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DE19941806A1 - Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders sowie Verfahren zum Herstellen dieser kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders - Google Patents

Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders sowie Verfahren zum Herstellen dieser kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders

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DE19941806A1
DE19941806A1 DE1999141806 DE19941806A DE19941806A1 DE 19941806 A1 DE19941806 A1 DE 19941806A1 DE 1999141806 DE1999141806 DE 1999141806 DE 19941806 A DE19941806 A DE 19941806A DE 19941806 A1 DE19941806 A1 DE 19941806A1
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DE
Germany
Prior art keywords
housing
cable
cap
seal
passage opening
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1999141806
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Gimbel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Whitaker LLC
Original Assignee
Whitaker LLC
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Filing date
Publication date
Application filed by Whitaker LLC filed Critical Whitaker LLC
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Ceased legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
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    • H01R13/5208Sealing means between cable and housing, e.g. grommet having at least two cable receiving openings
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    • H01R13/629Additional means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts, e.g. aligning or guiding means, levers, gas pressure electrical locking indicators, manufacturing tolerances
    • H01R13/62905Additional means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts, e.g. aligning or guiding means, levers, gas pressure electrical locking indicators, manufacturing tolerances comprising a camming member

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Abstract

Es wird ein Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders (1) angegeben, wobei der Steckverbinder (1) ein Gehäuse (2) mit Kontaktaufnahmekammern (6) zur Aufnahme von an Kabel (7) angeschlagenen Kontakten und eine kabelseitige Kappe (3) aufweist, wobei die Kappe (3) und das Gehäuse (2) je einen Kabelaustrittskanal (15, 23) aufweisen, die gemeinsam eine Durchtrittsöffnung für die Kabel (7) bilden, wobei eine einteilige Dichtung (18) vorgesehen ist, die die Kabel (7) im Bereich der Durchtrittsöffnung vollständig dicht umschließt, die Durchtrittsöffnung abdichtet und gleichzeitig eine Abdichtung zwischen Gehäuse (2) und Kappe (3) bildet.

Description

Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders, wobei der Steckverbinder ein Gehäuse mit Kontaktaufnahmekammern zur Aufnahme von an Kabel angeschlagenen Kontakten aufweist und eine kabelseitige Kappe, wobei die Kappe und das Gehäuse je einen Kabelaustrittskanal aufweisen, die gemeinsam eine Durchtrittsöffnung für die Kabel bilden. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen einer kabelseitigen Dichtung eines Steckverbinders.
Aus der US 4,203,643 ist ein elektrischer Steckverbinder mit einer Kappe bekannt. Die Kappe kann entweder durch eine Drehbewegung oder durch eine Schiebebewegung auf dem Gehäuse des Steckverbinders verrastet werden. Das Kabel wird seitlich durch eine Durchtrittsöffnung zwischen Kappe und Gehäuse aus diesem herausgeführt. Die einzelnen Leiter des Kabels sind mit elektrischen Kontakten verbunden und befinden sich in Kontaktaufnahmekammern des Gehäuses des elektrischen Steckverbinders. Dichtungsmittel zwischen dem Gehäuse und der Kappe sind in dieser Veröffentlichung nicht vorgesehen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders an zugeben, der eine Abdichtung gegen das Eindringen von Wasser und Schmutz aufweist, und besonders leicht herzustellen ist.
Es ist weiter Aufgabe der Erfindung, ein entsprechendes Herstellungsverfahren anzugeben. Die Aufgabe wird gelöst bezüglich des Steckverbinders mit einer Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 und bezüglich des Verfahrens mit einem Verfahren mit den Verfahrensschritten gemäss Patentanspruch 7.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung bezieht sich auf einen wasserdichten Steckverbinder. Grundsätzlich sind zwei verschiedene Verfahren zur Abdichtung von Steckverbindern bekannt. Zunächst ist es bekannt jedes an einen elektrischen Kontakt angeschlagene Kabel oder jede entsprechende Ader mittels einer Einzeladerabdichtung in den Kontaktaufnahmekammern abzudichten. Dazu muss beim Anschlagen des elektrischen Kontaktes jeweils eine Einzeladerabdichtung mit auf das Kabel aufgebracht werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die elektrischen Kontakte angecrimpt werden, nicht jedoch wenn die Kabel mittels eines Schneidklemmbereiches mit den Kontakten verbunden werden. In solchen Fällen ist es zumeist üblich, dass die einzelnen Adern oder Kabel einzeln durch Öffnungen von Sammeldichtungen gesteckt und danach angeschlagen werden. Die so angeschlagenen elektrischen Kontakte mit der Sammeldichtung werden dann in das Steckverbindergehäuse eingebracht.
Beide Verfahren sind besonders aufwendig durch das entsprechende Handhaben der Dichtungen.
Bei dem erfindungsgemässen Verfahren, sollen nun die an Kabel/Adern angeschlagenen elektrischen Kontakte in die Kontaktaufnahmekammern des Gehäuses eingebracht werden und die Kabel in den Kabelaustrittskanal des Gehäuses gelegt werden, daraufhin werden die Kabel/Adern mit einer Dichtungsmasse umspritzt und gleichzeitig eine Dichtung zum Abdichten zwischen Gehäuse und Kappe gespritzt, nach dem Aushärten dieser Dichtung wird dann die Kappe auf das Gehäuse aufgebracht. Die Dichtung ist einteilig ausgebildet und besteht im wesentlichen aus zwei Bereichen, zunächst einem Bereich der die einzelnen Kabel dicht umschliesst und aus einem Bereich, der eine Dichtung zwischen der Kappe und dem Gehäuse darstellt.
Es ist besonders vorteilhaft, das Gehäuse mit einer umlaufenden Dichtungsvertiefung auszustatten, in die die Dichtung eingespritzt werden kann. Dadurch wird die Herstellung der Dichtung vereinfacht.
Es ist weiter von besonderem Vorteil, dass Kappe und Gehäuse mit Führungskulissen beziehungsweise mit Kulissensteinen ausgestattet sind, die eine sichere Führung der Kappe beim Aufbringen auf das Gehäuse gewährleisten. Dabei wird insbesondere sichergestellt, dass durch das Aufbringen der Kappe auf das Gehäuse die bereits im Gehäuse eingebrachte Dichtung nicht verschoben wird.
Weitere Vorteile werden im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel erläutert. Ein Ausführungsbeispiel soll nun anhand der Figuren beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemässen Steckverbinders im Wesentlichen von der Kabelaustrittsseite her, wobei Gehäuse und Kappe noch nicht zusammengefügt sind.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Gehäuses mit eingebrachter einteiliger Dichtung und angedeuteten Kabeln.
Fig. 3 zeigt ebenfalls eine perspektivische Ansicht des Gehäuses mit eingebrachter einteiliger Dichtung und angedeuteten Kabeln im Wesentlichen vom kabelseitigen Ende her.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemässer elektrischer Steckverbinder 1 dargestellt. Der Steckverbinder besteht aus einem Gehäuse 2 und einer Kappe 3. Das Gehäuse 2 ist derart ausgebildet, dass es mit einem Gehäuse eines komplementären Steckverbinders zusammenfügbar ist. Es weist dementsprechend ein steckverbinderseitiges Ende 4 auf und ein kabelseitiges Ende 5. Zwischen dem steckverbinderseitigen Ende 4 und dem kabelseitigen Ende 5 befinden sich im Gehäuse 2 Kontaktaufnahmekammern 6. Diese Kontaktaufnahmekammern 6 dienen zur Aufnahme von elektrischen Kontakten, die an einzelne Kabel 7 oder Adern angeschlagen sind. Die Kabel 7 sind in den Fig. 1 bis 3 dargestellt, nicht jedoch die daran angeschlagenen Kontakte, die sich in den Kontaktaufnahmekammern 6 befinden. Neben den Kontaktaufnahmekammern 6 weist das Gehäuse 2 Aufnahmen 8 auf, die zum Einbringen von Kammerblöcken dienen. Kammerblöcke sind Gehäuseteile, die eine Anzahl von Kammern zur Aufnahme Kontakten aufweisen. Das Gehäuse 2 weist am kabelseitigen Ende 5 zwei gegenüberliegende Seitenwände 9 und 10 auf. In den Seitenwänden 9 und 10 befinden sich Führungskulissen 11, 12 die als Schlitze ausgebildet sind. Jede Seitenwand 9, 10 weist zwei vollständige Führungskulissen 11 und eine teilweise ausgebildete Führungskulisse 12 auf. In der oberen Stirnfläche der Seitenwände 9, 10 besitzen die vollständig ausgebildeten Führungskulissen 11 jeweils Einführungsöffnungen 13. Auf einer Seite gehen die beiden Seitenwände 9, 10 in ein Kragenteil 14 über. Dieses Kragenteil 14 umschliesst einen Kabelaustrittskanal 15. In diesem Kabelaustrittskanal 15 befinden sich die Kabel 7, wenn die entsprechenden Kontakte in die Kontaktaufnahmekammern 6 eingebracht sind. Von diesem Kabelaustrittskanal 15 geht eine Dichtungsvertiefung 16 aus, die entlang der Seitenwände 9, 10 angeordnet ist und sich ebenfalls im Bereich der Stirnseite 17 des Gehäuses 2 erstreckt.
Nachdem die Kabel 7 mit den Kontakten in die Kontaktaufnahmekammern 6 beziehungsweise mit den Kammernblöcke in die Aufnahmen 8 eingebracht sind, befinden sich sämtliche Kabel 7 im Kabelaustrittskanal 15. Dann werden diese Kabel 7 gebündelt und mit einer Dichtungsmasse umspritzt, die ebenfalls in die Dichtungsvertiefung 16 eingebracht wird. Dadurch wird eine einteilige Dichtung 18 hergestellt, die einerseits eine umlaufende Dichtung in der Dichtungsvertiefung 16 darstellt und andererseits um die Kabel herum eine Dichtung im Kabelaustrittskanal 15 bildet.
Die Kappe 3 besteht aus einem Kunststoffteil mit Seitenwänden 20, die Kulissensteine 21 tragen. Die Kulissensteine 21 sind derart angeordnet, dass sie durch die Öffnungen 13 in die Führungskulissen 11 in den Seitenwänden 9, 10 des Gehäuses 2 eingreifen. An einer Stirnseite zwischen den Seitenwänden 20 der Kappe 3 befindet sich ebenfalls ein Kragenteil 22, das einen Kabelaustrittskanal 23 umschliesst. Wenn die Kappe 3 auf das Gehäuse 2 aufgebracht wird und die Kulissensteine 21 entlang der Führungskulissen 11, 12 geführt werden, bilden die Kabelaustrittskanäle 23 und 15 eine gemeinsame Durchtrittsöffnung für die Kabel 7. Die Kragenteile 14 und 22 bilden gemeinsam einen Kragen. Die Durchtrittsöffnung ist mit einem Teil der Dichtung 18 ausgefüllt, die die Kabel 7 fest umschliesst. Die Dichtung 18 dichtet die Kappe 3 gegen das Gehäuse 2 ab. Eine wasserdichte und staubdichte Abdichtung wird gewährleistet.
Um eine besonders hohe Pressung auf die Dichtung 18 im Bereich der Durchtrittsöffnung auszuüben ist es möglich, die Kragenteile 22 und 14 mit einem Kabelbinder zu umfassen, der zwischen entsprechenden Querrippen 24 bis 27 an den Kragenteilen 17 und 22 zum liegen kommt.
Eine zusätzliche Verrastung des Kragens 3 auf dem Gehäuse 2 ist möglich.

Claims (7)

1. Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders (1), wobei der Steckverbinder (1) ein Gehäuse (2) mit Kontaktaufnahmekammern (6) zur Aufnahme von an Kabel (7) angeschlagenen Kontakten und eine kabelseitige Kappe (3) aufweist, wobei die Kappe (3) und das Gehäuse (2) je einen Kabelaustrittskanal (15, 23) aufweisen, die gemeinsam eine Durchtrittsöffnung für die Kabel (7) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass eine einteilige Dichtung (18) vorgesehen ist, die die Kabel (7) im Bereich der Durchtrittsöffnung vollständig dicht umschliesst, die Durchtrittsöffnung abdichtet und gleichzeitig eine Abdichtung zwischen Gehäuse 2 und Kappe 3 bildet.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) ein kabelseitiges Ende (5) aufweist mit einer umlaufenden Dichtungsvertiefung (16) zur Aufnahme der Dichtung (18), wobei die Dichtungsvertiefung (16) mit dem Kabelaustrittskanal (15) verbunden sind.
3. Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (18) in der Dichtungsvertiefung (16) und im Bereich der Kabelaustrittskanals (15) angeordnet ist.
4. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) gegenüberliegende Seitenwände (9, 10) mit Führungskulissen (11, 12) aufweist und die Kappe (3) entsprechende Kulissensteine (21) aufweist, die beim Zusammenfügen von Kappe (3) und Gehäuse (2) in den Führungskulissen (11, 12) geführt werden.
5. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (2) und an der Kappe (3) im Bereich des Kabelaustrittskanals (15, 23) jeweils ein Kragenteil (14, 22) vorgesehen ist, die gemeinsam einen Kragen bilden, der die Kabel (7) umschliesst.
6. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) aus einem Umgehäuse und daran einfügbaren Kammerblöcken besteht, in denen Kontaktaufnahmekammern ausgebildet sind.
7. Verfahren zum Herstellen einer kabelseitigen Abdichtung eines Steckverbinders mit einem Gehäuse (2) und einer Kappe (3) mit folgenden Schritten:
  • - Einbringen der an Kabel (7) angeschlagenen elektrischen Kontakte in Kontaktaufnahmekammern (6) des Gehäuses (2) und der Kabel (7) in einen Kabelaustrittskanal (15) des Gehäuses (2),
  • - Umspritzen der Kabel (7) mit einer Dichtungsmasse und gleichzeitiges Spritzen einer Dichtung (18) zum Abdichten zwischen Gehäuse (2) und Kappe (3),
  • - Aushärten der Dichtung (18) und Aufbringen der Kappe (3) auf das Gehäuse (2).
DE1999141806 1998-09-03 1999-09-02 Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders sowie Verfahren zum Herstellen dieser kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders Ceased DE19941806A1 (de)

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