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DE20105113U1 - Ständer - Google Patents

Ständer

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DE20105113U1
DE20105113U1 DE20105113U DE20105113U DE20105113U1 DE 20105113 U1 DE20105113 U1 DE 20105113U1 DE 20105113 U DE20105113 U DE 20105113U DE 20105113 U DE20105113 U DE 20105113U DE 20105113 U1 DE20105113 U1 DE 20105113U1
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DE
Germany
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stand
fork
locking element
stand according
musical instrument
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DE20105113U
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English (en)
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Publication date
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Priority to US09/941,117 priority patent/US6559365B2/en
Priority to CN01137544A priority patent/CN1373467A/zh
Priority to JP2001329626A priority patent/JP2002278545A/ja
Priority to KR1020020010903A priority patent/KR20020070873A/ko
Priority to BR0200632-4A priority patent/BR0200632A/pt
Priority to PL02352625A priority patent/PL352625A1/xx
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G10MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
    • G10GREPRESENTATION OF MUSIC; RECORDING MUSIC IN NOTATION FORM; ACCESSORIES FOR MUSIC OR MUSICAL INSTRUMENTS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. SUPPORTS
    • G10G5/00Supports for musical instruments

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Auxiliary Devices For Music (AREA)

Description

U Hölts'& Partner
• · · · · Warwick:
22..03.2001
Ap-te
Anmelder: Hans-Peter VVüfer,
08258 Markneukirchen
Bezeichnung der Erfindung: „Ständer"
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Ständer für Musikinstrumente gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Musikinstrumente sind besonders empfindlich gegenüber äußeren mechanischen Einflüssen. Bereits eine leichte Berührung der Sümmmechanik einer Gitarre oder eines Streichinstruments kann ausreichen, die voreingestellten Klangeigenschaften des Musikinstrumentes unerwünschterweise zu verfälschen. Musikinstrumente müssen stets so abgelegt werden, dass deren empfindliche Bestandteile keiner Berührung mit dem Boden, der Wand oder Passanten ausgesetzt sind. Für nahezu alle tragbaren Musikinstrumente gibt es Vorrichtungen zum Ablegen oder Abstellen, die an die Form der Musikinstrumente angepasst sind. Dabei werden die Musikinstrumente an solchen Bereichen abgestützt, die mechanisch verhältnismäßig unempfindlich sind.
Speziell für langgestreckte Musikinstrumente mit einem schmalen und einem breiten Endbereich, beispielsweise Gitarren, Bassgitarren, Streichinstrumente und dergleichen, sind zahlreiche Ständer bekannt, die ein statisch stabiles Aufstellen der Musikinstrumente ermöglichen. Dies setzt jedoch voraus, dass das Musikinstrument vom Benutzer exakt in den Ständer eingesetzt wird. Bereits geringfügige Abweichungen von der vorbestimmten Position können dazu führen, dass sich das Musikinstrument in einem labilen Gleichgewichtszustand befindet. In diesem Fall könnte ein geringer Stoss ausreichen, damit das Musikinstrument zu Boden fällt. Dies hätte eine Verstimmung oder gar eine Beschädigung des Musikinstruments zur Folge.
Aus der US 5 375 497 ist ein Ständer für langgestreckte Musikinstrumente, insbesondere Gitarren bekannt. Der Ständer weist einen Sockel und einen im wesentlichen vertikalen Hauptteil auf. Der Sockel ist zum Aufstellen des Ständers auf eine im wesentlichen horizontale Fläche vorgesehen. Der vertikale Hauptteil weist am unteren Bereich eine Abstützvorrichtung für den breiteren Endbereich des Musikinstruments auf. Am oberen Bereich des vertikalen Hauptteils ist eine C- oder U- förmige Gabel angebracht, die zur Aufnahme. des.schmäleren.Endbereichs.des Musikinstruments vorgesehen ist.
Partner .
• Warwick ova
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Ap-te
Mit diesem Ständer kann ein Musikinstrument, insbesondere eine Gitarre, stabil aufgestellt werden.
Diese bekannte Vorrichtung hat jedoch den Nachteil, dass die U- oder C- förmig ausgebildete Gabel den schmäleren Endbereich des Musikinstruments nicht ausreichend umschließt. Ein leichter Stoss könnte bereits ausreichen, dass das Musikinstrument aus dem Ständer herausfällt. Dies würde auf einer Bühne während eines Konzerts den Ablauf der gesamten Veranstaltung gefährden. Es ist erwünscht, dass die hochwertigen Musikinstrumente sicher abgestellt werden können.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung; einen Ständer der oben genannten Art bereit zu stellen, aus dem das Musikinstrument nicht herausfallen kann.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand gemäß Schutzanspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Gabel ein starres Verriegelungselement umfasse. Damit wird der schmale Endbereich des Musikinstruments zumindest so weit umschlossen, dass er nicht aus der Gabel herauskippen kann. Ein Herauskippen des Musikinstruments aus dem Ständer ist dadurch ausgeschlossen.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Verriegelungselement durch eine Rückstellkraft, insbesondere mittels einer Feder in einem geschlossenen Zustand gehalten wird. Damit kann der Verschluss nicht unerwünschterweise geöffnet werden. Ein Benutzer muss den Widerstand der Feder überwinden, um den Verschluss zu öffnen.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das Verriegelungselement mittels eines Scharniergelenks mit der Gabel gekoppelt ist. Damit kann die Gabel auf- und zugeklappt werden. Auf diese Weise wird eine einfach handhabbare, aber effiziente Vorrichtung bereitgestellt. Dabei kann im geschlossenen Zustand das klappbare Verriegelungselement am gegenüberliegenden Ende der Gabel aufliegen. Alternativ kann das Verriegelungselement auch kürzer sein als der Abstand zwischen den beiden Enden der Gabel, wobei das Scharniergelenk einen entsprechenden Anschlag aufweist.
Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass das Verriegelungselement innerhalb der Gabel verschiebbar gelagert ist. Dies ermöglicht eine kompakte Bauweise der Gabel. Dabei ist nicht unbedingt erforderlich, dass Gabel und Verriegelungselement einen geschlossenen Ring bilden. Es kann eine hinreichend kleine Lücke zwischen dem
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Verriegelungselement und dem gegenüberliegenden Ende der Gabel verbleiben. Die Lücke darf allerdings höchstens so groß dimensioniert werden, dass ein Herauskippen des schmalen Endbereichs des Musikinstruments aus der Gabel mit Sicherheit blockiert ist.
Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass der Mittelteil endang seiner Längsrichtung längenverstellbar ist. Dadurch kann der Ständer an die Abmessungen des Musikinstruments angepasst werden. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Mittelteil teleskopierbar oder mittels einer Fixierschraube stufenlos einstellbar ist. Damit lässt sich eine kompakte Bauweise des Ständers erreichen.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass der Ständer zusammenklappbar und/oder zerlegbar ist. Diese Eigenschaft ist besonders erwünscht, da derartige Ständer häufig auf Musikveranstaltungen· und Tourneen verwendet werden.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Sockel ein Dreibein umfasst. Damit lässt sich eine besonders leichte Bauweise erreichen, und der Ständer lässt sich besonders einfach zerlegen. Ausserdem wird dadurch eine relativ große Standfläche geschaffen, wodurch ein Umfallen des Ständers nahezu ausgeschlossen ist.
Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass der Sockel eine Platte umfasst. Bei der Verwendung einer schwereren Platte befindet sich der gemeinsame Schwerpunkt von Ständer und Musikinstrument verhältnismäßig tief, was sich positiv auf die Standfestigkeit auswirkt.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Abstützvorrichtung verstellbar am Mittelteil angebracht ist. Ebenso kann vorgesehen sein, dass die Gabel verstellbar am Mittelteil angebracht ist. Durch diese Maßnahmen werden weitere Möglichkeiten bereitgestellt, die geometrischen Abmessungen des Ständers an das Musikinstrument anzupassen. Ist der Ständer für mehrere Musikinstrumente vorgesehen, können damit Musikinstrumente unterschiedlicher Größe aufgenommen werden. Die Musikinstrumente werden in der Gabel des erfindungsgemäßen Ständers im Normalfall lose gehalten und lediglich am Herauskippen gehindert. Alternativ kann vorgesehen werden, dass die Musikinstrumente über ihre schmalen Endbereiche, bei Gitarren oder Bassgitarren über ihre Hälse in der Gabel positionsfest, vorzugsweise klemmend gehalten werden.
• ·
Partner .
... .. Warwick 59a
Ap-te
Weitere Merkmale, Vorteile und besondere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Aus führungs form des erfindungsgemäßen Ständers für
ein Musikinstrument in Perspektivansicht,
Fig. 2 den oberen Bereich des Ständers gemäß Fig. 1 im geschlossenen Zustand
in Perspektivansicht,
Fig. 3 den oberen Bereich des Ständers gemäß Fig. 1 im geöffneten Zustand in
Perspektivansicht,
Fig. 4 den oberen Bereich gemäß Fig. 3 in Draufsicht, und
Fig. 5 eine alternative Ausgestaltung des oberen Bereiches des Ständers in
Draufsicht.
In Fig. 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ständers abgebildet. Der Ständer ist zur Aufnahme einer Gitarre oder eines Streichinstruments vorgesehen. Der Ständer umfasst einen vertikalen, langgestreckten Holm 10, der längenverstellbar ist. Der Holm 10 umfasst zwei Rohre, die verschieblich ineinander gesteckt sind. Zur Fixierung ist eine von Hand verstellbare Schraube 24 vorgesehen. Am unteren Ende des Holms 10 weist der Ständer einen Sockel 12 auf, der als Dreibein ausgebildet ist. Oberhalb des Sockels 12 ist am Holm 10 eine Abstützvorrichtung 14 angebracht. Die Abstützvorrichtung 14 ist gabelförmig ausgebildet und im wesentlichen horizontal ausgerichtet. Am oberen Ende des Holms 10 ist eine U-förmige Gabel 16 angebracht. Die Gabel 16 ist im wesentlichen horizontal ausgerichtet und befindet sich auf derselben Seite des Holms 10 wie die Abstützvorrichtung 14. Zwischen den beiden Enden der Gabel 16 erstreckt sich ein Verriegelungselement 18. Das Verriegelungselement 18 ist mittels eines Scharniergelenks 22 an dem einen Ende der Gabel 16 angebracht. Das Scharniergelenk 22 umfasst eine Feder, die das Verriegelungselement 18 derart vor-
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spannt, dass es an dem anderen Ende der Gabel 16 aufliegt. Die Gabel 16 und das Verriegelungselement 18 bilden zusammen einen geschlossenen Ring.
Der erfindungsgemäße Ständer ist zur Aufnahme eines Musikinstruments, insbesondere einer Gitarre oder dergleichen vorgesehen. Dabei wird der Körper des Musikinstruments auf die Abstützung 14 gelegt, und der Hals des Musikinstruments wird von der Gabel 16 und dem Verriegelungselement 18 umschlossen. Zum Öffnen der Gabel 16 muss der Benutzer das Verriegelungselement 18 entgegen der Wirkung der Feder nach oben klappen. Dagegen erfolgt das Verschließen der Gabel 16 aufgrund der Wirkung der Feder automatisch. Ein unbeabsichtigtes Öffnen des Verriegelungs elements 18 ist somit ausgeschlossen. Auf diese Weise wird ein Herausfallen des Musikinstruments verhindert. Alternativ kann das Verriegelungselement 18 auch kürzer ausgebildet sein als der Abstand zwischen den beiden Enden der Gabel 16. In diesem Fall liegt das Verriegelungselement 18 nicht am gegenüberliegenden Ende der Gabel 16 auf, sondern der Winkelbereich des Scharniergelenks 22 ist entsprechend begrenzt. Es entsteht zwischen Verriegelungselement 18 und gegenüberliegendem Ende der Gabel 16 eine Lücke, die eine geringere Breite aufweist als das Musikinstrument an der entsprechenden Stelle. Auch dann kann das Musikinstrument nicht aus dem Ständer kippen.
Ebenso ist ein Umfallen des Ständers samt Musikinstrument nahezu ausgeschlossen. Einerseits befindet sich der gemeinsame Schwerpunkt von Ständer und Musikinstrument verhältnismäßig tief, nämlich nicht wesentlich höher als die Abstützvorrichtung 14. Andererseits befindet sich der Schwerpunkt nahezu im Zentrum der Standfläche, die durch den Sockel 12 definiert ist. Der erfindungsgemäße Ständer ermöglicht somit eine sichere Aufbewahrung der Musikinstrumente.
In Fig. 2 ist der obere Bereich des erfindungsgemäßen Ständers aus Fig. 1 vergrößert dargestellt. Das Verriegelungselement 18 befindet sich im geschlossenen Zustand. Fig. 3 zeigt ebenfalls den oberen Bereich und unterscheidet sich von Fig. 2 lediglich dadurch, dass sich das Verriegelungselement 18 im geöffneten Zustand befindet. Der Vektor F soll verdeutlichen, dass der Benutzer eine, wenn auch geringe Kraft aufwenden muss, um das Verriegelungselement 18 in geöffnetem Zustand zu halten. Die Zusammenschau der Figuren 2 und 3 zeigt, dass das Verriegelungselement nach Art einer Schranke ausgebildet ist.
In Fig. 4 ist der obere Bereich des Ständers gemäß Fig. 2 in Draufsicht dargestellt. Dem Scharniergelenk 22 ist eine Spiralfeder 20 zugeordnet, die das Verriegelungselement 18
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in geschlossenem Zustand hält. Die Kraft der Feder 20 muss nur so groß dimensioniert sein, dass lediglich das Verriegelungselement 18 im geschlossenen Zustand gehalten wird. Insbesondere wird die Kraft der Feder 20 nicht dazu benötigt, um entgegen zu wirken, falls das Musikinstrument gegen das Verriegelungselement 18 gedrückt wird. Die Freiheitsgrade für die Bewegung des Verriegelungselements 18 sind so vorbestimmt, dass eine Kraftwirkung seitens des Musikinstruments stets senkrecht zur vorbestimmten Bewegungsrichtung des Verriegelungselements 18 gerichtet ist.
Weiterhin ist der erfindungsgemäße Ständer zusammenklappbar und/oder zerlegbar ausgebildet. Der als Dreibein ausgebildete Sockel 12 ist mit geringem Aufwand zusammenklappbar bzw. zusammensteckbar. Auch die übrigen Bestandteile ermöglichen, dass der Ständer auf einfache Weise auf ein transportierbares Format zusammenklappbar oder zerlegbar ist. Dies ist besonders vorteilhaft, da solche Ständer überwiegend bei Musikveranstaltungen und Tourneen eingesetzt werden.
Alternativ kann der Sockel 12 auch als massive Platte ausgebildet sein. Auf diese Weise lässt sich aufgrund des extrem niedrigen Schwerpunkts eine besonders hohe Standfestigkeit erreichen.
Aufgrund der Längenverstellbarkeit des Holms 10 kann der Ständer für Musikinstrumente unterschiedlicher Größe verwendet werden. Der erfindungsgemäße Ständer ist unter anderem für eine Gitarre oder eine Bassgitarre, eine Violine, aber auch für einen Kontrabass geeignet. Außerdem kann der Ständer gemäss dem Baukastenprinzip mit auswechselbaren Bestandteilen vorgesehen sein. Beispielsweise werden für den Ständer mehrere Abstützvorrichtungen 14 bereitgestellt, die für verschiedene Musikinstrumente unterschiedlicher Größe und Form vorgesehen sind. Diese Abstützvorrichtungen 14 können individuell an bestimmte Musikinstrumente angepasst sein. Ebenso kann der Ständer mit einer auswechselbaren Gabel 16 samt Verriegelungselement 18 vorgesehen sein. Auf diese Weise lässt sich der Ständer auch für solche Musikinstrumente verwenden, deren Geometrie von den vorgenannten Instrumenten abweicht. Beispielsweise kann der Ständer auch für ein Saxophon verwendet werden.
Weiterhin können spezielle Ausführungsformen der Erfindung für die gleichzeitige Aufnahme mehrerer Musikinstrumente vorgesehen sein. Dabei werden jedem Musikinstrument jeweils eine Abstützvorrichtung 14 und eine Gabel 16 zugeordnet, die um den Holm 10 herum angeordnet sind. Mit separat höhenverstellbaren Abstützvorrichtungen 14 und/oder Gabeln 16 können gleichzeitig mehrere Musikinstrumente unterschiedli-
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eher Größe abgestellt werden. Auswechselbare Abstützvorrichtungen 14 und/oder Gabeln 16 ermöglichen ein gleichzeitiges Abstellen von Musikinstrumenten unterschiedlicher Gattung. Ein Ständer gemäss Fig. 1 kann ohne weiteres auch Abstützvorrichtungen 14 und Gabeln 16 für zwei, drei oder vier Musikinstrumente aufnehmen.
Eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ständers ist in Fig. 5 dargestellt. Fig. 5 zeigt den oberen Bereich des alternativen Ständers in Draufsicht. Die alternative Ausführungsform weist ebenso einen Holm 10, eine C-förmige Gabel 16, ein Verriegelungselement 18 und eine Feder 20 auf. Anstelle des Scharniergelenks 22 weist die alternative Aus führungs form ein Gleitlager auf. Das Verriegelungselement 18 weist einen Vorsprung 30 auf, der kreisförmig um das Verriegelungselement 18 herum ausgebildet ist. Die Gabel 16 weist im Inneren einen Anschlag 26 und einen weiteren Anschlag 28 auf.
Bei der alternativen Aus führungs form des erfindungsgemäßen Ständers gemäß Fig. 5 ist das Verriegelungselement 18 innerhalb der Gabel 16 verschiebbar gelagert. Die Bewegung des Verriegelungselements 18 ist im geschlossenen Zustand durch den Vorsprung 30 und den Anschlag 26 sowie im offenen Zustand durch den Anschlag 28 begrenzt. Auch dieses alternative Verriegelungselement wird mittels einer Feder 20 im geschlossenen Zustand gehalten. Auch bei dieser alternativen Aus führungs form ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Gabel 16 und das Verriegelungselement 18 einen geschlossenen Ring bilden. Zwischen dem Verriegelungselement 18 und dem anderen Ende der Gabel 16 kann sich durchaus ein offener Bereich befinden, der lediglich schmäler als der entsprechende Bereich des Musikinstruments sein muss, um die gewünschte Sicherung zu erreichen. Auch die alternative Schließvorrichtung wird durch die Feder 20 automatisch im geschlossenen Zustand gehalten.
Mit dem erfindungsgemäßen Ständer wird eine Vorrichtung bereitgestellt, die bei einem relativ geringen konstruktiven Aufwand eine sichere Aufbewahrung für die zumeist hochwertigen Musikinstrumente bereitstellt.
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»· Warwick DV
..· .J. 22..03.2001
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Bezugszeichenliste
10 Mittelteil, Holm
12 Sockel
14 Abstützvorrichtung
16 Gabel
18 Verriegelungselement
20 Feder
22 Scharniergelenk
24 Schraube
26 Anschlag
28 Anschlag
30 Vorsprung

Claims (12)

1. Ständer für wenigstens ein langgestrecktes, jeweils einen schmalen und einen breiten Endbereich aufweisendes Musikinstrument, wobei der Ständer folgendes umfasst:
- einen Sockel zum Aufstellen des Ständers auf eine im wesentlichen horizontale Fläche;
- einen Mittelteil, der langgestreckt ausgebildet und im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist;
- wenigstens eine Abstützvorrichtung, die zum Abstützen des breiten Endbereichs des Musikinstruments vorgesehen ist; und
- wenigstens eine Gabel, die der Abstützvorrichtung zugeordnet und zur Aufnahme des schmalen Endbereichs des Musikinstruments vorgesehen ist;
dadurch gekennzeichnet, dass die Gabel (16) ein starres Verriegelungselement (18) umfasst.
2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (18) durch eine Rückstellkraft in einem geschlossenen Zustand gehalten wird.
3. Ständer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstellkraft durch eine Feder bereitgestellt wird.
4. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (18) mittels eines Scharniergelenks (22) mit der Gabel (16) gekoppelt ist.
5. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (18) durch ein Gleitlager mit der Gabel (16) gekoppelt ist.
6. Ständer nach Anspruch 5. dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (18) innerhalb der Gabel (16) verschiebbar gelagert ist.
7. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelteil (10) entlang seiner Längsrichtung längenverstellbar ist.
8. Ständer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Mittelteils (10) stufenlos einstellbar und fixierbar ist.
9. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer zusammenklappbar und/oder zerlegbar ist.
10. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützvorrichtung (14) verstellbar, insbesondere höhenverstellbar am Mittelteil (10) angebracht ist.
11. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gabel (16) verstellbar am Mittelteil (10) angebracht ist.
12. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer für eine Vielzahl langgestreckter Musikinstrumente vorgesehen ist, wobei jedem Musikinstrument jeweils eine Abstützvorrichtung (14) und eine Gabel (16) zugeordnet ist.
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Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20010712

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Effective date: 20040519

R157 Lapse of ip right after 6 years

Effective date: 20071002