DE20106512U1 - Strangprofil, insbesondere zur Begrenzung von Flächen - Google Patents
Strangprofil, insbesondere zur Begrenzung von FlächenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Strangprofil, insbesondere zur Begrenzung von Flächen.
Strangprofile sind in verschiedenartiger Ausgestaltung bekannt. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Strangprofil, insbesondere zur Begrenzung von winklig zueinander
stehenden, insbesondere rechtwinklig zu einer anderen äußeren Fläche zu schaffen, das nicht statische montagegerechte Funktionen erfüllt, sondern auch ergonomisehen und sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht wird.
Strangprofil, insbesondere zur Begrenzung von winklig zueinander
stehenden, insbesondere rechtwinklig zu einer anderen äußeren Fläche zu schaffen, das nicht statische montagegerechte Funktionen erfüllt, sondern auch ergonomisehen und sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht wird.
Erfindungsgemäß wird die genannte Aufgabe mit einem Profil der eingangs genannte durch eine abgerundete Kante gelöst.
Ein erfindungsgemäßes Profil besteht in der Regel aus
Leichtmetall, wie Aluminium oder Aluminiumlegierung. Es
kann insbesondere zur Begrenzung von rechtwinklig zueinander gerichteten Flächen bei einer Verkleidungskonstruktion oder einem Podium an einer Drehleiter eines Feuerwehr-Drehleiterfahrzeuges eingesetzt werden.
Leichtmetall, wie Aluminium oder Aluminiumlegierung. Es
kann insbesondere zur Begrenzung von rechtwinklig zueinander gerichteten Flächen bei einer Verkleidungskonstruktion oder einem Podium an einer Drehleiter eines Feuerwehr-Drehleiterfahrzeuges eingesetzt werden.
Z1000133
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Durch die abgerundete Kante werden bei dem technischen Betrieb, der sich beim Einsatz eines solchen Fahrzeuges abspielt, Verletzungen an Kanten, wie sie bei scharfen Kanten möglich sind, vermieden, zumindest wesentlich reduziert.
Zur Sicherheit trägt in einer ersten bevorzugten Ausgestaltung bei, dass auf einer Oberseite des Profils Nuten ausgebildet sind, wobei insbesondere die Längsnuten sich unmittelbar an die abgerundete Kante anschießen.
In sicherheitstechnischer Hinsicht sind bei einem erfindungsgemäßen Profil weiterhin zur Aufnahme von Design- oder Sicherheitselementen Nuten vorgesehen, wobei insbesondere die Nuten zur Aufnahme von Design oder Sicherheitselementen eine Breite aufweisen, die mindestens das fünffache der Tiefe beträgt. Hierdurch können die aufzunehmenden Sicherheits- oder Signalelemente eine hinreichende Breite aufweisen. In äußerst bevorzugter Ausgestaltung ist demgemäß er-0 findungsgemäß vorgesehen, dass in Nuten an den Außenseiten des Profils Design- oder Sicherheitselemente, wie Reflexionsstreifen, Stoßschutzprofile oder optische Blenden eingelassen sind.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Design- oder Sicherheitselemente eingeklebt sind.
In weiterer Ausbildung ist vorgesehen, dass durch Schultern oder Absätze an den der abgerundeten Kante benachbarten Kanten des Profils zur Aufnahme von Anschlussabdeckungen, wie Profil- oder Verblendungsblechen. Hierdurch wird ein absatzfreier Übergang vom Profil auf die von ihm begrenzten Flächen, wie begehbare oder Verkleidungsflächen gegeben,
die durch Profil- oder Verkleidungsbleche gebildet sind, die in die Absätze oder Schultern eingreifen können.
In bevorzugter Ausgestaltung ist weiterhin vorgesehen, dass an einer der abgerundeten Kante abgewandten Seitenwandung des Profils eine Längsnut ausgebildet ist, diese kann als Passnut zur formschlüssigen Verbindung, sei es des Profils selbst an es tragenden Teilen, wie tragenden Teilen eines Fahrzeugs, sei es zur Verbindung mit weiteren Konstruktionselernenten ermöglicht werden. Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung sieht zumindest eine hinterschnittene Nut vor. In den hinterschnittenen Bereich der Nut können Schraubenköpfe oder Muttern eingelegt werden, über die dann eine lösbare Befestigung weiterer Zusatzelemente vorgenommen werden kann.
In erfindungsgemäßer Weise ist darüber hinaus vorgesehen, dass im Strangprofil durchgehende Kammern ausgebildet sind, in die von außen und zwar insbesondere von der abgerundeten Kante 19 abgewandten Seite des Profils Bohrungen führen, wobei diese Bohrungen als Gewindebohrungen oder Bohrungen ohne Gewinde ausgeführt sein können. Als Befestigungselemente kommen entsprechende Schrauben, ggf. - bei Nichtgewindebohrungen - gewindeschneidende Schrauben in Frage.
Insgesamt wird durch die Erfindung ein Strangprofil geschaffen, das als Umlaufprofil zur Verbindung von winklig zueinander stehenden Flächen eingesetzt werden kann und das eine hohe Sicherheit bietet, sowie einfache und bequeme lösbare Befestigungsprofile an tragenden Teilen selbst bzw. lösbare Befestigung weiterer Zusatzelemente ermöglicht.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen aus der nachfolgenden Beschreibung, in
der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung im einzelnen erläutert ist. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Darstellung zum Einsatz eines erfindungsgemäßen Strangprofils als ümlaufprofils zur Be
grenzung eines Podiums einer Drehleiter;
Fig. 2 eine Darstellung des erfindungsgemäßen Strang-
profils im Querschnitts an sich; und 10
Fig. 3 eine Darstellung des erfindungsgemäßen Strang profils mit Befestigungsmöglichkeiten, wie für Anbauelemente.
Die Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung die Form eines Podiums für eine Drehleiter an einem Feuerwehr-Drehleiter-Fahrzeug. Tragende Elemente des Podiums selbst sind Profile, insbesondere Strangprofile, so ein äußeres umlaufendes Profil, das als Ümlaufprofil 1 bezeichnet wird sowie innere Verbindungsprofile 2. Die begehbare Fläche des Podiums weist eine Profilstruktur auf, die beispielsweise durch auf ihrer Oberseite reliefartig strukturierte Blechplatten 3 erzeugt ist. Hierdurch wird eine stolperfreie und rutschhemmende begehbare Oberfläche des Podiums gebildet.
Unterhalb dieser Fläche können Zusatzelemente wie Geräte kästen 5, Aufstiege 6 und Verkleidungsblenden 7 angeordnet sein. Die Begrenzung des Aufstiegs 6 wird ebenfalls durch Ümlaufprofile gebildet.
Die Profile 1,2 können in beliebiger Weise miteinander verbunden werden. Die Verbindung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Anmeldung.
Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Strangprofil 1 zur Bildung eines Umlaufprofils.
In der Figur 2 ist ein derartiges erfindungsgemäßes Strangprofil 1 im Querschnitt dargestellt. Das Strangprofil besteht aus Leichtmetall, insbesondere Aluminium oder Aluminiumlegierung. Es weist sich durch sich längs hindurcherstreckende Kammern oder Hohlräume 11,12,13 sowie an der Außenseite angeordnete Nuten 14,15,16 und schließlich an zwei Randbereichen Schultern oder Absätze 17,18 auf.
Eine der Kanten 19 des Strangprofils ist abgerundet ausgebildet. Die abgerundete Kante 19 ist die Sichtkante bei der Anordnung der Figur 1, bei der der Übergang vom Podium zu den Elementen 5,7 bzw. zum Aufstieg 6 erfolgt. Weiter ist das Standprofil 1 horizontal ausgerichtet, so ist es wie in Figur 2 dargestellt. Auf seiner Hochseite schließen sich an die abgerundete Kante 19 Längswellen 21 zur Erzeugung einer Flächentextur am Rande der Standebene und damit zur Verbesserung der Rutschsicherheit an. Diesen Längsrillen 21 folgt eine Nut 15. Ebenfalls schließt sich an der vertikalen Unterseite der abgerundeten Kante 19 eine Nut 14 an. Die Nuten 15,14 dienen zur Aufnahme von Design- oder Sicherheitselementen wie Reflexionsstreifen, Stoßprofilen, optischen Blenden, rutschfesten Einlagen oder dergleichen.
Die sich über einen Vorsprung 23,22 anschließenden Absätze oder Schultern 17,18 zur freien Aufnahme von Abschlussabdeckungen, wie Profil- oder Verkleidungsflächen.
Der Absatz 17 ist an einem im wesentlichen rechteckigen Querschnittskontur des Standprofils 1 nach unten überragenden Überhang 24 ausgebildet, der zur Verblendung von Anschlusskonstruktionen, wie von Verkleidungs-, Abdeckflächen, Gerätekästen, Aufstiegselementen etc. dient.
Die Nut 20 kann Schraubenköpfe oder Gewindeeinsätze aufnehmen.
Die Längsnut 16 bildet eine Einpasshöhe an der Außenseite des Profils zur Bildung eines Passsitzes zur Ausrichtung eines weiteren hier anzubringenden Profils mit Spannelement .
Zur Kammer 13 können Bohrungen 25,26 ohne (2 5) oder mit
(26) Gewinde zur Befestigung von Anbauelementen führen, wobei die Befestigungsmöglichkeit bei der Bohrung 25 ohne Gewinde mittels einer Schneidschraube, bei der Bohrung 26 mit Gewinde durch übliche Schraubenverbindungstechnik erfolgen kann.
Die Kammern, insbesondere die Kammern 11,12 weisen vorgegebene und angepasste Einpasshöhen auf, um so Verbindungsmöglichkeiten verschiedener Profile zu schaffen. Die Figur 3 zeigt den Einsatz eines erfindungsgemäßen Strangprofils 1 mit Zusatzelementen, In der Nut 15 ist dabei beispielhaft ein besandeter Reflektionsstreifen 31 auch als optische Standflächenbegrenzung eingelegt. Die Verbindung erfolgt durch Verkleben. In den Absatz 18 ragt die Anschlussabdeckung des Podium aus einem profiliertem Aluminiumblech 3 (Figur 1). In die Nut 14 ist ein seitlicher Reflektionsstreif en 32 eingeklebt. Am Absatz 17 ist eine seitliche Verkleidungsblende 7 eingesetzt.
Die Figur 3 zeigt weiterhin die Befestigung von Anbauelementen, wie Profilen, Winkelelementen, Blechkonstruktionen oder dergleichen. Beispielhaft sind drei Befestigungsmöglichkeiten dargestellt. Zunächst ist an der hinterschnittenen Nut 20 eine lösbare Verbindung mittels Verschraubungstechnik dargestellt. Hierzu ist in den hinterschnittenen
Bereich der Nut 20 ein Schraubenkopf eingesetzt, der von der Stirnseite des Strangprofils eingeschoben werden kann. Alternativ können auch Muttern in den hinterschnittenen Bereich der Nut 20 eingeschoben werden. Der Schraubenkopf ist im dargestellten Ausführungsbeispiel so ausgebildet und in der hinterschnittenen Längsnut 20 so geführt, dass er sich beim Schraubvorgang nicht dreht, d.h. er ist mehrkantig ausgebildet, wobei der Durchmesser zwischen Eckpunkten des Mehrkants größer als die Breite des hinterschnittenen Bereichs der Nut 20 ist, der Abstand zweier gegenüberliegender Flächen des Mehrkants aber unter Berücksichtigung von Toleranzen unter der Breite des hinterschnittenen Bereichs liegt. Die Schraubenköpfe - oder Muttern - können längs der Nutachse individuell positioniert werden. Hier kann beispielsweise ein Winkelprofil 34 zur Halterung der seitlichen Verblendungsblende 7 festgelegt werden.
In der nicht hinterschnittenen Bohrung kann eine Schneidschraube 35 ebenfalls zur Halterung von Elementen, wie beispielsweise einem Winkelprofil eingeschraubt sein. Die Nut 16 kann, wie gesagt, als Einpasshöhe die Bildung eines Passsitzes zur Ausrichtung eines weiteren Profils an dem erfindungsgemäßen Strangprofil 1 oder aber desselben an anragenden Elementen des Fahrzeugs dienen. Der Darstellung der Figur 3 ist ein Vorsprung 36 eines T-Stücks 37 eingesetzt, wodurch eine formschlüssige Verbindung gebildet wird. Die Befestigung kann in der vorstehend beschriebenen Weise in üblicher Verschraubungstechnik (bei Gewindebohrungen) zur Kammer 12 hin oder mittels selbstschneidender 0 Schrauben erfolgen.
Claims (13)
1. Strangprofil, insbesondere zur Begrenzung von Flächen, gekennzeichnet durch eine abgerundete Kante (19).
2. Profil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Oberseite des Profils Nuten (21) ausgebildet sind.
3. Profil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsnuten (21) sich unmittelbar an die abgerundete Kante (19) anschießen.
4. Profil nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Nuten (14, 15) zur Aufnahme von Design- oder Sicherheitselementen.
5. Profil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (14, 15) zur Aufnahme von Design oder Sicherheitselementen eine Breite aufweisen, die mindestens das fünffache der Tiefe beträgt.
6. Profil nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Nuten (14, 15) an den Außenseiten des Profils Design- oder Sicherheitselemente, wie Reflexionsstreifen, Stoßschutzprofile oder optische Blenden eingelassen sind.
7. Profil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Design- oder Sicherheitselemente eingeklebt sind.
8. Profil nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Schulter oder Absätze (17, 18) an den der abgerundeten Kante (19) benachbarten Kanten des Profils zur Aufnahme von Anschlußabdeckungen, wie Profil- oder Verblendungsblechen.
9. Profil nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindesten eine insbesondere an einer der abgerundeten Kante abgewandten Seitenwandung ausgebildete hinterschnittene Profilnut (20).
10. Profil nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest ein an einer abgerundeten Kante (19) abgewandten Seitenwandung des Profil ausgebildeten Nut zur senkrecht zur Kantenerstreckung erfolgender formschlüssigen Verbindung mit weiteren Elementen.
11. Profil nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch durchgehende Längskammern (11, 12, 13).
12. Profil nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zu den Längskammern führende Bohrungen.
13. Profil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß Bohrungen als Gewindebohrungen ausgeführt sind.
Priority Applications (3)
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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- 2001-04-14 DE DE20106512U patent/DE20106512U1/de not_active Expired - Lifetime
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- 2002-03-19 AT AT0017202U patent/AT5998U1/de not_active IP Right Cessation
- 2002-04-11 FR FR0204535A patent/FR2823553B3/fr not_active Expired - Fee Related
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| FR2823553B3 (fr) | 2003-04-04 |
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| AT5998U1 (de) | 2003-02-25 |
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