DE20105898U1 - Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus - Google Patents
Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines DoppelbodenaufbausInfo
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Description
LINDNERAG
Die Erfindung betrifft eine Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus, der eine unterschiedliche Ausgestaltung haben kann.
Derartige Bodenstützen weisen an einer meist quadratischen Kopfplatte einen Gewindeschaft auf, der zur Höhenverstellung der Bodenstütze in eine Gewindemuffe eines auf dem Rohfußboden aufgesetzten Stützteils eingeschraubt wird. Die Kopfplatte, auf der die Ecken von vier aneinandergrenzenden Doppelbodenplatten aufliegen können oder auch Rasterschienen eines Bodenaufbaus, ist entsprechend dem jeweiligen Aufbau des Doppelbodens ausgestaltet, je nachdem, welche Art von Bodenplatten durch die Kopfplatte abgestützt werden oder welcher Aufbau zum Abstützen der Bodenplatten auf der Kopfplatte verwendet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bodenstütze der eingangs angegebenen Art so auszubilden, dass die Kopfplatte für unterschiedliche Arten von Doppelböden verwendet werden kann, ohne dass für jede Art von Doppelboden eine andere Kopfplatte verwendet werden muss.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass die Kopfplatte in einem Winkelabstand von 90° radial von der Mitte aus sich erstreckende langgestreckte Ausnehmungen aufweist, zwischen denen in einem Winkelabstand von 90° im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Einsteckschlitze ausgebildet sind, kann eine mit einer solchen Kopfplatte versehene Bodenstütze für die unterschiedlichen Aufbauten von Hohlraumböden verwendet werden, wodurch die Montage vereinfacht wird und die Herstellungskosten reduziert werden können.
Beispielsweise Ausfuhrungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in einer Querschnittsdarstellung eine Bodenstütze mit Doppelbodenplatten,
Fig. 2
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform einer Kopfplatte,
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Fig. 3 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Kopfplatte,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Anordnung nach Fig. 1 mit einer anderen Ausführungsform einer Kopfplatte,
Fig. 5 eine Draufsicht und einen Querschnitt längs der Linie A-A,
Fig. 6-11 Ansichten einer bevorzugten Ausführungsform einer Kopfplatte in Verbindung mit verschiedenen Bauteilen,
Fig. 12-14 Abwandlungen einer Kopfplatte nach Fig. 5,
Fig. 15+16 die Anbringung eines L-Profils auf einer Kopfplatte,
Fig. 17 eine Ausführungsform einer Kopfplatte für einen Wandanschluß,
Fig. 18+19 abgewandelte Ausfuhrungsformen einer Kopfplatte, und
Fig. 20 eine andere Ausführungsform einer Kopfplatte.
Fig. 15+16 die Anbringung eines L-Profils auf einer Kopfplatte,
Fig. 17 eine Ausführungsform einer Kopfplatte für einen Wandanschluß,
Fig. 18+19 abgewandelte Ausfuhrungsformen einer Kopfplatte, und
Fig. 20 eine andere Ausführungsform einer Kopfplatte.
In Fig. 1 ist bei 1 ein Rohfußboden angedeutet, über dem in einem Abstand Doppelbodenplatten 2 durch eine Bodenstütze 3 abgestützt sind, die aus einem auf dem Rohfußboden 1 aufliegenden Stützteil mit Gewindemuffe 4 und einem darin eingeschraubten Gewindeschaft 5 ausgebildet ist, an dem eine Kopfplatte 6 beispielsweise angeschweißt ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 liegt auf der Kopfplatte 6 eine Kunststoffplatte 7 auf, die über Schrauben 8 mit der Kopfplatte fest verbunden ist und vorstehende Zapfen 9 aufweist, die in Bohrungen 10 der Doppelbodenplatten 2 eingreifen, die bei dem dargestellten Ausfuhrungsbeispiel aus Gipsfaserplatten gefertigt sind.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf eine Kopfplatte 6, die etwa quadratisch mit abgerundeten Ekken gestaltet ist. In einem Winkelabstand von 90° sind radial von der Mitte aus sich erstrekkende, langgestreckte Ausnehmungen 11 ausgebildet, die in der Form von Langlöchem gestaltet sind. Zwischen diesen langgestreckten Ausnehmungen 11 sind ebenfalls in einem Winkelabstand von 90° im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Einsteckschlitze 12 ausgebildet, die jeweils ein in der Form eines Bohrungsumfangs ausgestaltetes Ende 13 aufweisen. Die Achse der Einsteckschlitze 12 verläuft etwa tangential zu den innen abgerundeten Enden der länglichen Ausnehmungen 11, wobei die inneren Enden der Einsteckschlitze 12 auf einem größeren Radius um die Mitte der Platte liegen als die Innenenden der Ausnehmungen 11. Die Achsen zweier um 90° zueinander versetzter Einsteckschlitze 12 bilden in etwa ein Quadrat, dessen Diagonale durch die längliche Ausnehmung 11 gebildet wird.
Das Innenende 13 der Einsteckschlitze 12 hat eine größere Breite als die Einsteckschlitze 12 selbst. Zwischen den Einsteckschlitzen ist jeweils eine Lasche 17 ausgebildet, an denen jeweils eine Bohrung 16 vorgesehen ist, die zum Einschrauben einer Schraube 8 nach Fig. 1 dient.
An den langgestreckten Ausnehmungen 11 sind im äußeren Bereich beidseitig U-förmige Aussparungen 15 ausgebildet, die vorzugsweise eckig gestaltet sind und deren Innenränder auf einem Radius liegen, der dem des äußeren Randes der Laschen 17 entspricht.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine kreisscheibenförmig ausgestaltete Kopfplatte 6, bei der die langgestreckten Ausnehmungen 11 auf der Außenseite offen sind, während sie bei der Ausfuhrungsform nach Fig. 2 außen geschlossen sind. Die Kopfplatte 6 nach Fig. 3 entspricht im Wesentlichen einem Radius auf der Höhe des äußeren Randes der Lasche 17 zwischen den Einsteckschlitzen 12, so dass die Ecken der Kopfplatte 6 nach Fig. 2 auf der Höhe der innenliegenden Ränder der Aussparungen 15 abgetrennt sind.
Die äußeren Ränder der Aussparungen 11 sind bei 18 abgeschrägt, so dass ein von radial außen eingeführter Bolzen leichter eingeführt werden kann. Die inneren Enden 13 der Einsteckschlitze 12 sind durch einen Bohrungsumfang ausgebildet, dessen Mittelpunkt etwa auf der Mittelachse der Einsteckschlitze liegt. Auch bei dieser Ausfuhrungsform verlaufen die Mittelachsen zweier um 90° zueinander versetzter Einsteckschlitze etwa tangential zum abgerundeten Ende einer Ausnehmung 11.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine weitere Ausfuhrungsform einer Kopfplatte 6, die einen etwa quadratischen Umfang aufweist, wobei im Gegensatz zu der Ausgestaltung nach Fig. 2 die radial bzw. diagonal verlaufenden langgestreckten Ausnehmungen 11 außen offen sind, so dass die Ausnehmungen gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 2 eine vergrößerte Längsabmessung dadurch aufweisen, dass sie sich im Wesentlichen bis zu den Ecken der quadratisch gestalteten Kopfplatte erstrecken.
Die Einsteckschlitze 12 weisen am Innenende eine Ausbuchtung 19 auf, die auf den gegenüberliegenden, zugeordneten Einsteckschlitz ausgerichtet ist. Diese Ausbuchtung 19 ist in Form eines Bohrungsdurchmessers gestaltet, wobei der Bohrungsmittelpunkt etwa auf der Linie des inneren Randes 20 des zugeordneten Einsteckschlitzes 12 liegt.
Bei allen Ausführungsformen ist der äußere Rand der Lasche 17 zwischen den beiden Einsteckschlitzen 12 vorzugsweise gekrümmt gestaltet, wobei die Krümmung auf einem Radius um die Mitte der Kopfplatte liegt und der Radius etwas kleiner ist als der Abstand einer Seitenfläche des Quadrats von der Mitte.
Die langgestreckten Ausnehmungen 11 in Fig. 4 sind so gestaltet, dass sie bei einer quadratischen Grundform der Kopfplatte diagonal zu den Ecken der Platte verlaufen, wobei die sich ergebenden spitzwinkligen Ecken an der Mündungsöffnung der Ausnehmungen 11 etwas abgerundet sind.
Die inneren Ränder der U-förmigen Ausnehmungen 15 beiderseits der langgestreckten Ausnehmungen 11 sind vorzugsweise ebenfalls gekrümmt ausgebildet und sie liegen auf dem gleichen Radius wie die äußeren Ränder der Laschen 17 zwischen den Einsteckschlitzen 12, damit die in Fig. 4 in einer Draufsicht wiedergegebene, etwa kreuzförmige Auflageplatte 7 mit den äußeren, abgewinkelten Rändern sowohl den äußeren Rand der Laschen 17 als auch die Innenränder der Aussparungen 15 übergreifen kann, wenn sie aus der in Fig. 4 dargestellten Stellung verdreht und auf die Kopfplatte aufgesetzt wird.
Die Auflageplatte 7 aus Kunststoff entspricht der in Fig. 1 wiedergegebenen. Durch die vorstehenden Zapfen 9 dient sie einerseits zur Fixierung der Doppelbodenplatten 2, deren Stoßlinie in Fig. 4 bei 20 wiedergegeben ist, und andererseits dient die Auflageplatte 7 als Dämpfungselement zwischen der aus Metall bestehenden Kopfplatte 6 und den Doppelbodenplatten 2.
Fig. 5 zeigt in Fig. 5 a eine Draufsicht und einen Querschnitt längs der Linie A-A in Fig. 5a in einer bevorzugten Ausführungsform. Die Kopfplatte weist eine ebene Auflagefläche 24 auf, der gegenüber der Mittelbereich auf einem Radius 21 um einen Abstand B vertieft ausgebildet ist. Ausgehend von diesem vertieften Abschnitt verlaufen Sicken 22 radial nach außen in Richtung der Bohrungen 16, die in der Querschnittsdarstellung nach Fig. 5b einen schräg nach oben verlaufenden Bodenbereich 22' aufweisen, der in einen horizontalen Bereich 22" um die Bohrung 16 übergeht, wobei diese Sicke 22 in einem Abstand vom äußeren Rand der Lasche 17 endet, so dass in der Querschnittsansicht nach Fig. 5b ein nach oben vorstehender Rand 23 verbleibt, dessen oberes Ende mit der Auflagefläche 24 fluchtet. Die Bohrung 16 ist
damit versenkt relativ zur Auflagefläche 24 angeordnet. Die ebene Auflagefläche 24 wird in der Draufsicht nach Fig. 5a durch den in der Mitte abgesenkten Bereich innerhalb des Kreises 21 und längs der radial nach außen verlaufenden Sicken 22 unterbrochen, wobei auch längs der Ausnehmungen 11 eine Abschrägung vorgesehen ist, die in die Vertiefung übergeht.
Auf der Unterseite weist die Kopfplatte 6 sternförmig abstehende Stege 26 auf, die einen drehfesten Eingriff mit dem Gewindeschaft 5 gewährleisten, der komplementär geformte Vertiefungen aufweist, so dass durch eine Schraubverbindung über die mittige Bohrung 25 eine drehfeste Verbindung zwischen Gewindeschaft und Kopfplatte 6 ausgebildet ist.
Die folgenden Figuren zeigen verschiedene Anwendungsbeispiele der bevorzugten Ausführungsform einer Kopfplatte 6, bei der die Einsteckschlitze 12 durch eine· Abschrägung 27 trichterförmig nach außen erweitert sind, wie dies Fig. 6 zeigt. Diese Abschrägung der Einsteckschlitze 12 erfolgt auf der einer Ausnehmung 11 zugewandten Seite derart, dass die abgeschrägte Seitenwand eines Einsteckschlitzes 12 im Wesentlichen parallel zur Mittelachse der Ausnehmung 11 liegt. Hierdurch werden um die Ausnehmungen 11 Laschen 28 an den vier Ecken der etwa quadratischen Kopfplatte 6 ausgebildet, deren Breite zwischen den gegenüberliegenden Seitenwänden 27 der Breite der Laschen 17 entspricht.
Die Bohrungen an den Innenenden der Schlitze 12 sind bei dieser Ausführungsform symmetrisch zur Mittelachse der Schlitze angeordnet, damit die Ränder zweier Rasterstäbe eingreifen können, wie dies Fig. 11 zeigt.
Fig. 6 zeigt ein Anwendungsbeispiel, bei dem Hülsen 30 in die langgestreckten Ausnehmungen 11 eingesetzt sind, in denen ein Magnetstab geführt ist, mittels dem durch einen angelegten Magneten eine Bodenplatte von einer Kopfplatte entriegelt werden kann. Eine derartige Magnetverriegelung ist in der Patentanmeldung DE 199 58 225 im Einzelnen beschrieben.
Bei dem Anwendungsbeispiel nach Fig. 7 sind vier Rasterstäbe 31 auf die Laschen 17 der Kopfplatte 6 aufgesteckt, wobei die Rasterstäbe 31 mit einem Langloch 32 versehen sind, damit die Rasterstäbe durch eine Schraube festgelegt werden können, die durch die Bohrung 16 eingeschraubt wird. Die Rasterstäbe 31 weisen am Einsteckende an den Seitenflächen eine durch gestrichelte Linien angedeutete Einbuchtung 33 auf, deren Rand an den Innenenden 13 der Einsteckschlitze 12 anliegen und eine gewisse Halterung eines aufgesteckten Rasterstabes
ergeben, bevor dieser mit einer Schraube festgelegt wird. Die in der Breite größer ausgelegten Innenenden 13 der Einsteckschlitze 12 dienen hierbei zur Aufnahme dieser Einbuchtungen 33 an den Rasterstäben 31."
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf die Kopfplatte 6 nach den Fig. 6 und 7, bei der im Bereich einer Lasche 28 um eine langgestreckte Ausnehmung 11 ein Rasterstab 31 aufgesteckt ist, während senkrecht dazu eine Schiene 40 auf der Kopfplatte 6 aufliegt, die einen etwa C-förmigen Querschnitt mit einer schlitzförmigen Öffnung 41 am Boden aufweist, die sich längs der Ausnehmungen 11 erstreckt. Fig. 8a zeigt schematisch einen Querschnitt einer solchen Schiene 40. Die Schiene 40 wird durch Hammerkopfschrauben oder dergleichen an der Kopfplatte festgelegt, die durch den Schlitz 41 und die Ausnehmung 11 von unten in Fig. 8 eingeführt und danach um 90° verdreht werden, so dass der längliche Kopf der Schraube auf den Schenkeln beiderseits des Schlitzes 41 der Schiene aufliegt. Derartige Schienen 40 werden für Schrankaufbauten im Bereich einer Bodenstütze verwendet.
Fig. 9 zeigt eine Draufsicht mit sich kreuzenden Schienen 40, von denen eine diagonal über die Kopfplatte verläuft, während die senkrecht dazu liegenden Schienen 40 mit den Enden an den Seitenflächen der ersteren anliegen. Die Befestigung der Schienen erfolgt in der gleichen Weise durch Hammerkopfschrauben oder dergleichen.
Fig. 10 zeigt nebeneinanderliegende Schienen 40, von denen drei in Diagonalrichtung auf der Kopfplatte 6 aufliegen, wobei die mittlere längs zweier Ausnehmungen 11 ausgerichtet ist, während die beiden äußeren sich mit ihrem Schlitz 41 quer zu den senkrecht dazu liegenden Ausnehmungen 11 erstrecken.
Fig. 11 zeigt zusätzlich zu vier rechtwinklig zueinander auf die Laschen 17 aufgesteckten Rasterstäben 31 zwei diagonal auf die Laschen 28 aufgesteckte Rasterstäbe 31, die im Endbereich einen Querschlitz aufweisen, der für den Eingriff des Randes einer Auflageplatte 7 dient.
Fig. 12 zeigt eine Ausführungsform einer Kopfplatte entsprechend Fig. 5, wobei anstelle der Bohrungen 16 an den Laschen 17 quer verlaufende Schlitze 43 ausgebildet sind, die zum Befestigen von Rasterstäben dienen. Anstelle der in Umfangsrichtung verlaufenden Querschlitze
43 können auch entsprechende radial verlaufende Schlitze an den Laschen 17 vorgesehen sein.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 13 sind zusätzlich zu den Bohrungen 16 an den Laschen 17 größere Bohrungen 44 im Bereich der Sicken 22 auf einem Radius innerhalb der Bohrungen 16 angeordnet, die zum Einsetzen von Schraubenbolzen und dergleichen dienen.
Fig. 14 zeigt eine Ausfuhrungsform, bei der die radial innen liegenden Enden der nach außen offenen, länglichen Ausnehmungen 11 bei 45 derart gekrümmt ausgebildet sind, dass diese Enden 45 in Umfangsrichtung längs der mittigen Ausnehmung 25 verlaufen. Die abgebogenen Enden 45 erstrecken sich dabei über einen Winkelbereich von 45° zwischen der Längsachse einer Ausnehmung 11 und der Achse der benachbarten Sicke 22. Durch diese in Umfangsrichtung abgebogenen Enden 45 der Ausnehmungen 11 wird der Eingriffsbereich für Zapfen oder Schraubenbolzen ähnlich dem Zapfen 30 in Fig. 6 vergrößert.
Fig. 15 zeigt die Befestigung einer im Querschnitt L-förmigen Schiene 46 auf einer Kopfplatte nach Fig. 5, wobei in der Draufsicht nach Fig. 15a Schraubenbolzen 47 in die Bohrungen am Innenende von gegenüberliegenden Schlitzen 12 eingesetzt sind. Wie die Schnittansicht in Fig. 15b zeigt, sind die Schraubenbolzen auf der Unterseite des L-Profils 46 befestigt, wobei eine Mutter 48 auf den Schraubenbolzen 47 aufgeschraubt ist, um das L-Profü auf der Kopfplatte zu befestigen.
Fig. 16a zeigt in einer Draufsicht die Anbringung eines L-Profils 46 auf der Kopfplatte mittels L-förmiger Haken 49, von denen einer in der Schnittansicht in Fig. 16b wiedergegeben ist. Diese L-formigen Haken 49 greifen in die Bohrungen am Innenende der Schlitze 12 ein, wie die Draufsicht in Fig. 16a zeigt, wobei der horizontal liegende Schenkel dieser Haken 49 durch Verschieben des L-Profils die Unterseite der Kopfplatte hintergreift. Diese L-förmigen Haken sind vorzugsweise durch Abkantungen des L-Profils ausgebildet, wie aus der Draufsicht in Fig. 16a erkennbar ist.
Derartige L-Profile 46 werden an einer Kopfplatte beispielsweise für einen Wandanschluß oder eine Begrenzung des Doppelbodens beispielsweise an einer Abgrenzung oder an einer Treppe vorgesehen.
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Fig. 17 zeigt eine Kopfplatte 6 entsprechend den vorhergehenden Ausfuhrungsformen mit einem senkrecht abgewinkelten Abschnitt 50. In der Draufsicht nach Fig. 17a liegt dieser abgewinkelte Abschnitt 50 etwa parallel zu den gegenüberliegenden Rändern 51 der benachbarten Schlitze 12, wobei dieser Abschnitt 50 am Außenende des Randes 27 dieser Schlitze 12 angesetzt ist. Eine derartig abgewinkelte Kopfplatte 6 ist für die Anordnung an einer Wand bzw. für den Randbereich eines Doppelbodens vorgesehen.
Fig. 18 zeigt eine Kopfplatte entsprechend der in Fig. 4 wiedergegebenen, wobei anstelle der Bohrungen 16 auf den Laschen 17 radial verlaufende Ausnehmungen 52 ausgebildet sind, die vom Außenrand der Laschen 17 sich nach innen längs Sicken 22 erstrecken, wie die Querschnittsansicht in Fig. 18b zeigt.
Fig. 19 zeigt eine Ausfuhrungsforrn einer Kopfplatte nach Fig. 4, wobei am Außenrand der Laschen 17 eine sich in Umfangsrichtung erstreckende, U-förmige Ausnehmung 53 ausgebildet ist, durch die die Sicken 22 radial nach außen offen sind, wie die Querschnittsansicht in Fig. 19b zeigt. Durch diese Ausnehmung 53 entfällt der in Fig. 5b wiedergegebene Rand 23 um die Bohrung 16. Diese Ausnehmung 53 dient zur Aufnahme des abgewinkelten Randes einer Auflageplatte 7, wie dies z. B. Fig. 1 zeigt.
Fig. 20 zeigt eine Kopfplatte 6, bei der anstelle von radial verlaufenden, langgestreckten Ausnehmungen 11 parallel zueinander liegende Ausnehmungen 55 vorgesehen sind, die auf gegenüberliegenden Seiten einer in der Draufsicht nach Fig. 20a etwa quadratisch gestalteten Kopfplatte angeordnet sind. Die Ausnehmungen 55 erstrecken sich vom Rand der Platte etwa parallel zu den Seitenrändern der Platte bis nahe an die Sicken 22. An den äußeren Enden der Sicken 22 weist der Rand der Kopfplatte eine leichte Ausbuchtung auf, so dass in der Querschnittsansicht nach Fig. 20b sich ein nach oben vorstehender Rand 23 ergibt, wie er auch in Fig. 5b wiedergegeben ist. Die außen offenen, langgestreckten Ausnehmungen 55 verlaufen etwa parallel zu zwei gegenüberliegenden Sicken 22 und etwa senkrecht zu den beiden quer dazu verlaufenden Sicken 22.
Die in den Fig. 18 und 19 wiedergegebenen Abwandlungen einer Aussparung 52 bzw. 53 an den Laschen 17 kann ebenso bei einer Kopfplatte nach Fig. 5 vorgesehen werden, bei der die vom Mittelpunkt der Kopfplatte ausgehenden Achsen der Schlitze 12 einen Winkel von 45° bilden, wobei die Ränder 57 und 51 der Schlitze 12 in ihrer Verlängerung sich auf den
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Schnittpunkt der Achse mit dem Bohrungsumfang am Innenende der Schlitze schneiden und ebenfalls einen Winkel von 45° einschließen.
Claims (10)
1. Bodenstütze mit einer Kopfplatte (6) zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus, wobei in einem Winkelabstand von 90° radial von der Mitte aus sich erstreckende, langgestreckte Ausnehmungen (11) in der Kopfplatte (6) ausgebildet sind sowie zwischen den Ausnehmungen (11) in einem Winkelabstand von etwa 90° im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Einsteckschlitze (12).
2. Bodenstütze nach Anspruch 1, wobei die Innenenden (13) der Einsteckschlitze (12) verbreitert ausgebildet sind.
3. Bodenstütze nach den Ansprüchen 1 und 2, wobei auf den zwischen parallel zueinanderliegenden Einsteckschlitzen (12) gebildeten Laschen (17) eine Bohrung (16) vorzugsweise eine Gewindebohrung, ausgebildet ist.
4. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei im Außenbereich quer zu den Ausnehmungen (11) seitliche Aussparungen (15) ausgebildet sind.
5. Bodenstütze nach Anspruch 4, wobei die Innenränder der Aussparungen (15) auf einem Radius liegen, der dem äußeren Rand der Laschen (17) entspricht.
6. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die Kopfplatte etwa quadratisch gestaltet ist und die langgestreckten Ausnehmungen (11) diagonal von den Ecken aus verlaufen.
7. Bodenstütze nach Anspruch 6, wobei die Einsteckschlitze (12) auf der Seite der Ausnehmung (11) durch eine Abschrägung (27) trichterförmig gestaltet sind.
8. Bodenstütze nach den Ansprüchen 6 und 7, wobei um die langgestreckten Ausnehmungen (11) Laschen (28) ausgebildet sind, deren Breite der der Laschen (17) entspricht.
9. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die Kopfplatte (6) in der Mitte einen vertieften Bereich aufweist, von dem aus Sicken (22) in radialer Richtung zu den Bohrungen 16 an den Laschen (17) verlaufen.
10. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die langgestreckten Ausnehmungen (11) außen offen sind.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20105898U DE20105898U1 (de) | 2001-04-04 | 2001-04-04 | Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus |
| EP20020007280 EP1247922B1 (de) | 2001-04-02 | 2002-04-02 | Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus sowie Doppelbodenaufbau |
| DE50214561T DE50214561D1 (de) | 2001-04-02 | 2002-04-02 | Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus sowie Doppelbodenaufbau |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20105898U DE20105898U1 (de) | 2001-04-04 | 2001-04-04 | Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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| DE20105898U Expired - Lifetime DE20105898U1 (de) | 2001-04-02 | 2001-04-04 | Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE20105898U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2322739A3 (de) * | 2009-11-17 | 2011-12-28 | Giuseppe Paulon | Stütze für Doppelbodenelemente und Doppelboden mit einer solchen Stütze |
-
2001
- 2001-04-04 DE DE20105898U patent/DE20105898U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2322739A3 (de) * | 2009-11-17 | 2011-12-28 | Giuseppe Paulon | Stütze für Doppelbodenelemente und Doppelboden mit einer solchen Stütze |
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| EP1750547A1 (de) | Ablagesystem |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020418 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20040908 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20070605 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20090511 |
|
| R071 | Expiry of right |