DE19941806A1 - Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders sowie Verfahren zum Herstellen dieser kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders - Google Patents
Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders sowie Verfahren zum Herstellen dieser kabelseitigen Abdichtung des SteckverbindersInfo
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Abstract
Es wird ein Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders (1) angegeben, wobei der Steckverbinder (1) ein Gehäuse (2) mit Kontaktaufnahmekammern (6) zur Aufnahme von an Kabel (7) angeschlagenen Kontakten und eine kabelseitige Kappe (3) aufweist, wobei die Kappe (3) und das Gehäuse (2) je einen Kabelaustrittskanal (15, 23) aufweisen, die gemeinsam eine Durchtrittsöffnung für die Kabel (7) bilden, wobei eine einteilige Dichtung (18) vorgesehen ist, die die Kabel (7) im Bereich der Durchtrittsöffnung vollständig dicht umschließt, die Durchtrittsöffnung abdichtet und gleichzeitig eine Abdichtung zwischen Gehäuse (2) und Kappe (3) bildet.
Description
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder mit einer
Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des Steckverbinders,
wobei der Steckverbinder ein Gehäuse mit
Kontaktaufnahmekammern zur Aufnahme von an Kabel
angeschlagenen Kontakten aufweist und eine kabelseitige
Kappe, wobei die Kappe und das Gehäuse je einen
Kabelaustrittskanal aufweisen, die gemeinsam eine
Durchtrittsöffnung für die Kabel bilden. Die Erfindung
betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen einer
kabelseitigen Dichtung eines Steckverbinders.
Aus der US 4,203,643 ist ein elektrischer Steckverbinder
mit einer Kappe bekannt. Die Kappe kann entweder durch eine
Drehbewegung oder durch eine Schiebebewegung auf dem
Gehäuse des Steckverbinders verrastet werden. Das Kabel
wird seitlich durch eine Durchtrittsöffnung zwischen Kappe
und Gehäuse aus diesem herausgeführt. Die einzelnen Leiter
des Kabels sind mit elektrischen Kontakten verbunden und
befinden sich in Kontaktaufnahmekammern des Gehäuses des
elektrischen Steckverbinders. Dichtungsmittel zwischen dem
Gehäuse und der Kappe sind in dieser Veröffentlichung nicht
vorgesehen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Steckverbinder mit
einer Anordnung zur kabelseitigen Abdichtung des
Steckverbinders an zugeben, der eine Abdichtung gegen das
Eindringen von Wasser und Schmutz aufweist, und besonders
leicht herzustellen ist.
Es ist weiter Aufgabe der Erfindung, ein entsprechendes
Herstellungsverfahren anzugeben. Die Aufgabe wird gelöst
bezüglich des Steckverbinders mit einer Anordnung mit den
Merkmalen des Patentanspruches 1 und bezüglich des
Verfahrens mit einem Verfahren mit den Verfahrensschritten
gemäss Patentanspruch 7.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Die Erfindung bezieht sich auf einen wasserdichten
Steckverbinder. Grundsätzlich sind zwei verschiedene
Verfahren zur Abdichtung von Steckverbindern bekannt.
Zunächst ist es bekannt jedes an einen elektrischen Kontakt
angeschlagene Kabel oder jede entsprechende Ader mittels
einer Einzeladerabdichtung in den Kontaktaufnahmekammern
abzudichten. Dazu muss beim Anschlagen des elektrischen
Kontaktes jeweils eine Einzeladerabdichtung mit auf das
Kabel aufgebracht werden. Dies ist nur dann möglich, wenn
die elektrischen Kontakte angecrimpt werden, nicht jedoch
wenn die Kabel mittels eines Schneidklemmbereiches mit den
Kontakten verbunden werden. In solchen Fällen ist es
zumeist üblich, dass die einzelnen Adern oder Kabel einzeln
durch Öffnungen von Sammeldichtungen gesteckt und danach
angeschlagen werden. Die so angeschlagenen elektrischen
Kontakte mit der Sammeldichtung werden dann in das
Steckverbindergehäuse eingebracht.
Beide Verfahren sind besonders aufwendig durch das
entsprechende Handhaben der Dichtungen.
Bei dem erfindungsgemässen Verfahren, sollen nun die an
Kabel/Adern angeschlagenen elektrischen Kontakte in die
Kontaktaufnahmekammern des Gehäuses eingebracht werden und
die Kabel in den Kabelaustrittskanal des Gehäuses gelegt
werden, daraufhin werden die Kabel/Adern mit einer
Dichtungsmasse umspritzt und gleichzeitig eine Dichtung zum
Abdichten zwischen Gehäuse und Kappe gespritzt, nach dem
Aushärten dieser Dichtung wird dann die Kappe auf das
Gehäuse aufgebracht. Die Dichtung ist einteilig ausgebildet
und besteht im wesentlichen aus zwei Bereichen, zunächst
einem Bereich der die einzelnen Kabel dicht umschliesst und
aus einem Bereich, der eine Dichtung zwischen der Kappe und
dem Gehäuse darstellt.
Es ist besonders vorteilhaft, das Gehäuse mit einer
umlaufenden Dichtungsvertiefung auszustatten, in die die
Dichtung eingespritzt werden kann. Dadurch wird die
Herstellung der Dichtung vereinfacht.
Es ist weiter von besonderem Vorteil, dass Kappe und
Gehäuse mit Führungskulissen beziehungsweise mit
Kulissensteinen ausgestattet sind, die eine sichere Führung
der Kappe beim Aufbringen auf das Gehäuse gewährleisten.
Dabei wird insbesondere sichergestellt, dass durch das
Aufbringen der Kappe auf das Gehäuse die bereits im Gehäuse
eingebrachte Dichtung nicht verschoben wird.
Weitere Vorteile werden im Zusammenhang mit dem
Ausführungsbeispiel erläutert. Ein Ausführungsbeispiel soll
nun anhand der Figuren beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines
erfindungsgemässen Steckverbinders im Wesentlichen von der
Kabelaustrittsseite her, wobei Gehäuse und Kappe noch nicht
zusammengefügt sind.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Gehäuses mit
eingebrachter einteiliger Dichtung und angedeuteten Kabeln.
Fig. 3 zeigt ebenfalls eine perspektivische Ansicht des
Gehäuses mit eingebrachter einteiliger Dichtung und
angedeuteten Kabeln im Wesentlichen vom kabelseitigen Ende
her.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemässer elektrischer
Steckverbinder 1 dargestellt. Der Steckverbinder besteht
aus einem Gehäuse 2 und einer Kappe 3. Das Gehäuse 2 ist
derart ausgebildet, dass es mit einem Gehäuse eines
komplementären Steckverbinders zusammenfügbar ist. Es weist
dementsprechend ein steckverbinderseitiges Ende 4 auf und
ein kabelseitiges Ende 5. Zwischen dem
steckverbinderseitigen Ende 4 und dem kabelseitigen Ende 5
befinden sich im Gehäuse 2 Kontaktaufnahmekammern 6. Diese
Kontaktaufnahmekammern 6 dienen zur Aufnahme von
elektrischen Kontakten, die an einzelne Kabel 7 oder Adern
angeschlagen sind. Die Kabel 7 sind in den Fig. 1 bis 3
dargestellt, nicht jedoch die daran angeschlagenen
Kontakte, die sich in den Kontaktaufnahmekammern 6
befinden. Neben den Kontaktaufnahmekammern 6 weist das
Gehäuse 2 Aufnahmen 8 auf, die zum Einbringen von
Kammerblöcken dienen. Kammerblöcke sind Gehäuseteile, die
eine Anzahl von Kammern zur Aufnahme Kontakten aufweisen.
Das Gehäuse 2 weist am kabelseitigen Ende 5 zwei
gegenüberliegende Seitenwände 9 und 10 auf. In den
Seitenwänden 9 und 10 befinden sich Führungskulissen 11, 12
die als Schlitze ausgebildet sind. Jede Seitenwand 9, 10
weist zwei vollständige Führungskulissen 11 und eine
teilweise ausgebildete Führungskulisse 12 auf. In der
oberen Stirnfläche der Seitenwände 9, 10 besitzen die
vollständig ausgebildeten Führungskulissen 11 jeweils
Einführungsöffnungen 13. Auf einer Seite gehen die beiden
Seitenwände 9, 10 in ein Kragenteil 14 über. Dieses
Kragenteil 14 umschliesst einen Kabelaustrittskanal 15. In
diesem Kabelaustrittskanal 15 befinden sich die Kabel 7,
wenn die entsprechenden Kontakte in die
Kontaktaufnahmekammern 6 eingebracht sind. Von diesem
Kabelaustrittskanal 15 geht eine Dichtungsvertiefung 16
aus, die entlang der Seitenwände 9, 10 angeordnet ist und
sich ebenfalls im Bereich der Stirnseite 17 des Gehäuses 2
erstreckt.
Nachdem die Kabel 7 mit den Kontakten in die
Kontaktaufnahmekammern 6 beziehungsweise mit den
Kammernblöcke in die Aufnahmen 8 eingebracht sind, befinden
sich sämtliche Kabel 7 im Kabelaustrittskanal 15. Dann
werden diese Kabel 7 gebündelt und mit einer Dichtungsmasse
umspritzt, die ebenfalls in die Dichtungsvertiefung 16
eingebracht wird. Dadurch wird eine einteilige Dichtung 18
hergestellt, die einerseits eine umlaufende Dichtung in der
Dichtungsvertiefung 16 darstellt und andererseits um die
Kabel herum eine Dichtung im Kabelaustrittskanal 15 bildet.
Die Kappe 3 besteht aus einem Kunststoffteil mit
Seitenwänden 20, die Kulissensteine 21 tragen. Die
Kulissensteine 21 sind derart angeordnet, dass sie durch
die Öffnungen 13 in die Führungskulissen 11 in den
Seitenwänden 9, 10 des Gehäuses 2 eingreifen. An einer
Stirnseite zwischen den Seitenwänden 20 der Kappe 3
befindet sich ebenfalls ein Kragenteil 22, das einen
Kabelaustrittskanal 23 umschliesst. Wenn die Kappe 3 auf
das Gehäuse 2 aufgebracht wird und die Kulissensteine 21
entlang der Führungskulissen 11, 12 geführt werden, bilden
die Kabelaustrittskanäle 23 und 15 eine gemeinsame
Durchtrittsöffnung für die Kabel 7. Die Kragenteile 14 und
22 bilden gemeinsam einen Kragen. Die Durchtrittsöffnung
ist mit einem Teil der Dichtung 18 ausgefüllt, die die
Kabel 7 fest umschliesst. Die Dichtung 18 dichtet die Kappe
3 gegen das Gehäuse 2 ab. Eine wasserdichte und staubdichte
Abdichtung wird gewährleistet.
Um eine besonders hohe Pressung auf die Dichtung 18 im
Bereich der Durchtrittsöffnung auszuüben ist es möglich,
die Kragenteile 22 und 14 mit einem Kabelbinder zu
umfassen, der zwischen entsprechenden Querrippen 24 bis 27
an den Kragenteilen 17 und 22 zum liegen kommt.
Eine zusätzliche Verrastung des Kragens 3 auf dem Gehäuse 2
ist möglich.
Claims (7)
1. Steckverbinder mit einer Anordnung zur kabelseitigen
Abdichtung des Steckverbinders (1), wobei der
Steckverbinder (1) ein Gehäuse (2) mit
Kontaktaufnahmekammern (6) zur Aufnahme von an Kabel (7)
angeschlagenen Kontakten und eine kabelseitige Kappe (3)
aufweist, wobei die Kappe (3) und das Gehäuse (2) je einen
Kabelaustrittskanal (15, 23) aufweisen, die gemeinsam eine
Durchtrittsöffnung für die Kabel (7) bilden, dadurch
gekennzeichnet, dass eine einteilige Dichtung (18)
vorgesehen ist, die die Kabel (7) im Bereich der
Durchtrittsöffnung vollständig dicht umschliesst, die
Durchtrittsöffnung abdichtet und gleichzeitig eine
Abdichtung zwischen Gehäuse 2 und Kappe 3 bildet.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (2) ein kabelseitiges Ende (5) aufweist
mit einer umlaufenden Dichtungsvertiefung (16) zur Aufnahme
der Dichtung (18), wobei die Dichtungsvertiefung (16) mit
dem Kabelaustrittskanal (15) verbunden sind.
3. Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Dichtung (18) in der Dichtungsvertiefung (16) und
im Bereich der Kabelaustrittskanals (15) angeordnet ist.
4. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (2) gegenüberliegende Seitenwände (9, 10)
mit Führungskulissen (11, 12) aufweist und die Kappe (3)
entsprechende Kulissensteine (21) aufweist, die beim
Zusammenfügen von Kappe (3) und Gehäuse (2) in den
Führungskulissen (11, 12) geführt werden.
5. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass am Gehäuse (2) und an der Kappe (3) im Bereich des
Kabelaustrittskanals (15, 23) jeweils ein Kragenteil (14, 22)
vorgesehen ist, die gemeinsam einen Kragen bilden, der die
Kabel (7) umschliesst.
6. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse (2) aus einem Umgehäuse und daran
einfügbaren Kammerblöcken besteht, in denen
Kontaktaufnahmekammern ausgebildet sind.
7. Verfahren zum Herstellen einer kabelseitigen Abdichtung
eines Steckverbinders mit einem Gehäuse (2) und einer Kappe
(3) mit folgenden Schritten:
- - Einbringen der an Kabel (7) angeschlagenen elektrischen Kontakte in Kontaktaufnahmekammern (6) des Gehäuses (2) und der Kabel (7) in einen Kabelaustrittskanal (15) des Gehäuses (2),
- - Umspritzen der Kabel (7) mit einer Dichtungsmasse und gleichzeitiges Spritzen einer Dichtung (18) zum Abdichten zwischen Gehäuse (2) und Kappe (3),
- - Aushärten der Dichtung (18) und Aufbringen der Kappe (3) auf das Gehäuse (2).
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Cited By (3)
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| NL1026863C2 (nl) * | 2004-08-18 | 2006-02-21 | Framatome Connectors Int | Kabelconnector. |
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1999
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