstecker wegweisende Bolzenelemente in Ausnehmungen 14, die an den Seiten des Steckers 1 vorgesehen sind, eingreifen können.
Ist der Stecker 1 auf dem Gegenstecker aufgesetzt und greift das Bolzenelement in die Ausnehmung 14 ein, so ist der Schieber 13, wie es in Fig. 5 dargestellt ist, in Richtung des Pfeils 4 zu verschieben. Dadurch wird der Stecker 1 mit dem Gegenstecker verriegelt (Stellung II).
Durch Verschieben des Deckels 3, wie es in Fig. 6 dargestellt ist, ebenfalls in Richtung des Pfeils 4, wird der Stecker 1 auf den Gegenstecker gedrückt, so dass eine feste Verbindung zwischen dem Stecker 1 und dem Gegenstecker entsteht, die auch Schüttelbeanspruchungen standhält. Durch die Anordnung der Kabelabgänge 11 zu beiden Stirnseiten 10, 10' hin, wird die Funktion des Deckels 3 und die des Verriegelungselements nicht beeinträchtigt .
Vorzugsweise läßt sich die zuvor beschriebene Bewegung des Schiebers 13 und des Deckels 3 gleichzeitig ausführen, so dass zum Herstellen einer elektrischen Steckverbindung ausschließlich eine einzige Verschiebung notwendig ist.
Insbesondere durch die Anordnung des Deckels 3 und dessen Verschiebemöglichkeit besteht die Möglichkeit, auf sehr einfache Art und Weise kraftvoll eine Steckverbindung herzustellen, ohne Sorge tragen zu müssen, dass etwaige Verschwenkhebel, Verschwenkkrallen oder ähnliches verbogen werden und somit deren Funktion dementsprechend beeinträchtigt werden.
Zudem ist es möglich geworden, auf sehr einfache Art und Weise einen solchen erfindungsgemäßen Kabelbaumstecker kostengünstig herzustellen, da nur noch wenige Teile erforderlich sind, um die sogenannten Primär- bzw. Sekundärverriegelungen ausführen zu können.
Claims (5)
1. Elektrische Steckverbindung mit einem Steckergehäuse (2) sowie einem, einen Deckel (3) aufweisenden Stecker (1), der lösbar mit einem Gegenstecker koppelbar ist, wobei der Stecker (1) eine erste Verriegelung in Form eines Schiebers (13) aufweist, der von einer ersten Stellung in eine weitere Stellung bringbar ist und eine zweite Verriegelung aufweist, die von einer ersten Stellung in eine weitere Stellung bringbar ist und für das Heranziehen des Steckers (1) an den Gegenstecker sowie dessen Verriegelung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) und die zweite Verriegelung ein einstückiges Teil bildet und dass an dem Steckergehäuse (2) ein weiterer Kabelabgang (11) vorhanden ist.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (3) verschiebbar auf den Stecker (1) gelagert ist.
3. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebung des Deckels (3) senkrecht zur Steckrichtung erfolgt.
4. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kabelabgänge (11) jeweils an einer Stirnseite (10, 10') des Steckers (1) angeordnet sind.
5. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Kabelabgängen (11) Führungselemente (12) angeordnet sind, die mit dem Deckel (3) ein einstückiges Teil bilden.
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